Protokoll der 23. Sitzung vom 12.06.2012 - Gemeinde Lermoos
Protokoll der 23. Sitzung vom 12.06.2012 - Gemeinde Lermoos
Protokoll der 23. Sitzung vom 12.06.2012 - Gemeinde Lermoos
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<strong>Gemeinde</strong> LERMOOS lfd. Nr. 23<br />
Seite: 1<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die<br />
SITZUNG des GEMEINDERATES<br />
am <strong>12.06.2012</strong><br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal des <strong>Gemeinde</strong>hauses <strong>Lermoos</strong>.<br />
Beginn: 20.00 Uhr Die Einladung erfolgte am<br />
Ende: 24.00 Uhr 05.06.2012 durch Einzelladung.<br />
ANWESEND WAREN:<br />
Bürgermeisterin: Zwölfer Maria<br />
Vizebürgermeister: Mag. (FH) Lagg Stefan<br />
Gemein<strong>der</strong>at: 1) Eberle Hubert 2) Mag. (FH) Fasser Engelbert<br />
3) Fasser Sascha 4) Sonnweber Christine<br />
5) Jourez Charlotte 6) Keller Peter<br />
7) Koch Thomas 8) DI (FH) Schonger Martin<br />
9) Mitterbauer Fritz 10) Schennach Josef<br />
11) Ing. Poberschnigg Andreas<br />
ANWESEND WAREN AUSSERDEM:<br />
----<br />
ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
Fuchs Gebhard, vertreten durch Sonnweber Christine<br />
Mayer Andrea, vertreten durch DI (FH) Schonger Martin<br />
NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
----<br />
VORSITZENDER: Bürgermeisterin Zwölfer Maria<br />
Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich (ausser TO 8).<br />
Die <strong>Sitzung</strong> war beschlußfähig.
TAGESORDNUNG<br />
TO 1) Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> 22. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
TO 2) Vortrag durch Herrn Othmar Schönherr P.LL.M:<br />
Informationen zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz-Aufgaben des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates und <strong>Gemeinde</strong>vertreters<br />
TO 3) Flächenwidmungen, Bebauungspläne:<br />
a) Bebauungsplan Bauplätze Moosweg - Beschlussfassung über die Auflage des<br />
Entwurfes eines Bebauungsplanes<br />
b) Kerber Karl: Beratung und allenfalls Beschlussfassung über die Auflage des<br />
Entwurfes zur Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />
c) Hofherr Franz-Moosweg: Beratung und allenfalls Beschlussfassung über die<br />
Auflage des Entwurfes zur Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />
TO 4) Anschaffungen, Aufträge, Bestellungen:<br />
a) Einführung elektronisches Schliesssystem <strong>Gemeinde</strong>gebäude<br />
b) Verlegung Leerverrohrung im Zusammenhang mit Sanierung Rie<strong>der</strong>-Kreuzung<br />
TO 5) Verlängerung Mietvertrag mit Frau Jörg Andrea/Wohnung Dr. Haus<br />
TO 6) Bericht <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />
TO 7) Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />
TO 8) Personalia – Anstellung Arbeiter Winterdienst und Bauhof<br />
2
zu TO 1)<br />
Gegen den <strong>Protokoll</strong>entwurf <strong>der</strong> 22. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 15.05.2012 werden keine Einwendungen<br />
erhoben und wird dieses von den damals anwesenden Gemein<strong>der</strong>äten einstimmig<br />
genehmigt.<br />
zu TO 2)<br />
Herr Steuerberater Othmar Schönherr/Neustift informiert, dass er schon seit vielen Jahren<br />
intensiv mit <strong>der</strong> Thematik Agrargemeinschaften befasst ist und mit dem Tiroler <strong>Gemeinde</strong>verband<br />
kooperiert. Auch war er in die Entwicklung <strong>der</strong> Novelle des Flurverfassungslandesgesetzes<br />
mit eingebunden.<br />
