20130003 Begründung Rechtsplan - Stadt Remagen
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planungsgruppe hardtberg GmbH <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>, Bebauungsplan Nr. 20.13/00 "Neustraße"<br />
<strong>Begründung</strong> zum Entwurf<br />
eventuelle neue gewerbliche Nutzungen. Daher wird hier ein allgemeines<br />
Wohngebiet festsetzt.<br />
Die Bauzeile an der Mittelstraße ist baulich und nutzungsmäßig verfestigt<br />
und enthält keine gewerblichen Nutzungen. Entsprechend dem Bestand wird<br />
auch sie als allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan festgesetzt.<br />
Da der Bebauungsplan als „Bebauungsplan der Innenentwicklung „gemäß §<br />
13a BauGB aufgestellt wird, braucht der Flächennutzungsplan nicht im Vorhinein<br />
geändert zu werden. Er wird lediglich “im Wege der Berichtigung angepasst“.<br />
3.2 Landesplanung<br />
Landesplanerische Belange werden durch die Veränderung nicht berührt.<br />
4. Ziele der Planung<br />
Geplante<br />
Flächennutzungsplan-<br />
darstellung<br />
Ursprünglicher Anlass des Bebauungsplanverfahrens war die Abrechnung<br />
der Erschließungsbeiträge für den „Ligusterweg“, der im Zuge des Baugebietes<br />
Baumschulenweg erstmalig hergestellt wurde.<br />
Ein weiterer wesentlicher Planinhalt ist die Festsetzung einer Kinderspielplatzfläche<br />
für das Neubaugebiet „Baumschulenweg“, da die ursprünglich<br />
hierfür vorgesehene Fläche zur Errichtung der Kindertagesstätte verwendet<br />
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