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Merkmalsdefinitionen - Forschungsdatenzentren der Statistischen ...

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Jährliche Schulden <strong>der</strong> Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

1995-2003<br />

<strong>Merkmalsdefinitionen</strong><br />

Stand: 10.02.2006<br />

–vorläufige Fassung –<br />

www.forschungsdatenzentrum.de


Allgemeiner Hinweis:<br />

2 / 52<br />

Sämtliche Beträge, die in den einzelnen Fel<strong>der</strong>n/Variablen ausgewiesen werden, sind von<br />

1995 bis 2001 volle 1000 DM-Beträge und ab 2002 volle 1000 Euro-Beträge.<br />

Angewandte Rundungsregeln für Beträge in DM:<br />

bis 499 DM = gerundet und geschrieben 0<br />

500 bis 1 499 DM = gerundet und geschrieben 1<br />

1 500 bis 2 499 DM = gerundet und geschrieben 2 usw.<br />

Angewandte Rundungsregeln für Beträge in Euro:<br />

bis 499 EUR = gerundet und geschrieben 0<br />

500 bis 1 499 EUR = gerundet und geschrieben 1<br />

1 500 bis 2 499 EUR = gerundet und geschrieben 2 usw.<br />

Seit 1999 weisen die genannten Beträge den Schuldenstand über tatsächlich zugeflossene<br />

Gel<strong>der</strong> aus (d.h. die Schuldenaufnahme wird erst zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses er-<br />

fasst). Bis 1998 wurden Schuldenbeträge bereits zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Mittelbereitstellung<br />

durch den Kreditmarkt (Vertragsabschluss, Emission) erfasst und ausgewiesen.<br />

EF1 Regionalschlüssel<br />

Der Regionalschlüssel (RS) ist eine 12-stellige Schlüsselnummer mit <strong>der</strong> je<strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland eine eindeutige Identifikationsnummer zugeordnet wird.<br />

Er stellt die regionale Glie<strong>der</strong>ung Deutschlands dar und beinhaltet auf den Stellen 1 bis 5<br />

und 10 bis 12 den gleichen Inhalt wie <strong>der</strong> 8-stellige AGS - <strong>der</strong> amtliche Gemeindeschlüs-<br />

sel.<br />

Der RS unterliegt genau wie <strong>der</strong> AGS hauptsächlich aufgrund von Gemeindezusammenle-<br />

gungen und Gemein<strong>der</strong>eformen ständigen Verän<strong>der</strong>ungen und wird daher zum Stand<br />

31.12. des jeweiligen Berichtsjahres abgespeichert.


3 / 52<br />

Er wi<strong>der</strong>spiegelt in seiner Struktur die hierarchische Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> administrativen Ge-<br />

bietseinheiten in Deutschland.<br />

Der Regionalschlüssel lässt sich in<br />

aufteilen.<br />

EF1U1 Bundesland = Stelle 1 und 2<br />

EF1U2 Regierungsbezirk = Stelle 3<br />

EF1U3 Kreis = Stelle 4 und 5<br />

EF1U4 Gemeindeverbandsebene = Stelle 6 bis 9 und<br />

EF1U5 Gemeinde = Stelle 10 bis 12<br />

EF1U1 Bundesland<br />

01 = Schleswig-Holstein<br />

02 = Hamburg<br />

03 = Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

04 = Bremen<br />

05 = Nordrhein-Westfalen<br />

06 = Hessen<br />

07 = Rheinland-Pfalz<br />

08 = Baden-Württemberg<br />

09 = Bayern<br />

10 = Saarland<br />

11 = Berlin<br />

12 = Brandenburg<br />

13 = Mecklenburg-Vorpommern<br />

14 = Sachsen<br />

15 = Sachsen-Anhalt<br />

16 = Thüringen


EF1U2 Regierungsbezirk<br />

4 / 52<br />

In Bundeslän<strong>der</strong>n, in denen Regierungspräsidien als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde)<br />

zwischen <strong>der</strong> Ministerialebene und den Kommunen (bzw. den unteren Landesbehörden)<br />

fungieren, gibt es die administrativen Gebietseinheiten <strong>der</strong> Regierungsbezirke. Diese sind<br />

die örtlichen Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Regierungspräsidien.<br />

Die Bundeslän<strong>der</strong> mit Regierungsbezirken und entsprechende Codes sind <strong>der</strong> folgenden<br />

Tabelle zu entnehmen:<br />

Bundesland Code = Regierungsbezirk<br />

Baden-Württemberg<br />

1 = Regierungsbezirk Stuttgart<br />

2 = Regierungsbezirk Karlsruhe<br />

3 = Regierungsbezirk Freiburg<br />

4 = Regierungsbezirk Tübingen<br />

Bayern 1 = Regierungsbezirk Oberbayern<br />

2 = Regierungsbezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />

3 = Regierungsbezirk Oberpfalz<br />

4 = Regierungsbezirk Oberfranken<br />

5 = Regierungsbezirk Mittelfranken<br />

6 = Regierungsbezirk Unterfranken<br />

7 = Regierungsbezirk Schwaben<br />

Hessen 4 = Regierungsbezirk Darmstadt<br />

5 = Regierungsbezirk Gießen<br />

6 = Regierungsbezirk Kassel<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(aufgelöst zum 1. Januar 2005)<br />

1 = Regierungsbezirk Braunschweig<br />

2 = Regierungsbezirk Hannover<br />

3 = Regierungsbezirk Lüneburg<br />

4 = Regierungsbezirk Weser-Ems<br />

Nordrhein-Westfalen 1 = Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

2 = Regierungsbezirk Köln<br />

3 = Regierungsbezirk Münster<br />

4 = Regierungsbezirk Detmold<br />

5 = Regierungsbezirk Arnsberg


Rheinland-Pfalz<br />

(obwohl aufgelöst zum 1. Januar 2000 werden<br />

die Codes weiterhin im Regionalschlüssel<br />

geführt)<br />

1 = Regierungsbezirk Koblenz<br />

2 = Regierungsbezirk Trier<br />

3 = Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz<br />

Sachsen 1 = Regierungsbezirk Chemnitz<br />

2 = Regierungsbezirk Dresden<br />

3 = Regierungsbezirk Leipzig<br />

Sachsen-Anhalt<br />

(aufgelöst zum 1. Januar 2004)<br />

1 = Regierungsbezirk Dessau<br />

2 = Regierungsbezirk Halle<br />

3 = Regierungsbezirk Magdeburg<br />

In den Län<strong>der</strong>n, in denen es keine Regierungsbezirke gibt, steht an dieser Stelle eine 0.<br />

EF1U3 Kreis<br />

5 / 52<br />

An diesen beiden Stellen sind die kreisfreien Städte/Stadtkreise und die Kreise/Landkreise<br />

verschlüsselt.<br />

In Baden-Württemberg wird an <strong>der</strong> 4. Stelle auch die Zugehörigkeit zu einer Region ver-<br />

schlüsselt. Die Regionen in Baden-Württemberg sind die Gebiete <strong>der</strong> Regionalverbände.<br />

Diese sind nach dem Regionalverbandsgesetz vom 26. Juli 1971 Körperschaften des öf-<br />

fentlichen Rechts.<br />

EF1U4 Gemeindeverbandsebene<br />

Auf den Stellen 6 bis 9 des Regionalschlüssels (Feld EF1) wird die Gemeindeverbands-<br />

ebene verschlüsselt. Die Verschlüsselung dieser 4 Stellen erfolgt landesspezifisch.<br />

Die landesspezifische Verschlüsselung wird weiter unten je Land erläutert.<br />

Allgemein gilt:<br />

Auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene werden - sofern sie im jeweiligen Land vorhanden sind –<br />

die engeren Gemeindeverbände, d.h. Gemeindeverbände unterhalb <strong>der</strong> Kreisebene, ver-<br />

schlüsselt. Die Gemeindeverbände, d.h. die so genannten höheren Gemeindeverbände,<br />

haben in den einzelnen Län<strong>der</strong>n unterschiedliche Regionalschlüssel. Entwe<strong>der</strong> sie tragen<br />

als Regionalschlüssel den verkürzten Landes- (2 Stellen) o<strong>der</strong> den verkürzten Regierungs-


6 / 52<br />

bezirksschlüssel (3 Stellen). Ebenso möglich ist, dass die Landes- bzw. Regierungsbe-<br />

zirksschlüssel mit Nullen aufgefüllt werden, dann steht für die höheren Gemeindeverbände<br />

in EF1U4 “0000“.<br />

Beispiel für verkürzten Regierungsbezirkschlüssel.:<br />

Bezirk Oberbayern EF1 091<br />

Beispiel für mit Nullen aufgefüllten Regionalschlüssel:<br />

Regionalverband Ruhr EF1 05800000000<br />

Da die Regionalschlüssel für die höheren Gemeindeverbände eine Son<strong>der</strong>stellung ein-<br />

nehmen, werden sie an den entsprechenden Stellen explizit dargestellt.<br />

Die Kreise - ebenfalls Gemeindeverbände aus Sicht des Kommunalrechts - werden (ob-<br />

wohl schon in EF1U3 verschlüsselt) in den meisten Län<strong>der</strong>n für kreisangehörige Gemein-<br />

den auch noch einmal auf den ersten beiden Stellen von EF1U4 verschlüsselt.<br />

Bei den engeren Gemeindeverbänden handelt es sich um einen - teilweise freiwilligen -<br />

Zusammenschluss von Gemeinden unter Beibehaltung <strong>der</strong> Selbständigkeit <strong>der</strong> Gemein-<br />

den. Der Aufgabenbereich <strong>der</strong> Gemeindeverbände kann von <strong>der</strong> Beratung und Unterstüt-<br />

zung <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben bis hin zur eigenständigen<br />

Wahrnehmung von gemeindlichen o<strong>der</strong> staatlichen Angelegenheiten reichen.<br />

Die engeren Gemeindeverbände werden in den einzelnen Län<strong>der</strong>n unterschiedlich be-<br />

zeichnet und verschlüsselt.<br />

In fast allen Län<strong>der</strong>n aber werden für engere Gemeindeverbände auf den<br />

Stellen 6, 7 für Gemeindeverbände und gemeindeverbandsangehörige Gemeinden <strong>der</strong><br />

Kreis verschlüsselt und auf den<br />

Stellen 8, 9 für gemeindeverbandsangehörige Gemeinden <strong>der</strong> Gemeindeverband ver-<br />

schlüsselt<br />

Kreisfreie Städte/Stadtkreise, Kreise/Landkreise, gemeindeverbandsfreie Gemeinden und<br />

gemeindefreie Gebiete haben in den meisten Län<strong>der</strong>n an diesen Stellen 0000.<br />

Kreise (Land- und Stadtkreise) haben keinen Regionalschlüssel. Sie werden mittels eines<br />

verkürzten Regionalschlüssels, des so genannten Kreisschlüssels, <strong>der</strong> nur 5 Stellen hat,<br />

verschlüsselt. D. h. für Kreise sind die Stellen 6 bis 12 leer.


Baden-Württemberg:<br />

7 / 52<br />

In Baden-Württemberg werden die engeren Gemeindeverbände je nach Rechtsform unter-<br />

schiedlich bezeichnet. Benachbarte Gemeinden desselben Landkreises können nach §59<br />

<strong>der</strong> Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg (GemO) eine Verwaltungsgemein-<br />

schaft als Gemeindeverwaltungsverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts) bilden o-<br />

<strong>der</strong> sie vereinbaren durch öffentlich rechtliche Vereinbarung, dass eine Gemeinde (erfül-<br />

lende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes übernimmt. Dann<br />

heißt <strong>der</strong> Gemeindeverband Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Der Begriff <strong>der</strong> Ein-<br />

heitsgemeinden wird für Gemeinden verwendet, die einen eigenen Verwaltungsraum bil-<br />

den. Sie sind kreisangehörig aber gemeindeverbandsfrei. Sie führen in EF1U4 „0000“.<br />

Stellen 6, 7 an<strong>der</strong>s als in den an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wird hier nicht noch einmal <strong>der</strong> jeweilige<br />

Kreis verschlüsselt, bei allen gemeindeverbandsangehörigen Gemeinden<br />

werden diese beiden Stellen mit 08 verschlüsselt,<br />

Stellen 8, 9 hier werden die Gemeindeverbände (Gemeindeverwaltungsverbände [GVV]<br />

und Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften [VVG]) verschlüsselt, je Land-<br />

kreis werden diese von 01 aufwärts verschlüsselt<br />

In Baden-Württemberg gibt es zwei höhere Gemeindeverbände mit folgenden Regional-<br />

schlüsseln:<br />

081080000000 für den Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern<br />

082080000000 für den Landeswohlfahrtsverband Baden<br />

Bayern:<br />

Auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene werden in Bayern die Verwaltungsgemeinschaften ver-<br />

schlüsselt. Diese sind nach <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bay-<br />

ern (VGemO) Körperschaften des öffentlichen Rechts und stellen einen Zusammenschluss<br />

benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter <strong>der</strong> Aufrechterhaltung des Bestandes <strong>der</strong><br />

beteiligten Gemeinden dar. Die Verwaltungsgemeinschaften sind jedoch keine Gemeinde-<br />

verbände, son<strong>der</strong>n Zweckverbände und werden daher nicht in vorliegen<strong>der</strong> Statistik, son-<br />

<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> Jährlichen Schulden <strong>der</strong> Zweckverbände erfasst.


8 / 52<br />

Stellen 6, 7 an<strong>der</strong>s als in den meisten an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wird hier nicht noch einmal <strong>der</strong><br />

jeweilige Kreis verschlüsselt,<br />

Stelle 6 ist bei allen Verwaltungsgemeinschaften und verwaltungsverbandsangehöri-<br />

gen Gemeinden mit 5 belegt<br />

Stelle 7 enthält noch einmal den Code für den jeweiligen Regierungsbezirk<br />

Stellen 8, 9 hier werden die Verwaltungsgemeinschaften je Regierungsbezirk von 01<br />

aufwärts verschlüsselt<br />

In Bayern existieren als höhere Gemeindeverbände 7 Bezirke. Ihr Verbandsgebiet ist iden-<br />

tisch mit den 7 Regierungsbezirken des Freistaates Bayern. Als Regionalschlüssel tragen<br />

die Bezirke den verkürzten Regierungsbezirksschlüssel.<br />

Brandenburg:<br />

091 Bezirk Oberbayern<br />

092 Bezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />

093 Bezirk Oberpfalz<br />

094 Bezirk Oberfranken<br />

095 Bezirk Mittelfranken<br />

096 Bezirk Unterfranken<br />

097 Bezirk Schwaben<br />

Die engeren Gemeindeverbände werden Ämter genannt. Nach §1 <strong>der</strong> Amtsordnung für<br />

das Land Brandenburg (Amtsordnung - AmtsO) sind die Ämter Körperschaften des öffentli-<br />

chen Rechts, die als Träger von Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung laut Gesetz an die<br />

Stelle <strong>der</strong> amtsanghörigen Gemeinden treten.<br />

Stellen 6, 7 für Ämter und amtsangehörige Gemeinden werden die Kreise mit Schlüssel-<br />

nummern von 60 an aufsteigend verschlüsselt<br />

Stellen 8, 9 für Ämter und amtsangehörige Gemeinden wird hier das Amt verschlüsselt, je<br />

Kreis werden die Ämter von 01 aufwärts verschlüsselt


Hessen:<br />

9 / 52<br />

In Hessen wird auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene nichts verschlüsselt. Alle Gemeinden und<br />

Kreise führen an diesen Stellen 0000. Der Hessische Landeswohlsfahrtsverband als höhe-<br />

rer Gemeindeverband in Hessen hat den Regionalschlüssel 066110000000.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Die engeren Gemeindeverbände im Land Mecklenburg Vorpommern heißen Ämter. Ent-<br />

sprechend <strong>der</strong> Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bilden kleine-<br />

re Gemeinden Ämter, die - soweit es das Gesetz bestimmt o<strong>der</strong> zulässt - als Träger <strong>der</strong><br />

Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung an die Stelle <strong>der</strong> amtsangehörigen Gemeinden tre-<br />

ten.<br />

An<strong>der</strong>s als in den meisten an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n erhalten in Mecklenburg-Vorpommern auch<br />

kreisfreie und amtsfreie Gemeinden in EF1U4 einen speziellen Code.<br />

Stellen 6, 7 für Ämter, amtsangehörige und kreisangehörige Gemeinden werden die Krei-<br />

se mit Schlüsselnummern von 51 an aufsteigend verschlüsselt<br />

Kreisfreie Städte werden mit 01 beginnend aufsteigend verschlüsselt<br />

Stellen 8, 9 kreisangehörige, aber amtsfreie Gemeinden werden je Kreis mit 01 aufstei-<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen:<br />

gend verschlüsselt<br />

für Ämter und amtsangehörige Gemeinden wird hier das Amt verschlüsselt, je<br />

Kreis werden die Ämter von 11 aufwärts verschlüsselt<br />

In Nie<strong>der</strong>sachsen können kleinere Gemeinden und gemeindefreie Gebiete eines Landkrei-<br />

ses zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft Samtgemeinden in Form öffentlich-rechtlicher Kör-<br />

perschaften bilden.<br />

Stellen 6, 7 alle Samtgemeinden und ihre Mitgliedsgemeinden werden mit dem Code 04<br />

gekennzeichnet<br />

Stellen 8, 9 alle Samtgemeinden werden je Kreis mit 01 aufsteigend verschlüsselt, die<br />

zugehörigen Mitgliedsgemeinden haben dann den gleichen Code


Nordrhein-Westfalen:<br />

10 / 52<br />

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine engeren Gemeindeverbände. EF1U4 enthält für alle<br />

Gemeinden und höheren Gemeindeverbände 0000.<br />

Die höheren Gemeindeverbände werden wie folgt verschlüsselt.<br />

Regionalverband Ruhr 058000000000<br />

Landschaftsverband Rheinland 052000000000<br />

Landschaftverband Westfalen-Lippe 056000000000<br />

Rheinland-Pfalz:<br />

Auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene gibt es in Rheinland-Pfalz die Verbandsgemeinden. Es<br />

sind Gebietskörperschaften, die aus mehreren rechtlich selbständigen Ortsgemeinden be-<br />

stehen. Es handelt sich dabei um eine Art Verwaltungsgemeinschaft mehrerer selbststän-<br />

diger Gemeinden. Den Verbandsgemeinden sind nach <strong>der</strong> §64 ff. Gemeindeordnung (Ge-<br />

mO) von Rheinland-Pfalz eigene Aufgaben zugewiesen, wie Schulwesen, Feuerwehr,<br />

zentrale Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Wasserversorgung o<strong>der</strong> Abwasserbesei-<br />

tigung. Diese hat eine eigene gewählte Gemeindevertretung (Verbandsgemein<strong>der</strong>at) und<br />

einen hauptamtlichen Bürgermeister. Die Aufgaben <strong>der</strong> Ortsgemeinden nimmt die Ver-<br />

bandgemeinde in <strong>der</strong>en Auftrag wahr.<br />

Stellen 6, 7 alle Verbandsgemeinden und verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemein-<br />

den führen hier die 07<br />

Stellen 8, 9 für alle Verbandsgemeinden und verbandsgemeindeangehörigen Ortsge-<br />

meinden wird hier das Amt verschlüsselt, je Kreis werden die Verbandsge-<br />

meinden ab 01 aufwärts verschlüsselt<br />

Als höherer Gemeindeverband ist in Rheinland-Pfalz <strong>der</strong> Bezirksverband Pfalz tätig. Als<br />

Regionalschlüssel ist ihm <strong>der</strong> verkürzte zweistellige Landesschlüsse 07 zugeordnet.<br />

Saarland:<br />

Im Saarland gibt es we<strong>der</strong> engere noch höhere Gemeindeverbände. EF1U4 enthält für alle<br />

Gemeinden 0000.


Sachsen:<br />

11 / 52<br />

In Sachsen werden auf <strong>der</strong> engeren Gemeindeverbandsebene nach dem Sächsischen<br />

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) Verwaltungsgemeinschaften<br />

und Verwaltungsverbände unterschieden.<br />

Verwaltungsgemeinschaften werden von benachbarten Gemeinden mittels Gemein-<br />

schaftsvereinbarung gebildet. Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt dann entsprechend<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsvereinbarung vollständig o<strong>der</strong> in Teilbereichen verwaltungstechnische<br />

Aufgaben für die weiterhin selbständigen Mitgliedsgemeinden, wobei die Verwaltungsge-<br />

meinschaft eine Gemeinde als erfüllende Gemeinde bestimmen kann. Der Begriff <strong>der</strong> „er-<br />

füllenden Gemeinde“ ist hier (in Sachsen) inhaltlich an<strong>der</strong>s bestimmt als in Thüringen!<br />

Der Verwaltungsverband ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er<br />

nimmt die in <strong>der</strong> Verbandssatzung vereinbarten Aufgaben für die Gemeinden (z. B. Melde-<br />

amt, Gewerbeamt, Standesamt, Bauamt) wahr.<br />

Stellen 6, 7 hier werden für die Gemeindeverbände und alle Gemeinden, die einem Ge-<br />

meindeverband (d.h. einer Verwaltungsgemeinschaft o<strong>der</strong> einem Verwal-<br />

tungsverband) angehören, die Kreise von 71 an aufsteigend verschlüsselt<br />

Stellen 8, 9 hier werden die Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände ver-<br />

schlüsselt<br />

die Verwaltungsgemeinschaften erhalten je Kreis Schlüsselnummern ab 11<br />

aufwärts<br />

die Verwaltungsverbände erhalten je Kreis Schlüsselnummern ab 51 auf-<br />

wärts<br />

Da Verwaltungsgemeinschaften keinen eigenen Haushalt führen, nehmen sie auch keine<br />

Schulden auf und sind nicht in <strong>der</strong> vorliegenden Statistik enthalten.<br />

Als höheren Gemeindeverband gibt es in Sachsen den Kommunalen Sozialverband Sach-<br />

sen. Sein Regionalschlüssel lautet 144000000000.


