Merkmalsdefinitionen - Forschungsdatenzentren der Statistischen ...
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Jährliche Schulden <strong>der</strong> Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
1995-2003<br />
<strong>Merkmalsdefinitionen</strong><br />
Stand: 10.02.2006<br />
–vorläufige Fassung –<br />
www.forschungsdatenzentrum.de
Allgemeiner Hinweis:<br />
2 / 52<br />
Sämtliche Beträge, die in den einzelnen Fel<strong>der</strong>n/Variablen ausgewiesen werden, sind von<br />
1995 bis 2001 volle 1000 DM-Beträge und ab 2002 volle 1000 Euro-Beträge.<br />
Angewandte Rundungsregeln für Beträge in DM:<br />
bis 499 DM = gerundet und geschrieben 0<br />
500 bis 1 499 DM = gerundet und geschrieben 1<br />
1 500 bis 2 499 DM = gerundet und geschrieben 2 usw.<br />
Angewandte Rundungsregeln für Beträge in Euro:<br />
bis 499 EUR = gerundet und geschrieben 0<br />
500 bis 1 499 EUR = gerundet und geschrieben 1<br />
1 500 bis 2 499 EUR = gerundet und geschrieben 2 usw.<br />
Seit 1999 weisen die genannten Beträge den Schuldenstand über tatsächlich zugeflossene<br />
Gel<strong>der</strong> aus (d.h. die Schuldenaufnahme wird erst zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses er-<br />
fasst). Bis 1998 wurden Schuldenbeträge bereits zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Mittelbereitstellung<br />
durch den Kreditmarkt (Vertragsabschluss, Emission) erfasst und ausgewiesen.<br />
EF1 Regionalschlüssel<br />
Der Regionalschlüssel (RS) ist eine 12-stellige Schlüsselnummer mit <strong>der</strong> je<strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland eine eindeutige Identifikationsnummer zugeordnet wird.<br />
Er stellt die regionale Glie<strong>der</strong>ung Deutschlands dar und beinhaltet auf den Stellen 1 bis 5<br />
und 10 bis 12 den gleichen Inhalt wie <strong>der</strong> 8-stellige AGS - <strong>der</strong> amtliche Gemeindeschlüs-<br />
sel.<br />
Der RS unterliegt genau wie <strong>der</strong> AGS hauptsächlich aufgrund von Gemeindezusammenle-<br />
gungen und Gemein<strong>der</strong>eformen ständigen Verän<strong>der</strong>ungen und wird daher zum Stand<br />
31.12. des jeweiligen Berichtsjahres abgespeichert.
3 / 52<br />
Er wi<strong>der</strong>spiegelt in seiner Struktur die hierarchische Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> administrativen Ge-<br />
bietseinheiten in Deutschland.<br />
Der Regionalschlüssel lässt sich in<br />
aufteilen.<br />
EF1U1 Bundesland = Stelle 1 und 2<br />
EF1U2 Regierungsbezirk = Stelle 3<br />
EF1U3 Kreis = Stelle 4 und 5<br />
EF1U4 Gemeindeverbandsebene = Stelle 6 bis 9 und<br />
EF1U5 Gemeinde = Stelle 10 bis 12<br />
EF1U1 Bundesland<br />
01 = Schleswig-Holstein<br />
02 = Hamburg<br />
03 = Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
04 = Bremen<br />
05 = Nordrhein-Westfalen<br />
06 = Hessen<br />
07 = Rheinland-Pfalz<br />
08 = Baden-Württemberg<br />
09 = Bayern<br />
10 = Saarland<br />
11 = Berlin<br />
12 = Brandenburg<br />
13 = Mecklenburg-Vorpommern<br />
14 = Sachsen<br />
15 = Sachsen-Anhalt<br />
16 = Thüringen
EF1U2 Regierungsbezirk<br />
4 / 52<br />
In Bundeslän<strong>der</strong>n, in denen Regierungspräsidien als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde)<br />
zwischen <strong>der</strong> Ministerialebene und den Kommunen (bzw. den unteren Landesbehörden)<br />
fungieren, gibt es die administrativen Gebietseinheiten <strong>der</strong> Regierungsbezirke. Diese sind<br />
die örtlichen Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Regierungspräsidien.<br />
Die Bundeslän<strong>der</strong> mit Regierungsbezirken und entsprechende Codes sind <strong>der</strong> folgenden<br />
Tabelle zu entnehmen:<br />
Bundesland Code = Regierungsbezirk<br />
Baden-Württemberg<br />
1 = Regierungsbezirk Stuttgart<br />
2 = Regierungsbezirk Karlsruhe<br />
3 = Regierungsbezirk Freiburg<br />
4 = Regierungsbezirk Tübingen<br />
Bayern 1 = Regierungsbezirk Oberbayern<br />
2 = Regierungsbezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />
3 = Regierungsbezirk Oberpfalz<br />
4 = Regierungsbezirk Oberfranken<br />
5 = Regierungsbezirk Mittelfranken<br />
6 = Regierungsbezirk Unterfranken<br />
7 = Regierungsbezirk Schwaben<br />
Hessen 4 = Regierungsbezirk Darmstadt<br />
5 = Regierungsbezirk Gießen<br />
6 = Regierungsbezirk Kassel<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
(aufgelöst zum 1. Januar 2005)<br />
1 = Regierungsbezirk Braunschweig<br />
2 = Regierungsbezirk Hannover<br />
3 = Regierungsbezirk Lüneburg<br />
4 = Regierungsbezirk Weser-Ems<br />
Nordrhein-Westfalen 1 = Regierungsbezirk Düsseldorf<br />
2 = Regierungsbezirk Köln<br />
3 = Regierungsbezirk Münster<br />
4 = Regierungsbezirk Detmold<br />
5 = Regierungsbezirk Arnsberg
Rheinland-Pfalz<br />
(obwohl aufgelöst zum 1. Januar 2000 werden<br />
die Codes weiterhin im Regionalschlüssel<br />
geführt)<br />
1 = Regierungsbezirk Koblenz<br />
2 = Regierungsbezirk Trier<br />
3 = Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz<br />
Sachsen 1 = Regierungsbezirk Chemnitz<br />
2 = Regierungsbezirk Dresden<br />
3 = Regierungsbezirk Leipzig<br />
Sachsen-Anhalt<br />
(aufgelöst zum 1. Januar 2004)<br />
1 = Regierungsbezirk Dessau<br />
2 = Regierungsbezirk Halle<br />
3 = Regierungsbezirk Magdeburg<br />
In den Län<strong>der</strong>n, in denen es keine Regierungsbezirke gibt, steht an dieser Stelle eine 0.<br />
EF1U3 Kreis<br />
5 / 52<br />
An diesen beiden Stellen sind die kreisfreien Städte/Stadtkreise und die Kreise/Landkreise<br />
verschlüsselt.<br />
In Baden-Württemberg wird an <strong>der</strong> 4. Stelle auch die Zugehörigkeit zu einer Region ver-<br />
schlüsselt. Die Regionen in Baden-Württemberg sind die Gebiete <strong>der</strong> Regionalverbände.<br />
Diese sind nach dem Regionalverbandsgesetz vom 26. Juli 1971 Körperschaften des öf-<br />
fentlichen Rechts.<br />
EF1U4 Gemeindeverbandsebene<br />
Auf den Stellen 6 bis 9 des Regionalschlüssels (Feld EF1) wird die Gemeindeverbands-<br />
ebene verschlüsselt. Die Verschlüsselung dieser 4 Stellen erfolgt landesspezifisch.<br />
Die landesspezifische Verschlüsselung wird weiter unten je Land erläutert.<br />
Allgemein gilt:<br />
Auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene werden - sofern sie im jeweiligen Land vorhanden sind –<br />
die engeren Gemeindeverbände, d.h. Gemeindeverbände unterhalb <strong>der</strong> Kreisebene, ver-<br />
schlüsselt. Die Gemeindeverbände, d.h. die so genannten höheren Gemeindeverbände,<br />
haben in den einzelnen Län<strong>der</strong>n unterschiedliche Regionalschlüssel. Entwe<strong>der</strong> sie tragen<br />
als Regionalschlüssel den verkürzten Landes- (2 Stellen) o<strong>der</strong> den verkürzten Regierungs-
6 / 52<br />
bezirksschlüssel (3 Stellen). Ebenso möglich ist, dass die Landes- bzw. Regierungsbe-<br />
zirksschlüssel mit Nullen aufgefüllt werden, dann steht für die höheren Gemeindeverbände<br />
in EF1U4 “0000“.<br />
Beispiel für verkürzten Regierungsbezirkschlüssel.:<br />
Bezirk Oberbayern EF1 091<br />
Beispiel für mit Nullen aufgefüllten Regionalschlüssel:<br />
Regionalverband Ruhr EF1 05800000000<br />
Da die Regionalschlüssel für die höheren Gemeindeverbände eine Son<strong>der</strong>stellung ein-<br />
nehmen, werden sie an den entsprechenden Stellen explizit dargestellt.<br />
Die Kreise - ebenfalls Gemeindeverbände aus Sicht des Kommunalrechts - werden (ob-<br />
wohl schon in EF1U3 verschlüsselt) in den meisten Län<strong>der</strong>n für kreisangehörige Gemein-<br />
den auch noch einmal auf den ersten beiden Stellen von EF1U4 verschlüsselt.<br />
Bei den engeren Gemeindeverbänden handelt es sich um einen - teilweise freiwilligen -<br />
Zusammenschluss von Gemeinden unter Beibehaltung <strong>der</strong> Selbständigkeit <strong>der</strong> Gemein-<br />
den. Der Aufgabenbereich <strong>der</strong> Gemeindeverbände kann von <strong>der</strong> Beratung und Unterstüt-<br />
zung <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben bis hin zur eigenständigen<br />
Wahrnehmung von gemeindlichen o<strong>der</strong> staatlichen Angelegenheiten reichen.<br />
Die engeren Gemeindeverbände werden in den einzelnen Län<strong>der</strong>n unterschiedlich be-<br />
zeichnet und verschlüsselt.<br />
In fast allen Län<strong>der</strong>n aber werden für engere Gemeindeverbände auf den<br />
Stellen 6, 7 für Gemeindeverbände und gemeindeverbandsangehörige Gemeinden <strong>der</strong><br />
Kreis verschlüsselt und auf den<br />
Stellen 8, 9 für gemeindeverbandsangehörige Gemeinden <strong>der</strong> Gemeindeverband ver-<br />
schlüsselt<br />
Kreisfreie Städte/Stadtkreise, Kreise/Landkreise, gemeindeverbandsfreie Gemeinden und<br />
gemeindefreie Gebiete haben in den meisten Län<strong>der</strong>n an diesen Stellen 0000.<br />
Kreise (Land- und Stadtkreise) haben keinen Regionalschlüssel. Sie werden mittels eines<br />
verkürzten Regionalschlüssels, des so genannten Kreisschlüssels, <strong>der</strong> nur 5 Stellen hat,<br />
verschlüsselt. D. h. für Kreise sind die Stellen 6 bis 12 leer.
