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lfd Nr. 6 vom 15. März 2011 - Gemeinde Pucking

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<strong>lfd</strong>. <strong>Nr</strong>. 6 Jahr <strong>2011</strong><br />

275<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> am <strong>15.</strong><br />

<strong>März</strong> <strong>2011</strong>; Tagungsort: Spektrum<br />

Anwesende:<br />

1. Vize-Bgm. Franz Almesberger als Vorsitzender<br />

2. GVM Gerald Mairanderl 14. GR Franz Schachermayr<br />

3. GVM Andreas Baumgartner <strong>15.</strong> GR MSc Verena Bumberger<br />

4. GVM Angela Altreiter 16. GR Mag. Sigurd Reder<br />

5. GVM Mag. Dr. Andreas Mauhart 17. GR Anita Lechner<br />

6. GR Dietmar Felber 18. GR Alexander Lettner<br />

7. GR Claudia Mairanderl 19. GR Hannes Jörg Altreiter<br />

8. GR Ingeborg Bayer 20. GR Rudolf Grasser<br />

9. GR Mag. Günter Hinterholzer 21. GR Sebastian Klima<br />

10. GR Hans Kirchmayr 22. GR Thomas Altof<br />

11. GR Rudolf Unterholzer 23. GR Irmtraud Pöstinger<br />

12. GR DI Karl Mairanderl 24. GR Franz Gessl<br />

13. GR Mag. Karlheinz Petermandl 25. GR Manuel Raingruber<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR DI Karl Mairanderl für Bgm. Dr. Robert Aflenzer<br />

GR Mag. Karlheinz Petermandl für GVM Helena Kirchmayr<br />

GR Franz Schachermayr für GR DI (FH) Doris Klinglmair<br />

GR MSc Verena Bumberger für GR DI Hans Czylok<br />

Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL. Johann Schickmayr<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990)<br />

Gde.B. Friedrich Mayr, Gde.B. Claudia Stöttinger<br />

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990)<br />

........................................................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt: unentschuldigt:<br />

Bgm. Dr. Robert Aflenzer<br />

GVM Mag. Helena Kirchmayr<br />

GR DI (FH) Doris Klinglmair<br />

GR DI Hans Czylok<br />

GR Manuela Gruber<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): VB. Sabine Fürthauer


276<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 8. <strong>März</strong> <strong>2011</strong> unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung <strong>vom</strong> 14. Dez. 2010 bis zur<br />

heutigen Sitzung während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />

aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />

können.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

Der Vorsitzende nimmt vor Beginn der Tagesordnung die Angelobung des Ersatzmitgliedes<br />

Franz Schachermayr vor.<br />

Vize-Bürgermeister Almesberger bringt ihm die Gelöbnisformel zur Kenntnis und Herr<br />

Schachermayr legt mit den Worten „ich gelobe“ und mit Handschlag in die Hand des<br />

Vorsitzenden das Gelöbnis ab.<br />

Weiters bringt der Vorsitzende die eingebrachten Dringlichkeitsanträge zur Verlesung.<br />

Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion


277<br />

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), 6 SPÖ-<strong>Gemeinde</strong>räte, die FPÖ-GR Altof und Pöstinger,<br />

GR Raingruber (BZÖ) und GR Klima (Grüne) stimmen dafür.<br />

GR Lechner (SPÖ) und GR Gessl (FPÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) stimmt dagegen.<br />

Der Antrag wird somit in die Tagesordnung als Punkt 24 aufgenommen.


Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion<br />

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit des Antrages mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: 6 SPÖ-<strong>Gemeinde</strong>räte und GR Klima (Grüne) stimmen dafür.<br />

Die FPÖ-Frakion (4), GR Raingruber (BZÖ) und die ÖVP-GR Almesberger,<br />

Felber, Schachermayr, Mag. Petermandl, Bayer und Hans Kirchmayr stimmen<br />

dagegen.<br />

Die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>räte Unterholzer, Bumberger, Mag. Hinterholzer, Gerald<br />

Mairanderl, Claudia Mairanderl, DI Karl Mairanderl und GR Lechner (SPÖ)<br />

enthalten sich der Stimme.<br />

Der Antrag ist abgelehnt.<br />

278


Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion<br />

279<br />

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>räte Almesberger, Felber, Gerald Mairanderl, Claudia<br />

Mairanderl, DI Karl Mairanderl, Bayer, Mag. Hinterholzer, Bumberger,<br />

Unterholzer, Hans Kirchmayr, die SPÖ-Fraktion (6), GR Raingruber (BZÖ) und<br />

GR Klima (Grüne) stimmen dafür.<br />

Die FPÖ-<strong>Gemeinde</strong>räte Mag. Dr. Mauhart, Pöstinger, Gessl, GR Lechner (SPÖ)<br />

und die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>räte Mag. Petermandl und Schachermayr stimmen<br />

dagegen.<br />

FPÖ-GR Altof enthält sich der Stimme.<br />

Der Antrag wird somit in die Tagesordnung als Punkt 25 aufgenommen.


Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über die Dringlichkeit des Antrages mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: 6 SPÖ-<strong>Gemeinde</strong>räte stimmen dafür. Die ÖVP-Fraktion (12), GR Raingruber<br />

(BZÖ), 3 FPÖ-<strong>Gemeinde</strong>räte und GR Lechner (SPÖ) stimmen dagegen.<br />

GR Altof (FPÖ) und GR Klima (Grüne) enthalten sich der Stimme.<br />

Der Antrag ist abgelehnt.<br />

280


Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über die Dringlichkeit des Antrages mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: 6 SPÖ-<strong>Gemeinde</strong>räte stimmen dafür. Die ÖVP-Fraktion (12), die FPÖ-Fraktion<br />

(4), GR Klima (Grüne), GR Raingruber (BZÖ) und GR Lechner (SPÖ) stimmen<br />

dagegen.<br />

Der Antrag ist abgelehnt.<br />

281


Weiters wird von GVM Angela Altreiter eine Anfrage an den Bürgermeister übergeben, die<br />

wie folgt lautet:<br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass er diese Bürgermeister Dr. Aflenzer weitergeben wird.<br />

Gde.B. Mayr führt dazu aus, dass es einen Katastrophenschutzplan gibt, in dem die „neuen<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte“ eingeteilt sind.<br />

Weiters führt der Vorsitzende aus, dass TOP 5 von der Tagesordnung abgesetzt wird.<br />

1. Nachwahlen in Ausschüssen<br />

282<br />

Die SPÖ <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion hat die Abberufung von Frau GR Anita Lechner aus dem<br />

Kultur- und Sportausschuss, aus dem Wohnungs- und Sozialausschuss, in denen sie als<br />

Mitglied vertreten ist und aus dem Sanitätsgemeindeverband Weißkirchen, in dem sie als<br />

Ersatzmitglied fungiert, beantragt und das mit dem eingetretenen Vertrauensverlust<br />

begründet.<br />

Über diesen Antrag ist in Fraktionswahl jedenfalls geheim mittels Stimmzettel<br />

abzustimmen.


283<br />

Für die Annahme des Antrages ist eine 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich,<br />

stimmberechtigt sind alle übrigen Fraktionsmitglieder, d.h. jenes Mitglied, auf das sich der<br />

Abberufungsantrag bezieht, ist nicht stimmberechtigt.<br />

Im Falle der Annahme des Antrages sind die freien Ausschussstellen durch Nachwahlen neu<br />

zu besetzen.<br />

Das GR-Ersatzmitglied Josef Krenn hat per Erklärung auf seine Mitgliedschaft im<br />

Umweltausschuss und auf die Ersatz-Mitgliedschaft im Kulturausschuss verzichtet.<br />

Die Nachwahlen für beide Nachbesetzungen erfolgen in Fraktionswahlen durch die SPÖ-<br />

Fraktion, die über ihre jeweiligen Wahlvorschläge geheim mittels Stimmzettel abstimmt,<br />

wenn nicht der GR einstimmig eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende die SPÖ-Fraktion<br />

geheim mittels Stimmzettel über die Abberufung abstimmen.<br />

Beschluss: Die SPÖ-Fraktion (6) ist einstimmig für die Abberufung.<br />

Sodann stellt GR Mag. Reder den Antrag, für die Nachwahlen per Akklamation<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

Der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion umfasst alle von ihr in die verschiedenen Ausschüsse<br />

entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder.<br />

Die für die frei gewordenen Stellen nominierten Neuvorschläge wurden im Antrag<br />

angekreuzt. Alle übrigen angeführten Personen sind daher für die Behandlung im gg.<br />

Tagesordnungspunkt unrelevant.


Der Vorsitzende lässt sodann die SPÖ-Fraktion über den Wahlvorschlag mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: 6 der SPÖ-<strong>Gemeinde</strong>räte stimmen dafür. GR Lechner stimmt dagegen.<br />

2. Subventionsvergaben <strong>2011</strong><br />

Amtsbericht:<br />

284


285<br />

Der Kulturausschuss hat in der Sitzung <strong>vom</strong> 22. Nov. 2010 die Subventionsansuchen der<br />

Vereine für das Jahr <strong>2011</strong> behandelt und empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, nachstehend<br />

angeführte Subventionen zu gewähren:<br />

VEREIN BETRAG<br />

Musikverein <strong>Pucking</strong>-St. Leonhard € 2.500,--<br />

Union <strong>Pucking</strong> € 2.500,--<br />

Naturfreunde <strong>Pucking</strong> € 2.200,--<br />

Siedlerverein <strong>Pucking</strong> € 200,--<br />

Kath. Bildungswerk € 300,--<br />

Tennisklub <strong>Pucking</strong> € 400,--<br />

Pensionistenverband € 300,--<br />

Seniorenbund <strong>Pucking</strong> € 300,--<br />

Imkereiverein 150,-- aus Wirtschaftsförderung<br />

GV Sitzung <strong>vom</strong> 7.09.2010<br />

Fischereiverein € 300,--<br />

Gesamt € 9.000,--<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge oben angeführte Subventionen beschließen:<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) führt kurz aus, dass die FPÖ grundsätzlich für diesen<br />

Subventionsvorschlag ist. Er plädiert jedoch, dass nach seiner Sicht die „Absolutbeträge“<br />

und nicht nur die „Teilbeträge“ dargestellt werden sollten und spricht dabei die niedrige Miete<br />

<strong>vom</strong> Musikverein an, die seiner Meinung nach ja auch eine Subvention ist.<br />

GR Hinterholzer (ÖVP) bemerkt dazu, dass der Musikverein ein Musikheim gebaut hat und<br />

dieses dann abgetreten hat. Im Gegenzug wurde vereinbart das Spektrum gratis zu<br />

benützen, daher ist es keine Subvention.<br />

GR Felber (ÖVP) bringt dazu vor, dass dies mehrere Vereine betrifft, die das Spektrum<br />

nutzen. Er meint, dass diese angeführten Beträge die wahren Subventionen sind.<br />

Auch GR Baumgartner (SPÖ) spricht an, dass der Musikverein das alte Musikheim<br />

aufgebaut hat, jedoch für die Abtretung nichts bekommen hat und daher dies so vereinbart<br />

wurde.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

3. Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>gebarung durch den Prüfungsausschuss; Bericht<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses bringt den Prüfbericht zur Verlesung.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, wird dieser einstimmig zur Kenntnis<br />

genommen.


