SPD Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ... - Stadt Nauen
SPD Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ... - Stadt Nauen
SPD Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ... - Stadt Nauen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2) Die Einwohnerfragestunde findet vor Beginn des öffentlichen Teils <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung</strong><br />
statt. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Zu Tagesordnungspunkten, die in<br />
<strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden, sind Fragen nicht zulässig.<br />
3) Alle Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich sein. In <strong>der</strong> Sitzung nicht<br />
beantwortete Fragen sind spätestens in <strong>der</strong> nächsten öffentlichen Sitzung <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung</strong><br />
zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht bereits schriftlich erfolgt ist.<br />
4) Je<strong>der</strong> Einwohner hat das Recht, Beschlussvorlagen zu den in öffentlichen Sitzungen <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung</strong><br />
zu behandelnden Tagesordnungspunkten einzusehen.<br />
5) Das Recht kann er während <strong>der</strong> Dienststunden bis zum Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung im Gebäude<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung, Rathausplatz 1, wahrnehmen.<br />
6) In den Fachausschüssen werden Fragen <strong>der</strong> Einwohner zu den Tagesordnungspunkten des öffentlichen<br />
Teils <strong>der</strong> jeweiligen Sitzung zugelassen.<br />
Seite 1 von 2<br />
Seite 4 von 6