Sachsen-Anhalt:<br />

12 / 52<br />

Nach §§ 75-77 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) können be-<br />

nachbarte Gemeinden eines Landkreises zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft durch öffent-<br />

lich-rechtliche Vereinbarung eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Die Verwaltungsge-<br />

meinschaft besorgt dann alle Aufgaben des Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden, so-<br />

fern die ihr zur Besorgung übertragenen Aufgaben durch die Mitgliedsgemeinden nicht ge-<br />

son<strong>der</strong>t festgelegt sind.<br />

Stellen 6, 7 hier werden für die Verwaltungsgemeinschaften und alle Gemeinden, die ei-<br />

ner Verwaltungsgemeinschaft angehören, die Kreise von 51 an aufsteigend<br />

verschlüsselt<br />

Stellen 8, 9 für die Gemeindeverbände und gemeindeverbandsangehörigen Gemeinden<br />

werden hier die Verwaltungsgemeinschaften verschlüsselt,<br />

die Verwaltungsgemeinschaften erhalten je Kreis Schlüsselnummern ab 01<br />

aufwärts<br />

Schleswig-Holstein:<br />

In Schleswig-Holstein heißen die engeren Gemeindeverbände zumeist Ämter. Nach §1 <strong>der</strong><br />

Amtsordnung Schleswig-Holstein (AO) sind die Ämter Körperschaften des öffentlichen<br />

Rechts, die als Träger von Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung nach §9 ff. an die Stelle<br />

<strong>der</strong> amtsanghörigen Gemeinden treten.<br />

In den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland heißen die Ämter aufgrund historisch ge-<br />

wachsener Konventionen Kirchspielslandgemeinden und übernehmen über die Aufgaben<br />

von Ämtern hinaus weitere überkommene Aufgaben.<br />

Stellen 6, 7 hier werden für die Ämter und Kirchspielslandgemeinden und alle amtsang-<br />

hörigen Gemeinden, die Kreise von 51 an aufsteigend verschlüsselt<br />

Stellen 8, 9 hier werden die Ämter und Kirchspielslandgemeinden je Kreis mit Schlüssel-<br />

nummern ab 01 aufwärts verschlüsselt


Thüringen:<br />

13 / 52<br />

Im Freistaat Thüringen ist nach § 46 <strong>der</strong> "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung“<br />

(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften<br />

möglich, und nach § 51 ist es möglich, dass eine Gemeinde bestimmte Aufgaben einer be-<br />

nachbarten größeren Gemeinde, die mindestens 3.000 Einwohner hat, überträgt. Diese<br />

Aufgabenübertragung hat ähnliche Bedeutung wie die Verwaltungsgemeinschaft. Die grö-<br />

ßere Gemeinde nennt man in diesem Fall „erfüllende Gemeinde“.<br />

Oberhalb <strong>der</strong> Kreisebene gibt es keine Gemeindeverbände.<br />

Stellen 6, 7 für Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, die einer Verwaltungsge-<br />

meinschaft angehören o<strong>der</strong> die einer erfüllenden Gemeinde Aufgaben über-<br />

tragen haben, werden hier die Kreise von 61 an aufsteigend verschlüsselt<br />

Stellen 8, 9 verschlüsselt sind hier die Verwaltungsgemeinschaften bzw. die erfüllenden<br />

Gemeinden zu <strong>der</strong> die jeweilige Gemeinde gehört bzw. <strong>der</strong> die jeweilige Ge-<br />

meinde Aufgaben übertragen hat, je Kreis werden die Verwaltungsgemein-<br />

schaften von 01 aufwärts und erfüllende Gemeinden von 50 an aufwärts ver-<br />

schlüsselt<br />

EF1U5 Gemeinde<br />

Eine dreistellige Gemeindenummer ist hier enthalten. Die Gemeindenummern werden pro<br />

Land vergeben. Die kreisfreien Städte führen hier 000.<br />

Bei den Gemeindeverbänden sind diese Stellen leer.<br />

EF2 Berichtsstelle<br />

Das Feld EF2 enthält eine 8-stellige statistikspezifische Berichtsstellennummer, als Identi-<br />

fikator für den jeweiligen Schuldnerhaushalt. Die Berichtsstellennummer lässt sich aufteilen<br />

in:<br />

EF2U1 Regierungsbezirk Stelle 1<br />

EF2U2 Kreis Stelle 2 und 3<br />

EF2U3 Gemeinde Stelle 4 bis 6<br />

EF2U4 Zusatz Stelle 7 und 8


14 / 52<br />

Die Berichtsstellennummern für die höheren Gemeindeverbände stellen wie<strong>der</strong>um eine<br />

Beson<strong>der</strong>heit dar und werden daher im Rahmen <strong>der</strong> Ausführungen zu den landesspezifi-<br />

schen Verschlüsselungen von EF2U4 bei den betroffenen Län<strong>der</strong>n explizit erwähnt.<br />

EF2U1 Regierungsbezirk<br />

In Bundeslän<strong>der</strong>n, in denen Regierungspräsidien als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde)<br />

zwischen <strong>der</strong> Ministerialebene und den Kommunen (bzw. den unteren Landesbehörden)<br />

fungieren, gibt es die administrativen Gebietseinheiten <strong>der</strong> Regierungsbezirke. Diese sind<br />

die örtlichen Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Regierungspräsidien.<br />

Die Bundeslän<strong>der</strong> mit Regierungsbezirken und entsprechende Codes sind <strong>der</strong> folgenden<br />

Tabelle zu entnehmen:<br />

Bundesland Code = Regierungsbezirk<br />

Baden-Württemberg<br />

1 = Regierungsbezirk Stuttgart<br />

2 = Regierungsbezirk Karlsruhe<br />

3 = Regierungsbezirk Freiburg<br />

4 = Regierungsbezirk Tübingen<br />

Hessen 4 = Regierungsbezirk Darmstadt<br />

5 = Regierungsbezirk Gießen<br />

6 = Regierungsbezirk Kassel<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(aufgelöst zum 1. Januar 2005)<br />

1 = Regierungsbezirk Braunschweig<br />

2 = Regierungsbezirk Hannover<br />

3 = Regierungsbezirk Lüneburg<br />

4 = Regierungsbezirk Weser-Ems<br />

Nordrhein-Westfalen 1 = Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

2 = Regierungsbezirk Köln<br />

3 = Regierungsbezirk Münster<br />

4 = Regierungsbezirk Detmold<br />

5 = Regierungsbezirk Arnsberg


Bundesland Code = Regierungsbezirk<br />

Rheinland-Pfalz<br />

(obwohl aufgelöst zum 1. Januar 2000 werde<br />

die Codes weiterhin im Regionalschlüssel<br />

geführt)<br />

1 = Regierungsbezirk Koblenz<br />

2 = Regierungsbezirk Trier<br />

3 = Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz<br />

Sachsen 1 = Regierungsbezirk Chemnitz<br />

2 = Regierungsbezirk Dresden<br />

3 = Regierungsbezirk Leipzig<br />

Sachsen-Anhalt<br />

(aufgelöst zum 1. Januar 2004)<br />

Ausnahme Bayern:<br />

In Bayern gibt es neben den zwei kommunalen<br />

Ebenen Gemeinde und Landkreis einen<br />

dritten kommunalen Selbstverwaltungskörper<br />

- die mit den Regierungsbezirken<br />

als staatlicher Mittelbehörde territorialdeckungs-<br />

und namensgleichen Bezirke:<br />

1 = Regierungsbezirk Dessau<br />

2 = Regierungsbezirk Halle<br />

3 = Regierungsbezirk Magdeburg<br />

15 / 52<br />

1 = Regierungsbezirk / Bezirk Oberbayern<br />

2 = Regierungsbezirk / Bezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />

3 = Regierungsbezirk / Bezirk Oberpfalz<br />

4 = Regierungsbezirk / Bezirk Oberfranken<br />

5 = Regierungsbezirk / Bezirk Mittelfranken<br />

6 = Regierungsbezirk / Bezirk Unterfranken<br />

7 = Regierungsbezirk / Bezirk Schwaben<br />

In den Län<strong>der</strong>n, in denen es keine Regierungsbezirke gibt, steht an dieser Stelle eine 0.<br />

EF2U2 Kreis<br />

An diesen beiden Stellen sind die kreisfreien Städte/Stadtkreise und die Kreise/Landkreise<br />

verschlüsselt.<br />

In Bayern steht bei den Haushalten <strong>der</strong> Bezirke an dieser Stelle 00.<br />

EF2U3 Gemeinde<br />

EF2U4 Zusatz<br />

Die Stellen 4 bis 6 (EF2U3) und 7 bis 8 (EF2U4) werden im Folgenden zusammen erläu-<br />

tert.<br />

EF2U3 enthält, sofern es sich bei <strong>der</strong> Berichtsstelle um einen Gemeindehaushalt handelt,<br />

den 3-stelligen Gemeindeschlüssel, ansonsten (d.h. bei Haushalten <strong>der</strong> Gemeindeverbän-


16 / 52<br />

de [Landeswohlfahrtsverbände, Bezirke, Regionalverbände, Kreise, Ämter, Samtgemein-<br />

den, Verwaltungsgemeinschaften usw.] und bei Haushalten von kreisfreien Städ-<br />

ten/Stadtkreisen einen landesspezifischen Schlüssel. Das Zusatzfeld EF2U4 wird ebenfalls<br />

landesspezifisch belegt und enthält in den meisten Län<strong>der</strong>n die Verschlüsselung für die<br />

Gemeindeverbände. Oft sind diese Stellen - da nicht belegt - aber auch leer.<br />

Baden-Württemberg:<br />

4 bis 6 für Gemeindehaushalte wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

bei Gemeindeverwaltungsverbänden und Vereinbarten Verwaltungsgemein-<br />

schaften bzw. <strong>der</strong>en Haushalten enthält die 4. Stelle eine 7 und auf den Stellen 5<br />

und 6 ist die kreisweise vergebene Nummer des Gemeindeverbandes enthalten<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Stadtkreise führen auf diesen Stellen 000<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise 900<br />

