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therMO-schutz-rOll abdecKunGen

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Alle Preise gültig ab 1. Januar 2010. Diese Preisliste ersetzt alle vorherigen. Preis- und technische Änderungen vorbehalten. ch Preise 2010 51<br />

Alle Preise exkl. MwSt.<br />

allG. GeschäFtsbedInGunGen<br />

7.6. Teillieferungen sind der Pionier PAMAG gestattet, sofern sie<br />

dem Kunden nicht unzumutbar sind.<br />

8. Gefahrtragung/transport/versicherung<br />

8.1. Nutzen und Gefahr gehen mit Verlassen der Lieferung ab Werk<br />

auf den Besteller über, es sei denn, die Lieferung erfolge “franko”<br />

an das Domizil des Bestellers.<br />

8.2. Bei Lieferung ab Werk erfolgt der Transport auf Rechnung und<br />

Gefahr des Bestellers.<br />

8.3. Bei Lieferung “franko” erfolgt der Transport auf Rechnung und<br />

Gefahr der Pionier PAMAG. Zur Wahrung allfälliger Rückgriffsrechte<br />

gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur hat der Besteller<br />

nach erfolgter Anlieferung der Pionier PAMAG jedes ihm bekannt<br />

gewordene Schadensereignis unverzüglich anzuzeigen.<br />

8.4. Wird Lieferung franko einschliesslich Montage vereinbart,<br />

gehen Nutzen und Gefahr erst nach erfolgter Montage auf den<br />

Besteller über. Schäden am Liefergegenstand, welche ohne<br />

Verschulden der Pionier PAMAG eintreten, insbesondere auch beim<br />

Ablad, Lagerung bis Montagebeginn usw. trägt der Besteller.<br />

8.5. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf seine Kosten<br />

versichert.<br />

8.6. Wird der Versand aus Gründen verzögert, welche nicht von der<br />

Pionier PAMAG zu vertreten sind, so wird der Liefergegenstand auf<br />

Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.<br />

8.7. Der Besteller haftet für jede Handlung oder Unterlassung,<br />

welche die Rückgriffsrechte der Pionier PAMAG beeinträchtigen.<br />

9. Montage / Inbetriebnahme<br />

9.1. Sämtliche Erd-, Maurer-, Schreiner-, Elektriker-, Maler und<br />

Schlosserarbeiten sind durch den Besteller auf seine Kosten auszuführen.<br />

Wird die Ausführung der Anlage zu einer Pauschalsumme<br />

verabredet, so hat der Besteller für alle nicht von der Pionier PAMAG<br />

zu vertretenden Verzögerungen und Unterbrechungen in Montage<br />

oder Inbetriebnahme sowie auch für alle Mehrarbeiten entsprechend<br />

aufzukommen.<br />

9.2. Die Inbetriebnahme hat, sofern nicht anders vereinbart, im<br />

Beisein eines Vertreters oder Fachhändlers der Pionier PAMAG zu<br />

erfolgen. Bei Missachtung dieser Vorschrift lehnt die Pionier PAMAG<br />

jegliche Haftung ab. Dasselbe gilt für Probeläufe. Der Besteller trägt<br />

alle zusätzlichen Kosten.<br />

9.3. Die Abnahme und Anerkennung unserer Leistung erfolgt durch<br />

Unterschrift auf dem Arbeitsrapport. Erfolgt keine solche Abnahme,<br />

gilt die Leistung mit Ablauf von 5 Werktagen nach schriftlicher<br />

Mitteilung der Fertigstellung der Leistung als abgenommen,<br />

spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage, auch falls keine<br />

schriftliche Fertigstellungsmitteilung erfolgt. Mit der Abnahme geht<br />

die Gefahr auf den Auftraggeber über.<br />

9.4. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich<br />

abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.<br />

10. Gewährleistung / Prüfung / abnahme<br />

10.1. Die Pionier PAMAG übernimmt die Gewährleistung dafür,<br />

dass die Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vereinbarte<br />

Beschaffenheit aufweist und somit frei von Mängeln ist. Als vereinbart<br />

gilt nur jene Beschaffenheit, welche im jeweiligen Auftrag<br />

schriftlich oder in der aktuellen Verkaufsdokumentation explizit<br />

aufgeführt wird.<br />

10.2. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang<br />

ein Sachmangel, so besteht die widerlegbare Vermutung, dass<br />

die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei<br />

denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels<br />

unvereinbar.<br />

10.3. Die Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach<br />

Abgang ab Werk.<br />

10.4. Der Besteller hat die Lieferung innert 5 Tagen zu prüfen und<br />

der Pionier PAMAG allfällige Mängelrügen unverzüglich schriftlich<br />

und dokumentiert mitzuteilen.<br />

10.5. Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, so hat<br />

der Besteller umgehend angemessene Frist zur Nacherfüllung<br />

durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer<br />

mangelfreien Sache anzusetzen. Die Pionier PAMAG kann die vom<br />

Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur<br />

mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des<br />

Bestellers beschränkt sich dann auf die andere Art der Nacherfüllung,<br />

sofern diese nicht ebenfalls mit unverhältnismässigen<br />

Kosten verbunden ist.<br />

10.6. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln an<br />

der Ware, wegen Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn<br />

sowie Ansprüche aus Produktehaftung sind ausgeschlossen.<br />

10.7. Die Haftung aus Gewährleistung erstreckt sich insbesondere<br />

nicht auf:<br />

• nicht sachgemässe Verwendung;<br />

• Transportschäden;<br />

• Schäden infolge durch Dritte ausgeführte Bau- und Montagearbeiten;<br />

• Schäden infolge Unterlassung notwendiger oder vorgeschriebener<br />

Serviceleistungen;<br />

• Schäden infolge natürlicher Abnützung, übermässiger<br />

Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung<br />

von Betriebsvorschriften, Verwendung ungeeigneter<br />

Betriebsmitte, mangelhafte durch Dritte ausgeführte Bau- und<br />

Montagearbeiten;<br />

• Schäden infolge Frostes, wegen sandhaltigen, inkrustierenden<br />

oder verunreinigten Wassers, Hagels, chemischer, elektrischer<br />

oder elektrolytischer Einflüsse, Korrosionen, Erosionen, Kavitation,<br />

Wasserschlägen und dergleichen;<br />

• Schäden infolge anderer, nicht von der Pionier PAMAG zu<br />

vertretenden Gründen.<br />

10.8. Ist der Besteller ein Fachhändler, so ist er verpflichtet, Rügen<br />

seiner Kunden auf eigene Kosten durch Prüfung vor Ort nachzugehen<br />

und der Pionier PAMAG Meldung über die vermutlich von<br />

der Pionier PAMAG zu vertretenden Mängel zu machen.<br />

11. <strong>schutz</strong>rechte<br />

11.1. Der Pionier PAMAG stehen Urheber- und gewerbliche<br />

Schutzrechte an den von ihr oder Dritten in ihrem Auftrag<br />

gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und<br />

Zeichnungen zu.<br />

12. erfüllungsort / rechtswahl / Gerichtsstand<br />

12.1. Erfüllungsort ist CH-8500 Frauenfeld.<br />

12.2. Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.<br />

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über<br />

den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Wiener Kaufrecht,<br />

CISG) ist ausgeschlossen.<br />

12.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist CH-8500<br />

Frauenfeld.<br />

12.4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit<br />

einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

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