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23.07.2012 - Bindlach

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Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom <strong>23.07.2012</strong><br />

im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Bindlach</strong> (19.00 Uhr bis 20.00 Uhr)<br />

Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom<br />

02.07.2012<br />

2. Bekanntgaben<br />

3. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Nord-Ost II“;<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

4. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der<br />

Goldkronacher Straße“;<br />

a) Einleitung des Verfahrens<br />

b) Billigung des Entwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger-<br />

und Behördenbeteiligung<br />

5. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Pferch – Heisenstein und<br />

Euben - <strong>Bindlach</strong>;<br />

Beauftragung zur Planung und Kostenermittlung<br />

6. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf Süd“;<br />

a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

7. Verschiedenes<br />

Anwesend waren: 1 Bgm. Gerald Kolb<br />

Gemeinderäte: Gerd Elias, Wolfgang Fischer, Werner Fuchs, Christine<br />

Geißler, Werner Hereth, Klaus-Dieter Jaunich, Berthold Just, Alfred Lautner,<br />

Jürgen Masel, Helmut Popp, Neithard Prell, Stefanie Raps, Hans Schirmer,<br />

Rosemarie Schmidt, Edeltraut Schweingel, Sonja Sollecito, Helmut<br />

Steininger<br />

Ortssprecherin Karin Hübner-Masel<br />

Entschuldigt fehlten: Gerhard Grieshammer (krank), Helmut Küfner und Holger Maisel<br />

(beruflich verhindert)<br />

Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da alle Mitglieder entsprechend der Geschäftsordnung<br />

geladen wurden und die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Tagesordnung gab es<br />

keine Einwendungen, somit gilt sie als genehmigt.<br />

Aktuelle Bürgerviertelstunde<br />

Auf Nachfrage erklärte der Bürgermeister, dass im Rahmen der Bauarbeiten an der Staatsstraße<br />

2183 an den zur Baustelle nächst gelegenen Gebäuden Erschütterungsmessungen zur<br />

Beweissicherung durchgeführt wurden. Die ermittelten Werte liegen weit unterhalb der<br />

entsprechenden Anhaltswerte nach DIN 4150. Eine Schädigung der Bauwerke durch<br />

Erschütterungen während der Rammarbeiten kann nach Aussage des Staatlichen Bauamtes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

82


1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

vom 02.07.2012<br />

Die Niederschrift war den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugestellt worden. Es gab<br />

keine Einwände, somit gilt sie als genehmigt.<br />

2. Bekanntgaben<br />

a) Gemeindliches Ferienprogramm 2012<br />

Allen Gemeinderäten wurde das aktuelle Ferienprogramm ausgehändigt. Der Bürgermeister<br />

verwies darauf, dass am 9. August beim Geschicklichkeitsspiel „Schlag den Rat“ der<br />

Gemeinderat mit 5 Personen beteiligt ist.<br />

b) Bärenkerwa<br />

Der Gemeinderat ist zum Geschicklichkeitsspiel anlässlich der Bärenkerwa am Montag, 6.<br />

August 2012, um 18.30 Uhr auf den Sportplatz des TSV <strong>Bindlach</strong> eingeladen.<br />

c) Modellflugtag am 29.07.2012<br />

Der Gemeinderat wird von der Modellfluggruppe der Luftsportgemeinschaft Bayreuth zum<br />

diesjährigen Modellflugtag eingeladen Die Veranstaltung beginnt um 13.30 Uhr auf dem<br />

Modellfluggelände am <strong>Bindlach</strong>er Berg.<br />

d) Städtebauförderung Außenanlage Steigstraße 16<br />

Die Regierung von Oberfranken hat den Verwendungsnachweis zur Umfeldverbesserung<br />

des gemeindlichen Anwesens Steigstraße 16 geprüft. Die nachgewiesenen Gesamtkosten<br />

beliefen sich auf rund 177.000 €, davon sind 165.000 € förderfähig. Es errechnet sich ein<br />

Zuschuss von 99.000 €, dies entspricht der Grundlage des Bewilligungsbescheides vom<br />

28.10.2011.<br />

e) Ausbau des Esbachgrabens<br />

Am 27.07.2012 findet um 11.30 Uhr an der Baustelle Esbachgraben der offizielle Spatenstich<br />

statt. Dazu hat der Bürgermeister alle Gemeinderäte eingeladen.<br />

3. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Nord-Ost II“<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