7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />

Die Berichtsstellennummern für die Landeswohlfahrtsverbände lauten:<br />

Bayern:<br />

212_99__ Landeswohlfahrtsverband Baden<br />

111_99__ Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern<br />

(Stellen 4, 7 und 8 sind jeweils leer)<br />

4 bis 6 für Gemeindehaushalte wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

für die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften sind diese Stellen leer<br />

die Kreishaushalte, die Haushalte kreisfreier Städte sowie die Bezirkshaushalte<br />

führen an diesen Stellen 000<br />

7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />

Die Berichtsstellennummern <strong>der</strong> Bezirke lauten:<br />

100000 Bezirk Oberbayern<br />

200000 Bezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />

300000 Bezirk Oberpfalz<br />

400000 Bezirk Oberfranken


Brandenburg:<br />

500000 Bezirk Mittelfranken<br />

600000 Bezirk Unterfranken<br />

700000 Bezirk Schwaben<br />

4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

17 / 52<br />

bei Ämtern (Amtshaushalten) und Landkreisen (Kreishaushalten) steht an dieser<br />

Stelle 001,<br />

bei kreisfreie Städten 000<br />

7 und 8 die Ämter bzw. die Zugehörigkeit zu einem Amt werden verschlüsselt<br />

Hessen:<br />

bei amtsangehörigen Gemeinden und Ämtern selbst, steht hier die Nummer des<br />

Amtes,<br />

bei amtsfreie Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreisen stehen an dieser<br />

Stelle 00<br />

4 bis 6 bei Gemeindehaushalten wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

bei Kreishaushalten und den Haushalten <strong>der</strong> kreisfreien Städte steht 000<br />

7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />

Dem Hessischen Landeswohlfahrtsverband ist die Berichtsstellennummer 700000 zuge-<br />

ordnet. D. h. auch hier sind die Stellen 7 und 8 leer.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

bei Ämtern (bzw. Amtshaushalten) steht an dieser Stelle 999<br />

und Landkreisen (Kreishaushalten) steht an dieser Stelle 001,<br />

bei kreisfreie Städten steht 000<br />

7 und 8 die Ämter bzw. die Zugehörigkeit zu einem Amt werden verschlüsselt<br />

bei den Haushalten von kreisfreien Städten und Landkreisen sind diese Stellen<br />

leer


Nie<strong>der</strong>sachsen:<br />

4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

18 / 52<br />

bei Landkreisen (Kreishaushalten) und kreisfreie Städten steht an dieser Stelle<br />

000<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Samtgemeinden haben an 4. Stelle eine 4 und auf den Stellen<br />

5 und 6 werden sie, wie im Regionalschlüssel (auf den Stellen 8 und 9 in EF1U4)<br />

je Kreis mit 01 aufsteigend verschlüsselt<br />

7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />

Nordrhein-Westfalen:<br />

4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

und Landkreisen (Kreishaushalten) steht an dieser Stelle 001,<br />

bei kreisfreie Städten steht 000<br />

7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />

Die Berichtsstellennummern <strong>der</strong> höheren Gemeindeverbände sehen wie folgt aus:<br />

800000 Regionalverband Ruhr<br />

200000 Landschaftsverband Rheinland<br />

600000 Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />

Rheinland-Pfalz:<br />

4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

bei Kreishaushalten, Haushalten kreisfreier Städte und Verbandsgemeinden<br />

steht 000<br />

7 und 8 bei Kreishaushalten, Haushalten kreisfreier Städte und gemeindeverbandsfreier<br />

Gemeinden steht 00<br />

die Haushalte von Verbandsgemeinden sind mit 01 aufwärts je Kreis verschlüs-<br />

selt<br />

die Haushalte gemeindeverbansdangehöriger Gemeinden führen ebenfalls den<br />

Schlüssel <strong>der</strong> Verbandsgemeinde, zu <strong>der</strong> sie gehören<br />

Die Berichtsstellennummer des Bezirksverbandes Pfalz ist 30000000.


Saarland:<br />

4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

19 / 52<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise und des Stadtkreises Saarbrücken werden an die-<br />

ser Stelle mit 000 Verschlüsselt<br />

7 und 8 ist durchgängig mit 00 besetzt<br />

Sachsen:<br />

4 bis 6 bei Gemeindehaushalten wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsverbände führen an diesen Stellen die Gemein-<br />

denummer <strong>der</strong> erfüllenden Gemeinden<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise und <strong>der</strong> kreisfreien Städten werden mit 000 ver-<br />

schlüsselt<br />

7 und 8 die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsverbände führen als Zusatz generell 21<br />

bei allen an<strong>der</strong>en Haushalten sind die Stellen 7 und 8 leer.<br />

400000 ist die Berichtsstellennummer des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.<br />

Sachsen-Anhalt:<br />

4 bis 6 bei Gemeindehaushalten wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften führen an diesen Stellen 999<br />

die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise und <strong>der</strong> kreisfreien Städten werden mit 000 ver-<br />

schlüsselt<br />

7 und 8 die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften sowie die gemeindeverbandsan-<br />

gehörigen Gemeinden führen hier den kreisweise ab 01 aufwärts vergeben Code<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Schleswig-Holstein:<br />

4 bis 6 bei amts- und kirchspiellandsangehörigen Gemeindehaushalten wird hier die<br />

Gemeindenummer verschlüsselt<br />

bei kreisfreien Städten, Kreisen, Ämtern und Kirchspiellandsgemeinde bzw. de-<br />

ren Haushalten sind diese Stellen leer


20 / 52<br />

7 und 8 bei amts- und kirchspiellandsangehörigen Gemeindehaushalten ebenso wie bei<br />

Thüringen:<br />

den Haushalten <strong>der</strong> Ämter und Kirchspiellandsgemeinden selbst wird <strong>der</strong>en<br />

Nummer kreisweise verschlüsselt<br />

für die Haushalte <strong>der</strong> kreisfreien Städte und <strong>der</strong> Kreise sind diese Stellen leer<br />

4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt ebenso wird bei er-<br />

füllenden Gemeinden und Gemeinden die einen Teil ihrer Aufgaben auf eine er-<br />

füllende Gemeinde übertragen haben die Gemeindenummer verschlüsselt<br />

bei den Haushalten <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften steht hier generell die 999<br />

Kreishaushalte und Haushalte kreisfreier Städte führen 000<br />

7 und 8 die Verwaltungsgemeinschaften und alle einer Verwaltungsgemeinschaft ange-<br />

hörenden Gemeinden bzw. <strong>der</strong>en Haushalte werden kreisweise mit 01 aufwärts<br />

verschlüsselt<br />

erfüllende Gemeinden und Gemeinden, die einen Teil ihrer Aufgaben auf eine<br />

erfüllende Gemeinde übertragen haben, führen an dieser Stelle einen kreisweise<br />

vergebenen Code ab 50 aufwärts<br />

kreisangehörige Gemeinden, die we<strong>der</strong> einer Verwaltungsgemeinschaft noch ei-<br />

ner erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind, führen ebenso wie kreisfreie Städte<br />

und Landkreise 00<br />

EF3 Rechnungsjahr<br />

Hier wird das Berichtsjahr in 4-stelliger Form angegeben<br />

EF4 Verschuldung<br />

Es wird angegeben, ob die Gemeinde Schulden hat o<strong>der</strong> nicht.<br />

1 = ja<br />

2 = keine


EF5 Schulden <strong>der</strong> Gemeinde / des Gemeindeverbandes insgesamt<br />

21 / 52<br />

Hier wird <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Schulden <strong>der</strong> Berichtsstelle ausgewiesen. Es wird <strong>der</strong><br />

Nennbetrag <strong>der</strong> Schulden ohne Abzug eines Disagios angegeben. Bei Schulden, die zum<br />

Teil bereits an den Gläubiger zurückgezahlt sind, wird <strong>der</strong> Betrag angegeben, mit dem<br />

die/<strong>der</strong> schuldnerische Gemeinde/Gemeindeverband am Stichtag noch belastet war. Til-<br />

gungsbeträge, die zwar fällig, aber bis zum Stichtag noch nicht zurückgezahlt bzw. einem<br />

internen Tilgungsfonds zugeführt waren, dürfen von den Schuldbeträgen nicht abgesetzt<br />

werden, und sind demnach in diesem Betrag enthalten. Dagegen sind Tilgungsbeträge, die<br />

zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger auf ein Sperr- o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>konto eines Kreditinstituts eingezahlt<br />

und damit dem Zugriff des Schuldners entzogen werden, vom Schuldbetrag abzusetzen.<br />

Im Schuldenstand werden alle Schulden nachgewiesen, für die die Berichtsstelle Schuld-<br />

ner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden ih-<br />

rer rechtlich selbständigen Stiftungen und Son<strong>der</strong>vermögen, <strong>der</strong>en Ausgaben und Ein-<br />

nahmen vollständig (brutto) im Haushalt <strong>der</strong> Gemeinden/Gemeindeverbände nachgewie-<br />

sen werden.<br />

Die Schulden <strong>der</strong> rechtlich unselbständigen kommunalen Son<strong>der</strong>vermögen mit eigener,<br />

vom Trägerhaushalt getrennter Rechnungsführung gelten dagegen nicht als Schulden <strong>der</strong><br />

Gemeinde o<strong>der</strong> des Gemeindeverbandes und werden geson<strong>der</strong>t erfasst und nachgewie-<br />

sen. Dies sind die Schulden, welche die Kommunen für Eigenbetriebe aufnehmen.<br />

Ebenso nicht zum Schuldenstand <strong>der</strong> Gemeinde gehören die Schulden <strong>der</strong> rechtlich selb-<br />

ständigen kommunalen Fonds, Einrichtungen, Betriebe und wirtschaftlichen Unternehmen.<br />

Des Weiteren gehören nicht zum Schuldenstand einer Gemeinde / eines Gemeindever-<br />

bandes:<br />

• Gel<strong>der</strong>, die von Dritten hinterlegt werden (z. B. Kautionen),<br />

• von Dritten erhaltene Beträge (beispielsweise für den Wohnungsbau), für die keine<br />

Verpflichtung zur Rückzahlung entstanden sind (z. B. zins- und tilgungsfreie Darle-<br />

hen),


22 / 52<br />

• Kreditähnliche Rechtsgeschäfte (z. B. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden,<br />

Restkaufgel<strong>der</strong> und Leasingverträge; diese werden im Teil E des Erfassungsbogens<br />

erfragt und werden in den Variablen EF262 bis EF264 ausgewiesen.<br />

• Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen und ähnlichen Verpflichtungen<br />

EF6 Kassenverstärkungskredite<br />

Kassenverstärkungskredite sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten, die die Schuldner zur<br />

Überbrückung vorübergehen<strong>der</strong> Kassenanspannungen eingehen. Zur Vorfinanzierung von<br />

langfristigen Darlehen aufgenommene Zwischenkredite sind hier nicht enthalten, sie sind<br />

dagegen als echte Kreditmarktschulden bei den jeweiligen Schuldenarten (EF20 [Anlei-<br />

hen], EF30 [sonstige Wertpapierschulden], EF40 [Schulden bei inländischen Sparkassen],<br />

EF50 [Schulden bei inländischen Girozentralen/Landesbanken], usw. bis EF150 [Fremd-<br />

währungsschulden bei ausländischen Stellen] bzw. insgesamt in EF160 Kreditmarktschul-<br />

den zusammen]) ausgewiesen.<br />

Kassenverstärkungskredite dienen nicht <strong>der</strong> Ausgabendeckung, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Liquiditätssi-<br />

cherung.<br />

Innere Darlehen<br />

Innere Darlehen im Gegensatz zu äußeren Darlehen werden vom Schuldner innerhalb des<br />

eigenen Vermögensbereiches aufgenommen.<br />

Als inneres Darlehen gilt die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>-<br />

rücklagen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung für einen an<strong>der</strong>en als den<br />

ursprünglich bei <strong>der</strong> Ansammlung <strong>der</strong> Mittel vorgesehenen Zweck. Darlehen bei ausge-<br />

glie<strong>der</strong>ten Einrichtungen und Unternehmen mit kaufmännischen Rechnungswesen werden<br />

nicht als Innere Darlehen, son<strong>der</strong>n als “Äußere Verschuldung“ (Schulden bei sonstigen in-<br />

ländischen Stellen o<strong>der</strong> bei öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen)<br />

nachgewiesen.


