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Text - Stadt Remagen

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Planstand<br />

vom 24. Mai 2006<br />

B F L<br />

BÜRO FÜR<br />

FREIRAUMPLANUNG<br />

UND LANDSCHAFTS-<br />

ARCHITEKTUR


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 2<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“<br />

GEM. §§ 14 (1), 40 DES LANDESNATURSCHUTZGESETZES RHEINLAND-PFALZ – LNATSCHG<br />

VOM 28. SEPTEMBER 2005<br />

ZUM BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ DER STADT REMAGEN<br />

Erstellt im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Remagen</strong>, Bauabteilung, Referat Ortsplanung,<br />

Bachstraße, 53424 <strong>Remagen</strong><br />

durch<br />

B F L<br />

B Ü R O F Ü R F R E I R A U M P L A N U N G<br />

U N D L A N D S C H A F T S A R C H I T E K T U R<br />

DIPL.-ING. REINHOLD LANGEN<br />

FREIER GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKT BDLA-IFLA<br />

DURCH DIE ARCHITEKTENKAMMER RHEINLAND-PFALZ ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER<br />

FÜR DIE BEGUTACHTUNG DER LEISTUNGEN DER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND DER LANDSCHAFTSPLANUNG<br />

DURCH DIE LANDWIRTSCHAFTSKAMMER RHEINLAND-PFALZ ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER<br />

FÜR NATUR-, LANDSCHAFTS- UND ARTENSCHUTZ SOWIE FÜR GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU<br />

In der Au 25<br />

53424 <strong>Remagen</strong>-Unkelbach<br />

Tel.: 0 26 42/10 05 Fax: 0 26 42/10 06<br />

www.bfl-landschaftsarchitektur.de<br />

info@bfl-landschaftsarchitektur.de<br />

Bearbeitet: Dezember 2005 – Mai 2006<br />

Planungsstand: 24. Mai 2006<br />

Dokument: 1101063.doc


INHALT<br />

STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 3<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

1 Aufstellungsvermerk _______________________________________________________________6<br />

2 Vorbemerkungen / Ursache und Anlass der Planung __________________________________6<br />

3 Vorhaben und umweltrelevante Wirkfaktoren _________________________________________8<br />

3.1 Art und Umfang des Vorhabens (gem. Ziffer 1 der Anlage zum BauGB) _____________8<br />

3.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen (gem. Ziffer 1 der Anlage zum<br />

BauGB) ______________________________________________________________________10<br />

3.2.1 Angaben zum Standort 10<br />

3.2.2 Bedarf und Nachfrage 10<br />

3.2.3 Geprüfte Standortalternativen 10<br />

3.3 Vom Vorhaben ausgehende Wirkfaktoren _______________________________________11<br />

3.3.1 Emissionen 11<br />

3.3.2 Abfälle 11<br />

3.3.3 Abwasser / Niederschlagswasser 12<br />

3.3.4 Wasserverbrauch 12<br />

3.3.5 Inanspruchnahme von Boden 12<br />

3.3.6 Nutzung und Gestaltung von Naturgütern 13<br />

4 Beschreibung und Bewertung der Umwelt (gem. Ziffer 2 der Anlage zum BauGB) ______14<br />

4.1 Schutzgüter __________________________________________________________________14<br />

4.1.1 Menschen 14<br />

4.1.2 Pflanzen und Tiere 14<br />

4.1.3 Geologie / Boden 15<br />

4.1.4 Wasser 16<br />

4.1.5 Klima / Luft 17<br />

4.1.6 Landschaft 18<br />

4.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 20<br />

4.2 Planungsvorgaben / Schutzstatus (gem. Ziffer 1b der Anlage zum BauGB)_________22<br />

4.2.1 Fachplanungen, Fachgesetze 22<br />

4.2.2 NATURA 2000 / FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung 25<br />

4.3 Wechselwirkungen und Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben ______________35<br />

4.3.1 Raumnutzungen 35<br />

4.3.2 Wechselwirkungen, Sekundärwirkungen 35<br />

4.3.3 Entwicklungsprognose, Status-quo-Prognose 35<br />

4.3.4 Vorbelastungen 36<br />

5 Umweltbezogene und gestalterische Zielvorstellungen (gem. Ziffer 2c, 2d der Anlage zum<br />

BauGB) __________________________________________________________________________37<br />

5.1 Anforderungen an den Bebauungsplan aus Umweltsicht _________________________37<br />

5.1.1 Menschen 37<br />

5.1.2 Pflanzen und Tiere 37<br />

5.1.3 Geologie / Boden 37<br />

5.1.4 Wasser 38<br />

5.1.5 Klima / Luft 38<br />

5.1.6 Landschaft 38<br />

5.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 38<br />

5.2 Abweichungen von den Zielvorstellungen und Begründung ______________________38<br />

5.2.1 Allgemeine Zielvorstellungen 38<br />

5.2.2 Zielvorstellungen im Baugebiet 39<br />

6 Erhebliche Umweltauswirkungen und Massnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum<br />

Ausgleich ________________________________________________________________________40<br />

6.1 Schutzgüter __________________________________________________________________40<br />

6.1.1 Menschen 40


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 4<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

6.1.2 Tiere und Pflanzen 40<br />

6.1.3 Boden 40<br />

6.1.4 Wasser 41<br />

6.1.5 Klima / Luft 41<br />

6.1.6 Landschaft 41<br />

6.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 41<br />

6.2 Wechselwirkungen ____________________________________________________________42<br />

6.3 Massnahmenkatalog (gem. Ziffer 2c der Anlage zum BauGB) _____________________42<br />

6.3.1 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (Zielsystem) 42<br />

6.3.2 Hinweise 42<br />

6.4 Flächenbedarf ________________________________________________________________43<br />

6.5 Eingriffsbewertung ____________________________________________________________43<br />

6.5.1 Bestandsbewertung (IST-Bewertung) 43<br />

6.5.2 Planung (SOLL-Bewertung) 44<br />

6.5.3 Kompensationsbedarf vor Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen 45<br />

6.5.4 Externe Ersatzfläche 45<br />

6.5.5 Kompensationsbedarf unter Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen 46<br />

6.5.6 Gesamtbewertung nach dem Bilanzierungsmodell 47<br />

6.5.7 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation 47<br />

6.6 Kosten landschaftspflegerischer Massnahmen, Zuordnung ______________________53<br />

6.6.1 Kostenschätzung 53<br />

6.6.2 Zuordnung 53<br />

7 Schwierigkeiten beim Zusammenstellen der Unterlagen (gem. Ziffer 3a der Anlage zum<br />

BauGB) __________________________________________________________________________54<br />

8 Massnahmen zur Überwachung (gem. Ziffer 3b der Anlage zum BauGB) _______________54<br />

9 Zusammenfassung (gem. Ziffer 3c der Anlage zum BauGB)___________________________54<br />

10 Literatur- und Quellenverzeichnis___________________________________________________55<br />

11 Fotodokumentation________________________________________________________________57<br />

12 Festsetzungsvorschläge ___________________________________________________________60<br />

12.1 Allgemeine grünordnerische Festsetzungen_____________________________________60<br />

12.2 Festsetzungen über Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft im Plangebiet____________________________________________60<br />

12.2.1 Anlage von Strauchhecken (Maßnahme 1) 60<br />

12.2.2 Pflanzung von Straßenbäumen (Maßnahme 2) 60<br />

12.2.3 Mindestdurchgrünung privater Flächen (Maßnahme 3) 61<br />

12.2.4 Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Zufahrten und Verkehrsflächen<br />

(Maßnahme 4) 61<br />

12.2.5 Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong> (Maßnahme 5)61<br />

12.3 Hinweise _____________________________________________________________________61<br />

12.3.1 Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet (Hinweis 1) 61<br />

12.3.2 Schutz des Oberbodens (Hinweis 2) 61<br />

12.3.3 Schutz von Pflanzenbeständen (Hinweis 3) 61<br />

12.3.4 Grenzabstände für Pflanzen (Hinweis 4) 62<br />

12.3.5 Herstellung von Pflanzungen (Hinweis 5) 62<br />

12.3.6 Bodendenkmalpflegerische Belange (Hinweis 6) 62<br />

12.4 Pflanzenlisten_________________________________________________________________62<br />

13 Anlagen: Ersatzflächennachweis mit Einzelbeschreibung der Projektflächen___________64<br />

13.1 Teilflächen 9 und 10: Waldrand und Altholz O Büschmarhof ______________________64<br />

13.2 Teilfläche 24: „Scheidskopf" ___________________________________________________65


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 5<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

13.3 Teilfläche 34: Waldrand W Calmuth _____________________________________________66<br />

13.4 Teilfläche 45: Fichtenforst N Forsthaus Erlenbusch ______________________________67<br />

13.5 Teilfläche 47: Waldrand SW Fronhof ____________________________________________68<br />

13.6 Teilflächen 52 und 53: Fichtenforst NW Bandorf _________________________________69<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abb. 1: Inhalte des Umweltberichts 7<br />

