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Protokoll der 23. Sitzung vom 12.06.2012 - Gemeinde Lermoos

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<strong>Gemeinde</strong> LERMOOS lfd. Nr. 23<br />

Seite: 1<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

SITZUNG des GEMEINDERATES<br />

am <strong>12.06.2012</strong><br />

im <strong>Sitzung</strong>ssaal des <strong>Gemeinde</strong>hauses <strong>Lermoos</strong>.<br />

Beginn: 20.00 Uhr Die Einladung erfolgte am<br />

Ende: 24.00 Uhr 05.06.2012 durch Einzelladung.<br />

ANWESEND WAREN:<br />

Bürgermeisterin: Zwölfer Maria<br />

Vizebürgermeister: Mag. (FH) Lagg Stefan<br />

Gemein<strong>der</strong>at: 1) Eberle Hubert 2) Mag. (FH) Fasser Engelbert<br />

3) Fasser Sascha 4) Sonnweber Christine<br />

5) Jourez Charlotte 6) Keller Peter<br />

7) Koch Thomas 8) DI (FH) Schonger Martin<br />

9) Mitterbauer Fritz 10) Schennach Josef<br />

11) Ing. Poberschnigg Andreas<br />

ANWESEND WAREN AUSSERDEM:<br />

----<br />

ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />

Fuchs Gebhard, vertreten durch Sonnweber Christine<br />

Mayer Andrea, vertreten durch DI (FH) Schonger Martin<br />

NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />

----<br />

VORSITZENDER: Bürgermeisterin Zwölfer Maria<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich (ausser TO 8).<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war beschlußfähig.


TAGESORDNUNG<br />

TO 1) Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> 22. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

TO 2) Vortrag durch Herrn Othmar Schönherr P.LL.M:<br />

Informationen zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz-Aufgaben des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates und <strong>Gemeinde</strong>vertreters<br />

TO 3) Flächenwidmungen, Bebauungspläne:<br />

a) Bebauungsplan Bauplätze Moosweg - Beschlussfassung über die Auflage des<br />

Entwurfes eines Bebauungsplanes<br />

b) Kerber Karl: Beratung und allenfalls Beschlussfassung über die Auflage des<br />

Entwurfes zur Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />

c) Hofherr Franz-Moosweg: Beratung und allenfalls Beschlussfassung über die<br />

Auflage des Entwurfes zur Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />

TO 4) Anschaffungen, Aufträge, Bestellungen:<br />

a) Einführung elektronisches Schliesssystem <strong>Gemeinde</strong>gebäude<br />

b) Verlegung Leerverrohrung im Zusammenhang mit Sanierung Rie<strong>der</strong>-Kreuzung<br />

TO 5) Verlängerung Mietvertrag mit Frau Jörg Andrea/Wohnung Dr. Haus<br />

TO 6) Bericht <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />

TO 7) Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

TO 8) Personalia – Anstellung Arbeiter Winterdienst und Bauhof<br />

2


zu TO 1)<br />

Gegen den <strong>Protokoll</strong>entwurf <strong>der</strong> 22. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 15.05.2012 werden keine Einwendungen<br />

erhoben und wird dieses von den damals anwesenden Gemein<strong>der</strong>äten einstimmig<br />

genehmigt.<br />

zu TO 2)<br />

Herr Steuerberater Othmar Schönherr/Neustift informiert, dass er schon seit vielen Jahren<br />

intensiv mit <strong>der</strong> Thematik Agrargemeinschaften befasst ist und mit dem Tiroler <strong>Gemeinde</strong>verband<br />

kooperiert. Auch war er in die Entwicklung <strong>der</strong> Novelle des Flurverfassungslandesgesetzes<br />

mit eingebunden.<br />

In <strong>der</strong> folgenden Präsentation berichtet er über die komplexe Thematik „<strong>Gemeinde</strong>gutsagrargemeinschaften“<br />

und die historischen Entwicklungen. Heute gibt es 4 unterschiedliche<br />

Ebenen zu diesem Thema: historische Ebene, juristische Ebene, politische Ebene,<br />

emotionale Ebene<br />

Von den ca. 2000 Agrargemeinschaften in Tirol sind ca. 1700 „echte“ Agraren und ca. 300<br />

