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Managementplan Gebiet 16 Endversion Rohfassung

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Das <strong>Gebiet</strong> Tullnerfelder Donauauen<br />

Die EU-Fischgewässerrichtlinie (Richtlinie über die Qualität von Süßwasser, das schutz- und<br />

verbesserungswürdig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten –78/659) wurde mit Verordnung<br />

des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />

über die Qualität von schutz- oder verbesserungswürdigem Süßwasser zur Erhaltung<br />

des Lebens der Fische (Fischgewässerverordnung) umgesetzt. Dabei wurde die Gewässerstrecke<br />

der Donau von der Staatsgrenze Deutschlands bis zur Staatsgrenze der Slowakei<br />

als Cyprinidengewässer ausgewiesen.<br />

Zur Umsetzung der EU-Fischgewässerrichtlinie ist in Österreich eine Fischgewässerverordnung<br />

nach § 55 b WRG vorgesehen. Die als Fischgewässer ausgewiesenen Gewässer(strecken)<br />

sollen im Rahmen der Wassergüteerhebungsverordnung WGEV durch ein Monitoring<br />

überwacht werden.<br />

In Niederösterreich werden laut Fischereigesetz 2001 alle Agenden in erster Instanz von den<br />

Fischereirevierverbänden als Organe des NÖ Landesfischereiverbandes vollzogen. Im Bereich<br />

der Tullnerfelder Donauauen liegt die Zuständigkeit beim Fischereirevierverband I –<br />

Krems, Fischereirevierverband II – Korneuburg und dem Fischereirevierverband IV – St.<br />

Pölten.<br />

Laut Fischereigesetz 2001 §5 gilt für alle Fischereiausübungsberechtigten die jährliche Besatzpflicht<br />

mit Fischen, um für den jeweiligen Gewässertyp und für die Fischregion charakteristischen<br />

Fischbestand nach Art, Alterstufe und Bestandsdichte zu erhalten und erforderlichenfalls<br />

wieder herzustellen.<br />

Generell kann in den Stauräumen gegenüber der freien Fließstrecke eine Verschiebung von<br />

den strömungsliebenden anspruchsvollen Arten (Nasen, Barben) zu den ökologisch flexibleren<br />

Arten (Aitel) festgestellt werden. Diese Verschiebung lässt sich auch innerhalb der einzelnen<br />

Stauräume in Längsrichtung von der Stauwurzel zum Kraftwerk beobachten. Im unteren<br />

Staubereich sind neben allseits häufiger Laube, Rotauge, Flussbarsch und Brachse als<br />

dominierende Arten zu nennen. Einige strömungsliebende Arten wie Aitel, Rußnase,<br />

Schrätzer, Zingel und Zobel können sich bedingt an die veränderten Gegebenheiten in Stauräumen<br />

anpassen, anderen seltene Arten, wie Frauennerfling, Steingressling und Streber<br />

droht das Aussterben.<br />

1.6.3 Gewerbe und Industrie<br />

Bezirk Korneuburg<br />

Was die Bedeutung als Wirtschaftsstandort betrifft, so liegt der Bezirk Korneuburg mit 3.052<br />

aktiven Standorten (2001) an 10. Stelle der niederösterreichischen Bezirke. Der Sektor Gewerbe,<br />

Handwerk und Dienstleistung war zu dem Zeitpunkt mit 1440 Standorten am stärksten<br />

vertreten. Im Bezirk Korneuburg grenzen zwei Stadtgemeinden (Korneuburg, Stockerau),<br />

zwei Marktgemeinden (Hausleiten, Langenzersdorf) und zwei Gemeinden (Spillern, Leobendorf)<br />

an das Natura 2000 <strong>Gebiet</strong> an.<br />

Laut aktuellem Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland grenzen zwischen Stockerau<br />

und Korneuburg große gewidmete Bauland-Betriebs- und Industriegebiete an das<br />

Natura 2000 <strong>Gebiet</strong> an. Die Flächen sind großteils durch die Autobahn (A22) und die Bahngleise<br />

der Bahnlinie nach Hollabrunn von der Außengrenze des Natura 2000 <strong>Gebiet</strong>es getrennt.<br />

Eine alte Werftanlage im Süden von Korneuburg soll als Luxus-Hotelkomplex ausgebaut<br />

werden. Neben einer Vielzahl kleinerer Gewerbebetriebe finden sich große Betriebe der<br />

Branchen Petrochemie, Baustoffhandel, Maschinenbau, Möbelbau, Lebensmittelherstellung<br />

und Verlagswesen.<br />

Bezirk Wien-Umgebung<br />

Tullnerfelder Donauauen ARGE NATURA 2000 WEINVIERTEL 38

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