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Hengstkatalog Stall Hell 2013

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In allen der in Ziffer 9 genannten Fälle sind die Kunden verpflichtet, die<br />

volle Decktaxe zu zahlen, wenn der Nachweis der Nichtträchtigkeit bis zum<br />

15.08. des jeweiligen Jahres nicht erbracht worden ist.<br />

Sollten im Einzelfall Hengste ohne Deckgeldsplitting auf der Station stehen,<br />

wird dieses im einzelnen kenntlich gemacht.<br />

Sonderregelungen müssen dann im Einzelfall erfragt und vereinbart werden.<br />

Ansonsten bleibt es bei der grundlegenden Regelung.<br />

Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers.<br />

Der Tagessatz für das Unterstellen der Stuten beträgt 10,00 EUR, für Stuten mit<br />

Fohlen 12,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Die tierärztliche Besamung und die Behandlung (Tupferprobe, gynäkologische Untersuchung<br />

etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt der Station <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud.<br />

Die Kosten hierfür werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.<br />

Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt<br />

der Station. Eine Tupferprobe muss vorliegen.<br />

Follikelkontrollen außerhalb der Rosse sowie zusätzliche medizinische Behandlungen,<br />

Tupferproben und Trächtigkeitskontrollen werden den Stuteneigentümern von<br />

dem Stationstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.<br />

Bei Naturdecksprüngen ist folgendes zu beachten:<br />

Den Hengsten dürfen zur Bedeckung grundsätzlich nur geschlechtsgesunde Stuten<br />

zugeführt werden. Bei der Naturbedeckung ist entweder durch klinische und/<br />

oder bakteriologische Untersuchungen (Tupferprobe) durch entsprechendes tierärztliches<br />

Attest nachzuweisen, dass die Stuten gesund sind. Aus den Erfahrungen<br />

in der Vergangenheit wird angeregt, die Untersuchung der Stutentupfer auf folgende<br />

Keime vorzunehmen: Betahaemolysierende Streptokokken / Haemolysierende<br />

E Coli / Pseudomonaden / Klebsiellen / Sprosspilze / Staphylococcus aureus<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für solche Untersuchungen ca. 48 bis 72 Stunden<br />

benötigt werden, was eine rechtzeitige Anmeldung zur Tupferentnahme nötig<br />

macht.<br />

Dem Stationsleiter/in ist vor der Bedeckung (Natursprung) das tierärztliche Attest<br />

über das Freisein der oben genannten Keime des Stutentupfers vorzulegen. Nur<br />

danach wird eine Bedeckung im Natursprung gewährt. Das Ergebnis der Tupferuntersuchungen<br />

darf nicht älter als 6 Wochen sein und bedarf der Schriftform, mithin<br />

eines tierärztlichen Attestes. Auch beim Naturdecksprung wird keine Trächtigkeitsgarantie<br />

übernommen. Das Deckgeld ist in jedem Fall zu entrichten.<br />

Auch hier gilt, für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird die<br />

Hälfte des im Vorjahr bezahlten Deckgeldes angerechnet, sofern bis zum 15.08.<br />

eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung<br />

bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich. Stuten,<br />

die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden<br />

sind, erhalten bei Deckgeldsplittung im Folgejahr eine Anrechnung in Höhe<br />

der geleisteten Anzahlung aus dem Vorjahr , wenn es keine Deckgeldsplittung gibt,<br />

erhalten diese. im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse Deckgeldfreiheit.<br />

Auch hier ist zu beachten, dass die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit<br />

bis zum 15.08. vorliegen muss.<br />

Eine Trächtigkeitsgarantie wird auch bei den Naturdecksprüngen nicht übernommen.<br />

Eine Deckgeldanrechnung findet sowohl bei TG-Sperma, Frischsperma als<br />

auch bei Naturdecksprüngen jedoch nicht statt, soweit es sich um Hengste<br />

mit Deckgeldsplittung handelt. Welche Hengste dies im Einzelnen sind,<br />

kann gesondert auf der Station erfragt werden.<br />

<strong>Stall</strong>ion Station Maas J. <strong>Hell</strong> asks all their international clients to contact<br />

them in regards to our service conditions in English.<br />

Zahlungen sind ausschließlich auf folgendes Konto zu leisten:<br />

Deutschland: abroad:<br />

Kontoinhaber: <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud GmbH account name: <strong>Hell</strong> <strong>Stall</strong>ion Stud GmbH<br />

HASPA HASPA<br />

Kontonummer: 1042224970 SWIFT (BIC) Code: HASPADEHHXXX<br />

BLZ: 20050550 IBAN: DE 27200505501042224970<br />

Bei einer Überweisung muss jeweils der Besitzername angegeben werden.<br />

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Elmshorn bzw. Itzehoe.

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