In <strong>der</strong> folgenden Präsentation berichtet er über die komplexe Thematik „<strong>Gemeinde</strong>gutsagrargemeinschaften“<br />
und die historischen Entwicklungen. Heute gibt es 4 unterschiedliche<br />
Ebenen zu diesem Thema: historische Ebene, juristische Ebene, politische Ebene,<br />
emotionale Ebene<br />
Von den ca. 2000 Agrargemeinschaften in Tirol sind ca. 1700 „echte“ Agraren und ca. 300<br />
<strong>Gemeinde</strong>gutsagraren. Agrargemeinschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts.<br />
Anschliessend werden die unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklungen, die zur Bildung<br />
von Agrargemeinschaften geführt haben, dargelegt. Bei den „echten“ Agrargemeinschaften<br />
waren die Berechtigten bereits Eigentümer, es wurden nur die Nutzungsrechte in Anteilsrechte<br />
umgewandelt. Bei an<strong>der</strong>en Agraren war und ist die <strong>Gemeinde</strong> Grundeigentümer, die<br />
Stammsitzliegenschaften haben lediglich Anteilsrechte. Diese beiden Fälle sind unstrittig.<br />
In an<strong>der</strong>en Fällen wurde im Zeitraum zwischen 1951 und 1982 das „<strong>Gemeinde</strong>gut“ reguliert<br />
und dieses an Agrargemeinschaften grundbücherlich übertragen. Diese Übertragung wurde<br />
<strong>vom</strong> Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 1982 als rechtswidrig aufgehoben. Die<br />
Rechtswidrigkeit wurde in <strong>der</strong> Verletzung des Gleichheitssatzes gesehen: „sachlich nicht<br />
gerechtfertigte Bevorzugung einzelner <strong>Gemeinde</strong>bürger (Nutzungsberechtigte) gegenüber<br />
<strong>der</strong> (auch) die übrigen <strong>Gemeinde</strong>angehörigen repräsentierenden <strong>Gemeinde</strong>“; „die Substanz<br />
und also auch <strong>der</strong> Substanzwert und ein allfälliger Überschuss <strong>der</strong> Nutzungen bleiben <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> als solcher zugeordnet“;<br />
Diese wi<strong>der</strong>rechtliche Übertragung sollte durch die Novelle des Flurverfassungslandesgesetzes<br />
„repariert“ werden. Es wurden zwei Rechnungskreise vorgeschrieben, wobei <strong>der</strong><br />
neu eingeführte Rechnungskreis II den Anspruch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> als „Substanzwert“<br />
beinhaltet. Es muss eine klare Trennung <strong>der</strong> Rechnungskreise lt. gesetzlichen Vorgaben<br />
geben, erst dann kann über allfällige Ausgleichszahlungen, Subventionen etc. beraten<br />
werden.<br />
Lt. höchstgerichtlichen Entscheidungen sind alle 4 <strong>Lermoos</strong>er Agrargemeinschaften aus<br />
<strong>Gemeinde</strong>gut hervorgegangenen. Dies bedingt einen „Restitutionsanspruch“ (rückwirkende<br />
Betrachtung seit Regulierung), eine „Vermögensauseinan<strong>der</strong>setzung“ und das je<strong>der</strong>zeitige<br />
„Entnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aus dem Rechnungskreis II“.<br />
Bei <strong>Gemeinde</strong>gutsagrargemeinschaften ist allen Ausschusssitzungen, Vollversammlungen<br />
ein Vertreter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> beizuziehen. In Angelegenheiten, die den Substanzwert<br />
betreffen, ist jedenfalls die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> notwendig. Die <strong>Gemeinde</strong> hat ein<br />
Auftragsrecht an die Organe <strong>der</strong> Agrargemeinschaft und weitere Rechte.<br />
Die Organe <strong>der</strong> Agrargemeinschaft sind den Substanzwert betreffend „treuhän<strong>der</strong>isch“ für<br />
