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Untitled - TOP Radiovermarktung

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<strong>TOP</strong>-Effekt mit <strong>TOP</strong>-Radiowerbung<br />

Was ist das Rezept erfolgreicher Radiowerbung?<br />

Die Zutaten natürlich! Denn die ergeben den<br />

erwünschten Effekt – den <strong>TOP</strong>-Effekt.<br />

Die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong> bündelt als Vermarkter<br />

der Hörfunkstationen 94,3 rs2, Berliner Rundfunk<br />

91!4, 98.8 KISS FM, STAR FM 87.9 und sunshine<br />

live die Kompetenz und Erfahrung, Ihre Radiowerbung<br />

direkt, zielgruppenorientiert und<br />

aufmerksamkeitsstark zu platzieren.<br />

Die fünf <strong>TOP</strong>-Sender bieten hierfür das optimale<br />

Programmumfeld mit einer Vielfalt unterschiedlicher<br />

Hörergruppen.<br />

<strong>TOP</strong>-Beratung hat für die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong><br />

oberste Priorität. So bringen Sie Ihre<br />

Werbebotschaft direkt an die werberelevante<br />

Zielgruppe – mit klassischen Funkkampagnen,<br />

Sonderwerbeformen oder Crossmedia-Konzepten.<br />

Zusammen ergibt das den <strong>TOP</strong>-Effekt, von dem<br />

auch Sie mit Ihrer Radiowerbung profitieren. Nutzen<br />

Sie ihn!<br />

Weitere Informationen über die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong><br />

und die vermarkteten Produkte erhalten Sie<br />

unter der 24-Stunden-Hotline: 0800-81 81 100<br />

oder im Internet unter www.topradio.de.


Berlin <strong>TOP</strong> Kombi<br />

Einfacher, effektiver, reichweitenstärker – mit nur einer<br />

Buchung platzieren Sie Ihre Werbebotschaft bei vier<br />

<strong>TOP</strong>-Sendern in Berlin und Brandenburg und profitieren<br />

gleichzeitig von einem großen Anteil der werberelevanten<br />

Zielgruppe in der Hörerschaft!<br />

Einfacher als mit der Berlin <strong>TOP</strong> Kombi ist Mediaplanung<br />

in der Hauptstadtregion kaum möglich. Denn hier platzieren<br />

erfahrene Hörfunkspezialisten ihre Hörfunk-Kampagne<br />

in den Programmumfeldern von 94,3 rs2, Berliner<br />

Rundfunk 91!4, 98.8 KISS FM und STAR FM 87.9.<br />

Effektiver wird Ihre Radiowerbung durch die<br />

Zusammenstellung der Sender mit ihrer differenzierten<br />

Programmausrichtung auf unterschiedliche Kernzielgruppen.<br />

Das garantiert geringe Überschneidungen bei<br />

der Hörerschaft bei einer breiten Abdeckung des<br />

gesamten Zielgruppenspektrums in allen Alterssegmenten<br />

ab 10 Jahren.<br />

Reichweitenstärker zeigt sich die Berlin <strong>TOP</strong> Kombi durch<br />

das erfolgreiche Abschneiden der <strong>TOP</strong>-Sender in der<br />

aktuellen Media-Analyse.<br />

Das starke Kombinationsangebot für die Hauptstadtregion<br />

verzeichnet in der ma 2009 Radio II eine Reichweitensteigerung<br />

von rund 10 % auf 289.000 Kontakte pro<br />

Stunde*.<br />

In der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-<br />

Jährigen beträgt der Zuwachs sogar 15 %*.<br />

Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Mit der leistungsstarken Berlin <strong>TOP</strong> Kombi<br />

