18.01.2013 Aufrufe

23.07.2012 - Bindlach

23.07.2012 - Bindlach

23.07.2012 - Bindlach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein:<br />

0<br />

5. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen Pferch - Heisenstein und Euben - <strong>Bindlach</strong>;<br />

Beauftragung zur Planung und Kostenermittlung<br />

Beschluss: Das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, <strong>Bindlach</strong>, wird beauftragt, den Ausbau<br />

der GV-Straße zwischen Pferch und Heisenstein sowie eines Teilstückes der GV-<br />

Straße zwischen Euben und <strong>Bindlach</strong> zu planen und die Kosten zu ermitteln. Der<br />

Ausbau Pferch – Heisenstein ist nicht förderfähig. Die Unterlagen für die GV-<br />

Straße Euben – <strong>Bindlach</strong> sind so zu fertigen, dass sie bei der Regierung zur<br />

Zuschuss-Beantragung eingereicht werden können.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />

6. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf-Süd“;<br />

a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

c) Satzungsbeschluss<br />

a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

Der Planentwurf zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Allersdorf Süd“ in der Fassung<br />

vom <strong>23.07.2012</strong> lag einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 11.06. bis<br />

11.07.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Der Gemeinderat<br />

behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der nachstehenden<br />

Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />

1. Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 17.07.2012<br />

Beschluss: Nachdem es sich nur um ein Grundstück handelt, das an die öffentliche Straße<br />

angrenzt und somit eine geordnete Erschließung zulässt, sieht die Gemeinde die<br />

Funktionsfähigkeit für gegeben an. Die Planzeichenverordnung wird in der<br />

Satzungsfassung beachtet. Die private Verkehrsfläche wird als Eigentümerweg<br />

gekennzeichnet.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />

Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

2. Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 16.07.2012<br />

Beschluss: Die Zufahrt zu jedem Baugrundstück ist durch Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes<br />

sicherzustellen.<br />

Die Forderungen des Kreisbrandrates sind in der Satzungsfassung berücksichtigt.<br />

Der Wenderadius ist im Plan und Text verzeichnet. Für die Anforderungen an die<br />

Zufahrt wird im Text auf die Richtlinien für Flächen für die Feuerwehr verwiesen.<br />

Der Hinweis, dass Müllgefäße und Sperrmüll zur öffentlichen Straße gebracht<br />

werden, da die beauftragten Entsorgungsunternehmen Privatwege nicht befahren,<br />

wird aufgenommen, um Regressansprüche auszuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

85

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!