Der Planentwurf zur siebten Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Nord-Ost II“ in der<br />

Fassung vom 24.04.2012 lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 14.05. bis 14.06.2012 im<br />

Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Nur das Landratsamt Bayreuth<br />

äußerte sich mit Schreiben vom 02.07.2012 zur Bebauungsplanänderung. Der Gemeinderat<br />

behandelte die vorgebrachten Anregungen wie folgt:<br />

Beschluss: Nach der ursprünglichen Festlegung des Bebauungsplanes befindet sich die<br />

Fläche für Garagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Die Baugrenze für<br />

ein künftiges Wohnhaus wird nach der Bayerischen Bauordnung 3 m von der<br />

83


) Satzungsbeschluss<br />

Grundstücksgrenze entfernt festgelegt. Die Höhenentwicklung des Gebäudes<br />

ist auf die Bauweise E + D mit einem maximal zulässigen Kniestock von 0,60 m<br />

begrenzt. Die Firstrichtung ist bindend vorgegeben. Deshalb führt die künftige<br />

Bebauung zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der benachbarten Grundstücke.<br />

Die Formulierungen des zulässigen Kniestocks bzw. der Abgrabungen und<br />

Auffüllungen wurden konkretisiert. Die Art der Stellplatzzufahrten ist in der<br />

gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht vorgegeben.<br />

Konkreten Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung<br />

wird nur zugestimmt, soweit die Festsetzungen eingehalten werden.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die siebte Änderung des Bebauungsplans Nr. 34<br />

„Nord-Ost II“ mit Begründung in der Fassung vom 09.07.2012 gemäß § 10<br />

Baugesetzbuch als Satzung. Der Bebauungsplan wird ortsüblich bekannt<br />

gegeben und ab sofort im Rathaus <strong>Bindlach</strong> während der allgemeinen<br />

Dienststunden zu jedermann Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf<br />

Verlangen Auskunft gegeben.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />

4. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der Goldkronacher Straße“;<br />

a) Einleitung des Verfahrens<br />

b) Billigung des Entwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung<br />

Das Grundstück FlNr. 963/73, Gemarkung Benk, ist Teil des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich<br />

der Goldkronacher Straße“. Nach den derzeitigen Festsetzungen kann die Fläche mit 12<br />

Wohnhäusern bebaut werden. Der Grundstückseigentümer möchte eine aufgelockerte<br />

Bebauung mit viel Grünanteil und hat deshalb einen Änderungsentwurf vorgelegt, der nur<br />

noch 5 Bauparzellen vorsieht. Die Erschließungsstraße mit Wendehammer soll an die östliche<br />

Grundstücksgrenze verlegt werden. Im südlichen Grundstücksbereich bleibt die Festsetzung<br />

WA 1, nur in der nördlichen Hälfte sollen Wohngebäude nach WA 2 zugelassen werden. Im<br />

übrigen bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.<br />

Beschluss: a) Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der<br />

Goldkronacher Straße“ wird eingeleitet. Die Änderung umfasst die Fläche<br />

des Grundstückes FlNr. 963/73, Gemarkung Benk. Architekt Jörg Fischer,<br />

Bayreuth, führt im Auftrag des Grundstückseigentümers das<br />

Änderungsverfahren durch. Der Grundstückseigentümer trägt alle<br />

Verfahrenskosten.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />

b) Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf zur 2. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der Goldkronacher Straße“. Die Grundflächenzahl<br />

wird auf 0,25 und die Geschossflächenzahl auf 0,50 reduziert.<br />

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch öffentliche Auslegung<br />

vom Ziel und Zweck der Planung unterrichtet. Die Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt.<br />

84


Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein:<br />

0<br />

5. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen Pferch - Heisenstein und Euben - <strong>Bindlach</strong>;<br />

Beauftragung zur Planung und Kostenermittlung<br />

Beschluss: Das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, <strong>Bindlach</strong>, wird beauftragt, den Ausbau<br />

der GV-Straße zwischen Pferch und Heisenstein sowie eines Teilstückes der GV-<br />

Straße zwischen Euben und <strong>Bindlach</strong> zu planen und die Kosten zu ermitteln. Der<br />