Abb. 2: TÜK 1 : 200.000 (verkleinert) 8<br />

Abb. 3: TÜK 1 : 50.000 (verkleinert) 8<br />

Abb. 4: Nutzungskonzeption (Vorentwurf des Rechtsplanes) 9<br />

Abb. 5: Flächennutzungen: Städtebauliche Kennwerte 9<br />

Abb. 6: Landschaftsrelief 19<br />

Abb. 7: Amtliche Biotopkartierung 22<br />

Abb. 8: Planung vernetzter Biotopsysteme 23<br />

Abb. 9: Vorhandene Schutzgebiete 25<br />

Abb. 10: Im <strong>Text</strong> erläuterte Nutzungstypen 27<br />

Abb. 11: Tabelle: IST-Bewertung 44<br />

Abb. 12: Tabelle: SOLL-Bewertung 45<br />

Abb. 13: Übersicht der Ersatzflächenstandorte 46<br />

Abb. 14: Tabelle: Konfliktsituation / landespflegerische Maßnahmen 47<br />

Abb. 15: Kostenschätzung 53<br />

Abb. 16: Schrägluftbild von Westen 57<br />

Abb. 17: Plangebiet von Nordwesten 57<br />

Abb. 18: Aufgegebene, verbuschte Parzelle mit Gehölzaufwuchs 57<br />

Abb. 19: Überblick über das UG, Getreideäcker 58<br />

Abb. 20: Teilbereich der ackerbaulich genutzten, strukturarmen Flächen 58<br />

Abb. 21: Schmale, von Gräsern dominierte Vegetationsstreifen zwischen Äckern 58<br />

Abb. 22: Grünlandfläche am Ortsrand von Kripp, teilweise gemäht 59<br />

Abb. 23: Rosenkultur in Nachbarschaft zu alter Gartenparzelle 59<br />

Abb. 24: Gehölze/Gebüsche auf ehemaliger Gartenparzelle, gepflanzte Hecke 59<br />

ANLAGE<br />

Anlage 1: Ersatzflächennachweis mit Einzelbeschreibung der Projektflächen<br />

PLÄNE<br />

Plan 1:<br />

Plan 2:<br />

Plan 3:<br />

Landschaftsanalyse und -bewertung<br />

Konfliktanalyse<br />

Umweltziele


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 6<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

1 AUFSTELLUNGSVERMERK<br />

5<br />

Die vorliegende Planung wurde auf der Grundlage der von der beteiligten Verwaltung und den Fachbehörden zur Verfügung<br />

gestellten Kartenmaterialien, den Erläuterungen hierzu und eigener örtlicher Erhebungen und Bewertungen gutachterlich<br />

erstellt.<br />

Aufgestellt:<br />

15<br />

Der Planverfasser:<br />

<strong>Remagen</strong>, 24. Mai 2006<br />

20<br />

25<br />

.............................................................<br />

Dipl.-Ing. Reinhold LANGEN, öbuv SV<br />

Freier Landschaftsarchitekt BDLA-IFLA<br />

*****<br />

30<br />

35<br />

Eingereicht:<br />

<strong>Remagen</strong>, den ............................<br />

40<br />

45<br />

.............................................................<br />

Herbert GEORGI<br />

Bürgermeister<br />

50<br />

55<br />

60<br />

65<br />

2 VORBEMERKUNGEN / URSACHE UND ANLASS DER PLANUNG<br />

Gegenstand der Planung ist der Umweltbericht (gem. § 2a BauGB sowie der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) mit integriertem<br />

„Fachbeitrag Naturschutz“ gem. §§ 14 (1), 40 des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz – LNatSchG vom<br />

28. September 2005 zum Bebauungsplan 20.16/00 „Lange Fuhr“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>.<br />

Bei der Änderung, Erweiterung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß §§ 1a, 2 (4) und 2a BauGB die Belange<br />

des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers,<br />

der Luft, des Bodens und des Klimas zu berücksichtigen. Im vorliegenden landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind die<br />

Planungsgrundlagen zu ermitteln, landschaftspflegerische Zielvorstellungen für das Plangebiet zu entwickeln, darzustellen<br />

und zu prüfen und – falls ja – zu begründen, warum von den Zielvorstellungen abgewichen wird.<br />

Gemäß BauGB ist darzulegen und in die Abwägung mit einzubeziehen, wie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

vermieden oder unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen oder ersetzt werden können. Die durch die Ausweisung<br />

zusätzlich zu erwartenden Belastungen sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchungen. Es ist insbesondere festzustellen,<br />

durch welche Maßnahmen vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes unterlassen<br />

bzw. unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die Ergebnisse werden als „Fachbeitrag Naturschutz“<br />

mit den Inhalten „Erfassung“, „Bewertung“ und „Festsetzung“ in den Bebauungsplan integriert.


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 7<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Abb. 1: Inhalte des Umweltberichts<br />

(Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

10<br />

Der nachfolgende Umweltbericht folgt in seiner Gliederung den planungsmethodischen Erfordernissen. Dabei weicht er<br />

notwendigerweise teilweise von der rechtssystematischen Gliederung der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB (s.o.) ab.


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 8<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

3 VORHABEN UND UMWELTRELEVANTE WIRKFAKTOREN<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

3.1 ART UND UMFANG DES VORHABENS (GEM. ZIFFER 1 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

Anlass und Entwicklungsziel der verfolgten Planung ist es, im Rahmen des Vollzugs der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

(SEM) „<strong>Remagen</strong>-Süd“ am nordwestlichen Ortsrand von Kripp Wohnbauflächen zu entwickeln. Die städtebaulichen<br />

Ziele und Zwecke wurden in der Begrünung zum Bebauungsplan-Vorentwurf gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (PLA-<br />

NUNGSGRUPPE HARDTBERG 09/2005) wie folgt formuliert:<br />

„Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan und der Abgrenzung in der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

‚<strong>Remagen</strong>-Süd’ wird mit dem Baugebiet ‚Lange Fuhr’ der Siedlungsbereich Kripp<br />

nach Norden hin abschließend erweitert, sodass zwischen Kripp und <strong>Remagen</strong> noch eine Freizone verbleibt<br />

und die beiden Einzelorte weiterhin ablesbar bleiben.<br />

Ziel ist es hier, ein hochwertiges und gleichzeitig noch bezahlbares Wohngebiet für den Bedarf aus der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Remagen</strong> selbst sowie für Zuwanderer – insbesondere aus dem Raum Bonn – zu entwickeln. Die Chancen<br />

hierfür stehen sehr gut, denn Kripp hat<br />

• eine hervorragende landschaftliche Lage mit dem Rheintal im Osten, dem Naturschutzgebiet Ahrmündung<br />

im Süden des Ortes und dem Freiraum zu <strong>Remagen</strong> im Norden und Westen,<br />

• eine gute Nahversorgung mit privaten Geschäften und Dienstleistungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen<br />

und Gemeindezentrum,<br />

• eine gute verkehrliche Anbindung an die B9 / B 266 / A61 linksrheinisch, über die Kripper Autofähre an<br />

die B 42 / A 3 rechtsrheinisch sowie an die Oberzentren Bonn, Köln, Koblenz über den Bahnhof <strong>Remagen</strong>.<br />

Aufgrund des unterschiedlichen Angebotes an Wohnbauflächen innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes, den erkennbaren<br />

Wohnwünschen und der langfristigen Tendenzen im Bereich Wohnen wird hier ein Einfamilienhausgebiet<br />

angestrebt, bei dem es sich im Wesentlichen um freistehende Einfamilienhäuser und nur in geringem<br />

Maße um Doppelhäuser oder andere Wohnformen handeln soll.“<br />

35<br />

Abb. 2: TÜK 1 : 200.000 (verkleinert)<br />

Abb. 3: TÜK 1 : 50.000 (verkleinert)


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 9<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Abb. 4: Nutzungskonzeption (Vorentwurf des Rechtsplanes)<br />

© <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Remagen</strong> / Planungsgruppe Hardtberg GmbH –<br />

Entwurfsstand 07. September 2005<br />

10<br />

Flächennutzungen:<br />

Nach der vorliegenden Flächenbilanz der PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG wird eine Gesamtfläche von rd. 11,63 ha überplant.<br />

Diese Fläche gliedert sich wie folgt:<br />

Größe des Plangeltungsbereiches<br />

11,6287 ha<br />

1. Baugrundstücke 9,9896 ha<br />

1.1 hiervon im WA 1 und WA 2 (GRZ 0,4) (1,5184 ha)<br />

1.2 hiervon im WA 3 und WA 4 (GRZ 0,3) (8,4712 ha)<br />

2. Verkehrsfläche 1,5480 ha<br />

2.1 Straßen / Wohnwege (1,4434 ha)<br />

2.2 Fußwege (0,1046 ha)<br />

3. Öffentliche Grünfläche 0,0911 ha<br />

15<br />

Abb. 5: Flächennutzungen: Städtebauliche Kennwerte<br />

© <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Remagen</strong> / PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG GMBH – Bearbeitungsstand: 23. Mai 2006