erreichen Sie täglich 1,6 Mio. Hörer**.<br />

* Quelle: ma 2009 Radio II, Basis: Montag bis Samstag, Ø- Stunde<br />

06:00 - 18:00 Uhr, D+EU 10+<br />

** Quelle: ma 2009 Radio II, Basis: Hörer pro Tag, Montag bis<br />

Samstag, 05:00 - 24:00 Uhr, D+EU 10+


Pritzwalk<br />

Neuruppin<br />

Kyritz<br />

Oranienburg<br />

Bernau<br />

Strausberg Seelow<br />

Königs<br />

Wuster-<br />

hausen<br />

Beeskow<br />

Fürstenwalde<br />

Eisen-<br />

hütten-<br />

stadt<br />

Jüterbog<br />

Luckenwalde<br />

Belzig<br />

Zossen<br />

Brandenburg<br />

Rathenow<br />

Nauen<br />

Wittstock<br />

Templin<br />

Prenzlau<br />

Schwedt<br />

Eberswalde<br />

Frankfurt/O.<br />

Potsdam<br />

Finsterwalde<br />

Lauchhammer<br />

Lübben<br />

Forst<br />

Cottbus<br />

Spremberg<br />

Bad Liebenwerda<br />

Angermünde<br />

Berlin<br />

ritzwalk<br />

Neuruppin<br />

Kyritz<br />

Oranienburg<br />

Bernau<br />

Strausberg<br />

Königs<br />

Wuster-<br />

hausen<br />

Bees<br />

Fürstenwalde<br />

Jüterbog<br />

Luckenwalde<br />

Belzig<br />

Zossen<br />

Brandenburg<br />

Rathenow<br />

Nauen<br />

Wittstock<br />

Templin<br />

Prenzlau<br />

Schwedt<br />

Eberswalde<br />

Potsdam<br />

Finsterwalde<br />

Lauchhammer<br />

Lübben<br />

Bad Liebenwerda<br />

Angermünde<br />

Berlin<br />

usberg Seelow<br />

Beeskow<br />

enwalde<br />

Eisen-<br />

hütten-<br />

stadt<br />

chwedt<br />

alde<br />

Frankfurt/O.<br />

übben<br />

münde


Mehr Abwechslung, mehr Musik.<br />

94,3 rs2 – Der Supermix!<br />

94,3 rs2 steht für Musik und beste Unterhaltung. Hier erreichen Sie ein<br />

breites Publikum von jung bis etabliert, das das Leben in der<br />

Hauptstadtregion genießt und aktiv daran teilnimmt.<br />

94,3 rs2 – Der Supermix ist mit mehr Abwechslung und mehr Musik das<br />

moderne Radioprogramm für 25- bis 49-jährige Berliner und<br />

Brandenburger. Der Sender bietet seinen Hörern ein ausgewogenes<br />

Programm mit der perfekten Musik-Mischung, den wichtigsten Nachrichten<br />

und guter Unterhaltung durch sympathische Moderatoren.<br />

Positiv und gut gelaunt – so erlebt die Hauptstadt-region ihren Entertainment-<br />

Sender für die ganze Familie.<br />

Die ma 2009 Radio II – ein voller Erfolg für 94,3 rs2. Die Reichweite<br />

steigt auf 107.000 Hörer in der Durchschnittsstunde.<br />

94,3 rs2 begeistert seine Hörer und gewinnt in allen Zielgruppen. In der<br />

fokussierten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen steigert 94,3 rs2 seine<br />

Reichweite sogar um 23 %.<br />

Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Ihre Werbebotschaft wird bei 711.000 Hörern platziert,<br />

die täglich den Supermix von 94,3 rs2 einschalten.<br />

Christian Haacke und Stefanie Fiedler jeden Morgen bei Haacke & Co. – die rs2-Morningshow


Berliner Rundfunk 91!4 – Gute Zeiten. Gute Musik.<br />

Erwachsenes Radio für die anspruchsvolle Metropole – der Berliner<br />

Rundfunk 91!4 ist der leistungsstarke Klassiker für Ihre erfolgreiche<br />

Hörfunkwerbung in der Hauptstadtregion.<br />

Das intelligente Programm für eine erwachsene Hörerschaft verbindet<br />

Informationen aus dem aktuellen Tagesgeschehen in Berlin, Deutschland<br />

und der Welt, Politik und Sport mit der besten Musik der 60er, der 70er<br />

und 80er Jahre.<br />

Weltweit einmalig ist die Frühsendung des Berliner Rundfunk 91!4: Thomas<br />

und Tim Koschwitz moderieren die einzige Radioshow, bei der Vater und<br />

Sohn gemeinsam am Mikrofon stehen. Wenn die Metropole erwacht,<br />

überzeugen die beiden mit Stil und Charme im Gespräch mit Prominenten<br />

und Experten.<br />

Der Berliner Rundfunk 91!4 gehört seit Jahren in die Spitzenliga der privaten<br />

