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Er ist's Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte

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Freden – 4 – Nr. 03/2010<br />

3 der Friedhofsgebührensalzung bei gleichzeitiger Festsetzung entsprechender<br />

Gebühren.<br />

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengräbern ist nicht<br />

möglich.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Grabmale und Grabeinfassungen<br />

nicht vor Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist entfernt werden dürfen.<br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

i. A. Münnecke<br />

A 28<br />

Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

- Bauabteilung -<br />

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der beim Winter<strong>die</strong>nst als Salzersatz<br />

gestreute Splitt nicht <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Samtgemeinde Freden (Leine) abgekehrt<br />

wird. Der Splitt ist bei der normalen Straßen- und Gossenreinigung<br />

<strong>durch</strong> <strong>die</strong> Anlieger aufzunehmen und zu entsorgen.<br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

Im Auftrag<br />

Münnecke<br />

A 29<br />

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die nach § 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist <strong>durch</strong> den<br />

Landkreis Hildesheim am 5.3.2010 unter Az.: (910) 14/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO<br />

vom 18.3.2010 bis 26.3.2010<br />

zur Einsichtnahme während der Dienststunden im<br />

Rathaus der Samtgemeinde Freden (Leine),<br />

Am Schillerplatz 4, Zimmer Nr. 17, 31084 Freden (Leine),<br />

öffentlich aus.<br />

Freden (Leine), 11.3.2010<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Everode für das<br />

Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund der §§ 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)<br />

in der Fassung vom 28.10.2006, Nieders. GVBl. Seite 473, hat der Rat<br />

der Gemeinde Everode in der Sitzung am 09.02.2010 folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

1. im <strong>Er</strong>gebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag<br />

1.1 der ordentlichen <strong>Er</strong>träge auf 238.000,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 277.300,00 €<br />

Saldo -39.300,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen<br />

Gesamtbetrag<br />

2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 222.600,00 €<br />

2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 254.800,00 €<br />

Saldo -32.200,00 €<br />

2.1 Einzahlungen für Investitionen 0,00 €<br />

2.2 Auszahlungen für Investitionen 0,00 €<br />

Saldo 0,00 €<br />

2.1 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 €<br />

2.2 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.700,00 €<br />

Saldo -6.700,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Gesamtbetrag<br />

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 222.600,00 €<br />

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 261.500,00 €<br />

Saldo -38.900,00 €<br />

- Bestandsvortrag/Rücklagenentnahme 0,00 €<br />

§ 2<br />

Kreditermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />

werden dürfen, wird auf 218.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für <strong>die</strong> Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

2010 wie folgt festgesetzt:<br />

1.1 für <strong>die</strong> land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 350 v. H.<br />

1. für <strong>die</strong> Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 355 v. H.<br />

Everode, den 09. Februar 2010<br />

A 30<br />

Hundeverbot im Bereich des Sportzentrums<br />

Da es zuletzt zu starker Hundekotverschmutzung im Bereich des Sportzentrums<br />

gekommen ist, hat <strong>die</strong> Gemeindeverwaltung ein generelles<br />

Hundeverbot für <strong>die</strong>sen Bereich ausgesprochen. Hundeverbotsschilder<br />

weisen auf <strong>die</strong>ses Verbot hin. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.<br />

Der Gemeindedirektor<br />

i. A. Heimann<br />

B) Rechtsvorschriften,<br />

Verwaltungsvorschriften,<br />

Veröffentlichungen anderer Dienststellen<br />

Niedersachsenpreis für Bürgerengagement<br />

2010; Ausschreibung<br />

Land ruft erneut Wettbewerb zur Förderung des bürgerschaftlichen<br />

Engagements aus; Bewerbungsfrist<br />

läuft vom 10. April bis 1. Juli 2010.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das Land Niedersachsen ruft in <strong>die</strong>sem Jahr erneut den Niedersachsenpreis<br />

für Bürgerengagement zusammen mit den VGH Versicherungen<br />

und den Nieders. Sparkassen aus. Der Wettbewerb „Unbezahlbar und<br />

freiwillig - Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ stellt ehrenamtlich<br />

Aktive 2010 zum siebten Mal in den Mittelpunkt. „Unbezahlbare“<br />

Menschen, <strong>die</strong> „freiwillig“ für andere ihr Bestes geben, können Preise im<br />

Gesamtwert von 30.000 Euro gewinnen.<br />

Ab dem 10. April 2010 sind alle bürgerschaftlich Aktiven herzlich<br />

eingeladen, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen. Die Bewerbungsfrist<br />

endet am 1. Juli 2010.<br />

In <strong>die</strong>sem Jahr wird zusätzlich der mit 2.500 Euro dotierte Sonderpreis<br />

„Integration fördern - Vielfalt anerkennen“ vergeben. Ausgezeichnet<br />

wird persönliches Engagement, ein Projekt oder eine Initiative, <strong>die</strong> zur<br />

Förderung der Integration von Migranten beitragen. Ziel sollte es dabei<br />

<strong>sein</strong>, <strong>die</strong> wechselseitige Akzeptanz auszubauen, <strong>die</strong> kulturelle Vielfalt zu<br />

achten, den Dialog und <strong>die</strong> interkulturelle Öffnung zu fördern.

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