23.07.2012 - Bindlach
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23.07.2012 - Bindlach
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Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom <strong>23.07.2012</strong><br />
im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Bindlach</strong> (19.00 Uhr bis 20.00 Uhr)<br />
Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom<br />
02.07.2012<br />
2. Bekanntgaben<br />
3. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Nord-Ost II“;<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
4. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der<br />
Goldkronacher Straße“;<br />
a) Einleitung des Verfahrens<br />
b) Billigung des Entwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger-<br />
und Behördenbeteiligung<br />
5. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Pferch – Heisenstein und<br />
Euben - <strong>Bindlach</strong>;<br />
Beauftragung zur Planung und Kostenermittlung<br />
6. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf Süd“;<br />
a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
7. Verschiedenes<br />
Anwesend waren: 1 Bgm. Gerald Kolb<br />
Gemeinderäte: Gerd Elias, Wolfgang Fischer, Werner Fuchs, Christine<br />
Geißler, Werner Hereth, Klaus-Dieter Jaunich, Berthold Just, Alfred Lautner,<br />
Jürgen Masel, Helmut Popp, Neithard Prell, Stefanie Raps, Hans Schirmer,<br />
Rosemarie Schmidt, Edeltraut Schweingel, Sonja Sollecito, Helmut<br />
Steininger<br />
Ortssprecherin Karin Hübner-Masel<br />
Entschuldigt fehlten: Gerhard Grieshammer (krank), Helmut Küfner und Holger Maisel<br />
(beruflich verhindert)<br />
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da alle Mitglieder entsprechend der Geschäftsordnung<br />
geladen wurden und die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Tagesordnung gab es<br />
keine Einwendungen, somit gilt sie als genehmigt.<br />
Aktuelle Bürgerviertelstunde<br />
Auf Nachfrage erklärte der Bürgermeister, dass im Rahmen der Bauarbeiten an der Staatsstraße<br />
2183 an den zur Baustelle nächst gelegenen Gebäuden Erschütterungsmessungen zur<br />
Beweissicherung durchgeführt wurden. Die ermittelten Werte liegen weit unterhalb der<br />
entsprechenden Anhaltswerte nach DIN 4150. Eine Schädigung der Bauwerke durch<br />
Erschütterungen während der Rammarbeiten kann nach Aussage des Staatlichen Bauamtes<br />
ausgeschlossen werden.<br />
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
vom 02.07.2012<br />
Die Niederschrift war den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugestellt worden. Es gab<br />
keine Einwände, somit gilt sie als genehmigt.<br />
2. Bekanntgaben<br />
a) Gemeindliches Ferienprogramm 2012<br />
Allen Gemeinderäten wurde das aktuelle Ferienprogramm ausgehändigt. Der Bürgermeister<br />
verwies darauf, dass am 9. August beim Geschicklichkeitsspiel „Schlag den Rat“ der<br />
Gemeinderat mit 5 Personen beteiligt ist.<br />
b) Bärenkerwa<br />
Der Gemeinderat ist zum Geschicklichkeitsspiel anlässlich der Bärenkerwa am Montag, 6.<br />
August 2012, um 18.30 Uhr auf den Sportplatz des TSV <strong>Bindlach</strong> eingeladen.<br />
c) Modellflugtag am 29.07.2012<br />
Der Gemeinderat wird von der Modellfluggruppe der Luftsportgemeinschaft Bayreuth zum<br />
diesjährigen Modellflugtag eingeladen Die Veranstaltung beginnt um 13.30 Uhr auf dem<br />
Modellfluggelände am <strong>Bindlach</strong>er Berg.<br />
d) Städtebauförderung Außenanlage Steigstraße 16<br />
Die Regierung von Oberfranken hat den Verwendungsnachweis zur Umfeldverbesserung<br />
des gemeindlichen Anwesens Steigstraße 16 geprüft. Die nachgewiesenen Gesamtkosten<br />
beliefen sich auf rund 177.000 €, davon sind 165.000 € förderfähig. Es errechnet sich ein<br />
Zuschuss von 99.000 €, dies entspricht der Grundlage des Bewilligungsbescheides vom<br />
28.10.2011.<br />
e) Ausbau des Esbachgrabens<br />
Am 27.07.2012 findet um 11.30 Uhr an der Baustelle Esbachgraben der offizielle Spatenstich<br />
statt. Dazu hat der Bürgermeister alle Gemeinderäte eingeladen.<br />
3. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Nord-Ost II“<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
Der Planentwurf zur siebten Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Nord-Ost II“ in der<br />