Radiostationen. Die ma 2009 Radio II bestätigt das hohe Niveau mit<br />

105.000 Hörern in der Durchschnittsstunde.<br />

Der Berliner Rundfunk 91!4 ist in Berlin und Brandenburg mit einem weitesten<br />

Hörerkreis von 1,6 Mio. Personen der meistgehörte Privat-Radiosender.<br />

Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Täglich schalten 736.000 interessierte und kaufkräftige<br />

Berliner und Brandenburger das Qualitätsradio ein.<br />

Weltweit einzigartig:<br />

das Vater-Sohn-Gespann der Berliner Rundfunk 91!4-Morgensendung Thomas und Tim Koschwitz


98.8 KISS FM – Der Beat von Berlin<br />

98.8 KISS FM ist urban, dynamisch, interaktiv und unverwechselbar –<br />

seine Akzeptanz im jungen Segment macht diesen Sender zum wichtigen<br />

Partner Ihrer Hörfunkwerbung in Berlin.<br />

Bei der avisierten Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist 98.8 KISS FM<br />

in hohem Maß etabliert. Immer auf der Suche nach den neuesten Trends<br />

identifizieren sich die jungen Hörer mit der urbanen Lifestyle-Marke<br />

98.8 KISS FM. Dazu liefert das Up Tempo-Programm den Soundtrack<br />

für junge Berliner aus Dance, Rhythmic Pop, R’n’B und Hip-Hop.<br />

Maßgeschneidert für die jungen Medienkonsumenten von heute setzt<br />

98.8 KISS FM neben seinem On Air-Programm auf neue Website-<br />

Strategien, mobile Streamingkonzepte und Communitymanagement.<br />

Damit gewinnt der Lifestyle-Sender in der ma 2009 Radio II und baut<br />

seine Stundenreichweite um 22,6 % auf 38.000 Hörer aus.<br />

Besonders erfolgreich ist 98.8 KISS FM bei den schwer zu erreichenden<br />

urbanen und mobilen Berlinern: 98.8 KISS FM belegt den 2. Platz im<br />

Segment der 14- bis 29-jährigen Berliner.<br />

Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Sie erreichen täglich 348.000 junge, kaufkräftige und<br />

markenbewusste Konsumenten in der Hauptstadtregion.<br />

Nora & Basty – immer knallwach auf 98.8 KISS FM


STAR FM 87.9 – MAXIMUM ROCK!<br />

Wer diese Hörer überzeugt, hat eine Premium-Ziel-gruppe für sich<br />

gewonnen! Auf STAR FM 87.9 erreicht Ihre Werbung eine sonst schwer<br />

erreichbare Klientel: Die Hörer sind unabhängig und anspruchsvoll –<br />

genau wie ihr Sender!<br />

STAR FM 87.9 ist die Rockstation No. 1 in Berlin und Brandenburg. Die<br />

Allein-stellung durch den einzigartigen Mix aus Classic Rock und Modern<br />

Rock hat eine eingeschworene und treue Hörer-Community hervorgebracht.<br />

Das Programm überzeugt durch einen hohen Musikanteil und direkt auf<br />

die Zielgruppe zuge-schnittene authentische Aktionen on air und off air.<br />

STAR FM 87.9 auf Erfolgskurs! Eine 30%ige Reichweitensteigerung in<br />

der ma 2009 Radio II spricht für sich. 39.000 Hörer schalten stündlich<br />

MAXIMUM ROCK ein.<br />

Dabei trifft STAR FM 87.9 den Nerv der werberelevanten Zielgruppe:<br />

Fast 90 % der Hörerschaft befinden sich im Segment der 14- bis<br />

49-Jährigen.<br />

Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Für 271.000 Hörer ist STAR FM 87.9 täglich die<br />

