23.01.2013 Aufrufe

ZDv 37/10

ZDv 37/10

ZDv 37/10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zurück<br />

Anweisung der Gruppe Dienstvorschriften Nr. 14/2002<br />

Betr.: <strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“ Ausgabe Juli 1996,<br />

DSK FF1<strong>10</strong><strong>10</strong>0003<br />

hier: Fernschriftliche Vorabänderung<br />

Bezug: 1. BMVg – FüS roem I 6 – Az 60-15-07 vom 24.05.02<br />

2. Anweisung Gruppe Dienstvorschriften Nr 8/2002<br />

In o.a. Bezug 2, der die Kennzeichnung für Feldwebel-/Bootsmannanwärter (FA/BA) beschreibt,<br />

ist folgende handschriftliche Änderung durchzuführen:<br />

Streiche:<br />

Bootsmannanwärter (Marine) tragen ab 01. April 2002 bis zum Dienstgrad Oberstabsgefreiter<br />

einschließlich zwei quergestellte gewebte Streifen bzw. Metallabzeichen, Maate und Obermaate<br />

einen quergestellten Streifen über den Dienstgradabzeichen.<br />

Setze:<br />

Bootsmannanwärter (Marine) tragen ab 1. April 2002 zwei quergestellte gewebte Streifen bzw.<br />

Metallabzeichen (Schulterklappe) über den Dienstgradenabzeichen.<br />

Dieses Fernschreiben ist bis zur Herausgabe der Neufassung der <strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> nach der Nr. 507<br />

in die Vorschrift einzuheften.<br />

Ein Abdruck dieses Fernschreibens ist in jede <strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> einzufügen und nach der formalen<br />

Änderung zu entnehmen und zu vernichten.<br />

Lagerbestände/Reserven bei den VV-Stellen sind nicht zu ändern, aber ebenfalls mit<br />

einer Kopie dieses Fernschreiben zu versehen.<br />

Bearbeiter: : Hptm Friebe, SKA VI 2 (3), AllgFspWN 34 00, App.: 26 60)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!