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 10<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

3.2 ANGABEN ZUM STANDORT UND GEPRÜFTE ALTERNATIVEN (GEM. ZIFFER 1 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

5<br />

10<br />

15<br />

3.2.1 Angaben zum Standort<br />

Das geplante Wohnbaugebiet liegt im Norden von Kripp und wird begrenzt<br />

• im Westen durch die Römerstraße,<br />

• im Norden durch die freie Landschaft (Ackerflächen zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp),<br />

• im Osten durch die Randbebauung der Breslauer Straße und der Mittelstraße und<br />

• im Süden durch das Baugebiet nördlich des Baumschulenwegs (Veilchenweg, Nelkenweg).<br />

Der Standort ist heute unbebaut und umfasst überwiegend intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl.<br />

Orthofoto auf dem Titelblatt, sowie Fotodokumentation).<br />

3.2.2 Bedarf und Nachfrage<br />

20<br />

25<br />

30<br />

Auf die Ausführungen zu Pkt. „Art und Umfang des Vorhabens“ wird hingewiesen. Der Bedarf an Wohnbauflächen im Bereich<br />

des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Lange Fuhr“ wurde im Rahmen der der Entwicklungssatzung<br />

vorausgegangenen städtebaulichen Fachgutachten vertiefend untersucht; festgestellt wurde dabei ein die Anwendung<br />

des Besonderen Städtebaurechts (§§ 165 ff BauGB) rechtfertigender deutlich erhöhter Bedarf (vgl. z.B. STADTBAUPLAN<br />

(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“).<br />

Der aktuelle Flächennutzungsplan hat innerhalb dieses städtebaurechtlich verbindlichen Rahmens die Planung von Wohnbauflächen<br />

an dieser Stelle weiter aufbereitet. Die aktuellen Prognosewerte sowie die Erfahrungen an den übrigen<br />

Entwicklungsflächen der SEM lassen erwarten, dass die Nachfrage nach vergleichbaren Bauflächen auch weiterhin die Planungsziele<br />

bestätigen wird.<br />

Da die STADT REMAGEN die Bauflächen vollständig erwirbt bzw. bereits erworben hat, ist eine schnelle Marktverfügbarkeit<br />

gewährleistet; Bauflächen „auf Halde“ werden so vermeiden.<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

3.2.3 Geprüfte Standortalternativen<br />

Infolge der Entscheidung, im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs die Fachhochschule in <strong>Remagen</strong> anzusiedeln, wurde Ende<br />

der 90er Jahre – auf der Grundlage vertiefender städtebaulicher, verkehrlicher und landschaftsplanerischer Untersuchungen<br />

– der Raum zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp in wesentlichen Teilen mit einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

belegt.<br />

Die Wohnbaufläche „Lange Fuhr“ ist Teil der als Satzung beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „<strong>Remagen</strong>-Süd“<br />

(§§ 165 ff BauGB). Im Zuge der im Vorfeld der Entwicklungssatzung erstellten Fachplanungen (vgl.: STADTBAUPLAN<br />

(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“) wurden die von diesem Bebauungsplan erfassten Flächen<br />

entsprechend den seinerzeitigen städtebaulichen Zielvorstellungen überplant.<br />

Durch die Entwicklungssatzung und den Flächennutzungsplan wurde dieser Standort verbindlich als W-Fläche beplant.<br />

Standortalternativen sind daher – auch aus übergeordneten rechtlichen Erwägungen bzw. bereits getroffenen planerischen<br />

Zielvorgaben – nicht verfügbar. Auch die verkehrliche Anbindung trägt den Erfordernissen an die überörtliche Erschließung<br />

in besonderer Weise Rechnung.<br />

Die Planung greift auf Flächen zurück, die aufgrund ihrer Lage und Erschließung, der topografischen Gegebenheiten und<br />

insbesondere ihrer Marktverfügbarkeit über eine hohe Eignung zur Entwicklung von Wohnbauland verfügen. Die zügige<br />

Umsetzung der städtebaulichen Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>, Wohnbauflächen bereitzustellen, setzt das Eigentum<br />

an den überplanten Flächen voraus. Dies ist vorliegend aufgrund der Regelungen der SEM möglich. Eine Prüfung von<br />

Standortalternativen erfolgt aufgrund der zu einem früheren Zeitpunkt bereits verbindlich gewordenen planerischen Entscheidung<br />

nicht mehr (Abschichtungsregelung).


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 11<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

3.3 VOM VORHABEN AUSGEHENDE WIRKFAKTOREN<br />

5<br />

10<br />

Im Rahmen des Umweltberichtes bzw. des Fachbeitrags Naturschutz sollen auch Aussagen zur Standorteignung für das<br />

Baugebiet getroffen werden. Dabei erfolgt eine Einschätzung der umweltrelevanten Auswirkungen (Emissionen; Flächeninanspruchnahme;<br />

Art der Bebauung; sonstige, z.B. betriebsbedingte Folgewirkungen) im Rahmen des denkbar stärksten<br />

potenziellen Wirkungsniveaus.<br />

Dabei werden potenzielle Belastungsfaktoren nachfolgend unterschieden in<br />

• baubedingte,<br />

• anlagenbedingte<br />

15<br />

und<br />

• betriebsbedingte Faktoren.<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

3.3.1 Emissionen<br />

Baubedingte Belastungsfaktoren<br />

Während der Erschließung des Baugebietes und – zeitlich versetzt – durch die Bebauung der einzelnen Grundstücke<br />

kommt es insbesondere zu Emissionen durch Ziel- und Quellverkehre von Maschinen und Baugerät (Lärm, Abgase). Darüber<br />

hinaus sind keine Emissionen verursachende Prozesse während der Bauphase erkennbar.<br />

Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />

Mit der Errichtung der Erschließung sowie der Bebauung der einzelnen Grundstücke gehen keine anlagenbedingten Emissionen<br />

einher.<br />

Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />

Der Bebauungsplan gibt die zulässige Bauweise und Nutzung vor. Aufgrund der Lage und Größe des Gebietes und des<br />

nach BauNVO einzuhaltenden Charakters der baulichen Anlagen sind keine besonderen planungsrelevanten betriebsbedingten<br />

Belastungen zu erwarten.<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

3.3.2 Abfälle<br />

Angaben über evtl. Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor; sie sind im übrigen auch nicht zu erwarten.<br />

Baubedingte Belastungsfaktoren<br />

Im Zuge der Erschließung kommt es im Bereich der zu erstellenden Straßenanschlüsse (Breslauer Straße, Römerstraße,<br />

Mittelstraße) in geringem Umfang zum Anfall von Baureststoffen aus Unterbau, Einfassungen, Belägen etc.. Diese Materialien<br />

sind stofflich zu trennen und als Recyclingmaterial dem Wirtschaftsprozess wieder zuzuführen. Es ist sicherzustellen,<br />

dass die Baustofflagerung sachgerecht erfolgt und der Beeinträchtigung des Wasserhaushalts durch Eintrag von Schadstoffen<br />

(vor allem während der Bauphase der Erschließungsanlagen und der Baukörper, z.B. durch unsachgemäße Bauschutt-<br />

und Baustoffablagerungen, nicht fachgerechte Entsorgung von Abfällen) vermieden wird.<br />

Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />

Bei der Errichtung der privaten und öffentlichen Anlagen entstehende Abfälle (Bauabfälle) sind nach den hierfür erlassenen<br />

Rechtsvorgaben zu behandeln und schadensfrei zu entsorgen oder der Wiederverwendung zuzuführen.<br />

Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />

Durch die öffentlichen (Erschließungs-) Anlagen im Plangebiet fallen keine Abfälle an (von Straßenkehricht aus der Reinigung<br />

der Verkehrsflächen oder Schnittgrün aus Bodendeckerpflanzungen abgesehen). Abfälle sind entsprechend den hierfür<br />

erlassenen Gesetzen und weitergehenden Vorschriften zu behandeln.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

3.3.3 Abwasser / Niederschlagswasser<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Baubedingte Belastungsfaktoren<br />

Durch die Erschließung und private Baumaßnahmen sind bei fachgerechter Ausführung keine wesentlichen baubedingten<br />

Belastungen zu erwarten.<br />

Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />

Die Erschließungsanlagen und privaten Baumaßnahmen führen zur Flächenversiegelung und damit zum erhöhten Anfall<br />

von Niederschlagswasser aus Dachflächen und versiegelten Flächenbelägen.<br />

Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />

Infolge der Wohnnutzung fällt Abwasser an, das durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung gereinigt und<br />

wieder aufbereitet werden soll.<br />

3.3.4 Wasserverbrauch<br />

20<br />

25<br />

30<br />

Baubedingte Belastungsfaktoren<br />

Die geplante Erschließung und Bebauung gemäß den vorliegenden Planentwürfen erfordert die Bereitstellung geringer<br />