die <strong>Gemeinde</strong> tätig (strafrechtlicher Aspekt!).<br />
3
Für einen rechtsgültigen Voranschlag und Rechnungsabschluss einer <strong>Gemeinde</strong>gutsagrar<br />
ist die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Dafür ist das Vorliegen aller<br />
relevanter Unterlagen und Belege in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Voraussetzung, da eine Zustimmung<br />
und Prüfung von nachvollziehbaren Unterlagen abhängig ist (auch für spätere Nachschauen).<br />
Abschliessend verweist Hr. Schönherr auf die aus seiner Sicht nicht unproblematische Frage<br />
<strong>der</strong> Haftung (auch strafrechtlich) von Funktionären, sowohl auf Agrar- als auch auf<br />
<strong>Gemeinde</strong>seite. So ist bei einigen Agrargemeinschaften schon die Staatsanwaltschaft tätig<br />
geworden.<br />
Er vermisst eine umfassende Information <strong>der</strong> Agrarfunktionäre und hält einen Dialog für<br />
notwendig.<br />
Bgm. Zwölfer frägt an, welche Möglichkeiten die <strong>Gemeinde</strong> hat, wenn die Agrar die<br />
Zustimmung zu wichtigen Vorhaben nur dann gibt, wenn die <strong>Gemeinde</strong> auf den Substanzwert<br />
verzichtet. Anlassfälle sind <strong>der</strong> geplante Neubau des Grubigliftes II. Sektion und die<br />
vorübergehende Strassenverlegung im Bereich <strong>der</strong> Strasse nach Garmisch (wegen<br />
Brückensanierungsarbeiten).<br />
Hr. Schönherr: im Gesetz ist ein entsprechendes Auftragsrecht an die Agrar vorgesehen<br />
GR Mag. (FH) Fasser Engelbert: errechnet sich <strong>der</strong> Restitutionsanspruch <strong>vom</strong> Vermögen,<br />
das vorhanden ist o<strong>der</strong> jenem, das vorhanden sein müsste?<br />
Hr. Schönherr: es ist eine Gesamtbetrachtung notwendig (wurde ausgeschüttet, etc.?)<br />
bei bisherigen Berechnungen war <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> immer<br />
höher als <strong>der</strong> tatsächliche Ausgleich; hier sind mehrere Ansätze<br />
möglich; wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Behörde;<br />
letztinstanzliche Entscheidungen darüber sind aber noch ausständig<br />
GV Ing. Poberschnigg: welche Befugnisse hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at? Anfrage im Hinblick<br />
auf Feststellung <strong>der</strong> Bgm., dass <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ausschuss<br />
„Agrar“ nur beratend ist und sie an Absprachen nicht gebunden<br />
ist; Ausschuss hat aus seiner Sicht nur unnötig Zeit verschwen-<br />
det;<br />
Bgm.: stellt klar, dass zuerst eine klare Trennung nach den<br />
gesetzlichen Vorgaben gegeben sein muss, erst dann<br />
ist über Zuwendung o.Ä. zu entscheiden; während <strong>der</strong><br />
<strong>Sitzung</strong> wurden Aufteilungsschlüssel laufend verän<strong>der</strong>t;<br />
<strong>Gemeinde</strong> kann nicht von Vornhinein auf Ansprüche<br />
verzichten;<br />
Vbgm. Mag. (FH) Lagg St.: nahezu gleichzeitig mit <strong>der</strong> Einsetzung eines Sachverwalters<br />
(Jahr 2011) wurde ein Verein gegründet, mit dem Ziel, RA Dr.<br />
Oberhofer weiter zu beschäftigen; was kann die <strong>Gemeinde</strong><br />
gegen weitere Rechtsanwaltskosten tun?<br />
Hr. Schönherr: Auftrag an Agrar ist möglich, dass zu gewissen Punkten keine<br />
Rechtsanwaltskosten mehr anfallen dürfen<br />
Vbgm. Mag. (FH) Lagg St.: Agrar ist in einigen Ansätzen zuversichtlich, letztendlich zu<br />
obsiegen; dazu zählt auch <strong>der</strong> Weg zum Gerichtshof für<br />
Menschenrechte<br />