<strong>Gemeinde</strong>gutsagraren. Agrargemeinschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts.<br />

Anschliessend werden die unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklungen, die zur Bildung<br />

von Agrargemeinschaften geführt haben, dargelegt. Bei den „echten“ Agrargemeinschaften<br />

waren die Berechtigten bereits Eigentümer, es wurden nur die Nutzungsrechte in Anteilsrechte<br />

umgewandelt. Bei an<strong>der</strong>en Agraren war und ist die <strong>Gemeinde</strong> Grundeigentümer, die<br />

Stammsitzliegenschaften haben lediglich Anteilsrechte. Diese beiden Fälle sind unstrittig.<br />

In an<strong>der</strong>en Fällen wurde im Zeitraum zwischen 1951 und 1982 das „<strong>Gemeinde</strong>gut“ reguliert<br />

und dieses an Agrargemeinschaften grundbücherlich übertragen. Diese Übertragung wurde<br />

<strong>vom</strong> Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 1982 als rechtswidrig aufgehoben. Die<br />

Rechtswidrigkeit wurde in <strong>der</strong> Verletzung des Gleichheitssatzes gesehen: „sachlich nicht<br />

gerechtfertigte Bevorzugung einzelner <strong>Gemeinde</strong>bürger (Nutzungsberechtigte) gegenüber<br />

<strong>der</strong> (auch) die übrigen <strong>Gemeinde</strong>angehörigen repräsentierenden <strong>Gemeinde</strong>“; „die Substanz<br />

und also auch <strong>der</strong> Substanzwert und ein allfälliger Überschuss <strong>der</strong> Nutzungen bleiben <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> als solcher zugeordnet“;<br />

Diese wi<strong>der</strong>rechtliche Übertragung sollte durch die Novelle des Flurverfassungslandesgesetzes<br />

„repariert“ werden. Es wurden zwei Rechnungskreise vorgeschrieben, wobei <strong>der</strong><br />

neu eingeführte Rechnungskreis II den Anspruch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> als „Substanzwert“<br />

beinhaltet. Es muss eine klare Trennung <strong>der</strong> Rechnungskreise lt. gesetzlichen Vorgaben<br />

geben, erst dann kann über allfällige Ausgleichszahlungen, Subventionen etc. beraten<br />

werden.<br />

Lt. höchstgerichtlichen Entscheidungen sind alle 4 <strong>Lermoos</strong>er Agrargemeinschaften aus<br />

<strong>Gemeinde</strong>gut hervorgegangenen. Dies bedingt einen „Restitutionsanspruch“ (rückwirkende<br />

Betrachtung seit Regulierung), eine „Vermögensauseinan<strong>der</strong>setzung“ und das je<strong>der</strong>zeitige<br />

„Entnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aus dem Rechnungskreis II“.<br />

Bei <strong>Gemeinde</strong>gutsagrargemeinschaften ist allen Ausschusssitzungen, Vollversammlungen<br />

ein Vertreter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> beizuziehen. In Angelegenheiten, die den Substanzwert<br />

betreffen, ist jedenfalls die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> notwendig. Die <strong>Gemeinde</strong> hat ein<br />

Auftragsrecht an die Organe <strong>der</strong> Agrargemeinschaft und weitere Rechte.<br />

Die Organe <strong>der</strong> Agrargemeinschaft sind den Substanzwert betreffend „treuhän<strong>der</strong>isch“ für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> tätig (strafrechtlicher Aspekt!).<br />

3


Für einen rechtsgültigen Voranschlag und Rechnungsabschluss einer <strong>Gemeinde</strong>gutsagrar<br />

ist die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Dafür ist das Vorliegen aller<br />

relevanter Unterlagen und Belege in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Voraussetzung, da eine Zustimmung<br />

und Prüfung von nachvollziehbaren Unterlagen abhängig ist (auch für spätere Nachschauen).<br />

