LTE: Schnelles Internet mit dem Mobilfunk der Zukunft
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Freden – 6 – Nr. 04/2010<br />
2.2 Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong><br />
Verwaltungstätigkeit 1.988.200,00 € Saldo -113.400,00 €<br />
2.1 Einzahlungen<br />
für Investitionen 268.000,00 €<br />
2.2 Auszahlungen<br />
für Investitionen 329.000,00 € Saldo -61.000,00 €<br />
2.1 Einzahlungen<br />
für Finanzierungstätigkeit 61.000,00 €<br />
2.2 Auszahlungen<br />
für Finanzierungstätigkeit 69.500,00 € Saldo -8.500,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Nachrichtlich: Gesamtbetrag<br />
- <strong>der</strong> Einzahlungen des<br />
Finanzhaushaltes 2.203.800,00 €<br />
- <strong>der</strong> Auszahlungen des<br />
Finanzhaushaltes 2.386.700,00 € Saldo -182.900,00 €<br />
- Bestandsvortrag/<br />
Rücklagenentnahme 0,00 €<br />
§ 2<br />
Kreditermächtigung<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen wird auf 61,000,00 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Liquiditätskredite<br />
Der Höchstbetrag, bis zu <strong>dem</strong> im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />
werden dürfen, wird auf 1.742.000,00 € festgesetzt.<br />
A 45<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
2010 wie folgt festgesetzt:<br />
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) 350 v. H.<br />
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 345 v. H.<br />
Freden (Leine), den 01. März 2010<br />
2. Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />
hier<strong>mit</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die nach §§ 92 Abs. 2 und 94 Abs. 2 NGO erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung<br />
ist durch den Landkreis Hildesheim am 22.3.2010 unter Az.: (910) 14/10<br />
erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO zur Einsichtnahme<br />
während <strong>der</strong> Dienststunden im<br />
Rathaus <strong>der</strong> Samtgemeinde Freden (Leine),<br />
Am Schillerplatz 4, Zimmer Nr. 17, 31084 Freden (Leine),<br />
öffentlich aus.<br />
Freden (Leine), 26.3.2010<br />
I. Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Samtgemeinde Freden (Leine) für das Haushaltsjahr 2010<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 84 ff. <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Gemeindeordnung (NGO) in <strong>der</strong> Fassung vom 28.10.2006, Nie<strong>der</strong>s. GVBI. Seite 473, hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Freden (Leine) in <strong>der</strong> Sitzung am 16.03.2010 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Mit <strong>dem</strong> I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 werden