Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt
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<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
_________________________<br />
Kultusministerium<br />
Landesverwaltungsamt<br />
Genehmigte Bildungsgänge der<br />
einzelnen berufsbildenden Schulen<br />
im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Schuljahr 2009/2010
Vorwort<br />
Das Anliegen der Broschüre ”Genehmigte Bildungsgänge an öffentlichen berufsbildenden<br />
Schulen; Stand: Schuljahr 2009/10“ ist es, die regional und überregional möglichen<br />
Ausbildungsangebote in übersichtlicher Form darzustellen.<br />
Die Broschüre informiert über die an den Schulen genehmigten Bildungsgänge.<br />
Bildungsgänge in Form überregionaler Fachklassen sind entsprechend gekennzeichnet und<br />
speziell mit Fußnoten (vgl. IV Fußnotenverzeichnis) besetzt.<br />
Die Übersicht wird auf dem <strong>Landesbildungsserver</strong> (www.bildung-lsa.de, über Schulform,<br />
Berufsbildende Schulen, Bildungsgänge an BbS) zum Downloaden eingestellt. Vom<br />
<strong>Landesbildungsserver</strong> können auch die schulbezogenen Übersichten der einzelnen<br />
berufsbildenden Schulen abgerufen werden.<br />
Jeweils zum neuen Schuljahr ergeben sich Änderungen in den Bildungsangeboten der<br />
Schulen. Bei den Standorten überregionaler Fachklassen können sich ebenfalls<br />
Veränderungen ergeben.<br />
Bestimmte Bildungsgänge, in denen die Schüleraufnahme ursprünglich nur für ein Jahr<br />
genehmigt wurde, werden im Fall der erneuten Antragstellung durch den Schulträger und der<br />
Genehmigung durch die Schulbehörde für ein weiteres Jahr fortgesetzt.<br />
Diese Änderungen für das neue Schuljahr stehen ebenfalls auf dem <strong>Landesbildungsserver</strong><br />
zur Verfügung und erlauben ein aktuelles Bild der Angebote.<br />
Weiter werden folgende Hinweise gegeben:<br />
Schülerinnen und Schüler können in einen genehmigten Bildungsgang nur aufgenommen<br />
werden, wenn die erforderlichen Mindestschülerzahlen bei der Klassenbildung gemäß den<br />
nachfolgenden Regelungen erreicht sind:<br />
• Verordnung zur Klassenbildung und zur Aufnahme an den berufsbildenden Schulen<br />
vom 27. März 2006, GVBL. LSA S. 166,<br />
• Ergänzende Regelungen zur Klassenbildung an den berufsbildenden Schulen, RdErl.<br />
des MK vom 6.4.2006, SVBl. LSA S. 95.
Hinweise zur konkreten Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an einer<br />
berufsbildenden Schule sind zu finden in:<br />
• Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Teilzeit- und Vollzeitbildungsgänge an<br />
öffentlichen berufsbildenden Schulen (RdErl. des MK vom 24.1.2006-35/34-80009)<br />
(n.v.)<br />
• Bildung von Mischklassen ohne notwendige äußere Differenzierung (RdErl. des MK<br />
vom 15.05.2008-31/80252/2 n.v.)<br />
Spezielle Hinweise zur Einrichtung überregionaler Fachklassen<br />
Einzelne Ausbildungsberufe werden in der Spalte „FKS” - Fachklassenstatus – gesondert,<br />
wie folgt, gekennzeichnet:<br />
„RFK“ - Regionalfachklassen - werden unter Beteiligung mehrerer Schulträger und unter<br />
Berücksichtigung der Kammerbezirke in der Regel an zwei Standorten eingerichtet.<br />
„LFK” steht für Landesfachklasse und signalisiert, dass der zugehörige Ausbildungsberuf<br />
nur an diesem Berufsschulstandort angeboten wird.<br />
In eine „LÜFK” - Länderübergreifende Fachklasse - werden Schülerinnen und Schüler aus<br />
dem gesamten Bundesgebiet aufgenommen.<br />
Eine Übersicht von anerkannten Ausbildungsberufen, deren schulische Ausbildung an<br />
Berufsschulstandorten in anderen Bundesländern stattfindet, ist unter der Homepage des<br />
Sekretariates der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik<br />
Deutschland (www.kmk.org/beruf/split/splitterliste_ganz.pdf) veröffentlicht.<br />
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die überregionalen Fachklassen (RFK,<br />
LFK, LÜFK) erfolgt in der Regel bereits ab Grundstufe (1. Ausbildungsjahr).<br />
Die Einrichtung / Aktualisierung überregionaler Fachklassen wird jeweils im Vorfeld eines<br />
Schuljahres mit gesondertem Erlass geregelt, der im Schulverwaltungsblatt des Landes<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> veröffentlicht wird.<br />
Die übergreifenden Fachklassen im Schuljahr 2009/10 sind im RdErl. des MK vom<br />
20.05.2009-31-80251, SVBl. LSA 6/2009 vom 22. 6. 2009, festgelegt.