Hr. Schönherr Agraranwälte versprechen oft eine Rettung ohne rechtliche<br />
Grundlage;<br />
das Problem ist oft nicht mehr rechtlicher Natur, oft wird nur<br />
mehr ein Konflikt geschürt; die Agrarfunktionäre sollten von den<br />
Anwälten nicht so massiv hineingezogen werden;<br />
4
Mag. (FH) Fasser Engelbert Neuerhebung <strong>der</strong> berechtigten Mitglie<strong>der</strong>?<br />
Hr. Schönherr Agrarbehörde wurde von sich aus bisher nicht tätig<br />
Mag. (FH) Fasser Engelbert Frage <strong>der</strong> Ersitzung <strong>der</strong> Mitgliedschaft?<br />
Hr. Schönherr: Ersitzung nicht möglich, da es sich um ein öffentliches Recht<br />
handelt (kein privates Recht);<br />
Bgm. Zwölfer Maria falls Strafverfahren eingeleitet werden, wer muss Strafe<br />
bezahlen?;<br />
Hr. Schönherr <strong>der</strong> Verurteilte privat<br />
Bgm. Zwölfer Maria Jagdausschreibung – wer entscheidet zukünftig?<br />
Hr. Schönherr <strong>Gemeinde</strong>n werden in Zukunft mitreden<br />
GV Mitterbauer Fritz wie sind Belege offen zu legen? in Kopie in <strong>Gemeinde</strong><br />
notwendig?<br />
Hr. Schönherr Zustimmung ist nur möglich, wenn diese dokumentiert und<br />
auch in einigen Jahren noch nachvollzogen werden kann;<br />
Vorlage <strong>der</strong> Belege kann durch Auftragsrecht erreicht werden;<br />
es werden auch rückwirkende Erhebungen notwendig sein;<br />
Behörde hat Abschlüsse bisher nie auf Richtigkeit geprüft,<br />
son<strong>der</strong>n lediglich archiviert<br />
Bgm. Zwölfer Maria Kosten für Unterstützung von Hr. Schönherr?<br />
Hr. Schönherr über die Führung <strong>der</strong> Rechnungskreise werden <strong>vom</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>verband 4-5 Musterfälle angestrebt (für Jahr 2010);<br />
<strong>Lermoos</strong> wäre hier dabei, diese Kosten würde <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verband<br />
übernehmen;<br />
die Kosten <strong>der</strong> rückwirkenden Erfassung sind kurzfristig nicht<br />
kalkulierbar; er wird sich diesbezüglich melden; hier wäre auch<br />
viel Aufarbeitungsarbeit in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> machbar, was die<br />
Kosten verringern würde;<br />
Vorgangsweise lt. GR * Bearbeitung des Rechnungsabschlusses 2010 durch Hr.<br />
Schönherr wie besprochen (Abrechnung über <strong>Gemeinde</strong>-<br />
verband)<br />
* Vorlage einer Kostenaufstellung für rückwirkende Erhebungen<br />
zu TO 3)<br />
a) Nachdem nun die Weghöhe für den östlichen Teilbereich des Baulandumlegungsgebietes<br />
„Moosweg“ fixiert ist, wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan für die beiden Baureihen <strong>der</strong><br />
neuen Weghöhe angepasst. Ausgangshöhe wäre nun die fixe Höhe 967,00 (müA). Die<br />
an<strong>der</strong>en Bestimmungen des Bebauungsplanes bleiben unverän<strong>der</strong>t. Den Grundbesitzern<br />
und den betroffenen Nachbarn wurde <strong>der</strong> Bebauungsplanentwurf zur Einsichtnahme<br />
übermittelt, wobei Wacker Martin (Sohn Wacker Josef) den Wunsch geäußert hat, dass<br />
diese Ausgangshöhe auch für sein Grundstück (Gp. 662/1) Anwendung findet. Dies wird<br />
<strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at beschlossen (ausserhalb dieses Bebauungsplanes).<br />
GV Ing. Poberschnigg Andreas: haben die betroffenen Nachbarn dem Bebauungsplan<br />
zugestimmt?<br />
Bgm. Zwölfer: Nachbarn haben Plan zur Einsicht erhalten, es wurden<br />
dagegen keine Einwendungen erhoben<br />
5
Auf Antrag <strong>der</strong> Bürgermeisterin beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> gemäß<br />