Baden-Württemberg:<br />
7 / 52<br />
In Baden-Württemberg werden die engeren Gemeindeverbände je nach Rechtsform unter-<br />
schiedlich bezeichnet. Benachbarte Gemeinden desselben Landkreises können nach §59<br />
<strong>der</strong> Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg (GemO) eine Verwaltungsgemein-<br />
schaft als Gemeindeverwaltungsverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts) bilden o-<br />
<strong>der</strong> sie vereinbaren durch öffentlich rechtliche Vereinbarung, dass eine Gemeinde (erfül-<br />
lende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes übernimmt. Dann<br />
heißt <strong>der</strong> Gemeindeverband Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Der Begriff <strong>der</strong> Ein-<br />
heitsgemeinden wird für Gemeinden verwendet, die einen eigenen Verwaltungsraum bil-<br />
den. Sie sind kreisangehörig aber gemeindeverbandsfrei. Sie führen in EF1U4 „0000“.<br />
Stellen 6, 7 an<strong>der</strong>s als in den an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wird hier nicht noch einmal <strong>der</strong> jeweilige<br />
Kreis verschlüsselt, bei allen gemeindeverbandsangehörigen Gemeinden<br />
werden diese beiden Stellen mit 08 verschlüsselt,<br />
Stellen 8, 9 hier werden die Gemeindeverbände (Gemeindeverwaltungsverbände [GVV]<br />
und Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften [VVG]) verschlüsselt, je Land-<br />
kreis werden diese von 01 aufwärts verschlüsselt<br />
In Baden-Württemberg gibt es zwei höhere Gemeindeverbände mit folgenden Regional-<br />
schlüsseln:<br />
081080000000 für den Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern<br />
082080000000 für den Landeswohlfahrtsverband Baden<br />
Bayern:<br />
Auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene werden in Bayern die Verwaltungsgemeinschaften ver-<br />
schlüsselt. Diese sind nach <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bay-<br />
ern (VGemO) Körperschaften des öffentlichen Rechts und stellen einen Zusammenschluss<br />
benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter <strong>der</strong> Aufrechterhaltung des Bestandes <strong>der</strong><br />
beteiligten Gemeinden dar. Die Verwaltungsgemeinschaften sind jedoch keine Gemeinde-<br />
verbände, son<strong>der</strong>n Zweckverbände und werden daher nicht in vorliegen<strong>der</strong> Statistik, son-<br />
<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> Jährlichen Schulden <strong>der</strong> Zweckverbände erfasst.
8 / 52<br />
Stellen 6, 7 an<strong>der</strong>s als in den meisten an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wird hier nicht noch einmal <strong>der</strong><br />
jeweilige Kreis verschlüsselt,<br />
Stelle 6 ist bei allen Verwaltungsgemeinschaften und verwaltungsverbandsangehöri-<br />
gen Gemeinden mit 5 belegt<br />
Stelle 7 enthält noch einmal den Code für den jeweiligen Regierungsbezirk<br />
Stellen 8, 9 hier werden die Verwaltungsgemeinschaften je Regierungsbezirk von 01<br />
aufwärts verschlüsselt<br />
In Bayern existieren als höhere Gemeindeverbände 7 Bezirke. Ihr Verbandsgebiet ist iden-<br />
tisch mit den 7 Regierungsbezirken des Freistaates Bayern. Als Regionalschlüssel tragen<br />
die Bezirke den verkürzten Regierungsbezirksschlüssel.<br />
Brandenburg:<br />
091 Bezirk Oberbayern<br />
092 Bezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />
093 Bezirk Oberpfalz<br />
094 Bezirk Oberfranken<br />
095 Bezirk Mittelfranken<br />
096 Bezirk Unterfranken<br />
097 Bezirk Schwaben<br />
Die engeren Gemeindeverbände werden Ämter genannt. Nach §1 <strong>der</strong> Amtsordnung für<br />
das Land Brandenburg (Amtsordnung - AmtsO) sind die Ämter Körperschaften des öffentli-<br />
chen Rechts, die als Träger von Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung laut Gesetz an die<br />
Stelle <strong>der</strong> amtsanghörigen Gemeinden treten.<br />
Stellen 6, 7 für Ämter und amtsangehörige Gemeinden werden die Kreise mit Schlüssel-<br />
nummern von 60 an aufsteigend verschlüsselt<br />
Stellen 8, 9 für Ämter und amtsangehörige Gemeinden wird hier das Amt verschlüsselt, je<br />
Kreis werden die Ämter von 01 aufwärts verschlüsselt
Hessen:<br />
9 / 52<br />
In Hessen wird auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene nichts verschlüsselt. Alle Gemeinden und<br />
Kreise führen an diesen Stellen 0000. Der Hessische Landeswohlsfahrtsverband als höhe-<br />
rer Gemeindeverband in Hessen hat den Regionalschlüssel 066110000000.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Die engeren Gemeindeverbände im Land Mecklenburg Vorpommern heißen Ämter. Ent-<br />
sprechend <strong>der</strong> Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bilden kleine-<br />
re Gemeinden Ämter, die - soweit es das Gesetz bestimmt o<strong>der</strong> zulässt - als Träger <strong>der</strong><br />
Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung an die Stelle <strong>der</strong> amtsangehörigen Gemeinden tre-<br />
ten.<br />
An<strong>der</strong>s als in den meisten an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n erhalten in Mecklenburg-Vorpommern auch<br />
kreisfreie und amtsfreie Gemeinden in EF1U4 einen speziellen Code.<br />
Stellen 6, 7 für Ämter, amtsangehörige und kreisangehörige Gemeinden werden die Krei-<br />
se mit Schlüsselnummern von 51 an aufsteigend verschlüsselt<br />
Kreisfreie Städte werden mit 01 beginnend aufsteigend verschlüsselt<br />
Stellen 8, 9 kreisangehörige, aber amtsfreie Gemeinden werden je Kreis mit 01 aufstei-<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen:<br />
gend verschlüsselt<br />
für Ämter und amtsangehörige Gemeinden wird hier das Amt verschlüsselt, je<br />
Kreis werden die Ämter von 11 aufwärts verschlüsselt<br />
In Nie<strong>der</strong>sachsen können kleinere Gemeinden und gemeindefreie Gebiete eines Landkrei-<br />
ses zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft Samtgemeinden in Form öffentlich-rechtlicher Kör-<br />
perschaften bilden.<br />
Stellen 6, 7 alle Samtgemeinden und ihre Mitgliedsgemeinden werden mit dem Code 04<br />
gekennzeichnet<br />
Stellen 8, 9 alle Samtgemeinden werden je Kreis mit 01 aufsteigend verschlüsselt, die<br />
zugehörigen Mitgliedsgemeinden haben dann den gleichen Code
Nordrhein-Westfalen:<br />
10 / 52<br />
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine engeren Gemeindeverbände. EF1U4 enthält für alle<br />
Gemeinden und höheren Gemeindeverbände 0000.<br />
Die höheren Gemeindeverbände werden wie folgt verschlüsselt.<br />
Regionalverband Ruhr 058000000000<br />
Landschaftsverband Rheinland 052000000000<br />
Landschaftverband Westfalen-Lippe 056000000000<br />
Rheinland-Pfalz:<br />
Auf <strong>der</strong> Gemeindeverbandsebene gibt es in Rheinland-Pfalz die Verbandsgemeinden. Es<br />
sind Gebietskörperschaften, die aus mehreren rechtlich selbständigen Ortsgemeinden be-<br />
stehen. Es handelt sich dabei um eine Art Verwaltungsgemeinschaft mehrerer selbststän-<br />
diger Gemeinden. Den Verbandsgemeinden sind nach <strong>der</strong> §64 ff. Gemeindeordnung (Ge-<br />
mO) von Rheinland-Pfalz eigene Aufgaben zugewiesen, wie Schulwesen, Feuerwehr,<br />
zentrale Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Wasserversorgung o<strong>der</strong> Abwasserbesei-<br />
tigung. Diese hat eine eigene gewählte Gemeindevertretung (Verbandsgemein<strong>der</strong>at) und<br />
einen hauptamtlichen Bürgermeister. Die Aufgaben <strong>der</strong> Ortsgemeinden nimmt die Ver-<br />
bandgemeinde in <strong>der</strong>en Auftrag wahr.<br />
Stellen 6, 7 alle Verbandsgemeinden und verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemein-<br />
den führen hier die 07<br />
Stellen 8, 9 für alle Verbandsgemeinden und verbandsgemeindeangehörigen Ortsge-<br />
meinden wird hier das Amt verschlüsselt, je Kreis werden die Verbandsge-<br />
meinden ab 01 aufwärts verschlüsselt<br />
Als höherer Gemeindeverband ist in Rheinland-Pfalz <strong>der</strong> Bezirksverband Pfalz tätig. Als<br />
Regionalschlüssel ist ihm <strong>der</strong> verkürzte zweistellige Landesschlüsse 07 zugeordnet.<br />
Saarland:<br />
Im Saarland gibt es we<strong>der</strong> engere noch höhere Gemeindeverbände. EF1U4 enthält für alle<br />
Gemeinden 0000.
Sachsen:<br />
11 / 52<br />
In Sachsen werden auf <strong>der</strong> engeren Gemeindeverbandsebene nach dem Sächsischen<br />
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) Verwaltungsgemeinschaften<br />
und Verwaltungsverbände unterschieden.<br />
Verwaltungsgemeinschaften werden von benachbarten Gemeinden mittels Gemein-<br />
schaftsvereinbarung gebildet. Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt dann entsprechend<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsvereinbarung vollständig o<strong>der</strong> in Teilbereichen verwaltungstechnische<br />
Aufgaben für die weiterhin selbständigen Mitgliedsgemeinden, wobei die Verwaltungsge-<br />
meinschaft eine Gemeinde als erfüllende Gemeinde bestimmen kann. Der Begriff <strong>der</strong> „er-<br />
füllenden Gemeinde“ ist hier (in Sachsen) inhaltlich an<strong>der</strong>s bestimmt als in Thüringen!<br />
Der Verwaltungsverband ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er<br />
nimmt die in <strong>der</strong> Verbandssatzung vereinbarten Aufgaben für die Gemeinden (z. B. Melde-<br />
amt, Gewerbeamt, Standesamt, Bauamt) wahr.<br />
Stellen 6, 7 hier werden für die Gemeindeverbände und alle Gemeinden, die einem Ge-<br />
meindeverband (d.h. einer Verwaltungsgemeinschaft o<strong>der</strong> einem Verwal-<br />
tungsverband) angehören, die Kreise von 71 an aufsteigend verschlüsselt<br />
Stellen 8, 9 hier werden die Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände ver-<br />
schlüsselt<br />
die Verwaltungsgemeinschaften erhalten je Kreis Schlüsselnummern ab 11<br />
aufwärts<br />
die Verwaltungsverbände erhalten je Kreis Schlüsselnummern ab 51 auf-<br />
wärts<br />
Da Verwaltungsgemeinschaften keinen eigenen Haushalt führen, nehmen sie auch keine<br />
Schulden auf und sind nicht in <strong>der</strong> vorliegenden Statistik enthalten.<br />
Als höheren Gemeindeverband gibt es in Sachsen den Kommunalen Sozialverband Sach-<br />
sen. Sein Regionalschlüssel lautet 144000000000.