Nummer 1 unter den Berliner Radiostationen – ein wichtiger Erfolgsfaktor<br />

für Ihre Kommunikation.<br />

T-Bones Breakfast Club – jeden Morgen auf STAR FM 87.9


100,6 MOTOR FM – Andere Musik für Berlin<br />

Bei 100,6 MOTOR FM sind Popkultur, Netzkultur und Stadtleben die<br />

redaktionellen Schwerpunkte. Das Musikformat von 100,6 MOTOR FM<br />

ist einzigartig in Deutschland. Mit 40 % Neuheiten hat die spannende<br />

Mischung aus Indie, Alternative, Rock und Elektro eine treue und ständig<br />

wachsende Hörerschaft gefunden.<br />

100,6 MOTOR FM ist immer am Puls der Zeit – ob als Radio,<br />

Onlinemedium, Community oder Veranstalter. Hier wächst ein urbanes<br />

Netzwerk und eine Plattform für die Aktivitäten und Szenen der Stadt.<br />

Dazu gibt es über den ganzen Tag das Neueste aus Politik, Wissenschaft<br />

und Technik sowie Kultur und Gesellschaft.<br />

Stündlich wird der Sender durchschnittlich 12.000 Mal eingeschaltet und<br />

rund 60 % der 100,6 MOTOR FM-Hörer sind jünger als 39 Jahre. Zudem<br />

sind die Hörer sehr ausgehfreudig, regelmäßig im Internet unterwegs und<br />

besitzen ein Handy.<br />

<strong>TOP</strong> Effekt: Mit 100,6 MOTOR FM erreicht man allein in Berlin und<br />

Brandenburg täglich 120.000 Musik-liebhaber, Szenegänger,<br />

Meinungsführer und Multiplikatoren.<br />

Max Spallek moderiert den Nachmittag bei 100,6 MOTOR FM und gibt hier einen<br />

Einblick in den nationalen und internationalen Musikkosmos.


Frequenzen<br />

100,6 MOTOR FM sendet sein Programm für<br />

rund 6 Millionen Einwohner in Berlin (Nielsen<br />

V), Brandenburg (Nielsen VI) sowie in Teilen der<br />

angrenzenden Bundesländer (technische<br />

Reichweite).<br />

100,6 MHz


sunshine live – wir sind unter euch<br />

Ihre Werbung auf sunshine live verschafft Ihnen bundesweit Gehör bei<br />

der jungen, aktiven und mobilen Zielgruppe.<br />

Der unverwechselbare Radiosound aus progressiver bis populärer<br />

elektronischer Musik „made by sunshine live“ sowie die Präsenz auf allen<br />

großen elektronischen Veranstaltungen, stehen für die Philosophie des<br />

Senders. Das schätzen die Fans und pilgern zu den sunshine live-Events,<br />

die fast an jedem Wochenende stattfinden.<br />

Ganz dicht an der Zielgruppe liegen auch die Empfangsmöglichkeiten<br />

voll im Trend: sunshine live ist europaweit über Satellit, bundesweit im<br />

Kabel und in Berlin zusätzlich über DVB-T Radio zu empfangen. Dazu<br />

gibt es einen Livestream im Internet und die Möglichkeit, das Programm<br />

über das iPhone zu hören.<br />

sunshine live bleibt bei den Hörern elektronischer Musik in Deutschland<br />

auch weiterhin die unange-fochtene Nummer 1. Die ma 2009 Radio II<br />

weist einen deutlichen Anstieg auf 69.000 Hörer pro Stunde aus.<br />

Dabei ist sunshine live absolut zielgruppenscharf: 92 % der Hörer sind<br />

in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen zu finden.<br />

Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Ihre Werbebotschaft wird täglich von 693.000 onlineaffinen<br />