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2009/10<br />
SK I 563311 Berufsbildende Schulen "C. Wentzel" Saalekreis in Halle (Saale)<br />
Berufsbereich: Agrarwirtschaft<br />
Teilzeitberufsschule<br />
Beruf<br />
Florist/-in<br />
Gärtner/-in FR Baumschule<br />
Gärtner/-in FR Friedhofsgärtnerei<br />
Gärtner/-in FR Garten-u. Landschaftsbau<br />
Gärtner/-in FR Gemüsebau<br />
Gärtner/-in FR Obstbau<br />
Gärtner/-in FR Zierpflanzenbau<br />
Landwirt/-in<br />
Tierpfleger/-in, FR: Tierheim und Tierpension<br />
Tierwirt FR: Geflügelhaltung<br />
Tierwirt FR: Schäferei<br />
Berufsvorbereitungsjahr<br />
Berufsbereich<br />
Agrarwirtschaft<br />
Berufsgrundbildungsjahr<br />
Berufsbereich<br />
Agrarwirtschaft<br />
Fachoberschule / Einjährige Fachoberschule<br />
Fachrichtung<br />
Agrarwirtschaft<br />
Fachoberschule / Zweijährige Fachoberschule<br />
Fachrichtung<br />
Agrarwirtschaft<br />
Landkreis / kreisfreie Stadt: Saalekreis<br />
Berufsbereich: Ernährung und Hauswirtschaft<br />
Teilzeitberufsschule<br />
Beruf<br />
Fachkraft im Gastgewerbe<br />
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2009/10<br />
LFK<br />
LFK<br />
LFK<br />
LFK<br />
LFK<br />
LFK<br />
LÜFK<br />
LÜFK<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
4)<br />
befristet<br />
genehmig<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
befristet<br />
genehmig<br />
befristet<br />
genehmig<br />
befristet<br />
genehmig<br />
befristet<br />
genehmig<br />
X<br />
befristet<br />
genehmig<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
563311 - Berufsbildende Schulen "C. Wentzel" Saalekreis - Seite 1
Berufsvorbereitungsjahr<br />
Berufsbereich<br />
Ernährung und Hauswirtschaft<br />
befristet<br />
genehmig<br />
Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt<br />
Fachrichtung<br />
Hauswirtschaft und Familienpfege<br />
Berufsbereich: Gesundheit, Pflege u. Körperpflege (+ Sozialpäd.)<br />
Berufsfachschule / Einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss voraussetzt<br />
Fachrichtung<br />
Sozialpflege<br />
Berufsbereich: Metalltechnik<br />
befristet<br />
genehmig<br />
befristet<br />
genehmig<br />
Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt<br />
Fachrichtung<br />
Fachkraft für Umweltschutztechnik<br />
Berufsbereich: Textiltechnik und Gestaltung (einschl. Leder+Mode)<br />
Berufsvorbereitungsjahr<br />
Berufsbereich<br />
Textiltechnik und Gestaltung (einschl. Leder+Mode)<br />
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2009/10<br />
befristet<br />
genehmig<br />
befristet<br />
genehmig<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
SGB III<br />
563311 - Berufsbildende Schulen "C. Wentzel" Saalekreis - Seite 2
IV Fußnotenverzeichnis<br />
Bildungsgänge, in die nur zu bestimmten Schuljahren aufgenommen wurde<br />
° Für eine Aufnahme im Schuljahr 2009/10 ist eine Genehmigung notwendig. Ob eine Fortsetzung des Bildungsganges<br />
stattfindet, kann der „Aktualisierung“ auf dem <strong>Landesbildungsserver</strong> entnommen werden.<br />
*<br />
Besondere Festlegungen zu den Fachklassen<br />
Kennzeichnung der Schule, wenn diese den Fachklassenstatus Regionalfachklasse (RFK) trägt.<br />
1 Soweit andere Länder die vereinbarte länderübergreifende Beschulung bereits im ersten Ausbildungsjahr<br />
wahrnehmen wollen, werden die Jugendlichen am Standort gegebenenfalls auch in einer Mischklasse aufgenommen.<br />
2 Beschulung als Statusklasse ab 2. Ausbildungsjahr (Die Aufnahme ist jedoch ab 1. Ausbildungsjahr möglich, sofern in<br />
der zuständigen Berufsschule der Bildungsgang in einer Mischklasse nicht geführt werden kann.)<br />
3 Beschulung als Statusklasse ab 3. Ausbildungsjahr. (Die Aufnahme ist jedoch ab 1. Ausbildungsjahr möglich, sofern in<br />