Bauwassermengen (Brauchwasser). Darüber hinaus ist kein besonderer Wasserbedarf bereits zum Zeitpunkt der Erschließung<br />

erkennbar.<br />

Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />

Durch die Vorhaltung der Erschließungseinrichtungen und der privaten Anlagen ist kein wesentlicher Wasserbedarf zu erwarten.<br />

Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />

Aufgrund der geplanten Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) werden keine nennenswerten Brauchwassermengen für Betriebsabläufe<br />

benötigt. Soweit dennoch Brauchwasser erforderlich ist, ist dieses Wasser entsprechend der hierzu erlassenen<br />

Gesetze und Vorschriften im Kreislaufverfahren aufzubereiten und wiederzuverwenden.<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

3.3.5 Inanspruchnahme von Boden<br />

Baubedingte Belastungsfaktoren<br />

Bei der Projektierung des Baugebietes wird auf Ackerflächen (Getreide) sowie Sonderkulturflächen (Rosen, Baumschulkulturen,<br />

Schnittgrünkulturen) zurückgegriffen. Die Erschließung und Bebauung gemäß dem Bebauungsplan einschließlich<br />

der Herstellung des Anschlusses an das örtliche Verkehrsnetz führt jedoch teilweise zu folgenden baubedingten Belastungsfaktoren:<br />

• zum Abschieben der Oberbodenauflage,<br />

• daneben zu Bodenverlust / -beeinträchtigung und<br />

• zu (geringen) Reliefveränderung (durch Herstellung der Erschließungstrasse).<br />

Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />

Dauerhafte Beeinträchtigungen des Bodens (der Bodenstruktur) entstehen durch<br />

• Abschieben von Boden- und Deckschichten (Umfang gem. Bilanzierung, siehe dort),<br />

• mechanisches Verdichten, Lockern, Vermischen von Horizonten und<br />

• dem Einbau von Fremdmassen etc. (durch Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Zufahrten- und Baugrubenaushub;<br />

Umfang gem. Bilanzierung, siehe dort).<br />

Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />

Beeinträchtigungen der nach Herstellung und Inbetriebnahme der Anlagen verbliebenen Bodenflächen sind nicht zu erwarten.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

3.3.6 Nutzung und Gestaltung von Naturgütern<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

Baubedingte Belastungsfaktoren:<br />

• Rückzug von noch verbliebenen Tier- und Pflanzenarten durch baubedingte Störeinflüsse – die Verdrängung<br />

nicht kulturfolgender Arten erfolgt weiter in den noch nicht besiedelten Freiraum und<br />

• Beeinträchtigung von Flora und Fauna durch sekundäre Störwirkungen, z.B. Verlärmung während der Bauphase.<br />

Anlagenbedingte Belastungsfaktoren:<br />

• Geringfügige Veränderung der Topographie und des Reliefs (das Gelände ist eben),<br />

• Veränderung des Oberflächenabflusses durch Erhöhung des Eintrags von Niederschlagswasser aufgrund von Flächenversiegelungen,<br />

• durch mögliche Neuversiegelungen können sich Temperaturerhöhungen, Reduzierung der Luftaustauschrate<br />

(Barrierewirkung: Verringerung der Windgeschwindigkeit, etc.) ergeben.<br />

• Durch die Errichtung von Gebäuden ergeben sich Landschaftsbildveränderungen. Diese sind v.a. abhängig von<br />

der Höhe, Gliederung und Strukturierung der Baukörper, der Farbgebung von Gebäuden, der Einbindungsmöglichkeiten<br />

durch Topographie und Durchgrünung, vor allem aber der Lage der Baukörper etc. (dies macht den Erhalt<br />

und die Neuschaffung randlicher Großgrünstrukturen notwendig).<br />

25<br />

Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />

• Ansiedlung / Pflanzung standortfremder Pflanzen (Einbringung von Zierpflanzen, darunter auch Neophyten,<br />

führt zur Verdrängung potenziell standorttypischer Wildflora).


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STAND: 24. MAI 2006<br />

4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT (GEM. ZIFFER 2 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

5<br />

4.1 SCHUTZGÜTER<br />

4.1.1 Menschen<br />

Die Betroffenheit des Menschen ist im vorliegenden Fall vor allem von folgenden Themenkreisen geprägt:<br />

10<br />

15<br />

20<br />

• Betroffenheit der Gesundheit und des Wohlbefindens unter Bezug auf die Funktion „Wohnen“, besonders den<br />

umliegenden Siedlungsräumen und<br />

• Betroffenheit des Menschen in Bezug auf die Erfordernisse der Freizeit- und Erholungsvorsorge.<br />

Die verbliebenen Offenlandflächen zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp werden als wohnungsnahe Freiräume von Spaziergängern<br />

und Radfahrern genutzt. Die angrenzende Römerstraße ist eine wichtige innerstädtische Fuß- und Radwegeverbindung.<br />

Durch die Überplanung eines bislang insgesamt landwirtschaftlich genutzten Areals werden keine Erholungsflächen,<br />

wohl aber wohnungsnahe Freiflächen in Anspruch genommen. Der örtlichen Bevölkerung werden keine bislang verfügbaren<br />

Naherholungsflächen entzogen.<br />

Bewertung<br />

Bedeutung:<br />

Erholungseignung / Verbindung zum Freiraum / Ausstattung des Raumes<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

25<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Empfindlichkeit:<br />

Verlust / Störung von Erholungseinrichtungen<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

30<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bewertung der Freizeit- und Erholungsnutzung (status quo):<br />

Die Freizeit- und Erholungsnutzung im Plangebiet ist wie folgt zu beurteilen:<br />

35<br />

• Im Plangebiet selbst ist kein planungsrelevantes Potenzial vorhanden.<br />

40<br />

45<br />

4.1.2 Pflanzen und Tiere<br />

Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV)<br />

Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) stellt den Endzustand einer Pflanzengesellschaft dar, die sich - in Abhängigkeit<br />

von Exposition, Höhenlage, Bodenentwicklung und Klima - entwickeln würde, wenn die anthropogene Beeinflussung<br />

aufhörte. Durch die Kartierung des LANDESAMTES FÜR UMWELTSCHUTZ RP wurden die Einheiten der heutigen potenziellen<br />

Vegetation und ihre Abgrenzung zueinander erfasst. Demnach bestimmt im Plangebiet und weit darüber hinaus<br />

auf der Niederterrasse des Rheins (bei mäßig basenreichen, mäßig frischen Standortbedingungen), die Einheit des „Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaldes<br />

(Stellario-Carpinetum) der Täler des Hügellandes und der Niederungen (HA)“ die HpnV.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Reale Vegetation<br />

Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird ausschließlich landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche in<br />

Anspruch genommen (vgl. Titelblatt). Aufgrund der deutlichen anthropogenen Überformung des Gebietes ist das Florenspektrum<br />

stark eingeschränkt. Naturnahe Standorte werden nicht überplant, jedoch werden sonstige Dauerstrukturen<br />

(wie verbuschte ehemalige Baumschulbestände, heute verbuschte Rosenkulturen und im Einzelfall auch Streuobstreste) in<br />

Anspruch genommen, dabei in Teilen aber erhalten. Das Plangebiet ist insgesamt artenarm; Nicht-Kulturpflanzen sind auf<br />

einzelne ubiquitäre Arten der Saumgesellschaften beschränkt. Eine vertiefende Untersuchung ist erfolgt (s.u.).<br />

Fauna<br />

Der Wert für die Fauna wird – infolge intensiver Nutzung, des Mangels an Dauergesellschaften, des nahegelegenen Siedlungsrandes<br />

– vorläufig als gering eingestuft. Eine Gesamtbeurteilung des Eingriffs – bezogen auf die Fauna – wird jedoch<br />

bis zum Abschluss der für das Frühjahr 2006 geplanten Kartierung zunächst noch zurückgestellt.<br />

Vergleichbare Habitate im Bereich des GE III/IV wiesen für die Avifauna eine geringe bis mittlere Bedeutung aus (Vorkommen<br />

des Rebhuhns, Bruten der Feldlerche), die Bedeutung als Nahrungshabitat war gering bis mittel, spezielle Lebensraumrequisiten<br />

lagen dort nicht oder nur sehr untergeordnet vor. Für die untersuchten Insektengruppen konnte die Bedeutung<br />

als gering, in kleinen Teilen (Säume, lückige Gebüschpartien) als tlw. mäßig angesetzt werden. Floristischvegetationskundlich<br />

war von einer geringen Wertigkeit auszugehen. Ergänzend wird angemerkt, dass weder nach § 28<br />