4. Rechnungsabschluss 2010<br />

Amtsbericht:<br />

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Zeit <strong>vom</strong><br />

16.2.<strong>2011</strong> bis 4.3.<strong>2011</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme am <strong>Gemeinde</strong>amt aufgelegt.<br />

Die Prüfung des Rechnungsabschlusses durch den Prüfungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong><br />

erfolgte am 3.3.<strong>2011</strong>.<br />

Im Finanzjahr 2010 konnte<br />

der ordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 6,188.403,24<br />

mit Soll-Ausgaben EUR 6,188.201,90<br />

Soll-Überschuss EUR + 201,34<br />

der außerordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 465.245,09<br />

mit Soll-Ausgaben EUR 1,256.769,70<br />

Soll-Fehlbetrag EUR -791.524,61<br />

abgeschlossen werden.<br />

286<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen Einnahmen lt. Ausgaben lt. Ausgaben lt.<br />

lt. VA RA 10 VA<br />

RA 10<br />

0 Vertretungskörper und allg.<br />

Verwaltung<br />

53.500,00 58.690,80 786.800,00 793.191,98<br />

1 Öffentliche Ordnung und<br />

Sicherheit<br />

8.100,00 1.692,03 47.900,00 64.953,45<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u.<br />

Wissensch.<br />

508.100,00 526.423,74 1,303.600,00 1,454.518.92<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 100,00 424,83 30.900,00 27.667,28<br />

4 Soziale Wohlfahrt und<br />

Wohnbauförderung<br />

1.400,00 8.350,90 780.200,00 796.522,01<br />

5 Gesundheit 18.500,00 18.551,00 697.400 00 694.423,36<br />

6 Straßen- und Wasserbau,<br />

Verkehr<br />

117.700,00 258.102,98 316.900,00 423.500,13<br />

7 Wirtschaftsförderung 2.900,00 2.484,23 6.000,00 6.104,96<br />

8 Dienstleistungen 1,901.500,00 1,989.960,49 1,813.000,00 1,650.770,94<br />

9 Finanzwirtschaft 3,161.600,00 3,323.722,24 213.800,00 276.548,87<br />

Summe: 5,773.400,00 6,188.403,24 5,996.500,00 6,188.201,90<br />

Das Finanzjahr 2010 stand auch bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> noch immer im Zeichen der<br />

Wirtschaftskrise, obwohl wir doch bei den Abgabenertragsanteilen eine Steigerung der<br />

Einnahmen gegenüber dem VA 2010 in Höhe von € 93.500,00 verbuchen konnten.<br />

Die Gesamteinnahmen bei den Abgabenertragsanteilen in Höhe von € 2.291.000,00 liegen<br />

trotzdem noch immer weit hinter dem Ergebnis aus dem Jahr 2008 (€ 2.358.000,00).<br />

Positiv wirken sich die Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer mit einem Plus von €<br />

43.000,00 aus.<br />

Auch konnte im Bereich der Wasserversorgung ein Überschuss in Höhe von € 76.300,00<br />

(durch Einsparungen beim Wassereinkauf, Betriebskosten, Energiekosten, niedrigerem<br />

Zinsniveau und nicht durchgeführten Instandhaltungsarbeiten ) und im Bereich der<br />

Abwasserbeseitigung einen Überschuss in Höhe von € 504.300,00 (auf Grund der § 18<br />

Rückführung, div. Tilgungs- und Zinszuschüssen, nicht durchgeführte Kanalreinigung und<br />

niedrigeren Zinszahlungen) verzeichnet werden.


287<br />

Ausgabenseitig fällt insbesondere der Betrag von € 51.300,00 für die Errichtung der Garage<br />

beim Kindergarten I ins Gewicht.<br />

Die veranschlagten Summen des VA konnten zum überwiegenden Teil eingehalten werden,<br />

die Abweichungen sind mit den dazugehörenden Begründungen auf den Seiten 138 - 145<br />

festgehalten.<br />

<strong>Gemeinde</strong>eigene Steuern und Gebühren, Ertragsanteile<br />

An gemeindeeigenen Steuern (abzüglich der Aufschließungsbeiträge, die ja zweckgebunden<br />

verwendet werden) sowie Ertragsanteilen wurden im Finanzjahr 2010 Einnahmen von EUR<br />

979.963,08 (2009: 962.768,20) bzw. EUR 2.291.315,51 (2009: 2.3<strong>15.</strong>112,45) erzielt<br />

Die gemeindeeigenen Steuern erfuhren somit gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um<br />

rund 1,8 % und die Einnahmen bei den Ertragsanteilen gingen um 1,03 % zurück (zum<br />

Vergleich stiegen die Ausgaben für die SHV Umlage um 8,63 % und der<br />

Krankenanstaltenbeitrag um 7,74 %).<br />

Investitions- und Instandsetzungsausgaben<br />

- Die Investitionsausgaben im ordentlichen Haushalt beliefen sich im Finanzjahr 2010 auf<br />

EUR 110.420,70 wobei dies ein Anteil an den ordentlichen Gesamtausgaben von 1,78<br />

% ergibt. Der Großteil der Investitionen erfolgte in den untenstehenden Bereichen:<br />

EUR 9.470,00 <strong>Gemeinde</strong>amt – allg. Verwaltung (Ankauf v. Office-Lizenzen und 1. TR<br />

Glasfaserleitung)<br />

EUR 4.270,00 <strong>Gemeinde</strong>amt – Meldeamt (für LMR)<br />

EUR 2.600, 00 FF Hasenufer (Ankauf v. Atemschutzmasken und Mini-Hebekissen)<br />

EUR 8.300,00 Volksschule ( Ankauf Rasenmäher, Schrank, Stühle und<br />

Außenbepflanzung)<br />

EUR 51.370,00 KG I (Errichtung der Garage)<br />

EUR 7.950,00 betreutes Wohnen (Einrichtungsgegenstände für Küche und<br />

Aufenthaltsraum)<br />

EUR 5.050,00 Bauhof (Schneepflugleisten und Reifen)<br />

EUR 4.120,00 Müllbeseitigung (Asphaltierung Containerplätze)<br />

Die genauen Aufstellungen sind im Rechnungsabschluss auf den Seiten 116 bis 117 zu<br />

finden<br />

- Für Instandhaltungsmaßnahmen wurden mit EUR 69.498,29 rund 1,12 % der<br />

ordentlichen Gesamtausgaben für folgende Bereiche aufgewendet: (nur auszugsweise<br />

die größten Beträge)<br />

EUR 1.510,00 Kindergarten I, Verlegung Dachständer<br />

EUR 2.500,00 KG-Transport, Reparatur VW-Bus<br />

EUR 25.700,00 Straßenbau, Restzahlung von Sanierungen div. Siedlungsstraßen aus<br />

2009<br />

EUR 20.000,00 Bauhof, diverse Reparaturen Bauhoffahrzeuge<br />

<strong>Gemeinde</strong>einrichtungen<br />

Bei nachstehend angeführten Berechnungen wurde die Postenklasse 0 in Abzug gebracht.<br />

Kindergarten:<br />

Der 7-gruppig geführte <strong>Gemeinde</strong>-Kindergarten (mit alterserweiterter Gruppe und<br />

Krabbelgruppe)weist bei Einnahmen von EUR 337.573,00 und Ausgaben von EUR


288<br />

716.540,82 einen Fehlbetrag von EUR 378.967,82 auf. (2009: 316.323,86) – Der höhere<br />

Abgang begründet sich durch die Schaffung der Krabbelgruppe.<br />

Der Kindergarten wurde im Kindergartenjahr 2009/10 von durchschnittlich 113 (2009: 119)<br />

Kindern besucht, wobei sich der Zuschussbedarf der <strong>Gemeinde</strong> pro Kind auf EUR 3.353,70<br />

(2009: 2.658,18) beläuft.<br />

Der Grund für diese eklatante Erhöhung des Abganges liegt einerseits an der Einführung des<br />

Gratiskindergartens und den damit verbundenen Ausfall der Besuchsgebühren (- € 53.000,--)<br />

und andererseits daran, dass durch die neuen Förderungsrichtlinien des Landes diesem<br />

Einnahmenentgang nur ein Ersatz in der Höhe von € 10.500 gegenüber steht, sodass allein<br />

daraus ein höherer Abgang von € 42.500,-- zu bewältigen war.<br />

Dazu kamen noch Lohnkosten für die Kinderbetreuung in der Krabbelstube von über €<br />

20.000,--.<br />

Von den Gesamtpersonalkosten (ohne Pensionen) in Höhe von EUR 1.566.024,00 (2009:<br />

1.572.540,22) entfielen auf das Kindergartenbetreuungspersonal EUR 622.315,62 d.s. 39,74<br />

% (2009: 606.135,57 d. s. 38,55 %). Von diesem Betrag hat das Land Oberösterreich EUR<br />

302.279,60 (2009: 233.108,50) durch Landesbeiträge übernommen.<br />

Kindergartentransport:<br />

Hier stehen Einnahmen von EUR 23.240,96 Ausgaben in Höhe von EUR 55.081,61<br />

gegenüber, dies ergibt einen Abgang in Höhe von EUR 31.840,65 (2009: 32.854,63). Der<br />

Transport wurde im abgelaufenen Jahr von durchschnittlich 38 (2009: 44) Kindern in<br />

Anspruch genommen, hiefür wurde monatlich eine Gebühr von EUR 9,50 eingehoben. Seit<br />

September 2010 wird der Transport durch zwei Busse der Fa. Stockinger abgewickelt, es<br />

werden zwei Begleitpersonen beschäftigt.<br />

Schülerhort:<br />

Bei Einnahmen von EUR 123.953,08 und Ausgaben von EUR 207.567,61 verzeichnet der<br />

Schülerhort einen Abgang von EUR 83.614,53. (2009: 111.935,50) Der Zuschussbedarf je<br />

Schüler für den Hortbesuch beläuft sich bei einem durchschnittlichen Besuch von 71 (2009:<br />

61) Schülern (3 Gruppen) pro Jahr auf EUR 1.177,67 (2009: 1.835,00). Die eingehobenen<br />

Besuchsgebühren im abgelaufenen FJ betrugen EUR 91,00; es werden auch Tarife für 2<br />

bzw.3-tägigen Besuch, sowie Tarife für Haupt- und Mittelschüler angeboten. Von den<br />

insgesamt 71 Kindern fallen 29 Kinder unter die soziale Staffelung.<br />

Von den Gesamtpersonalkosten (ohne Pensionen) in Höhe von EUR 1. 566.024,00 (2009:<br />

1.572.540,22) entfielen auf das Hortpersonal EUR 179.562,77 – 11,47 % (2009: 207.007,39<br />

– 13,16 %). Von diesem Betrag hat das Land OÖ EUR 87.630,20 (2009: 85.503,60)<br />

rückerstattet.<br />

Wasserversorgung:<br />

Bei Einnahmen von EUR 414.204,87 und Ausgaben in Höhe von EUR 337.878,80<br />

verzeichnet die Wasserversorgung einen Überschuss in Höhe von EUR 76.326,07 Der<br />

<strong>vom</strong> WVB GR Ansfelden prognostizierte Abgang konnte sich auf Grund von Einsparungen<br />

bei den laufenden Kosten und Einsparungen beim Annuitätendienst in eine Überschuss<br />

wandeln. Dieser Überschuss verblieb zur Gänze zur Stärkung im ordentlichen Haushalt.<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Die Abwasserbeseitigung verzeichnet lt. WVB GR Ansfelden einen Überschuss in Höhe<br />

von EUR 504,309,42. Vom erzielten Überschuss wurde die § 18 Rückführung in Höhe von<br />

EUR 203.483,94 zur Gänze der Rücklage zugeführt, der Rest verblieb zur Stärkung im<br />

ordentlichen Haushalt.<br />

Schulküche:


289<br />

Bei Einnahmen von EUR 74.832,86 sowie Ausgaben in Höhe von EUR 58.682,01<br />

verzeichnet die Schulküche einen Überschuss in Höhe von EUR 16.150,85 (2009: -<br />

2.858,75). Der Überschuss wurde durch Einsparungen beim Einkauf und Mehreinnahmen<br />

bei den Mittagsbeiträgen ermöglicht, positiv wirkte sich jedoch auch eine Nachzahlung des<br />

AMS für die Altersteilzeit von Fr. Poppenreiter (EUR 7.300,00) aus. Die Preise pro Mahlzeit<br />

wurden für Kinder mit EUR 2,35 bzw. 2,95; für Erwachsene mit EUR 4,30 und der Beitrag<br />

für Essen auf Rädern mit EUR 7,55 festgesetzt. Im Jahr 2010 wurden 24.201 (2009:<br />

22.734) Portionen ausgegeben, davon entfallen auf die Kindergärten 12.075 (2009:<br />

11.002), auf den Hort 9.286 (2009: 8.307), auf die Volksschule 998 (2009: 1.554) und auf<br />

Erwachsene 1.325 und Essen auf Rädern 517 (2009: 1.871) Portionen.<br />

Spektrum:<br />

Diese Einrichtung weist bei Einnahmen in Höhe von EUR 17.998,89 und Ausgaben in Höhe<br />

von EUR 52.819,39 einen Abgang in Höhe von EUR 34.820,50 (2009: 30.414,87) auf. Im<br />

Kalenderjahr wurden im Spektrum 8 Großveranstaltungen durchgeführt.<br />

Friedhöfe und Einsegnungshallen:<br />

Dieser Bereich verzeichnet bei Einnahmen von EUR 31.331,55 und Ausgaben von EUR<br />

