17.01.2013 Aufrufe

Wohin mit dem Regenwasser - Landratsamt Waldshut

Wohin mit dem Regenwasser - Landratsamt Waldshut

Wohin mit dem Regenwasser - Landratsamt Waldshut

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

REGENWASSERNUTZUNG<br />

7.6 Sicherheitsbestimmungen<br />

Neben der einschlägigen DIN 1989 sind<br />

auch die Normenreihen DIN 1986<br />

"Entwässerungsanlagen für Gebäude<br />

und Grundstücke" und DIN 1988 "Technische<br />

Regeln für Trinkwasser-Installationen"<br />

Grundlage für die Installation<br />

einer <strong>Regenwasser</strong>nutzungsanlage.<br />

Die Trennung der Rohrleitungen für<br />

Trink- und <strong>Regenwasser</strong> ist besonders<br />

wichtig. Eine Verunreinigung des<br />

Trinkwassersystems durch eindringendes<br />

<strong>Regenwasser</strong> muss ausgeschlossen<br />

werden. Zwischen beiden Leitungssystemen<br />

dürfen nach DIN 1988 und<br />

der Trinkwasserverordnung keine un<strong>mit</strong>telbaren<br />

Verbindungen bestehen<br />

oder durch Armaturen zustande kommen.<br />

Alle Entnahmestellen für <strong>Regenwasser</strong><br />

müssen durch Schilder und Symbole<br />

gekennzeichnet werden, um ein Vertauschen<br />

zu vermeiden.<br />

Wenn der Überlauf eines Speichers an<br />

die Kanalisation angeschlossen werden<br />

soll, ist die Anlage durch eine sachgemäße<br />

Installation gegen die Folgen eines<br />

Rückstaus aus der Kanalisation zu<br />

sichern.<br />

Alle Regentonnen, ober- und unterirdische<br />

Speicher oder Sammelteiche<br />

müssen beispielsweise durch Abdeckungen<br />

oder Einzäunungen so gesichert<br />

werden, dass Kleinkinder vor<br />

Unfällen geschützt sind.<br />

7.7 Welche Genehmigungen sind<br />

erforderlich?<br />

Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung<br />

der Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser<br />

nicht erforderlich.<br />

Die Gemeinden geben als Träger der<br />

Wasserversorgung die Bedingungen,<br />

an die eine <strong>Regenwasser</strong>nutzung geknüpft<br />

ist, in der Wasserversorgungssatzung<br />

vor. Dort ist festgelegt, dass der<br />

Anschlussnehmer seinen gesamten<br />

Wasserbedarf über das Netz der öffentlichen<br />

Wasserversorgung decken<br />

muss. Will er <strong>Regenwasser</strong> nutzen,<br />

muss er sich deshalb eine Teilbefreiung<br />

vom sogenannten Benutzungszwang<br />

bei der Gemeinde einholen.<br />

Viele Gemeinden schreiben vor, dass<br />

<strong>Regenwasser</strong>nutzungsanlagen anzuzeigen<br />

und eventuell sogar vom eigenen<br />

Personal oder einem anerkannten<br />

Fachbetrieb abzunehmen sind.<br />

7.8 Kosten und<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Wenn eine <strong>Regenwasser</strong>nutzungsanlage<br />

im Einfamilienhaus nach <strong>dem</strong><br />

Stand der Technik gebaut wird, dabei<br />

hochwertige und langlebige Produkte<br />

verwendet werden, ist <strong>mit</strong> Gesamtkosten<br />

von ca. 4.000,- € bis 5.000,- €<br />

zu rechnen. Ob finanzielle Vorteile<br />

durch eine <strong>Regenwasser</strong>nutzung entstehen,<br />

hängt von zahlreichen Faktoren<br />

ab und muss im Einzelfall geprüft<br />

werden (z. B. Baukosten, Wasser-/Abwassergebühren,Zuschüsse).<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!