Ausgabe 527 vom 20.05.2011 - Stadt Aken (Elbe)
Ausgabe 527 vom 20.05.2011 - Stadt Aken (Elbe)
Ausgabe 527 vom 20.05.2011 - Stadt Aken (Elbe)
- TAGS
- stadt
- aken
- www.aken.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 2 Amtsblatt Nr. <strong>527</strong><br />
13. Bei 3 Enthaltungen beschloss der <strong>Stadt</strong>rat die Vergabe der<br />
Planungsleistung für den Ausbau des Verbindungsweges<br />
zwischen Waldstraße in <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>) bis Ortschaft Susigke an<br />
das Ingenieurbüro Bamberg & Nowsky aus Dessau-Roßlau.<br />
14. Ebenfalls bei 3 Enthaltungen wurde die Vergabe der Planungsleistung<br />
für den Ausbau des Weges von der L63 bis<br />
Ortschaft Kühren an das Ingenieurbüro Bamberg &<br />
Nowsky aus Dessau-Roßlau beschlossen.<br />
15. Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung wurde<br />
dem Verkauf eines Teilstückes des Flurstücks 196, Flur 31<br />
in der Gemarkung <strong>Aken</strong> beschlossen.<br />
16. Einstimmig erfolgte die Vergabe der Bauleistung „Abbruch<br />
Wohnblock Mennewitz Nr 7 und 7a, Los 2: Entkernung“ an<br />
die Firma Bauunternehmen Endt GmbH aus Drosa zu dem<br />
kostengünstigsten Angebot in Höhe von 11.493,26 €.<br />
Weitere Einzelheiten zu den Beschlüssen und dem Verlauf der<br />
Sitzung entnehmen Sie bitte dem Protokoll nach Aushang im<br />
Schaukasten am Rathaus.<br />
Die im ANB Nr. 526 Seite 1 angegebenen Verbrauchspreise<br />
für Fernwärme korrigiere ich wie folgt:<br />
seit 03/2009 neu ab 01.05.2011<br />
Verbrauchspreis 101,98 €/MWh 116,08 €/MWh<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Hansjochen Müller<br />
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>) hat am 16.12.2010 - Beschluss<br />
Nr. 132-14./10 - den Flächennutzungsplan mit Begründung<br />
und Umweltbericht beschlossen.<br />
Mit Bescheid <strong>vom</strong> 04.03.2011; Az.: 204-21101/ABI/ 005 hat<br />
das Landesverwaltungsamt den Flächennutzungsplan mit Begründung<br />
und Umweltbericht genehmigt.<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6<br />
Abs. 5 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>) wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).<br />
Der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und<br />
zusammenfassender Erklärung liegt ab Veröffentlichung dieser<br />
Bekanntmachung entsprechend § 6 Abs. 5 Satz 3 zu jedermanns<br />
Einsicht in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Aken</strong> (<strong>Elbe</strong>), Dezernat<br />
Bauwesen, Bärstraße 50 während der allgemeinen Dienststunden<br />
aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt<br />
wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen wird hingewiesen.<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich - eine<br />
nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />
Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach §<br />
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber<br />
der <strong>Stadt</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
<strong>Aken</strong>, den <strong>20.05.2011</strong><br />
Müller,<br />
Bürgermeister<br />
Mitteilung des Haupt- und Ordnungsamtes<br />
Am 26.05.2011 werden ab 14.00 Uhr Fundfahrräder auf dem<br />
Gelände des Verwaltungsgebäudes Bärstr. 50 veräußert.<br />
Die Fahrräder sind teilweise in reparaturbedürftigem Zustand.<br />
Zelinka<br />
Amtsleiter<br />
Mitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />
Ausnahmegenehmigung bei<br />
Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund<br />
Jedem Bürger sollte bekannt sein, dass es nach der<br />
Straßenverkehrsordnung u.a. verboten ist, Gegenstände auf<br />
die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet<br />
