Untitled - TOP Radiovermarktung
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<strong>TOP</strong>-Effekt mit <strong>TOP</strong>-Radiowerbung<br />
Was ist das Rezept erfolgreicher Radiowerbung?<br />
Die Zutaten natürlich! Denn die ergeben den<br />
erwünschten Effekt – den <strong>TOP</strong>-Effekt.<br />
Die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong> bündelt als Vermarkter<br />
der Hörfunkstationen 94,3 rs2, Berliner Rundfunk<br />
91!4, 98.8 KISS FM, STAR FM 87.9 und sunshine<br />
live die Kompetenz und Erfahrung, Ihre Radiowerbung<br />
direkt, zielgruppenorientiert und<br />
aufmerksamkeitsstark zu platzieren.<br />
Die fünf <strong>TOP</strong>-Sender bieten hierfür das optimale<br />
Programmumfeld mit einer Vielfalt unterschiedlicher<br />
Hörergruppen.<br />
<strong>TOP</strong>-Beratung hat für die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong><br />
oberste Priorität. So bringen Sie Ihre<br />
Werbebotschaft direkt an die werberelevante<br />
Zielgruppe – mit klassischen Funkkampagnen,<br />
Sonderwerbeformen oder Crossmedia-Konzepten.<br />
Zusammen ergibt das den <strong>TOP</strong>-Effekt, von dem<br />
auch Sie mit Ihrer Radiowerbung profitieren. Nutzen<br />
Sie ihn!<br />
Weitere Informationen über die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong><br />
und die vermarkteten Produkte erhalten Sie<br />
unter der 24-Stunden-Hotline: 0800-81 81 100<br />
oder im Internet unter www.topradio.de.
Berlin <strong>TOP</strong> Kombi<br />
Einfacher, effektiver, reichweitenstärker – mit nur einer<br />
Buchung platzieren Sie Ihre Werbebotschaft bei vier<br />
<strong>TOP</strong>-Sendern in Berlin und Brandenburg und profitieren<br />
gleichzeitig von einem großen Anteil der werberelevanten<br />
Zielgruppe in der Hörerschaft!<br />
Einfacher als mit der Berlin <strong>TOP</strong> Kombi ist Mediaplanung<br />
in der Hauptstadtregion kaum möglich. Denn hier platzieren<br />
erfahrene Hörfunkspezialisten ihre Hörfunk-Kampagne<br />
in den Programmumfeldern von 94,3 rs2, Berliner<br />
Rundfunk 91!4, 98.8 KISS FM und STAR FM 87.9.<br />
Effektiver wird Ihre Radiowerbung durch die<br />
Zusammenstellung der Sender mit ihrer differenzierten<br />
Programmausrichtung auf unterschiedliche Kernzielgruppen.<br />
Das garantiert geringe Überschneidungen bei<br />
der Hörerschaft bei einer breiten Abdeckung des<br />
gesamten Zielgruppenspektrums in allen Alterssegmenten<br />
ab 10 Jahren.<br />
Reichweitenstärker zeigt sich die Berlin <strong>TOP</strong> Kombi durch<br />
das erfolgreiche Abschneiden der <strong>TOP</strong>-Sender in der<br />
aktuellen Media-Analyse.<br />
Das starke Kombinationsangebot für die Hauptstadtregion<br />
verzeichnet in der ma 2009 Radio II eine Reichweitensteigerung<br />
von rund 10 % auf 289.000 Kontakte pro<br />
Stunde*.<br />
In der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-<br />
Jährigen beträgt der Zuwachs sogar 15 %*.<br />
Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Mit der leistungsstarken Berlin <strong>TOP</strong> Kombi<br />
erreichen Sie täglich 1,6 Mio. Hörer**.<br />
* Quelle: ma 2009 Radio II, Basis: Montag bis Samstag, Ø- Stunde<br />
06:00 - 18:00 Uhr, D+EU 10+<br />
** Quelle: ma 2009 Radio II, Basis: Hörer pro Tag, Montag bis<br />
Samstag, 05:00 - 24:00 Uhr, D+EU 10+
Pritzwalk<br />
Neuruppin<br />
Kyritz<br />
Oranienburg<br />
Bernau<br />
Strausberg Seelow<br />
Königs<br />
Wuster-<br />
hausen<br />
Beeskow<br />
Fürstenwalde<br />
Eisen-<br />
hütten-<br />
stadt<br />
Jüterbog<br />
Luckenwalde<br />
Belzig<br />
Zossen<br />
Brandenburg<br />
Rathenow<br />
Nauen<br />
Wittstock<br />
Templin<br />
Prenzlau<br />
Schwedt<br />
Eberswalde<br />
Frankfurt/O.<br />
Potsdam<br />
Finsterwalde<br />
Lauchhammer<br />
Lübben<br />
Forst<br />