LNatSchG pauschal geschützten Biotoptypen noch Objekte der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz im UG vorhanden sind.<br />

Bewertung<br />

(Arten und Biotope / Funktionskomplex Vegetation – Fauna – Biotopvernetzung)<br />

Bedeutung:<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie deren Wirkungsgefüge untereinander<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

30<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Empfindlichkeit:<br />

Funktionsverlust<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

35<br />

Die Bedeutung des Gebietes – bezogen auf die Biotopfunktion – kann wie folgt umschrieben werden:<br />

• Artenarme landwirtschaftliche Intensivflur,<br />

• geringe Strukturdiversität (nutzungsbedingt),<br />

• mäßiger bis hoher Grad der Einwirkung äußerer Störeinflüsse.<br />

Im Fazit ist das Gebiet zur Entwicklung einer Wohnbaunutzung als gut geeignet zu bewerten. Allgemeine Vorschläge für<br />

eine auf den vorhandenen Strukturen aufbauende Planung werden im weiteren abgegeben.<br />

40<br />

4.1.3 Geologie / Boden<br />

45<br />

50<br />

Die „Planung vernetzter Biotopsysteme Bereich Landkreis Ahrweiler“ (VBS) (LfUG 1994, S. 13) führt aus:<br />

„Während im Norden und Süden der Planungseinheit (Unteres Mittelrheingebiet) die Rheintalsohle relativ<br />

eng ist, beträgt sie zwischen <strong>Remagen</strong> und Bad Breisig im Bereich der Ahrmündung bis zu 2,6 km (Talweitung<br />

>Goldene Meile


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

Aufgrund der geologischen Verhältnisse stehen im Gebiet (für die Bebauung und Erschließung nicht unproblematische, da<br />

witterungsempfindlich und nicht frostsichere) Hochflutlehme an. Diese bildeten die Ausgangsbasis für schwere, steinarme<br />

Braunerden. Dies bildet die Grundlage für hochwertige Ackerstandorte mit 80 bis 93 Bodenpunkten. Damit ist die Güte der<br />

Ackerstandorte im Bereich des Plangebietes höher als auf Standorten mit lehmigem Sand bzw. sandigem Lehm, wie er in<br />

den Lagen „Links dem Querweg“ und „Oberer Godenhausacker“ ansteht. Dort erreicht der Boden Bonitäten von 50 bis 60<br />

Bodenpunkten. Im Vergleich dazu liegen die Bodenwerte auf der unteren Niederterrasse („Im Sand“) bei 50, teilweise bei<br />

40/42 Punkten.<br />

Die witterungsempfindlichen Untergrundverhältnisse sind bei Bautätigkeiten im Gebiet besonders zu beachten. Für detaillierte<br />

Informationen über die Untergrundverhältnisse wird indes auf die zu erstellende Entwässerungsplanung verwiesen.<br />

15<br />

Bedeutung:<br />

Natürliches Ertragspotenzial bezogen auf die vorherrschende Bodennutzung<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

x<br />

Bereich<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

x<br />

20<br />

Empfindlichkeit:<br />

Funktionsverlust durch Überbauung (Versiegelung)<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

Bereich<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

25<br />

30<br />

Bewertung<br />

Bewertung der Bodenfunktion (status quo):<br />

Die Bodenfunktion ist wie folgt zu beurteilen:<br />

• Vorbelastungen durch intensive Vornutzung,<br />

• geringes (potenzielles) Rückhaltevermögen<br />

• keine Hinweise auf Vorbelastung durch Altlasten,<br />

• Böden mittlerer und hoher Bonität – bezogen auf die landwirtschaftliche Bodennutzung<br />

35<br />

4.1.4 Wasser<br />

Oberflächenwasser:<br />

Stehende oder fließende Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

40<br />

45<br />

Grundwasser:<br />

Nach der UVS zum GE III/IV (BIELEFELD + GILLICH, 1992) wird<br />

„der Grundwasserspiegel wesentlich vom Wasserstand des Rheins geprägt; d.h. bei niedrigem Rheinwasserstand<br />

fällt der Grundwasserspiegel, bei hohem Rheinwasserspiegel kommt es zu einem Grundwasserstau<br />

in den Kiesschichten des Untergrundes. Nach Aussage der Wasserversorgungsbetriebe der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong><br />

kann der Grundwasserspiegel in etwa bei 48 m NN (Messwert von 1964: Ruhewasserspiegel 48,80<br />

m NN) angenommen werden, so dass bei einer Geländehöhe von 63 – 66 m NN im Plangebiet der Grundwasserflurabstand<br />

ca. 15 – 18 m beträgt.“


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

Das Grundwasser liegt so tief, dass die Bedingungen im Plangebiet hiervon nicht beeinflusst werden. Mit dem maßnahmenbedingten<br />

Abschieben der obersten Bodenschicht sind Beeinträchtigungen von Speicher- und Schutzfunktionen verbunden.<br />

Darauf ist im Rahmen der Bauleitplanung und der Erschließung Rücksicht zu nehmen (durch Flächenentsiegelung;<br />

Regenwassernutzung, -speicherung, -versickerung; Erhöhung des Gehölzbestandes im Gebiet).<br />

Bewertung:<br />

Die Eignung und Empfindlichkeit des Wasserpotenzials werden im Hinblick auf den Faktor Grundwasserneubildung, der<br />

Speicherung und Ableitung von Niederschlagswasser in den Untergrund, beurteilt.<br />

Bedeutung:<br />

Grundwasserneubildung<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

15<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Empfindlichkeit:<br />

Funktionsverlust<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

20<br />

25<br />

Der Wasserhaushalt ist wie folgt zu beurteilen:<br />

• Keine Oberflächengewässer betroffen,<br />

• geringe Speicherkapazität für Niederschlagswasser in der Oberbodenauflage,<br />

• mäßiges bis hohes Abflussregulationspotenzial,<br />

• mäßige Vorbelastungen durch intensive Nutzung / Bewirtschaftung (Intensivlandwirtschaft).<br />

30<br />

35<br />

40<br />

4.1.5 Klima / Luft<br />

Die Klimawerte des Planungsraumes spiegeln die naturräumlichen Gegebenheiten des Rheintales wider. Die Biotopsystemplanung<br />

„PLANUNG VERNETZTER BIOTOPSYSTEME (VBS) FÜR DEN LANDKREIS AHRWEILER“ (LFUG 1994) beschreibt die klimatischen<br />

Verhältnisse des Raumes wie folgt:<br />

„Die klimatischen Verhältnisse in der Planungseinheit >Unteres Mittelrheingebiet< sind die trockensten<br />

und wärmsten im Landkreis; begünstigt sind v.a. das Rheintal und die darin mündenden Täler von Ahr,<br />

Vinxt- und Brohlbach. Der Beginn der Apfelblüte liegt vor dem 30. April. Die mittleren Januartemperaturen<br />

liegen über dem Gefrierpunkt bei 1°C, die mittleren Julitemperaturen liegen bei 17°C. Der mittlere Jahresniederschlag<br />

beträgt 600 mm.“<br />

45<br />

Grundsätzlich sind Seitentäler zu beckenartigen Aufweitungen von Stromtälern (als klimatisch empfindlichen, austauscharmen<br />

Räumen) wie hier das Ahrtal für das Bioklima und den Frischluftaustausch von besonderer Bedeutung. Bereits der<br />

LANDSCHAFTSPLAN ZUM FNP 80/90 der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong> beschreibt die gerade im Sommer bedeutsame bis 40 m hohe, von den<br />

Höhen der Ahreifel in das Rheintal abfließenden Frischluftsäule. Der Landschaftsraum ist in lufthygienischer Sicht als mäßig<br />

belastet, da austauscharm, die Luftaustauschrate als gering einzustufen.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Gemessen an der aktuellen baulichen Entwicklung des Raumes sind bereits Einschränkungen des Freilandklimatops erkennbar.<br />

Die Fläche des Freilandklimatops wird weiter reduziert bzw. in ein Dorf-Klimatop umgewandelt. Ziel ist demnach<br />

die Minimierung zukünftiger bzw. weiterer Belastungen. Dies soll z.B. durch starke Durchgrünung neuer Baugebiete und<br />

die Freihaltung von Kalt- und Frischluftbahnen geschehen.<br />

Bedeutung:<br />

Mäßig belasteter Landschaftsraum<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

10<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Empfindlichkeit:<br />

Funktionsverlust<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

15<br />

20<br />

Bewertung der Klimafunktion (status quo):<br />

Die Klimafunktion ist wie folgt zu beurteilen:<br />

• (bio-) klimatisch empfindlicher, teils auch vorbelasteter Landschaftsteilraum<br />

4.1.6 Landschaft<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

Naturraum:<br />

Der Untersuchungsraum liegt innerhalb der Haupteinheit 29 „Mittelrheingebiet“ im „Unteren Mittelrheingebiet“ (292) in der<br />