der zuständigen Berufsschule der Bildungsgang in einer Mischklasse nicht geführt werden kann.)<br />
4 Landesfachklasse (LFK) nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst Entsendung in<br />
länderübergreifende Fachklassen (LÜFK).<br />
5 ab 2. Ausbildungsjahr LÜFK, wenn Schülerzahl für separate Klassenbildung nicht ausreicht<br />
6 ab 3. Ausbildungsjahr Entsendung in LÜFK, wenn für jeweilige Fachrichtung separate Schülerzahl für Klassenbildung<br />
nicht ausreicht.<br />
7 Regionalfachklasse (RFK) an der BbS I Magdeburg nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK<br />
ab 2. Ausbildungsjahr an BbS III Halle.<br />
8 RFK an BbS I Halle nur, wenn die erforderliche Schülerzahl erreicht wird; sonst LFK an BbS III Magdeburg.<br />
9 RFK an BbS III Halle nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK ab 3. Ausbildungsjahr an<br />
BbS II Magdeburg.<br />
10 RFK an BbS I Magdeburg nur, wenn erforderliche Schülerzahl erreicht wird; sonst LFK ab 3. Ausbildungsjahr an der<br />
BbS IV Halle.<br />
11 ab 3. Ausbildungsjahr Spezialisierung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing möglich<br />
12 ab 3. Ausbildungsjahr als LFK an BbS I Halle<br />
13 RFK an BbS Mansfeld-Südharz nur, wenn die erforderliche Schülerzahl erreicht wird, sonst LFK an den<br />
BbS I Magdeburg.<br />
14 RFK an BbS Wernigerode nur, wenn die erforderliche Schülerzahl erreicht wird; sonst LFK an BbS III Halle.<br />
15 ab 3. Ausbildungsjahr LFK an BbS Bitterfeld<br />
16 ab 3. Ausbildungsjahr LFK an BbS Quedlinburg<br />
17 ab 3. Ausbildungsjahr als RFK an BbS Quedlinburg und BbS Bitterfeld<br />
18 RFK an BbS IV Magdeburg nur, wenn die erforderliche Schülerzahl erreicht wird, sonst LFK an den BbS V Halle.<br />
19 RFK an BbS II Halle und BbS Wernigerode. Wenn Schülerzahl für separate Klassenbildung nicht erreicht wird, dann<br />
LFK an BbS Wernigerode.<br />
20 RFK an BbS II Saalekreis nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK ab 2. Ausbildungsjahr an<br />
der BbS Bitterfeld.<br />
21 Die Einzugsbereiche für die RFK an den BbS Bitterfeld und an den BbS II Saalekreis sind durch die zuständigen<br />
Schulträger abzugrenzen. Die Entsendung von Schülern aus dem Regionalbereich Nord kann optional erfolgen.<br />
22 Der Einzugsbereich für die RFK ist auf den eigenen Landkreis oder die kreisfreie Stadt begrenzt.<br />
23 Der Einzugsbereich für die RFK ist auf die Landkreise <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld, Wittenberg und die kreisfreien Städte Dessau<br />
– Roßlau und Halle begrenzt.<br />
24 Der Einzugsbereich für die RFK ist auf den Landkreis Saalekreis, Burgenlandkreis und Mansfeld-Südharz begrenzt.<br />
Hinweis:<br />
Abkürzungen:<br />
FR = Fachrichtung<br />
SP = Schwerpunkt<br />
Die Standorte der Beschulung von Ausbildungsberufen in LÜFK sind der aktuellen Liste der „Rahmenvereinbarung<br />
über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl<br />
Auszubildender“ (www.kmk.org/Bildung/Schule/Berufliche Bildung/Splitterberufen) zu entnehmen.<br />
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2009/10
Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt<br />
Landesverwaltungsamt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Postfach 200256<br />
06003 Halle (Saale)<br />
Ansprechpartner: Herr Wabner<br />
Tel.: 0345 514 - 1921<br />
Fax: 0345 514 - 2088<br />
E-Mail: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de<br />
Landesverwaltungsamt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> - Nebenstelle Magdeburg<br />
Postfach 1963<br />
39009 Magdeburg<br />
Ansprechpartner: Herr Gerber<br />
Tel.: 0391 567 - 5788<br />
Fax: 0391 567 - 5808 / 5790<br />
E-Mail: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de<br />
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Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2009/10