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Wohnen - wie ich es mag. - WG Union

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HAUSORDNUNG<br />

UNSERE NEUE HAUSORDNUNG<br />

Von Zeit zu Zeit muss eine Hausordnung auf Aktualität geprüft<br />

und ggf. den g<strong>es</strong>ellschaftl<strong>ich</strong>en Veränderungen angepasst<br />

werden. Folgende Neuerungen haben wir daher in<br />

unserer Hausordnung vorgenommen:<br />

Rauchen im Treppenhaus (8. Brandschutz)<br />

Die G<strong>es</strong>etzgebung hat bereits in den letzten Jahren ein<br />

Rauchverbot in allen öffentl<strong>ich</strong>en Gebäuden und selbst in<br />

gastronomischen Einr<strong>ich</strong>tungen ausg<strong>es</strong>prochen. Einer Ihrer<br />

gewählten Vertreter hat auf die aktuelle Entwicklung hinge<strong>wie</strong>sen,<br />

sodass auch ab sofort ein Rauchverbot in unseren<br />

Treppenhäusern gilt.<br />

Hausreinigungsplan<br />

(2. Gemeinschaftseinr<strong>ich</strong>tungen)<br />

In den Objekten, in denen die Hausreinigung<br />

von Ihnen selbst erledigt wird, sollten<br />

Sie den Hausreinigungsplan selbstständig<br />

und eigenverantwortl<strong>ich</strong> erstellen.<br />

Dadurch können Sie s<strong>ich</strong> viel b<strong>es</strong>ser untereinander<br />

abstimmen und Urlaub und<br />

andere Dinge berücks<strong>ich</strong>tigen.<br />

Belüftung Gemeinschaftseinr<strong>ich</strong>tungen<br />

(2. Gemeinschaftseinr<strong>ich</strong>tungen)<br />

Kleine Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern<br />

gibt <strong>es</strong> immer <strong>wie</strong>der zur Belüftung von Gemeinschaftsräumen,<br />

Treppenhäusern und Dachböden. Di<strong>es</strong>en Punkt haben<br />

wir erstmals in unsere Hausordnung aufgenommen. Aus<br />

bautechnischer S<strong>ich</strong>t ist das „Stoßlüften“ die effektivste Methode,<br />

Räume zu lüften. Ständige Kippstellung der Fenster<br />

IN<br />

EIGENER SACHE<br />

führt weniger zur Belüftung, sondern mehr zum Auskühlen<br />

der Räume. Je nach Witterung und ggf. Geruchsentwicklung<br />

ist mehrmalig<strong>es</strong> „Stoßlüften“ am Tage erforderl<strong>ich</strong>.<br />

Sperrmüllentsorgung (5. Müllentsorgung)<br />

In der Vergangenheit wurde von unseren Hauswarten und<br />

aufmerksamen Mietern d<strong>es</strong> Öfteren f<strong>es</strong>tg<strong>es</strong>tellt, dass<br />

Sperrmüll bereits Tage vor der Abholung bereitstand. Di<strong>es</strong><strong>es</strong><br />

wurde von einigen als Aufforderung verstanden, ihren<br />

Sperrmüll dazuzustellen. Andere <strong>wie</strong>derum fanden di<strong>es</strong>e<br />

Ablagerungen b<strong>es</strong>onders inter<strong>es</strong>sant und durchsuchten den<br />

Sperrmüll nach brauchbaren Dingen.<br />

Um auch in Zukunft in einem gepflegten Umfeld zu wohnen,<br />

wurde unsere Hausordnung dahingehend ergänzt,<br />

dass der Sperrmüll erst einen Tag vor der Abholung bereitzustellen<br />

ist.<br />

Melden Sie ihn rechtzeitig, ca. 14 Tage vor dem gewünschten<br />

Abholtermin, unter Telefon 0381 / 45 93-100 oder im<br />

Internet unter www.stadtentsorgung-rostock.com an.<br />

Entsorgung über die Toilette (6. Ungeziefer)<br />

Um zu verhindern, dass Ratten oder Mäuse Sie morgens aus<br />

der Toilette anschauen, dürfen keine Speiser<strong>es</strong>te oder ander<strong>es</strong><br />

über die Toilette entsorgt werden. Dazu gehört auch<br />

z. B. Katzenstreu, das führt zu Verstopfungen. In Extremfällen<br />

kann so eine Verstopfung dafür sorgen, dass das durch<br />

das WC-Becken Entsorgte <strong>wie</strong>der zurückkommt.<br />

Dachbodennutzung (3. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge)<br />

Die Dachböden dienen zunehmend als „Rumpelkammer“<br />

anstatt zum Wäschetrocknen. Immer mehr Gegenstände<br />

werden abg<strong>es</strong>tellt - aber n<strong>ich</strong>ts entsorgt. Wie wir bereits in<br />

der letzten Mieterzeitung ber<strong>ich</strong>teten, geht von Möbelteilen<br />

auf den Dachböden eine erhebl<strong>ich</strong>e Brandgefahr aus.<br />

Teilweise ist die Nutzung als Trockenboden wegen der vielen<br />

Möbelteile bereits eing<strong>es</strong>chränkt. Aus di<strong>es</strong>em Grund ist<br />

das Abstellen von Gegenständen auch auf den Dachböden<br />

unzulässig und wird B<strong>es</strong>tandteil der Hausordnung.<br />

Die Hausordnung kann di<strong>es</strong>er Ausgabe „UNION - Mitten<br />

drin!“ entnommen oder als pdf – Datei im Internet unter<br />

www.union-rostock.de/Dokumente runtergeladen und<br />

direkt auf Ihrem PC g<strong>es</strong>pe<strong>ich</strong>ert werden.<br />

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