Managementplan Gebiet 16 Endversion Rohfassung
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Das <strong>Gebiet</strong> Tullnerfelder Donauauen<br />
Die EU-Fischgewässerrichtlinie (Richtlinie über die Qualität von Süßwasser, das schutz- und<br />
verbesserungswürdig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten –78/659) wurde mit Verordnung<br />
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />
über die Qualität von schutz- oder verbesserungswürdigem Süßwasser zur Erhaltung<br />
des Lebens der Fische (Fischgewässerverordnung) umgesetzt. Dabei wurde die Gewässerstrecke<br />
der Donau von der Staatsgrenze Deutschlands bis zur Staatsgrenze der Slowakei<br />
als Cyprinidengewässer ausgewiesen.<br />
Zur Umsetzung der EU-Fischgewässerrichtlinie ist in Österreich eine Fischgewässerverordnung<br />
nach § 55 b WRG vorgesehen. Die als Fischgewässer ausgewiesenen Gewässer(strecken)<br />
sollen im Rahmen der Wassergüteerhebungsverordnung WGEV durch ein Monitoring<br />
überwacht werden.<br />
In Niederösterreich werden laut Fischereigesetz 2001 alle Agenden in erster Instanz von den<br />
Fischereirevierverbänden als Organe des NÖ Landesfischereiverbandes vollzogen. Im Bereich<br />
der Tullnerfelder Donauauen liegt die Zuständigkeit beim Fischereirevierverband I –<br />
Krems, Fischereirevierverband II – Korneuburg und dem Fischereirevierverband IV – St.<br />
Pölten.<br />
Laut Fischereigesetz 2001 §5 gilt für alle Fischereiausübungsberechtigten die jährliche Besatzpflicht<br />
mit Fischen, um für den jeweiligen Gewässertyp und für die Fischregion charakteristischen<br />
Fischbestand nach Art, Alterstufe und Bestandsdichte zu erhalten und erforderlichenfalls<br />
wieder herzustellen.<br />
Generell kann in den Stauräumen gegenüber der freien Fließstrecke eine Verschiebung von<br />
den strömungsliebenden anspruchsvollen Arten (Nasen, Barben) zu den ökologisch flexibleren<br />
Arten (Aitel) festgestellt werden. Diese Verschiebung lässt sich auch innerhalb der einzelnen<br />
Stauräume in Längsrichtung von der Stauwurzel zum Kraftwerk beobachten. Im unteren<br />
Staubereich sind neben allseits häufiger Laube, Rotauge, Flussbarsch und Brachse als<br />
dominierende Arten zu nennen. Einige strömungsliebende Arten wie Aitel, Rußnase,<br />
Schrätzer, Zingel und Zobel können sich bedingt an die veränderten Gegebenheiten in Stauräumen<br />
anpassen, anderen seltene Arten, wie Frauennerfling, Steingressling und Streber<br />
droht das Aussterben.<br />
1.6.3 Gewerbe und Industrie<br />
Bezirk Korneuburg<br />
Was die Bedeutung als Wirtschaftsstandort betrifft, so liegt der Bezirk Korneuburg mit 3.052<br />
aktiven Standorten (2001) an 10. Stelle der niederösterreichischen Bezirke. Der Sektor Gewerbe,<br />
Handwerk und Dienstleistung war zu dem Zeitpunkt mit 1440 Standorten am stärksten<br />
vertreten. Im Bezirk Korneuburg grenzen zwei Stadtgemeinden (Korneuburg, Stockerau),<br />
zwei Marktgemeinden (Hausleiten, Langenzersdorf) und zwei Gemeinden (Spillern, Leobendorf)<br />
an das Natura 2000 <strong>Gebiet</strong> an.<br />
Laut aktuellem Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland grenzen zwischen Stockerau<br />
und Korneuburg große gewidmete Bauland-Betriebs- und Industriegebiete an das<br />
Natura 2000 <strong>Gebiet</strong> an. Die Flächen sind großteils durch die Autobahn (A22) und die Bahngleise<br />
der Bahnlinie nach Hollabrunn von der Außengrenze des Natura 2000 <strong>Gebiet</strong>es getrennt.<br />
Eine alte Werftanlage im Süden von Korneuburg soll als Luxus-Hotelkomplex ausgebaut<br />
werden. Neben einer Vielzahl kleinerer Gewerbebetriebe finden sich große Betriebe der<br />
Branchen Petrochemie, Baustoffhandel, Maschinenbau, Möbelbau, Lebensmittelherstellung<br />
und Verlagswesen.<br />
Bezirk Wien-Umgebung<br />
Tullnerfelder Donauauen ARGE NATURA 2000 WEINVIERTEL 38