Sachsen-Anhalt:<br />
12 / 52<br />
Nach §§ 75-77 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) können be-<br />
nachbarte Gemeinden eines Landkreises zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft durch öffent-<br />
lich-rechtliche Vereinbarung eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Die Verwaltungsge-<br />
meinschaft besorgt dann alle Aufgaben des Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden, so-<br />
fern die ihr zur Besorgung übertragenen Aufgaben durch die Mitgliedsgemeinden nicht ge-<br />
son<strong>der</strong>t festgelegt sind.<br />
Stellen 6, 7 hier werden für die Verwaltungsgemeinschaften und alle Gemeinden, die ei-<br />
ner Verwaltungsgemeinschaft angehören, die Kreise von 51 an aufsteigend<br />
verschlüsselt<br />
Stellen 8, 9 für die Gemeindeverbände und gemeindeverbandsangehörigen Gemeinden<br />
werden hier die Verwaltungsgemeinschaften verschlüsselt,<br />
die Verwaltungsgemeinschaften erhalten je Kreis Schlüsselnummern ab 01<br />
aufwärts<br />
Schleswig-Holstein:<br />
In Schleswig-Holstein heißen die engeren Gemeindeverbände zumeist Ämter. Nach §1 <strong>der</strong><br />
Amtsordnung Schleswig-Holstein (AO) sind die Ämter Körperschaften des öffentlichen<br />
Rechts, die als Träger von Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung nach §9 ff. an die Stelle<br />
<strong>der</strong> amtsanghörigen Gemeinden treten.<br />
In den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland heißen die Ämter aufgrund historisch ge-<br />
wachsener Konventionen Kirchspielslandgemeinden und übernehmen über die Aufgaben<br />
von Ämtern hinaus weitere überkommene Aufgaben.<br />
Stellen 6, 7 hier werden für die Ämter und Kirchspielslandgemeinden und alle amtsang-<br />
hörigen Gemeinden, die Kreise von 51 an aufsteigend verschlüsselt<br />
Stellen 8, 9 hier werden die Ämter und Kirchspielslandgemeinden je Kreis mit Schlüssel-<br />
nummern ab 01 aufwärts verschlüsselt
Thüringen:<br />
13 / 52<br />
Im Freistaat Thüringen ist nach § 46 <strong>der</strong> "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung“<br />
(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften<br />
möglich, und nach § 51 ist es möglich, dass eine Gemeinde bestimmte Aufgaben einer be-<br />
nachbarten größeren Gemeinde, die mindestens 3.000 Einwohner hat, überträgt. Diese<br />
Aufgabenübertragung hat ähnliche Bedeutung wie die Verwaltungsgemeinschaft. Die grö-<br />
ßere Gemeinde nennt man in diesem Fall „erfüllende Gemeinde“.<br />
Oberhalb <strong>der</strong> Kreisebene gibt es keine Gemeindeverbände.<br />
Stellen 6, 7 für Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, die einer Verwaltungsge-<br />
meinschaft angehören o<strong>der</strong> die einer erfüllenden Gemeinde Aufgaben über-<br />
tragen haben, werden hier die Kreise von 61 an aufsteigend verschlüsselt<br />
Stellen 8, 9 verschlüsselt sind hier die Verwaltungsgemeinschaften bzw. die erfüllenden<br />
Gemeinden zu <strong>der</strong> die jeweilige Gemeinde gehört bzw. <strong>der</strong> die jeweilige Ge-<br />
meinde Aufgaben übertragen hat, je Kreis werden die Verwaltungsgemein-<br />
schaften von 01 aufwärts und erfüllende Gemeinden von 50 an aufwärts ver-<br />
schlüsselt<br />
EF1U5 Gemeinde<br />
Eine dreistellige Gemeindenummer ist hier enthalten. Die Gemeindenummern werden pro<br />
Land vergeben. Die kreisfreien Städte führen hier 000.<br />
Bei den Gemeindeverbänden sind diese Stellen leer.<br />
EF2 Berichtsstelle<br />
Das Feld EF2 enthält eine 8-stellige statistikspezifische Berichtsstellennummer, als Identi-<br />
fikator für den jeweiligen Schuldnerhaushalt. Die Berichtsstellennummer lässt sich aufteilen<br />
in:<br />
EF2U1 Regierungsbezirk Stelle 1<br />
EF2U2 Kreis Stelle 2 und 3<br />
EF2U3 Gemeinde Stelle 4 bis 6<br />
EF2U4 Zusatz Stelle 7 und 8
14 / 52<br />
Die Berichtsstellennummern für die höheren Gemeindeverbände stellen wie<strong>der</strong>um eine<br />
Beson<strong>der</strong>heit dar und werden daher im Rahmen <strong>der</strong> Ausführungen zu den landesspezifi-<br />
schen Verschlüsselungen von EF2U4 bei den betroffenen Län<strong>der</strong>n explizit erwähnt.<br />
EF2U1 Regierungsbezirk<br />
In Bundeslän<strong>der</strong>n, in denen Regierungspräsidien als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde)<br />
zwischen <strong>der</strong> Ministerialebene und den Kommunen (bzw. den unteren Landesbehörden)<br />
fungieren, gibt es die administrativen Gebietseinheiten <strong>der</strong> Regierungsbezirke. Diese sind<br />
die örtlichen Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Regierungspräsidien.<br />
Die Bundeslän<strong>der</strong> mit Regierungsbezirken und entsprechende Codes sind <strong>der</strong> folgenden<br />
Tabelle zu entnehmen:<br />
Bundesland Code = Regierungsbezirk<br />
Baden-Württemberg<br />
1 = Regierungsbezirk Stuttgart<br />
2 = Regierungsbezirk Karlsruhe<br />
3 = Regierungsbezirk Freiburg<br />
4 = Regierungsbezirk Tübingen<br />
Hessen 4 = Regierungsbezirk Darmstadt<br />
5 = Regierungsbezirk Gießen<br />
6 = Regierungsbezirk Kassel<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
(aufgelöst zum 1. Januar 2005)<br />
1 = Regierungsbezirk Braunschweig<br />
2 = Regierungsbezirk Hannover<br />
3 = Regierungsbezirk Lüneburg<br />
4 = Regierungsbezirk Weser-Ems<br />
Nordrhein-Westfalen 1 = Regierungsbezirk Düsseldorf<br />
2 = Regierungsbezirk Köln<br />
3 = Regierungsbezirk Münster<br />
4 = Regierungsbezirk Detmold<br />
5 = Regierungsbezirk Arnsberg
Bundesland Code = Regierungsbezirk<br />
Rheinland-Pfalz<br />
(obwohl aufgelöst zum 1. Januar 2000 werde<br />
die Codes weiterhin im Regionalschlüssel<br />
geführt)<br />
1 = Regierungsbezirk Koblenz<br />
2 = Regierungsbezirk Trier<br />
3 = Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz<br />
Sachsen 1 = Regierungsbezirk Chemnitz<br />
2 = Regierungsbezirk Dresden<br />
3 = Regierungsbezirk Leipzig<br />
Sachsen-Anhalt<br />
(aufgelöst zum 1. Januar 2004)<br />
Ausnahme Bayern:<br />
In Bayern gibt es neben den zwei kommunalen<br />
Ebenen Gemeinde und Landkreis einen<br />
dritten kommunalen Selbstverwaltungskörper<br />
- die mit den Regierungsbezirken<br />
als staatlicher Mittelbehörde territorialdeckungs-<br />
und namensgleichen Bezirke:<br />
1 = Regierungsbezirk Dessau<br />
2 = Regierungsbezirk Halle<br />
3 = Regierungsbezirk Magdeburg<br />
15 / 52<br />
1 = Regierungsbezirk / Bezirk Oberbayern<br />
2 = Regierungsbezirk / Bezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />
3 = Regierungsbezirk / Bezirk Oberpfalz<br />
4 = Regierungsbezirk / Bezirk Oberfranken<br />
5 = Regierungsbezirk / Bezirk Mittelfranken<br />
6 = Regierungsbezirk / Bezirk Unterfranken<br />
7 = Regierungsbezirk / Bezirk Schwaben<br />
In den Län<strong>der</strong>n, in denen es keine Regierungsbezirke gibt, steht an dieser Stelle eine 0.<br />
EF2U2 Kreis<br />
An diesen beiden Stellen sind die kreisfreien Städte/Stadtkreise und die Kreise/Landkreise<br />
verschlüsselt.<br />
In Bayern steht bei den Haushalten <strong>der</strong> Bezirke an dieser Stelle 00.<br />
EF2U3 Gemeinde<br />
EF2U4 Zusatz<br />
Die Stellen 4 bis 6 (EF2U3) und 7 bis 8 (EF2U4) werden im Folgenden zusammen erläu-<br />
tert.<br />
EF2U3 enthält, sofern es sich bei <strong>der</strong> Berichtsstelle um einen Gemeindehaushalt handelt,<br />
den 3-stelligen Gemeindeschlüssel, ansonsten (d.h. bei Haushalten <strong>der</strong> Gemeindeverbän-
16 / 52<br />
de [Landeswohlfahrtsverbände, Bezirke, Regionalverbände, Kreise, Ämter, Samtgemein-<br />
den, Verwaltungsgemeinschaften usw.] und bei Haushalten von kreisfreien Städ-<br />
ten/Stadtkreisen einen landesspezifischen Schlüssel. Das Zusatzfeld EF2U4 wird ebenfalls<br />
landesspezifisch belegt und enthält in den meisten Län<strong>der</strong>n die Verschlüsselung für die<br />
Gemeindeverbände. Oft sind diese Stellen - da nicht belegt - aber auch leer.<br />
Baden-Württemberg:<br />
4 bis 6 für Gemeindehaushalte wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
bei Gemeindeverwaltungsverbänden und Vereinbarten Verwaltungsgemein-<br />
schaften bzw. <strong>der</strong>en Haushalten enthält die 4. Stelle eine 7 und auf den Stellen 5<br />
und 6 ist die kreisweise vergebene Nummer des Gemeindeverbandes enthalten<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Stadtkreise führen auf diesen Stellen 000<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise 900<br />
7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />
Die Berichtsstellennummern für die Landeswohlfahrtsverbände lauten:<br />
Bayern:<br />
212_99__ Landeswohlfahrtsverband Baden<br />
111_99__ Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern<br />
(Stellen 4, 7 und 8 sind jeweils leer)<br />
4 bis 6 für Gemeindehaushalte wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
für die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften sind diese Stellen leer<br />
die Kreishaushalte, die Haushalte kreisfreier Städte sowie die Bezirkshaushalte<br />
führen an diesen Stellen 000<br />
7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />
Die Berichtsstellennummern <strong>der</strong> Bezirke lauten:<br />
100000 Bezirk Oberbayern<br />
200000 Bezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />
300000 Bezirk Oberpfalz<br />
400000 Bezirk Oberfranken
Brandenburg:<br />
500000 Bezirk Mittelfranken<br />
600000 Bezirk Unterfranken<br />
700000 Bezirk Schwaben<br />
4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
17 / 52<br />
bei Ämtern (Amtshaushalten) und Landkreisen (Kreishaushalten) steht an dieser<br />
Stelle 001,<br />
bei kreisfreie Städten 000<br />
7 und 8 die Ämter bzw. die Zugehörigkeit zu einem Amt werden verschlüsselt<br />
Hessen:<br />
bei amtsangehörigen Gemeinden und Ämtern selbst, steht hier die Nummer des<br />
Amtes,<br />
bei amtsfreie Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreisen stehen an dieser<br />
Stelle 00<br />
4 bis 6 bei Gemeindehaushalten wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
bei Kreishaushalten und den Haushalten <strong>der</strong> kreisfreien Städte steht 000<br />
