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Verwertung von Patenten aus der Wissenschaft durch die ... - Paton

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PATINFO ’98 <strong>Verwertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Patenten</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Wissenschaft</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong><br />

Industrie<br />

Arbeitnehmererfin<strong>der</strong><br />

Erfin<strong>der</strong> müssen ihre Dienstleistungen dem Arbeitgeber<br />

(Hochschulverwaltung / Kanzler,<br />

Leitung <strong>der</strong> Forschungseinrichtung) melden.<br />

Arbeitgeber entscheidet über Inanspruchnahme<br />

o<strong>der</strong> Freigabe <strong>der</strong> Erfindung.<br />

Freigabe Inanspruchnahme<br />

Verfügungsberechtigung Arbeitgeber meldet Patent<br />

ähnlich wie auf seinen Namen an<br />

Freier Erfin<strong>der</strong><br />

45<br />

Erfin<strong>der</strong> hat Anspruch auf<br />

angemessene Vergütung<br />

Arbeitgeber ist für <strong>die</strong><br />

<strong>Verwertung</strong> verantwortlich<br />

Der formale Ablauf ist identisch wie bei Arbeitnehmererfindungen in <strong>der</strong> Industrie.<br />

Freie Erfin<strong>der</strong> +<br />

Arbeitnehmererfin<strong>der</strong> mit freigegebener Erfindung<br />

− Für<br />

− Patentanmeldung<br />

− Finanzierung des Patentierungsverfahrens<br />

− <strong>Verwertung</strong><br />

selbst verantwortlich.<br />

Unterstützung und finanzielle För<strong>der</strong>ung <strong>durch</strong> Fraunhofer-Patentstelle für <strong>die</strong><br />

Deutsche Forschung möglich.

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