Abschliessend verweist Hr. Schönherr auf die aus seiner Sicht nicht unproblematische Frage<br />

<strong>der</strong> Haftung (auch strafrechtlich) von Funktionären, sowohl auf Agrar- als auch auf<br />

<strong>Gemeinde</strong>seite. So ist bei einigen Agrargemeinschaften schon die Staatsanwaltschaft tätig<br />

geworden.<br />

Er vermisst eine umfassende Information <strong>der</strong> Agrarfunktionäre und hält einen Dialog für<br />

notwendig.<br />

Bgm. Zwölfer frägt an, welche Möglichkeiten die <strong>Gemeinde</strong> hat, wenn die Agrar die<br />

Zustimmung zu wichtigen Vorhaben nur dann gibt, wenn die <strong>Gemeinde</strong> auf den Substanzwert<br />

verzichtet. Anlassfälle sind <strong>der</strong> geplante Neubau des Grubigliftes II. Sektion und die<br />

vorübergehende Strassenverlegung im Bereich <strong>der</strong> Strasse nach Garmisch (wegen<br />

Brückensanierungsarbeiten).<br />

Hr. Schönherr: im Gesetz ist ein entsprechendes Auftragsrecht an die Agrar vorgesehen<br />

GR Mag. (FH) Fasser Engelbert: errechnet sich <strong>der</strong> Restitutionsanspruch <strong>vom</strong> Vermögen,<br />

das vorhanden ist o<strong>der</strong> jenem, das vorhanden sein müsste?<br />

Hr. Schönherr: es ist eine Gesamtbetrachtung notwendig (wurde ausgeschüttet, etc.?)<br />

bei bisherigen Berechnungen war <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> immer<br />

höher als <strong>der</strong> tatsächliche Ausgleich; hier sind mehrere Ansätze<br />

möglich; wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Behörde;<br />

letztinstanzliche Entscheidungen darüber sind aber noch ausständig<br />

GV Ing. Poberschnigg: welche Befugnisse hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at? Anfrage im Hinblick<br />

auf Feststellung <strong>der</strong> Bgm., dass <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ausschuss<br />

„Agrar“ nur beratend ist und sie an Absprachen nicht gebunden<br />

ist; Ausschuss hat aus seiner Sicht nur unnötig Zeit verschwen-<br />

det;<br />

Bgm.: stellt klar, dass zuerst eine klare Trennung nach den<br />

gesetzlichen Vorgaben gegeben sein muss, erst dann<br />

ist über Zuwendung o.Ä. zu entscheiden; während <strong>der</strong><br />

<strong>Sitzung</strong> wurden Aufteilungsschlüssel laufend verän<strong>der</strong>t;<br />

<strong>Gemeinde</strong> kann nicht von Vornhinein auf Ansprüche<br />

verzichten;<br />

Vbgm. Mag. (FH) Lagg St.: nahezu gleichzeitig mit <strong>der</strong> Einsetzung eines Sachverwalters<br />

(Jahr 2011) wurde ein Verein gegründet, mit dem Ziel, RA Dr.<br />

Oberhofer weiter zu beschäftigen; was kann die <strong>Gemeinde</strong><br />

gegen weitere Rechtsanwaltskosten tun?<br />

Hr. Schönherr: Auftrag an Agrar ist möglich, dass zu gewissen Punkten keine<br />

Rechtsanwaltskosten mehr anfallen dürfen<br />

Vbgm. Mag. (FH) Lagg St.: Agrar ist in einigen Ansätzen zuversichtlich, letztendlich zu<br />

obsiegen; dazu zählt auch <strong>der</strong> Weg zum Gerichtshof für<br />

Menschenrechte<br />

Hr. Schönherr Agraranwälte versprechen oft eine Rettung ohne rechtliche<br />

Grundlage;<br />

das Problem ist oft nicht mehr rechtlicher Natur, oft wird nur<br />

mehr ein Konflikt geschürt; die Agrarfunktionäre sollten von den<br />

Anwälten nicht so massiv hineingezogen werden;<br />

4


Mag. (FH) Fasser Engelbert Neuerhebung <strong>der</strong> berechtigten Mitglie<strong>der</strong>?<br />

