therMO-schutz-rOll abdecKunGen
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Alle Preise gültig ab 1. Januar 2010. Diese Preisliste ersetzt alle vorherigen. Preis- und technische Änderungen vorbehalten. ch Preise 2010 51<br />
Alle Preise exkl. MwSt.<br />
allG. GeschäFtsbedInGunGen<br />
7.6. Teillieferungen sind der Pionier PAMAG gestattet, sofern sie<br />
dem Kunden nicht unzumutbar sind.<br />
8. Gefahrtragung/transport/versicherung<br />
8.1. Nutzen und Gefahr gehen mit Verlassen der Lieferung ab Werk<br />
auf den Besteller über, es sei denn, die Lieferung erfolge “franko”<br />
an das Domizil des Bestellers.<br />
8.2. Bei Lieferung ab Werk erfolgt der Transport auf Rechnung und<br />
Gefahr des Bestellers.<br />
8.3. Bei Lieferung “franko” erfolgt der Transport auf Rechnung und<br />
Gefahr der Pionier PAMAG. Zur Wahrung allfälliger Rückgriffsrechte<br />
gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur hat der Besteller<br />
nach erfolgter Anlieferung der Pionier PAMAG jedes ihm bekannt<br />
gewordene Schadensereignis unverzüglich anzuzeigen.<br />
8.4. Wird Lieferung franko einschliesslich Montage vereinbart,<br />
gehen Nutzen und Gefahr erst nach erfolgter Montage auf den<br />
Besteller über. Schäden am Liefergegenstand, welche ohne<br />
Verschulden der Pionier PAMAG eintreten, insbesondere auch beim<br />
Ablad, Lagerung bis Montagebeginn usw. trägt der Besteller.<br />
8.5. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf seine Kosten<br />
versichert.<br />
8.6. Wird der Versand aus Gründen verzögert, welche nicht von der<br />
Pionier PAMAG zu vertreten sind, so wird der Liefergegenstand auf<br />
Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.<br />
8.7. Der Besteller haftet für jede Handlung oder Unterlassung,<br />
welche die Rückgriffsrechte der Pionier PAMAG beeinträchtigen.<br />
9. Montage / Inbetriebnahme<br />
9.1. Sämtliche Erd-, Maurer-, Schreiner-, Elektriker-, Maler und<br />
Schlosserarbeiten sind durch den Besteller auf seine Kosten auszuführen.<br />
Wird die Ausführung der Anlage zu einer Pauschalsumme<br />
verabredet, so hat der Besteller für alle nicht von der Pionier PAMAG<br />
zu vertretenden Verzögerungen und Unterbrechungen in Montage<br />
oder Inbetriebnahme sowie auch für alle Mehrarbeiten entsprechend<br />
aufzukommen.<br />
9.2. Die Inbetriebnahme hat, sofern nicht anders vereinbart, im<br />
Beisein eines Vertreters oder Fachhändlers der Pionier PAMAG zu<br />
erfolgen. Bei Missachtung dieser Vorschrift lehnt die Pionier PAMAG<br />
jegliche Haftung ab. Dasselbe gilt für Probeläufe. Der Besteller trägt<br />
alle zusätzlichen Kosten.<br />
9.3. Die Abnahme und Anerkennung unserer Leistung erfolgt durch<br />
Unterschrift auf dem Arbeitsrapport. Erfolgt keine solche Abnahme,<br />
gilt die Leistung mit Ablauf von 5 Werktagen nach schriftlicher<br />
Mitteilung der Fertigstellung der Leistung als abgenommen,<br />
spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage, auch falls keine<br />
schriftliche Fertigstellungsmitteilung erfolgt. Mit der Abnahme geht<br />
die Gefahr auf den Auftraggeber über.<br />
9.4. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich<br />
abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.<br />
10. Gewährleistung / Prüfung / abnahme<br />
10.1. Die Pionier PAMAG übernimmt die Gewährleistung dafür,<br />
dass die Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vereinbarte<br />
Beschaffenheit aufweist und somit frei von Mängeln ist. Als vereinbart<br />
gilt nur jene Beschaffenheit, welche im jeweiligen Auftrag<br />
schriftlich oder in der aktuellen Verkaufsdokumentation explizit<br />
aufgeführt wird.<br />
10.2. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang<br />
ein Sachmangel, so besteht die widerlegbare Vermutung, dass<br />
die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei<br />
denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels<br />
unvereinbar.<br />
10.3. Die Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach<br />
Abgang ab Werk.<br />
10.4. Der Besteller hat die Lieferung innert 5 Tagen zu prüfen und<br />
der Pionier PAMAG allfällige Mängelrügen unverzüglich schriftlich<br />
und dokumentiert mitzuteilen.<br />
10.5. Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, so hat<br />
der Besteller umgehend angemessene Frist zur Nacherfüllung<br />
durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer<br />
mangelfreien Sache anzusetzen. Die Pionier PAMAG kann die vom<br />
Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur<br />
mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des<br />
Bestellers beschränkt sich dann auf die andere Art der Nacherfüllung,<br />
sofern diese nicht ebenfalls mit unverhältnismässigen<br />
Kosten verbunden ist.<br />
10.6. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln an<br />
der Ware, wegen Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn<br />
sowie Ansprüche aus Produktehaftung sind ausgeschlossen.<br />
10.7. Die Haftung aus Gewährleistung erstreckt sich insbesondere<br />
nicht auf:<br />
• nicht sachgemässe Verwendung;<br />
• Transportschäden;<br />
• Schäden infolge durch Dritte ausgeführte Bau- und Montagearbeiten;<br />
• Schäden infolge Unterlassung notwendiger oder vorgeschriebener<br />
Serviceleistungen;<br />
• Schäden infolge natürlicher Abnützung, übermässiger<br />
Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung<br />
von Betriebsvorschriften, Verwendung ungeeigneter<br />
Betriebsmitte, mangelhafte durch Dritte ausgeführte Bau- und<br />
Montagearbeiten;<br />
• Schäden infolge Frostes, wegen sandhaltigen, inkrustierenden<br />
oder verunreinigten Wassers, Hagels, chemischer, elektrischer<br />
oder elektrolytischer Einflüsse, Korrosionen, Erosionen, Kavitation,<br />
Wasserschlägen und dergleichen;<br />
• Schäden infolge anderer, nicht von der Pionier PAMAG zu<br />
vertretenden Gründen.<br />
10.8. Ist der Besteller ein Fachhändler, so ist er verpflichtet, Rügen<br />
seiner Kunden auf eigene Kosten durch Prüfung vor Ort nachzugehen<br />
und der Pionier PAMAG Meldung über die vermutlich von<br />
der Pionier PAMAG zu vertretenden Mängel zu machen.<br />
11. <strong>schutz</strong>rechte<br />
11.1. Der Pionier PAMAG stehen Urheber- und gewerbliche<br />
Schutzrechte an den von ihr oder Dritten in ihrem Auftrag<br />
gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und<br />
Zeichnungen zu.<br />
12. erfüllungsort / rechtswahl / Gerichtsstand<br />
12.1. Erfüllungsort ist CH-8500 Frauenfeld.<br />
12.2. Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.<br />
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über<br />
den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Wiener Kaufrecht,<br />
CISG) ist ausgeschlossen.<br />
12.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist CH-8500<br />
Frauenfeld.<br />
12.4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit<br />
einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.