33.934,57 einen Abgang in Höhe von EUR 2.603,02 (2009: 4.453,44).<br />

Die Schwankungen bei den Einnahmen begründen sich in den unterschiedlichen Erlösen<br />

aus Grabmieten, die jeweils für 10 Jahre zu entrichten sind.<br />

Abfallbeseitigung:<br />

Bei Einnahmen in Höhe von 262.123,54 und Ausgaben in Höhe von EUR 257.505,44 weist<br />

dieser Bereich einen Überschuss in Höhe von EUR 4.618,10 (2009: Abgang von 8.760,78)<br />

auf. Der Überschuss ergab sich wie geplant aus der Erhöhung der Abfallgrundgebühr im<br />

vergangenen Jahr. Nach wie vor belastet die starke Nutzung der Grünschnittcontainer –<br />

Deponiekosten 2010 EUR 42.500,00 sowie Arbeitszeit und Maschineneinsatz durch den<br />

Bauhof in Höhe von EUR 25.860,00 diesen Bereich.<br />

Gastschulbeiträge für Volks-, Haupt-, Sonder- und Berufsschulen belasten den ordentlichen<br />

Haushalt mit insgesamt EUR 200.776,44 (2009: 245.153,04). Dem gegenüber stehen<br />

Einnahmen aus Gastschulbeiträgen in Höhe von EUR 4.242,85 (2009: 5.802,06).<br />

Freiwillige Leistungen<br />

Folgende freiwilligen Leistungen ohne Sachzwang wurden in folgenden Bereichen getätigt:<br />

Gegenstand RA 2010<br />

Betreutes Wohnen – Kostenübernahme 1.014,12<br />

Dirtbikeanlage 1.664,42<br />

Ehrungen von Alters- und Ehejubilaren, Feiern u. Feste 2.638,26<br />

Erwachsenenbildung 1.381,16<br />

Ferienaktionen 905,34<br />

Verfügungsmittel Feuerwehrkommandanten 721,30<br />

Forstwartentschädigung 595,00<br />

Säuglingspaketaktionen 1.500,00<br />

Jugendtaxi 153,49<br />

Jugendbetreuung 18.846,06<br />

Feuerwehrschilling 556,80<br />

Kulturförderung 692,10<br />

Mitgliedsbeiträge (Klimabündnis, Leader, Regionalforum,…) 10.605,45<br />

Schulveranstaltungen (Förderung Projektwoche) 363,00<br />

Heizkostenzuschüsse 1.900,00


290<br />

Spenden 171,30<br />

Vereine Subventionen 9.500,00<br />

Zivilschutzverband 590,58<br />

Gesamt: 53.798,38<br />

Bezogen auf die Einwohnerzahl von 3.844 mit Stichtag der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl <strong>vom</strong> 5.<br />

Juni 2009 errechnet sich bei o. a. Förderungen ein Wert von € 14,00 je Einwohner und Jahr.<br />

Bei den Repräsentationsausgaben und Verfügungsmitteln des Bürgermeisters wurde ein<br />

konsequenter Sparkurs verfolgt und die veranschlagten Summen deutlich unterschritten.<br />

So wurden für Repräsentationen nur € 3.669,51(2009: 5.983,21) – das sind knapp 41 % des<br />

gesetzlichen Rahmens - und € 6.730,19 (2009: 8.996,63) Verfügungsmittel – das sind 37,4<br />

% des gesetzlichen Rahmens – ausgegeben.<br />

Für Feiern und Feste wurden im gegenständlichen Finanzjahr EUR 2.638,26 (2009:<br />

13.464,96) aufgewendet.<br />

Die Ausgaben für den Landesaltentag belaufen sich auf EUR 4.025,51 (2009: 6.544,00).<br />

Schulden- und Annuitäten Dienst, Leasingverpflichtungen, Kassenkredit<br />

An Annuitäten hatte die <strong>Gemeinde</strong> EUR 32.485,90 (Tilgung EUR 30.485,90, Zinsen EUR<br />

2.390,77 wovon EUR 485,90 ersetzt wurden) zu leisten.<br />

Der Schuldenstand am Ende des Jahres 2010 beläuft sich auf EUR 270.000,00 (2009:<br />

270.485,90).<br />

Das ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von € 70,24.<br />

Zum Vergleich: Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung im Bezirk beträgt lt.<br />

Landesstatistik 2009 € 883,--.<br />

Leasingaufwendungen belasten den ordentlichen Haushalt mit insgesamt EUR 13.753,37.<br />

(für LKW und Kommandofahrzeug FF <strong>Pucking</strong>)<br />

Der Kassenkredit mit einem Rahmen von EUR 1.000.000,00 festgelegt, die dafür bezahlten<br />

Zinsen belasten den ordentlichen Haushalt mit EUR 1.064,22 (2009:125,95).<br />

Zuführungen von Anteilsbeträgen an den außerordentlichen Haushalt:<br />

Vorh. Geh- und Radweg <strong>Pucking</strong> Ost 65.000,00 Anteil OH lt. Finanzierungsplan<br />

Vor. Güterweg Baumberg 3.322,96 Rückzahlung d. Vorfinanzierung<br />

Vorh. Ausbau v. Straßen 22.064,97 eingehobene<br />

Interessentenbeiträge<br />

3.508,49 Aufschließungsbeiträge lt. ROG<br />

Gesamtsumme 93.896,42<br />

An Aufschließungsbeiträgen gem. ROG wurden Einnahmen in Höhe von EUR 3.834,18<br />

erzielt und folgender Verwendung zugeführt:<br />

ROG Einnahme Zuführung AOH Zuführung Rücklage<br />

Straße 3.508,49 3.508,49 0,00<br />

Wasser 109,06 0,00 109,06<br />

Kanal 216,63 0,00 216,63


An Erhaltungsbeiträgen wurden für die Bereiche Wasser und Kanal insgesamt EUR<br />

34.514,03 eingenommen, welche zur Stärkung im ordentlichen Haushalt verbleiben.<br />

291<br />

Rücklagen:<br />

Der Rücklagennachweis weist einen anfänglichen Rücklagenstand in Höhe von EUR<br />

1.173.415,72 aus. Durch Zuführungen in Höhe von insgesamt EUR 207.554,14 und<br />

Abgänge im Ausmaß von EUR 11.012,80 ergibt sich der Stand am Ende des Finanzjahres<br />

2009 mit EUR 1.369.957,06.<br />

Rücklagenbezeichnung Stand am Ende FJ 2010<br />

Wasserversorgung 0,00<br />

Abwasserbeseitigung 0,00<br />

Annuitäten Rücklage Kanal 90.059,88<br />

Tilgungsrücklage Kanal § 18 908.410,44<br />

Rücklage ROG Wasser 131.869,63<br />

Rücklage ROG Kanal 235.692,35<br />

Rücklage Charityfonds 3.924,76<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Stand am Einnahmen lt. Ausgaben Stand am Ende des FJ<br />

Beginn des FJ RA 2010 lt. RA 2010<br />

Wärmepumpe<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt<br />

0,00 0,00 6.079,92 - 6.079,92<br />

Feuerwehrhaus FF<br />

Hasenufer<br />

-2,583,92 0,00 1.539,40 - 4.123,32<br />

Errichtung<br />

Krabbelstube/KG<br />

Zubau<br />

- 2.258,70 0,00 421.222,20 - 423.480,90<br />

Errichtung einer<br />

Krabbelgruppe<br />

0,00 0,00 27.127,17 - 27.127,17<br />

Ausbau v. Straßen ab<br />

2005<br />

-151.439,66 25.573,46 9.744,50 - 135.610,70<br />

Geh- u. Radweg<br />

<strong>Pucking</strong> Ost<br />

- 296.978,41 225.000,00 200.316,63 -272.295,04<br />

Güterweg Baumberg - 9.968,76 3.322,96 0,00 - 6.645,80<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Güterweg<br />

+ 9,968,82 0,00 3.322,96 + 6.645,86<br />

Wasserversorgung + 86.702,53 0,00 53.112,77 + 33.589,76<br />

Abwasserbeseitigung - 61.074,70 14.394,10 0,00 - 46.680,60<br />

Spektrum - 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00<br />

Feststellungen zu den einzelnen Vorhaben:<br />

Wärmepumpe <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Hiefür wurden im Jahr 2010 bereits Ausgaben in Höhe von EUR 6.079,92 getätigt. Die<br />

geplanten Kosten in Höhe von EUR 28.000,00 sollen durch das im Jahr <strong>2011</strong><br />

aufgenommenen Darlehen zur Gänze abgedeckt werden.<br />

Dieser Kostenrahmen entstammt einer Vorgabe des Landes, die sich aber nur auf die<br />

Wärmepumpe bezieht und in der Hinsicht auch so passt.


292<br />

Allerdings werden noch begleitende Kosten dazu kommen, das sind z.B. die<br />

Projektierungskosten, Bohr- und Schneidearbeiten, Kosten für Elektrikerarbeiten und für die<br />

Steuerung usw.<br />

Wenn alle Fakten vorliegen wird um Förderung durch das Land angesucht, die mit 20% der<br />

Kosten zu erwarten ist.<br />

Feuerwehrhaus FF Hasenufer<br />

Hier kamen im abgelaufenen Finanzjahr Kosten für die Erstellung des Tauschvertrages<br />

dazu.<br />

Errichtung Krabbelstube/KG Zubau:<br />

Bei diesem Vorhaben wurden die Grunderwerbskosten samt den dazugehörenden<br />

Nebenkosten bezahlt.<br />

Errichtung einer Krabbelgruppe:<br />

In der ehemaligen Schulwartwohnung wurde die Krabbelgruppe eingerichtet. Die Kosten für<br />

die Ausstattung ergeben den dargestellten Sollfehlbetrag. Nach Abschluss der<br />

Außengestaltung wird beim Land um Förderung angesucht.<br />

Ausbau von Straßen:<br />

Nach Abzug der Landesbeiträge, Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen bleiben von<br />

den aufgewendeten Baukosten EUR 135.610.70 als nicht finanzierter Fehlbetrag über.<br />

Geh- und Radwegerweiterung <strong>Pucking</strong> Ost<br />

Die im Finanzjahr angefallenen Baukosten wurden durch die Zuführung aus dem OH und<br />

dem Einlagen von Bedarfszuweisungsmitteln abgedeckt bzw. konnte der am Anfang des<br />

Jahres bestehende Sollfehlbetrag reduziert werden.<br />

Nach Einlangen von Bedarfszuweisungsmitteln und Zuführungen aus dem ord. Haushalt soll<br />

das Vorhaben Ende 2012 ausfinanziert sein.<br />

Güterweg Baumberg:<br />

Hier wurde die Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt verbucht.<br />

Zwischenfinanzierung Güterweg:<br />

Hier wurde die Rückzahlung der Vorfinanzierung verbucht.<br />

Wasserversorgung:<br />

Laut Mitteilung des Wasserverbandes ergibt sich bei der Wasserversorgung ein Abgang von<br />

EUR 53.112,77. Dadurch verringerte sich der Überschuss beim Wasser auf EUR 33.589,76.<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Laut Mitteilung des Wasserverbandes ergibt sich bei der Abwasserversorgung ein<br />

Überschuss von EUR 14.394,10, dadurch verringerte sich der bestehende Sollabgang auf<br />

EUR 46.680,60.<br />

Spektrum:<br />

Die für das Jahr 2010 zugesagte Kulturförderung in Höhe von EUR 10.000,00 wurde erst im<br />

Februar <strong>2011</strong> ausbezahlt. Mit Ende des laufenden FJ ist das Vorhaben ausfinanziert.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2010 beschließen.<br />

Wortmeldungen:


293<br />

Von GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) wurde angefragt, ob es richtig ist, dass wir keine<br />

Abgangsgemeinde sind, worauf Gde.B. Stöttinger ausführt, dass wir im Finanzjahr 2010<br />

keine Abgangsgemeinde waren, jedoch laut Voranschlag <strong>2011</strong> eine werden können.<br />

