FöG-Konzept 1/2012
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1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Geschäftsführers der <strong>FöG</strong><br />
Der Geschäftsführer ist allein zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt.<br />
Die wesentlichen Aufgaben des Geschäftsführers sind:<br />
a) Leitung der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes und aller<br />
Unterabteilungen (Service-Center, IT, Rechtsschutz)<br />
b) Die Abwicklung aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe für den Deutschen Bundeswehr-<br />
Verband<br />
c) Erstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft<br />
d) Der Abschluss und die Abwicklung von Empfehlungsverträgen aller Art, einschließlich des<br />
Agentur- und Maklergeschäfts von Versicherungen und Finanzdienstleistungen<br />
e) Unterbreitung von finanziellen Vorteilen für die Mitglieder des Deutschen Bundeswehr-<br />
Verbandes über die Angebote der Vertragspartner<br />
f) Information der Mitglieder über wichtige Vorsorgethemen<br />
g) Betreuung der Empfehlungsvertragspartner<br />
h) Konfliktstelle und Ansprechpartner für die Landesverbände und Kameradschaften bei<br />
Problemen mit Vertragspartnern der <strong>FöG</strong><br />
Alle weiteren Aufgaben und Zuständigkeiten sind in einem Geschäftsführervertrag geregelt.<br />
1.4 Zusammensetzung und Aufgaben des Beirates<br />
Als Beratungsorgan der Gesellschaft agiert ein Beirat, der in allen wichtigen Fragen der<br />
Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zur Verfügung steht. Insgesamt werden<br />
fünf Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung ernannt. Jeder Landesverband muss<br />
mit einem Mitglied vertreten sein. Zurzeit sind diese der Erste Stellvertreter des<br />
Bundesvorsitzenden und die vier Landesvorsitzenden des DBwV.<br />
Aufgaben des Beirates<br />
Die Mitglieder des Beirates<br />
a) sondieren die aktuellen Angebote auf dem Versicherungsmarkt<br />
b) vergleichen die Produkte im Preisvergleich und Leistungsangebot<br />
c) bewerten und empfehlen eine mögliche Aufnahme in die Produktpalette der <strong>FöG</strong><br />
d) vergleichen laufend die Produktpalette der <strong>FöG</strong> auf Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit<br />
Die Beiratsmitglieder haben die Pflicht, alle Maßnahmen der <strong>FöG</strong> zu unterstützen und keine der<br />
Vertrags- oder Empfehlungsgesellschaften zu bevorzugen.<br />
Der Beiratsvorsitzende unterrichtet laufend den Bundesvorstand und die Gesellschafterversammlung<br />
der <strong>FöG</strong> über Resonanz und Attraktivität der Angebote der Gesellschaft.<br />
<strong>FöG</strong>-<strong>Konzept</strong> 1/<strong>2012</strong> Seite 4 von 21