Cottbus<br />
Spremberg<br />
Bad Liebenwerda<br />
Angermünde<br />
Berlin<br />
ritzwalk<br />
Neuruppin<br />
Kyritz<br />
Oranienburg<br />
Bernau<br />
Strausberg<br />
Königs<br />
Wuster-<br />
hausen<br />
Bees<br />
Fürstenwalde<br />
Jüterbog<br />
Luckenwalde<br />
Belzig<br />
Zossen<br />
Brandenburg<br />
Rathenow<br />
Nauen<br />
Wittstock<br />
Templin<br />
Prenzlau<br />
Schwedt<br />
Eberswalde<br />
Potsdam<br />
Finsterwalde<br />
Lauchhammer<br />
Lübben<br />
Bad Liebenwerda<br />
Angermünde<br />
Berlin<br />
usberg Seelow<br />
Beeskow<br />
enwalde<br />
Eisen-<br />
hütten-<br />
stadt<br />
chwedt<br />
alde<br />
Frankfurt/O.<br />
übben<br />
münde
Mehr Abwechslung, mehr Musik.<br />
94,3 rs2 – Der Supermix!<br />
94,3 rs2 steht für Musik und beste Unterhaltung. Hier erreichen Sie ein<br />
breites Publikum von jung bis etabliert, das das Leben in der<br />
Hauptstadtregion genießt und aktiv daran teilnimmt.<br />
94,3 rs2 – Der Supermix ist mit mehr Abwechslung und mehr Musik das<br />
moderne Radioprogramm für 25- bis 49-jährige Berliner und<br />
Brandenburger. Der Sender bietet seinen Hörern ein ausgewogenes<br />
Programm mit der perfekten Musik-Mischung, den wichtigsten Nachrichten<br />
und guter Unterhaltung durch sympathische Moderatoren.<br />
Positiv und gut gelaunt – so erlebt die Hauptstadt-region ihren Entertainment-<br />
Sender für die ganze Familie.<br />
Die ma 2009 Radio II – ein voller Erfolg für 94,3 rs2. Die Reichweite<br />
steigt auf 107.000 Hörer in der Durchschnittsstunde.<br />
94,3 rs2 begeistert seine Hörer und gewinnt in allen Zielgruppen. In der<br />
fokussierten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen steigert 94,3 rs2 seine<br />
Reichweite sogar um 23 %.<br />
Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Ihre Werbebotschaft wird bei 711.000 Hörern platziert,<br />
die täglich den Supermix von 94,3 rs2 einschalten.<br />
Christian Haacke und Stefanie Fiedler jeden Morgen bei Haacke & Co. – die rs2-Morningshow
Berliner Rundfunk 91!4 – Gute Zeiten. Gute Musik.<br />
Erwachsenes Radio für die anspruchsvolle Metropole – der Berliner<br />
Rundfunk 91!4 ist der leistungsstarke Klassiker für Ihre erfolgreiche<br />
Hörfunkwerbung in der Hauptstadtregion.<br />
Das intelligente Programm für eine erwachsene Hörerschaft verbindet<br />
Informationen aus dem aktuellen Tagesgeschehen in Berlin, Deutschland<br />
und der Welt, Politik und Sport mit der besten Musik der 60er, der 70er<br />
und 80er Jahre.<br />
Weltweit einmalig ist die Frühsendung des Berliner Rundfunk 91!4: Thomas<br />
und Tim Koschwitz moderieren die einzige Radioshow, bei der Vater und<br />
Sohn gemeinsam am Mikrofon stehen. Wenn die Metropole erwacht,<br />
überzeugen die beiden mit Stil und Charme im Gespräch mit Prominenten<br />
und Experten.<br />
Der Berliner Rundfunk 91!4 gehört seit Jahren in die Spitzenliga der privaten<br />
Radiostationen. Die ma 2009 Radio II bestätigt das hohe Niveau mit<br />
105.000 Hörern in der Durchschnittsstunde.<br />
Der Berliner Rundfunk 91!4 ist in Berlin und Brandenburg mit einem weitesten<br />
Hörerkreis von 1,6 Mio. Personen der meistgehörte Privat-Radiosender.<br />
Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Täglich schalten 736.000 interessierte und kaufkräftige<br />
Berliner und Brandenburger das Qualitätsradio ein.<br />
Weltweit einzigartig:<br />
das Vater-Sohn-Gespann der Berliner Rundfunk 91!4-Morgensendung Thomas und Tim Koschwitz
98.8 KISS FM – Der Beat von Berlin<br />
98.8 KISS FM ist urban, dynamisch, interaktiv und unverwechselbar –<br />
seine Akzeptanz im jungen Segment macht diesen Sender zum wichtigen<br />
Partner Ihrer Hörfunkwerbung in Berlin.<br />
Bei der avisierten Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist 98.8 KISS FM<br />