7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />
Dem Hessischen Landeswohlfahrtsverband ist die Berichtsstellennummer 700000 zuge-<br />
ordnet. D. h. auch hier sind die Stellen 7 und 8 leer.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
bei Ämtern (bzw. Amtshaushalten) steht an dieser Stelle 999<br />
und Landkreisen (Kreishaushalten) steht an dieser Stelle 001,<br />
bei kreisfreie Städten steht 000<br />
7 und 8 die Ämter bzw. die Zugehörigkeit zu einem Amt werden verschlüsselt<br />
bei den Haushalten von kreisfreien Städten und Landkreisen sind diese Stellen<br />
leer
Nie<strong>der</strong>sachsen:<br />
4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
18 / 52<br />
bei Landkreisen (Kreishaushalten) und kreisfreie Städten steht an dieser Stelle<br />
000<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Samtgemeinden haben an 4. Stelle eine 4 und auf den Stellen<br />
5 und 6 werden sie, wie im Regionalschlüssel (auf den Stellen 8 und 9 in EF1U4)<br />
je Kreis mit 01 aufsteigend verschlüsselt<br />
7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />
Nordrhein-Westfalen:<br />
4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
und Landkreisen (Kreishaushalten) steht an dieser Stelle 001,<br />
bei kreisfreie Städten steht 000<br />
7 und 8 die Stellen sind nicht belegt und demnach leer<br />
Die Berichtsstellennummern <strong>der</strong> höheren Gemeindeverbände sehen wie folgt aus:<br />
800000 Regionalverband Ruhr<br />
200000 Landschaftsverband Rheinland<br />
600000 Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />
Rheinland-Pfalz:<br />
4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
bei Kreishaushalten, Haushalten kreisfreier Städte und Verbandsgemeinden<br />
steht 000<br />
7 und 8 bei Kreishaushalten, Haushalten kreisfreier Städte und gemeindeverbandsfreier<br />
Gemeinden steht 00<br />
die Haushalte von Verbandsgemeinden sind mit 01 aufwärts je Kreis verschlüs-<br />
selt<br />
die Haushalte gemeindeverbansdangehöriger Gemeinden führen ebenfalls den<br />
Schlüssel <strong>der</strong> Verbandsgemeinde, zu <strong>der</strong> sie gehören<br />
Die Berichtsstellennummer des Bezirksverbandes Pfalz ist 30000000.
Saarland:<br />
4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
19 / 52<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise und des Stadtkreises Saarbrücken werden an die-<br />
ser Stelle mit 000 Verschlüsselt<br />
7 und 8 ist durchgängig mit 00 besetzt<br />
Sachsen:<br />
4 bis 6 bei Gemeindehaushalten wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsverbände führen an diesen Stellen die Gemein-<br />
denummer <strong>der</strong> erfüllenden Gemeinden<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise und <strong>der</strong> kreisfreien Städten werden mit 000 ver-<br />
schlüsselt<br />
7 und 8 die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsverbände führen als Zusatz generell 21<br />
bei allen an<strong>der</strong>en Haushalten sind die Stellen 7 und 8 leer.<br />
400000 ist die Berichtsstellennummer des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.<br />
Sachsen-Anhalt:<br />
4 bis 6 bei Gemeindehaushalten wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften führen an diesen Stellen 999<br />
die Haushalte <strong>der</strong> Landkreise und <strong>der</strong> kreisfreien Städten werden mit 000 ver-<br />
schlüsselt<br />
7 und 8 die Haushalte <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften sowie die gemeindeverbandsan-<br />
gehörigen Gemeinden führen hier den kreisweise ab 01 aufwärts vergeben Code<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
Schleswig-Holstein:<br />
4 bis 6 bei amts- und kirchspiellandsangehörigen Gemeindehaushalten wird hier die<br />
Gemeindenummer verschlüsselt<br />
bei kreisfreien Städten, Kreisen, Ämtern und Kirchspiellandsgemeinde bzw. de-<br />
ren Haushalten sind diese Stellen leer
20 / 52<br />
7 und 8 bei amts- und kirchspiellandsangehörigen Gemeindehaushalten ebenso wie bei<br />
Thüringen:<br />
den Haushalten <strong>der</strong> Ämter und Kirchspiellandsgemeinden selbst wird <strong>der</strong>en<br />
Nummer kreisweise verschlüsselt<br />
für die Haushalte <strong>der</strong> kreisfreien Städte und <strong>der</strong> Kreise sind diese Stellen leer<br />
4 bis 6 bei Gemeinden wird hier die Gemeindenummer verschlüsselt ebenso wird bei er-<br />
füllenden Gemeinden und Gemeinden die einen Teil ihrer Aufgaben auf eine er-<br />
füllende Gemeinde übertragen haben die Gemeindenummer verschlüsselt<br />
bei den Haushalten <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften steht hier generell die 999<br />
Kreishaushalte und Haushalte kreisfreier Städte führen 000<br />
7 und 8 die Verwaltungsgemeinschaften und alle einer Verwaltungsgemeinschaft ange-<br />
hörenden Gemeinden bzw. <strong>der</strong>en Haushalte werden kreisweise mit 01 aufwärts<br />
verschlüsselt<br />
erfüllende Gemeinden und Gemeinden, die einen Teil ihrer Aufgaben auf eine<br />
erfüllende Gemeinde übertragen haben, führen an dieser Stelle einen kreisweise<br />
vergebenen Code ab 50 aufwärts<br />
kreisangehörige Gemeinden, die we<strong>der</strong> einer Verwaltungsgemeinschaft noch ei-<br />
ner erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind, führen ebenso wie kreisfreie Städte<br />
und Landkreise 00<br />
EF3 Rechnungsjahr<br />
Hier wird das Berichtsjahr in 4-stelliger Form angegeben<br />
EF4 Verschuldung<br />
Es wird angegeben, ob die Gemeinde Schulden hat o<strong>der</strong> nicht.<br />
1 = ja<br />
2 = keine
EF5 Schulden <strong>der</strong> Gemeinde / des Gemeindeverbandes insgesamt<br />
21 / 52<br />
Hier wird <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Schulden <strong>der</strong> Berichtsstelle ausgewiesen. Es wird <strong>der</strong><br />
Nennbetrag <strong>der</strong> Schulden ohne Abzug eines Disagios angegeben. Bei Schulden, die zum<br />
Teil bereits an den Gläubiger zurückgezahlt sind, wird <strong>der</strong> Betrag angegeben, mit dem<br />
die/<strong>der</strong> schuldnerische Gemeinde/Gemeindeverband am Stichtag noch belastet war. Til-<br />
gungsbeträge, die zwar fällig, aber bis zum Stichtag noch nicht zurückgezahlt bzw. einem<br />
internen Tilgungsfonds zugeführt waren, dürfen von den Schuldbeträgen nicht abgesetzt<br />
werden, und sind demnach in diesem Betrag enthalten. Dagegen sind Tilgungsbeträge, die<br />
zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger auf ein Sperr- o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>konto eines Kreditinstituts eingezahlt<br />
und damit dem Zugriff des Schuldners entzogen werden, vom Schuldbetrag abzusetzen.<br />
Im Schuldenstand werden alle Schulden nachgewiesen, für die die Berichtsstelle Schuld-<br />
ner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden ih-<br />
rer rechtlich selbständigen Stiftungen und Son<strong>der</strong>vermögen, <strong>der</strong>en Ausgaben und Ein-<br />
nahmen vollständig (brutto) im Haushalt <strong>der</strong> Gemeinden/Gemeindeverbände nachgewie-<br />
sen werden.<br />
Die Schulden <strong>der</strong> rechtlich unselbständigen kommunalen Son<strong>der</strong>vermögen mit eigener,<br />
vom Trägerhaushalt getrennter Rechnungsführung gelten dagegen nicht als Schulden <strong>der</strong><br />
Gemeinde o<strong>der</strong> des Gemeindeverbandes und werden geson<strong>der</strong>t erfasst und nachgewie-<br />
sen. Dies sind die Schulden, welche die Kommunen für Eigenbetriebe aufnehmen.<br />
Ebenso nicht zum Schuldenstand <strong>der</strong> Gemeinde gehören die Schulden <strong>der</strong> rechtlich selb-<br />
ständigen kommunalen Fonds, Einrichtungen, Betriebe und wirtschaftlichen Unternehmen.<br />
Des Weiteren gehören nicht zum Schuldenstand einer Gemeinde / eines Gemeindever-<br />
bandes:<br />
• Gel<strong>der</strong>, die von Dritten hinterlegt werden (z. B. Kautionen),<br />
• von Dritten erhaltene Beträge (beispielsweise für den Wohnungsbau), für die keine<br />
Verpflichtung zur Rückzahlung entstanden sind (z. B. zins- und tilgungsfreie Darle-<br />
hen),
22 / 52<br />
• Kreditähnliche Rechtsgeschäfte (z. B. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden,<br />
Restkaufgel<strong>der</strong> und Leasingverträge; diese werden im Teil E des Erfassungsbogens<br />
erfragt und werden in den Variablen EF262 bis EF264 ausgewiesen.<br />
• Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen und ähnlichen Verpflichtungen<br />
EF6 Kassenverstärkungskredite<br />
Kassenverstärkungskredite sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten, die die Schuldner zur<br />
Überbrückung vorübergehen<strong>der</strong> Kassenanspannungen eingehen. Zur Vorfinanzierung von<br />
langfristigen Darlehen aufgenommene Zwischenkredite sind hier nicht enthalten, sie sind<br />
dagegen als echte Kreditmarktschulden bei den jeweiligen Schuldenarten (EF20 [Anlei-<br />
hen], EF30 [sonstige Wertpapierschulden], EF40 [Schulden bei inländischen Sparkassen],<br />
EF50 [Schulden bei inländischen Girozentralen/Landesbanken], usw. bis EF150 [Fremd-<br />
währungsschulden bei ausländischen Stellen] bzw. insgesamt in EF160 Kreditmarktschul-<br />
den zusammen]) ausgewiesen.<br />
Kassenverstärkungskredite dienen nicht <strong>der</strong> Ausgabendeckung, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Liquiditätssi-<br />
cherung.<br />
Innere Darlehen<br />
Innere Darlehen im Gegensatz zu äußeren Darlehen werden vom Schuldner innerhalb des<br />
eigenen Vermögensbereiches aufgenommen.<br />
Als inneres Darlehen gilt die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>-<br />
rücklagen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung für einen an<strong>der</strong>en als den<br />
ursprünglich bei <strong>der</strong> Ansammlung <strong>der</strong> Mittel vorgesehenen Zweck. Darlehen bei ausge-<br />
glie<strong>der</strong>ten Einrichtungen und Unternehmen mit kaufmännischen Rechnungswesen werden<br />
nicht als Innere Darlehen, son<strong>der</strong>n als “Äußere Verschuldung“ (Schulden bei sonstigen in-<br />
ländischen Stellen o<strong>der</strong> bei öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen)<br />
nachgewiesen.