und flexiblen Hörern bundesweit wahrgenommen.<br />

Bereits ein Markenzeichen von sunshine live: Das Clubby Baby


Köln<br />

Frankfurt<br />

Mannheim<br />

Bremen<br />

Würzburg<br />

Heilbronn<br />

Karlsruhe<br />

Stuttgart<br />

Hamburg Ham<br />

Nürnberg<br />

München<br />

Leipzig zig<br />

Berlin


Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong> GmbH & Co. KG<br />

1. Geltungsbereich, Allgemeines<br />

1.1 Die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

„<strong>TOP</strong>“) vermarktet Werbefunksendungen (z. B. im klassischen<br />

Werbeblock, als Sonderplatzierung, als Patronat, als moderative<br />

Einbindung) von privaten Rundfunkveranstaltern. Diese Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der <strong>TOP</strong> gelten zwischen der <strong>TOP</strong> und<br />

ihren Auftraggebern für sämtliche, auch künftige Werbefunkaufträge<br />

und sonstigen Leistungen.<br />

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende<br />

Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die<br />

<strong>TOP</strong> schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls<br />

die <strong>TOP</strong> den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender<br />

Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.<br />

1.3 Werbefunkaufträge sind Verträge über die Ausstrahlung akustischer<br />

Werbung im Hörfunk durch einen von der <strong>TOP</strong> vermarkteten<br />

Rundfunkveranstalter. Die <strong>TOP</strong> übernimmt Werbefunkaufträge<br />

regionaler Kunden im eigenen Namen für Rechnung des jeweiligen<br />

Rundfunkveranstalters. Die <strong>TOP</strong> darf Aufträge nationaler Kunden,<br />

die an die <strong>TOP</strong> herangetragen werden, an die Radio Marketing<br />

Service GmbH & Co. KG (RMS) weiterleiten.<br />

1.4 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende<br />

oder ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen.<br />

2. Aufträge<br />

2.1 Werbefunkaufträge werden als Festaufträge angenommen<br />

und erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in<br />

Textform (§ 126b BGB) durch die <strong>TOP</strong> verbindlich. Die Bestätigung<br />

hat in angemessener Frist zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber,<br />

Auftragnehmer, Rundfunkveranstalter, den Werbungtreibenden,<br />

Buchungsvolumen, Spotlängen und Werbeblock zu enthalten.<br />

Aufträge, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht<br />

mehr bestätigt werden können, werden durch Ausstrahlung<br />

angenommen: ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach der<br />

Ausstrahlung.<br />

2.2 Die <strong>TOP</strong> behält sich vor, die Sendeunterlagen (Einschaltpläne,<br />

Motivpläne, Tonträger) wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhalts<br />

oder wegen technisch unzureichender Qualität zurückzuweisen<br />

und die Ausstrahlung einer Werbefunksendung zu verweigern,<br />

insbesondere dann, wenn der Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen<br />

oder gegen berechtigte Interessen des Rundfunkveranstalters<br />

verstößt oder wenn die Sendeunterlagen technisch unzureichend<br />

sind. Die Gründe der Ablehnung sind dem Auftraggeber<br />

4.4 Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor<br />

Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bekannt<br />

gegeben. Der Auftraggeber kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

der Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies der <strong>TOP</strong><br />

gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

5. Zahlungsbedingungen<br />

5.1 Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung fällig<br />

und binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Ausstrahlung<br />

der Werbefunksendung zahlbar. Dem Auftraggeber wird 2 %<br />

Skonto gewährt, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von acht<br />

Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto der <strong>TOP</strong> eingeht.<br />

Im Falle des Verzugs ist die <strong>TOP</strong> berechtigt, Verzugszinsen in<br />

Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB)<br />

p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Schadensersatzes bleibt vorbehalten.<br />

5.2 Die <strong>TOP</strong> ist berechtigt, für sämtliche noch beauftragten<br />

Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und noch zu gewährende<br />