in hohem Maß etabliert. Immer auf der Suche nach den neuesten Trends<br />
identifizieren sich die jungen Hörer mit der urbanen Lifestyle-Marke<br />
98.8 KISS FM. Dazu liefert das Up Tempo-Programm den Soundtrack<br />
für junge Berliner aus Dance, Rhythmic Pop, R’n’B und Hip-Hop.<br />
Maßgeschneidert für die jungen Medienkonsumenten von heute setzt<br />
98.8 KISS FM neben seinem On Air-Programm auf neue Website-<br />
Strategien, mobile Streamingkonzepte und Communitymanagement.<br />
Damit gewinnt der Lifestyle-Sender in der ma 2009 Radio II und baut<br />
seine Stundenreichweite um 22,6 % auf 38.000 Hörer aus.<br />
Besonders erfolgreich ist 98.8 KISS FM bei den schwer zu erreichenden<br />
urbanen und mobilen Berlinern: 98.8 KISS FM belegt den 2. Platz im<br />
Segment der 14- bis 29-jährigen Berliner.<br />
Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Sie erreichen täglich 348.000 junge, kaufkräftige und<br />
markenbewusste Konsumenten in der Hauptstadtregion.<br />
Nora & Basty – immer knallwach auf 98.8 KISS FM
STAR FM 87.9 – MAXIMUM ROCK!<br />
Wer diese Hörer überzeugt, hat eine Premium-Ziel-gruppe für sich<br />
gewonnen! Auf STAR FM 87.9 erreicht Ihre Werbung eine sonst schwer<br />
erreichbare Klientel: Die Hörer sind unabhängig und anspruchsvoll –<br />
genau wie ihr Sender!<br />
STAR FM 87.9 ist die Rockstation No. 1 in Berlin und Brandenburg. Die<br />
Allein-stellung durch den einzigartigen Mix aus Classic Rock und Modern<br />
Rock hat eine eingeschworene und treue Hörer-Community hervorgebracht.<br />
Das Programm überzeugt durch einen hohen Musikanteil und direkt auf<br />
die Zielgruppe zuge-schnittene authentische Aktionen on air und off air.<br />
STAR FM 87.9 auf Erfolgskurs! Eine 30%ige Reichweitensteigerung in<br />
der ma 2009 Radio II spricht für sich. 39.000 Hörer schalten stündlich<br />
MAXIMUM ROCK ein.<br />
Dabei trifft STAR FM 87.9 den Nerv der werberelevanten Zielgruppe:<br />
Fast 90 % der Hörerschaft befinden sich im Segment der 14- bis<br />
49-Jährigen.<br />
Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Für 271.000 Hörer ist STAR FM 87.9 täglich die<br />
Nummer 1 unter den Berliner Radiostationen – ein wichtiger Erfolgsfaktor<br />
für Ihre Kommunikation.<br />
T-Bones Breakfast Club – jeden Morgen auf STAR FM 87.9
100,6 MOTOR FM – Andere Musik für Berlin<br />
Bei 100,6 MOTOR FM sind Popkultur, Netzkultur und Stadtleben die<br />
redaktionellen Schwerpunkte. Das Musikformat von 100,6 MOTOR FM<br />
ist einzigartig in Deutschland. Mit 40 % Neuheiten hat die spannende<br />
Mischung aus Indie, Alternative, Rock und Elektro eine treue und ständig<br />
wachsende Hörerschaft gefunden.<br />
100,6 MOTOR FM ist immer am Puls der Zeit – ob als Radio,<br />
Onlinemedium, Community oder Veranstalter. Hier wächst ein urbanes<br />
Netzwerk und eine Plattform für die Aktivitäten und Szenen der Stadt.<br />
Dazu gibt es über den ganzen Tag das Neueste aus Politik, Wissenschaft<br />
und Technik sowie Kultur und Gesellschaft.<br />
Stündlich wird der Sender durchschnittlich 12.000 Mal eingeschaltet und<br />
rund 60 % der 100,6 MOTOR FM-Hörer sind jünger als 39 Jahre. Zudem<br />
sind die Hörer sehr ausgehfreudig, regelmäßig im Internet unterwegs und<br />
besitzen ein Handy.<br />
<strong>TOP</strong> Effekt: Mit 100,6 MOTOR FM erreicht man allein in Berlin und<br />
Brandenburg täglich 120.000 Musik-liebhaber, Szenegänger,<br />
Meinungsführer und Multiplikatoren.<br />
Max Spallek moderiert den Nachmittag bei 100,6 MOTOR FM und gibt hier einen<br />
Einblick in den nationalen und internationalen Musikkosmos.
Frequenzen<br />
100,6 MOTOR FM sendet sein Programm für<br />
rund 6 Millionen Einwohner in Berlin (Nielsen<br />
V), Brandenburg (Nielsen VI) sowie in Teilen der<br />
angrenzenden Bundesländer (technische<br />
Reichweite).<br />
