HIGH SCHOOL WAHLPROGRAMM - TREFF
HIGH SCHOOL WAHLPROGRAMM - TREFF
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Reisebedingungen<br />
KANADA, AUSTRALIEN, NEUSEELAND, SÜDSEE, USA-F1<br />
Die Abwicklung und Durchführung der Programme erfolgt durch <strong>TREFF</strong> - Sprachreisen GmbH nach deutschem Reiserecht.<br />
Faire Konditionen: Wir haben unsere Reisebedingungen fair und verbraucherfreundlich gestaltet. Die folgenden Bedingungen werden mit<br />
der Anmeldung als verbindlich angenommen:<br />
Die Anmeldung<br />
Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns eingehen, leiten wir sie an die Partnerschule im Ausland weiter. Nach Aufnahmebestätigung durch die<br />
Partnerschule erhalten Sie die schriftliche Bestätigung über die Aufnahme ins internationale Schulprogramm. Mit der Aufnahmebestätigung erhalten Sie den<br />
in Deutschland vorgeschriebenen Sicherungsschein zur Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung, die Rechnung und den Reisevertrag. Wir bitten Sie, den<br />
Reisevertrag innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an uns zurück zu schicken und die erste Teilrate zu bezahlen. Damit kommt ein Reisevertrag nach<br />
deutschem Reiserecht zustande.<br />
Zahlungsmodalitäten<br />
Die Programmkosten sind in 4 Teilbeträgen zu entrichten:<br />
� 20% nach Aufnahme in das Programm und Erhalt des Sicherungsscheines.<br />
� 30% 5 Monate vor Programmbeginn<br />
� 30% 3½ Monate vor Programmbeginn<br />
Zum Antrag auf das Studentenvisum benötigen Sie eine Bestätigung der Schule über den Zahlungseingang der Schulgebühren. Daher sollten diese<br />
Teilbeträge bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt sein, damit zur Antragstellung ausreichend Zeit bleibt.<br />
� 20% nach Erhalt der Gastfamilien-Information, jedoch spätestens 3 Wochen vor Programmbeginn.<br />
Das Flugticket erhalten Sie nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages zugesandt.<br />
Preisänderungen<br />
<strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden<br />
Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:<br />
1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, die<br />
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH nicht<br />
vorhersehbar waren.<br />
2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise<br />
dadurch für <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH verteuert hat.<br />
3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem<br />
Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von<br />
mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu<br />
verlangen, wenn <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />
Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH über die Preiserhöhung gegenüber <strong>TREFF</strong> –<br />
Sprachreisen GmbH geltend zu machen.<br />
Rücktrittsregelung<br />
Bei Reisen von mindestens 3 Monaten Dauer haben Sie nach deutschem Reiserecht ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn Sie nicht spätestens 14 Tage vor<br />
Reiseantritt die Gastfamilienanschrift und den Namen sowie die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Gastland erhalten haben und wenn der<br />
Veranstalter auf den Aufenthalt nicht angemessen vorbereitet hat.<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH<br />
gemäß § 651 BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung der erbrachten Leistungen.<br />
Diese Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:<br />
� 10% des Programmpreises nach Vertragsabschluss<br />
� 20% des Programmpreises bis 90 Tage vor Programmbeginn und ohne erfolgte Platzierung (Erhalt der Gastfamilienanschrift bzw.<br />
Reservierungsbestätigung des Internatsplatzes)<br />
� 30% des Programmpreises nach erfolgter Platzierung<br />
� 40% des Programmpreises bei einem Rücktritt innerhalb 30 Tagen vor dem Abreisetermin<br />
Dem Teilnehmer und <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Schadens vorbehalten.<br />
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRKV)<br />
Das Risiko eines Rücktritts durch Krankheit oder Unfall können Sie durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abdecken. Sie können<br />
diese Versicherung über uns oder jedes Reisebüro abschließen. Detaillierte Informationen zur RRKV erhalten Sie mit unserer Aufnahmebestätigung.<br />
Verhalten während des Aufenthaltes – Rücktritt und Kündigung durch <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH<br />
Der Teilnehmer muss während des Aufenthaltes die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die von der Partnerorganisation bzw. der<br />
Schule vorgegebenen Regeln einhalten.<br />
Verstößt der Teilnehmer trotz einer Abmahnung grob gegen diese Regeln, hat <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH das Recht fristlos zu kündigen. Der Anspruch<br />
auf den Reisepreis bleibt <strong>TREFF</strong> – Sprachreisen GmbH erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Entstehen durch die Kündigung<br />
Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Bei schweren schuldhaften Regel- und Gesetzesverstößen des Teilnehmers ist eine Beendigung des<br />
Reisevertrages ohne Abmahnung möglich.<br />
Allgemeines<br />
• Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und die Richtigkeit der<br />
Leistungsbeschreibung. Er haftet nicht für Situationen höherer Gewalt, Streiks und Unruhen oder behördlichen Anordnungen. Die Haftung des<br />
Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig<br />
herbeigeführt wurde.<br />
• Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen.