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29. Gemeindeschimeisterschaften – 13. Februar 2011

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Essen Essen auf auf Rädern<br />

Rädern<br />

Die Aktion Essen auf Rädern wurde im Frühjahr 2009 im Gemeindegebiet eingeführt.<br />

Gastwirtin Kerstin Schwender hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, an Schultagen neben<br />

der Verköstigung unserer Schul- und Kindergartenkinder auch für unsere älteren Mitbürger ein<br />

schmackhaftes Menü bereit zu stellen.<br />

Eine von unseren Essensbeziehern mittlerweile zunehmend gewünschte gewünschte Ausweitung Ausweitung Ausweitung auf auf eine<br />

eine<br />

tägliche tägliche bzw. bzw. ganzjährige ganzjährige ganzjährige Bel Belieferung<br />

Bel ieferung war dem Gasthaus Schwender aus Personalgründen leider<br />

nicht möglich.<br />

Es wurde daher vor Weihnachten 2010 eine Möglichkeit gesucht, auch an den schulfreien Tagen<br />

und in den Ferien eine durchgehende Versorgung zu<br />

gewährleisten.<br />

Vbgm. Martin Scherz konnte kurzfristig mit der Firma<br />

„Kochende Engel Ternitz“ - Familie Radax - eine<br />

Ausweitung ihres Liefergebietes in unser Gemeindegebiet<br />

vereinbaren.<br />

Die Lieferung von „Essen auf Rädern“ erfolgt nun täglich<br />

durch durch die die „Kochenden „Kochenden Engel“, Engel“, die Verrechnung erfolgt<br />

weiterhin über die Gemeinde, ebenso senden wir allen<br />

Interessierten Speisepläne und Informationen zu und<br />

stellen den Kontakt her. Bestellungen können über die Gemeinde bzw. auch für einzelne Tage<br />

direkt am Vortag bei Frau Dr. Monika Radax erfolgen.<br />

Novelle Novelle Novelle der der NÖ NÖ Bauordnung<br />

Bauordnung<br />

Am Am 11. 11. Dezember Dezember 2010 2010 ist ist eine eine Novelle Novelle Novelle der der NÖ NÖ Bauordnung Bauordnung 1996 1996 1996 in in Kraft Kraft Kraft getreten.<br />

getreten.<br />

Darin Darin ist ist uunter<br />

u unter<br />

nter anderem neu neu geregelt:<br />

geregelt:<br />

- Baubehördliche Baubehördliche Bewilligungspflicht Bewilligungspflicht für das Aufstellen von Windrädern, die keiner<br />

elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen (Windräder mit einer<br />

-<br />

Engpassleistung von weniger als 20 kW)<br />

Carports Carports Carports (überdachte Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, die an höchstens einer Seite<br />

abgeschlossen sind) sind nur nur mehr mehr anzeigepflichtig, wenn alle Nachbarn der<br />

beabsichtigten Bauführung zustimmen<br />

- Bewilligungs<br />

Bewilligungs- Bewilligungs<br />

Bewilligungs und und und anzeigenfreie Vorhaben Vorhaben: Vorhaben<br />

im Bauland außerhalb von Schutzzonen und<br />

außerhalb des vorderen Bauwichs die Errichtung und Aufstellung von von von pro pro GGrundstück<br />

G rundstück je<br />

einer einer einer Gerätehütte Gerätehütte und und einem einem Gewächshaus Gewächshaus mit je einer Grundrissfläche Grundrissfläche bis zu 10 10 m² m² und<br />

einer Gebäudehöhe bis zu 3 Metern<br />

Bitte halten Sie bei allen geplanten Baumaßnahmen vorher Rücksprache mit der Baubehörde.<br />

Vizebürgermeister Martin Scherz wurde vom Bürgermeister beauftragt, zukünftig die Agenden der<br />

Baubehörde wahrzunehmen. Seine Sprechstunden Sprechstunden sind:<br />

Donnerstag Donnerstag von von 18 18 <strong>–</strong> 19 19 Uhr Uhr bzw. bzw. nach nach telefonischer telefonischer Terminvereinbarung.<br />

Terminvereinbarung.<br />

Waldbrandverordnung <strong>2011</strong><br />

V V V E E E R R O O R R D D N N U U N N G<br />

G<br />

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, zum Zwecke<br />

der Vorbeugung gegen Waldbrände an: In In allen allen Waldgebieten Waldgebieten des des Verwaltungsbezirkes Verwaltungsbezirkes Neunkirchen<br />

Neunkirchen<br />

und und in in deren deren Gefährdungsbereich Gefährdungsbereich (Nähe (Nähe des des Waldrandes) Waldrandes) sind sind<br />

brandgefährliche Handlungen wie das<br />

Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen,<br />

jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten! Vor allem ist es verboten,<br />

brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen<br />

und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen!<br />

Ausgenommen davon sind Forstschutzmaßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durch den<br />

Waldeigentümer. Diese Maßnahmen sind v v v o o r r h h e e r r der Bezirksforstinspektion Neunkirchen<br />

(Tel. Nr. 02635-9025 DW 35615) zu melden.<br />

Dieses Dieses Verbot Verbot ist ist bis 31. Oktober <strong>2011</strong> gültig. Übertretungen dieser Verordnung werden als<br />

Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a, Z. 17 des Forstgesetzes 1975, mit einer<br />

Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.<br />

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