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Checkliste EQ - Bundesverband der Freien Berufe

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<strong>Checkliste</strong> für Praxen, Kanzleien und Apotheken sowie für die<br />

Kammern <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> <strong>Berufe</strong> (Stand: 30. Juni 2008)<br />

Im Bereich <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> <strong>Berufe</strong>, in dem nicht aktiv <strong>EQ</strong>-Plätze eingeworben und vorgehalten werden,<br />

erfolgt ein <strong>EQ</strong>-Vertrags- und För<strong>der</strong>verhältnis in <strong>der</strong> Regel nach dem Prinzip, dass sich ein<br />

Berufsangehöriger und ein/e potenzielle/r <strong>EQ</strong>ler/in „finden“ und dieses Vertragsverhältnis gerne<br />

geför<strong>der</strong>t haben wollen. Der Arbeitgeber kann, wenn er noch keinen Bewerber hat, auch <strong>der</strong><br />

Arbeitsagentur seine <strong>EQ</strong>-Stelle melden und einen Vermittlungsauftrag stellen. Für den Inhaber <strong>der</strong><br />

Praxis, Kanzlei o<strong>der</strong> Apotheke (Arbeitgeber) und die zuständigen Stellen (Kammern) sind dabei<br />

folgende Schritte zu berücksichtigen:<br />

Vor Beginn <strong>der</strong> <strong>EQ</strong><br />

To Do-Liste erledigt<br />

Schritt 1 Information bei <strong>der</strong> zuständigen Stelle (Kammer, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufsangehörige<br />

Pflichtmitglied ist), ob diese das <strong>EQ</strong>-Instrument unterstützt und einen aus dem<br />

anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Medizinische Fachangestellte) entwickelten <strong>EQ</strong>-<br />

Baustein anbietet.<br />

Schritt 2 Ist dies <strong>der</strong> Fall, schickt <strong>der</strong> potenzielle Arbeitgeber den Jugendlichen an die örtlich<br />

zuständige Agentur für Arbeit. Dort prüft diese, ob <strong>der</strong> Jugendliche zum för<strong>der</strong>fähigen<br />

Kreis zählt. (Hinweis: Der Jugendliche muss bei <strong>der</strong> Arbeitsagentur gemeldet sein und<br />

zum Personenkreis zählen, die sich um eine Ausbildungsvermittlung im Sinne des § 35<br />

SGB III bemüht haben.)<br />

Schritt 3 Hat die Prüfung ergeben, dass <strong>der</strong> Jugendliche zum för<strong>der</strong>fähigen Personenkreis zählt,<br />

kann <strong>der</strong> Arbeitgeber bei <strong>der</strong> zuständigen Agentur für Arbeit eine vorläufige<br />

För<strong>der</strong>zusage einholen.<br />

Schritt 4 Der Arbeitgeber klärt zusammen mit <strong>der</strong> Kammer und ggf. auch <strong>der</strong> Arbeitsagentur, ob<br />

<strong>der</strong> <strong>EQ</strong>-Teilnehmer berufsschulpflichtig ist. Ist dies <strong>der</strong> Fall, ist <strong>der</strong> <strong>EQ</strong>ler bei <strong>der</strong><br />

Berufsschule anzumelden. Dabei ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Besuch einer Fachklasse<br />

möglich ist.<br />

Schritt 5 Der Arbeitgeber sollte sich ggf. mit <strong>der</strong> Arbeitsagentur abstimmen, ob bei <strong>der</strong> <strong>EQ</strong> mit<br />

einem benachteiligten Jugendlichen unterstützende sozialpädagogische Begleitung<br />

o<strong>der</strong> organisatorische Unterstützung erfor<strong>der</strong>lich sind und geför<strong>der</strong>t werden können.<br />

Schritt 6 Der Arbeitgeber schließt den <strong>EQ</strong>-Vertrag (Mustervertrag im Internet unter www.freieberufe.de<br />

-> Themen -> Bildungspolitik -> Ausbildungspakt) mit dem Jugendlichen ab<br />

und reicht eine Kopie des Vertrages an die zuständige Kammer. Die Kammer muss<br />

den Vertrag registrieren.<br />

Schritt 7 Der Arbeitgeber stellt bei <strong>der</strong> zuständigen Arbeitsagentur (o<strong>der</strong> ARGE/zkT) den Antrag<br />

auf Zuschuss für eine Praktikumsvergütung (Formular im Internet unter www.pakt-fuerausbildung.de<br />

