29. Gemeindeschimeisterschaften – 13. Februar 2011
29. Gemeindeschimeisterschaften – 13. Februar 2011
29. Gemeindeschimeisterschaften – 13. Februar 2011
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Essen Essen auf auf Rädern<br />
Rädern<br />
Die Aktion Essen auf Rädern wurde im Frühjahr 2009 im Gemeindegebiet eingeführt.<br />
Gastwirtin Kerstin Schwender hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, an Schultagen neben<br />
der Verköstigung unserer Schul- und Kindergartenkinder auch für unsere älteren Mitbürger ein<br />
schmackhaftes Menü bereit zu stellen.<br />
Eine von unseren Essensbeziehern mittlerweile zunehmend gewünschte gewünschte Ausweitung Ausweitung Ausweitung auf auf eine<br />
eine<br />
tägliche tägliche bzw. bzw. ganzjährige ganzjährige ganzjährige Bel Belieferung<br />
Bel ieferung war dem Gasthaus Schwender aus Personalgründen leider<br />
nicht möglich.<br />
Es wurde daher vor Weihnachten 2010 eine Möglichkeit gesucht, auch an den schulfreien Tagen<br />
und in den Ferien eine durchgehende Versorgung zu<br />
gewährleisten.<br />
Vbgm. Martin Scherz konnte kurzfristig mit der Firma<br />
„Kochende Engel Ternitz“ - Familie Radax - eine<br />
Ausweitung ihres Liefergebietes in unser Gemeindegebiet<br />
vereinbaren.<br />
Die Lieferung von „Essen auf Rädern“ erfolgt nun täglich<br />
durch durch die die „Kochenden „Kochenden Engel“, Engel“, die Verrechnung erfolgt<br />
weiterhin über die Gemeinde, ebenso senden wir allen<br />
Interessierten Speisepläne und Informationen zu und<br />
stellen den Kontakt her. Bestellungen können über die Gemeinde bzw. auch für einzelne Tage<br />
direkt am Vortag bei Frau Dr. Monika Radax erfolgen.<br />
Novelle Novelle Novelle der der NÖ NÖ Bauordnung<br />
Bauordnung<br />
Am Am 11. 11. Dezember Dezember 2010 2010 ist ist eine eine Novelle Novelle Novelle der der NÖ NÖ Bauordnung Bauordnung 1996 1996 1996 in in Kraft Kraft Kraft getreten.<br />
getreten.<br />
Darin Darin ist ist uunter<br />
u unter<br />
nter anderem neu neu geregelt:<br />
geregelt:<br />
- Baubehördliche Baubehördliche Bewilligungspflicht Bewilligungspflicht für das Aufstellen von Windrädern, die keiner<br />
elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen (Windräder mit einer<br />
-<br />
Engpassleistung von weniger als 20 kW)<br />
Carports Carports Carports (überdachte Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, die an höchstens einer Seite<br />
abgeschlossen sind) sind nur nur mehr mehr anzeigepflichtig, wenn alle Nachbarn der<br />
beabsichtigten Bauführung zustimmen<br />
- Bewilligungs<br />
Bewilligungs- Bewilligungs<br />
Bewilligungs und und und anzeigenfreie Vorhaben Vorhaben: Vorhaben<br />
im Bauland außerhalb von Schutzzonen und<br />
außerhalb des vorderen Bauwichs die Errichtung und Aufstellung von von von pro pro GGrundstück<br />
G rundstück je<br />
einer einer einer Gerätehütte Gerätehütte und und einem einem Gewächshaus Gewächshaus mit je einer Grundrissfläche Grundrissfläche bis zu 10 10 m² m² und<br />
einer Gebäudehöhe bis zu 3 Metern<br />
Bitte halten Sie bei allen geplanten Baumaßnahmen vorher Rücksprache mit der Baubehörde.<br />
Vizebürgermeister Martin Scherz wurde vom Bürgermeister beauftragt, zukünftig die Agenden der<br />
Baubehörde wahrzunehmen. Seine Sprechstunden Sprechstunden sind:<br />
Donnerstag Donnerstag von von 18 18 <strong>–</strong> 19 19 Uhr Uhr bzw. bzw. nach nach telefonischer telefonischer Terminvereinbarung.<br />
Terminvereinbarung.<br />
Waldbrandverordnung <strong>2011</strong><br />
V V V E E E R R O O R R D D N N U U N N G<br />
G<br />
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, zum Zwecke<br />
der Vorbeugung gegen Waldbrände an: In In allen allen Waldgebieten Waldgebieten des des Verwaltungsbezirkes Verwaltungsbezirkes Neunkirchen<br />
Neunkirchen<br />
und und in in deren deren Gefährdungsbereich Gefährdungsbereich (Nähe (Nähe des des Waldrandes) Waldrandes) sind sind<br />
brandgefährliche Handlungen wie das<br />
Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen,<br />
jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten! Vor allem ist es verboten,<br />
brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen<br />
und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen!<br />
Ausgenommen davon sind Forstschutzmaßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durch den<br />
Waldeigentümer. Diese Maßnahmen sind v v v o o r r h h e e r r der Bezirksforstinspektion Neunkirchen<br />
(Tel. Nr. 02635-9025 DW 35615) zu melden.<br />
Dieses Dieses Verbot Verbot ist ist bis 31. Oktober <strong>2011</strong> gültig. Übertretungen dieser Verordnung werden als<br />
Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a, Z. 17 des Forstgesetzes 1975, mit einer<br />
Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.<br />
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