EF7 Innere Darlehen, hier: Mittel von Son<strong>der</strong>rücklagen<br />

23 / 52<br />

Son<strong>der</strong>rücklagen werden in den Gemeinden und Gemeindeverbänden nur für beson<strong>der</strong>e<br />

Zwecke des Verwaltungshaushalts, nicht jedoch für Zwecke <strong>der</strong> Haushaltssicherung auf-<br />

gebaut. Son<strong>der</strong>rücklagen sind quasi „Rückstellungen für den laufenden Aufwand“ bei-<br />

spielsweise für gemeindeeigenen Pensions- und Zusatzversorgungseinrichtungen, zum<br />

Ausgleich des Gebührenaufkommens o<strong>der</strong> auch speziell zur späteren Begleichung von<br />

bekannten Schulden, wenn <strong>der</strong>en Höhe und Fälligkeit noch nicht bekannt sind.<br />

EF8 Innere Darlehen, hier: Mittel von Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung<br />

Betrag <strong>der</strong> Darlehenssumme, welche die Gemeinden o<strong>der</strong> Gemeindeverbände bei ihren<br />

Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung aufgenommen haben.<br />

Allgemein bezeichnet Son<strong>der</strong>vermögen, das Vermögen, das wegen <strong>der</strong> Erfüllung eines<br />

beson<strong>der</strong>en Zwecks aus dem Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde / des Gemeindeverbandes ausge-<br />

son<strong>der</strong>t wurde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde/dem Gemeindeverband von einem Dritten für einen be-<br />

stimmten Zweck übereignet worden ist.<br />

Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung sind Son<strong>der</strong>vermögen, die finanzwirtschaftlich im<br />

Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde verbleiben und für die keine extra Wirtschaftspläne aufgestellt<br />

werden.<br />

Was genau zum Son<strong>der</strong>vermögen einer Gemeinden o<strong>der</strong> eines Gemeindeverbandes zählt,<br />

wird jeweils in den landesspezifischen Verordnungen zur Kommunalverwaltung festgelegt.<br />

Als Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung werden gemeinhin genannt:<br />

1. das Gemeindeglie<strong>der</strong>vermögen (dies ist Vermögen, dessen ertragsmäßige Nutzung<br />

nicht <strong>der</strong> Gemeinde, son<strong>der</strong>n sonstigen Berechtigten zusteht. Es kann sich dabei z. B.<br />

um die Nutzung <strong>der</strong> Gemeindewiesen, des Waldes und die Holzrechte handeln. Aus<br />

Gründen des Gemeinwohls kann die Gemeinde die Nutzungsrechte gegen angemes-<br />

sene Entschädigung aufheben<br />

2. das Vermögen <strong>der</strong> rechtlich unselbständigen Stiftungen<br />

3. die rechtlich unselbständigen Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen für die<br />

Bediensteten <strong>der</strong> Gemeinden.


24 / 52<br />

Son<strong>der</strong>vermögen mit Son<strong>der</strong>echnungen sind beispielsweise die wirtschaftlichen Unter-<br />

nehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Eigenbetriebe) und öffentliche Einrichtun-<br />

gen (d. h. wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unternehmen bspw. die Eigengesell-<br />

schaften in <strong>der</strong> Rechtsform von AG o<strong>der</strong> GmbH) für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

Son<strong>der</strong>echnungen geführt werden.<br />

Darlehen, die bei diesen aufgenommen werden, gelten als Äußere Verschuldung und sind<br />

nicht in diesem Betrag EF8 enthalten.<br />

EF9 Innere Darlehen insgesamt<br />

Summe <strong>der</strong> Inneren Darlehen einer Gemeinde / eines Gemeindeverbandes insgesamt,<br />

Summe aus EF7 (Mittel von Son<strong>der</strong>rücklagen) + EF8 (Mittel von Son<strong>der</strong>vermögen ohne<br />

Son<strong>der</strong>rechnung)<br />

EF10 Bürgschaften (Haftungssumme insgesamt)<br />

Hier werden alle Bürgschaften <strong>der</strong> Gemeinde / des Gemeindeverbandes im Sinne des<br />

§ 765 BGB einschl. <strong>der</strong> Nachbürgschaften mit den übernommenen Haftungssummen, aber<br />

nicht mit den gesamten Kreditsummen und nicht mit den durch Gesetz o<strong>der</strong> Haushaltssat-<br />

zung festgestellten Ermächtigungssummen angegeben.<br />

Aufgrund von Bürgschaften bereits geleistete Zahlungen (Schadensfälle) sind nicht im be-<br />

trag enthalten.<br />

Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen.<br />

Von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, ist <strong>der</strong> unge-<br />

deckte Teil in dieser Summe enthalten.<br />

Bürgschaften, die kraft Gesetzes übernommen werden müssen (z.B. Haftung <strong>der</strong> Gemein-<br />

den/GV für Sparkassen als Gewährsträger, Ausfallbürgschaften beim Wohnungsbau) blei-<br />

ben dagegen unberücksichtigt, d.h. sie nicht in diesem Betrag enthalten<br />

In diesem Feld enthalten ist die insgesamte Haftungssumme vermin<strong>der</strong>t um Tilgungen und<br />

um eventuelle im Schadensfall geleisteten Beträge gekürzte.


Kreditmarktschulden<br />

25 / 52<br />

Kreditmarktschulden sind alle Schulden, die von kommunalen Haushalten zum Zweck <strong>der</strong><br />

Haushaltsfinanzierung durch Begebung (Emission) von Wertpapieren o<strong>der</strong> direkt mittels<br />

Schuldscheindarlehen bei Kreditinstituten o<strong>der</strong> sonstigen inländischen und ausländischen<br />

Stellen aufgenommen werden. Werden die Mittel nur kurzfristig zum Ausgleich vorüberge-<br />

hen<strong>der</strong> Kassendefizite aufgenommen, handelt es sich nicht um Kreditmarktschulden, son-<br />

<strong>der</strong>n um Kassenverstärkungskredite.<br />

Auf fremde Währung lautende Schulden wurden von den Berichtspflichtigen bis zum Be-<br />

richtsjahr 2001 in DM und ab 2002 in Euro umgerechnet und zwar zu dem von <strong>der</strong> Europä-<br />

ischen Zentralbank zum 31. Dezember z. B. im Börsenblatt o<strong>der</strong> im Internet unter<br />

www.ECB.int veröffentlichten Referenzkurs.<br />

Für sämtliche Kreditmarktschulden und ebenso die Schulden bei öffentlichen Haushalten<br />

werden die Schuldenbewegungen innerhalb des Berichtsjahres mittels folgen<strong>der</strong> Kennzif-<br />

fern ausgewiesen:<br />

• Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres<br />

• Berichtigungen + / -<br />

Hier werden die Berichtigungsbeträge aus fehlerhaften Nachweisen beim Schul-<br />

denstand des Vorjahres ausgewiesen.<br />

• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Laufzeit bis<br />

einschließlich 1 Jahr<br />

• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Laufzeit von<br />

über 1 Jahr bis unter 5 Jahren<br />

• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Laufzeit von<br />

5 Jahren und mehr<br />

• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> vier Kennziffern zur Schuldenaufnahme werden alle neu aufgenomme-<br />

nen Schulden mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios aufgeführt. Die aufge-<br />

nommen Schulden werden zum einen - unterteilt nach ihren vertraglich festgelegten<br />

Laufzeiten einer <strong>der</strong> drei vorgegebenen Laufzeitgruppen zugeordnet und dort ausge-


26 / 52<br />

wiesen – und zum an<strong>der</strong>en einmal insgesamt ausgewiesen. Dabei unberücksichtigt<br />

bleiben vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten.<br />

Rückzahlungen auf neue Schuldverpflichtungen, die bereits im gleichen Berichtszeit-<br />

raum erfolgten, werden nicht von <strong>der</strong> Schuldenaufnahme abgesetzt, son<strong>der</strong>n als Schul-<br />

dentilgungen nachgewiesen.<br />

Bei Wertpapieremissionen wird <strong>der</strong> volle, zum Verkauf gestellte Betrag als Schulden-<br />

aufnahme angegeben. Nicht verkaufte Stücke werden unter "Sonstige Abgänge" auf-<br />

geführt und bei den nachrichtlichen Angaben über den Eigenbestand (Teil E des Er-<br />

hebungsbogens; EF258, EF259) ausgewiesen.<br />

• Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

Als Tilgungen werden alle in <strong>der</strong> Zeit vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres zurückgezahl-<br />

ten Schuldbeträge, unabhängig davon, ob sie fällig waren o<strong>der</strong> nicht ausgewiesen. Als Til-<br />

gungen gelten auch Tilgungsbeträge, die zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger auf ein Sperr- o<strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>konto eines Kreditinstituts eingezahlt und damit dem Zugriff <strong>der</strong> schuldnerischen<br />

Gemeinde / des schuldnerischen Gemeindeverbandes entzogen werden.<br />

• Sonstige Zugänge<br />

• Sonstige Abgänge<br />

In diesen Variablen werden alle Schuldenzugänge und Schuldenabgänge erfasst, die<br />

Haushaltsmittel we<strong>der</strong> zugeführt noch entzogen haben. Darunter fallen z.B. Verän<strong>der</strong>un-<br />

gen im Schuldenstand durch Einglie<strong>der</strong>ung vorher selbständiger Son<strong>der</strong>rechnungen bzw.<br />