-> betriebliche Einstiegsqualifizierung -> Formulare). Der Antrag muss<br />

vor Beginn <strong>der</strong> <strong>EQ</strong> bei <strong>der</strong> Arbeitsagentur eingereicht werden. Dem Antrag ist eine<br />

Kopie des <strong>EQ</strong>-Vertrags beizufügen.<br />

Schritt 8 Der Arbeitgeber muss den Jugendlichen bei den Sozialversicherungsträgern<br />

(Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) melden und <strong>der</strong> Arbeitsagentur die Bestätigung<br />

<strong>der</strong> Anmeldung bei <strong>der</strong> Sozialversicherung spätestens 3 Monate nach Beginn <strong>der</strong> <strong>EQ</strong><br />

vorlegen.<br />

Während <strong>der</strong> 6- bis 12-monatigen <strong>EQ</strong>-Dauer<br />

Die Agentur für Arbeit erstattet monatlich rückwirkend den Zuschuss zur <strong>EQ</strong>-Vergütung<br />

bis zu 212 Euro und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (pauschaliert).<br />

Schritt 9 Der Arbeitgeber prüft, ob <strong>der</strong> <strong>EQ</strong>ler für eine Ausbildung in <strong>der</strong> Praxis, Kanzlei o<strong>der</strong>


Apotheke in Frage kommt und bespricht dies mit ihr o<strong>der</strong> ihm.<br />

Schritt 10 Falls eine Übernahme in Ausbildung nicht in Frage kommt, sollten <strong>der</strong> Jugendliche,<br />

die Arbeitsagentur und die Kammer zeitnah informiert werden, damit durch die<br />

Arbeitsagentur an<strong>der</strong>weitige Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.<br />

Im Falle einer Übernahme in Ausbildung sollte <strong>der</strong> Arbeitgeber mit <strong>der</strong> Kammer die<br />

Frage einer möglichen Anrechnung klären.<br />

Beendigung <strong>der</strong> <strong>EQ</strong><br />

Schritt 11 Zum Abschluss <strong>der</strong> <strong>EQ</strong> stellt <strong>der</strong> Arbeitgeber dem <strong>EQ</strong>ler ein Zeugnis aus, in dem die<br />

vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigt werden. (Hinweis: Der<br />

Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die<br />

vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten auszustellen (betriebliches Zeugnis). Muster<br />

hierfür gibt es im Internet unter www.freie-berufe.de -> Themen -> Bildungspolitik -><br />

Ausbildungspakt).<br />

Schritt 12 In Absprache mit dem <strong>EQ</strong>ler reicht <strong>der</strong> Arbeitgeber das Zeugnis bei <strong>der</strong> Kammer ein<br />

und beantragt ein Zertifikat über die erfolgreich absolvierte <strong>EQ</strong>. (Hinweis: Die<br />

jeweilige zuständige Stelle – Kammer – stellt auf Antrag <strong>der</strong> Praxis, Kanzlei o<strong>der</strong><br />

Apotheke o<strong>der</strong> des <strong>EQ</strong>lers auf <strong>der</strong> Basis des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat<br />

über die erfolgreiche Teilnahme an <strong>EQ</strong> aus. Dieses bildet die Grundlage für eine<br />

mögliche Verkürzung einer anschließenden Ausbildung nach § 8 BBiG). Das Zertifikat<br />

sollte in jedem Falle beantragt werden, auch dann, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber den <strong>EQ</strong>-<br />

Teilnehmer in ein Ausbildungsverhältnis übernimmt.<br />

Schritt 13 Spätestens zwei Monate nach Beendigung <strong>der</strong> <strong>EQ</strong> übermittelt <strong>der</strong> Arbeitgeber <strong>der</strong><br />

zuständigen Agentur für Arbeit einen Verwendungsnachweis über die Höhe <strong>der</strong> an<br />

den <strong>EQ</strong>ler gezahlten Vergütungen sowie die darauf entfallenden<br />

Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Agentur für Arbeit und/o<strong>der</strong> die zuständige<br />

Kammer.<br />

Informationen zu <strong>EQ</strong> gibt es zudem unter www.pakt-fuer-ausbildung.de<br />

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