100,6 MHz
sunshine live – wir sind unter euch<br />
Ihre Werbung auf sunshine live verschafft Ihnen bundesweit Gehör bei<br />
der jungen, aktiven und mobilen Zielgruppe.<br />
Der unverwechselbare Radiosound aus progressiver bis populärer<br />
elektronischer Musik „made by sunshine live“ sowie die Präsenz auf allen<br />
großen elektronischen Veranstaltungen, stehen für die Philosophie des<br />
Senders. Das schätzen die Fans und pilgern zu den sunshine live-Events,<br />
die fast an jedem Wochenende stattfinden.<br />
Ganz dicht an der Zielgruppe liegen auch die Empfangsmöglichkeiten<br />
voll im Trend: sunshine live ist europaweit über Satellit, bundesweit im<br />
Kabel und in Berlin zusätzlich über DVB-T Radio zu empfangen. Dazu<br />
gibt es einen Livestream im Internet und die Möglichkeit, das Programm<br />
über das iPhone zu hören.<br />
sunshine live bleibt bei den Hörern elektronischer Musik in Deutschland<br />
auch weiterhin die unange-fochtene Nummer 1. Die ma 2009 Radio II<br />
weist einen deutlichen Anstieg auf 69.000 Hörer pro Stunde aus.<br />
Dabei ist sunshine live absolut zielgruppenscharf: 92 % der Hörer sind<br />
in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen zu finden.<br />
Der <strong>TOP</strong>-Effekt: Ihre Werbebotschaft wird täglich von 693.000 onlineaffinen<br />
und flexiblen Hörern bundesweit wahrgenommen.<br />
Bereits ein Markenzeichen von sunshine live: Das Clubby Baby
Köln<br />
Frankfurt<br />
Mannheim<br />
Bremen<br />
Würzburg<br />
Heilbronn<br />
Karlsruhe<br />
Stuttgart<br />
Hamburg Ham<br />
Nürnberg<br />
München<br />
Leipzig zig<br />
Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong> GmbH & Co. KG<br />
1. Geltungsbereich, Allgemeines<br />
1.1 Die <strong>TOP</strong> <strong>Radiovermarktung</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
„<strong>TOP</strong>“) vermarktet Werbefunksendungen (z. B. im klassischen<br />
Werbeblock, als Sonderplatzierung, als Patronat, als moderative<br />
Einbindung) von privaten Rundfunkveranstaltern. Diese Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen der <strong>TOP</strong> gelten zwischen der <strong>TOP</strong> und<br />
ihren Auftraggebern für sämtliche, auch künftige Werbefunkaufträge<br />
und sonstigen Leistungen.<br />
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende<br />
Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die<br />
<strong>TOP</strong> schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls<br />
die <strong>TOP</strong> den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender<br />
Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.<br />
1.3 Werbefunkaufträge sind Verträge über die Ausstrahlung akustischer<br />
Werbung im Hörfunk durch einen von der <strong>TOP</strong> vermarkteten<br />
Rundfunkveranstalter. Die <strong>TOP</strong> übernimmt Werbefunkaufträge<br />
regionaler Kunden im eigenen Namen für Rechnung des jeweiligen<br />
Rundfunkveranstalters. Die <strong>TOP</strong> darf Aufträge nationaler Kunden,<br />
die an die <strong>TOP</strong> herangetragen werden, an die Radio Marketing<br />
Service GmbH & Co. KG (RMS) weiterleiten.<br />
1.4 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende<br />
oder ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen.<br />
2. Aufträge<br />
2.1 Werbefunkaufträge werden als Festaufträge angenommen<br />
und erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in<br />
Textform (§ 126b BGB) durch die <strong>TOP</strong> verbindlich. Die Bestätigung<br />
hat in angemessener Frist zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber,<br />
Auftragnehmer, Rundfunkveranstalter, den Werbungtreibenden,<br />
Buchungsvolumen, Spotlängen und Werbeblock zu enthalten.<br />
Aufträge, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht<br />