In der weiteren Beratung wird von GR Altof (FPÖ) und GR Raingruber (BZÖ) festgehalten,<br />

dass sie es nicht verstehen, dass dann die Anträge wie etwa AST-Taxi und Schulstartgeld<br />

abgewiesen wurden, mit der Begründung, dass die <strong>Gemeinde</strong> kein Geld hat. Weiters<br />

bekritteln sie die Beiträge für das Klimabündnis und Leader.<br />

Nach einer ausführlichen Diskussion, bei der der „§15-Erlass“ noch genau erklärt wurde,<br />

lässt der Vorsitzende über den Rechnungsabschluss mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (6) und GR Klima (Grüne) stimmen<br />

dafür. Die FPÖ-Fraktion (4), GR Raingruber (BZÖ) und GR Lechner (SPÖ)<br />

enthalten sich der Stimme.<br />

6. Öffentlicher Spielplatz beim Pfarrheim; Einzäunung und Sanierung<br />

Amtsbericht:<br />

Vor rd. 17 Jahren wurde von der <strong>Gemeinde</strong> unter finanzieller Beteiligung zahlreicher<br />

Wirtschaftstreibender der <strong>Gemeinde</strong> der öffentliche Spielplatz beim Pfarrheim eingerichtet.<br />

Dies fand mit der Zustimmung der Pfarre und der Nachbarschaft für einen begrenzten<br />

Zeitraum von 15 Jahren statt und es wurde damals vereinbart, dass im Falle einer allfälligen<br />

Fortsetzung des Spielplatzbetriebes wieder mit Pfarre und Nachbarn neu zu verhandeln ist.<br />

In den Gesprächen mit der Pfarrführung und Nachbarn kam zum Ausdruck, dass einem<br />

Fortbestand des Spielplatzes nichts im Wege steht, es aber unerlässlich sein wird, das<br />

Spielplatzareal zum Schutze der teilweise zu erneuernden Spielplatzeinrichtung und zur<br />

Vermeidung der ständigen Verunreinigung des Spielplatzes durch ungebetene Gäste mit<br />

einer Einzäunung zu versehen und so auszustatten, dass der Zutritt zum Gelände versperrt<br />

werden kann.<br />

Für die notwendige Sanierung der vorhandenen Spielgräte oder Neuanschaffungen von<br />

Spielgeräten ist im Budget <strong>2011</strong> ein Betrag von € 20.000,-- vorgesehen; es ist aber auch<br />

geplant, Sponsoren für Neuanschaffungen zu gewinnen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat sich mit der Thematik befasst und richtet an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

folgende Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen,<br />

das Gelände des öffentl. Spielplatzes beim Pfarrheim wird mit einer Einfriedung bzw.<br />

versperrbaren Zugängen versehen und nach Maßgabe der vorgesehenen Budgetmittel und<br />

der allenfalls hiefür zu lukrierenden Zuschüsse durch Sponsoren saniert und neu<br />

ausgestattet.<br />

In einer kurzen Beratung wird noch angesprochen, dass eine Tafel aufzustellen ist, wo die<br />

Öffnungszeiten angeführt sind. Sollten dann Jugendliche den eingezäunten Spielplatz<br />

missbräuchlich benützen, so ist dies eine Besitzstörung.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (6), die FPÖ-Fraktion (4), GR Klima<br />

(Grüne) und GR Lechner (SPÖ) stimmen dafür.<br />

GR Raingruber (BZÖ) enthält sich der Stimme.


294<br />

7. Errichtung einer neuen WC-Anlage am See<br />

Amtsbericht:<br />

Der Mitte der Neunzigerjahre angeschaffte WC-Container am See befand sich bereits im<br />

vergangenen Jahr in einem dermaßen schlechten Zustand und war auch <strong>vom</strong> Metallrahmen<br />

her so durchgerostet, dass eine Sanierung nicht mehr sinnvoll war.<br />

Es wurde daher eine neue Lösung überlegt und hinsichtlich der Errichtung einer neuen WC-<br />

Anlage in Massivbauweise mit dem Fischereiverein <strong>Pucking</strong> über einen eventuellen Neubau<br />

gesprochen.<br />

Ein solcher Neubau in Ziegelbauweise würde eine Damen Toilette-mit 2 Sitzklosetts, einem<br />

geschlechtsneutralen und rollstuhlgerechten Raum mit 1 WC-Sitz und einer Männer-Toilette<br />

mit 1 Sitz und 3 Pissständen beinhalten.<br />

Auch ein Abstellraum, wo E- und Wasserverteiler sowie div. Reinigungsmittel aufbewahrt<br />

werden können ist vorgesehen.<br />

Es wird auch vorgeschlagen, das Gebäude außen entsprechend wärmeisoliert mit einer<br />

Holzverschalung zu versehen und mit einem Satteldach auszustatten.<br />

Beim Gespräch mit Vertretern des Fischereivereines haben sich diese spontan bereit<br />

erklärt, für die Arbeiten im Falle Errichtung einer WC-Anlage kostenlos zur Verfügung zu<br />

stehen.<br />

Wir haben daraufhin die Kosten für die Materialbeschaffung und für die Arbeiten, die nicht in<br />

Eigenregie bewerkstelligt werden können (z.B. Elektro- und Sanitärinstallation), ermittelt, die<br />

ohne Berücksichtigung möglicher Preisnachlässe rd. € 26 – 30.000 ausmachen würden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat sich mit der Angelegenheit befasst und ist zur Auffassung<br />

gekommen, dass eine nachhaltige Lösung nur in der vorgeschlagenen Form gefunden<br />

werden kann, wie sich das durch die relativ kurze Lebensdauer des Containers gezeigt hat.<br />

Es ergeht daher <strong>vom</strong> GV folgende<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen,<br />

am bisherigen Standort des WC-Containers am See wird an dessen Stelle ein<br />

Toilettengebäude in Massivbauweise wie im Amtsbericht beschrieben durch Mitglieder des<br />

Fischereivereines und Bauhofmitarbeiter errichtet.<br />

Von seitens der <strong>Gemeinde</strong> wird das nötige Baumaterial beschafft und jene Leistungen in<br />

Auftrag gegeben, die in Eigenregie nicht erbracht werden können.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

8. Wirtschaftsförderung durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

Amtsbericht:<br />

Vor einigen Jahren wurde in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> in 2 Fällen die Neuansiedlung von<br />

Betrieben durch gewisse anfängliche Steuererleichterungen gefördert.


295<br />

Solche Ansiedlungsförderungen werden in vielen <strong>Gemeinde</strong>n schon seit langem praktiziert<br />

und sind in der Art und Weise fast immer so gestaltet, dass in den ersten Betriebsjahren<br />

einer neu gegründeten Betriebstätte bezogen auf die neu geschaffenen Arbeitsplätze<br />

gewisse Steuererleichterungen oder Zuschüsse gewährt werden.<br />

So wurde auf der Ebene des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes in den vergangenen Sitzungen die<br />

Förderung von neuen Betriebsansiedlungen ausführlich diskutiert und nun <strong>vom</strong> GV eine<br />

Förderung von Neugründungen empfohlen, zumal doch sehr oft die Standortwahl von<br />

Startförderungen der <strong>Gemeinde</strong>n abhängig gemacht wird.<br />

Ein wesentliches Kriterium der Gerechtigkeit war für den <strong>Gemeinde</strong>vorstand die<br />

Einbeziehung auch bereits ortsansässiger Betriebe in das Förderungsmodell im Falle von<br />

geplanten Expansionen – allerdings auch nur dann, wenn dadurch zusätzlicher Arbeitsplätze<br />

geschaffen werden.<br />

Somit wurde folgender Entwurf für Richtlinien zur Wirtschaftsförderung verfasst:<br />

Richtlinien für die Wirtschaftsförderung der<br />

Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

§ 1<br />

Die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> fördert auf Grund des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses <strong>vom</strong> <strong>15.</strong> <strong>März</strong><br />

<strong>2011</strong> nach diesen Richtlinien Betriebe, die ihren Standort im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Pucking</strong><br />

ansiedeln oder erweitern und Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für<br />

Oberösterreich sind, durch die Gewährung von einmaligen Beihilfen.<br />

§ 2<br />

Einmalige Beihilfen werden ausschließlich für Neugründungen bzw. Neuansiedelungen oder<br />

Erweiterung eines Betriebes im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Pucking</strong> gewährt.<br />

Eine mehrmalige Förderung eines Investitionsprojektes ist ausgeschlossen.<br />

Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn durch die Neugründung bzw. Neuansiedelung<br />

oder Erweiterung eines Betriebes mehr als 3 zusätzliche vollbeschäftigte Arbeitsplätze im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Pucking</strong> geschaffen werden.<br />

§ 3<br />

Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

wurde oder die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgewiesen wurde.<br />

Die Gewährung einer Förderung kann von Auflagen und Bedingungen, die im direkten<br />

Zusammenhang mit den Investitionsvorhaben stehen, abhängig gemacht werden.<br />

Nicht gefördert werden Einkaufszentren, Warenhäuser, Diskonter sowie überregional tätige<br />

Filialisten und von Genossenschaften geführte Betriebe (ausgenommen Betriebe der<br />

Nahversorgung).<br />

§ 4<br />

Die Förderung beträgt in den ersten 3 Jahren 30 % der in einem Kalenderjahr an die<br />

Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> bezahlten Kommunalsteuer.<br />

Die Förderung wird nach dem jeweiligen Betriebsjahr bis spätestens 30. Juni des<br />

Folgejahres ausbezahlt.


296<br />

Zum Zeitpunkt der Zahlung müssen sämtliche Gebühren und Abgaben, die an die<br />

Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> im betreffenden Förderungsjahr zu bezahlen waren, zur Gänze<br />

entrichtet sein, wobei sich die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> das Recht vorbehält, allfällige<br />

diesbezügliche Außenstände mit der Förderung zu verrechnen.<br />

Die Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn:<br />

- der Betrieb innerhalb von drei Jahren stillgelegt oder in der <strong>Gemeinde</strong> aufgegeben wird<br />

- die auferlegten Bedingungen nicht eingehalten werden<br />

- beim Förderungsantrag unrichtige Angaben gemacht wurden bzw. Angaben verweigert<br />

wurden<br />

- die Förderungsmittel nicht für den Betrieb verwendet wurden<br />

- ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.<br />

§ 5<br />

Die zurück zu zahlenden Förderungsbeträge sind mit 6 % zu verzinsen und innerhalb von<br />

zwei Monaten nach Erhalt des Rückforderungsschreibens zurückzuzahlen.<br />

§ 6<br />

Förderungen dürfen nur aufgrund eines schriftlichen Ansuchens (Formularsammlung)<br />

bearbeitet werden; der Anlass für die Förderung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.<br />

Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens<br />

vollständiger Anträge; den Beschluss fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

Eine Ablehnung hat eine Begründung zu enthalten, die sich auf die Richtlinien stützt.<br />

Der Förderungswerber hat für die gewährte Förderung einen Bankgarantiebrief für die<br />

Laufzeit von zwei Jahren, ab Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates, in der Höhe der<br />

Förderungssumme beim Marktgemeindeamt zu hinterlegen. Die Förderung wird keinesfalls<br />

vor Hinterlegung des Bankgarantiebriefes ausbezahlt.<br />

§ 7<br />

Allfällige Kosten der Durchführung der Förderung (Gebühren, Spesen, Steuern …) hat der<br />

Förderungswerber zu tragen.<br />

Die gg. Förderungsaktion wird zeitlich befristet und endet am 31.12.2016.<br />

Antragsempfehlung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />

§ 8<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die im Amtsbericht enthaltenen Richtlinien für die<br />

Wirtschaftsförderung beschließen.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) spricht dazu die Firma „arc.economic management“ an, die<br />

angeboten hat, den Firmensitz nach <strong>Pucking</strong> zu verlegen und somit eine Kommunalsteuer<br />

von etwa € 270.000,-- zu erwarten ist.<br />

Mauhart meint dazu, dass dies nicht so sein kann, wenn, dann müsste dies für alle gemacht<br />

werden. Er führt auch noch dazu aus, dass, sollte diese Firma nach <strong>Pucking</strong> kommen, die<br />

Kommunalsteuer nicht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> kassiert, sondern die <strong>Gemeinde</strong>, wo der<br />

Arbeitnehmer eingesetzt wird.


