Thuiner Echo - Samtgemeinde Freren
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Fortsetzung Regenwasserkanäle<br />
- Der Wasserverband erhebt für den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen<br />
und Einrichtungen zur Beseitigung des Niederschlagswassers von<br />
allen beteiligten Kommunen ein einheitliches Entgelt von 0,1 0 € pro qm<br />
zu entwässernder öffentlicher Verkehrsfläche. Die Gebühren für die Gemeinde<br />
Thuine (würden sich) auf jährlich rd. 9.700,00 € belaufen.<br />
- Von privaten Grundstückseigentümern (Anlieger) wird keine Regenwassergebühr<br />
erhoben.<br />
- Die Übertragung auf den Wasserverband setzt die Mitgliedschaft der Gemeinde<br />
Thuine im Wasserverband Lingener Land voraus (bisher ist nur<br />
die <strong>Samtgemeinde</strong> Mitglied).<br />
Durch die Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung auf den Wasserverband<br />
würden insbesondere Synergieeffekte entstehen:<br />
- Zentrale Überwachung und Unterhaltung der technischen Anlagen durch<br />
Fachpersonal.<br />
- Kosteneinsparungen durch einvernehmliche Planung, Ausschreibung<br />
und Durchführung von Arbeiten, ggf. auch in Verbindung mit der<br />
Schmutzwasserbeseitigung.<br />
- Einheitliches Kataster für Pläne, Zeichnungen, Netz-Informations-System<br />
(NIS) für Trink-und Abwasser (zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und<br />
Bürger).<br />
- Problemlose Sicherstellung der Schmutz-und Niederschlagswasserbeseitigung.<br />
- Anlieger und Gemeindebehörden haben nur einen Ansprechpartner für<br />
die Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser.<br />
- Der Wasserverband stellt eine Solidargemeinschaft dar und fungiert wie<br />
eine Art Versicherung für die einzelnen Gemeinden.<br />
Er nimmt als öffentliche Körperschaft die ihm übertragene Aufgabe nach<br />
dem Wasserverbandsgesetz wahr und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet,<br />
sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip.<br />
Im Übrigen ist eine Rückübertragung auf die Gemeinden jederzeit möglich.<br />
Nach der Beratung beschlossen die Mitglieder des Verwaltungsausschusses<br />
und des Gemeinderates einstimmig, „den Wasserverband Lingener<br />
Land mit Wirkung vom 01 .01 .201 2 mit dem Betrieb, der Unterhaltung, Sanierung<br />
und ggf. Grunderneuerung (nicht über den bisherigen Bestand<br />
hinaus) der Anlagen und Einrichtungen zur Beseitigung des Niederschlagswassers<br />
gemäß § 2 Ziffer 9 des Wasserverbandsgesetzes (WVG)<br />
zu beauftragen und dem Wasserverband Lingener Land mit Wirkung vom<br />
01 .01 .201 2 als Mitglied beizutreten."