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Merkmalsdefinitionen - Forschungsdatenzentren der Statistischen ...

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wiesen – und zum an<strong>der</strong>en einmal insgesamt ausgewiesen. Dabei unberücksichtigt<br />

bleiben vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten.<br />

Rückzahlungen auf neue Schuldverpflichtungen, die bereits im gleichen Berichtszeit-<br />

raum erfolgten, werden nicht von <strong>der</strong> Schuldenaufnahme abgesetzt, son<strong>der</strong>n als Schul-<br />

dentilgungen nachgewiesen.<br />

Bei Wertpapieremissionen wird <strong>der</strong> volle, zum Verkauf gestellte Betrag als Schulden-<br />

aufnahme angegeben. Nicht verkaufte Stücke werden unter "Sonstige Abgänge" auf-<br />

geführt und bei den nachrichtlichen Angaben über den Eigenbestand (Teil E des Er-<br />

hebungsbogens; EF258, EF259) ausgewiesen.<br />

• Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

Als Tilgungen werden alle in <strong>der</strong> Zeit vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres zurückgezahl-<br />

ten Schuldbeträge, unabhängig davon, ob sie fällig waren o<strong>der</strong> nicht ausgewiesen. Als Til-<br />

gungen gelten auch Tilgungsbeträge, die zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger auf ein Sperr- o<strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>konto eines Kreditinstituts eingezahlt und damit dem Zugriff <strong>der</strong> schuldnerischen<br />

Gemeinde / des schuldnerischen Gemeindeverbandes entzogen werden.<br />

• Sonstige Zugänge<br />

• Sonstige Abgänge<br />

In diesen Variablen werden alle Schuldenzugänge und Schuldenabgänge erfasst, die<br />

Haushaltsmittel we<strong>der</strong> zugeführt noch entzogen haben. Darunter fallen z.B. Verän<strong>der</strong>un-<br />

gen im Schuldenstand durch Einglie<strong>der</strong>ung vorher selbständiger Son<strong>der</strong>rechnungen bzw.<br />

Ausglie<strong>der</strong>ung von Son<strong>der</strong>rechnungen, Schuldabtretungen; beispielsweise offene Forde-<br />

rungsabtretungen, Fundierung aufgelaufener Zins- und Tilgungsrückstände, Übernahme<br />

von hypothekarisch belastetem Grundbesitz.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen des Eigenbestandes an Wertpapieren werden bei Rückkäufen eigener E-<br />

missionen (nicht bei Tilgung dieser Stücke) als sonstige Abgänge, bei Wie<strong>der</strong>verkäufen<br />

aus dem Eigenbestand als sonstige Zugänge dargestellt. Wertpapiere, die sich im Eigen-<br />

bestand <strong>der</strong> Gebietskörperschaften befinden und im Laufe <strong>der</strong> Berichtszeit getilgt werden,

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