Wohnen - wie ich es mag. - WG Union
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HAUSORDNUNG<br />
UNSERE NEUE HAUSORDNUNG<br />
Von Zeit zu Zeit muss eine Hausordnung auf Aktualität geprüft<br />
und ggf. den g<strong>es</strong>ellschaftl<strong>ich</strong>en Veränderungen angepasst<br />
werden. Folgende Neuerungen haben wir daher in<br />
unserer Hausordnung vorgenommen:<br />
Rauchen im Treppenhaus (8. Brandschutz)<br />
Die G<strong>es</strong>etzgebung hat bereits in den letzten Jahren ein<br />
Rauchverbot in allen öffentl<strong>ich</strong>en Gebäuden und selbst in<br />
gastronomischen Einr<strong>ich</strong>tungen ausg<strong>es</strong>prochen. Einer Ihrer<br />
gewählten Vertreter hat auf die aktuelle Entwicklung hinge<strong>wie</strong>sen,<br />
sodass auch ab sofort ein Rauchverbot in unseren<br />
Treppenhäusern gilt.<br />
Hausreinigungsplan<br />
(2. Gemeinschaftseinr<strong>ich</strong>tungen)<br />
In den Objekten, in denen die Hausreinigung<br />
von Ihnen selbst erledigt wird, sollten<br />
Sie den Hausreinigungsplan selbstständig<br />
und eigenverantwortl<strong>ich</strong> erstellen.<br />
Dadurch können Sie s<strong>ich</strong> viel b<strong>es</strong>ser untereinander<br />
abstimmen und Urlaub und<br />
andere Dinge berücks<strong>ich</strong>tigen.<br />
Belüftung Gemeinschaftseinr<strong>ich</strong>tungen<br />
(2. Gemeinschaftseinr<strong>ich</strong>tungen)<br />
Kleine Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern<br />
gibt <strong>es</strong> immer <strong>wie</strong>der zur Belüftung von Gemeinschaftsräumen,<br />
Treppenhäusern und Dachböden. Di<strong>es</strong>en Punkt haben<br />
wir erstmals in unsere Hausordnung aufgenommen. Aus<br />
bautechnischer S<strong>ich</strong>t ist das „Stoßlüften“ die effektivste Methode,<br />
Räume zu lüften. Ständige Kippstellung der Fenster<br />
IN<br />
EIGENER SACHE<br />
führt weniger zur Belüftung, sondern mehr zum Auskühlen<br />
der Räume. Je nach Witterung und ggf. Geruchsentwicklung<br />
ist mehrmalig<strong>es</strong> „Stoßlüften“ am Tage erforderl<strong>ich</strong>.<br />
Sperrmüllentsorgung (5. Müllentsorgung)<br />
In der Vergangenheit wurde von unseren Hauswarten und<br />
aufmerksamen Mietern d<strong>es</strong> Öfteren f<strong>es</strong>tg<strong>es</strong>tellt, dass<br />
Sperrmüll bereits Tage vor der Abholung bereitstand. Di<strong>es</strong><strong>es</strong><br />
wurde von einigen als Aufforderung verstanden, ihren<br />
Sperrmüll dazuzustellen. Andere <strong>wie</strong>derum fanden di<strong>es</strong>e<br />
Ablagerungen b<strong>es</strong>onders inter<strong>es</strong>sant und durchsuchten den<br />
Sperrmüll nach brauchbaren Dingen.<br />
Um auch in Zukunft in einem gepflegten Umfeld zu wohnen,<br />
wurde unsere Hausordnung dahingehend ergänzt,<br />
dass der Sperrmüll erst einen Tag vor der Abholung bereitzustellen<br />
ist.<br />
Melden Sie ihn rechtzeitig, ca. 14 Tage vor dem gewünschten<br />
Abholtermin, unter Telefon 0381 / 45 93-100 oder im<br />
Internet unter www.stadtentsorgung-rostock.com an.<br />
Entsorgung über die Toilette (6. Ungeziefer)<br />
Um zu verhindern, dass Ratten oder Mäuse Sie morgens aus<br />
der Toilette anschauen, dürfen keine Speiser<strong>es</strong>te oder ander<strong>es</strong><br />
über die Toilette entsorgt werden. Dazu gehört auch<br />
z. B. Katzenstreu, das führt zu Verstopfungen. In Extremfällen<br />
kann so eine Verstopfung dafür sorgen, dass das durch<br />
das WC-Becken Entsorgte <strong>wie</strong>der zurückkommt.<br />
Dachbodennutzung (3. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge)<br />
Die Dachböden dienen zunehmend als „Rumpelkammer“<br />
anstatt zum Wäschetrocknen. Immer mehr Gegenstände<br />
werden abg<strong>es</strong>tellt - aber n<strong>ich</strong>ts entsorgt. Wie wir bereits in<br />
der letzten Mieterzeitung ber<strong>ich</strong>teten, geht von Möbelteilen<br />
auf den Dachböden eine erhebl<strong>ich</strong>e Brandgefahr aus.<br />
Teilweise ist die Nutzung als Trockenboden wegen der vielen<br />
Möbelteile bereits eing<strong>es</strong>chränkt. Aus di<strong>es</strong>em Grund ist<br />
das Abstellen von Gegenständen auch auf den Dachböden<br />
unzulässig und wird B<strong>es</strong>tandteil der Hausordnung.<br />
Die Hausordnung kann di<strong>es</strong>er Ausgabe „UNION - Mitten<br />
drin!“ entnommen oder als pdf – Datei im Internet unter<br />
www.union-rostock.de/Dokumente runtergeladen und<br />
direkt auf Ihrem PC g<strong>es</strong>pe<strong>ich</strong>ert werden.<br />
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