Hr. Schönherr Agrarbehörde wurde von sich aus bisher nicht tätig<br />

Mag. (FH) Fasser Engelbert Frage <strong>der</strong> Ersitzung <strong>der</strong> Mitgliedschaft?<br />

Hr. Schönherr: Ersitzung nicht möglich, da es sich um ein öffentliches Recht<br />

handelt (kein privates Recht);<br />

Bgm. Zwölfer Maria falls Strafverfahren eingeleitet werden, wer muss Strafe<br />

bezahlen?;<br />

Hr. Schönherr <strong>der</strong> Verurteilte privat<br />

Bgm. Zwölfer Maria Jagdausschreibung – wer entscheidet zukünftig?<br />

Hr. Schönherr <strong>Gemeinde</strong>n werden in Zukunft mitreden<br />

GV Mitterbauer Fritz wie sind Belege offen zu legen? in Kopie in <strong>Gemeinde</strong><br />

notwendig?<br />

Hr. Schönherr Zustimmung ist nur möglich, wenn diese dokumentiert und<br />

auch in einigen Jahren noch nachvollzogen werden kann;<br />

Vorlage <strong>der</strong> Belege kann durch Auftragsrecht erreicht werden;<br />

es werden auch rückwirkende Erhebungen notwendig sein;<br />

Behörde hat Abschlüsse bisher nie auf Richtigkeit geprüft,<br />

son<strong>der</strong>n lediglich archiviert<br />

Bgm. Zwölfer Maria Kosten für Unterstützung von Hr. Schönherr?<br />

Hr. Schönherr über die Führung <strong>der</strong> Rechnungskreise werden <strong>vom</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verband 4-5 Musterfälle angestrebt (für Jahr 2010);<br />

<strong>Lermoos</strong> wäre hier dabei, diese Kosten würde <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verband<br />

übernehmen;<br />

die Kosten <strong>der</strong> rückwirkenden Erfassung sind kurzfristig nicht<br />

kalkulierbar; er wird sich diesbezüglich melden; hier wäre auch<br />

viel Aufarbeitungsarbeit in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> machbar, was die<br />

Kosten verringern würde;<br />

Vorgangsweise lt. GR * Bearbeitung des Rechnungsabschlusses 2010 durch Hr.<br />

Schönherr wie besprochen (Abrechnung über <strong>Gemeinde</strong>-<br />

verband)<br />

* Vorlage einer Kostenaufstellung für rückwirkende Erhebungen<br />

zu TO 3)<br />

a) Nachdem nun die Weghöhe für den östlichen Teilbereich des Baulandumlegungsgebietes<br />

„Moosweg“ fixiert ist, wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan für die beiden Baureihen <strong>der</strong><br />

neuen Weghöhe angepasst. Ausgangshöhe wäre nun die fixe Höhe 967,00 (müA). Die<br />

an<strong>der</strong>en Bestimmungen des Bebauungsplanes bleiben unverän<strong>der</strong>t. Den Grundbesitzern<br />

und den betroffenen Nachbarn wurde <strong>der</strong> Bebauungsplanentwurf zur Einsichtnahme<br />

übermittelt, wobei Wacker Martin (Sohn Wacker Josef) den Wunsch geäußert hat, dass<br />

diese Ausgangshöhe auch für sein Grundstück (Gp. 662/1) Anwendung findet. Dies wird<br />

<strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at beschlossen (ausserhalb dieses Bebauungsplanes).<br />

GV Ing. Poberschnigg Andreas: haben die betroffenen Nachbarn dem Bebauungsplan<br />

zugestimmt?<br />

Bgm. Zwölfer: Nachbarn haben Plan zur Einsicht erhalten, es wurden<br />

dagegen keine Einwendungen erhoben<br />

5


Auf Antrag <strong>der</strong> Bürgermeisterin beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> gemäß<br />

§ 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von DI Mark<br />

Andreas ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich<br />

<strong>der</strong> Grundparzellen 2573, 2574, 2575, 2576, 2577, 2578, 2579, 2583, 2584 und 2585, alle<br />