Ausglie<strong>der</strong>ung von Son<strong>der</strong>rechnungen, Schuldabtretungen; beispielsweise offene Forde-<br />

rungsabtretungen, Fundierung aufgelaufener Zins- und Tilgungsrückstände, Übernahme<br />

von hypothekarisch belastetem Grundbesitz.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen des Eigenbestandes an Wertpapieren werden bei Rückkäufen eigener E-<br />

missionen (nicht bei Tilgung dieser Stücke) als sonstige Abgänge, bei Wie<strong>der</strong>verkäufen<br />

aus dem Eigenbestand als sonstige Zugänge dargestellt. Wertpapiere, die sich im Eigen-<br />

bestand <strong>der</strong> Gebietskörperschaften befinden und im Laufe <strong>der</strong> Berichtszeit getilgt werden,


27 / 52<br />

sind mit dem Nennwert sowohl bei "Sonstigen Zugängen" als auch bei "Tilgungen" nach-<br />

zuweisen.<br />

Nicht als "Sonstige Zu- und Abgänge" erfasst, werden Vorgänge, die sich aus <strong>der</strong> Auflö-<br />

sung und Neubildung von Gebietskörperschaften ergeben. In solchen Fällen werden die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Umsetzungen bereits bei den Anfangsbeständen (Schuldenstand des Vor-<br />

jahres) <strong>der</strong> aufnehmenden bzw. abgebenden Gebietskörperschaften vorgenommen wer-<br />

den.<br />

EF11 - EF20 Kreditmarktschulden: hier Anleihen (Kennziffern 100-109)<br />

Eine Anleihe ist ein verzinsliches Wertpapier zur langfristigen Kreditfinanzierung. Meist ga-<br />

rantiert die Anleihe gleich bleibende Zinsen und die Rückzahlung eines bestimmten Betra-<br />

ges. Dass Gemeinden o<strong>der</strong> Gemeindeverbände Anleihen emittieren, ist sehr selten.<br />

Die bekanntesten öffentlichen Anleihen sind Bundesanleihen und Bundesobligationen. An-<br />

<strong>der</strong>e öffentliche Anleihen werden beispielsweise von Banken, Bundeslän<strong>der</strong>n, <strong>der</strong> Post,<br />

von <strong>der</strong> Deutschen Ausgleichsbank sowie <strong>der</strong> Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau herausgege-<br />

ben. Sie haben in <strong>der</strong> Regel ein geringeres Ausgabevolumen als Bundesanleihen.<br />

EF11 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 100)<br />

EF12 Berichtigungen + / - (Kennziffer 101)<br />

EF13 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 102)<br />

EF14 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 103)<br />

EF15 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 104)<br />

EF16 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 105)<br />

Summe aus EF13+ EF14 + EF15<br />

EF17 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

106)


EF18 Sonstige Zugänge (Kennziffer 107)<br />

EF19 Sonstige Abgänge (Kennziffer 108)<br />

EF20 Schuldenstand am 31.12 des Berichtsjahres (Kennziffer 109)<br />

Summe aus EF11 (Schuldenstand am 31.12 des Vorjahres)<br />

+ EF12 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF16 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF18 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF17 (Tilgungen)<br />

- EF19 (Sonstige Abgänge)<br />

28 / 52<br />

EF21 - EF 30 Kreditmarktschulden; hier Sonstige Wertpapierschulden (Kennziffern<br />

170-179)<br />

Zu den sonstigen Wertpapieren zählen u. a. Kommunalobligationen, Schuldverschreibun-<br />

gen, Pfandbriefe und ähnliches.<br />

EF21 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 170)<br />

EF22 Berichtigungen + / - (Kennziffer 171)<br />

EF23 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 172)<br />

EF24 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 173)<br />

EF25 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 174)<br />

EF26 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 175)<br />

Summe aus EF23+ EF24 + EF25<br />

EF27 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

176)<br />

EF28 Sonstige Zugänge (Kennziffer 177)<br />

EF29 Sonstige Abgänge (Kennziffer 178)


EF30 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 179)<br />

Summe aus EF21 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF22 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF26 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF28 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF27 (Tilgungen)<br />

- EF29 (Sonstige Abgänge)<br />

EF31 - EF40 Schulden bei inländischen Sparkassen (Kennziffern 200-209)<br />

EF31 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 200)<br />

EF32 Berichtigungen + / - (Kennziffer 201)<br />

29 / 52<br />

EF33 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 202)<br />

EF34 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 203)<br />

EF35 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12 des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 204)<br />

EF36 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 205)<br />

Summe aus EF33+ EF34 + EF35<br />

EF37 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

206)<br />

EF38 Sonstige Zugänge (Kennziffer 207)<br />

EF39 Sonstige Abgänge (Kennziffer 208)<br />

EF40 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 209)<br />

Summe aus EF31 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF32 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF36 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF38 (Sonstige Zugänge)


- EF37 (Tilgungen)<br />

- EF39 (Sonstige Abgänge)<br />

30 / 52<br />

EF41 - EF50 Schulden bei inländischen Girozentralen/Landesbanken (Kennziffern<br />

210-219)<br />

Zu den inländischen Girozentralen und Landesbanken zählen alle öffentlich-rechtlichen<br />

Kreditinstitute, wie z.B.<br />

- Deutsche Ausgleichsbank Bonn<br />

- Thüringer Aufbaubank<br />

- Bayerische Landesbodenkreditanstalt<br />

- Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)<br />

- WestLB<br />

- SachsenLB<br />

- Landesbank Rheinland-Pfalz<br />

- BayernLB<br />

etc.<br />

EF41 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 210)<br />

EF42 Berichtigungen + / - (Kennziffer 211)<br />

EF43 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 212)<br />

EF44 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 213)<br />

EF45 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 214)<br />

EF46 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 215)<br />

Summe aus EF43+ EF44 + EF45<br />

EF47 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

216)


EF48 Sonstige Zugänge (Kennziffer 217)<br />

EF49 Sonstige Abgänge (Kennziffer 218)<br />

EF50 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 219)<br />

Summe aus EF41 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF42 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF46 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF48 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF47 (Tilgungen)<br />

- EF49 (Sonstige Abgänge)<br />

31 / 52<br />

EF51 - EF60 Schulden bei sonstigen inländischen Kreditinstituten (Kennziffern<br />

220-229)<br />

Zu den sonstigen inländischen Kreditinstituten gehören alle privaten Kreditinstitute, wie<br />

z. B. - Raiffeisenbanken/Volksbanken<br />

- Commerzbank AG<br />

- Bayerische Hypo- und Vereinsbank<br />

- Deutsche Bank.<br />

EF51 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 220)<br />

EF52 Berichtigungen + / - (Kennziffer 221)<br />

EF53 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 222)<br />

EF54 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 223)<br />

EF55 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 224)<br />

EF56 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 225)<br />

Summe aus EF53+ EF54 + EF55


32 / 52<br />

EF57 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

226)<br />

EF58 Schulden bei sonstigen inländischen Kreditinstituten: Sonstige Zugänge<br />

(Kennziffer 227)<br />

EF59 Schulden bei sonstigen inländischen Kreditinstituten: Sonstige Abgänge<br />

(Kennziffer 228)<br />

EF60 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 229)<br />

Summe aus EF51 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF52 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF56 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF58 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF57 (Tilgungen)<br />

- EF59 (Sonstige Abgänge)<br />

EF61 - EF70 Schulden bei inländischen Bausparkassen (Kennziffern 240-249)<br />

Beim Ausweis <strong>der</strong> Schulden bei inländischen Bausparkassen wird im Fall <strong>der</strong> Inanspruch-<br />

nahme eines Bausparvertrages als Schuldenstand nur <strong>der</strong> Teil eingetragen, <strong>der</strong> echt kredi-<br />

tiert wird. Der Schuldenstand umfasst nicht die Ansparsumme.<br />

EF61 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 240)<br />

EF62 Berichtigungen + / - (Kennziffer 241)<br />

EF63 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 242)<br />

EF64 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 243)<br />

EF65 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 244)<br />

EF66 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 245)<br />

Summe aus EF63+ EF64 + EF65


33 / 52<br />

EF67 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

246)<br />

EF68 Sonstige Zugänge (Kennziffer 247)<br />

EF69 Sonstige Abgänge (Kennziffer 248)<br />

EF70 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 249)<br />

Summe aus EF61 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF62 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF66 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF68 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF67 (Tilgungen)<br />

- EF69 (Sonstige Abgänge)<br />

EF71 - EF80 Schulden bei inländischen Versicherungsunternehmen (Kennziffern<br />

250-259)<br />

Zu den Schulden bei inländischen Versicherungsunternehmen gehören auch die Schulden<br />

bei privaten Krankenversicherungs- und Zusatzversorgungseinrichtungen.<br />

EF71 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 250)<br />

EF72 Berichtigungen + / - (Kennziffer 251)<br />

EF73 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 252)<br />

EF74 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 253)<br />

EF75 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 254)<br />

EF76 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 255)<br />

Summe aus EF73+ EF74 + EF75<br />

EF77 Schulden bei inländischen Versicherungsunternehmen: Tilgungen vom 1.1.<br />

bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer 256)


EF78 Sonstige Zugänge (Kennziffer 257)<br />

EF79 Sonstige Abgänge (Kennziffer 258)<br />

EF80 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 259)<br />

Summe aus EF71 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF72 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF76 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF78 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF77 (Tilgungen)<br />

- EF79 (Sonstige Abgänge)<br />

34 / 52<br />

EF81 - EF90 Schulden bei Deutsche Bahn AG und Deutsche Post AG (Kennziffern<br />

260-269)<br />

EF81 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 260)<br />

EF82 Berichtigungen + / - (Kennziffer 261)<br />

EF83 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 262)<br />

EF84 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 263)<br />

EF85 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 264)<br />

EF86 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 265)<br />

Summe aus EF83+ EF84 + EF85<br />

EF87 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

266)<br />

EF88 Sonstige Zugänge (Kennziffer 267)<br />

EF89 Sonstige Abgänge (Kennziffer 268)<br />

EF90 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 269)<br />

Summe aus EF81 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)


+ EF82 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF86 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF88 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF87 (Tilgungen)<br />

- EF89 (Sonstige Abgänge)<br />

EF91- EF100 Schulden bei <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit (Kennziffern 270-279)<br />

EF91 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 270)<br />

EF92 Berichtigungen + / - (Kennziffer 271)<br />

35 / 52<br />

EF93 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 272)<br />

EF94 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 273)<br />

EF95 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 274)<br />

EF96 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 275)<br />

Summe aus EF93+ EF94 + EF95<br />

EF97 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

276)<br />

EF98 Sonstige Zugänge (Kennziffer 277)<br />

EF99 Sonstige Abgänge (Kennziffer 278)<br />

EF100 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 279)<br />

Summe aus EF91 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF92 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF96 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF98 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF97 (Tilgungen)<br />

