21.01.2013 Aufrufe

Ausgabe 527 vom 20.05.2011 - Stadt Aken (Elbe)

Ausgabe 527 vom 20.05.2011 - Stadt Aken (Elbe)

Ausgabe 527 vom 20.05.2011 - Stadt Aken (Elbe)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 2 Amtsblatt Nr. <strong>527</strong><br />

13. Bei 3 Enthaltungen beschloss der <strong>Stadt</strong>rat die Vergabe der<br />

Planungsleistung für den Ausbau des Verbindungsweges<br />

zwischen Waldstraße in <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>) bis Ortschaft Susigke an<br />

das Ingenieurbüro Bamberg & Nowsky aus Dessau-Roßlau.<br />

14. Ebenfalls bei 3 Enthaltungen wurde die Vergabe der Planungsleistung<br />

für den Ausbau des Weges von der L63 bis<br />

Ortschaft Kühren an das Ingenieurbüro Bamberg &<br />

Nowsky aus Dessau-Roßlau beschlossen.<br />

15. Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung wurde<br />

dem Verkauf eines Teilstückes des Flurstücks 196, Flur 31<br />

in der Gemarkung <strong>Aken</strong> beschlossen.<br />

16. Einstimmig erfolgte die Vergabe der Bauleistung „Abbruch<br />

Wohnblock Mennewitz Nr 7 und 7a, Los 2: Entkernung“ an<br />

die Firma Bauunternehmen Endt GmbH aus Drosa zu dem<br />

kostengünstigsten Angebot in Höhe von 11.493,26 €.<br />

Weitere Einzelheiten zu den Beschlüssen und dem Verlauf der<br />

Sitzung entnehmen Sie bitte dem Protokoll nach Aushang im<br />

Schaukasten am Rathaus.<br />

Die im ANB Nr. 526 Seite 1 angegebenen Verbrauchspreise<br />

für Fernwärme korrigiere ich wie folgt:<br />

seit 03/2009 neu ab 01.05.2011<br />

Verbrauchspreis 101,98 €/MWh 116,08 €/MWh<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Hansjochen Müller<br />

Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>) hat am 16.12.2010 - Beschluss<br />

Nr. 132-14./10 - den Flächennutzungsplan mit Begründung<br />

und Umweltbericht beschlossen.<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 04.03.2011; Az.: 204-21101/ABI/ 005 hat<br />

das Landesverwaltungsamt den Flächennutzungsplan mit Begründung<br />

und Umweltbericht genehmigt.<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6<br />

Abs. 5 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>) wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).<br />

Der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und<br />

zusammenfassender Erklärung liegt ab Veröffentlichung dieser<br />

Bekanntmachung entsprechend § 6 Abs. 5 Satz 3 zu jedermanns<br />

Einsicht in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>), Dezernat<br />

Bauwesen, Bärstraße 50 während der allgemeinen Dienststunden<br />

aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt<br />

wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen wird hingewiesen.<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich - eine<br />

nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach §<br />

214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

<strong>Aken</strong>, den <strong>20.05.2011</strong><br />

Müller,<br />

Bürgermeister<br />

Mitteilung des Haupt- und Ordnungsamtes<br />

Am 26.05.2011 werden ab 14.00 Uhr Fundfahrräder auf dem<br />

Gelände des Verwaltungsgebäudes Bärstr. 50 veräußert.<br />

Die Fahrräder sind teilweise in reparaturbedürftigem Zustand.<br />

Zelinka<br />

Amtsleiter<br />

Mitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />

Ausnahmegenehmigung bei<br />

Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund<br />

Jedem Bürger sollte bekannt sein, dass es nach der<br />

Straßenverkehrsordnung u.a. verboten ist, Gegenstände auf<br />

die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet<br />

oder erschwert werden kann. Da aber eine durch die <strong>Stadt</strong> /<br />