§ 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von DI Mark<br />
Andreas ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich<br />
<strong>der</strong> Grundparzellen 2573, 2574, 2575, 2576, 2577, 2578, 2579, 2583, 2584 und 2585, alle<br />
KG <strong>Lermoos</strong>, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas durch vier<br />
Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen<br />
b) Kerber Klaus plant einen Zubau zum Haus Innsbrucker Straße 36, wobei festgestellt<br />
wurde, dass auf dem Grundstück 2 unterschiedliche Widmungen gegeben sind und somit<br />
eine erfor<strong>der</strong>liche Grundzusammenlegung nicht genehmigt werden kann. Durch eine<br />
Baulandwidmung <strong>der</strong> Restflächen könnte dieses Problem gelöst werden. Lt. Bgm. Zwölfer ist<br />
dem anschliessenden Bauverfahren dann das Denkmalamt beizuziehen.<br />
Auf Antrag <strong>der</strong> Bürgermeisterin beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> gemäß<br />
§ 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.<br />
Nr. 56, und § 64 Abs.1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr.<br />
27, den von DI Mark Andreas ausgearbeiteten Entwurf über die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 1114, 1115, 1113/1,<br />
1113/2, 1113/3, KG <strong>Lermoos</strong>, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufzulegen.<br />
Der Entwurf sieht folgende Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lermoos</strong> vor:<br />
im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 1114, 1115, 1113/1, 1113/2, 1113/3 von <strong>der</strong>zeit<br />
„Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in künftig „Tourismusgebiet“ gem. § 40 Abs. 4<br />
TROG 2011<br />
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen<br />
c) Beim Anwesen Moosweg 13a (Larinmoos) sind durch geplante Besitzaufteilungen<br />
Grundstücksverän<strong>der</strong>ungen notwendig und sind zudem am Bestandsgrundstück schon<br />
unterschiedliche Widmungen vorhanden. Es muss nun das Gesamtgrundstück einheitlich<br />
gewidmet werden.<br />
Auf Antrag <strong>der</strong> Bürgermeisterin beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> gemäß<br />
§ 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.<br />
Nr. 56, und § 64 Abs.1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr.<br />
27, den von DI Mark Andreas ausgearbeiteten Entwurf über die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> im Bereich des Grundstückes 640/2, KG <strong>Lermoos</strong>,<br />
(zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />
Der Entwurf sieht folgende Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lermoos</strong> vor:<br />
im Bereich des Grundstückes 640/2 von <strong>der</strong>zeit „Wohngebiet“ gem. § 38 Abs. 1<br />
TROG 2011 bzw. „Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in künftig „Gemischtes<br />
Wohngebiet“ gem. § 38 Abs. 2 TROG 2011<br />
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen<br />
6
zu TO 4)<br />
a) Für die Umstellung auf ein elektronisches Zutrittsystem liegt nun ein Vergleichsangebot<br />
vor, wobei aber das Erstangebot <strong>der</strong> Fa. EVVA beträchtlich günstiger ist.<br />
Der GR beschließt einstimmig den Umstieg auf ein elektronisches Zutrittsystem<br />
vorerst beim Feuerwehrhaus und beim Bauhof mit Auftragsvergabe an die Fa. EVVA.<br />
Da beim Volksschul- und Kulturzentrum ein Hauptschlüssel abhanden gekommen ist,<br />