- EF99 (Sonstige Abgänge)


36 / 52<br />

EF101 - EF110 Schulden bei sonstigen Sozialversicherungen (Kennziffern 290-299)<br />

Kreditmarktschulden bei sonstigen Sozialversicherungen sind beispielsweise Schulden bei<br />

den Trägern <strong>der</strong> gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.<br />

EF101 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 290)<br />

EF102 Berichtigungen + / - (Kennziffer 291)<br />

EF103 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 292)<br />

EF104 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 293)<br />

EF105 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 294)<br />

EF106 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 295)<br />

Summe aus EF103+ EF104 + EF105<br />

EF107 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

296)<br />

EF108 Sonstige Zugänge (Kennziffer 297)<br />

EF109 Sonstige Abgänge (Kennziffer 298)<br />

EF110 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 299)<br />

Summe aus EF101 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF102 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF106 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF108 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF107 (Tilgungen)<br />

- EF109 (Sonstige Abgänge)


37 / 52<br />

EF111 - EF120 Schulden bei öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen (Kenn-<br />

ziffern 280-289)<br />

EF111 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 280)<br />

EF112 Berichtigungen + / - (Kennziffer 281)<br />

EF113 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 282)<br />

EF114 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 283)<br />

EF115 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 284)<br />

EF116 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 285)<br />

Summe aus EF113+ EF114 + EF115<br />

EF117 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

286)<br />

EF118 Sonstige Zugänge (Kennziffer 287)<br />

EF119 Sonstige Abgänge (Kennziffer 288)<br />

EF120 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 289)<br />

Summe aus EF111 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF112 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF116 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF118 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF117 (Tilgungen)<br />

- EF119 (Sonstige Abgänge)<br />

EF121 - EF130 Schulden bei sonstigen inländischen Stellen (Kennziffern 300-309)<br />

Zu den sonstigen inländischen Stellen gehören u. a. Stiftungen, private Geldgeber, Verei-<br />

ne, Genossenschaften, Verbände und Kirchen.


38 / 52<br />

Als Kreditmarktschulden bei sonstigen inländischen Stellen zählen auch die Schulden bei<br />

Institutionen, an <strong>der</strong>en Nennkapital Bund, Län<strong>der</strong>, Gemeinden, Gemeindeverbände o<strong>der</strong><br />

Zweckverbände beteiligt sind, da sich diese in <strong>der</strong> Regel selbst am Kreditmarkt refinanzie-<br />

ren (z.B. Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau, KfW). Das gilt auch dann, wenn die Zinslast von<br />

öffentlichen Haushalten ganz o<strong>der</strong> teilweise übernommen wird (z.B. KfW-Programme).<br />

Mittel, die zuvor von diesen Institutionen ausgezahlt, letztendlich aber aus öffentlichen<br />

Haushalten bereitgestellt werden, werden als Schulden bei öffentlichen Haushalten nach-<br />

gewiesen.<br />

EF121 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 300)<br />

EF122 Berichtigungen + / - (Kennziffer 301)<br />

EF123 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 302)<br />

EF124 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 303)<br />

EF125 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 304)<br />

EF126 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 305)<br />

Summe aus EF123+ EF124 + EF125<br />

EF127 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

306)<br />

EF128 Sonstige Zugänge (Kennziffer 307)<br />

EF129 Sonstige Abgänge (Kennziffer 308)<br />

EF130 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 309)<br />

Summe aus EF121 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF122 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF126 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF128 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF127 (Tilgungen)


- EF129 (Sonstige Abgänge)<br />

39 / 52<br />

EF131 - EF150 Schulden bei ausländischen Stellen unterschieden in EURO-<br />

Schulden und Fremdwährungsschulden (Kennziffern 310-329)<br />

Erfasst werden hier die sogenannten Auslandsschulden, d.h. die Schulden bei ausländi-<br />

schen Kreditinstituten o<strong>der</strong> sonstigen ausländischen Stellen unterschieden nach Schulden<br />

die in Euro bzw. in einer fremden Währung aufgenommen wurden.<br />

Zu den Auslandschulden zählen alle Schulden, die bei gebietsfremden Gläubigern (d.h. bei<br />

Gläubigern mit Sitz außerhalb Deutschlands) entwe<strong>der</strong> vom Schuldner direkt o<strong>der</strong> indirekt<br />

durch die Vermittlung von Kreditinstituten (z.B. bei internationalen Einrichtungen) aufge-<br />

nommen wurden. Auf fremde Währung lautende Schulden sind in Euro umzurechnen und<br />

zwar zu dem von <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank zum 31. Dezember im Bundesanzeiger<br />

(bzw. unter www.ECB.int im Internet) veröffentlichten Referenzkurs.<br />

EF131 – EF140 EURO-Schulden (Kennziffern 310-319)<br />

EF131 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 310)<br />

EF132 Berichtigungen + / - (Kennziffer 311)<br />

EF133 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 312)<br />

EF134 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 313)<br />

EF135 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 314)<br />

EF136 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 315)<br />

Summe aus EF133+ EF134 + EF135<br />

EF137 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

316)<br />

EF138 Sonstige Zugänge (Kennziffer 317)


EF139 Sonstige Abgänge (Kennziffer 318)<br />

EF140 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 319)<br />

Summe aus EF131 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF132 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF136 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF138 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF137 (Tilgungen)<br />

- EF139 (Sonstige Abgänge)<br />

EF141 - EF150 Fremdwährungsschulden (Kennziffern 320-329)<br />

EF141 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 320)<br />

EF142 Berichtigungen + / - (Kennziffer 321)<br />

40 / 52<br />

EF143 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 322)<br />

EF144 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 323)<br />

EF145 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 324)<br />

EF146 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 325)<br />

Summe aus EF143+ EF144 + EF145<br />

EF147 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

326)<br />

EF148 Sonstige Zugänge (Kennziffer 327)<br />

EF149 Sonstige Abgänge (Kennziffer 328)<br />

EF150 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 329)<br />

Summe aus EF141 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF142 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF146 (Schuldenaufnahmen insgesamt)


+ EF148 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF147 (Tilgungen)<br />

- EF149 (Sonstige Abgänge)<br />

EF151 - EF160 Kreditmarktschulden zusammen (Kennziffern 390-399)<br />

EF151 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 390)<br />

EF152 Berichtigungen + / - (Kennziffer 391)<br />

41 / 52<br />

EF153 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 392)<br />

EF154 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 393)<br />

EF155 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 394)<br />

EF156 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 395)<br />

Summe aus EF153+ EF154 + EF155<br />

EF157 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

396)<br />

EF158 Sonstige Zugänge (Kennziffer 397)<br />

EF159 Sonstige Abgänge (Kennziffer 398)<br />

EF160 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 399)<br />

Summe aus EF151 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF152 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF156 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF158 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF157 (Tilgungen)<br />

- EF159 (Sonstige Abgänge)


EF161 - EF240 Schulden bei öffentlichen Haushalten<br />

42 / 52<br />

Hier sind sämtliche beim Bund, Lastenausgleichsfonds, ERP-Son<strong>der</strong>vermögen und bei<br />

sonstigen Son<strong>der</strong>vermögen des Bundes (Entschädigungsfonds), bei Län<strong>der</strong>n, Gemeinden,<br />

Gemeindeverbänden, Zweckverbänden und an<strong>der</strong>en öffentlichen Fonds, Einrichtungen<br />

und wirtschaftlichen Unternehmen aufgenommenen Schulden nachzuweisen, auch wenn<br />

sie über Kreditinstitute o<strong>der</strong> sonstige Institutionen ausgezahlt worden sind. Die Schulden<br />

bei Sozialversicherungen sind bei Kreditmarktschulden nachzuweisen.<br />

EF161 - EF170 Schulden bei Bund und Lastenausgleichsfond (Kennziffern 500-509)<br />

EF161 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 500)<br />

EF162 Berichtigungen + / - (Kennziffer 501)<br />

EF163 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 502)<br />

EF164 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 503)<br />

EF165 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 504)<br />

EF166 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 505)<br />

Summe aus EF163+ EF164 + EF165<br />

EF167 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

506)<br />

EF168 Sonstige Zugänge (Kennziffer 507)<br />

EF169 Sonstige Abgänge (Kennziffer 508)<br />

EF170 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 509)<br />

Summe aus EF161 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF162 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF166 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF168 (Sonstige Zugänge)


- EF167 (Tilgungen)<br />

- EF169 (Sonstige Abgänge)<br />

EF171 - EF180 Schulden beim ERP-Son<strong>der</strong>vermögen (Kennziffern 530-539)<br />

EF171 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 530)<br />

EF172 Berichtigungen + / - (Kennziffer 531)<br />

43 / 52<br />

EF173 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 532)<br />

EF174 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 533)<br />

EF175 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 534)<br />

EF176 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 535)<br />

Summe aus EF173+ EF174 + EF175<br />

EF177 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

536)<br />

EF178 Sonstige Zugänge (Kennziffer 537)<br />

EF179 Sonstige Abgänge (Kennziffer 538)<br />

EF180 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 539)<br />

Summe aus EF171 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF172 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF176 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF178 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF177 (Tilgungen)<br />

- EF179 (Sonstige Abgänge)<br />

EF181 - EF190 Schulden bei sonstigen Son<strong>der</strong>vermögen des Bundes (Kennziffern<br />

570-579)


EF181 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 570)<br />

EF182 Berichtigungen + / - (Kennziffer 571)<br />

44 / 52<br />

EF183 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 572)<br />

EF184 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 573)<br />

EF185 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 574)<br />

EF186 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 575)<br />

Summe aus EF183+ EF184 + EF185<br />

EF187 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

576)<br />

EF188 Sonstige Zugänge (Kennziffer 577)<br />

EF189 Sonstige Abgänge (Kennziffer 578)<br />

EF190 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 579)<br />

Summe aus EF181 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF182 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF186 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF188 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF187 (Tilgungen)<br />

- EF189 (Sonstige Abgänge)<br />

EF191 - EF200 Schulden bei Län<strong>der</strong>n (Kennziffern 540-549)<br />

EF191 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 540)<br />

EF192 Berichtigungen + / - (Kennziffer 541)<br />

EF193 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 542)


45 / 52<br />

EF194 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 543)<br />

EF195 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 544)<br />

EF196 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 545)<br />

Summe aus EF193+ EF194 + EF195<br />

EF197 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

546)<br />

EF198 Sonstige Zugänge (Kennziffer 547)<br />

EF199 Sonstige Abgänge (Kennziffer 548)<br />

EF200 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 549)<br />

Summe aus EF191 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF192 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF196 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF198 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF197 (Tilgungen)<br />