Leistungen zurückzubehalten. Die <strong>TOP</strong> kann ferner die Leistung<br />

verweigern und vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz<br />

verlangen, wenn der Auftraggeber die ausstehenden<br />

(Voraus-)Zahlungen auch nach Setzen einer angemessenen<br />

Nachfrist nicht vollständig leistet. Weitergehende gesetzliche<br />

Rechte der <strong>TOP</strong> bleiben unberührt.<br />

5.3 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber<br />

ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich<br />

widerspricht. Die <strong>TOP</strong> ist verpflichtet, den Auftraggeber hierauf<br />

spätestens bei Rechnungsstellung besonders hinzuweisen. In<br />

Einzelfällen behält sich die <strong>TOP</strong> Vorkasse vor.<br />

5.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht<br />

begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen<br />

Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen,<br />

steht dem Auftraggeber nicht zu.<br />

6. Leistung, Rechte wegen Mängeln<br />

6.1 Die <strong>TOP</strong> hat die Werbefunksendungen von dem jeweils<br />

beauftragten Rundfunkveranstalter unter den gleichen technischen<br />

Bedingungen ausstrahlen zu lassen, unter denen diese ihr<br />

jeweiliges Programm ausstrahlen.<br />

6.2 Vereinbarte Sendezeiten werden unter nachfolgenden Einschränkungen<br />

eingehalten: Eine Gewähr für die Ausstrahlung<br />

der Werbefunksendung in bestimmten Werbeblöcken oder in<br />

einer bestimmten Sendestunde oder in einer bestimmten Reihenfolge<br />

wird einem nicht gegeben. Zusätzliche Ausstrahlungsmodalitäten,<br />

etwa Konkurrenzausschluss, bedürfen einer gesonderten<br />

schriftlichen Vereinbarung.<br />

6.3 Unerheblich sind Minderleistungen bei verminderter technischer<br />

Reichweite der Ausstrahlung von weniger als 10 % und<br />

eine Verschiebung der Sendezeit von bis zu zwei Stunden.<br />

Hieraus können Rechte nicht hergeleitet werden.<br />

6.4 Bei einer nicht unerheblichen Minderleistung des Rundfunkveranstalters<br />

kann der Auftraggeber nach seiner Wahl<br />

Ersatzausstrahlung an einem vergleichbaren Sendeplatz oder<br />

unverzüglich mitzuteilen. Ist die abgelehnte Werbesendung bereits<br />

bezahlt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der<br />

Zahlung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei der <strong>TOP</strong><br />

und/oder dem Rundfunkveranstalter bereits entstandene Produktionskosten<br />

sind vom Auftraggeber zu erstatten und sofort<br />

zur Zahlung fällig, gleich ob die Werbefunksendung zur Ausstrahlung<br />

kommt oder nicht.<br />

2.3 Verbund-/Kollektivwerbung bedarf in jedem Einzelfall der<br />

schriftlichen Zustimmung der <strong>TOP</strong> und berechtigt die <strong>TOP</strong> zur<br />

Erhebung eines Verbund-/Kollektivzuschlages.<br />

2.4 Aufträge von Werbeagenturen werden nur unter namentlicher<br />

Angabe des vertretenen Werbungtreibenden angenommen. Die<br />

Agentur gibt die Erklärung nicht nur im eigenen Namen, sondern<br />

auch im Namen ihres Auftraggebers ab. Dieser Auftraggeber<br />

haftet gemeinsam mit der Agentur gesamtschuldnerisch für entstehende<br />

Verbindlichkeiten aus dem Auftragsverhältnis gegenüber<br />

der <strong>TOP</strong>.<br />

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche<br />

Verantwortung<br />

3.1 Der Auftraggeber hat die Sendeunterlagen bis spätestens<br />

eine Woche vor der Ausstrahlung der Werbefunksendung in<br />

technisch und rechtlich einwandfreier Form bei der <strong>TOP</strong> abzuliefern.<br />

Die <strong>TOP</strong> prüft die Sendeunterlagen auf ihre Verwendbarkeit.<br />