KG <strong>Lermoos</strong>, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas durch vier<br />

Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Abstimmung: 13 Ja-Stimmen<br />

b) Kerber Klaus plant einen Zubau zum Haus Innsbrucker Straße 36, wobei festgestellt<br />

wurde, dass auf dem Grundstück 2 unterschiedliche Widmungen gegeben sind und somit<br />

eine erfor<strong>der</strong>liche Grundzusammenlegung nicht genehmigt werden kann. Durch eine<br />

Baulandwidmung <strong>der</strong> Restflächen könnte dieses Problem gelöst werden. Lt. Bgm. Zwölfer ist<br />

dem anschliessenden Bauverfahren dann das Denkmalamt beizuziehen.<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Bürgermeisterin beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> gemäß<br />

§ 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.<br />

Nr. 56, und § 64 Abs.1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr.<br />

27, den von DI Mark Andreas ausgearbeiteten Entwurf über die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 1114, 1115, 1113/1,<br />

1113/2, 1113/3, KG <strong>Lermoos</strong>, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufzulegen.<br />

Der Entwurf sieht folgende Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lermoos</strong> vor:<br />

im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 1114, 1115, 1113/1, 1113/2, 1113/3 von <strong>der</strong>zeit<br />

„Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in künftig „Tourismusgebiet“ gem. § 40 Abs. 4<br />

TROG 2011<br />

Abstimmung: 13 Ja-Stimmen<br />

c) Beim Anwesen Moosweg 13a (Larinmoos) sind durch geplante Besitzaufteilungen<br />

Grundstücksverän<strong>der</strong>ungen notwendig und sind zudem am Bestandsgrundstück schon<br />

unterschiedliche Widmungen vorhanden. Es muss nun das Gesamtgrundstück einheitlich<br />

gewidmet werden.<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Bürgermeisterin beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> gemäß<br />

§ 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.<br />

Nr. 56, und § 64 Abs.1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr.<br />

27, den von DI Mark Andreas ausgearbeiteten Entwurf über die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> im Bereich des Grundstückes 640/2, KG <strong>Lermoos</strong>,<br />

(zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Der Entwurf sieht folgende Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lermoos</strong> vor:<br />

im Bereich des Grundstückes 640/2 von <strong>der</strong>zeit „Wohngebiet“ gem. § 38 Abs. 1<br />

TROG 2011 bzw. „Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in künftig „Gemischtes<br />

Wohngebiet“ gem. § 38 Abs. 2 TROG 2011<br />

Abstimmung: 13 Ja-Stimmen<br />

6


zu TO 4)<br />

a) Für die Umstellung auf ein elektronisches Zutrittsystem liegt nun ein Vergleichsangebot<br />

vor, wobei aber das Erstangebot <strong>der</strong> Fa. EVVA beträchtlich günstiger ist.<br />

Der GR beschließt einstimmig den Umstieg auf ein elektronisches Zutrittsystem<br />

vorerst beim Feuerwehrhaus und beim Bauhof mit Auftragsvergabe an die Fa. EVVA.<br />

Da beim Volksschul- und Kulturzentrum ein Hauptschlüssel abhanden gekommen ist,<br />

soll auch die Umstellung <strong>der</strong> 3 Eingangstüren (Haupteingang und 2 Seiteneingänge)<br />

vorgesehen werden.<br />

b) Da bei <strong>der</strong> Kreuzung auf <strong>der</strong> Seite zum Haus Innsbruckerstraße 2 (Sam Gusti) keine<br />

Strassenbeleuchtung vorhanden ist, soll im Zuge <strong>der</strong> Sanierungsarbeiten zumindest<br />

eine Leerverrohrung mitverlegt werden. Eine LWL-Verrohrung wird für nicht notwendig<br />

erachtet, wobei diese auch durch die Fa. <strong>Lermoos</strong>Net GmbH nicht mitverlegt<br />

wird. Genehmigt werden auch die Kosten für die erfor<strong>der</strong>liche Umlegung <strong>der</strong> Hochspannungsleitung,<br />

da diese ansonsten unter <strong>der</strong> Stützmauer zu liegen käme.<br />

zu TO 5)<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig die Verlängerung des Mietvertrages für die<br />

