815 KB - Pichl bei Wels - Land Oberösterreich
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Textiliensammlung<br />
Grün- und Strauchschnitt<br />
Wie bereits in der Gemeindezeitung Nr. 6/2009 mitgeteilt<br />
wurde, ist die Anlieferung von Grün- und<br />
Strauchschnitt zur Kompostieranlage Malzer unter<br />
Berücksichtigung einer freien Menge kostenpfl<br />
ichtig.<br />
Pro Hausbesitzer, angemeldet mit einem 14-tägigen<br />
Restabfallabfuhrintervall ist eine jährliche Anlieferung<br />
von 5 m³ Grün- bzw. Strauchschnitt kostenlos.<br />
Pro Hausbesitzer, angemeldet mit einem 4-wöchigen<br />
Restabfallabfuhrintervall ist eine jährliche Anlieferung<br />
von 2,5 m³ Grün- bzw. Strauchschnitt kostenlos.<br />
4<br />
AMTLICHES<br />
Auch heuer fi ndet wieder eine Sammlung für Alttextilien durch die OÖ LAVU AG statt. Die zur Verfügung<br />
gestellten Textiliensäcke (am Gemeindeamt erhältlich) sind nur für die Gemeinde-Straßensammlung der OÖ<br />
LAVU AG zu verwenden. Den Textiliensack bitte gut verschnüren und bis spätestens 7.00 Uhr früh <strong>bei</strong> der<br />
Sammelstelle abgeben!<br />
Termin: Mittwoch, 20. Oktober 2010<br />
Sammelstelle: Garagengebäude gegenüber Feuerwehrdepot<br />
der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Pichl</strong><br />
(bitte bis spätestens 7.00 Uhr früh abgeben!)<br />
Die Garage ist ab Freitag, 15. Oktober 2010<br />
geöffnet!<br />
Die jährliche Anlieferung von Grün- und Strauchschnitt<br />
wird <strong>bei</strong> der Berechnung der kostenlosen Anlieferung<br />
zusammengerechnet.<br />
Lt. Abfallgebührenordnung werden verrechnet:<br />
Grünschnitt (kompostfähig) € 9,05/m³<br />
Strauchschnitt (Häckselgut) € 12,44/m³<br />
Weiters ist <strong>bei</strong> der Anlieferung darauf zu achten,<br />
dass der Name, die Adresse sowie die Unterschrift<br />
leserlich sind.<br />
An alle Hausbesitzer – Schneiden von Hecken und Bäumen<br />
Die Gemeinde <strong>Pichl</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> weist darauf hin, dass geachtet werden muss, dass entlang von Gehsteigen,<br />
Zäunen etc. die Hecken und Bäume entsprechend zurückgeschnitten werden müssen. Die gesamte<br />
Breite des öffentlichen Gutes muss frei sein und es darf keine Sichtbehinderung bzw. kein Verwachsen<br />
von Verkehrszeichen erfolgen.