Wohin mit dem Regenwasser - Landratsamt Waldshut
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REGENWASSERNUTZUNG<br />
7.6 Sicherheitsbestimmungen<br />
Neben der einschlägigen DIN 1989 sind<br />
auch die Normenreihen DIN 1986<br />
"Entwässerungsanlagen für Gebäude<br />
und Grundstücke" und DIN 1988 "Technische<br />
Regeln für Trinkwasser-Installationen"<br />
Grundlage für die Installation<br />
einer <strong>Regenwasser</strong>nutzungsanlage.<br />
Die Trennung der Rohrleitungen für<br />
Trink- und <strong>Regenwasser</strong> ist besonders<br />
wichtig. Eine Verunreinigung des<br />
Trinkwassersystems durch eindringendes<br />
<strong>Regenwasser</strong> muss ausgeschlossen<br />
werden. Zwischen beiden Leitungssystemen<br />
dürfen nach DIN 1988 und<br />
der Trinkwasserverordnung keine un<strong>mit</strong>telbaren<br />
Verbindungen bestehen<br />
oder durch Armaturen zustande kommen.<br />
Alle Entnahmestellen für <strong>Regenwasser</strong><br />
müssen durch Schilder und Symbole<br />
gekennzeichnet werden, um ein Vertauschen<br />
zu vermeiden.<br />
Wenn der Überlauf eines Speichers an<br />
die Kanalisation angeschlossen werden<br />
soll, ist die Anlage durch eine sachgemäße<br />
Installation gegen die Folgen eines<br />
Rückstaus aus der Kanalisation zu<br />
sichern.<br />
Alle Regentonnen, ober- und unterirdische<br />
Speicher oder Sammelteiche<br />
müssen beispielsweise durch Abdeckungen<br />
oder Einzäunungen so gesichert<br />
werden, dass Kleinkinder vor<br />
Unfällen geschützt sind.<br />
7.7 Welche Genehmigungen sind<br />
erforderlich?<br />
Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung<br />
der Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser<br />
nicht erforderlich.<br />
Die Gemeinden geben als Träger der<br />
Wasserversorgung die Bedingungen,<br />
an die eine <strong>Regenwasser</strong>nutzung geknüpft<br />
ist, in der Wasserversorgungssatzung<br />
vor. Dort ist festgelegt, dass der<br />
Anschlussnehmer seinen gesamten<br />
Wasserbedarf über das Netz der öffentlichen<br />
Wasserversorgung decken<br />
muss. Will er <strong>Regenwasser</strong> nutzen,<br />
muss er sich deshalb eine Teilbefreiung<br />
vom sogenannten Benutzungszwang<br />
bei der Gemeinde einholen.<br />
Viele Gemeinden schreiben vor, dass<br />
<strong>Regenwasser</strong>nutzungsanlagen anzuzeigen<br />
und eventuell sogar vom eigenen<br />
Personal oder einem anerkannten<br />
Fachbetrieb abzunehmen sind.<br />
7.8 Kosten und<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Wenn eine <strong>Regenwasser</strong>nutzungsanlage<br />
im Einfamilienhaus nach <strong>dem</strong><br />
Stand der Technik gebaut wird, dabei<br />
hochwertige und langlebige Produkte<br />
verwendet werden, ist <strong>mit</strong> Gesamtkosten<br />
von ca. 4.000,- € bis 5.000,- €<br />
zu rechnen. Ob finanzielle Vorteile<br />
durch eine <strong>Regenwasser</strong>nutzung entstehen,<br />
hängt von zahlreichen Faktoren<br />
ab und muss im Einzelfall geprüft<br />
werden (z. B. Baukosten, Wasser-/Abwassergebühren,Zuschüsse).<br />
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