Er ist generell für die Förderung – wie im Amtsbericht vorgeschlagen - , jedoch nicht für eine<br />

Einzelförderung.<br />

297<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

9. Gemeinsames Feuerwehrhaus für FF Hasenufer und <strong>Pucking</strong>;<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Amtsbericht:<br />

Nach Jahren der Diskussionen und Überlegungen betreffend einem neuen Feuerwehrhaus<br />

für die FF Hasenufer oder alternativ einer gemeinsamen Anlage für beide Feuerwehren<br />

Hasenufer und <strong>Pucking</strong>, sind sich nun beide Feuerwehren darüber einig, dass eine<br />

gemeinsame 7 Tore - Anlage angestrebt wird.<br />

Für die Verwirklichung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses hat das Land OÖ. seine<br />

sofortige Unterstützung bzw. die entsprechenden finanziellen Mittel zugesagt, sodass nun<br />

alle weiteren nötigen Schritte gesetzt werden können.<br />

Zur Information wird angeführt, dass alle weiteren Maßnahmen wie Grundbeschaffung,<br />

Planungsvergabe usw. durch die <strong>Gemeinde</strong> KG vorzunehmen sein werden.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, für die Feuerwehren Hasenufer und <strong>Pucking</strong> wird der<br />

Bau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses angestrebt und mit der Verwirklichung und den<br />

damit verbunden notwendigen Schritten die zu gründende <strong>Gemeinde</strong> KG befasst.<br />

In einer kurzen Beratung wird von GR Altof (FPÖ) nachgefragt, was mit dem Grundstück in<br />

Hasenufer geschieht, worauf Vize-Bürgermeister Almesberger ausführt, dass nichts<br />

Konkretes vorgesehen ist.<br />

GVM. Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) lobt den Einsatz <strong>vom</strong> Vize-Bürgermeister für ein<br />

gemeinsames Feuerwehrhaus.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

10. FF Hasenufer; Ankauf eines Löschfahrzeuges LF-A; Finanzierungsplan<br />

Amtsbericht:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> Amt der Oö. Landesregierung <strong>vom</strong> 20. Dez. 2010 ist für den Ankauf eines<br />

Löschfahrzeuges (LF-A) für die FF Hasenufer folgende Finanzierungsmöglichkeit<br />

vorgesehen:<br />

Bezeichnung der Finanzierungsmittel 2012 2013<br />

Gesamt in<br />

Euro<br />

(Bank-)Darlehen 23.531 23.531<br />

LFK 53.000 53.000


Bedarfszuweisung 70.000 70.000<br />

Summe in Euro 76.531 70.000 146.531<br />

Antragsempfehlung:<br />

298<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den o.a. Finanzierungsplan beschließen.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

11. Ausfinanzierung der Sportanlage; Endgültiger Finanzierungsplan<br />

Amtsbericht:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> Amt der Oö. Landesregierung <strong>vom</strong> 11. Jänner <strong>2011</strong> ist für die<br />

Ausfinanzierung der Errichtung des Kabinen- und Sportplatzbaues der Union <strong>Pucking</strong><br />

folgende Finanzierungsmöglichkeit vorgesehen:<br />

Bezeichnung der Finanzierungsmittel 2010 <strong>2011</strong> 2012<br />

Gesamt<br />

in Euro<br />

Union <strong>Pucking</strong> 3.000 2.500 2.500 8.000<br />

Oö. Sportunion 10.000 10.000<br />

(Bank-)Darlehen 30.000 30.000<br />

Oö. Fußballverband 9.000 9.000<br />

Sponsorvereinbarung mit Raiba Weißk. 30.000 30.000<br />

LZ-Sport 10.000 10.000<br />

Summe in Euro 62.000 32.500 2.500 97.000<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den o.a. Finanzierungsplan beschließen.<br />

GVM. Baumgartner (SPÖ) erinnert in einer nicht sachbezogenen Wortmeldung an die<br />

Erneuerung des Pachtvertrages mit der Union.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Vorsitzende lässt über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

12. Gründung einer <strong>Gemeinde</strong>-KG; Grundsatzbeschluss<br />

Amtsbericht:<br />

Für die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden der <strong>Gemeinde</strong>, die den Hoheitsbereich<br />

betreffen, ist die Gründung einer <strong>Gemeinde</strong> KG erforderlich.


299<br />

Dies geschieht seit Jahren nach den Vorgaben des Landes durch die Gründung eines<br />

Infrastrukturvereines in der <strong>Gemeinde</strong> bzw. durch dessen Zusammenschluss mit der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zu einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft.<br />

Zunächst gilt es den Grundsatzbeschluss für eine Gründung zu fassen, sodann werden alle<br />

notwendigen Schritte gesetzt.<br />

Der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages sowie Informationen über die Ausgliederung<br />

der Liegenschaftsverwaltung werden bei der GR-Sitzung an alle GR-Mitglieder verteilt,<br />

beides soll dann in der nächsten Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates im Juni <strong>2011</strong> beschlossen<br />

werden.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, für alle künftigen Bauvorhaben der Hoheitsverwaltung<br />

wird eine <strong>Gemeinde</strong>-Kommandit-Erwerbsgesellschaft gegründet und es sind alle zu<br />

diesem Zweck notwendigen Maßnahmen zu treffen.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

13. Bestellung eines neuen Ortsplaners; Werkvertrag<br />

Amtsbericht:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> nimmt im Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes die fällige<br />

generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes samt ÖEK in Angriff.<br />

Auf Grund verschiedener Referenzen wurden <strong>vom</strong> Bauausschuss 9 Architekten ausgesucht,<br />

die zur Anbotlegung für die generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes<br />

eingeladen wurden.<br />

6 Architekten bzw. Architekturbüros haben sich als Ortsplaner beworben und<br />

Honorarangebote abgegeben.<br />

Arch. DI Albert Böhm, Linz € 62.400,--<br />

Arch. Zellinger / Gunhold + Partner, Linz € 58.200,--<br />

Arch. Büro Topos III, Linz € 54.264,--<br />

Arch. Büro AG raum – plan A, Grieskirchen € 48.000,--<br />

Arch. Mandl – Hartl, Linz € 44.748,--<br />

Arch. DI Lassy, Leonding € 42.589,--<br />

Für die Entscheidungsfindung bei der Auswahl des Ortsplanes wurde <strong>vom</strong> Bauausschuss mit<br />

den einzelnen Bewerbern ein „Vorstellungsgespräch“ durchgeführt.<br />

Nach diesen Vorstellungsgesprächen hat der Bauausschuss 2 Bewerber in die engere Wahl<br />

genommen, das Architekturbüro – AG raum – plan A (Arbeitsgemeinschaft DI Altmann und<br />

DI Dr. Hauser) und das Architekturbüro Topos III (DI Lueger).<br />

Im Ausschuss wurde vereinbart, dass die Entscheidung von folgenden Kriterien abhängig<br />

gemacht werden soll:<br />

a) die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> will westlich der neu geplanten B 139 Betriebsbaugebiet<br />

widmen. Dazu soll <strong>vom</strong> Ortsplaner ein eigenes Einwicklungskonzept erstellt werden.


300<br />

Es soll mit den Bewerbern abgeklärt werden, in welchem Zeitraum sie ein solches<br />

Konzept erstellen können und welche Honorarkosten dafür anfallen<br />

b) von den Bewerbern soll eine Aussage gemacht werden, in welchem Zeitraum sie die<br />

Erstellung des digitalen Flächenwidmungsplanes machen können.<br />

c) Schließlich soll eine Aussage gemacht werden, wann sie mit den Arbeiten für die<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes beginnen können.<br />

Aufgrund dieser Fakten wurde dann im <strong>Gemeinde</strong>vorstand die Empfehlung für das<br />

Architekturbüro Topos III, Linz, beschlossen.<br />

Für die Bestellung des Architekturbüros zum Ortsplaner ist der Abschluss eines<br />

Werkvertrages erforderlich.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes<br />

samt ÖEK und die Ausfertigung des Planes in digitaler Form entsprechend den Vorgaben<br />

des Landes wird das Architekturbüro Topos III, Linz, Lustenauerstraße 21, beauftragt<br />

und zu diesem Zweck folgender Werkvertrag abgeschlossen:


301


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311<br />

Für die über einen Zeitraum von 2 – 3 Jahren aufzubringen Budget-Mittel ist jeweils im<br />

Ordentlichen Haushalt Sorge zu tragen und es werden diese Ausgaben für den Fall, dass ein<br />

Abgang im Ordentlichen Haushalt nicht zu vermeiden ist, diese Ausgaben durch das Land<br />

akzeptiert.<br />

In einer kurzen Beratung wird nachgefragt, warum nicht der Billigstbieter genommen wurde.<br />

Gde.B. Mayr erklärt dies so, dass mit den Architekten Gespräche stattgefunden haben und<br />

das Büro Toppos auf diesem Gebiet die meisten Erfahrungen hat.<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) beantragt, dass im Vertrag eine „Warnpflicht“ (ab 80 % der<br />

veranschlagten Summe) aufgenommen werden soll.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Werkvertrag mit dem Zusatz einer Warnpflicht mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

14. Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 – Änderung <strong>Nr</strong>. 19 „arc.economic management<br />

- consulting GmbH“ und örtliches Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 – Änderung <strong>Nr</strong>.<br />

13; Genehmigung<br />

Amtsbericht: (Planbeilage im Anhang)<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 22. Dez. 2009 wurde das Verfahren für die Umwidmung<br />

von Teilflächen der Grundstücke 703, 701, und 702/1 KG St. Leonhard I von Grünland in<br />

Grünland mit Sonderwidmung „Erholungsfläche-Reitsportanlage“ (zusammen ca. 2.300 m2)<br />

entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 19 des Architekten Urmann <strong>vom</strong> 26. Jänner 2010<br />

eingeleitet.


Gleichzeitig wurde auch das Verfahren für die Änderung des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 13 eingeleitet.<br />

Gemäß § 33 Abs. 1 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />

312<br />

Zur Umwidmung wurden keine ablehnenden Stellungnahmen abgegeben.<br />

Im Bauausschuss war man bei der geplanten Widmung zeitweise geteilter Meinung.<br />

In der Folge hat der Bauausschuss eine Besichtigung der Umwidmungsfläche und der<br />

Räumlichkeiten im Anwesen Sipbach 18 durchgeführt. Dabei wurde von Herrn und Frau<br />

Köfler das Konzept für die geplante Nutzung der Reitsportanlage samt Hof ausführlich<br />

erörtert.<br />

Am <strong>15.</strong> Februar <strong>2011</strong> hat sich der Bauausschuss erneut mit dem Umwidmungsansuchen<br />

befasst und dazu festgestellt, dass sich bei der Begehung gezeigt hat, dass die geplante<br />

Reitplatzüberdachung straßenseitig durch die Baumbepflanzung nicht störend in<br />

Erscheinung tritt. Es soll daher auch auf der Westseite des Objektes ein Grünzug mit<br />

Baumbepflanzung vorgesehen werden.<br />

Der Bauausschuss spricht sich mehrheitlich für die beantragte Umwidmung aus.<br />

Entsprechend den Verfahrensvorschriften des § 33 Abs. 4 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994<br />

i.d.g.F. wurden die betroffenen Grundeigentümer von der Planänderung (Ausweisung eines<br />

Grünzuges mit Baumbepflanzung auf der Westseite der Widmungsfläche) verständigt und<br />

sind dazu keine ablehnenden Stellungnahmen eingegangen.<br />

Der Nachbar Christian Schmuck weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass<br />

sichergestellt werden muss, dass die Bepflanzung in einem ausreichenden Abstand zur<br />

Grundgrenze (Weg 742) erfolgt, damit es beim Befahren des Weges mit landwirtschaftlichen<br />

Fahrzeugen auch nach Auswuchs der Baumbepflanzung zu keiner Behinderung kommen<br />

kann.<br />

Abstimmungsantrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, die Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 703,<br />

701, und 702/1 KG St. Leonhard I von Grünland in Grünland mit Sonderwidmung<br />

„Erholungsfläche-Reitsportanlage“ (zusammen ca. 2.300 m2) und Ausweisung eines 10 m<br />

Grünzuges mit Baumbepflanzung nördlich und westlich der Umwidmungsfläche<br />

entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 19 des Architekten Urmann <strong>vom</strong> 21. 2. <strong>2011</strong> wird<br />

genehmigt.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) appelliert an die <strong>Gemeinde</strong>räte dies zu überlegen, ob so eine<br />

Reithalle in dieser Größenordnung ins Grünland gestellt werden soll. Sollte dies bewilligt<br />

werden, so müsste alles andere in Zukunft auch bewilligt werden.<br />

Mauhart beantragt eine geheime Abstimmung.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über eine geheime Abstimmung mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die FPÖ-Fraktion (4), GR. Raingruber (BZÖ), GR Klima<br />

(Grüne) und GR Lechner (SPÖ) stimmen dafür.<br />

Somit gilt der Antrag als angenommen.