Untereinheit „Laacher Vulkane“ (292). Kleinräumig wird der Talraum zwischen Unkel und Bad Hönningen beidseits des<br />

Stroms zur „Linz-Hönninger Talweitung“ (292.11) gerechnet. Diese wird von Glässer (1978, in: „GEOGRAPHISCHE LANDESAUF-<br />

NAHME - DIE NATURRÄUMLICHEN EINHEITEN AUF BLATT 122/123 KÖLN-AACHEN“) wie folgt beschrieben:<br />

„Die Hönninger und Linzer Talbreiten begleiten den Strom wie die nördlich und südlich benachbarten Talausweitungen<br />

im Wechsel von rechts und links, wobei die Gegenufer unmittelbar an den steilen Talhängen<br />

entlang führen. Aufgrund ihrer klimatischen Gunst und besonderen edaphischen Ausstattung (sandig-lehmige<br />

Böden der Niederterrasse sowie lößbedeckte Mittelterrassenreste) gelten die Talweiten als<br />

anbaugünstige Gebiete.<br />

Eine Besonderheit bildet das nördlich Sinzig einmündende Ahrtal, dessen mächtige Schwemmkegel den<br />

Rhein in einem gezwungenen Mäander an den östlichen Talhang gedrängt haben. Die Talsohlenbreite<br />

des Stromes beträgt im Raum <strong>Remagen</strong>-Sinzig, in der anbaugünstigen, lößbedeckten Ebene der sog. ’Goldenen<br />

Meile’, rd. 2,6 km. Das Hochflutbett des Rheinstromes ist hier 300 bis 400 m breit. Von den drei früheren<br />

Mündungsarmen der Ahr ist nach den Regulierungsarbeiten nur noch einer übriggeblieben.“<br />

Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Niederterrasse des Rheins.<br />

45<br />

Relief:<br />

Das Plangebiet liegt weitgehend eben innerhalb der „Goldenen Meile“ im Mündungstrichter des Ahrtales in das Rheintal<br />

(siehe Plandarstellung „Landschaftsrelief“).


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5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

Abb. 6: Landschaftsrelief<br />

(Plangebiet siehe Pfeil)<br />

Orts- und Landschaftsbild:<br />

Die ehemals weiten Ackerflächen zwischen <strong>Remagen</strong>, Kripp und Sinzig sind in den vergangenen drei Jahrzehnten einer<br />

stetigen, sich beschleunigenden Entwicklung ausgesetzt worden.<br />

Hierfür waren die Siedlungsentwicklungen,<br />

• insbesondere am Nord- und Westrand der Ortslage von Kripp,<br />

• am Südrand der Ortslage von <strong>Remagen</strong> und<br />

• am Nordostrand Sinzigs;<br />

die Entwicklung von Gewerbeflächen, insbesondere<br />

• der Abschnitte I-IV des Gewerbegebietes<br />

• und die Gewerbebetriebe im Bereich der Ringofenstraße in Kripp;<br />

die Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere<br />

• der Kiesabbau zwischen Römer- und Ringofenstraße in Kripp;<br />

sowie der Aus- und Neubau von Verkehrsanlagen, insbesondere<br />

• der Ausbau der Bundesstraße B 9,<br />

• der Bau des Verteilerkreises im Kreuzungsbereich der B 9 und der B 266 bei Sinzig,<br />

• der Ausbau der Mittelstraße zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp,<br />

• der Neubau der Südeinfahrt zum Gewerbegebiet und<br />

• der Bau der Südallee<br />

ursächlich.<br />

Die infolge des Vollzugs der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entstehenden Siedlungsflächen (u.a. Baugebiet<br />

„Lange Fuhr“) führen zur weiteren Reduzierung verbliebender Freiräume. Mit dieser Entwicklung ging ein Verlust von Offenlandflächen<br />

und ein Wandel des Landschaftsbildes einher. Weitere Entwicklungen müssen daher dem Umstand Rechnung<br />

tragen, dass das Schutzgut „Landschaft“ – wie ein „Bodenschatz“ im Sinne des Bergrechts – standortgebunden und<br />

unvermehrbar ist. Freiräume zwischen den Siedlungsrändern helfen, vorhandene Belastungen durch Eingrünung zu kaschieren<br />

und die Eigenständigkeit von Orten zu erhalten. Hiermit sind auch positive, identifikationsstiftende Sekundärwirkungen<br />

verbunden.<br />

Aufgrund der Lage im Talraum ist das Gebiet v.a. aus westlichen Richtungen (Reisberg und Viktoriaberg bei <strong>Remagen</strong>),<br />

südwestlichen Richtungen (Hellenberg und Koisdorfer Plateau bei Sinzig) und allgemein östlichen Richtungen (Erpeler Ley,<br />

Linzer Höhen bis zum Mehrberg) gut einsehbar. Dies verschärft die Empfindlichkeitslage für weitere Landschaftsveränderungen<br />

durch Bebauung und andere Entwicklungen.


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5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Visuell-ästhetische Bewertung (Orts- und Landschaftsbild)<br />

Relief und Raumkanten, Raumeinheiten:<br />

Der erlebbare Landschaftsteilraum liegt auf der Niederterrasse des Rheines und stellt sich insgesamt als Siedlungsrandlage<br />

zwischen dem Baugebiet „Baumschulenweg“ und der fingerartigen Bebauung beidseits der Breslauer Straße dar.<br />

Landschaftserleben und Erholungs-/Wohnfunktion:<br />

Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt im Hinblick auf den ästhetischen Eigenwert der Landschaft. Basis der Bewertung<br />

ist die reale Landschaft mit den Faktoren Relief, Vegetation, den Nutzungsstrukturen und den im Raum vorhandenen<br />

Baustrukturen. Kriterien für die Wertigkeit des Landschaftsbildes sind die Vielfalt dinglicher Ausstattung im Raum unter<br />

besonderer Berücksichtigung kontrastbildender Bau- und Vegetationsstrukturen, die Ausstattung mit natürlichen Landschaftselementen<br />

sowie die Eigenart des Raumes, d.h. der Ausstattung mit charakteristischen Gestaltelementen, die beim<br />

Betrachter einen positiven Erinnerungs- bzw. Wiedererkennungswert hervorruft.<br />

Vorbelastungen erfährt das Plangebiet durch die Siedlungsrandlage und die überwiegend ausgeräumt wirkende strukturarme<br />

Gemarkung. Bestehende Bildbelastungen sind heute in nicht ausreichend eingegrünten Baukörpern im bestehenden<br />

Gewerbegebiet sowie durch die weithin sichtbaren Anlagen im Bereich der Ringofenstraße / Römerstraße in Kripp<br />

(Schornstein der Lederfabrik, Siloanlagen der Beton-Union) zu sehen.<br />

Die Vielfalt und Eigenart des Landschaftserlebens werden als mäßig bis hoch eingestuft, die Durchgrünung (Schnittgrünkulturen,<br />

Rosenkulturen, sonstige Baumschulbestände) wurde als von ebenfalls mäßiger Qualität (wobei auch Vegetationsstrukturen<br />

außerhalb des Plangebietes selbst [also in der Wirkzone] Berücksichtigung fanden) bewertet.<br />

Bedeutung:<br />

Ästhetischer Eigenwert (Natürlichkeit des Freiraums / Charakteristik des Siedlungsraumes)<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

30<br />

Empfindlichkeit:<br />

Visuelle Empfindlichkeit (Einsehbarkeit des Raumes / Überprägung eines Naturraumes mit naturfernen Elementen)<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

35<br />

Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes (status quo):<br />

Das Orts- und Landschaftsbild ist wie folgt zu beurteilen:<br />

• Mittlerer ästhetischer Eigenwert der Landschaft aufgrund der Lage und der bestehenden Vorbelastungen durch<br />

Bebauung.<br />

40<br />

4.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

45<br />

50<br />

Von der Planung sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter betroffen. Benachbart liegen jedoch folgende Kulturgüter:<br />

Römerstraße<br />

Das Plangebiet grenzt an die Römerstraße, die die historische Wegeverbindung zwischen Mainz und Köln (hier: der Ahrfurt<br />

bei Kripp [Verlängerung der Straße „Zum Ahrtal“] und dem in der heutigen <strong>Remagen</strong>er Altstadt gelegenen Hilfstruppenkastell)<br />

bereits zur Römerzeit war. Dem soll im Bebauungsplan durch einen entsprechenden Hinweis auf das Denkmalschutz-<br />

und -pflegegesetz entsprochen werden, da Bodenfunde potenziell möglich wären.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Hagelkreuz<br />

Die kleinklimatische Neigung des Talraums zu ergiebigen Sommergewittern mit Hagelschlag (und den hiermit einhergehenden<br />

Schäden) führte früher zu starken wirtschaftlichen Einbußen der bäuerlichen Bevölkerung. Daher war das Wegekreuz<br />

aus Basaltlava an der Römerstraße zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp in der Vergangenheit jährliches Ziel von Bittprozessionen.<br />

10<br />

Gefangenenlager<br />

Teile der Feldflur wurden unmittelbar nach Kriegsende (1945) als Gefangenenlager genutzt; die Kapelle „Schwarze Madonna“<br />

an der Mittelstraße zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp sowie ein Soldatenfriedhof bei Sinzig-Bad Bodendorf erinnern heute<br />

noch hieran.<br />

15<br />

Gleichwohl werden planungsbedingte Veränderungen ausschließlich innerhalb des Plangebietes erfolgen. Daher sind<br />

auch diesbezüglich keine Eingriffe zu besorgen.