mehr bestätigt werden können, werden durch Ausstrahlung<br />
angenommen: ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach der<br />
Ausstrahlung.<br />
2.2 Die <strong>TOP</strong> behält sich vor, die Sendeunterlagen (Einschaltpläne,<br />
Motivpläne, Tonträger) wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhalts<br />
oder wegen technisch unzureichender Qualität zurückzuweisen<br />
und die Ausstrahlung einer Werbefunksendung zu verweigern,<br />
insbesondere dann, wenn der Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen<br />
oder gegen berechtigte Interessen des Rundfunkveranstalters<br />
verstößt oder wenn die Sendeunterlagen technisch unzureichend<br />
sind. Die Gründe der Ablehnung sind dem Auftraggeber<br />
4.4 Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor<br />
Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bekannt<br />
gegeben. Der Auftraggeber kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
der Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies der <strong>TOP</strong><br />
gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
5. Zahlungsbedingungen<br />
5.1 Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung fällig<br />
und binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Ausstrahlung<br />
der Werbefunksendung zahlbar. Dem Auftraggeber wird 2 %<br />
Skonto gewährt, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von acht<br />
Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto der <strong>TOP</strong> eingeht.<br />
Im Falle des Verzugs ist die <strong>TOP</strong> berechtigt, Verzugszinsen in<br />
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB)<br />
p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Schadensersatzes bleibt vorbehalten.<br />
5.2 Die <strong>TOP</strong> ist berechtigt, für sämtliche noch beauftragten<br />
Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und noch zu gewährende<br />
Leistungen zurückzubehalten. Die <strong>TOP</strong> kann ferner die Leistung<br />
verweigern und vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz<br />
verlangen, wenn der Auftraggeber die ausstehenden<br />
(Voraus-)Zahlungen auch nach Setzen einer angemessenen<br />
Nachfrist nicht vollständig leistet. Weitergehende gesetzliche<br />
Rechte der <strong>TOP</strong> bleiben unberührt.<br />
5.3 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber<br />
ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich<br />
widerspricht. Die <strong>TOP</strong> ist verpflichtet, den Auftraggeber hierauf<br />
spätestens bei Rechnungsstellung besonders hinzuweisen. In<br />
Einzelfällen behält sich die <strong>TOP</strong> Vorkasse vor.<br />
5.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht<br />
begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen<br />
Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen,<br />
steht dem Auftraggeber nicht zu.<br />
6. Leistung, Rechte wegen Mängeln<br />
6.1 Die <strong>TOP</strong> hat die Werbefunksendungen von dem jeweils<br />
beauftragten Rundfunkveranstalter unter den gleichen technischen<br />
Bedingungen ausstrahlen zu lassen, unter denen diese ihr<br />
jeweiliges Programm ausstrahlen.<br />
6.2 Vereinbarte Sendezeiten werden unter nachfolgenden Einschränkungen<br />
eingehalten: Eine Gewähr für die Ausstrahlung<br />
der Werbefunksendung in bestimmten Werbeblöcken oder in<br />
einer bestimmten Sendestunde oder in einer bestimmten Reihenfolge<br />
wird einem nicht gegeben. Zusätzliche Ausstrahlungsmodalitäten,<br />
etwa Konkurrenzausschluss, bedürfen einer gesonderten<br />
schriftlichen Vereinbarung.<br />
6.3 Unerheblich sind Minderleistungen bei verminderter technischer<br />
Reichweite der Ausstrahlung von weniger als 10 % und<br />
eine Verschiebung der Sendezeit von bis zu zwei Stunden.<br />
