Hinweis für die station <strong>Hell</strong> stallion stud GmbH Für das Jahr <strong>2013</strong> gilt: Die Decktaxe bei Besamung ist sofort fällig. Die Nachzahlung bei Trächtigkeit ist in jedem Fall fällig, wenn kein Attest über die Nichtträchtigkeit bis zum 15.08.<strong>2013</strong> vorliegt und wird per Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen. Bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland gilt, dass das Deckgeld sowie die Nachzahlung in einer Summe im Voraus zur Zahlung fällig ist. Bei Nichtträchtigkeit wird die Nachzahlung im Folgejahr angerechnet, über die Nichtträchtigkeit muss ein tierärztliches Attest bis zum 15.08.<strong>2013</strong> vorliegen. Die Tierarztkostenpauschale ist jeweils in <strong>2013</strong> nach der ersten Bedeckung zu zahlen und wird vom Stationstierarzt direkt in Rechnung gestellt. Unsere AGB´s sind Rechtsbestandteil und werden bei der Nutzung unserer Hengste akzeptiert. Bedingungen für Hengste ohne Deckgeldsplittung können gesondert auf der Station erfragt werden. Allgemeine Deckbedingungen der Deckstation <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud GmbH, Horster Landstraße 42, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop Hiermit erkennen alle Stuteneigentümer, die die Hengste der EU-Besamungsstation <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud GmbH (D-KBP-005-EWG) benutzen, nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Soweit in diesen allgemeinen Deckbedingungen keine gesonderten Regelungen getroffen worden sind, gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Holsteiner Verbandes. Die Decksaison beginnt am 01.02. eines jeden Jahres und endet am 15.08. eines jeden Jahres. Samenbestellungen können telefonisch oder per Fax, jedoch nur bis spätestens 10.00 Uhr aufgegeben werden. Die Fax-Nr. lautet: 04126/38274. Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: • gewünschter Hengst • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers • genaue Versandanschrift, falls diese abweichend vom Stutenbesitzer ist • Name der Stute, Lebensnummer der Stute sowie Kopie der Abstammung und Alter • Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes, dem die Besamung gemeldet werden soll Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden. Eine Trächtigkeitsgarantie wird nicht übernommen. Das Deckgeld ist in jedem Fall zu entrichten. Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei der Hengststation einzureichen. Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung gegen Rechnung fällig. Bei einem Embryotransfer ist das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Sollten mehrere erfolgreiche Spülungen vorgenommen werden, wird ein Nachlass gewährt. Die Aushändigung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst, wenn die gesamte Deckgeldrechnung beglichen ist. Die Kosten für den Versand des Samens gehen zu Lasten des Züchters. Die Kosten belaufen sich innerhalb Deutschlands werktags auf 25,00 EUR, samstags auf 70,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Versand an Sonn- und Feiertagen findet nicht statt. An diesen Tagen ist jedoch eine persönliche Abholung möglich. Innerhalb Europas, unter Ausklammerung von Deutschland, erfolgt der Samenversand ausschließlich von Montag bis Donnerstag. Die Kosten müssen einzeln erfragt werden. Steht ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (z. B. wegen Turniereinsatzes oder Krankheit) nicht zur Verfügung, besteht die Möglichkeit, TG-Sperma auf Wunsch einzusetzen. Es wird auch die Möglichkeit eingeräumt, auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. Bei der Abrechnung wird der zuerst in Anspruch genommene Hengst in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Bei stark frequentierten Hengsten wird darauf hingewiesen, dass vorrangig die Stuten auf der Station <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud in Klein Offenseth besamt werden. Bei Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, findet eine Anrechnung des Deckgeldes aus dem Vorjahr nur statt, wenn bis zum 15.08. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt eine solche Bescheinigung bis zum 15.08. nicht vor, entfällt eine Anrechnung. Nachfristen werden nicht gesetzt. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten bei Deckgeldsplittung im Folgejahr eine Anrechnung in Höhe der geleisteten Anzahlung aus dem Vorjahr, wenn es keine Deckgeldsplittung gibt, erhalten diese im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse Deckgeldfreiheit. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 15.08. vorgelegt wird. Auch hier werden keine Nachfristen gesetzt.
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