EF7 Innere Darlehen, hier: Mittel von Son<strong>der</strong>rücklagen<br />
23 / 52<br />
Son<strong>der</strong>rücklagen werden in den Gemeinden und Gemeindeverbänden nur für beson<strong>der</strong>e<br />
Zwecke des Verwaltungshaushalts, nicht jedoch für Zwecke <strong>der</strong> Haushaltssicherung auf-<br />
gebaut. Son<strong>der</strong>rücklagen sind quasi „Rückstellungen für den laufenden Aufwand“ bei-<br />
spielsweise für gemeindeeigenen Pensions- und Zusatzversorgungseinrichtungen, zum<br />
Ausgleich des Gebührenaufkommens o<strong>der</strong> auch speziell zur späteren Begleichung von<br />
bekannten Schulden, wenn <strong>der</strong>en Höhe und Fälligkeit noch nicht bekannt sind.<br />
EF8 Innere Darlehen, hier: Mittel von Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung<br />
Betrag <strong>der</strong> Darlehenssumme, welche die Gemeinden o<strong>der</strong> Gemeindeverbände bei ihren<br />
Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung aufgenommen haben.<br />
Allgemein bezeichnet Son<strong>der</strong>vermögen, das Vermögen, das wegen <strong>der</strong> Erfüllung eines<br />
beson<strong>der</strong>en Zwecks aus dem Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde / des Gemeindeverbandes ausge-<br />
son<strong>der</strong>t wurde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde/dem Gemeindeverband von einem Dritten für einen be-<br />
stimmten Zweck übereignet worden ist.<br />
Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung sind Son<strong>der</strong>vermögen, die finanzwirtschaftlich im<br />
Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde verbleiben und für die keine extra Wirtschaftspläne aufgestellt<br />
werden.<br />
Was genau zum Son<strong>der</strong>vermögen einer Gemeinden o<strong>der</strong> eines Gemeindeverbandes zählt,<br />
wird jeweils in den landesspezifischen Verordnungen zur Kommunalverwaltung festgelegt.<br />
Als Son<strong>der</strong>vermögen ohne Son<strong>der</strong>rechnung werden gemeinhin genannt:<br />
1. das Gemeindeglie<strong>der</strong>vermögen (dies ist Vermögen, dessen ertragsmäßige Nutzung<br />
nicht <strong>der</strong> Gemeinde, son<strong>der</strong>n sonstigen Berechtigten zusteht. Es kann sich dabei z. B.<br />
um die Nutzung <strong>der</strong> Gemeindewiesen, des Waldes und die Holzrechte handeln. Aus<br />
Gründen des Gemeinwohls kann die Gemeinde die Nutzungsrechte gegen angemes-<br />
sene Entschädigung aufheben<br />
2. das Vermögen <strong>der</strong> rechtlich unselbständigen Stiftungen<br />
3. die rechtlich unselbständigen Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen für die<br />
Bediensteten <strong>der</strong> Gemeinden.
24 / 52<br />
Son<strong>der</strong>vermögen mit Son<strong>der</strong>echnungen sind beispielsweise die wirtschaftlichen Unter-<br />
nehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Eigenbetriebe) und öffentliche Einrichtun-<br />
gen (d. h. wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unternehmen bspw. die Eigengesell-<br />
schaften in <strong>der</strong> Rechtsform von AG o<strong>der</strong> GmbH) für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
Son<strong>der</strong>echnungen geführt werden.<br />
Darlehen, die bei diesen aufgenommen werden, gelten als Äußere Verschuldung und sind<br />
nicht in diesem Betrag EF8 enthalten.<br />
EF9 Innere Darlehen insgesamt<br />
Summe <strong>der</strong> Inneren Darlehen einer Gemeinde / eines Gemeindeverbandes insgesamt,<br />
Summe aus EF7 (Mittel von Son<strong>der</strong>rücklagen) + EF8 (Mittel von Son<strong>der</strong>vermögen ohne<br />
Son<strong>der</strong>rechnung)<br />
EF10 Bürgschaften (Haftungssumme insgesamt)<br />
Hier werden alle Bürgschaften <strong>der</strong> Gemeinde / des Gemeindeverbandes im Sinne des<br />
§ 765 BGB einschl. <strong>der</strong> Nachbürgschaften mit den übernommenen Haftungssummen, aber<br />
nicht mit den gesamten Kreditsummen und nicht mit den durch Gesetz o<strong>der</strong> Haushaltssat-<br />
zung festgestellten Ermächtigungssummen angegeben.<br />
Aufgrund von Bürgschaften bereits geleistete Zahlungen (Schadensfälle) sind nicht im be-<br />
trag enthalten.<br />
Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen.<br />
Von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, ist <strong>der</strong> unge-<br />
deckte Teil in dieser Summe enthalten.<br />
Bürgschaften, die kraft Gesetzes übernommen werden müssen (z.B. Haftung <strong>der</strong> Gemein-<br />
den/GV für Sparkassen als Gewährsträger, Ausfallbürgschaften beim Wohnungsbau) blei-<br />
ben dagegen unberücksichtigt, d.h. sie nicht in diesem Betrag enthalten<br />
In diesem Feld enthalten ist die insgesamte Haftungssumme vermin<strong>der</strong>t um Tilgungen und<br />
um eventuelle im Schadensfall geleisteten Beträge gekürzte.
Kreditmarktschulden<br />
25 / 52<br />
Kreditmarktschulden sind alle Schulden, die von kommunalen Haushalten zum Zweck <strong>der</strong><br />
Haushaltsfinanzierung durch Begebung (Emission) von Wertpapieren o<strong>der</strong> direkt mittels<br />
Schuldscheindarlehen bei Kreditinstituten o<strong>der</strong> sonstigen inländischen und ausländischen<br />
Stellen aufgenommen werden. Werden die Mittel nur kurzfristig zum Ausgleich vorüberge-<br />
hen<strong>der</strong> Kassendefizite aufgenommen, handelt es sich nicht um Kreditmarktschulden, son-<br />
<strong>der</strong>n um Kassenverstärkungskredite.<br />
Auf fremde Währung lautende Schulden wurden von den Berichtspflichtigen bis zum Be-<br />
richtsjahr 2001 in DM und ab 2002 in Euro umgerechnet und zwar zu dem von <strong>der</strong> Europä-<br />
ischen Zentralbank zum 31. Dezember z. B. im Börsenblatt o<strong>der</strong> im Internet unter<br />
www.ECB.int veröffentlichten Referenzkurs.<br />
Für sämtliche Kreditmarktschulden und ebenso die Schulden bei öffentlichen Haushalten<br />
werden die Schuldenbewegungen innerhalb des Berichtsjahres mittels folgen<strong>der</strong> Kennzif-<br />
fern ausgewiesen:<br />
• Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres<br />
• Berichtigungen + / -<br />
Hier werden die Berichtigungsbeträge aus fehlerhaften Nachweisen beim Schul-<br />
denstand des Vorjahres ausgewiesen.<br />
• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Laufzeit bis<br />
einschließlich 1 Jahr<br />
• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Laufzeit von<br />
über 1 Jahr bis unter 5 Jahren<br />
• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Laufzeit von<br />
5 Jahren und mehr<br />
• Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> vier Kennziffern zur Schuldenaufnahme werden alle neu aufgenomme-<br />
nen Schulden mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios aufgeführt. Die aufge-<br />
nommen Schulden werden zum einen - unterteilt nach ihren vertraglich festgelegten<br />
Laufzeiten einer <strong>der</strong> drei vorgegebenen Laufzeitgruppen zugeordnet und dort ausge-
26 / 52<br />
wiesen – und zum an<strong>der</strong>en einmal insgesamt ausgewiesen. Dabei unberücksichtigt<br />
bleiben vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten.<br />
Rückzahlungen auf neue Schuldverpflichtungen, die bereits im gleichen Berichtszeit-<br />
raum erfolgten, werden nicht von <strong>der</strong> Schuldenaufnahme abgesetzt, son<strong>der</strong>n als Schul-<br />
dentilgungen nachgewiesen.<br />
Bei Wertpapieremissionen wird <strong>der</strong> volle, zum Verkauf gestellte Betrag als Schulden-<br />
aufnahme angegeben. Nicht verkaufte Stücke werden unter "Sonstige Abgänge" auf-<br />
geführt und bei den nachrichtlichen Angaben über den Eigenbestand (Teil E des Er-<br />
hebungsbogens; EF258, EF259) ausgewiesen.<br />
• Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
Als Tilgungen werden alle in <strong>der</strong> Zeit vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres zurückgezahl-<br />
ten Schuldbeträge, unabhängig davon, ob sie fällig waren o<strong>der</strong> nicht ausgewiesen. Als Til-<br />
gungen gelten auch Tilgungsbeträge, die zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger auf ein Sperr- o<strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>konto eines Kreditinstituts eingezahlt und damit dem Zugriff <strong>der</strong> schuldnerischen<br />
Gemeinde / des schuldnerischen Gemeindeverbandes entzogen werden.<br />
• Sonstige Zugänge<br />
• Sonstige Abgänge<br />
In diesen Variablen werden alle Schuldenzugänge und Schuldenabgänge erfasst, die<br />
Haushaltsmittel we<strong>der</strong> zugeführt noch entzogen haben. Darunter fallen z.B. Verän<strong>der</strong>un-<br />
gen im Schuldenstand durch Einglie<strong>der</strong>ung vorher selbständiger Son<strong>der</strong>rechnungen bzw.<br />
Ausglie<strong>der</strong>ung von Son<strong>der</strong>rechnungen, Schuldabtretungen; beispielsweise offene Forde-<br />
rungsabtretungen, Fundierung aufgelaufener Zins- und Tilgungsrückstände, Übernahme<br />
von hypothekarisch belastetem Grundbesitz.<br />
Verän<strong>der</strong>ungen des Eigenbestandes an Wertpapieren werden bei Rückkäufen eigener E-<br />
missionen (nicht bei Tilgung dieser Stücke) als sonstige Abgänge, bei Wie<strong>der</strong>verkäufen<br />
aus dem Eigenbestand als sonstige Zugänge dargestellt. Wertpapiere, die sich im Eigen-<br />
bestand <strong>der</strong> Gebietskörperschaften befinden und im Laufe <strong>der</strong> Berichtszeit getilgt werden,
27 / 52<br />
sind mit dem Nennwert sowohl bei "Sonstigen Zugängen" als auch bei "Tilgungen" nach-<br />
zuweisen.<br />
Nicht als "Sonstige Zu- und Abgänge" erfasst, werden Vorgänge, die sich aus <strong>der</strong> Auflö-<br />
sung und Neubildung von Gebietskörperschaften ergeben. In solchen Fällen werden die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Umsetzungen bereits bei den Anfangsbeständen (Schuldenstand des Vor-<br />
jahres) <strong>der</strong> aufnehmenden bzw. abgebenden Gebietskörperschaften vorgenommen wer-<br />
den.<br />
EF11 - EF20 Kreditmarktschulden: hier Anleihen (Kennziffern 100-109)<br />
Eine Anleihe ist ein verzinsliches Wertpapier zur langfristigen Kreditfinanzierung. Meist ga-<br />
rantiert die Anleihe gleich bleibende Zinsen und die Rückzahlung eines bestimmten Betra-<br />
ges. Dass Gemeinden o<strong>der</strong> Gemeindeverbände Anleihen emittieren, ist sehr selten.<br />
Die bekanntesten öffentlichen Anleihen sind Bundesanleihen und Bundesobligationen. An-<br />
<strong>der</strong>e öffentliche Anleihen werden beispielsweise von Banken, Bundeslän<strong>der</strong>n, <strong>der</strong> Post,<br />
von <strong>der</strong> Deutschen Ausgleichsbank sowie <strong>der</strong> Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau herausgege-<br />
ben. Sie haben in <strong>der</strong> Regel ein geringeres Ausgabevolumen als Bundesanleihen.<br />
EF11 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 100)<br />
EF12 Berichtigungen + / - (Kennziffer 101)<br />
EF13 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 102)<br />
EF14 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 103)<br />
EF15 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 104)<br />
EF16 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 105)<br />
Summe aus EF13+ EF14 + EF15<br />
EF17 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
106)
EF18 Sonstige Zugänge (Kennziffer 107)<br />
EF19 Sonstige Abgänge (Kennziffer 108)<br />
EF20 Schuldenstand am 31.12 des Berichtsjahres (Kennziffer 109)<br />
Summe aus EF11 (Schuldenstand am 31.12 des Vorjahres)<br />
+ EF12 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF16 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF18 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF17 (Tilgungen)<br />
- EF19 (Sonstige Abgänge)<br />
28 / 52<br />
EF21 - EF 30 Kreditmarktschulden; hier Sonstige Wertpapierschulden (Kennziffern<br />
170-179)<br />
Zu den sonstigen Wertpapieren zählen u. a. Kommunalobligationen, Schuldverschreibun-<br />
gen, Pfandbriefe und ähnliches.<br />
EF21 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 170)<br />