Dies entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen<br />

umfänglichen Prüfung der Sendeunterlagen gemäß<br />

Ziff. 3.3. Er darf die Sendeunterlagen nach Ablieferung nur in<br />

Abstimmung mit der <strong>TOP</strong> oder dem Rundfunkveranstalter nicht<br />

mehr geltend machen.<br />

3.2 Der Auftraggeber hat die Werbesendung vor der ersten<br />

Ausstrahlung auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und der<br />

<strong>TOP</strong> alle erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich oder in<br />

Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen.<br />

Kommt der Auftraggeber dieser Prüf- und Anzeigepflicht nicht<br />

nach, kann er Rechte wegen dieser Mängel gegen die <strong>TOP</strong><br />

und/oder den Rundfunkveranstalter nicht mehr geltend machen.<br />

3.3 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte der<br />

Werbefunksendung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche<br />

und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und<br />

Rechte Dritter nicht verletzen. Der Auftraggeber stellt die <strong>TOP</strong><br />

und den Rundfunkveranstalter von sämtlichen Ansprüchen frei,<br />

die gegen sie geltend gemacht werden.<br />

Minderung des Sendepreises entsprechend dem Umfang der<br />

Minderleistung verlangen. Bei teilweisem Sendeausfall erfolgt<br />

die Ersatzausstrahlung nur für die ausgefallenen Belegungsarten.<br />

Bei landesweiten Werbefunkaufträgen genügt für die vertragsgemäße<br />

Erfüllung die Ausstrahlung in mindestens drei Belegungsarten.<br />

Schlägt die Ersatzausstrahlung fehl oder ist sie dem<br />

Auftraggeber unzumutbar oder verweigert die <strong>TOP</strong> sie ernsthaft<br />

und endgültig, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.<br />

6.5 Die Haftung der <strong>TOP</strong> ist ausgeschlossen, soweit die Gründe<br />

für eine mangelhafte Ausstrahlung der Werbefunksendung auf<br />

Gründe zurückzuführen sind, die weder die <strong>TOP</strong> noch der Rundfunkveranstalter<br />

zu vertreten hat (z. B. Störungen aus dem Bereich<br />

des Netzbetreibers).<br />

6.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in<br />

einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. bei unterbliebener Ausstrahlung<br />

ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt nicht<br />

für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung<br />

einer Garantie.<br />

7. Haftung auf Schadensersatz<br />

7.1 Die <strong>TOP</strong> haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner<br />

Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei<br />

der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen<br />

der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach<br />

jedoch beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.<br />

7.2 Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren<br />

in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. bei unterbliebener<br />

Ausstrahlung ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt auch<br />

für konkurrierende deckungsgleiche Ansprüche aus außervertraglicher<br />

Haftung, nicht jedoch für Ansprüche auf Schadensersatz<br />

wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

7.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt eine Haftung<br />

wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung, wegen Verletzung von<br />

Garantien oder wegen Verursachung eines Schadens aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

8. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte,<br />

Aufbewahrung von Unterlagen<br />

8.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche gewerblichen<br />

Schutzrechte, Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und<br />

sonstigen Rechte verfügt, die zur vertragsmäßigen Verwertung<br />

der Sendeunterlagen in Rundfunk und Internet bei der Abwicklung<br />

des Werbefunkauftrages erforderlich sind. Er stellt die <strong>TOP</strong> und<br />

den Rundfunkveranstalter von allen Ansprüchen Dritter wegen<br />

der Verletzung solcher Rechte frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet,<br />

der <strong>TOP</strong> die für die Abrechnung mit der GEMA und anderen<br />

Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben (z. B. über<br />

Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik) mitzuteilen.<br />

8.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen<br />

endet für die <strong>TOP</strong> und den vermarkteten Rundfunkveranstalter<br />

mit der Umspielung. Tonträger werden nach der<br />

Umspielung nur dann an den Auftraggeber zurückgegeben,<br />

wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.<br />

3.4 Weist die <strong>TOP</strong> die Sendeunterlagen aus Gründen, die der<br />

Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere wegen technischer<br />

oder rechtlicher Mängel, zurück, hat der Auftraggeber das Recht,<br />

die beanstandeten Sendeunterlagen unverzüglich nachzubessern.<br />

Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann der Rundfunkveranstalter<br />

den freigewordenen Sendeplatz anderweitig<br />

vergeben. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Bezahlung der<br />

