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20130003 Begründung Rechtsplan - Stadt Remagen

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planungsgruppe hardtberg GmbH <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>, Bebauungsplan Nr. 20.13/00 "Neustraße"<br />

<strong>Begründung</strong> zum Entwurf<br />

eventuelle neue gewerbliche Nutzungen. Daher wird hier ein allgemeines<br />

Wohngebiet festsetzt.<br />

Die Bauzeile an der Mittelstraße ist baulich und nutzungsmäßig verfestigt<br />

und enthält keine gewerblichen Nutzungen. Entsprechend dem Bestand wird<br />

auch sie als allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Da der Bebauungsplan als „Bebauungsplan der Innenentwicklung „gemäß §<br />

13a BauGB aufgestellt wird, braucht der Flächennutzungsplan nicht im Vorhinein<br />

geändert zu werden. Er wird lediglich “im Wege der Berichtigung angepasst“.<br />

3.2 Landesplanung<br />

Landesplanerische Belange werden durch die Veränderung nicht berührt.<br />

4. Ziele der Planung<br />

Geplante<br />

Flächennutzungsplan-<br />

darstellung<br />

Ursprünglicher Anlass des Bebauungsplanverfahrens war die Abrechnung<br />

der Erschließungsbeiträge für den „Ligusterweg“, der im Zuge des Baugebietes<br />

Baumschulenweg erstmalig hergestellt wurde.<br />

Ein weiterer wesentlicher Planinhalt ist die Festsetzung einer Kinderspielplatzfläche<br />

für das Neubaugebiet „Baumschulenweg“, da die ursprünglich<br />

hierfür vorgesehene Fläche zur Errichtung der Kindertagesstätte verwendet<br />

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