EF22 Berichtigungen + / - (Kennziffer 171)<br />
EF23 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 172)<br />
EF24 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 173)<br />
EF25 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 174)<br />
EF26 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 175)<br />
Summe aus EF23+ EF24 + EF25<br />
EF27 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
176)<br />
EF28 Sonstige Zugänge (Kennziffer 177)<br />
EF29 Sonstige Abgänge (Kennziffer 178)
EF30 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 179)<br />
Summe aus EF21 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF22 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF26 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF28 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF27 (Tilgungen)<br />
- EF29 (Sonstige Abgänge)<br />
EF31 - EF40 Schulden bei inländischen Sparkassen (Kennziffern 200-209)<br />
EF31 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 200)<br />
EF32 Berichtigungen + / - (Kennziffer 201)<br />
29 / 52<br />
EF33 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 202)<br />
EF34 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 203)<br />
EF35 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12 des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 204)<br />
EF36 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 205)<br />
Summe aus EF33+ EF34 + EF35<br />
EF37 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
206)<br />
EF38 Sonstige Zugänge (Kennziffer 207)<br />
EF39 Sonstige Abgänge (Kennziffer 208)<br />
EF40 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 209)<br />
Summe aus EF31 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF32 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF36 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF38 (Sonstige Zugänge)
- EF37 (Tilgungen)<br />
- EF39 (Sonstige Abgänge)<br />
30 / 52<br />
EF41 - EF50 Schulden bei inländischen Girozentralen/Landesbanken (Kennziffern<br />
210-219)<br />
Zu den inländischen Girozentralen und Landesbanken zählen alle öffentlich-rechtlichen<br />
Kreditinstitute, wie z.B.<br />
- Deutsche Ausgleichsbank Bonn<br />
- Thüringer Aufbaubank<br />
- Bayerische Landesbodenkreditanstalt<br />
- Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)<br />
- WestLB<br />
- SachsenLB<br />
- Landesbank Rheinland-Pfalz<br />
- BayernLB<br />
etc.<br />
EF41 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 210)<br />
EF42 Berichtigungen + / - (Kennziffer 211)<br />
EF43 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 212)<br />
EF44 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 213)<br />
EF45 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 214)<br />
EF46 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 215)<br />
Summe aus EF43+ EF44 + EF45<br />
EF47 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
216)
EF48 Sonstige Zugänge (Kennziffer 217)<br />
EF49 Sonstige Abgänge (Kennziffer 218)<br />
EF50 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 219)<br />
Summe aus EF41 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF42 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF46 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF48 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF47 (Tilgungen)<br />
- EF49 (Sonstige Abgänge)<br />
31 / 52<br />
EF51 - EF60 Schulden bei sonstigen inländischen Kreditinstituten (Kennziffern<br />
220-229)<br />
Zu den sonstigen inländischen Kreditinstituten gehören alle privaten Kreditinstitute, wie<br />
z. B. - Raiffeisenbanken/Volksbanken<br />
- Commerzbank AG<br />
- Bayerische Hypo- und Vereinsbank<br />
- Deutsche Bank.<br />
EF51 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 220)<br />
EF52 Berichtigungen + / - (Kennziffer 221)<br />
EF53 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 222)<br />
EF54 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 223)<br />
EF55 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 224)<br />
EF56 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 225)<br />
Summe aus EF53+ EF54 + EF55
32 / 52<br />
EF57 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
226)<br />
EF58 Schulden bei sonstigen inländischen Kreditinstituten: Sonstige Zugänge<br />
(Kennziffer 227)<br />
EF59 Schulden bei sonstigen inländischen Kreditinstituten: Sonstige Abgänge<br />
(Kennziffer 228)<br />
EF60 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 229)<br />
Summe aus EF51 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF52 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF56 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF58 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF57 (Tilgungen)<br />
- EF59 (Sonstige Abgänge)<br />
EF61 - EF70 Schulden bei inländischen Bausparkassen (Kennziffern 240-249)<br />
Beim Ausweis <strong>der</strong> Schulden bei inländischen Bausparkassen wird im Fall <strong>der</strong> Inanspruch-<br />
nahme eines Bausparvertrages als Schuldenstand nur <strong>der</strong> Teil eingetragen, <strong>der</strong> echt kredi-<br />
tiert wird. Der Schuldenstand umfasst nicht die Ansparsumme.<br />
EF61 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 240)<br />
EF62 Berichtigungen + / - (Kennziffer 241)<br />
EF63 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 242)<br />
EF64 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 243)<br />
EF65 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 244)<br />
EF66 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 245)<br />
Summe aus EF63+ EF64 + EF65
33 / 52<br />
EF67 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
246)<br />
EF68 Sonstige Zugänge (Kennziffer 247)<br />
EF69 Sonstige Abgänge (Kennziffer 248)<br />
EF70 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 249)<br />
Summe aus EF61 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF62 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF66 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF68 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF67 (Tilgungen)<br />
- EF69 (Sonstige Abgänge)<br />
EF71 - EF80 Schulden bei inländischen Versicherungsunternehmen (Kennziffern<br />
250-259)<br />
Zu den Schulden bei inländischen Versicherungsunternehmen gehören auch die Schulden<br />
bei privaten Krankenversicherungs- und Zusatzversorgungseinrichtungen.<br />
EF71 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 250)<br />
EF72 Berichtigungen + / - (Kennziffer 251)<br />
EF73 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 252)<br />
EF74 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 253)<br />
EF75 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 254)<br />
EF76 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 255)<br />
Summe aus EF73+ EF74 + EF75<br />
EF77 Schulden bei inländischen Versicherungsunternehmen: Tilgungen vom 1.1.<br />
bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer 256)
EF78 Sonstige Zugänge (Kennziffer 257)<br />
EF79 Sonstige Abgänge (Kennziffer 258)<br />
EF80 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 259)<br />
Summe aus EF71 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF72 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF76 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF78 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF77 (Tilgungen)<br />
- EF79 (Sonstige Abgänge)<br />
34 / 52<br />
EF81 - EF90 Schulden bei Deutsche Bahn AG und Deutsche Post AG (Kennziffern<br />
260-269)<br />
EF81 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 260)<br />
EF82 Berichtigungen + / - (Kennziffer 261)<br />
EF83 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 262)<br />
EF84 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 263)<br />
EF85 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 264)<br />
EF86 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 265)<br />
Summe aus EF83+ EF84 + EF85<br />
EF87 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
266)<br />
EF88 Sonstige Zugänge (Kennziffer 267)<br />
EF89 Sonstige Abgänge (Kennziffer 268)<br />
EF90 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 269)<br />
Summe aus EF81 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)
+ EF82 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF86 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF88 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF87 (Tilgungen)<br />
- EF89 (Sonstige Abgänge)<br />
EF91- EF100 Schulden bei <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit (Kennziffern 270-279)<br />
EF91 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 270)<br />
EF92 Berichtigungen + / - (Kennziffer 271)<br />
35 / 52<br />
EF93 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 272)<br />
EF94 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 273)<br />
EF95 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 274)<br />
EF96 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 275)<br />
Summe aus EF93+ EF94 + EF95<br />
EF97 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
276)<br />
EF98 Sonstige Zugänge (Kennziffer 277)<br />
EF99 Sonstige Abgänge (Kennziffer 278)<br />
EF100 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 279)<br />
Summe aus EF91 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF92 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF96 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF98 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF97 (Tilgungen)<br />
- EF99 (Sonstige Abgänge)
36 / 52<br />
EF101 - EF110 Schulden bei sonstigen Sozialversicherungen (Kennziffern 290-299)<br />
Kreditmarktschulden bei sonstigen Sozialversicherungen sind beispielsweise Schulden bei<br />
den Trägern <strong>der</strong> gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.<br />
EF101 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 290)<br />
EF102 Berichtigungen + / - (Kennziffer 291)<br />
EF103 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 292)<br />
EF104 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 293)<br />
EF105 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 294)<br />
EF106 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 295)<br />
Summe aus EF103+ EF104 + EF105<br />
EF107 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
296)<br />
EF108 Sonstige Zugänge (Kennziffer 297)<br />
EF109 Sonstige Abgänge (Kennziffer 298)<br />
EF110 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 299)<br />
Summe aus EF101 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF102 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF106 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF108 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF107 (Tilgungen)<br />
- EF109 (Sonstige Abgänge)
37 / 52<br />
EF111 - EF120 Schulden bei öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen (Kenn-<br />
ziffern 280-289)<br />
EF111 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 280)<br />
EF112 Berichtigungen + / - (Kennziffer 281)<br />
EF113 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 282)<br />
EF114 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 283)<br />
EF115 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 284)<br />
EF116 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 285)<br />
Summe aus EF113+ EF114 + EF115<br />
EF117 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
286)<br />
EF118 Sonstige Zugänge (Kennziffer 287)<br />
EF119 Sonstige Abgänge (Kennziffer 288)<br />
EF120 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 289)<br />
Summe aus EF111 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF112 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF116 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF118 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF117 (Tilgungen)<br />
- EF119 (Sonstige Abgänge)<br />
EF121 - EF130 Schulden bei sonstigen inländischen Stellen (Kennziffern 300-309)<br />
Zu den sonstigen inländischen Stellen gehören u. a. Stiftungen, private Geldgeber, Verei-<br />
ne, Genossenschaften, Verbände und Kirchen.