Wohnung von Frau Jörg Andrea im Dr. Haus um weitere 2 Jahre, wobei in den Vertrag ein<br />

Kündigungsrecht für die <strong>Gemeinde</strong> von 3 Monaten bei begründetem Eigenbedarf (z.B.<br />

Wohnung für neuen Arzt) aufzunehmen ist.<br />

zu TO 6)<br />

a) Standort Dorfkrippe: Das Denkmalamt hat einen Standort am neuen Kirchplatz<br />

wie<strong>der</strong>holt abgelehnt; im Krippenverein gab es zur Standortfrage teilweise<br />

unterschiedliche Ansichten; lt. Schreiben des Krippenvereins <strong>vom</strong> 04.06.2012 soll die<br />

Krippe nun am oberen Kirchplatz (vor Gartenmauer Dengg) errichtet werden; dazu<br />

wird noch eine genaue Detailplanung vorgelegt<br />

b) Mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.06.2012 hat Herr Rettenbacher Roland mitgeteilt, dass er die<br />

Stützmauerverlegung im Frühjahr 2013 umsetzen möchte; dies wird <strong>vom</strong> GR zur<br />

Kenntnis genommen, wobei die Pläne bis spätestens Herbst 2012 vorzulegen sind;<br />

c) Entwicklungskonzept Dr. Beyer: soll dieses im Gemein<strong>der</strong>at o<strong>der</strong> bei einer Bürgerversammlung<br />

vorgestellt werden?<br />

Vbgm. Mag. (FH) Lagg Stefan: da die Ergebnisse des Konzeptes noch nicht bekannt<br />

sind, ist dieses jedenfalls zuerst im GR zu beraten; <strong>der</strong> aktuelle Konzeptstand wird<br />

dem GR per Mail zugesandt und soll dann bei <strong>der</strong> nächsten GRS diskutiert werden;<br />

d) Das Baubezirksamt hat mitgeteilt, dass an <strong>der</strong> L 71 (Rie<strong>der</strong>-Kreuzung-Hotel Post)<br />

noch letztmalige Belagsarbeiten (nach Grabungsarbeiten Ortswärme) anstehen und<br />

eine allfällige Erneuerung <strong>der</strong> sehr alten Wasserleitung jedenfalls vor diesen Arbeiten<br />

zu erfolgen hat. Lt. GR soll die Erneuerung <strong>der</strong> Wasserleitung für das Jahr 2013<br />

vorgesehen werden.<br />

e) Lt. Auskunft des Blutspendedienstes wäre die Zuwendung für das Blutspendefahrzeug<br />

nun auch in Ratenzahlungen möglich. Lt. GR erfolgt trotzdem keine<br />

Beteiligung daran.<br />

f) Ansuchen <strong>der</strong> Rot-Kreuzstelle Ehrwald um eine Vereinszuwendung; GV Fasser<br />

Sascha schlägt vor, den Betrag für das Blutspendeauto nun <strong>der</strong> Rettung zu<br />

gewähren; <strong>vom</strong> GR wird abschliessend eine jährliche Zuwendung von EUR 300,--<br />

beschlossen (befristet auf 5 Jahre)<br />

g) Haas Herbert möchte vor seinem Haus Untere Tanne 3 eine kleine <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

befindliche Grundfläche käuflich erwerben; diese Angelegenheit wird dem Bauausschuss<br />

zur Beratung übertragen.<br />

7


h) Bei den Vermessungsarbeiten Baulandumlegung Garmischerstraße und Vermessung<br />

Lussbach hat sich zum vereinbarten Grundtausch mit Hr. Hofherr Helmut folgendes<br />

ergeben:<br />

Die Tauschfläche im Zuge <strong>der</strong> Lussbachverbauung, welche an Hr. Hofherr<br />