soll auch die Umstellung <strong>der</strong> 3 Eingangstüren (Haupteingang und 2 Seiteneingänge)<br />
vorgesehen werden.<br />
b) Da bei <strong>der</strong> Kreuzung auf <strong>der</strong> Seite zum Haus Innsbruckerstraße 2 (Sam Gusti) keine<br />
Strassenbeleuchtung vorhanden ist, soll im Zuge <strong>der</strong> Sanierungsarbeiten zumindest<br />
eine Leerverrohrung mitverlegt werden. Eine LWL-Verrohrung wird für nicht notwendig<br />
erachtet, wobei diese auch durch die Fa. <strong>Lermoos</strong>Net GmbH nicht mitverlegt<br />
wird. Genehmigt werden auch die Kosten für die erfor<strong>der</strong>liche Umlegung <strong>der</strong> Hochspannungsleitung,<br />
da diese ansonsten unter <strong>der</strong> Stützmauer zu liegen käme.<br />
zu TO 5)<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig die Verlängerung des Mietvertrages für die<br />
Wohnung von Frau Jörg Andrea im Dr. Haus um weitere 2 Jahre, wobei in den Vertrag ein<br />
Kündigungsrecht für die <strong>Gemeinde</strong> von 3 Monaten bei begründetem Eigenbedarf (z.B.<br />
Wohnung für neuen Arzt) aufzunehmen ist.<br />
zu TO 6)<br />
a) Standort Dorfkrippe: Das Denkmalamt hat einen Standort am neuen Kirchplatz<br />
wie<strong>der</strong>holt abgelehnt; im Krippenverein gab es zur Standortfrage teilweise<br />
unterschiedliche Ansichten; lt. Schreiben des Krippenvereins <strong>vom</strong> 04.06.2012 soll die<br />
Krippe nun am oberen Kirchplatz (vor Gartenmauer Dengg) errichtet werden; dazu<br />
wird noch eine genaue Detailplanung vorgelegt<br />
b) Mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.06.2012 hat Herr Rettenbacher Roland mitgeteilt, dass er die<br />
Stützmauerverlegung im Frühjahr 2013 umsetzen möchte; dies wird <strong>vom</strong> GR zur<br />
Kenntnis genommen, wobei die Pläne bis spätestens Herbst 2012 vorzulegen sind;<br />
c) Entwicklungskonzept Dr. Beyer: soll dieses im Gemein<strong>der</strong>at o<strong>der</strong> bei einer Bürgerversammlung<br />
vorgestellt werden?<br />
Vbgm. Mag. (FH) Lagg Stefan: da die Ergebnisse des Konzeptes noch nicht bekannt<br />
sind, ist dieses jedenfalls zuerst im GR zu beraten; <strong>der</strong> aktuelle Konzeptstand wird<br />
dem GR per Mail zugesandt und soll dann bei <strong>der</strong> nächsten GRS diskutiert werden;<br />
d) Das Baubezirksamt hat mitgeteilt, dass an <strong>der</strong> L 71 (Rie<strong>der</strong>-Kreuzung-Hotel Post)<br />
noch letztmalige Belagsarbeiten (nach Grabungsarbeiten Ortswärme) anstehen und<br />
eine allfällige Erneuerung <strong>der</strong> sehr alten Wasserleitung jedenfalls vor diesen Arbeiten<br />
zu erfolgen hat. Lt. GR soll die Erneuerung <strong>der</strong> Wasserleitung für das Jahr 2013<br />
vorgesehen werden.<br />
e) Lt. Auskunft des Blutspendedienstes wäre die Zuwendung für das Blutspendefahrzeug<br />
nun auch in Ratenzahlungen möglich. Lt. GR erfolgt trotzdem keine<br />
Beteiligung daran.<br />
f) Ansuchen <strong>der</strong> Rot-Kreuzstelle Ehrwald um eine Vereinszuwendung; GV Fasser<br />
Sascha schlägt vor, den Betrag für das Blutspendeauto nun <strong>der</strong> Rettung zu<br />
gewähren; <strong>vom</strong> GR wird abschliessend eine jährliche Zuwendung von EUR 300,--<br />
beschlossen (befristet auf 5 Jahre)<br />
g) Haas Herbert möchte vor seinem Haus Untere Tanne 3 eine kleine <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
befindliche Grundfläche käuflich erwerben; diese Angelegenheit wird dem Bauausschuss<br />
zur Beratung übertragen.<br />
7