38 / 52<br />
Als Kreditmarktschulden bei sonstigen inländischen Stellen zählen auch die Schulden bei<br />
Institutionen, an <strong>der</strong>en Nennkapital Bund, Län<strong>der</strong>, Gemeinden, Gemeindeverbände o<strong>der</strong><br />
Zweckverbände beteiligt sind, da sich diese in <strong>der</strong> Regel selbst am Kreditmarkt refinanzie-<br />
ren (z.B. Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau, KfW). Das gilt auch dann, wenn die Zinslast von<br />
öffentlichen Haushalten ganz o<strong>der</strong> teilweise übernommen wird (z.B. KfW-Programme).<br />
Mittel, die zuvor von diesen Institutionen ausgezahlt, letztendlich aber aus öffentlichen<br />
Haushalten bereitgestellt werden, werden als Schulden bei öffentlichen Haushalten nach-<br />
gewiesen.<br />
EF121 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 300)<br />
EF122 Berichtigungen + / - (Kennziffer 301)<br />
EF123 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 302)<br />
EF124 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 303)<br />
EF125 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 304)<br />
EF126 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 305)<br />
Summe aus EF123+ EF124 + EF125<br />
EF127 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
306)<br />
EF128 Sonstige Zugänge (Kennziffer 307)<br />
EF129 Sonstige Abgänge (Kennziffer 308)<br />
EF130 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 309)<br />
Summe aus EF121 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF122 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF126 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF128 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF127 (Tilgungen)
- EF129 (Sonstige Abgänge)<br />
39 / 52<br />
EF131 - EF150 Schulden bei ausländischen Stellen unterschieden in EURO-<br />
Schulden und Fremdwährungsschulden (Kennziffern 310-329)<br />
Erfasst werden hier die sogenannten Auslandsschulden, d.h. die Schulden bei ausländi-<br />
schen Kreditinstituten o<strong>der</strong> sonstigen ausländischen Stellen unterschieden nach Schulden<br />
die in Euro bzw. in einer fremden Währung aufgenommen wurden.<br />
Zu den Auslandschulden zählen alle Schulden, die bei gebietsfremden Gläubigern (d.h. bei<br />
Gläubigern mit Sitz außerhalb Deutschlands) entwe<strong>der</strong> vom Schuldner direkt o<strong>der</strong> indirekt<br />
durch die Vermittlung von Kreditinstituten (z.B. bei internationalen Einrichtungen) aufge-<br />
nommen wurden. Auf fremde Währung lautende Schulden sind in Euro umzurechnen und<br />
zwar zu dem von <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank zum 31. Dezember im Bundesanzeiger<br />
(bzw. unter www.ECB.int im Internet) veröffentlichten Referenzkurs.<br />
EF131 – EF140 EURO-Schulden (Kennziffern 310-319)<br />
EF131 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 310)<br />
EF132 Berichtigungen + / - (Kennziffer 311)<br />
EF133 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 312)<br />
EF134 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 313)<br />
EF135 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 314)<br />
EF136 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 315)<br />
Summe aus EF133+ EF134 + EF135<br />
EF137 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
316)<br />
EF138 Sonstige Zugänge (Kennziffer 317)
EF139 Sonstige Abgänge (Kennziffer 318)<br />
EF140 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 319)<br />
Summe aus EF131 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF132 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF136 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF138 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF137 (Tilgungen)<br />
- EF139 (Sonstige Abgänge)<br />
EF141 - EF150 Fremdwährungsschulden (Kennziffern 320-329)<br />
EF141 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 320)<br />
EF142 Berichtigungen + / - (Kennziffer 321)<br />
40 / 52<br />
EF143 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 322)<br />
EF144 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 323)<br />
EF145 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 324)<br />
EF146 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 325)<br />
Summe aus EF143+ EF144 + EF145<br />
EF147 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
326)<br />
EF148 Sonstige Zugänge (Kennziffer 327)<br />
EF149 Sonstige Abgänge (Kennziffer 328)<br />
EF150 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 329)<br />
Summe aus EF141 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF142 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF146 (Schuldenaufnahmen insgesamt)
+ EF148 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF147 (Tilgungen)<br />
- EF149 (Sonstige Abgänge)<br />
EF151 - EF160 Kreditmarktschulden zusammen (Kennziffern 390-399)<br />
EF151 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 390)<br />
EF152 Berichtigungen + / - (Kennziffer 391)<br />
41 / 52<br />
EF153 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 392)<br />
EF154 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 393)<br />
EF155 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 394)<br />
EF156 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 395)<br />
Summe aus EF153+ EF154 + EF155<br />
EF157 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
396)<br />
EF158 Sonstige Zugänge (Kennziffer 397)<br />
EF159 Sonstige Abgänge (Kennziffer 398)<br />
EF160 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 399)<br />
Summe aus EF151 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF152 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF156 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF158 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF157 (Tilgungen)<br />
- EF159 (Sonstige Abgänge)
EF161 - EF240 Schulden bei öffentlichen Haushalten<br />
42 / 52<br />
Hier sind sämtliche beim Bund, Lastenausgleichsfonds, ERP-Son<strong>der</strong>vermögen und bei<br />
sonstigen Son<strong>der</strong>vermögen des Bundes (Entschädigungsfonds), bei Län<strong>der</strong>n, Gemeinden,<br />
Gemeindeverbänden, Zweckverbänden und an<strong>der</strong>en öffentlichen Fonds, Einrichtungen<br />
und wirtschaftlichen Unternehmen aufgenommenen Schulden nachzuweisen, auch wenn<br />
sie über Kreditinstitute o<strong>der</strong> sonstige Institutionen ausgezahlt worden sind. Die Schulden<br />
bei Sozialversicherungen sind bei Kreditmarktschulden nachzuweisen.<br />
EF161 - EF170 Schulden bei Bund und Lastenausgleichsfond (Kennziffern 500-509)<br />
EF161 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 500)<br />
EF162 Berichtigungen + / - (Kennziffer 501)<br />
EF163 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 502)<br />
EF164 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 503)<br />
EF165 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 504)<br />
EF166 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 505)<br />
Summe aus EF163+ EF164 + EF165<br />
EF167 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
506)<br />
EF168 Sonstige Zugänge (Kennziffer 507)<br />
EF169 Sonstige Abgänge (Kennziffer 508)<br />
EF170 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 509)<br />
Summe aus EF161 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF162 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF166 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF168 (Sonstige Zugänge)
- EF167 (Tilgungen)<br />
- EF169 (Sonstige Abgänge)<br />
EF171 - EF180 Schulden beim ERP-Son<strong>der</strong>vermögen (Kennziffern 530-539)<br />
EF171 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 530)<br />
EF172 Berichtigungen + / - (Kennziffer 531)<br />
43 / 52<br />
EF173 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 532)<br />
EF174 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 533)<br />
EF175 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 534)<br />
EF176 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 535)<br />
Summe aus EF173+ EF174 + EF175<br />
EF177 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
536)<br />
EF178 Sonstige Zugänge (Kennziffer 537)<br />
EF179 Sonstige Abgänge (Kennziffer 538)<br />
EF180 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 539)<br />
Summe aus EF171 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF172 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF176 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF178 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF177 (Tilgungen)<br />
- EF179 (Sonstige Abgänge)<br />
EF181 - EF190 Schulden bei sonstigen Son<strong>der</strong>vermögen des Bundes (Kennziffern<br />
570-579)
EF181 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 570)<br />
EF182 Berichtigungen + / - (Kennziffer 571)<br />
44 / 52<br />
EF183 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 572)<br />
EF184 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 573)<br />
EF185 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 574)<br />
EF186 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 575)<br />
Summe aus EF183+ EF184 + EF185<br />
EF187 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
576)<br />
EF188 Sonstige Zugänge (Kennziffer 577)<br />
EF189 Sonstige Abgänge (Kennziffer 578)<br />
EF190 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 579)<br />
Summe aus EF181 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF182 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF186 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF188 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF187 (Tilgungen)<br />
- EF189 (Sonstige Abgänge)<br />
EF191 - EF200 Schulden bei Län<strong>der</strong>n (Kennziffern 540-549)<br />
EF191 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 540)<br />
EF192 Berichtigungen + / - (Kennziffer 541)<br />
EF193 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 542)
45 / 52<br />
EF194 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 543)<br />
EF195 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 544)<br />
EF196 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 545)<br />
Summe aus EF193+ EF194 + EF195<br />
EF197 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
546)<br />
EF198 Sonstige Zugänge (Kennziffer 547)<br />
EF199 Sonstige Abgänge (Kennziffer 548)<br />
EF200 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 549)<br />
Summe aus EF191 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF192 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF196 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF198 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF197 (Tilgungen)<br />
- EF199 (Sonstige Abgänge)<br />
EF201 - EF210 Schulden bei Gemeinden/GV. (Kennziffern 550-559)<br />
EF201 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 550)<br />
EF202 Berichtigungen + / - (Kennziffer 551)<br />
EF203 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 552)<br />
EF204 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 553)<br />
EF205 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 554)
46 / 52<br />
EF206 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 555)<br />
Summe aus EF203+ EF204 + EF205<br />