313<br />

Die geheime Abstimmung wird durchgeführt und das Ergebnis lautet wie folgt:<br />

15 Stimmen für eine Umwidmung<br />

10 Stimmen gegen eine Umwidmung<br />

Der Antrag ist somit angenommen.<br />

<strong>15.</strong> Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 – Änderung <strong>Nr</strong>. 21 „Mayrhofer“ und örtliches<br />

Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 - Änderung <strong>Nr</strong>. 15; Genehmigung<br />

Amtsbericht: (Planbeilage im Anhang)<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 21. Sep. 2010 wurde das Verfahren für die Umwidmung<br />

von Teilflächen der Grundstücke 89/2 und 97/1 KG St. Leonhard II im Ausmaß von ca. 1.500<br />

m² von Grünland in Wohngebiet entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 21 der Architekten<br />

Urmann <strong>vom</strong> 5. Okt. 2010 eingeleitet.<br />

Gleichzeitig wurde auch das Verfahren für die Änderung des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 15 eingeleitet.<br />

Gemäß § 33 Abs. 1 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />

Vom der Abt. des Landes Oberösterreich wurden folgende Aussagen getroffen:<br />

Stellungnahme der Abt. Land- und Forstwirtschaft:<br />

Die Änderung <strong>Nr</strong>. 3.21 betrifft die Umwidmung eines Gebäudes von Grünland in Bauland-<br />

Wohngebiet, wobei das gegenständliche Wohnhaus in den 80er Jahren als Ersatzbau<br />

Landwirtschaft für den alten, nicht mehr zeitgemäßen Hausstock baubewilligt wurde. Beim<br />

Altbestand handelt es sich um einen Kleinvierkanter, in dessen Nachbarschaft mittlerweile<br />

eine umfangreiche Siedlungsentwicklung stattgefunden hat.<br />

Aus agrarischer Sicht wird durch die vorliegende Umwidmung des Wohngebäudes die<br />

Möglichkeit der Abtrennung eines landwirtschaftlichen Wohnbereiches <strong>vom</strong> Hof geschaffen,<br />

was aus grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt wird. Da jedoch nach Aussage der<br />

<strong>Gemeinde</strong> in weiterer Folge der zukünftige Übernehmer der Liegenschaft Baumaßnahmen<br />

im Bereich des Altbestandes beabsichtigt, wird aus hiesiger Sicht empfohlen bau- und<br />

raumordnungsrechtlich diesbezüglich eine Vorprüfung vorzunehmen, inwieweit diese<br />

baulichen Maßnahmen im gewidmeten Grünland zulässig sind. Im negativen Fall wird von<br />

hiesiger Stelle die Miteinbeziehung des Altbestandes in eine entsprechende<br />

Flächenwidmung, angepasst an die spätere Nutzung, empfohlen.<br />

Stellungnahme der Abt. Raumordnung:<br />

Die geplante Umwidmung der Grundstücke <strong>Nr</strong>. 89/2 und 97/1 (jeweils Teilflächen), KG St.<br />

Leonhard II, Gesamtfläche ca. 1.492 m2, von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft,<br />

Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ wäre aus rein fachlicher Sicht vertretbar. Auf die<br />

gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 30 Abs. 5 Oö. ROG 1994 wird jedoch hingewiesen.<br />

Inwieweit die Abtrennung des landwirtschaftlichen Wohnhauses von der Stammliegenschaft<br />

durch die beabsichtigte Baulandwidmung und die damit mögliche Eröffnung einer eigenen<br />

Einlagezahl im Grundbuch für das bestehende Wohngebäude zulässig ist, wird im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens aus rechtlicher Sicht zu beurteilen sein.<br />

Diese Beurteilung gilt auch für die gleichzeitig beantragte ÖEK-Änderung.


314<br />

Vom Bauausschuss wurde dazu festgestellt, dass es sich grundsätzlich um keine<br />

ablehnenden Stellungnahmen handelt und daher die beantragte Umwidmung bewilligt<br />

werden soll.<br />

An den <strong>Gemeinde</strong>rat wird nachstehende Antragsempfehlung gerichtet:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 21 des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 3 und die Änderung <strong>Nr</strong>. 1 des Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 in der vorliegenden Form<br />

entsprechend dem Änderungsplan der Architekten Urmann <strong>vom</strong> 5.10.<strong>2011</strong> genehmigt wird.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

16. Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 – Änderung <strong>Nr</strong>. 22 „Kirchmayr“; Genehmigung<br />

Amtsbericht: (Planbeilage im Anhang)<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 21. <strong>März</strong> 2006 wurde das Verfahren für die Umwidmung<br />

einer Teilfläche des Grundstückes 1502/1 (4281 m2) KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Bauland<br />

„Wohngebiet“ entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 22 des Arch. DI Roland Urmann <strong>vom</strong><br />

<strong>15.</strong>11.2010 eingeleitet.<br />

Die gegenständliche Fläche ist im örtlichen Entwicklungskonzept unter der Fläche 8 als<br />

Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Gemäß § 36 Abs. 4 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994, i.d.g.F. wurden die von der<br />

beabsichtigten Planänderung Betroffenen vor der Beschlussfassung verständigt und es<br />

erfolgten keine Einwände.<br />

An den <strong>Gemeinde</strong>rat wird nachstehende Antragsempfehlung gerichtet:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 22 des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 3 in der vorliegenden Form entsprechend dem Änderungsplan des Architekten Urmann<br />

<strong>vom</strong> <strong>15.</strong> 11. 2010 genehmigt wird.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (11), die SPÖ-Fraktion (7), die FPÖ-Fraktion (4), GR. Klima<br />

(Grüne) und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dafür.<br />

GR H. Kirchmayr (ÖVP) nimmt aufgrund Befangenheit an der Abstimmung nicht<br />

teil.<br />

17. Rosa Mayr, Pustastraße 8; Antrag auf Umwidmung von Teilflächen der<br />

Grundstücke 339/1 und 335 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Dorfgebiet und<br />

Wohngebiet entsprechend dem Katasterplanauszug <strong>vom</strong> 18.1.<strong>2011</strong>; Einleitung<br />

des Verfahrens<br />

Amtsbericht: (Planbeilage im Anhang)


315<br />

Frau Rosa Mayr hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 24. 1. <strong>2011</strong> um die Umwidmung von Teilflächen der<br />

Grundstück 339/1 und 335 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Bauland – Dorfgebiet und<br />

Wohngebiet entsprechend einer Planskizze <strong>vom</strong> 18. 1. <strong>2011</strong> angesucht.<br />

Eine Teilfläche des Grundstückes 339/1, auf der das Wohnhaus und die Garage stehen, soll<br />

als Wohngebiet gewidmet werden. Diese Fläche ist von 2 Seiten von Wohngebiet umgeben.<br />

Der Bereich zwischen dem Wohnhaus und der Pustastraße, auf dem der Bauernhof steht,<br />

soll als Dorfgebiet gewidmet werden.<br />

Weiters soll ein Streifen von ca. 60 x 30 entlang der Pustastraße (Teilfläche der Parz. 335)<br />

von Grünland in Wohngebiet umgewidmet werden. Diese Fläche ist im Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 unter der Fläche <strong>Nr</strong>. 3 als Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Frau Rosa Mayr ersucht ferner um Umwidmung von 2 Parzellen entlang der Pustastraße aus<br />

den Grundstücken 331/9 und 332/1 (Bereich nördlich der im Entwicklungskonzept<br />

ausgewiesenen Fläche).<br />

Das Ansuchen wird damit begründet, dass Frau Mayr an ihre 4 Kinder annähernd<br />

wertgleiche Grundstücke übergeben möchte. Die Kinder möchten in <strong>Pucking</strong> Haus bauen.<br />

Der Bauausschuss spricht sich einhellig dafür aus, dass das Grundstück, auf dem das<br />

Wohnhaus steht in Wohngebiet gewidmet wird. Das Grundstück auf dem der Bauernhof<br />

steht, soll als Dorfgebiet gewidmet werden und die Fläche die im Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept bereits als Bauland eingetragen ist, soll als Wohngebiet gewidmet<br />

werden.<br />

Die beantrage Umwidmungsfläche nördlich der im Entwicklungskonzept ausgewiesenen<br />

Fläche soll im Zuge der allgemeinen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes behandelt<br />

werden.<br />

Weiters wird festgelegt, dass vor der Genehmigung der beantragten Umwidmung ein<br />

Aufschließungskonzept, mit Anbindung an die Pfalzgasse, ausgearbeitet werden muss.<br />

Antragsempfehlung an den <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass Teilflächen der Grundstücke 339/1 und 335 KG<br />

<strong>Pucking</strong> I entsprechend der Planbeilage von Grünland in Bauland – Wohngebiet und<br />

Dorfgebiet umgewidmet werden sollen und für die Änderung des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes das Verfahren nach den<br />

Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetzes eingeleitet wird.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

18. Franz Gessl, Untere Landstraße 50; Ansuchen um Umwidmung des<br />

Grundstückes 1513/8 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Wohngebiet; Einleitung<br />

des Verfahrens<br />

Amtsbericht: (Planbeilage im Anhang)<br />

Herr Franz Gessl hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 14. 2. <strong>2011</strong> um die Umwidmung des Grundstückes<br />

1513/8 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Wohngebiet angesucht.


Begründung: Herrn Gessl ist es aus gesundheitlichen Gründen ein dringendes Anliegen die<br />

Übergabe zu regeln, weshalb das Grundstück 1513/8 in 2 Bauparzellen geteilt werden soll.<br />

316<br />

Die neu entstehenden Parzellen sind über die bestehende Haselstraße aufgeschlossen. Für<br />

beide Grundstücke bestehe eine Anschlussmöglichkeit an den bestehenden Kanal und an<br />

die bestehende Wasserleitung, sodass der <strong>Gemeinde</strong> keine Kosten entstehen.<br />

Vom Bauausschuss wird die beantragte Umwidmung und entsprechende Abänderung des<br />

Entwicklungskonzeptes einstimmig befürwortet. Im Zuge dieser Umwidmung muss auch die<br />

restliche Grünlandfläche des Grundstückes 1513/1 in Bauland - Wohngebiet umgewidmet<br />

werden.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass das Grundstückes 1513/8 KG <strong>Pucking</strong> I und eine<br />

Teilfläche des Grundstückes 1513/1 von Grünland in Wohngebiet umgewidmet und für die<br />

Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes das<br />

Verfahren nach den Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetzes eingeleitet wird.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7), die FPÖ-Fraktion (3), GR. Klima<br />

(Grüne) und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dafür.<br />

GR Gessl (FPÖ) nimmt aufgrund Befangenheit an der Abstimmung nicht teil.<br />

19. Errichtung einer Wohnanlage (Startwohnungen) auf dem Grundstück 134/1<br />

KG <strong>Pucking</strong> I<br />

a) Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Anlage auf diesem Standort<br />

b) Entsprechende Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 mit<br />

Festlegung der Bauetappen<br />

c) Einleitung des Verfahrens für die Umwidmung der erforderlichen Fläche für<br />

die 1. Bauetappe samt Grünzone und Parkflächen<br />

d) Erstellung eines Bebauungsplanes mit Grünzone und Parkflächen<br />

Amtsbericht:<br />

Seit Herbst vorigen Jahres hat sich die Bauausschuss mit möglichen Standorten für die<br />

Errichtung einer Wohnanlage mit Startwohnungen befasst.<br />

Nach Abwiegen der Vor- und Nachteile bei den einzelnen Standorten hat man sich im<br />

Bauausschuss einstimmig auf den Standort „Winklehner“ östlich der bestehenden<br />

Wohnanlage geeinigt.<br />

Vom Bauausschuss wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgeschlagen, dass ein Grundsatzbeschluss für<br />

die Errichtung einer Wohnanlage mit Startwohnungen auf dem Grundstück 134/1 KG<br />

<strong>Pucking</strong> I beschlossen wird.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass<br />

a) eine Wohnanlage mit Startwohnungen auf dem Grundstück 134/1 KG <strong>Pucking</strong> I errichtet<br />

werden soll


317<br />

b) für die Errichtung einer Wohnanlage im Bereich des Grundstückes 134/1 das Verfahren<br />

für die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 eingeleitet wird. Im<br />

Entwicklungskonzept sollen die Bauetappen genau festgelegt werden.<br />

c) für die Realisierung der 1. Bauetappe (ca. 20 -25 Wohneinheiten) soll das Verfahren für<br />

die Umwidmung der erforderlichen Teilfläche aus dem Grundstück 134/1 von Grünland in<br />