Fassung vom 24.04.2012 lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 14.05. bis 14.06.2012 im<br />
Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Nur das Landratsamt Bayreuth<br />
äußerte sich mit Schreiben vom 02.07.2012 zur Bebauungsplanänderung. Der Gemeinderat<br />
behandelte die vorgebrachten Anregungen wie folgt:<br />
Beschluss: Nach der ursprünglichen Festlegung des Bebauungsplanes befindet sich die<br />
Fläche für Garagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Die Baugrenze für<br />
ein künftiges Wohnhaus wird nach der Bayerischen Bauordnung 3 m von der<br />
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) Satzungsbeschluss<br />
Grundstücksgrenze entfernt festgelegt. Die Höhenentwicklung des Gebäudes<br />
ist auf die Bauweise E + D mit einem maximal zulässigen Kniestock von 0,60 m<br />
begrenzt. Die Firstrichtung ist bindend vorgegeben. Deshalb führt die künftige<br />
Bebauung zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der benachbarten Grundstücke.<br />
Die Formulierungen des zulässigen Kniestocks bzw. der Abgrabungen und<br />
Auffüllungen wurden konkretisiert. Die Art der Stellplatzzufahrten ist in der<br />
gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht vorgegeben.<br />
Konkreten Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung<br />
wird nur zugestimmt, soweit die Festsetzungen eingehalten werden.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die siebte Änderung des Bebauungsplans Nr. 34<br />
„Nord-Ost II“ mit Begründung in der Fassung vom 09.07.2012 gemäß § 10<br />
Baugesetzbuch als Satzung. Der Bebauungsplan wird ortsüblich bekannt<br />
gegeben und ab sofort im Rathaus <strong>Bindlach</strong> während der allgemeinen<br />
Dienststunden zu jedermann Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf<br />
Verlangen Auskunft gegeben.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />
4. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der Goldkronacher Straße“;<br />
a) Einleitung des Verfahrens<br />
b) Billigung des Entwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung<br />
Das Grundstück FlNr. 963/73, Gemarkung Benk, ist Teil des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich<br />
der Goldkronacher Straße“. Nach den derzeitigen Festsetzungen kann die Fläche mit 12<br />
Wohnhäusern bebaut werden. Der Grundstückseigentümer möchte eine aufgelockerte<br />
Bebauung mit viel Grünanteil und hat deshalb einen Änderungsentwurf vorgelegt, der nur<br />
noch 5 Bauparzellen vorsieht. Die Erschließungsstraße mit Wendehammer soll an die östliche<br />
Grundstücksgrenze verlegt werden. Im südlichen Grundstücksbereich bleibt die Festsetzung<br />
WA 1, nur in der nördlichen Hälfte sollen Wohngebäude nach WA 2 zugelassen werden. Im<br />
übrigen bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.<br />
Beschluss: a) Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der<br />
Goldkronacher Straße“ wird eingeleitet. Die Änderung umfasst die Fläche<br />
des Grundstückes FlNr. 963/73, Gemarkung Benk. Architekt Jörg Fischer,<br />
Bayreuth, führt im Auftrag des Grundstückseigentümers das<br />
Änderungsverfahren durch. Der Grundstückseigentümer trägt alle<br />
Verfahrenskosten.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />
b) Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf zur 2. Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der Goldkronacher Straße“. Die Grundflächenzahl<br />
wird auf 0,25 und die Geschossflächenzahl auf 0,50 reduziert.<br />
Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch öffentliche Auslegung<br />
vom Ziel und Zweck der Planung unterrichtet. Die Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt.<br />
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Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein:<br />
0<br />
5. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen Pferch - Heisenstein und Euben - <strong>Bindlach</strong>;<br />
Beauftragung zur Planung und Kostenermittlung<br />
Beschluss: Das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, <strong>Bindlach</strong>, wird beauftragt, den Ausbau<br />
der GV-Straße zwischen Pferch und Heisenstein sowie eines Teilstückes der GV-<br />
Straße zwischen Euben und <strong>Bindlach</strong> zu planen und die Kosten zu ermitteln. Der<br />
Ausbau Pferch – Heisenstein ist nicht förderfähig. Die Unterlagen für die GV-<br />
