Werbungsüberwachung durch das BASG / die AGES ... - PMCA
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www.ages.at<br />
Pharma Marketing Club Austria<br />
<strong>Werbungsüberwachung</strong><br />
<strong>durch</strong> <strong>das</strong> <strong>BASG</strong> / <strong>die</strong> <strong>AGES</strong> PharmMed<br />
bernd.unterkofler@ages.at<br />
12. Sept. 2011<br />
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Übersicht<br />
� Rechtsgrundlage <strong>Werbungsüberwachung</strong><br />
� Verbraucherbehördenkooperation<br />
� Abgrenzung AM/LM<br />
� Was wird konkret getan?<br />
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Gesetzlicher Auftrag<br />
Arzneimittelgesetz<br />
§ 56a. (1) Die Kontrolle <strong>die</strong>ses Abschnitts (V) obliegt dem Bundesamt für Sicherheit<br />
im Gesundheitswesen.<br />
Diesem sind auf Aufforderung alle Unterlagen zu übermitteln, <strong>die</strong> nach Ansicht<br />
des Bundesamtes zur Kontrolle der Einhaltung <strong>die</strong>ses Abschnittes erforderlich<br />
sind. Dies umfasst auch alle Unterlagen über Verkaufförderungsveranstaltungen<br />
und berufsbezogene wissenschaftliche Veranstaltungen. Organe des Bundesamtes<br />
für Sicherheit im Gesundheitswesen und <strong>die</strong> von <strong>die</strong>sem beauftragten<br />
Sachverständigen sind berechtigt, alle Räumlichkeiten zu betreten und Einsicht in<br />
alle Unterlagen zu nehmen und davon Kopien anzufertigen, wie <strong>die</strong>s zur Kontrolle<br />
der Bestimmungen <strong>die</strong>ses Abschnitts erforderlich ist. Die Kontrollen sind, außer<br />
bei Gefahr im Verzug, während der Betriebszeiten <strong>durch</strong>zuführen.<br />
(2) Wird bei einer Kontrolle gemäß Abs. 1 festgestellt, oder erhält <strong>das</strong> Bundesamt …<br />
sonst davon Kenntnis, <strong>das</strong>s gegen <strong>die</strong> Bestimmungen <strong>die</strong>ses Abschnittes<br />
verstoßen wird, so hat es alle Maßnahmen zu verfügen, <strong>die</strong> zur Herstellung eines<br />
gesetzeskonformen Zustands erforderlich sind.<br />
Aktive Überwachung<br />
Passive Überwachung<br />
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<strong>Werbungsüberwachung</strong><br />
�Informationen von Marktteilnehmern<br />
�z.B.: Patienten, Ärzten, Firmen<br />
�Informationen von anderen Behörden<br />
�z.B.: BMG, VKI<br />
�Eigenrecherche nach Marktbeobachtung<br />
�Wenn sehr auffällig, marktschreierisch<br />
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Verbraucherbehördenkooperation<br />
Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über <strong>die</strong> Zusammenarbeit im<br />
Verbraucherschutz<br />
Geltungsbereich für <strong>BASG</strong>:<br />
Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.<br />
November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für<br />
Humanarzneimittel: Artikel 86 bis 100<br />
Die bestehenden nationalen Durchsetzungsregelungen für <strong>die</strong> Gesetze zum<br />
Schutz der Verbraucherinteressen sind nicht an <strong>die</strong> Erfordernisse einer<br />
Durchsetzung im Binnenmarkt angepasst. Eine wirksame und effiziente<br />
Zusammenarbeit bei der Durchsetzung ist in solchen Fällen gegenwärtig<br />
nicht möglich. Diese Schwierigkeiten führen zu Hindernissen bei der<br />
Zusammenarbeit von Durchsetzungsbehörden, wenn es darum geht,<br />
Innergemeinschaftliche Verstöße gegen Gesetze zum Schutz der<br />
Verbraucherinteressen festzustellen, bei derartigen Verstößen zu ermitteln<br />
und ihre Einstellung oder ihr Verbot zu erreichen.<br />
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Abgrenzung Arzneimittel<br />
Die rechtliche Abgrenzung von Lebensmitteln,<br />
Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln seit jeher<br />
Schwierigkeiten mit sich, ist jedoch für <strong>die</strong> Rechtspraxis von<br />
großer Bedeutung, da für <strong>die</strong>se Produkte jeweils inhaltlich<br />
unterschiedliche Rechtsnormen gelten. Ein Produkt, <strong>das</strong> dem<br />
Lebensmittelrecht unterworfen ist, wird rechtlich grundlegend<br />
anders zu behandeln sein als ein dem Arzneimittelrecht<br />
zuzuordnendes Erzeugnis. Die auf den Markt drängenden<br />
Nahrungsergänzungsmittel sind <strong>die</strong>ser Problematik besonders<br />
ausgesetzt, da sie nicht selten aufgrund der ihnen<br />
zugeschriebenen gesundheitsfördernden Eigenschaften als<br />
Arzneimittel eingeordnet werden.<br />
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Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben<br />
VO (EG) 1924/2006 über nährwert- und<br />
gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel<br />
VO (EG) Nr. 353/2008 zur Festlegung von<br />
Durchführungsbestimmungen für Anträge<br />
auf Zulassung gesundheitsbezogener<br />
Angaben gemäß Artikel 15 der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1924/2006<br />
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Rechtsprechung EuGH<br />
• Rechtssache C-219/91<br />
…ist ein Erzeugnis, dessen therapeutische Eigenschaften<br />
ausschließlich in einer Veröffentlichung, z. B. einem Faltblatt,<br />
aufgeführt sind, <strong>die</strong> dem Käufer auf Anfrage nach dem Verkauf<br />
vom Hersteller oder vom Verkäufer des Erzeugnisses oder aber<br />
von einem Dritten zugesandt wird, der nicht in völliger<br />
Unabhängigkeit vom Hersteller oder vom Verkäufer handelt, als<br />
Arzneimittel im Sinne des Artikels 1 Nr. 2 Absatz 1 der<br />
Richtlinie 65/65 anzusehen.<br />
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Laufende Aktivitäten<br />
Auslöser:<br />
• "Der Standard" vom 16.05.2011 Seite: 19; Ressort:<br />
MED<br />
• Titel: Feigenblätter für <strong>die</strong> Pharmawerbung<br />
• Gratisfachjournale versorgen Ärzte mit Nachrichten<br />
aus der Welt der Medizin - oft im Dienst von<br />
Pharmafirmen. Mitarbeiter zählen Sündenregister an<br />
Verstößen gegen journalistische Ethik auf.<br />
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Laufende Aktivitäten<br />
Was wurde getan?<br />
• 11 Firmen angeschrieben<br />
• Aufforderung Werbematerial der Jahre 2010 und<br />
2011 zu übermitteln<br />
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Laufende Aktivitäten<br />
• Erste Erfahrungen:<br />
- Firmen stehen dem Projekt <strong>durch</strong>wegs positiv gegenüber<br />
- Firmen sind bemüht alle Unterlagen zu liefern<br />
- „Unglaubliche Menge“ an Werbematerial<br />
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Laufende Aktivitäten<br />
Schwierigkeiten, <strong>die</strong> bei der Zusammenstellung und<br />
Übermittlung der Dokumente auftraten:<br />
- Keine digitalisierte Speicherung der Unterlagen („Lagerung<br />
in Kisten im Keller“)<br />
- Zusammenstellung der Dokumente sehr zeitintensiv<br />
- Dokumente aus 2010 so gut wie nicht in digitaler Form<br />
vorhanden<br />
- Informationsverlust bedingt <strong>durch</strong> Wechsel der handelnden<br />
Personen (Informationsbeauftragten)<br />
- Unklarheiten, welche Dokumente an uns zu übermitteln<br />
sind<br />
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„Werbungsverstöße“ 2010<br />
Sonstiges<br />
21%<br />
Kennzeichnung<br />
9%<br />
Homepage<br />
6%<br />
Rp in Zeitung<br />
64%<br />
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Ende<br />
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