übertragen werden soll, ist beträchtlich kleiner als vor <strong>der</strong> Vermessung<br />

angenommen (damals wurden die Katasterdaten herangezogen)<br />

Der Weg neben dem Lussbach wird im Zuge <strong>der</strong> Baulandumlegung (=Zufahrt zu<br />

einigen Bauplätzen) ein öffentlicher Weg. Dadurch ergibt sich eine<br />

Differenzfläche von 289 m².<br />

Herr Hofherr Helmut möchte dafür einen Grundtausch (Lusspark angrenzend an<br />

Campingplatz). Der Bauausschuss wird beauftragt, sich damit genauer zu befassen.<br />

i) Bei <strong>der</strong> Jugendbedarfserhebung wurde auch eine Online-Umfrage durchgeführt,<br />

wobei als Preis für die Teilnahme die <strong>Gemeinde</strong> Ehrwald ein I-Pad sponsert; <strong>der</strong> GR<br />

genehmigt seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> ein I-Phone (Wert ca. EUR 630,--).<br />

j) Der Fussballclub hat nun die Endabrechnung für die Sanierung des Clubgebäudes<br />

vorgelegt, wonach die Gesamtkosten EUR 41.317,83 betragen; <strong>der</strong> im Voranschlag<br />

bereits vorgesehene Betrag von EUR 20.000,-- wird <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig<br />

genehmigt; für die Asphaltierung <strong>der</strong> Vorplatzflächen im Vorjahr erfolgt dafür keine<br />

För<strong>der</strong>ung mehr;<br />

k) Tennisclubobmann Kössler Othmar hat eine grobe Kostenschätzung des Arch. DI<br />

Walch für die seitens des Clubs geplante Sanierung <strong>der</strong> Sanitärräume im<br />

Tennisclubgebäude in einer Höhe von EUR ca. 33.000,-- vorgelegt; Hr. Kössler<br />

wurde um Mitteilung <strong>der</strong> möglichen Eigenleistungen und konkreter Angaben ersucht;<br />

<strong>der</strong> desolate Zustand <strong>der</strong> Duschen etc. wird durch Bgm. Zwölfer aufgrund eines<br />

Lokalaugenscheines bestätigt; auf Vorschlag von Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg<br />

sollen konkrete Firmenangebote vorgelegt werden und sind Eigenleistungen, wie bei<br />

an<strong>der</strong>en Vereinen auch, einzufor<strong>der</strong>n.<br />

l) Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg berichtet über eine heutige Begehung des Bauausschusses<br />

zur Standortsuche zum Anbringen von strassenüberspannenden<br />

Transparenten; <strong>der</strong> beste Standort wird zwischen dem Haus Reuttener Straße 4<br />

(Pizzeria Willi) und dem Feuerwehrhaus gesehen; ausserhalb <strong>der</strong> Zeiten einer<br />

Veranstaltungsbewerbung könnte ein Willkommenstransparent (z.B. herzlich<br />

willkommen; auf Wie<strong>der</strong>sehen) dauerhaft angebracht werden; GV Fasser Sascha<br />

wird Kostenvoranschläge einholen und eine evtl. Beteiligung durch den TVB<br />

abklären;<br />

zu TO 7)<br />

Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg Rechtsauskunft für Ausbau Hinterfeldweg schon<br />

eingelangt?<br />

Bgm.: noch nicht<br />

Lagg St.: Weg verläuft <strong>der</strong>zeit in Natura nicht auf <strong>der</strong> Weg-<br />

parzelle;<br />

Bgm.: hat mit Gerber Gert gesprochen, welcher gesprächs-<br />

bereit ist<br />

Lagg St.: Bauausschuss wird sich Situation vor Ort ansehen<br />

Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg Hauptbrücke im Moos nicht nicht fertig saniert;<br />