oder erschwert werden kann. Da aber eine durch die <strong>Stadt</strong> /<br />
Gemeinde It. Satzung erteilte Sondernutzungserlaubnis<br />
nicht in jedem Fall die aufgrund dessen nach der Straßenverkehrsordnung<br />
durch den Landkreis zu erteilende<br />
verkehrsbehördliche Genehmigung zur Aufstellung von Hindernissen<br />
auf öffentlichem Verkehrsgrund ersetzt, ist deren<br />
Einholung zum gesetzeskonformen Vorgehen ebenfalls erforderlich.<br />
Hindernisse sind neben Gerüsten und Materialablagerungen,<br />
für die in ca. 90 % der Fälle Erlaubnisse erteilt werden,<br />
- Aushub, Geräte<br />
- Infostände<br />
- Container, WechselbehäIter<br />
- Hubarbeitsbühnen<br />
- Aufzüge, Schrägaufzüge, Schuttrutschen<br />
- Bauzäune, Durchlaufgerüste, Fußgängertunnel und<br />
- Bau-, Werkstatt-, Toilettenwagen.<br />
Um einen Antrag auf Genehmigung/Erlaubnis zu stellen, wendet<br />
sich der Bürger rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vorher, an<br />
die <strong>Stadt</strong>/Gemeinde und/oder den Landkreis. Von der jeweiligen<br />
Stelle wird sofort bei Erfordernis dieser Antrag mittels Fax<br />
an die für die Bearbeitung zuständige Behörde übergeben.<br />
Führt der Weg den Bürger zuerst zu einer Firma des Containerdienstes,<br />
reicht auch diese den Antrag umgehend<br />
entsprechend weiter.<br />
Die Entscheidung über den Antrag kann ggf. unter Mitteilung<br />
von Auflagen, die spezifischen Verkehrslenkungsmaßnahmen<br />
entsprechen, erfolgen. Gebühren werden für die Erteilung einer<br />
Ausnahmegenehmigung direkt <strong>vom</strong> Antragsteller durch den<br />
Landkreis erhoben, deren Höhe sich nach Umfang und Geltungsdauer<br />
der Genehmigung richtet.<br />
Ansprechpartner sind die Beschäftigten der Ordnungsämter<br />
der Städte/Gemeinden und des Straßenverkehrsamtes des<br />
Landkreises. Letztere sind auch per Fax in Köthen unter<br />
03496/601572 bzw. über Email frank.loeschner@anhalt-bitterfeld.de<br />
und uwe.pakendorf@anhalt-bitterfeld.de zu erreichen.<br />
Formulare für die Beantragung einer dementsprechenden<br />
Ausnahmegenehmigung kann man sich dazu auch auf der Internetseite<br />
des Landkreises unter Informationen aus den<br />
Ämtern, Straßenverkehrsrecht herunterladen.<br />
Impressum:<br />
Das <strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt ist der <strong>Stadt</strong>anzeiger und das Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> und die Ortschaften Mennewitz,<br />
Kleinzerbst, Kühren und Susigke. Es erscheint 14täglich (gerade Wochen). Herausgeber: Matthias Schmidt / Verantwortlich<br />
für das Amtsblatt: Hansjochen Müller, Bürgermeister / Redaktion: Matthias Schmidt, Stefan Krone (e.a.), mail:<br />
anb@godruck.com / Druck und Verlag: Druckerei Gottschalk, PSF 1156, 06382 <strong>Aken</strong>, Tel./Fax: (034909)82103/82949<br />
Für unaufgefordert eingesandte Texte und handschriftlich oder fernmündlich übertragene Daten übernimmt der Verlag<br />
keine Haftung. Der Verlag behält sich das Recht zum Kürzen vor. Einzelbezug über den Verlag möglich. Annoncen und<br />
Texte bleiben, soweit nicht anders vereinbart, Eigentum des Verlages. Jede weitere Verwendung – insbesondere Ablichten,<br />
Vervielfältigung oder Abdrucken in einer anderen Zeitung – verstößt gegen das Urheberrecht und bedarf unserer<br />
ausdrücklichen Zustimmung. Der Titel „<strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt“ ist gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG in allen Schreibweisen<br />
und Darstellungsformen urheberrechtlich geschützt (Titelschutz). Aus rechtlichen Gründen sind bei Annoncen<br />
Irrtümer vorbehalten. Es gelten die Vorschriften der Preisauszeichnungspflicht.