Checkliste zu den rechtlichen Besonderheiten beim Bau einer - RKKM
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Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater<br />
Sofern der <strong>Bau</strong>unternehmer selbst Behinderungen anzeigt, muss auch hier<strong>zu</strong> – je nach Sach- und Rechtslage –<br />
schriftlich Stellung genommen wer<strong>den</strong>.<br />
IV. Versäumnisse bei der Beendigung des <strong>Bau</strong>vorhabens<br />
Was muss bei der Abnahme berücksichtigt wer<strong>den</strong>?<br />
Die Abnahme darf von dem <strong>Bau</strong>herren nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert wer<strong>den</strong>. Anderenfalls<br />
kommt der <strong>Bau</strong>herr mit der Abnahmeerklärung in Ver<strong>zu</strong>g und trägt eventuelle Mehrkosten des <strong>Bau</strong>unternehmers.<br />
Aber: Auch eine Abnahme unter Vorbehalt der Mangelbeseitigung ist eine Abnahme.<br />
Wird das <strong>Bau</strong>vorhaben trotz fehlender ausdrücklicher Abnahme in Benut<strong>zu</strong>ng genommen, z.B. bezogen, kann<br />
hierin eine konklu<strong>den</strong>te bzw. schlüssige Abnahme liegen, es sei <strong>den</strong>n die Abnahme wird ausdrücklich wegen<br />
wesentlicher Mängel verweigert<br />
Im Rahmen der Abnahme sollte darauf geachtet wer<strong>den</strong>, sich etwaige Vertragsstrafenansprüche ausdrücklich<br />
vor<strong>zu</strong>behalten.<br />
Erkannte Mängel- oder Restleistungen sollten schriftlich protokolliert wer<strong>den</strong>. Der <strong>Bau</strong>unternehmer sollte <strong>zu</strong>r<br />
Beseitigung dieser Mängel innerhalb <strong>einer</strong> Frist bereits mit der Übersendung des Abnahmeprotokolls aufgefordert<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Was muss bei der Endabrechnung berücksichtigt wer<strong>den</strong>?<br />
Die Schlussrechnung (nebst evtl. Aufmaßen) ist gewissenhaft <strong>zu</strong> prüfen, bestenfalls durch <strong>den</strong> Architekten oder<br />
<strong>Bau</strong>leiter. Sämtliche vertraglichen Abzüge sind vor<strong>zu</strong>nehmen und etwaige Gegenforderungen und Zurückbehaltungsrechte<br />
<strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Sofern die Stellung <strong>einer</strong> Gewährleistungsbürgschaft vereinbart ist, muss diese eingefordert wer<strong>den</strong>. Anderenfalls<br />
darf der Sicherheitseinbehalt nicht <strong>zu</strong>r Auszahlung kommen.<br />
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