EF207 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
556)<br />
EF208 Sonstige Zugänge (Kennziffer 557)<br />
EF209 Sonstige Abgänge (Kennziffer 558)<br />
EF210 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 559)<br />
Summe aus EF201 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF202 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF206 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF208 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF207 (Tilgungen)<br />
- EF209 (Sonstige Abgänge)<br />
EF211 - EF220 Schulden bei Zweckverbänden (Kennziffern 560-569)<br />
EF211 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 560)<br />
EF212 Berichtigungen + / - (Kennziffer 561)<br />
EF213 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 562)<br />
EF214 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 563)<br />
EF215 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 564)<br />
EF216 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 565)<br />
Summe aus EF213+ EF214 + EF215<br />
EF217 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
566)
EF218 Sonstige Zugänge (Kennziffer 567)<br />
EF219 Sonstige Abgänge (Kennziffer 568)<br />
EF220 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 569)<br />
Summe aus EF211 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF212 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF216 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF218 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF217 (Tilgungen)<br />
- EF219 (Sonstige Abgänge)<br />
47 / 52<br />
EF221 - EF230 Schulden bei Eigenbetrieben und an<strong>der</strong>en öffentlichen Fonds, Ein-<br />
richtungen und wirtschaftlichen Unternehmen (Kennziffern 580-589)<br />
EF221 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 580)<br />
EF222 Berichtigungen + / - (Kennziffer 581)<br />
EF223 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 582)<br />
EF224 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 583)<br />
EF225 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 584)<br />
EF226 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 585)<br />
Summe aus EF223+ EF224 + EF225<br />
EF227 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
586)<br />
EF228 Sonstige Zugänge (Kennziffer 587)<br />
EF229 Sonstige Abgänge (Kennziffer 588)<br />
EF230 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 589)<br />
Summe aus EF221 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)
+ EF222 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF226 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF228 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF227 (Tilgungen)<br />
- EF229 (Sonstige Abgänge)<br />
48 / 52<br />
EF231 - EF240 Schulden bei öffentlichen Haushalten zusammen (Kennziffern 590-<br />
599)<br />
EF231 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 590)<br />
EF232 Berichtigungen + / - (Kennziffer 591)<br />
EF233 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 592)<br />
EF234 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 593)<br />
EF235 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 594)<br />
EF236 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 595)<br />
Summe aus EF233+ EF234 + EF235<br />
EF237 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
596)<br />
EF238 Sonstige Zugänge (Kennziffer 597)<br />
EF239 Sonstige Abgänge (Kennziffer 598)<br />
EF240 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 599)<br />
Summe aus EF231 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF232 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF236 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF238 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF237 (Tilgungen)
- EF239 (Sonstige Abgänge)<br />
EF241 - EF250 Schulden insgesamt (Kennziffern 690-699)<br />
EF241 Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres (Kennziffer 690)<br />
EF242 Berichtigungen + / - (Kennziffer 691)<br />
49 / 52<br />
EF243 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit bis einschließlich 1 Jahr (Kennziffer 692)<br />
EF244 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von über 1 Jahr bis unter 5 Jahren (Kennziffer 693)<br />
EF245 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres mit einer Lauf-<br />
zeit von 5 Jahren und mehr (Kennziffer 694)<br />
EF246 Schuldenaufnahmen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt<br />
(Kennziffer 695)<br />
Summe aus EF243+ EF244 + EF245<br />
EF247 Tilgungen vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres insgesamt (Kennziffer<br />
696)<br />
EF248 Sonstige Zugänge (Kennziffer 697)<br />
EF249 Sonstige Abgänge (Kennziffer 698)<br />
EF250 Schuldenstand am 31.12. des Berichtsjahres (Kennziffer 699)<br />
Summe aus EF241 (Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres)<br />
+ EF242 (Berichtigungen + / -)<br />
+ EF246 (Schuldenaufnahmen insgesamt)<br />
+ EF248 (Sonstige Zugänge)<br />
- EF247 (Tilgungen)<br />
- EF249 (Sonstige Abgänge)<br />
EF251 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+1 (im auf das<br />
Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 910)
50 / 52<br />
EF252 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+2 (im 2. auf<br />
das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 911)<br />
EF253 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+3 (im 3. auf<br />
das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 912)<br />
EF254 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+4 (im 4. auf<br />
das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 913)<br />
EF255 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; Im Rechnungsjahr XXXX+5 (im 5. auf<br />
das Rechnungsjahr folgende Jahr, Kennziffer 914)<br />
EF256 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; nach dem 31. Dezember XXXX+5 (nach<br />
mehr als 5 Jahren nach dem Rechnungsjahr, Kennziffer 915)<br />
EF257 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln; zusammen (Kennziffer 999)<br />
Für die am Erhebungsstichtag bestehenden Schulden aus Kreditmarktmitteln sowie die im<br />
Eigenbestand befindlichen Wertpapiere sind die planmäßig fällig werdenden Tilgungsbe-<br />
träge geglie<strong>der</strong>t nach den fünf folgenden Jahren und dem darüber hinausgehenden restli-<br />
chen Zeitraum anzugeben. Die nur nachrichtlich ausgewiesenen Beträge <strong>der</strong> Wertpapiere<br />
im Eigenbestand müssen bei diesem Nachweis <strong>der</strong> Fälligkeiten ebenfalls berücksichtigt<br />
werden, da sie wie noch im Umlauf befindliche Wertpapiere am Tag <strong>der</strong> Fälligkeit zu tilgen<br />
sind.<br />
EF258 Am 31. Dezember des Berichtsjahres befanden sich im Eigenbestand <strong>der</strong><br />
Emittenten; Anleihen (Kennziffer 059)<br />
EF259 Am 31. Dezember des Berichtsjahres befanden sich im Eigenbestand <strong>der</strong><br />
Emittenten; Sonstige Wertpapiere (Kennziffer 069)<br />
EF260 Schuldenaufnahmen zur Umschuldung (Kennziffer 079)<br />
Alle in <strong>der</strong> Zeit vom 1.1. bis 31.12. eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden<br />
werden mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios eingesetzt.<br />
Die Schuldenaufnahmen, die hier erfasst werden, sind keine Schuldenneuaufnahmen im<br />
eigentlichen Sinne, sie dienen allein <strong>der</strong> Umschuldung.
EF261 Schuldentilgungen zur Umschuldung (Kennziffer 089)<br />
51 / 52<br />
Tilgungen sind alle in <strong>der</strong> Zeit vom 1.1. bis 31.12. des Berichtsjahres zurückgezahlten<br />
Schuldbeträge, unabhängig davon, ob sie fällig waren o<strong>der</strong> nicht.<br />
Die Schuldentilgungen, die hier erfasst werden, sind keine Schuldentilgungen im eigentli-<br />
chen Sinne, sie dienen allein <strong>der</strong> Umschuldung.<br />
EF262 Bestand <strong>der</strong> kreditähnlichen Rechtsgeschäfte am 31.12. des Berichtsjah-<br />
res; hier: Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden (Kennziffer 051)<br />
Hier sind nur die Verbindlichkeiten aufgeführt, die beim Erwerb bereits belasteter<br />
Grundstücke übernommen wurden und aus <strong>der</strong> Sicherung von Darlehensgeschäften Dritter<br />
entstanden sind. Ein Mittelfluss findet hierbei nicht statt. Diese Rechtsgeschäfte sind nicht<br />
mit Darlehensschulden zu verwechseln, die mit einer Hypothek, Grundschuld u. ä. gesi-<br />
chert sind. Darlehensaufnahmen gegen hypothekarische Sicherung werden ebenso wie<br />
dinglich nicht gesicherte Schuldenaufnahmen nur bei <strong>der</strong> entsprechenden Schuldenart<br />
(z.B. Schulden bei Sparkassen) erfasst.<br />
EF263 Bestand <strong>der</strong> kreditähnlichen Rechtsgeschäfte am 31.12. des Berichtsjah-<br />
res; hier: Restkaufgel<strong>der</strong> (Kennziffer 052)<br />
Als Restkaufgeld ist <strong>der</strong> noch nicht gezahlte (Teil-)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen;<br />
dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden (Rest-<br />
kaufgeldhypothek).<br />
EF264 Bestand <strong>der</strong> kreditähnlichen Rechtsgeschäfte am 31.12. des Berichtsjah-<br />
res; hier: Leasingverträge (inklusive Zinsanteile, Kennziffer 053)<br />
Hier wird die insgesamt eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) abzüglich <strong>der</strong> bis<br />
zum Ende des Berichtszeitraums geleisteten Tilgungen nachgewiesen.<br />
EF265 Bevölkerungsangabe zum 30.06. des Berichtsjahres
EF266 Kennzeichen <strong>der</strong> Gebietskörperschaft<br />
0 = Land<br />
1 = Bezirke und an<strong>der</strong>e höhere Gemeindeverbände<br />
2 = Landkreise<br />
3 = Kreisfreie Städte<br />
4 = Kreisangehörige Gemeinde<br />
6 = Verwaltungsgemeinschaften<br />
9 = Ämter, Samt-, Verbandsgemeinden<br />
EF267 Größenklasse <strong>der</strong> Berichtsstelle<br />
00 = Land<br />
02 = Kreisfreie Städte mit 500.000 und mehr Einwohner<br />
03 = Kreisfreie Städte mit 200.000 bis unter 500.000 Einwohner<br />
04 = Kreisfreie Städte mit 100.000 bis unter 200.000 Einwohner<br />
05 = Kreisfreie Städte mit 50.000 bis unter 100.000 Einwohner<br />
06 = Kreisfreie Städte mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohner<br />
07 = Kreisfreie Städte mit 10.000 bis unter 20.000 Einwohner<br />
08 = Kreisangehörige Gemeinden mit 200.000 und mehr Einwohner<br />
09 = Kreisang. Gemeinden mit 100.000 bis unter 200.000 Einwohner<br />
10 = Kreisang. Gemeinden mit 50.000 bis unter 100.000 Einwohner<br />
11 = Kreisang. Gemeinden mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohner<br />
12 = Kreisang. Gemeinden mit 10.000 bis unter 20.000 Einwohner<br />
13 = Kreisang. Gemeinden mit 5.000 bis unter 10.000 Einwohner<br />
14 = Kreisang. Gemeinden mit 3.000 bis unter 5.000 Einwohner<br />
15 = Kreisang. Gemeinden mit 1.000 bis unter 3.000 Einwohner<br />
16 = Kreisang. Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohner<br />
17 = Ämter, Samt-, Verbandsgemeinden<br />
18 = Landkreise<br />
19 = Bezirksverbände und an<strong>der</strong>e höhere Gemeindeverbände<br />
Dokumentinformation:<br />
Stand: 10.02.2006<br />
Bearbeiter: Dr. Heide Wilsdorf-Köhler<br />
Forschungsdatenzentrum <strong>der</strong> <strong>Statistischen</strong> Landesämter<br />
Standort Potsdam<br />
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