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UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

4.2 PLANUNGSVORGABEN / SCHUTZSTATUS (GEM. ZIFFER 1B DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

5<br />

10<br />

15<br />

4.2.1 Fachplanungen, Fachgesetze<br />

Amtliche Biotopkartierung:<br />

Im Untersuchungsraum selbst wurde durch die BIOTOPKARTIERUNG des Landes Rheinland-Pfalz keine Biotopfläche floristisch<br />

oder faunistisch erfasst. Eines der beiden Abgrabungsgewässer aus dem früheren Kiesabbau nahe der Römerstraße wurde<br />

jedoch erfasst:<br />

Biotop 5409-2028<br />

„Kiesgrube bei Kripp“<br />

Bewertung:<br />

III – Schongebiet<br />

Flächen gem. § 24 LPflG:<br />

nicht aufgeführt<br />

Sonstiges:<br />

Vorkommen div. Libellen, Graureiher<br />

Schutzvorschlag: -<br />

Entfernung zum Plangebiet: 200 m<br />

Südlich der B 266 liegen innerhalb des NSG „Ahrmündung“ weitere amtlich kartierte Biotope innerhalb der „Linzer Wiesen“:<br />

20<br />

25<br />

30<br />

Biotop 5409-2029<br />

„Linzer Wiesen“<br />

Bewertung:<br />

IIb – schützenswertes Gebiet<br />

Flächen gem. § 24 LPflG:<br />

nicht aufgeführt<br />

Sonstiges:<br />

Hohe Bewertung aufgrund des Komplexes<br />

mit der Ahrmündung; Vorkommen von Wechselkröte,<br />

Graureiher, Flussregenpfeifer, Steinkauz,<br />

Grünspecht, Sumpfrohrsänger, Gelbspötter,<br />

Nachtigall, Pirol<br />

Schutzvorschlag:<br />

Schutz bestehend (NSG)<br />

Entfernung zum Plangebiet: > 500 m<br />

Abb. 7: Amtliche Biotopkartierung<br />

35<br />

Biotop 5409-2028 „Kiesgrube bei Kripp“<br />

Biotop 5409-2029 „Linzer Wiesen“<br />

40<br />

Plangebiet


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Flächen nach § 28 LNatSchG:<br />

Innerhalb des Plangebietes fallen keine Flächen unter die Schutzvorgaben des § 28 LNatSchG. Auch in der näheren Umgebung<br />

liegen keine derartigen Flächen. Die nächstgelegenen Flächen nach § 28 LNatSchG (insbesondere „naturnahe, unverbaute<br />

Flussabschnitte“) liegen im Bereich des Ahrmündungsdeltas südlich Kripp.<br />

10<br />

Biotopsystemplanung (VBS):<br />

In der Prioritätenkarte der „PLANUNG VERNETZTER BIOTOPSYSTEME FÜR DEN LANDKREIS AHRWEILER“ (VBS) des LFUG ist die Ahr mit den<br />

sie begleitenden unterschiedlichen Lebensraumtypen prioritärer Standort der VBS. In der Umgebung des Plangebietes<br />

wird die Entwicklung von Streuobst als prioritär angeregt. In der Bestandskarte 1, Blatt 2, sind keine Darstellungen zum<br />

Plangebiet selbst enthalten. Die Zielekarte 2, Blatt 2, trifft für die Fläche des geplanten Baugebietes keine Zielformulierungen.<br />

15<br />

Abb. 8: Planung vernetzter Biotopsysteme<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG):<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Rhein-Ahr-Eifel“. Flächen innerhalb des räumlichen<br />

Geltungsbereiches eines bestehenden oder zukünftig zu erlassenden Bebauungsplans mit baulicher Nutzung und innerhalb<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB sind jedoch regelmäßig nicht Bestandteile von<br />

Landschaftsschutzgebieten. Daher wird das Plangebiet nach Satzungskraft eines zu erlassenden Bebauungsplanes aus<br />

dem LSG entlassen.<br />

Naturschutzgebiete (NSG):<br />

Naturschutzgebiete grenzen nicht unmittelbar an. Das nächstgelegene NSG ist das NSG „Mündungsgebiet der Ahr“ (Rechtsverordnung<br />

vom 15. März 1977, zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 23. Juni 1981). Die Unterschutzstellung erfolgte<br />

aus botanischen, zoologischen und ornithologischen Gründen. Besonderer Schutzgrund war, dass es sich bei der<br />

Ahrmündung<br />

„um das letzte natürliche Mündungsgebiet eines Mittelgebirgsflusses in den Rhein mit gesamtstaatlich<br />

repräsentativer Bedeutung handelt“<br />

(so BFN, in www.naturschutz.rlp.de). Eine Betroffenheit durch die Planung „Lange Fuhr“ des aufgeführten Naturschutzgebietes<br />

ist jedoch bereits aufgrund der Entfernung und der völlig unterschiedlichen Standortbedingungen nicht anzunehmen.<br />

40<br />

FFH-Gebiete:<br />

- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -<br />

45<br />

Vorgeschlagene Vogelschutzgebiete:<br />

- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Schutzkategorien nach WHG:<br />

Innerhalb des Plangebietes liegen ausweislich des Bebauungsplanentwurfes keine Wasserschutzzonen. Das Überschwemmungsgebiet<br />

des Rheins reicht nicht bis in die Nähe des Plangebietes; auch aufgrund der Höhenlage des Plangebietes<br />

ist das Baugebiet nicht betroffen.<br />

10<br />

Landesentwicklungsprogramm III:<br />

Das Landesentwicklungsprogramm weist dem Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keine besonderen Funktionen<br />

zu, stellt aber – wie im übrigen in der gesamten Rheinschiene – die Funktion „Freiraumsicherung (Schwerpunktraum<br />

für den Freiraumschutz)“ heraus.<br />

15<br />

Regionaler Raumordnungsplan:<br />

Der Regionale Raumordnungsplan stellt für das geplanten Baugebiet keine Inhalte dar; die nordöstlich anschließenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen werden als Flächen sehr guter bis guter Eignung für die landwirtschaftliche Produktion dargestellt.<br />

20<br />

Flächennutzungsplan:<br />

Im Flächennutzungsplan der STADT REMAGEN ist das Plangebiet als W-Fläche dargestellt worden, es bedarf daher keiner Anpassung<br />

der Planungsziele.<br />

25<br />

30<br />

35<br />

Landschaftsplan:<br />

Im Landschaftsplan der STADT REMAGEN, dort S. 113, wurde für den Landschaftsteilraum „Fläche 25 – Landwirtschaftliche Fluren<br />

‚Goldene Meile’ einschließlich Kiesabbau Kripp“ folgende Entwicklungsziele benannt:<br />

• Entwicklung von Biotopfunktionen durch abwechslungsreiche Fruchtfolgen und Kulturen mit temporären Brachen<br />

sowie Säumen,<br />

• Entwicklung von Baumreihen in Anlehnung an die historisch überlieferten Obstbaumreihen vor allem entlang<br />

einer gestalteten Wegeverbindung zwischen Kripp und <strong>Remagen</strong>, ggf. auf der Wegetrasse der alten Römerstraße,<br />

• Erhaltung der Böden und Sicherung für die landwirtschaftliche Nutzung,<br />

• Erhaltung der Böden in ihrem dokumentarischen Wert bezüglich der Landschafts- und Kulturgeschichte.<br />

Weitere Entwicklungsziele thematisieren die Kiesabbau-Folgeflächen und wurden hier deshalb nicht mehr aufgeführt.<br />

40<br />

NATURA 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete):<br />

- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -<br />

45<br />

Schutzkategorien nach den Wassergesetzen:<br />

Schutzkategorien nach dem WHG oder dem LWG liegen weder innerhalb des Plangebietes, noch grenzen sie daran an oder<br />

liegen in seiner Nähe.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

4.2.2 NATURA 2000 / FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung<br />

5<br />

Die vorliegende Ausarbeitung geht der Frage nach, inwieweit durch das geplante Wohnbaugebiet 26.16/00 „Lange Fuhr“<br />

am Ortsrand von <strong>Remagen</strong>-Kripp erhebliche Beeinträchtigungen vorhandener Schutzgebiete nach der europäischen Vogelschutz-<br />

