Bauspielplatz Schwerin e - Bund der Jugendfarmen und ...
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Versicherungsschutz über den Rahmenversicherungsvertrag zwischen dem <strong>B<strong>und</strong></strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Jugendfarmen</strong> <strong>und</strong> Aktivspielplätze e.V. <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zürich Versicherungs AG.<br />
Sie haben Interesse an unserem Rahmenversicherungsvertrag teilzuhaben. Falls Sie am<br />
Vertrag teilhaben wollen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung.<br />
Zum Ablauf <strong>der</strong> Versicherung:<br />
Sie erhalten nach mit <strong>der</strong> Bestätigung des Versicherungsschutzes ein Formblatt<br />
„Versicherungsliste“, in die alle versicherten Personen einzutragen sind. Diese Listen (Sie<br />
können auch eine eigene edv-gestützte Liste erstellen) rufen wir am Jahresende wie<strong>der</strong><br />
ab, sie dienen als Nachweis für die Versicherungsgesell-schaft <strong>und</strong> sind deshalb<br />
unbedingt auszufüllen – auch die Einrichtungen, die weniger als 100 Kin<strong>der</strong> melden <strong>und</strong><br />
damit die Gr<strong>und</strong>pauschale (nur für Haftpflicht) bezahlen, müssen diese Listen ausfüllen.<br />
Wir stellen daraufhin die Rechnung für das abgelaufene Jahr, in <strong>der</strong> auch eine<br />
Vorauszahlung für das Folgejahr enthalten ist (diese Vorauszahlung wird jeweils<br />
verrechnet).<br />
Wichtig: Es sind alle Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, die die Einrichtung regelmäßig<br />
besuchen zu erfassen - auch dann, wenn sie nur selten erscheinen. Gleiches gilt für<br />
ehrenamtliche MitarbeiterInnen, HelferInnen <strong>und</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong>. Besucher<br />
von Festen o<strong>der</strong> ähnlichen Veranstaltungen <strong>der</strong> Einrichtung müssen nicht erfasst<br />
werden (diese Veranstaltungen sind dennoch innerhalb des Rahmenversicherungsvertrages<br />
versichert). Versichert ist <strong>der</strong> e.V. (juristische Person).<br />
Alle Einrichtungen, die weniger als 100 Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche pro Jahr abrechnen, bezahlen<br />
eine Gr<strong>und</strong>pauschale (nur für Haftpflicht) von € 65,00. Alle die darüber liegen<br />
betrifft das nicht.<br />
Ansonsten gelten aktuell folgende Jahresprämien:<br />
Haftpflicht pro Person (ab 100 Pers.) 0,65 €<br />
Tierhaftpflicht / Pferde, Esel 88,00 €<br />
Tierhaftpflicht / H<strong>und</strong>e 76,50 €<br />
Umlage Flurschäden durch Tiere 0,00 €<br />
Umlage Kutschen usw. 10,00 €
Die Prämien <strong>der</strong> Unfallversicherung sind wie folgt:<br />
Kin<strong>der</strong> bis zum 14. Lebensjahr € 0,90<br />
Personen ab dem 14. Lebensjahr € 2,70<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß dieser Versicherungsvertrag eine private Haftpflichtversicherung<br />
durch die Eltern nicht ersetzt. Bitte teilen Sie dies den Eltern deutlich<br />
mit - eine private Haftpflichtversicherung ist notwendig.<br />
Immer wie<strong>der</strong> taucht die Frage <strong>der</strong> "Reithelmpflicht" auf. Für unseren Versicherungsvertrag<br />
gilt: Es ist versicherungsrechtlich nicht relevant ob beim Reiten ein Helm<br />
getragen wird.<br />
Ausgeschlossen von <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung sind<br />
1. Schäden an gemieteten <strong>und</strong> geliehenen Sachen §4 Ziffer 6a AHB <strong>und</strong><br />
2. <strong>der</strong> Gebrauch von Kraftfahrzeugen §1 Ziffer 2b AHB (da diese durch die KFZ-<br />
Haftpflicht abgesichert sind).<br />
3. Der erwerbsmäßige gewerbliche Einsatz von Tieren ist nicht versichert.<br />
Kann zusätzlich innerhalb des Rahmenvertrages versichert werden.<br />
Bitte bei uns anfragen.<br />
Ansonsten empfehlen wir bei Unklarheiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Schadensmeldung<br />
o<strong>der</strong> Fragen zum Versicherungsschutz das Versicherungsbüro Holzwarth (07144/85250)<br />
o<strong>der</strong> hier im Büro anzurufen.<br />
Beste Grüße,<br />
Hans-Jörg Lange<br />
Geschäftsführer