h) Bei den Vermessungsarbeiten Baulandumlegung Garmischerstraße und Vermessung<br />
Lussbach hat sich zum vereinbarten Grundtausch mit Hr. Hofherr Helmut folgendes<br />
ergeben:<br />
Die Tauschfläche im Zuge <strong>der</strong> Lussbachverbauung, welche an Hr. Hofherr<br />
übertragen werden soll, ist beträchtlich kleiner als vor <strong>der</strong> Vermessung<br />
angenommen (damals wurden die Katasterdaten herangezogen)<br />
Der Weg neben dem Lussbach wird im Zuge <strong>der</strong> Baulandumlegung (=Zufahrt zu<br />
einigen Bauplätzen) ein öffentlicher Weg. Dadurch ergibt sich eine<br />
Differenzfläche von 289 m².<br />
Herr Hofherr Helmut möchte dafür einen Grundtausch (Lusspark angrenzend an<br />
Campingplatz). Der Bauausschuss wird beauftragt, sich damit genauer zu befassen.<br />
i) Bei <strong>der</strong> Jugendbedarfserhebung wurde auch eine Online-Umfrage durchgeführt,<br />
wobei als Preis für die Teilnahme die <strong>Gemeinde</strong> Ehrwald ein I-Pad sponsert; <strong>der</strong> GR<br />
genehmigt seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> ein I-Phone (Wert ca. EUR 630,--).<br />
j) Der Fussballclub hat nun die Endabrechnung für die Sanierung des Clubgebäudes<br />
vorgelegt, wonach die Gesamtkosten EUR 41.317,83 betragen; <strong>der</strong> im Voranschlag<br />
bereits vorgesehene Betrag von EUR 20.000,-- wird <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig<br />
genehmigt; für die Asphaltierung <strong>der</strong> Vorplatzflächen im Vorjahr erfolgt dafür keine<br />
För<strong>der</strong>ung mehr;<br />
k) Tennisclubobmann Kössler Othmar hat eine grobe Kostenschätzung des Arch. DI<br />
Walch für die seitens des Clubs geplante Sanierung <strong>der</strong> Sanitärräume im<br />
Tennisclubgebäude in einer Höhe von EUR ca. 33.000,-- vorgelegt; Hr. Kössler<br />
wurde um Mitteilung <strong>der</strong> möglichen Eigenleistungen und konkreter Angaben ersucht;<br />
<strong>der</strong> desolate Zustand <strong>der</strong> Duschen etc. wird durch Bgm. Zwölfer aufgrund eines<br />
Lokalaugenscheines bestätigt; auf Vorschlag von Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg<br />
sollen konkrete Firmenangebote vorgelegt werden und sind Eigenleistungen, wie bei<br />
an<strong>der</strong>en Vereinen auch, einzufor<strong>der</strong>n.<br />
l) Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg berichtet über eine heutige Begehung des Bauausschusses<br />
zur Standortsuche zum Anbringen von strassenüberspannenden<br />
Transparenten; <strong>der</strong> beste Standort wird zwischen dem Haus Reuttener Straße 4<br />
(Pizzeria Willi) und dem Feuerwehrhaus gesehen; ausserhalb <strong>der</strong> Zeiten einer<br />
Veranstaltungsbewerbung könnte ein Willkommenstransparent (z.B. herzlich<br />
willkommen; auf Wie<strong>der</strong>sehen) dauerhaft angebracht werden; GV Fasser Sascha<br />
wird Kostenvoranschläge einholen und eine evtl. Beteiligung durch den TVB<br />
abklären;<br />
zu TO 7)<br />
Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg Rechtsauskunft für Ausbau Hinterfeldweg schon<br />
eingelangt?<br />
Bgm.: noch nicht<br />
Lagg St.: Weg verläuft <strong>der</strong>zeit in Natura nicht auf <strong>der</strong> Weg-<br />
parzelle;<br />
Bgm.: hat mit Gerber Gert gesprochen, welcher gesprächs-<br />
bereit ist<br />
Lagg St.: Bauausschuss wird sich Situation vor Ort ansehen<br />
Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg Hauptbrücke im Moos nicht nicht fertig saniert;<br />
Bgm.: hat mit Bgm. Schreyer gesprochen, welcher sich<br />