Wohngebiet einschließlich Grünzone und Parkflächen entsprechend dem ROG eingeleitet<br />

werden.<br />

d) hinsichtlich der Gestaltung der Wohnanlage soll ein Bebauungsplan erstellt werden und<br />

soll daher gleichzeitig mit der Planung des Entwicklungskonzeptes und des<br />

Flächenwidmungsplanes ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet und in der Folge das<br />

Verfahren für die Verordnung des Bebauungsplanes eingeleitet werden<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

20. Schaffung von Betriebsbaugebiet östlich und westlich der geplanten B 139<br />

neu<br />

a) Ausarbeitung einer Planung in Form eines Entwicklungskonzeptes<br />

b) Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1; Einleitung des<br />

Verfahrens<br />

c) Beauftragung des Ortsplaners mit der Erstellung des Planes<br />

Amtsbericht:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> hat bereits bei der letzten Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes (vor 12 Jahren) langfristige Planungsabsichten hinsichtlich der<br />

Umwidmung der Flächen zwischen Ansfelden und dem Sipbach von Grünland in<br />

Betriebsbaugebiet bekundet.<br />

Dieser Planungswunsch wurde von der überörtlichen Raumplanung mit der Begründung<br />

abgewiesen, dass vor einer Umwidmung die Trassenführung der B 139 neu festgelegt sein<br />

muss.<br />

Seit damals wird an dem Projekt B 139 neu geplant und liegt nun zuletzt ein<br />

Maßnahmenpaket mit zwei Bauetappen vor.<br />

Obwohl die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> immer auf die Ausweisung von Betriebsbaugebiet östlich und<br />

westlich der B 139 neu gepocht hat und obwohl damals zu Planungsbeginn der B 139 von<br />

Seiten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> der Verlegung der Trasse auf das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Pucking</strong><br />

nur unter der Voraussetzung zugestimmt wurde, dass dann dort auf <strong>Pucking</strong>er<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet Betriebsbaugebiet gewidmet werden muss, wurde in den nun vorliegenden<br />

Planungen der Landesregierung auf der Westseite der geplanten B 139 neu kein<br />

Betriebsbaugebiet vorgesehen.<br />

Auf diese für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> untragbare Planung wurde von der <strong>Gemeinde</strong> in<br />

mehreren Gesprächen mit Vertretern des Landes erfolglos hingewiesen.<br />

Vom Bauausschuss wird vorgeschlagen, dass die <strong>Gemeinde</strong> ein Entwicklungskonzept über<br />

den Bereich östlich und westlich der B 139 neu ausarbeiten läst und dieses der<br />

Raumplanungsbehörde mit einer entsprechenden textlichen Untermauerung der<br />

Standpunkte und Ziele aus der Sicht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> vorlegt.<br />

Antragsempfehlung:


318<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen,<br />

a) für die Schaffung von Betriebsbaugebiet östlich und westlich der geplanten B 139 neu<br />

wird von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> die Ausarbeitung einer Planung in Form eines<br />

Entwicklungskonzeptes in Auftrag gegeben<br />

b) für die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

zwischen der <strong>Gemeinde</strong>grenze Ansfelden und dem Sipbach, bzw. zwischen der<br />

Westautobahn und der Traunuferlandesstraße wird das Verfahren entsprechend dem<br />

OÖ. ROG eingeleitet<br />

c) mit der Ausarbeitung der entsprechenden Planunterlagen für Änderung des<br />

Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 wird der neu bestellte Ortsplaner beauftragt.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM Baumgartner (SPÖ) führt kurz aus, dass im Jahre 2000 <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat das<br />

Raumordnungsprogramm Welser Heide beschlossen wurde unter der Voraussetzung, dass<br />

die beiden Grünzonen (ein Teil zwischen Hasenufer und Haid, zweiter Teil bei der Zufahrt<br />

links und rechts beim Asamer) herausgenommen werden.<br />

Er meint noch dazu, dass es nicht sein kann, wenn schon die Straße auf <strong>Pucking</strong>er Gebiet<br />

verlegt wird, nicht die Möglichkeit von Betriebsansiedlungen besteht.<br />

GR Reder (SPÖ) fragt nach einer konkreten Planung, ob etwas vorliegt.<br />

AL Schickmayr führt dazu aus, dass Ende <strong>März</strong> die nächste Besprechung beim Land ist.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

21. T-Mobile Austria GmbH; Standortmietvertrag<br />

Amtsbericht:<br />

Im seinerzeitigen Vertrag mit der Fa. Hutchison wurde von seitens der <strong>Gemeinde</strong> eine<br />

höhere als die damals vorgesehene Masthöhe verlangt und das mit dem Grund, dass im<br />

Falle weiterer Sendemastabsichten anderer Handybetreiber diese dazu verhalten werden<br />

können, anstelle eines eigenen Mastes den von Hudchison mit zu verwenden.<br />

Ziel dieser Forderung war es damals zu verhindern, dass ein „Sendemastenwald“ entsteht.<br />

Nun ist der Fall eingetreten, dass T-Mobile in eine bessere Sendeleistung investieren muss<br />

und damit verbunden die Hutchison-Sendeanlage am Hobelweg benutzt.<br />

Somit wäre für diesen Zweck folgender Vertrag abzuschließen:<br />

STANDORTMIETVERTRAG<br />

zur<br />

Errichtung und zum Betrieb einer<br />

Telekommunikationsanlage durch T-Mobile Austria GmbH<br />

abgeschlossen zwischen


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

<strong>Pucking</strong>er Straße 5, 4055 <strong>Pucking</strong><br />

nachfolgend "Vermieterin" genannt<br />

und<br />

T-Mobile Austria GmbH<br />

Rennweg 97-99, A-1030 Wien<br />

nachfolgend "T-Mobile Austria" genannt<br />

319<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1.1 Die Vermieterin ist Eigentümer/in der Liegenschaft <strong>Nr</strong>. 1429/3, EZ 574, KG 45521 <strong>Pucking</strong> I<br />

Standortadresse: 4055 <strong>Pucking</strong>, Grstnr. 1429/3, bestehender H3G Mast <strong>Nr</strong>. 510002C<br />

1.2 Die Vermieterin vermietet und T-Mobile Austria mietet einvernehmlich festgelegte, geeignete<br />

Anteile der in Punkt 1.1 genannten Liegenschaft, um auf dieser eine<br />

Telekommunikationsanlage mit der erforderlichen Tragekonstruktion, einschließlich<br />

Antennenanlagen, sofern notwendig samt Richtfunkanlagen, im Rahmen der jeweils aufrechten<br />

telekommunikationsgesetzlichen Genehmigungen und Frequenzzuteilungen zu installieren, zu<br />

betreiben, zu unterhalten sowie dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend zu<br />

ändern, zu ergänzen, zu erneuern und zu erweitern.<br />

Die Telekommunikationsanlage dient dem Betrieb von Telekommunikationsdiensten und<br />

umfasst die dafür benötigten technischen Anlagen, Geräte, Anschlüsse und Kabel. Die<br />

Vermieterin gestattet T-Mobile Austria die Verlegung aller dafür notwendigen Kabel und<br />

Leitungen über die Liegenschaft und insbesondere auch die Durchführung der damit<br />

verbundenen Grabungsarbeiten. T-Mobile Austria sowie von T-Mobile Austria beauftragten bzw.<br />

bevollmächtigten Dritten wird darüber hinaus aus den genannten Gründen die ungehinderte<br />

Zufahrt zum Mietgegenstand über die Liegenschaft des/der Vermieters/in gestattet.<br />

1.3 Die Vermieterin erwirbt an den von T-Mobile Austria eingebrachten Gegenständen keinerlei<br />

Eigentum. Die Telekommunikationsanlage ist nur zu einem vorübergehenden Zweck bestimmt.<br />

1.4 Erforderliche Stromzähler werden von T-Mobile Austria auf eigene Kosten fachgerecht<br />

installiert.<br />

1.5 Die Vermieterin gewährt T-Mobile Austria sowie von ihr beauftragten oder namhaft gemachten<br />

Dritten jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Teilen der Anlage.<br />

§ 2 Vertragsdauer<br />

2.1 Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit.<br />

Das Mietverhältnis und die Verpflichtung zur Zahlung der Miete gem. § 4 beginnt spätestens am<br />

1. des Monats, in dem mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Eine Kündigung ist mit<br />

12monatiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats zulässig. Die Vermieterin hat<br />

frühestens nach Ablauf des 20. Jahres nach Beginn des Mietverhältnisses das Recht zur<br />

Kündigung.<br />

2.2 Die Kündigung des Vertrages muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.<br />

2.3 Der Vertrag ist unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass T-Mobile Austria<br />

erforderliche – insbesondere behördliche - Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der<br />

Telekommunikationsanlage erteilt werden.<br />

Steht endgültig fest, dass eine notwendige Genehmigung nicht erreicht werden kann, so gilt der<br />

Vertrag als nicht zustande gekommen. Entsprechendes gilt, wenn nicht innerhalb von 30


320<br />

Monaten nach beidseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages mit den Baumaßnahmen<br />

begonnen wird oder falls sich herausstellt, dass die Liegenschaft zum Betrieb einer<br />

Telekommunikationsanlage als Sende- und Empfangsstation technisch ungeeignet ist. Ein sich<br />

daraus ergebender Anspruch des/der Vermieters/in auf Schaden- und Aufwandsersatz ist<br />

ausgeschlossen.<br />

2.4 T-Mobile Austria besitzt jedoch die Option, die 30-monatige Frist bis zum Vorliegen der<br />

erforderlichen Genehmigungen bzw. deren rechtskräftiger Versagung zu verlängern, sofern<br />

diese voraussichtlich bis zum Ablauf des 30. Monats nach beidseitiger Unterfertigung dieses<br />

Vertrages nicht erwirkt werden können. T-Mobile Austria wird diese Option bis spätestens zum<br />

Ablauf des 28. Monats nach beidseitiger Vertragsunterfertigung mittels schriftlicher Erklärung an<br />

die Vermieterin wahrnehmen.<br />

§ 3 vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund<br />

Der Vertrag kann mit sofortiger Wirkung mittels eingeschriebenen Briefs aufgelöst werden,<br />

3.1 durch die Vermieterin, wenn T-Mobile Austria mit den fälligen Zahlungsverpflichtungen in<br />

Verzug gerät und trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer 4-wöchigen Nachfrist ihren<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.<br />

3.2 durch T-Mobile Austria, wenn der Nutzungsgegenstand nicht mehr für den vertraglich<br />

vereinbarten Zweck verwendet werden kann oder für T-Mobile Austria die betriebliche<br />

Notwendigkeit zur Nutzung des Grundstücks entfällt.<br />

3.3 durch T-Mobile Austria oder die Vermieterin, wenn jeweils der andere Vertragspartner<br />

wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verletzt und innerhalb einer schriftlich zu setzenden<br />

Frist von 4 Wochen den vertragsgemäßen Zustand nicht wieder herstellt.<br />

§ 4 Miete, Zahlungsvereinbarung<br />

4.1 Das Mietentgelt beträgt monatlich EUR 250,-- (in Worten: EURO zweihundertfünfzig) zuzüglich<br />

20% Umsatzsteuer von EUR 50,--(in Worten: EURO fünfzig) und ist ab dem Beginn der<br />

Zahlungsverpflichtung nach § 2.1 zu entrichten. Im Falle der nachträglich zusätzlichen<br />

Anmietung weiterer Bestandsflächen durch T-Mobile Austria richtet sich die Erhöhung des<br />

Mietentgelts nach dem Verhältnis der bisher in Anspruch genommenen zur künftig zusätzlich<br />

benötigten Fläche.<br />

Die Vermieterin bestätigt, kein steuerbefreiter Kleinunternehmer zu sein und hinsichtlich des<br />

oben genannten Mietentgelts zur Steuerpflicht zu optieren. Der Vermieterin ist bekannt, dass T-<br />

Mobile Austria den Umsatzsteuerteil des Mietentgeltes nur dann zur Anweisung bringen kann,<br />

wenn vorher die Vermieterin ihre Steuer- und UID-Nummer an T-Mobile Austria bekannt<br />

gegeben hat.<br />

Die Steuernummer lautet 190/0524, die UID-Nummer lautet ATU 22759209.<br />

4.2 Der Betrag ist jeweils bis zum 5. Banktag eines Monats auf das Konto 104.000 bei der<br />

Raiffeisenbank <strong>Pucking</strong> BLZ 34741 lautend auf Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> zu entrichten. Die<br />

