Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Chemnitz ... - ASR
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Seite 4 <strong>der</strong><br />
<strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Straßenre<strong>in</strong>igung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Chemnitz</strong> (<strong>Straßenre<strong>in</strong>igung</strong>ssatzung)<br />
(3) Bei Unzumutbarkeit kann <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Chemnitz</strong> im E<strong>in</strong>zelfall anstelle <strong>der</strong> Verpflichtung zur<br />
Beseitigung von Wildwuchs geeignetere Maßnahmen festlegen.<br />
(4) Außergewöhnliche Verschmutzungen, welche z. B. durch Baustellen, Baustellenausfahrten,<br />
herabfallendes Transportgut o. Ä. entstehen, s<strong>in</strong>d unverzüglich durch den Verursacher zu<br />
beseitigen. Dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus wird <strong>der</strong> zur Re<strong>in</strong>igung verpflichtete Straßenanlieger nicht von se<strong>in</strong>er<br />
Re<strong>in</strong>igungspflicht befreit.<br />
§ 5<br />
W<strong>in</strong>ter<strong>die</strong>nst auf Gehwegen<br />
(1) Gehwege, Fußgängerzonen und Überwege s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er für den Fußgängerverkehr<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Breite von m<strong>in</strong>destens 1,5 m von Schnee und aufgetautem Eis so zu beräumen<br />
und bei Eis- und Schneeglätte so zu bestreuen, dass e<strong>in</strong> durchgängig benutzbarer Gehweg<br />
entsteht und <strong>die</strong> Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist. Gehwege mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren Breite<br />
als 1,5 m s<strong>in</strong>d vollständig von Schnee und aufgetautem Eis zu räumen und bei Glätte zu<br />
bestreuen.<br />
(2) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel o<strong>der</strong> Schulbusse müssen <strong>die</strong> Gehwege so von<br />
Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass e<strong>in</strong> möglichst gefahrloser Zu- und<br />
Abgang gewährleistet ist.<br />
(3) Zum Bestreuen s<strong>in</strong>d Sand o<strong>der</strong> fe<strong>in</strong>körniger Splitt zu verwenden. Grundsätzlich sollte auf <strong>die</strong><br />
Verwendung von Salz verzichtet werden.<br />
We<strong>der</strong> an Baumscheiben noch auf begrünten Flächen darf salzhaltiger Schnee o<strong>der</strong> mit<br />
sonstigen auftauenden Materialien versetzter Schnee abgelagert bzw. mit Salz o<strong>der</strong> mit<br />
sonstigen auftauenden Materialien gestreut werden.<br />
Die Streustoffe s<strong>in</strong>d nach Beendigung <strong>der</strong> W<strong>in</strong>tersaison zu beseitigen.<br />
(4) Wo <strong>die</strong> Breite des Gehweges ausreicht, darf <strong>der</strong> Schnee nur auf dem Gehweg, sonst nur auf<br />
<strong>der</strong> Grenze von Gehweg und Fahrbahn so abgelagert werden, dass <strong>der</strong> Verkehr hierdurch nicht<br />
mehr als unvermeidbar beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird. Dabei s<strong>in</strong>d Radwege, Straßene<strong>in</strong>läufe sowie Hydranten<br />
und weitere E<strong>in</strong>bauteile freizuhalten.<br />
Es ist nicht gestattet, Schnee und Eis aus Grundstücken auf den öffentlichen Straßen<br />
abzulagern.<br />
(5) An Werktagen ist von 7:00 bis 20:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20.00<br />
Uhr <strong>der</strong> W<strong>in</strong>ter<strong>die</strong>nstpflicht nach Maßgabe des Absatz 1 unverzüglich, bei andauernden<br />
Schneefall spätestens jedoch nach dessen Beendigung, nachzukommen. Nach 20.00 Uhr hat<br />
<strong>die</strong> W<strong>in</strong>ter<strong>die</strong>nstpflicht nach Maßgabe des Absatz 1 werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und<br />
feiertags bis 9:00 Uhr abschließend zu erfolgen.<br />
§ 6<br />
Benutzungsgebühren<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Chemnitz</strong> erhebt für <strong>die</strong> von ihr durchgeführte Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen<br />
Benutzungsgebühren nach Maßgabe ihrer <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erhebung von<br />
<strong>Straßenre<strong>in</strong>igung</strong>sgebühren <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Chemnitz</strong>.