Verwertung von Patenten aus der Wissenschaft durch die ... - Paton
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PATINFO ’98 <strong>Verwertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Patenten</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Wissenschaft</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong><br />
Industrie<br />
Arbeitnehmererfin<strong>der</strong><br />
Erfin<strong>der</strong> müssen ihre Dienstleistungen dem Arbeitgeber<br />
(Hochschulverwaltung / Kanzler,<br />
Leitung <strong>der</strong> Forschungseinrichtung) melden.<br />
Arbeitgeber entscheidet über Inanspruchnahme<br />
o<strong>der</strong> Freigabe <strong>der</strong> Erfindung.<br />
Freigabe Inanspruchnahme<br />
Verfügungsberechtigung Arbeitgeber meldet Patent<br />
ähnlich wie auf seinen Namen an<br />
Freier Erfin<strong>der</strong><br />
45<br />
Erfin<strong>der</strong> hat Anspruch auf<br />
angemessene Vergütung<br />
Arbeitgeber ist für <strong>die</strong><br />
<strong>Verwertung</strong> verantwortlich<br />
Der formale Ablauf ist identisch wie bei Arbeitnehmererfindungen in <strong>der</strong> Industrie.<br />
Freie Erfin<strong>der</strong> +<br />
Arbeitnehmererfin<strong>der</strong> mit freigegebener Erfindung<br />
− Für<br />
− Patentanmeldung<br />
− Finanzierung des Patentierungsverfahrens<br />
− <strong>Verwertung</strong><br />
selbst verantwortlich.<br />
Unterstützung und finanzielle För<strong>der</strong>ung <strong>durch</strong> Fraunhofer-Patentstelle für <strong>die</strong><br />
Deutsche Forschung möglich.