Hieraus können Rechte nicht hergeleitet werden.<br />
6.4 Bei einer nicht unerheblichen Minderleistung des Rundfunkveranstalters<br />
kann der Auftraggeber nach seiner Wahl<br />
Ersatzausstrahlung an einem vergleichbaren Sendeplatz oder<br />
unverzüglich mitzuteilen. Ist die abgelehnte Werbesendung bereits<br />
bezahlt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der<br />
Zahlung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei der <strong>TOP</strong><br />
und/oder dem Rundfunkveranstalter bereits entstandene Produktionskosten<br />
sind vom Auftraggeber zu erstatten und sofort<br />
zur Zahlung fällig, gleich ob die Werbefunksendung zur Ausstrahlung<br />
kommt oder nicht.<br />
2.3 Verbund-/Kollektivwerbung bedarf in jedem Einzelfall der<br />
schriftlichen Zustimmung der <strong>TOP</strong> und berechtigt die <strong>TOP</strong> zur<br />
Erhebung eines Verbund-/Kollektivzuschlages.<br />
2.4 Aufträge von Werbeagenturen werden nur unter namentlicher<br />
Angabe des vertretenen Werbungtreibenden angenommen. Die<br />
Agentur gibt die Erklärung nicht nur im eigenen Namen, sondern<br />
auch im Namen ihres Auftraggebers ab. Dieser Auftraggeber<br />
haftet gemeinsam mit der Agentur gesamtschuldnerisch für entstehende<br />
Verbindlichkeiten aus dem Auftragsverhältnis gegenüber<br />
der <strong>TOP</strong>.<br />
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche<br />
Verantwortung<br />
3.1 Der Auftraggeber hat die Sendeunterlagen bis spätestens<br />
eine Woche vor der Ausstrahlung der Werbefunksendung in<br />
technisch und rechtlich einwandfreier Form bei der <strong>TOP</strong> abzuliefern.<br />
Die <strong>TOP</strong> prüft die Sendeunterlagen auf ihre Verwendbarkeit.<br />
Dies entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen<br />
umfänglichen Prüfung der Sendeunterlagen gemäß<br />
Ziff. 3.3. Er darf die Sendeunterlagen nach Ablieferung nur in<br />
Abstimmung mit der <strong>TOP</strong> oder dem Rundfunkveranstalter nicht<br />
mehr geltend machen.<br />
3.2 Der Auftraggeber hat die Werbesendung vor der ersten<br />
Ausstrahlung auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und der<br />
<strong>TOP</strong> alle erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich oder in<br />
Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen.<br />
Kommt der Auftraggeber dieser Prüf- und Anzeigepflicht nicht<br />
nach, kann er Rechte wegen dieser Mängel gegen die <strong>TOP</strong><br />
und/oder den Rundfunkveranstalter nicht mehr geltend machen.<br />
3.3 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte der<br />
Werbefunksendung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche<br />
und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und<br />
Rechte Dritter nicht verletzen. Der Auftraggeber stellt die <strong>TOP</strong><br />
und den Rundfunkveranstalter von sämtlichen Ansprüchen frei,<br />
die gegen sie geltend gemacht werden.<br />
Minderung des Sendepreises entsprechend dem Umfang der<br />
Minderleistung verlangen. Bei teilweisem Sendeausfall erfolgt<br />
die Ersatzausstrahlung nur für die ausgefallenen Belegungsarten.<br />
Bei landesweiten Werbefunkaufträgen genügt für die vertragsgemäße<br />
Erfüllung die Ausstrahlung in mindestens drei Belegungsarten.<br />
Schlägt die Ersatzausstrahlung fehl oder ist sie dem<br />
Auftraggeber unzumutbar oder verweigert die <strong>TOP</strong> sie ernsthaft<br />
und endgültig, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.<br />
6.5 Die Haftung der <strong>TOP</strong> ist ausgeschlossen, soweit die Gründe<br />
für eine mangelhafte Ausstrahlung der Werbefunksendung auf<br />
Gründe zurückzuführen sind, die weder die <strong>TOP</strong> noch der Rundfunkveranstalter<br />
zu vertreten hat (z. B. Störungen aus dem Bereich<br />