um die Gelän<strong>der</strong>sanierung kümmern wird;<br />
Lagg St.: es ist jedenfalls sicherzustellen, dass die<br />
Gelän<strong>der</strong>ausführung den gesetzlichen<br />
Bestimmungen entspricht;<br />
Fasser S.: Brücke über den Lussbach (vor Einmündung in<br />
Loisach) muss ebenfalls saniert werden<br />
8
Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg Formular für Anmeldung Kin<strong>der</strong>betreuung ist für ihn<br />
etwas unverständlich;<br />
GR: da das Formular heuer schon versendet wurde,<br />
wird vereinbart, dass sich <strong>der</strong> Ausschuss für Jugend-<br />
Soziales vor <strong>der</strong> nächsten Erhebung mit Verbesserungen<br />
befassen soll;<br />
ebenfalls wird vereinbart, dass sich dieser Ausschuss<br />
nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist (15.06.2012) mit dem<br />
zukünftigen Personalbedarf befassen soll;<br />
GR Mag. (FH) Engelbert Fasser liegt Schlussrechnung Arch. DI Walch für Kin<strong>der</strong>garten<br />
schon vor?<br />
Bgm.: ja, es wurden noch ca. EUR 500,-- an Nachlass<br />
vereinbart; Schlussrechnung <strong>der</strong> Fa. Poberschnigg liegt<br />
noch nicht vor;<br />
Fasser Engelbert: war mit <strong>der</strong> Bauaufsicht nicht gänzlich<br />
einverstanden<br />
Lagg Stefan: wenn nicht die eigenen Angestellten<br />
(Bauhof und Kanzlei) um Fertigstellung<br />
bemüht gewesen wären, hätte es noch<br />
größere terminliche Probleme gegeben;<br />
dafür ist diesen zu danken<br />
GR Eberle Hubert im Kin<strong>der</strong>garten und entlang Lussbach seien 2 Bäume<br />
umgestürzt; Bäume gehören geschnitten bzw. durch<br />
Fachmann überprüft;<br />
Bgm.: wird dazu Erkundigungen einholen<br />
GR DI (FH) Schonger Martin Ergebnis Gespräch mit Rauscher Bernhard/Bauland-<br />
umlegung?<br />
Bgm: Planentwurf liegt vor; Wegverlauf ist planlich fixiert;<br />
Situierung des Optionsgrundstückes mit Fam. Künstner-<br />
Mantl wird noch abgeklärt; lt. Hr. Rauscher wäre eine<br />
Umsetzung im August realistisch;<br />
Bgm.: hat mit Hr. Rauscher Situation bei Haas Dietmar/Zufahrt<br />
Feld von Sam Otto vor Ort angesehen; Hr. Rauscher<br />
wird Skizze über Wegradien etc. vorlegen;<br />
Lagg St.: Bauverfahren von Schonger Martin sollte dann<br />
so rasch wie möglich durchgeführt werden;<br />
GV Ing. Poberschnigg Andreas Stand Grundtausch Dengg Franz am Kirchplatz?<br />
Bgm.: Dengg Franz wurde Plan mit Lösungsvorschlag<br />
zugeschickt, eine Antwort ist noch ausständig;<br />
GV Ing. Poberschnigg Andreas Wasserspielturm beim Freibad ist desolat<br />
Lagg Stefan als Geschäftsführer <strong>der</strong> WSPG:<br />
Turm wird wahrscheinlich abgetragen werden; auch<br />
an<strong>der</strong>e Technikteile (Pumpen, Boiler) sind reparatur-<br />
bedürftig; zur Senkung <strong>der</strong> Heizkosten (dzt. Strom) ist<br />
<strong>der</strong> Anschluss an die Fernwärme geplant, was jedoch<br />
hohe einmalige Anschlusskosten bedeutet; somit stehen<br />
in den nächsten Jahren größere Investitionen an; neuer<br />
Ballon ist eingetroffen; Kioskpächter sind sehr engagiert<br />
und bemüht<br />
9
GR Koch Thomas Rauter Josef hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass<br />
Heldenfriedhof und auch Friedhof bei <strong>der</strong> Kirche<br />
wie<strong>der</strong>holt durch Hundekot verunreinigt ist;<br />
GR: entsprechende Maßnahmen (evtl. Schil<strong>der</strong>) anbringen<br />
zu TO 8)<br />
sh. eigenes <strong>Protokoll</strong><br />
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