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Achtung bei PKW-Mischnutzung! - Roppenser & Partner ...

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als erwiesen?<br />

Betriebsprüfung - Wann gelten Schwarzumsätze<br />

Vor allem die Gastronomie und die Baubranche werden von der Finanz als<br />

"Risikobranchen" hinsichtlich von "Schwarzumsätzen" angesehen<br />

Im Rahmen einer behördlichen Ermittlung <strong>bei</strong> einem Großmarkt wurde umfangreiches<br />

Datenmaterial von der Finanzbehörde sichergestellt. Nach der Auswertung der Daten stand die<br />

Vermutung der Finanz fest: Bei diesem Großmarkt decken sich Gastronomen - im vermeintlichen<br />

Schutz der Barzahlungsanonymität - mit Produkten ein, die sie später "steuerschonend" schwarz<br />

verkaufen wollen.<br />

Der Vorgang soll folgendermaßen abgelaufen sein: Der Großmarkt tätigte neben "offiziellen"<br />

Verkäufen mit Rechnung an identifizierbare Kunden anhand der Kundenkarte auch "inoffizielle"<br />

Verkäufe in bar an denselben Kunden. Die Vermutung der Finanz stützt sich auf so genannte<br />

"Verschränkungen" <strong>bei</strong> den Käufen.<br />

„Unverschränkter Kauf“<br />

Chronologisch gesehen, entsteht nach der Rechnungsnummer die Zahlungsnummer. Die Waren<br />

werden kassamäßig erfasst, auf einer Rechnung mit fortlaufender Nummer zusammengefasst<br />

und anschließend bezahlt (wiederum entsteht eine chronologische Rechnungsnummer). In<br />

diesem Fall wird von einem unverschränkten Kauf gesprochen. Beim sichergestellten<br />

Datenmaterial <strong>bei</strong>m Großmarkt entstanden die Rechnungs- und Zahlungsnummern umgekehrt<br />

zur zeitlichen Entstehung.<br />

Finanzstrafverfahren eingeleitet<br />

Aufgrund gefundener Verschränkungen ordnete die Finanzbehörde die Barkäufe Käufen mit<br />

Kundenkarte zu. Daraufhin wurden viele Gastronomiebetriebe überprüft, ob ihre Aufzeichnungen<br />

mit jenen des Großmarktes übereinstimmten. Bei gefundenen Differenzen wurde ein<br />

Finanzstrafverfahren eingeleitet und die steuerliche Bemessungsgrundlage geschätzt.<br />

Der Großmarkt hingegen gab bekannt, dass es "weder technisch noch faktisch möglich" sei,<br />

Bareinkäufe einzelnen Kunden zuzurechnen. Weiters wurde eingewendet, dass die<br />

"Verschränkungen" aufgrund unterschiedlicher Bandnummern entstanden sind. Von Praktikern<br />

wird diese Vorgangsweise angezweifelt, obwohl sie in der Entscheidung des Unabhängigen<br />

Finanzsenats bestätigt wurde.<br />

Tipp: Führen Sie Ihre Aufzeichnungen ordnungsgemäß und überweisen Sie Ihre Abgaben<br />

pünktlich, um nicht in das Visier der Finanz zu kommen. Tun Sie das nicht und sollte es zu einer<br />

Prüfung kommen, können hohe Steuernachzahlungen drohen.<br />

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