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NACHRICHTEN - Gemeinde Studenzen

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Grünschnitte<br />

Wie schon in den vergangenen Jahren ist es<br />

wieder möglich, Grünschnitte (z.B. Äste)<br />

sowie Rasenschnitte über die <strong>Gemeinde</strong><br />

zu entsorgen.<br />

Sollten Sie davon Gebrauch machen, setzen<br />

Sie sich bitte mindestens einen Tag vorher<br />

(MO – FR) mit unserem<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitarbeiter Karl Pferschy jun.<br />

Tel.Nr.: 0664 22 43 046<br />

in Verbindung.<br />

Sollte Hr. Pferschy nicht erreichbar sein,<br />

melden Sie sich bitte im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

<strong>Studenzen</strong> unter der Tel.Nr.: 03115-2318.<br />

Wasserversorgung<br />

Grenzland-Südost<br />

sichert Versorgung<br />

Tätigkeitsbericht der Wasserversorgung<br />

Grenzland-Südost:<br />

74 Mitglieder (72 <strong>Gemeinde</strong>n und<br />

zwei Wasserverbände) mit ca. 110.000<br />

Einwohnern werden versorgt.<br />

Im Vorjahr wurde für Maßnahmen zur<br />

Steigerung der Versorgungssicherheit<br />

eine Summe von rd. 600.000 Euro<br />

investiert.<br />

Zur Absicherung des Wasseraustausches<br />

in Notsituationen bzw.<br />

des zukünftigen Wasserbedarfes<br />

hat sich die Wasserversorgung<br />

Grenzland-Südost am Großprojekt<br />

„Transportleitung Oststeiermark“<br />

von Graz nach Hartberg beteiligt. Die<br />

Realisierung dieses Großprojektes<br />

soll Ende 2009/Anfang 2010 abgeschlossen<br />

sein.<br />

Die Qualität des gelieferten Wassers<br />

kann als einwandfrei bezeichnet<br />

werden. Der gesetzlich erlaubte<br />

Höchstwert von 50 mg/l Nitrat wird<br />

deutlich unterschritten.<br />

Anliegerverpfl ichtung an<br />

Landesstraßen<br />

Laut § 25 ist das Einackern der Straßengräben sowie die Abdämmung<br />

oder Verschlammung der Fahrbahn oder der Straßengräben<br />

untersagt. Es wird daher ersucht, bei der Bewirtschaftung von<br />

Flächen in Hanglage bereits darauf Rücksicht zu nehmen.<br />

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die an der Straße liegenden<br />

Äcker in einer Entfernung von 4 m von der Straßengrenze nur<br />

gleichlaufend mit der Straße gepfl ügt und geeggt werden dürfen.<br />

Laut § 26 ist es verboten, Hausabwässer, Abwässer aus Betrieben<br />

und Jauche auf die Straße oder in Straßengräben abzuleiten. Die<br />

Ableitung der Dachwässer, Drainagewässer, Brunnenwässer und<br />

sonstiger gereinigter Flüssigkeiten bedarf dier Zustimmung der<br />

Straßenverwaltung.<br />

Für allfällige Fragen steht Ihnen die zuständige Straßenmeisterei<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Kostenlose<br />

Rechtsauskunft<br />

Auf Initiative des Bürgermeisters Walter<br />

Bechter kommt Dr. Sabine C.M. Deutsch,<br />

Rechtsanwältin und Verteidigerin in<br />

Strafsachen mit Notariats- und Richterergänzungsprüfung,<br />

kostenlos einmal<br />

im Monat (unter vorheriger Terminvereinbarung)<br />

ins <strong>Gemeinde</strong>amt um eine<br />

Rechtsauskunft anzubieten.<br />

Dies soll ein Service für unsere <strong>Gemeinde</strong>bewohner<br />

sein!<br />

Die Kanzlei hat ihren Sitz in 8200 Gleisdorf, Schillerstraße 11/1.<br />

Öffnungszeiten sind:<br />

Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr bzw. Freitag 7 bis 12 Uhr.<br />

Tel.Nr.: 03112-22112, Fax: 03112-221122<br />

E-Mail: offi ce@rechtsanwalt-deutsch.at<br />

Beiträge für <strong>Gemeinde</strong>mitteilung<br />

Es wird wieder einmal darauf hingewiesen, dass die Vereine der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Studenzen</strong> die Möglichkeit haben, einen Beitrag in der <strong>Gemeinde</strong>mitteilung<br />

zu veröffentlichen. Die Vereinsobmänner werden ersucht, Fotos und Texte<br />

über E-Mail: gde@studenzen.gv.at an das <strong>Gemeinde</strong>amt zu senden.<br />

Außerdem können ordnungsgemäß gemeldete Vereine ihren Verein incl.<br />

Fotos von Veranstaltungen auf der <strong>Gemeinde</strong>homepage präsentieren.<br />

www.studenzen.gv.at<br />

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