- EF199 (Sonstige Abgänge)<br />

EF201 - EF210 Schulden bei Gemeinden/GV. (Kennziffern 550-559)<br />

EF201 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 550)<br />

EF202 Berichtigungen + / - (Kennziffer 551)<br />

EF203 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 552)<br />

EF204 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 553)<br />

EF205 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 554)


46 / 52<br />

EF206 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 555)<br />

Summe aus EF203+ EF204 + EF205<br />

EF207 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

556)<br />

EF208 Sonstige Zugänge (Kennziffer 557)<br />

EF209 Sonstige Abgänge (Kennziffer 558)<br />

EF210 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 559)<br />

Summe aus EF201 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF202 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF206 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF208 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF207 (Tilgungen)<br />

- EF209 (Sonstige Abgänge)<br />

EF211 - EF220 Schulden bei Zweckverbänden (Kennziffern 560-569)<br />

EF211 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 560)<br />

EF212 Berichtigungen + / - (Kennziffer 561)<br />

EF213 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 562)<br />

EF214 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 563)<br />

EF215 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 564)<br />

EF216 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 565)<br />

Summe aus EF213+ EF214 + EF215<br />

EF217 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

566)


EF218 Sonstige Zugänge (Kennziffer 567)<br />

EF219 Sonstige Abgänge (Kennziffer 568)<br />

EF220 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 569)<br />

Summe aus EF211 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF212 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF216 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF218 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF217 (Tilgungen)<br />

- EF219 (Sonstige Abgänge)<br />

47 / 52<br />

EF221 - EF230 Schulden bei Eigenbetrieben und an<strong>der</strong>en öffentlichen Fonds, Ein-<br />

richtungen und wirtschaftlichen Unternehmen (Kennziffern 580-589)<br />

EF221 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 580)<br />

EF222 Berichtigungen + / - (Kennziffer 581)<br />

EF223 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 582)<br />

EF224 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 583)<br />

EF225 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 584)<br />

EF226 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 585)<br />

Summe aus EF223+ EF224 + EF225<br />

EF227 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

586)<br />

EF228 Sonstige Zugänge (Kennziffer 587)<br />

EF229 Sonstige Abgänge (Kennziffer 588)<br />

EF230 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 589)<br />

Summe aus EF221 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)


+ EF222 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF226 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF228 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF227 (Tilgungen)<br />

- EF229 (Sonstige Abgänge)<br />

48 / 52<br />

EF231 - EF240 Schulden bei öffentlichen Haushalten zusammen (Kennziffern 590-<br />

599)<br />

EF231 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 590)<br />

EF232 Berichtigungen + / - (Kennziffer 591)<br />

EF233 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 592)<br />

EF234 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 593)<br />

EF235 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 594)<br />

EF236 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 595)<br />

Summe aus EF233+ EF234 + EF235<br />

EF237 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

596)<br />

EF238 Sonstige Zugänge (Kennziffer 597)<br />

EF239 Sonstige Abgänge (Kennziffer 598)<br />

EF240 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 599)<br />

Summe aus EF231 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF232 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF236 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF238 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF237 (Tilgungen)


- EF239 (Sonstige Abgänge)<br />

EF241 - EF250 Schulden insgesamt (Kennziffern 690-699)<br />

EF241 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 690)<br />

EF242 Berichtigungen + / - (Kennziffer 691)<br />

49 / 52<br />

EF243 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 692)<br />

EF244 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 693)<br />

EF245 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />

zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 694)<br />

EF246 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />

(Kennziffer 695)<br />

Summe aus EF243+ EF244 + EF245<br />

EF247 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />

696)<br />

EF248 Sonstige Zugänge (Kennziffer 697)<br />

EF249 Sonstige Abgänge (Kennziffer 698)<br />

EF250 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 699)<br />

Summe aus EF241 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />

+ EF242 (Berichtigungen + / -)<br />

+ EF246 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />

+ EF248 (Sonstige Zugänge)<br />

- EF247 (Tilgungen)<br />

- EF249 (Sonstige Abgänge)<br />

EF251 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+1 (im auf das<br />

Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 910)


50 / 52<br />

EF252 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+2 (im 2. auf<br />

das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 911)<br />

EF253 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+3 (im 3. auf<br />

das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 912)<br />

EF254 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+4 (im 4. auf<br />

das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 913)<br />

EF255 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+5 (im 5. auf<br />

das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 914)<br />

EF256 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; nach dem 31. Dezember XXXX+5 (nach<br />

mehr als 5 Jahren nach dem Rechnungsjahr, Kennziffer 915)<br />

EF257 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; zusammen (Kennziffer 999)<br />

Für die am Erhebungsstichtag bestehenden Schulden aus Kreditmarktmitteln sowie die im<br />

Eigenbestand befindlichen Wertpapiere sind die planmäßig fällig werdenden Tilgungsbe-<br />

träge geglie<strong>der</strong>t nach den fünf folgenden Jahren und dem darüber hinausgehenden restli-<br />

chen Zeitraum anzugeben. Die nur nachrichtlich ausgewiesenen Beträge <strong>der</strong> Wertpapiere<br />

im Eigenbestand müssen bei diesem Nachweis <strong>der</strong> Fälligkeiten ebenfalls berücksichtigt<br />

werden, da sie wie noch im Umlauf befindliche Wertpapiere am Tag <strong>der</strong> Fälligkeit zu tilgen<br />

sind.<br />

EF258 Am 31. Dezember des Berichtsjahres befanden sich im Eigenbestand <strong>der</strong><br />

Emittenten; Anleihen (Kennziffer 059)<br />

EF259 Am 31. Dezember des Berichtsjahres befanden sich im Eigenbestand <strong>der</strong><br />

Emittenten; Sonstige Wertpapiere (Kennziffer 069)<br />

EF260 Schuldenaufnahmen zur Umschuldung (Kennziffer 079)<br />

Alle in <strong>der</strong> Zeit vom 1.1. bis 31.12. eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden<br />

werden mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios eingesetzt.<br />

Die Schuldenaufnahmen, die hier erfasst werden, sind keine Schuldenneuaufnahmen im<br />

eigentlichen Sinne, sie dienen allein <strong>der</strong> Umschuldung.


EF261 Schuldentilgungen zur Umschuldung (Kennziffer 089)<br />

51 / 52<br />

Tilgungen sind alle in <strong>der</strong> Zeit vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres zurückgezahlten<br />

Schuldbeträge, unabhängig davon, ob sie fällig waren o<strong>der</strong> nicht.<br />

Die Schuldentilgungen, die hier erfasst werden, sind keine Schuldentilgungen im eigentli-<br />

chen Sinne, sie dienen allein <strong>der</strong> Umschuldung.<br />

EF262 Bestand <strong>der</strong> kreditähnlichen Rechtsgeschäfte am 31.12. des Berichtsjah-<br />

res; hier: Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden (Kennziffer 051)<br />

Hier sind nur die Verbindlichkeiten aufgeführt, die beim Erwerb bereits belasteter<br />

Grundstücke übernommen wurden und aus <strong>der</strong> Sicherung von Darlehensgeschäften Dritter<br />

entstanden sind. Ein Mittelfluss findet hierbei nicht statt. Diese Rechtsgeschäfte sind nicht<br />

mit Darlehensschulden zu verwechseln, die mit einer Hypothek, Grundschuld u. ä. gesi-<br />

chert sind. Darlehensaufnahmen gegen hypothekarische Sicherung werden ebenso wie<br />

dinglich nicht gesicherte Schuldenaufnahmen nur bei <strong>der</strong> entsprechenden Schuldenart<br />

(z.B. Schulden bei Sparkassen) erfasst.<br />

EF263 Bestand <strong>der</strong> kreditähnlichen Rechtsgeschäfte am 31.12. des Berichtsjah-<br />

res; hier: Restkaufgel<strong>der</strong> (Kennziffer 052)<br />

Als Restkaufgeld ist <strong>der</strong> noch nicht gezahlte (Teil-)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen;<br />

dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden (Rest-<br />

kaufgeldhypothek).<br />

EF264 Bestand <strong>der</strong> kreditähnlichen Rechtsgeschäfte am 31.12. des Berichtsjah-<br />

res; hier: Leasingverträge (inklusive Zinsanteile, Kennziffer 053)<br />

Hier wird die insgesamt eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) abzüglich <strong>der</strong> bis<br />

zum Ende des Berichtszeitraums geleisteten Tilgungen nachgewiesen.<br />

EF265 Bevölkerungsangabe zum 30.06. des Berichtsjahres


EF266 Kennzeichen <strong>der</strong> Gebietskörperschaft<br />

0 = Land<br />

1 = Bezirke und an<strong>der</strong>e höhere Gemeindeverbände<br />

2 = Landkreise<br />

3 = Kreisfreie Städte<br />

4 = Kreisangehörige Gemeinde<br />

6 = Verwaltungsgemeinschaften<br />

9 = Ämter, Samt-, Verbandsgemeinden<br />

EF267 Größenklasse <strong>der</strong> Berichtsstelle<br />

00 = Land<br />

02 = Kreisfreie Städte mit 500.000 und mehr Einwohner<br />

03 = Kreisfreie Städte mit 200.000 bis unter 500.000 Einwohner<br />

04 = Kreisfreie Städte mit 100.000 bis unter 200.000 Einwohner<br />

05 = Kreisfreie Städte mit 50.000 bis unter 100.000 Einwohner<br />

06 = Kreisfreie Städte mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohner<br />

07 = Kreisfreie Städte mit 10.000 bis unter 20.000 Einwohner<br />

08 = Kreisangehörige Gemeinden mit 200.000 und mehr Einwohner<br />

09 = Kreisang. Gemeinden mit 100.000 bis unter 200.000 Einwohner<br />

10 = Kreisang. Gemeinden mit 50.000 bis unter 100.000 Einwohner<br />

11 = Kreisang. Gemeinden mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohner<br />

12 = Kreisang. Gemeinden mit 10.000 bis unter 20.000 Einwohner<br />

13 = Kreisang. Gemeinden mit 5.000 bis unter 10.000 Einwohner<br />

14 = Kreisang. Gemeinden mit 3.000 bis unter 5.000 Einwohner<br />

15 = Kreisang. Gemeinden mit 1.000 bis unter 3.000 Einwohner<br />

16 = Kreisang. Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohner<br />

17 = Ämter, Samt-, Verbandsgemeinden<br />

18 = Landkreise<br />

19 = Bezirksverbände und an<strong>der</strong>e höhere Gemeindeverbände<br />

Dokumentinformation:<br />

Stand: 10.02.2006<br />

Bearbeiter: Dr. Heide Wilsdorf-Köhler<br />

Forschungsdatenzentrum <strong>der</strong> <strong>Statistischen</strong> Landesämter<br />

Standort Potsdam<br />

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