Werbefunksendung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung<br />

ist dasjenige anzurechnen, was der Rundfunkveranstalter durch<br />

die anderweitige Belegung des freigewordenen Sendeplatzes<br />

erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Sendeunterlagen, weil die<br />

Ausstrahlung berechtigten Interessen des Rundfunkveranstalters<br />

widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung. Ein Anspruch<br />

des Auftraggebers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist<br />

ausgeschlossen.<br />

4. Preise<br />

4.1 Die Angebote der <strong>TOP</strong> sind freibleibend. Werbefunkaufträge<br />

werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste des Rundfunkveranstalters<br />

zur Zeit der Ausstrahlung der Sendung abgerechnet.<br />

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Preisberechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlich<br />

ausgestrahlten, mindestens aber auf der Basis der gebuchten<br />

Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt<br />

grundsätzlich zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots<br />

beträgt die Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot<br />

20 Sekunden.<br />

4.2 Die <strong>TOP</strong> gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen<br />

Nachlass auf die jeweils gültigen Preise nur nach Maßgabe der<br />

Rabattstaffel laut der bei Abrechnung geltenden Preisliste. Konzernverbundenen<br />

Unternehmen im Sinne von § 18 AktG werden<br />

Konzernrabatte gewährt, sofern der Konzernstatus vom Auftraggeber<br />

nachgewiesen und von der <strong>TOP</strong> schriftlich anerkannt ist.<br />

Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit der<br />

<strong>TOP</strong> durchgeführt.<br />

4.3 Von der <strong>TOP</strong> anerkannte Werbeagenturen oder Werbevermittler<br />

erhalten, sofern sie den Auftraggeber im Zusammenhang<br />

mit dem Werbefunkauftrag werblich beraten haben und sie die<br />

Beratung nachweisen, eine Agenturvergütung in Höhe von<br />

15 % der Nettoauftragssumme. Die Agenturprovision entfällt,<br />

wenn Werbeagenturen oder Werbemittler mit dem<br />

Werbungtreibenden identisch sind.<br />

9. Nutzungsrechte<br />

9.1 Der Auftraggeber räumt mit der Übergabe der Sendeunterlagen<br />

der <strong>TOP</strong> und dem Rundfunkveranstalter das Senderecht<br />

und das Hörfunknutzungsrecht an den Werbefunksendungen<br />

ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in<br />

dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen<br />

Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, das Hörfunknutzungsrecht<br />

an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen.<br />

Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen<br />

Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere<br />

analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden und per<br />

Satellit und per Internetradio sowie on-demand bzw. near-demand.<br />

9.2 Im Falle einer Online-Anbindung der Werbefunksendung<br />

gestattet der Auftraggeber der <strong>TOP</strong> die Veröffentlichung und die<br />

öffentliche Zugänglichmachung der Werbung im Internet mit<br />

dem Recht zur Weiterübertragung dieser Rechte an Dritte und<br />

zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Vertragserfüllung<br />

erforderlichen Umfang.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />

10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem<br />

Vertragsverhältnis ist Berlin.<br />

10.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis<br />

entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber<br />

Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches<br />

Sondervermögen ist, das Amtsgericht Berlin-Schöneberg<br />

bzw. das Landgericht Berlin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung<br />

gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen<br />

Gerichtsstand im Inland hat.<br />

10.3 Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

10.4 Sind oder werden einzelne der vorstehenden<br />

Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt<br />

die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Vertragsparteien<br />

sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen,<br />

die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen<br />

nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit wie<br />

möglich entsprechen.<br />

Details für die Auftragsabwicklung finden Sie unter<br />

www.topradio.de/auftragsabwicklung.<br />

Stand: Oktober 2009

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