Ausbau Pferch – Heisenstein ist nicht förderfähig. Die Unterlagen für die GV-<br />

Straße Euben – <strong>Bindlach</strong> sind so zu fertigen, dass sie bei der Regierung zur<br />

Zuschuss-Beantragung eingereicht werden können.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />

6. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf-Süd“;<br />

a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

c) Satzungsbeschluss<br />

a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

Der Planentwurf zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Allersdorf Süd“ in der Fassung<br />

vom <strong>23.07.2012</strong> lag einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 11.06. bis<br />

11.07.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Der Gemeinderat<br />

behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der nachstehenden<br />

Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />

1. Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 17.07.2012<br />

Beschluss: Nachdem es sich nur um ein Grundstück handelt, das an die öffentliche Straße<br />

angrenzt und somit eine geordnete Erschließung zulässt, sieht die Gemeinde die<br />

Funktionsfähigkeit für gegeben an. Die Planzeichenverordnung wird in der<br />

Satzungsfassung beachtet. Die private Verkehrsfläche wird als Eigentümerweg<br />

gekennzeichnet.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />

Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

2. Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 16.07.2012<br />

Beschluss: Die Zufahrt zu jedem Baugrundstück ist durch Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes<br />

sicherzustellen.<br />

Die Forderungen des Kreisbrandrates sind in der Satzungsfassung berücksichtigt.<br />

Der Wenderadius ist im Plan und Text verzeichnet. Für die Anforderungen an die<br />

Zufahrt wird im Text auf die Richtlinien für Flächen für die Feuerwehr verwiesen.<br />

Der Hinweis, dass Müllgefäße und Sperrmüll zur öffentlichen Straße gebracht<br />

werden, da die beauftragten Entsorgungsunternehmen Privatwege nicht befahren,<br />

wird aufgenommen, um Regressansprüche auszuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

85


) Satzungsbeschluss<br />

Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />

Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 28<br />

„Allersdorf Süd“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom<br />

<strong>23.07.2012</strong> gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Der Bebauungsplan wird<br />

ortsüblich bekannt gegeben und ab sofort im Rathaus <strong>Bindlach</strong> während der<br />

allgemeinen Dienststunden zu jedermann Einsicht bereitgehalten. Über den<br />

Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

7. Verschiedenes<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />

Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

a) Neuer Standort für Gasreglerschrank an der Bühlstraße<br />

Die LuK Helmbrechts benötigt zur Versorgung des Industriegebietes Süd einen weiteren<br />

Gasreglerschrank. Ein geeigneter Standort wäre die mit Bäumen bepflanzte Grünfläche<br />

südöstlich der Bühlstraße in der Nähe der Stadtgrenze Bayreuth. Der Bürgermeister zeigte<br />

Bilder des vorgesehenen Standortes. Das Gremium nahm die Aufstellung des Gasreglerschrankes<br />

am vorgesehenen Standort zustimmend zur Kenntnis.<br />

b) Wilde Müllablagerungen an den Containerstandorten<br />

Der Bürgermeister zeigte Fotos von verschiedenen Abfall-Container-Standorten. Rund um<br />

die Abfallgefäße wird Unrat jeglicher Art verbotswidrig abgelagert. 2 Mitarbeiter des<br />

Bauhofes sind regelmäßig einen Tag pro Woche damit beschäftigt, die Container-<br />

Standorte sauber zu halten. Der Bürgermeister wird im gemeindlichen Amtsblatt die Bürger<br />

auffordern, ihre Abfälle ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Gefäße zu werfen.<br />

Werden Personen beobachtet, die ihre Abfälle verbotswidrig außerhalb der Gefäße<br />

ablagern, sollten diese Beobachtungen der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Falls<br />

sich künftig keine Besserung zeigt, sollte der am meisten verunreinigte Standort zumindest<br />

vorübergehend geschlossen werden.<br />

c) Verbindungsweg Theta - Unterkonnersreuth<br />

Gemeinderätin Raps wies darauf hin, dass der im Wald verlaufende Verbindungsweg von<br />

Theta nach Unterkonnersreuth dringend einer Oberflächensanierung bedarf.<br />

M a i s e l K o l b<br />

Protokollführer 1. Bürgermeister<br />

86

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