NACHRICHTEN - Gemeinde Studenzen
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Grünschnitte<br />
Wie schon in den vergangenen Jahren ist es<br />
wieder möglich, Grünschnitte (z.B. Äste)<br />
sowie Rasenschnitte über die <strong>Gemeinde</strong><br />
zu entsorgen.<br />
Sollten Sie davon Gebrauch machen, setzen<br />
Sie sich bitte mindestens einen Tag vorher<br />
(MO – FR) mit unserem<br />
<strong>Gemeinde</strong>mitarbeiter Karl Pferschy jun.<br />
Tel.Nr.: 0664 22 43 046<br />
in Verbindung.<br />
Sollte Hr. Pferschy nicht erreichbar sein,<br />
melden Sie sich bitte im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
<strong>Studenzen</strong> unter der Tel.Nr.: 03115-2318.<br />
Wasserversorgung<br />
Grenzland-Südost<br />
sichert Versorgung<br />
Tätigkeitsbericht der Wasserversorgung<br />
Grenzland-Südost:<br />
74 Mitglieder (72 <strong>Gemeinde</strong>n und<br />
zwei Wasserverbände) mit ca. 110.000<br />
Einwohnern werden versorgt.<br />
Im Vorjahr wurde für Maßnahmen zur<br />
Steigerung der Versorgungssicherheit<br />
eine Summe von rd. 600.000 Euro<br />
investiert.<br />
Zur Absicherung des Wasseraustausches<br />
in Notsituationen bzw.<br />
des zukünftigen Wasserbedarfes<br />
hat sich die Wasserversorgung<br />
Grenzland-Südost am Großprojekt<br />
„Transportleitung Oststeiermark“<br />
von Graz nach Hartberg beteiligt. Die<br />
Realisierung dieses Großprojektes<br />
soll Ende 2009/Anfang 2010 abgeschlossen<br />
sein.<br />
Die Qualität des gelieferten Wassers<br />
kann als einwandfrei bezeichnet<br />
werden. Der gesetzlich erlaubte<br />
Höchstwert von 50 mg/l Nitrat wird<br />
deutlich unterschritten.<br />
Anliegerverpfl ichtung an<br />
Landesstraßen<br />
Laut § 25 ist das Einackern der Straßengräben sowie die Abdämmung<br />
oder Verschlammung der Fahrbahn oder der Straßengräben<br />
untersagt. Es wird daher ersucht, bei der Bewirtschaftung von<br />
Flächen in Hanglage bereits darauf Rücksicht zu nehmen.<br />
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die an der Straße liegenden<br />
Äcker in einer Entfernung von 4 m von der Straßengrenze nur<br />
gleichlaufend mit der Straße gepfl ügt und geeggt werden dürfen.<br />
Laut § 26 ist es verboten, Hausabwässer, Abwässer aus Betrieben<br />
und Jauche auf die Straße oder in Straßengräben abzuleiten. Die<br />
Ableitung der Dachwässer, Drainagewässer, Brunnenwässer und<br />
sonstiger gereinigter Flüssigkeiten bedarf dier Zustimmung der<br />
Straßenverwaltung.<br />
Für allfällige Fragen steht Ihnen die zuständige Straßenmeisterei<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Kostenlose<br />
Rechtsauskunft<br />
Auf Initiative des Bürgermeisters Walter<br />
Bechter kommt Dr. Sabine C.M. Deutsch,<br />
Rechtsanwältin und Verteidigerin in<br />
Strafsachen mit Notariats- und Richterergänzungsprüfung,<br />
kostenlos einmal<br />
im Monat (unter vorheriger Terminvereinbarung)<br />
ins <strong>Gemeinde</strong>amt um eine<br />
Rechtsauskunft anzubieten.<br />
Dies soll ein Service für unsere <strong>Gemeinde</strong>bewohner<br />
sein!<br />
Die Kanzlei hat ihren Sitz in 8200 Gleisdorf, Schillerstraße 11/1.<br />
Öffnungszeiten sind:<br />
Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr bzw. Freitag 7 bis 12 Uhr.<br />
Tel.Nr.: 03112-22112, Fax: 03112-221122<br />
E-Mail: offi ce@rechtsanwalt-deutsch.at<br />
Beiträge für <strong>Gemeinde</strong>mitteilung<br />
Es wird wieder einmal darauf hingewiesen, dass die Vereine der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Studenzen</strong> die Möglichkeit haben, einen Beitrag in der <strong>Gemeinde</strong>mitteilung<br />
zu veröffentlichen. Die Vereinsobmänner werden ersucht, Fotos und Texte<br />
über E-Mail: gde@studenzen.gv.at an das <strong>Gemeinde</strong>amt zu senden.<br />
Außerdem können ordnungsgemäß gemeldete Vereine ihren Verein incl.<br />
Fotos von Veranstaltungen auf der <strong>Gemeinde</strong>homepage präsentieren.<br />
www.studenzen.gv.at<br />
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