Straße Euben – <strong>Bindlach</strong> sind so zu fertigen, dass sie bei der Regierung zur<br />
Zuschuss-Beantragung eingereicht werden können.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />
6. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf-Süd“;<br />
a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
c) Satzungsbeschluss<br />
a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
Der Planentwurf zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Allersdorf Süd“ in der Fassung<br />
vom <strong>23.07.2012</strong> lag einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 11.06. bis<br />
11.07.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Der Gemeinderat<br />
behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der nachstehenden<br />
Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />
1. Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 17.07.2012<br />
Beschluss: Nachdem es sich nur um ein Grundstück handelt, das an die öffentliche Straße<br />
angrenzt und somit eine geordnete Erschließung zulässt, sieht die Gemeinde die<br />
Funktionsfähigkeit für gegeben an. Die Planzeichenverordnung wird in der<br />
Satzungsfassung beachtet. Die private Verkehrsfläche wird als Eigentümerweg<br />
gekennzeichnet.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
2. Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 16.07.2012<br />
Beschluss: Die Zufahrt zu jedem Baugrundstück ist durch Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes<br />
sicherzustellen.<br />
Die Forderungen des Kreisbrandrates sind in der Satzungsfassung berücksichtigt.<br />
Der Wenderadius ist im Plan und Text verzeichnet. Für die Anforderungen an die<br />
Zufahrt wird im Text auf die Richtlinien für Flächen für die Feuerwehr verwiesen.<br />
Der Hinweis, dass Müllgefäße und Sperrmüll zur öffentlichen Straße gebracht<br />
werden, da die beauftragten Entsorgungsunternehmen Privatwege nicht befahren,<br />
wird aufgenommen, um Regressansprüche auszuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
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) Satzungsbeschluss<br />
Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 28<br />
„Allersdorf Süd“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom<br />
<strong>23.07.2012</strong> gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Der Bebauungsplan wird<br />
ortsüblich bekannt gegeben und ab sofort im Rathaus <strong>Bindlach</strong> während der<br />
allgemeinen Dienststunden zu jedermann Einsicht bereitgehalten. Über den<br />
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />
7. Verschiedenes<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
a) Neuer Standort für Gasreglerschrank an der Bühlstraße<br />
Die LuK Helmbrechts benötigt zur Versorgung des Industriegebietes Süd einen weiteren<br />
Gasreglerschrank. Ein geeigneter Standort wäre die mit Bäumen bepflanzte Grünfläche<br />
südöstlich der Bühlstraße in der Nähe der Stadtgrenze Bayreuth. Der Bürgermeister zeigte<br />
Bilder des vorgesehenen Standortes. Das Gremium nahm die Aufstellung des Gasreglerschrankes<br />
am vorgesehenen Standort zustimmend zur Kenntnis.<br />
b) Wilde Müllablagerungen an den Containerstandorten<br />
Der Bürgermeister zeigte Fotos von verschiedenen Abfall-Container-Standorten. Rund um<br />
die Abfallgefäße wird Unrat jeglicher Art verbotswidrig abgelagert. 2 Mitarbeiter des<br />
Bauhofes sind regelmäßig einen Tag pro Woche damit beschäftigt, die Container-<br />
Standorte sauber zu halten. Der Bürgermeister wird im gemeindlichen Amtsblatt die Bürger<br />
auffordern, ihre Abfälle ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Gefäße zu werfen.<br />
Werden Personen beobachtet, die ihre Abfälle verbotswidrig außerhalb der Gefäße<br />
ablagern, sollten diese Beobachtungen der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Falls<br />
sich künftig keine Besserung zeigt, sollte der am meisten verunreinigte Standort zumindest<br />
vorübergehend geschlossen werden.<br />
c) Verbindungsweg Theta - Unterkonnersreuth<br />
Gemeinderätin Raps wies darauf hin, dass der im Wald verlaufende Verbindungsweg von<br />
Theta nach Unterkonnersreuth dringend einer Oberflächensanierung bedarf.<br />
M a i s e l K o l b<br />
Protokollführer 1. Bürgermeister<br />
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