Gemeinde It. Satzung erteilte Sondernutzungserlaubnis<br />

nicht in jedem Fall die aufgrund dessen nach der Straßenverkehrsordnung<br />

durch den Landkreis zu erteilende<br />

verkehrsbehördliche Genehmigung zur Aufstellung von Hindernissen<br />

auf öffentlichem Verkehrsgrund ersetzt, ist deren<br />

Einholung zum gesetzeskonformen Vorgehen ebenfalls erforderlich.<br />

Hindernisse sind neben Gerüsten und Materialablagerungen,<br />

für die in ca. 90 % der Fälle Erlaubnisse erteilt werden,<br />

- Aushub, Geräte<br />

- Infostände<br />

- Container, WechselbehäIter<br />

- Hubarbeitsbühnen<br />

- Aufzüge, Schrägaufzüge, Schuttrutschen<br />

- Bauzäune, Durchlaufgerüste, Fußgängertunnel und<br />

- Bau-, Werkstatt-, Toilettenwagen.<br />

Um einen Antrag auf Genehmigung/Erlaubnis zu stellen, wendet<br />

sich der Bürger rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vorher, an<br />

die <strong>Stadt</strong>/Gemeinde und/oder den Landkreis. Von der jeweiligen<br />

Stelle wird sofort bei Erfordernis dieser Antrag mittels Fax<br />

an die für die Bearbeitung zuständige Behörde übergeben.<br />

Führt der Weg den Bürger zuerst zu einer Firma des Containerdienstes,<br />

reicht auch diese den Antrag umgehend<br />

entsprechend weiter.<br />

Die Entscheidung über den Antrag kann ggf. unter Mitteilung<br />

von Auflagen, die spezifischen Verkehrslenkungsmaßnahmen<br />

entsprechen, erfolgen. Gebühren werden für die Erteilung einer<br />

Ausnahmegenehmigung direkt <strong>vom</strong> Antragsteller durch den<br />

Landkreis erhoben, deren Höhe sich nach Umfang und Geltungsdauer<br />

der Genehmigung richtet.<br />

Ansprechpartner sind die Beschäftigten der Ordnungsämter<br />

der Städte/Gemeinden und des Straßenverkehrsamtes des<br />

Landkreises. Letztere sind auch per Fax in Köthen unter<br />

03496/601572 bzw. über Email frank.loeschner@anhalt-bitterfeld.de<br />

und uwe.pakendorf@anhalt-bitterfeld.de zu erreichen.<br />

Formulare für die Beantragung einer dementsprechenden<br />

Ausnahmegenehmigung kann man sich dazu auch auf der Internetseite<br />

des Landkreises unter Informationen aus den<br />

Ämtern, Straßenverkehrsrecht herunterladen.<br />

Impressum:<br />

Das <strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt ist der <strong>Stadt</strong>anzeiger und das Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> und die Ortschaften Mennewitz,<br />

Kleinzerbst, Kühren und Susigke. Es erscheint 14täglich (gerade Wochen). Herausgeber: Matthias Schmidt / Verantwortlich<br />

für das Amtsblatt: Hansjochen Müller, Bürgermeister / Redaktion: Matthias Schmidt, Stefan Krone (e.a.), mail:<br />

anb@godruck.com / Druck und Verlag: Druckerei Gottschalk, PSF 1156, 06382 <strong>Aken</strong>, Tel./Fax: (034909)82103/82949<br />

Für unaufgefordert eingesandte Texte und handschriftlich oder fernmündlich übertragene Daten übernimmt der Verlag<br />

keine Haftung. Der Verlag behält sich das Recht zum Kürzen vor. Einzelbezug über den Verlag möglich. Annoncen und<br />

Texte bleiben, soweit nicht anders vereinbart, Eigentum des Verlages. Jede weitere Verwendung – insbesondere Ablichten,<br />

Vervielfältigung oder Abdrucken in einer anderen Zeitung – verstößt gegen das Urheberrecht und bedarf unserer<br />

ausdrücklichen Zustimmung. Der Titel „<strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt“ ist gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG in allen Schreibweisen<br />

und Darstellungsformen urheberrechtlich geschützt (Titelschutz). Aus rechtlichen Gründen sind bei Annoncen<br />

Irrtümer vorbehalten. Es gelten die Vorschriften der Preisauszeichnungspflicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!