Hengstkatalog Stall Hell 2013
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In allen der in Ziffer 9 genannten Fälle sind die Kunden verpflichtet, die<br />
volle Decktaxe zu zahlen, wenn der Nachweis der Nichtträchtigkeit bis zum<br />
15.08. des jeweiligen Jahres nicht erbracht worden ist.<br />
Sollten im Einzelfall Hengste ohne Deckgeldsplitting auf der Station stehen,<br />
wird dieses im einzelnen kenntlich gemacht.<br />
Sonderregelungen müssen dann im Einzelfall erfragt und vereinbart werden.<br />
Ansonsten bleibt es bei der grundlegenden Regelung.<br />
Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers.<br />
Der Tagessatz für das Unterstellen der Stuten beträgt 10,00 EUR, für Stuten mit<br />
Fohlen 12,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Die tierärztliche Besamung und die Behandlung (Tupferprobe, gynäkologische Untersuchung<br />
etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt der Station <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud.<br />
Die Kosten hierfür werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.<br />
Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt<br />
der Station. Eine Tupferprobe muss vorliegen.<br />
Follikelkontrollen außerhalb der Rosse sowie zusätzliche medizinische Behandlungen,<br />
Tupferproben und Trächtigkeitskontrollen werden den Stuteneigentümern von<br />
dem Stationstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.<br />
Bei Naturdecksprüngen ist folgendes zu beachten:<br />
Den Hengsten dürfen zur Bedeckung grundsätzlich nur geschlechtsgesunde Stuten<br />
zugeführt werden. Bei der Naturbedeckung ist entweder durch klinische und/<br />
oder bakteriologische Untersuchungen (Tupferprobe) durch entsprechendes tierärztliches<br />
Attest nachzuweisen, dass die Stuten gesund sind. Aus den Erfahrungen<br />
in der Vergangenheit wird angeregt, die Untersuchung der Stutentupfer auf folgende<br />
Keime vorzunehmen: Betahaemolysierende Streptokokken / Haemolysierende<br />
E Coli / Pseudomonaden / Klebsiellen / Sprosspilze / Staphylococcus aureus<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass für solche Untersuchungen ca. 48 bis 72 Stunden<br />
benötigt werden, was eine rechtzeitige Anmeldung zur Tupferentnahme nötig<br />
macht.<br />
Dem Stationsleiter/in ist vor der Bedeckung (Natursprung) das tierärztliche Attest<br />
über das Freisein der oben genannten Keime des Stutentupfers vorzulegen. Nur<br />
danach wird eine Bedeckung im Natursprung gewährt. Das Ergebnis der Tupferuntersuchungen<br />
darf nicht älter als 6 Wochen sein und bedarf der Schriftform, mithin<br />
eines tierärztlichen Attestes. Auch beim Naturdecksprung wird keine Trächtigkeitsgarantie<br />
übernommen. Das Deckgeld ist in jedem Fall zu entrichten.<br />
Auch hier gilt, für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird die<br />
Hälfte des im Vorjahr bezahlten Deckgeldes angerechnet, sofern bis zum 15.08.<br />
eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung<br />
bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich. Stuten,<br />
die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden<br />
sind, erhalten bei Deckgeldsplittung im Folgejahr eine Anrechnung in Höhe<br />
der geleisteten Anzahlung aus dem Vorjahr , wenn es keine Deckgeldsplittung gibt,<br />
erhalten diese. im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse Deckgeldfreiheit.<br />
Auch hier ist zu beachten, dass die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit<br />
bis zum 15.08. vorliegen muss.<br />
Eine Trächtigkeitsgarantie wird auch bei den Naturdecksprüngen nicht übernommen.<br />
Eine Deckgeldanrechnung findet sowohl bei TG-Sperma, Frischsperma als<br />
auch bei Naturdecksprüngen jedoch nicht statt, soweit es sich um Hengste<br />
mit Deckgeldsplittung handelt. Welche Hengste dies im Einzelnen sind,<br />
kann gesondert auf der Station erfragt werden.<br />
<strong>Stall</strong>ion Station Maas J. <strong>Hell</strong> asks all their international clients to contact<br />
them in regards to our service conditions in English.<br />
Zahlungen sind ausschließlich auf folgendes Konto zu leisten:<br />
Deutschland: abroad:<br />
Kontoinhaber: <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud GmbH account name: <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud GmbH<br />
HASPA HASPA<br />
Kontonummer: 1042224970 SWIFT (BIC) Code: HASPADEHHXXX<br />
BLZ: 20050550 IBAN: DE 27200505501042224970<br />
Bei einer Überweisung muss jeweils der Besitzername angegeben werden.<br />
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Elmshorn bzw. Itzehoe.