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als erwiesen?<br />
Betriebsprüfung - Wann gelten Schwarzumsätze<br />
Vor allem die Gastronomie und die Baubranche werden von der Finanz als<br />
"Risikobranchen" hinsichtlich von "Schwarzumsätzen" angesehen<br />
Im Rahmen einer behördlichen Ermittlung <strong>bei</strong> einem Großmarkt wurde umfangreiches<br />
Datenmaterial von der Finanzbehörde sichergestellt. Nach der Auswertung der Daten stand die<br />
Vermutung der Finanz fest: Bei diesem Großmarkt decken sich Gastronomen - im vermeintlichen<br />
Schutz der Barzahlungsanonymität - mit Produkten ein, die sie später "steuerschonend" schwarz<br />
verkaufen wollen.<br />
Der Vorgang soll folgendermaßen abgelaufen sein: Der Großmarkt tätigte neben "offiziellen"<br />
Verkäufen mit Rechnung an identifizierbare Kunden anhand der Kundenkarte auch "inoffizielle"<br />
Verkäufe in bar an denselben Kunden. Die Vermutung der Finanz stützt sich auf so genannte<br />
"Verschränkungen" <strong>bei</strong> den Käufen.<br />
„Unverschränkter Kauf“<br />
Chronologisch gesehen, entsteht nach der Rechnungsnummer die Zahlungsnummer. Die Waren<br />
werden kassamäßig erfasst, auf einer Rechnung mit fortlaufender Nummer zusammengefasst<br />
und anschließend bezahlt (wiederum entsteht eine chronologische Rechnungsnummer). In<br />
diesem Fall wird von einem unverschränkten Kauf gesprochen. Beim sichergestellten<br />
Datenmaterial <strong>bei</strong>m Großmarkt entstanden die Rechnungs- und Zahlungsnummern umgekehrt<br />
zur zeitlichen Entstehung.<br />
Finanzstrafverfahren eingeleitet<br />
Aufgrund gefundener Verschränkungen ordnete die Finanzbehörde die Barkäufe Käufen mit<br />
Kundenkarte zu. Daraufhin wurden viele Gastronomiebetriebe überprüft, ob ihre Aufzeichnungen<br />
mit jenen des Großmarktes übereinstimmten. Bei gefundenen Differenzen wurde ein<br />
Finanzstrafverfahren eingeleitet und die steuerliche Bemessungsgrundlage geschätzt.<br />
Der Großmarkt hingegen gab bekannt, dass es "weder technisch noch faktisch möglich" sei,<br />
Bareinkäufe einzelnen Kunden zuzurechnen. Weiters wurde eingewendet, dass die<br />
"Verschränkungen" aufgrund unterschiedlicher Bandnummern entstanden sind. Von Praktikern<br />
wird diese Vorgangsweise angezweifelt, obwohl sie in der Entscheidung des Unabhängigen<br />
Finanzsenats bestätigt wurde.<br />
Tipp: Führen Sie Ihre Aufzeichnungen ordnungsgemäß und überweisen Sie Ihre Abgaben<br />
pünktlich, um nicht in das Visier der Finanz zu kommen. Tun Sie das nicht und sollte es zu einer<br />
Prüfung kommen, können hohe Steuernachzahlungen drohen.<br />
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