Überweisung des Mietentgeltes erfolgt mittels Dauerauftrag.<br />

4.3 Das in § 4.1 genannte Mietentgelt beinhaltet alle anfallenden Neben- und Betriebskosten<br />

(Ausnahme: Energiekosten der technischen Anlagen gem. § 4.4).<br />

4.4 Hat T-Mobile Austria einen eigenen Stromanschluss hergestellt, werden die anfallenden<br />

nutzerspezifischen Energiekosten von T-Mobile Austria unmittelbar mit dem jeweiligen<br />

Energieversorgungsunternehmen abgerechnet.<br />

4.5 Das Mietentgelt ist gemäß dem <strong>vom</strong> statistischen Zentralamt verlautbarten harmonisierten<br />

Verbraucherpreisindex wertgesichert. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den<br />

Monat, in dem mit den Baumaßnahmen begonnen wird, errechnete Indexzahl. Schwankungen<br />

bis ausschließlich 5% (fünf Prozent) nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Die


321<br />

Anpassung der Vergütung erfolgt am 1.1. eines jeden Jahres auf Basis der für den Oktober des<br />

Vorjahres fix verlautbarten Indexzahl und wird das sich aufgrund der Überschreitung der 5%-<br />

Grenze ergebende erhöhte Mietentgelt erstmals ab 1.1. des Folgejahres nach Überschreitung<br />

der 5%-Grenze berücksichtigt und ausbezahlt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue<br />

Ausgangsgrundlage für die Berechnung der weiteren Überschreitungen.<br />

§ 5 Mitbenutzung durch Dritte, Untervermietung<br />

T-Mobile Austria ist berechtigt, die Telekommunikationsanlage sowie angemietete Bestandflächen<br />

gemäß Punkt 1.2 durch Dritte, zur Errichtung und Montage erforderlicher zusätzlicher Equipmentteile,<br />

mitbenutzen zu lassen. Gleiches gilt für eine Untervermietung der Telekommunikationsanlage.<br />

§ 6 Wechsel des Liegenschaftseigentümers/Rechtsnachfolge<br />

6.1 Die Vermieterin verpflichtet sich, bei einem Eigentümerwechsel bzw. Wechsel der<br />

Nutzungsverhältnisse der in § 1 genannten Liegenschaft seinem/ihrer Rechtsnachfolgenden<br />

bzw. dem/der Nutzungsnehmer/in die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihm/ihr selbst<br />

durch diesen Vertrag auferlegt werden und wird T-Mobile Austria im Falle eines Verstoßes<br />

gegen diese Verpflichtung schadlos halten. Gegenständlicher Vertrag bleibt auch im Falle einer<br />

allfälligen Namensänderung oder des Eintrittes einer Rechtsnachfolge bei T-Mobile Austria<br />

unberührt weiter bestehen.<br />

6.2 T-Mobile Austria ist berechtigt, sich das Mietrecht gemäß § 1095 ABGB grundbücherlich sichern<br />

zu lassen. Die Vermieterin hat die dafür erforderlichen Unterlagen auf Kosten der Mieterin<br />

beizubringen.<br />

6.3 Jede geplante Änderung der Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse der genutzten Liegenschaft<br />

ist T-Mobile Austria frühest möglich unter Bekanntgabe des potentiellen Erwerbers schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

6.4.1 Die Vermieterin verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des § 12a<br />

MRG.<br />

§ 7 Beendigung<br />

7.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses steht der Vermieterin das Recht zu, eine dem<br />

früheren Zustand vergleichbare Wiederherstellung der genutzten Sache zu verlangen, sofern<br />

keine anders lautenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.<br />

7.2 Mit Zustimmung von T-Mobile Austria kann die Vermieterin auf deren Wunsch hin die von T-<br />

Mobile Austria geschaffenen Einrichtungen ganz oder teilweise übernehmen, wobei die<br />

Konditionen einer Nachtragsvereinbarung vorbehalten bleiben.<br />

§ 8 Datenschutz<br />

Die Vermieterin erklärt sich mit der Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten<br />

einverstanden, soweit diese für T-Mobile Austria zur Verwaltung des Vertrages und zur Zahlung der<br />

Miete erforderlich sind. Darüber hinaus stimmt die Vermieterin der Erfassung und elektronischen<br />

Speicherung solcher personenbezogener Daten zu, die eine persönliche Betreuung ermöglichen.<br />

§ 9 Haftung<br />

9.1 T-Mobile Austria haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die<br />

Errichtung und den Betrieb der Telekommunikationsanlage verursacht werden.<br />

9.2 Die Vermieterin haftet für Schäden an den Einrichtungen der T-Mobile Austria, sofern die<br />

Schäden an Einrichtungen der T-Mobile Austria von ihr oder von solchen Personen verursacht


322<br />

werden, die mit ihrer Zustimmung oder auf ihre Veranlassung die Einrichtungen bzw. Anlagen<br />

der T-Mobile Austria betreten.<br />

9.3 Die Vermieterin hat alles zu unterlassen, was zu Störungen und Beeinträchtigungen des<br />

Betriebs der Telekommunikationsanlage führen kann. Dies gilt auch für die Errichtung und den<br />

Betrieb von Funkdiensten Dritter. In diesem Fall wird die Vermieterin dem/der Dritten<br />

auferlegen, die Errichtung und den Betrieb ihrer Anlage mit T-Mobile Austria einvernehmlich<br />

abzustimmen, um Beeinträchtigungen der T-Mobile Austria –Anlagen zu vermeiden.<br />

§ 10 Vergebührung<br />

10.1 Die Vermieterin bevollmächtigt T-Mobile Austria, für sie mit schuldbefreiender Wirkung die<br />

Vergebührung des Mietvertrages beim sachlich zuständigen Finanzamt vorzunehmen.<br />

10.2 T-Mobile Austria trägt die Haftung für nicht erfolgte oder fehlerhafte Vergebührung.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

11.1 Um T-Mobile Austria eine kontinuierliche gesetzeskonforme Geltendmachung der aufgrund der<br />

gegenständlichen Vereinbarung an die Vermieterin geleisteten Umsatzsteuer als Vorsteuer zu<br />

ermöglichen, erklärt sich die Vermieterin damit einverstanden, seitens TMA Abrechnungsbelege<br />

(„Gutschriften“) über sämtliche mit der Standortvermietung in Zusammenhang stehende<br />

steuerpflichtige Zahlungen im Voraus zu erhalten; dies erstmals ab dem Monat des<br />

Zahlungsbeginns laut § 2.1 der gegenständlichen Vereinbarung. Eine Rechnungslegung<br />

durch die Vermieterin findet sohin nicht statt.<br />

11.2 Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so müssen sie derart<br />

umgedeutet bzw. ergänzt werden, dass der mit der betroffenen Bestimmung verbundene<br />

wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

wird dadurch nicht berührt.<br />

11.3 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche<br />

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Die zu errichtenden Nachtragsurkunden sind<br />

fortlaufend zu nummerieren und zum Hauptvertrag zu nehmen.<br />

11.4 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird – soweit<br />

rechtlich zulässig – Wien vereinbart.<br />

11.5 Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt; eine Ausfertigung erhält die Vermieterin, eine<br />

Ausfertigung erhält T-Mobile Austria. T-Mobile Austria trägt sämtliche Steuern, Abgaben und<br />

Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Vertrages zu entrichten sind.<br />

........................................................... Wien, am<br />

Ort, Datum<br />

............................................................. .........................................................<br />

(Vor- und Zuname Vermieter/in) T-Mobile Austria GmbH<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge o.a. Standortmietvertrag beschließen.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.


Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7), die FPÖ-Fraktion (4) und GR Klima<br />

(Grüne) stimmen dafür. GR Raingruber (BZÖ) enthält sich der Stimme.<br />

22. Wasserverband Ansfelden; Aufnahme eines Darlehens für die Erneuerung<br />

der UV-Anlage im Brunnen <strong>Pucking</strong> – Haftungsübernahme<br />

Amtsbericht:<br />

Die über 20 Jahre alte UV-Bestrahlungsanlage im Pumpenhaus der Quelle <strong>Pucking</strong> musste<br />

über Aufforderung der Wasserrechtsbehörde erneuert und in dem Zusammenhang auch<br />

weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden.<br />

Für die Finanzierung wurde <strong>vom</strong> Wasserverband Großraum Ansfelden von der Bank Austria<br />

ein Darlehen in der Höhe von € 60.000,-- aufgenommen, wofür die <strong>Gemeinde</strong> als Bürge und<br />

Zahler haften muss.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die im Amtsbericht beschriebene Haftung nach Maßgabe folgender<br />

Erklärung übernehmen:<br />

323


Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

23. Anträge des GR Manuel Raingruber gem. § 46 Abs. 2 Oö. GemO<br />

a) Einführung eines Bauernmarktes<br />

b) Hymne für <strong>Pucking</strong><br />

324


a) Der Antrag lautet wie folgt:<br />

Wortmeldungen:<br />

325<br />

GR Raingruber (BZÖ) erklärt nochmals kurz um was es bei diesem Antrag geht und meint<br />

dazu, dass vorerst einmal ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll und die weitere<br />

Ausarbeitung von einem Ausschuss durchgeführt werden soll.


326<br />

GR Unterholzer (ÖVP) führt dazu aus, dass die Überlegung, in <strong>Pucking</strong> einen Bauernmarkt<br />

zu machen, schon sehr lange gibt und von der Frequenz her nicht rentabel ist. Ein Vergleich<br />

mit Traun ist aufgrund der Größe nicht angebracht. Er könnte sich vorstellen, im Nah &<br />

Frisch Geschäft eine Bauernecke einzurichten.<br />

Nach einer kurzen Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, einen Arbeitskreis zu bilden<br />

unter Vorsitz von GR Raingruber, wo diese Themen Bauernmarkt und Hymne behandelt<br />

werden.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

b) Der Antrag lautet wie folgt:


24. Dringlichkeitsantrag – Fahrbahnteiler<br />

Nachdem der Dringlichkeitsantrag zu Beginn der Sitzung verlesen wurde, ersucht der<br />

Vorsitzende sogleich um Wortmeldungen.<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) kann sich nicht vorstellen, dass der Nutzen verglichen mit den<br />

Kosten überwiegt und er nicht zustimmen wird.<br />

327


GR Felber (ÖVP) führt dazu aus, dass es der Verkehrssicherheit dient. Aufgrund der<br />

Planung des Geh- und Radweges würde es <strong>vom</strong> Zeitpunkt her passen.<br />

328<br />

Vize-Bgm. Almesberger (ÖVP) bringt dazu vor, dass es Untersuchungen gibt, die das<br />

Fahrverhalten bei solchen Fahrbahnteiler zeigt und es hat sich dabei herausgestellt, dass die<br />

Geschwindigkeit tatsächlich verringert wird.<br />

GR Reder (SPÖ) beantragt Fahrbahnteiler bei sämtlichen Ortseinfahrten entlang der<br />

Landesstraße zu errichten.<br />

GR Altof (FPÖ) stellt den Antrag, diese Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag von GR Altof mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die SPÖ-Fraktion (7), die FPÖ-Fraktion (4), GR Klima (Grüne) und GR Rain-<br />

gruber (BZÖ) stimmen dafür. Die ÖVP-Fraktion (12) stimmt dagegen.<br />

25. Dringlichkeitsantrag – Grünschnitt/Rasenschnittgut<br />

Der Vorsitzende ersucht dazu um Wortmeldungen.<br />

GR Altof (FPÖ) stellt den Antrag auf Verweisung in den Umweltausschuss.<br />

Nachdem dazu keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag von GR Altof mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

26. Allfälliges<br />

a) Verbindungsgang Schule - Spektrum<br />

GR Lettner (SPÖ) berichtet über einen Zeitungsartikel, in dem geschrieben wurde, dass die<br />

Schulkinder nach Schulschluss zum Hort den unterirdischen Gang nicht benützen dürfen.<br />

AL. Schickmayr führt dazu aus, dass es damals ein Versuch (ausgehend <strong>vom</strong> Hort) war,<br />

dass die Kinder mit den Straßenschuhen durchgehen. Er habe dies abgestellt, da der<br />

Schmutz überall verteilt wurde.


329<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 14. Dez. 2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.00 Uhr.<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Vorsitzender) (<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Schriftführer) (<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />

Sitzung <strong>vom</strong> .................................... keine Einwendungen erhoben wurden, über die<br />

erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Pucking</strong>, am ............................<br />

Der Vorsitzende:<br />

...............................................

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