Bgm.: hat mit Bgm. Schreyer gesprochen, welcher sich<br />

um die Gelän<strong>der</strong>sanierung kümmern wird;<br />

Lagg St.: es ist jedenfalls sicherzustellen, dass die<br />

Gelän<strong>der</strong>ausführung den gesetzlichen<br />

Bestimmungen entspricht;<br />

Fasser S.: Brücke über den Lussbach (vor Einmündung in<br />

Loisach) muss ebenfalls saniert werden<br />

8


Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg Formular für Anmeldung Kin<strong>der</strong>betreuung ist für ihn<br />

etwas unverständlich;<br />

GR: da das Formular heuer schon versendet wurde,<br />

wird vereinbart, dass sich <strong>der</strong> Ausschuss für Jugend-<br />

Soziales vor <strong>der</strong> nächsten Erhebung mit Verbesserungen<br />

befassen soll;<br />

ebenfalls wird vereinbart, dass sich dieser Ausschuss<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist (15.06.2012) mit dem<br />

zukünftigen Personalbedarf befassen soll;<br />

GR Mag. (FH) Engelbert Fasser liegt Schlussrechnung Arch. DI Walch für Kin<strong>der</strong>garten<br />

schon vor?<br />

Bgm.: ja, es wurden noch ca. EUR 500,-- an Nachlass<br />

vereinbart; Schlussrechnung <strong>der</strong> Fa. Poberschnigg liegt<br />

noch nicht vor;<br />

Fasser Engelbert: war mit <strong>der</strong> Bauaufsicht nicht gänzlich<br />

einverstanden<br />

Lagg Stefan: wenn nicht die eigenen Angestellten<br />

(Bauhof und Kanzlei) um Fertigstellung<br />

bemüht gewesen wären, hätte es noch<br />

größere terminliche Probleme gegeben;<br />

dafür ist diesen zu danken<br />

GR Eberle Hubert im Kin<strong>der</strong>garten und entlang Lussbach seien 2 Bäume<br />

umgestürzt; Bäume gehören geschnitten bzw. durch<br />

Fachmann überprüft;<br />

Bgm.: wird dazu Erkundigungen einholen<br />

GR DI (FH) Schonger Martin Ergebnis Gespräch mit Rauscher Bernhard/Bauland-<br />

umlegung?<br />

Bgm: Planentwurf liegt vor; Wegverlauf ist planlich fixiert;<br />

Situierung des Optionsgrundstückes mit Fam. Künstner-<br />

Mantl wird noch abgeklärt; lt. Hr. Rauscher wäre eine<br />

Umsetzung im August realistisch;<br />

Bgm.: hat mit Hr. Rauscher Situation bei Haas Dietmar/Zufahrt<br />

Feld von Sam Otto vor Ort angesehen; Hr. Rauscher<br />

wird Skizze über Wegradien etc. vorlegen;<br />

Lagg St.: Bauverfahren von Schonger Martin sollte dann<br />

so rasch wie möglich durchgeführt werden;<br />

GV Ing. Poberschnigg Andreas Stand Grundtausch Dengg Franz am Kirchplatz?<br />

Bgm.: Dengg Franz wurde Plan mit Lösungsvorschlag<br />

zugeschickt, eine Antwort ist noch ausständig;<br />

GV Ing. Poberschnigg Andreas Wasserspielturm beim Freibad ist desolat<br />

Lagg Stefan als Geschäftsführer <strong>der</strong> WSPG:<br />

Turm wird wahrscheinlich abgetragen werden; auch<br />

an<strong>der</strong>e Technikteile (Pumpen, Boiler) sind reparatur-<br />

bedürftig; zur Senkung <strong>der</strong> Heizkosten (dzt. Strom) ist<br />

<strong>der</strong> Anschluss an die Fernwärme geplant, was jedoch<br />

hohe einmalige Anschlusskosten bedeutet; somit stehen<br />

in den nächsten Jahren größere Investitionen an; neuer<br />

Ballon ist eingetroffen; Kioskpächter sind sehr engagiert<br />

und bemüht<br />

9


GR Koch Thomas Rauter Josef hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass<br />

Heldenfriedhof und auch Friedhof bei <strong>der</strong> Kirche<br />

wie<strong>der</strong>holt durch Hundekot verunreinigt ist;<br />

GR: entsprechende Maßnahmen (evtl. Schil<strong>der</strong>) anbringen<br />

zu TO 8)<br />

sh. eigenes <strong>Protokoll</strong><br />

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