23.07.2012 - Bindlach
23.07.2012 - Bindlach
23.07.2012 - Bindlach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 18 Nein:<br />
0<br />
5. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen Pferch - Heisenstein und Euben - <strong>Bindlach</strong>;<br />
Beauftragung zur Planung und Kostenermittlung<br />
Beschluss: Das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, <strong>Bindlach</strong>, wird beauftragt, den Ausbau<br />
der GV-Straße zwischen Pferch und Heisenstein sowie eines Teilstückes der GV-<br />
Straße zwischen Euben und <strong>Bindlach</strong> zu planen und die Kosten zu ermitteln. Der<br />
Ausbau Pferch – Heisenstein ist nicht förderfähig. Die Unterlagen für die GV-<br />
Straße Euben – <strong>Bindlach</strong> sind so zu fertigen, dass sie bei der Regierung zur<br />
Zuschuss-Beantragung eingereicht werden können.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 18 Nein: 0<br />
6. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf-Süd“;<br />
a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
c) Satzungsbeschluss<br />
a) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
Der Planentwurf zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Allersdorf Süd“ in der Fassung<br />
vom <strong>23.07.2012</strong> lag einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 11.06. bis<br />
11.07.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Der Gemeinderat<br />
behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der nachstehenden<br />
Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />
1. Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 17.07.2012<br />
Beschluss: Nachdem es sich nur um ein Grundstück handelt, das an die öffentliche Straße<br />
angrenzt und somit eine geordnete Erschließung zulässt, sieht die Gemeinde die<br />
Funktionsfähigkeit für gegeben an. Die Planzeichenverordnung wird in der<br />
Satzungsfassung beachtet. Die private Verkehrsfläche wird als Eigentümerweg<br />
gekennzeichnet.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Gemeinderat Just nahm wegen persönlicher Beteiligung an der<br />
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
2. Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 16.07.2012<br />
Beschluss: Die Zufahrt zu jedem Baugrundstück ist durch Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes<br />
sicherzustellen.<br />
Die Forderungen des Kreisbrandrates sind in der Satzungsfassung berücksichtigt.<br />
Der Wenderadius ist im Plan und Text verzeichnet. Für die Anforderungen an die<br />
Zufahrt wird im Text auf die Richtlinien für Flächen für die Feuerwehr verwiesen.<br />
Der Hinweis, dass Müllgefäße und Sperrmüll zur öffentlichen Straße gebracht<br />
werden, da die beauftragten Entsorgungsunternehmen Privatwege nicht befahren,<br />
wird aufgenommen, um Regressansprüche auszuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
85