des Netzbetreibers).<br />
6.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in<br />
einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. bei unterbliebener Ausstrahlung<br />
ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt nicht<br />
für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung<br />
einer Garantie.<br />
7. Haftung auf Schadensersatz<br />
7.1 Die <strong>TOP</strong> haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner<br />
Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei<br />
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen<br />
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach<br />
jedoch beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.<br />
7.2 Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren<br />
in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. bei unterbliebener<br />
Ausstrahlung ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt auch<br />
für konkurrierende deckungsgleiche Ansprüche aus außervertraglicher<br />
Haftung, nicht jedoch für Ansprüche auf Schadensersatz<br />
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
7.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt eine Haftung<br />
wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung, wegen Verletzung von<br />
Garantien oder wegen Verursachung eines Schadens aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />
8. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte,<br />
Aufbewahrung von Unterlagen<br />
8.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche gewerblichen<br />
Schutzrechte, Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und<br />
sonstigen Rechte verfügt, die zur vertragsmäßigen Verwertung<br />
der Sendeunterlagen in Rundfunk und Internet bei der Abwicklung<br />
des Werbefunkauftrages erforderlich sind. Er stellt die <strong>TOP</strong> und<br />
den Rundfunkveranstalter von allen Ansprüchen Dritter wegen<br />
der Verletzung solcher Rechte frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet,<br />
der <strong>TOP</strong> die für die Abrechnung mit der GEMA und anderen<br />
Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben (z. B. über<br />
Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik) mitzuteilen.<br />
8.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen<br />
endet für die <strong>TOP</strong> und den vermarkteten Rundfunkveranstalter<br />
mit der Umspielung. Tonträger werden nach der<br />
Umspielung nur dann an den Auftraggeber zurückgegeben,<br />
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.<br />
3.4 Weist die <strong>TOP</strong> die Sendeunterlagen aus Gründen, die der<br />
Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere wegen technischer<br />
oder rechtlicher Mängel, zurück, hat der Auftraggeber das Recht,<br />
die beanstandeten Sendeunterlagen unverzüglich nachzubessern.<br />
Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann der Rundfunkveranstalter<br />
den freigewordenen Sendeplatz anderweitig<br />
vergeben. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Bezahlung der<br />
Werbefunksendung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung<br />
ist dasjenige anzurechnen, was der Rundfunkveranstalter durch<br />
die anderweitige Belegung des freigewordenen Sendeplatzes<br />
erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Sendeunterlagen, weil die<br />
Ausstrahlung berechtigten Interessen des Rundfunkveranstalters<br />
widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung. Ein Anspruch<br />
des Auftraggebers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist<br />
ausgeschlossen.<br />
4. Preise<br />
4.1 Die Angebote der <strong>TOP</strong> sind freibleibend. Werbefunkaufträge<br />
werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste des Rundfunkveranstalters<br />
