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Thuiner Echo - Samtgemeinde Freren

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Fortsetzung Regenwasserkanäle<br />

- Der Wasserverband erhebt für den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen<br />

und Einrichtungen zur Beseitigung des Niederschlagswassers von<br />

allen beteiligten Kommunen ein einheitliches Entgelt von 0,1 0 € pro qm<br />

zu entwässernder öffentlicher Verkehrsfläche. Die Gebühren für die Gemeinde<br />

Thuine (würden sich) auf jährlich rd. 9.700,00 € belaufen.<br />

- Von privaten Grundstückseigentümern (Anlieger) wird keine Regenwassergebühr<br />

erhoben.<br />

- Die Übertragung auf den Wasserverband setzt die Mitgliedschaft der Gemeinde<br />

Thuine im Wasserverband Lingener Land voraus (bisher ist nur<br />

die <strong>Samtgemeinde</strong> Mitglied).<br />

Durch die Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung auf den Wasserverband<br />

würden insbesondere Synergieeffekte entstehen:<br />

- Zentrale Überwachung und Unterhaltung der technischen Anlagen durch<br />

Fachpersonal.<br />

- Kosteneinsparungen durch einvernehmliche Planung, Ausschreibung<br />

und Durchführung von Arbeiten, ggf. auch in Verbindung mit der<br />

Schmutzwasserbeseitigung.<br />

- Einheitliches Kataster für Pläne, Zeichnungen, Netz-Informations-System<br />

(NIS) für Trink-und Abwasser (zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und<br />

Bürger).<br />

- Problemlose Sicherstellung der Schmutz-und Niederschlagswasserbeseitigung.<br />

- Anlieger und Gemeindebehörden haben nur einen Ansprechpartner für<br />

die Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser.<br />

- Der Wasserverband stellt eine Solidargemeinschaft dar und fungiert wie<br />

eine Art Versicherung für die einzelnen Gemeinden.<br />

Er nimmt als öffentliche Körperschaft die ihm übertragene Aufgabe nach<br />

dem Wasserverbandsgesetz wahr und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet,<br />

sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip.<br />

Im Übrigen ist eine Rückübertragung auf die Gemeinden jederzeit möglich.<br />

Nach der Beratung beschlossen die Mitglieder des Verwaltungsausschusses<br />

und des Gemeinderates einstimmig, „den Wasserverband Lingener<br />

Land mit Wirkung vom 01 .01 .201 2 mit dem Betrieb, der Unterhaltung, Sanierung<br />

und ggf. Grunderneuerung (nicht über den bisherigen Bestand<br />

hinaus) der Anlagen und Einrichtungen zur Beseitigung des Niederschlagswassers<br />

gemäß § 2 Ziffer 9 des Wasserverbandsgesetzes (WVG)<br />

zu beauftragen und dem Wasserverband Lingener Land mit Wirkung vom<br />

01 .01 .201 2 als Mitglied beizutreten."

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