Neues Altstoffsammelzentrum Wallern/Tr. seit ... - Pichl bei Wels
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GESUNDE GEMEINDE<br />
Im Rahmen der Gesunden Gemeinde<br />
wurde im Feuerwehrhaus Sulzbach<br />
ein Erste Hilfe Kurs veranstaltet.<br />
Die Teilnehmer erfuhren da<strong>bei</strong>,<br />
wie man in Notfällen Erste Hilfe<br />
leistet und richtig reagiert.<br />
4<br />
AMTLICHES<br />
Das Frühjahr ist die Zeit für Aufforstungen und Fangbaumvorlage.<br />
Förderungsanträge rechtzeitig stellen!<br />
Im heurigen Frühjahr stehen viele Waldfl ächen zur<br />
Wiederaufforstung an. Förderungsanträge sind rechtzeitig<br />
vor Beginn der Aufforstungsar<strong>bei</strong>ten <strong>bei</strong>m<br />
Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land<br />
oder <strong>bei</strong>m Forstberater der Bezirksbauernkammer zu<br />
stellen. Vor Durchführung der Maßnahme muss die<br />
Förderung durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft<br />
<strong>bei</strong>m Amt der Oö. Landesregierung schriftlich<br />
genehmigt werden. Für die Begründung von Mischwaldbeständen<br />
ist ein Zuschuss zwischen 1.200 Euro<br />
und 3.200 Euro pro Hektar vorgesehen.<br />
In Waldbeständen, wo im Vorjahr stärkerer Borkenkäferbefall<br />
aufgetreten ist, wird die Vorlage von<br />
Fangbäumen empfohlen. Die geplanten Fangbäume<br />
sind dem Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft<br />
<strong>Wels</strong>-Land vor der Vorlage zu melden. Es ist ein<br />
Fangbaumprotokoll zu führen, das die Entwicklung<br />
der Larven dokumentiert und eine rechtzeitige Abfuhr<br />
aus dem Wald gewährleistet. Die Fangbäume<br />
sollten in der zweiten Märzhälfte vorgelegt werden.<br />
Eine Fangbaumvorlage nach dem 15. April ist nicht<br />
mehr sinnvoll und kann daher nicht gefördert werden.<br />
Für die Fangbaumvorlage wird ein Zuschuss<br />
von 22 Euro (Buchdrucker) bzw. 7 Euro (Kupferste-<br />
cher) pro Baum ausbezahlt. Es müssen mindestens<br />
5 Fangbäume (Buchdrucker) bzw. 15 Fangbäume<br />
(Kupferstecher) pro Antragsteller vorgelegt werden.<br />
Für die Unterstützung <strong>bei</strong> der Antragstellung und alle<br />
forstfachlichen Fragen steht Ihnen der Forstdienst<br />
der Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land unter 07242<br />
/ 618 - 347 oder 0664 / 534 86 10 gerne zur Verfügung.