zur Zeit der Ausstrahlung der Sendung abgerechnet.<br />
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Preisberechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlich<br />
ausgestrahlten, mindestens aber auf der Basis der gebuchten<br />
Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt<br />
grundsätzlich zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots<br />
beträgt die Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot<br />
20 Sekunden.<br />
4.2 Die <strong>TOP</strong> gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen<br />
Nachlass auf die jeweils gültigen Preise nur nach Maßgabe der<br />
Rabattstaffel laut der bei Abrechnung geltenden Preisliste. Konzernverbundenen<br />
Unternehmen im Sinne von § 18 AktG werden<br />
Konzernrabatte gewährt, sofern der Konzernstatus vom Auftraggeber<br />
nachgewiesen und von der <strong>TOP</strong> schriftlich anerkannt ist.<br />
Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit der<br />
<strong>TOP</strong> durchgeführt.<br />
4.3 Von der <strong>TOP</strong> anerkannte Werbeagenturen oder Werbevermittler<br />
erhalten, sofern sie den Auftraggeber im Zusammenhang<br />
mit dem Werbefunkauftrag werblich beraten haben und sie die<br />
Beratung nachweisen, eine Agenturvergütung in Höhe von<br />
15 % der Nettoauftragssumme. Die Agenturprovision entfällt,<br />
wenn Werbeagenturen oder Werbemittler mit dem<br />
Werbungtreibenden identisch sind.<br />
9. Nutzungsrechte<br />
9.1 Der Auftraggeber räumt mit der Übergabe der Sendeunterlagen<br />
der <strong>TOP</strong> und dem Rundfunkveranstalter das Senderecht<br />
und das Hörfunknutzungsrecht an den Werbefunksendungen<br />
ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in<br />
dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen<br />
Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, das Hörfunknutzungsrecht<br />
an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen.<br />
Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen<br />
Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere<br />
analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden und per<br />
Satellit und per Internetradio sowie on-demand bzw. near-demand.<br />
9.2 Im Falle einer Online-Anbindung der Werbefunksendung<br />
gestattet der Auftraggeber der <strong>TOP</strong> die Veröffentlichung und die<br />
öffentliche Zugänglichmachung der Werbung im Internet mit<br />
dem Recht zur Weiterübertragung dieser Rechte an Dritte und<br />
zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Vertragserfüllung<br />
erforderlichen Umfang.<br />
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />
10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem<br />
Vertragsverhältnis ist Berlin.<br />
10.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis<br />
entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber<br />
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches<br />
Sondervermögen ist, das Amtsgericht Berlin-Schöneberg<br />
bzw. das Landgericht Berlin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung<br />
gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen<br />
Gerichtsstand im Inland hat.<br />
10.3 Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
10.4 Sind oder werden einzelne der vorstehenden<br />
Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt<br />
die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Vertragsparteien<br />
sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen,<br />
die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen<br />
nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit wie<br />
möglich entsprechen.<br />
Details für die Auftragsabwicklung finden Sie unter<br />
www.topradio.de/auftragsabwicklung.<br />
Stand: Oktober 2009