(79/409/EWG, VSchR) bzw. FFH-Richtlinie (92/43/EWG, FFH-RL) oder sonstige Beeinträchtigungen auf Pflanzenund<br />

Tierwelt zu erwarten sind.<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

4.2.2.1 UNTERSUCHUNGSGEBIET UND METHODIK<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Das geplante Baugebiet "Lange Fuhr" am Ortsrand von Kripp ist ein Teilbereich der ebenen Feldflur zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Remagen</strong> und dem Ortsteil Kripp (TK25 5409 [Blattname: Linz], Minutenraster 26, Höhe ca. NN+65 m). Das durch den Bebauungsplan<br />

in Anspruch genommene Teilgebiet „Lange Fuhr“ umfasst überwiegend acker- und gartenbaulich genutzte<br />

Flächen (Getreideäcker, Rosen- und Schnittreisigkulturen), daneben einige Grünlandbereiche mittlerer Standorte, Wohnbebauung<br />

mit Hausgärten sowie kleinere Brachflächen, kleinere Gehölzstrukturen sowie Wege und Straßen mit unterschiedlicher<br />

Decke (Asphalt, Graswege etc.). Einen Eindruck des UG gibt Abb. 19. Südlich und östlich grenzen weitere bebaute<br />

Bereiche Kripps, im Norden und Westen offene Feldflur mit weiteren Ackerflächen an.<br />

Methodik<br />

Im Rahmen der vorliegenden Planung erfolgte eine detaillierte Bestandsaufnahme der vorhandenen Vegetationsstrukturen,<br />

der Flora und Fauna, sowie etwaiger nach §28 LNatSchG pauschal geschützter Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen<br />

der FFH-Richtlinie (LRT). Begangen wurden nur allgemein zugängliche Flächen (keine Privatgrundstücke, umfriedete Parzellen<br />

etc.), ein Hauptaugenmerk wurde dabei auf die noch nicht bebauten bzw. unversiegelten Anteile gelegt.<br />

30<br />

4.2.2.2 SCHUTZGEBIETE/GESCHÜTZTE BIOTOPTYPEN/OBJEKTE DER BIOTOPKARTIERUNG<br />

Abb. 9 zeigt die vorhandenen Schutzgebiete, nach §28 LNatSchG geschützten Biotoptypen und Objekte der Biotopkartierung<br />

Rheinland-Pfalz, die in räumlicher Nähe zum UG kartiert bzw. festgelegt wurden.<br />

35<br />

Abb. 9: Vorhandene Schutzgebiete<br />

FFH-Gebiete (blaue Schraffur), Gebiete nach der VSR (gelb schraffiert, überdeckt), Objekte der Biotopkartierung (rot)


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie<br />

Südlich des Plangebietes findet sich ein Teilbereich des Vogelschutzgebietes „Ahrmündung“ (Nr. 5409-401), der Mündungsbereich<br />

der Ahr in den Rhein von insgesamt ca. 165 ha Größe. Es handelt sich um Verlauf der Ahr, angrenzende Auenbereiche<br />

mit Auwaldfragmenten und Grünlandflächen. Als einzige Vogelart der Anhänge der VSchrR mit Hauptvorkommen<br />

ist der Wachtelkönig (Crex crex) angeführt, daneben Schwarzmilan, Eisvogel, Neuntöter, sowie Wasserralle, Wendehals,<br />

Beutelmeise, Limikolen (Zug und Rast) und Braunkehlchen.<br />

Im UG selbst ist kein Flächenanteil eines Vogelschutzgebietes gemeldet. Zwischen dem UG und dem Vogelschutzgebiet<br />

befindet sich besiedelter Raum sowie die vielgenutzte B 266, die Entfernung zum Schutzgebiet beträgt ca. 600 Meter Luftlinie.<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Gebiete nach der FFH-Richtlinie<br />

Ein Gebiet nach der FFH-Richtlinie ist überwiegend deckungsgleich mit dem VSR-Gebiet gemeldet, das FFH-Gebiet „Mündungsgebiet<br />

der Ahr“ (5409-301) mit ca. 124 ha Gesamtgröße.<br />

Angaben zu Lebensraumtypen und Organismen:<br />

• Fließgewässer (3260)<br />

• Schlammige Flussufer (3270)<br />

• Feuchte Hochstaudenfluren (6430)<br />

• Magere Flachland-Mähwiesen (6510)<br />

• Erlen- und Eschenwälder, Weichholzauenwälder* (91E0)<br />

• Groppe (Cottus gobio)<br />

• Lachs (Salmo salar)<br />

Das UG weist keine Anteile an diesem FFH-Gebiet auf, die räumliche Trennung (Entfernung ca. 600 Meter Luftlinie) ist wie<br />

beim Vogelschutzgebiet durch Bebauung und Bundesstraße als erheblich einzustufen.<br />

30<br />

Geschützte Biotoptypen nach §28 LNatSchG<br />

Im UG oder seiner unmittelbaren Nachbarschaft sind keine nach §28 LNatSchG geschützten Biotoptypen in der Biotopkartierung<br />

Rheinland-Pfalz katalogisiert.<br />

35<br />

Objekte der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz<br />

Einziges Objekt der Biotopkartierung mit einem gewissen Bezug zum UG ist die Kiesgrube westlich Kripp, Objektnr. 5409-<br />

2028. Diese als „Schongebiet“ bewertete Fläche weist einen geringen funktionalen Bezug zum UG auf (z.B. in Form von Reifungsräumen<br />

einiger Libellenarten, Nahrungsraum für Vögel etc.).<br />

40<br />

4.2.2.3 ERGEBNISSE<br />

45<br />

50<br />

55<br />

Flora und Vegetation<br />

Das Pflanzenkleid des UG ist gekennzeichnet durch die intensive Nutzung, den Einträgen von Bioziden und der starken<br />

Nährstoffversorgung, insbesondere durch Düngung. Die Tabelle A1 führt die notierten Gefäßpflanzenarten (ohne gartenbaulich<br />

eingebrachte Arten und Nutzpflanzen) des UG auf. Es handelt sich durchweg um häufige und allesamt ungefährdete<br />

Arten, die die o.g. Verhältnisse wiederspiegeln. Zum weiteren Verständnis darf der frühe Begehungszeitpunkt nicht außer<br />

Acht gelassen werden, der eine Reihe von spät auflaufenden Arten unberücksichtigt lässt. Abb. 10 ordnet die im Folgenden<br />

besprochenen Nutzungstypen zu.<br />

Die Ackerflächen (Nutzungstyp 1 der Tabelle, Beispiel siehe Abb. 20) sind aufgrund ihrer intensiven Nutzung als artenarm<br />

zu bezeichnen. Typische Vertreter der hier zu erwartenden Unkrautgesellschaften, z.B. aus der Klasse der Secalietea<br />

(Getreideunkraut-Gesellschaften) sind nur sehr fragmentarisch vorhanden, das Artenspektrum ist entsprechend reduziert.<br />

Typische Vertreter sind z.B. Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastorius), Klebkraut (Galium<br />

aparine), Rote Taubnessel (Lamium purpureum) und wenige andere. Flächenmäßig stellen diese artenarmen Ackerbereiche<br />

den überwiegenden Anteil des untersuchten Offenlandes.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Abb. 10: Im <strong>Text</strong> erläuterte Nutzungstypen<br />

Im <strong>Text</strong> erläuterte Nutzungstypen (1-Acker, 2-Wegraine, 3-Grünlandflächen, 4-Schnittreisig- und Rosenkulturen, 5a-d-<br />

Gehölze/Gebüsche, 6-alte Gartenparzelle) – Grundlage: Karte "Landschaftsanalyse und -bewertung"<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Die schmalen (von oft nur einen Meter Breite) Wegraine zwischen Acker und Wirtschaftswegen (Nutzungstyp 2, Beispiel<br />

siehe Abb. 21) sind grasdominierte, relativ artenarme Bestände, in denen sich Vertreter der Unkrautgesellschaften (s.o.),<br />

Arten des Grünlandes (z.B. Glatthafer – Arrhenatherum elatius, Knäuelgras – Dactylis glomerata, Wiesen-Rispengras – Poa<br />

pratensis), der Trittgesellschaften (Einjähriges Rispengras – Poa annua, Breit-Wegerich – Plantago major, Ausdauernder<br />

Lolch – Lolium perenne) bzw. der Säume finden. Diese schmalen Vegetationsstreifen werden gemäht, tlw. befahren und<br />

betreten und mit Hundekot belastet. Hinzu kommen Immissionen von Bioziden aus den benachbarten Ackerflächen.<br />

Grünland (Nutzungstyp 3, Beispiel siehe Abb. 22) ist im UG auf einigen größeren Flächen anzutreffen, es handelt sich ü-<br />

berwiegend um fette, relativ artenarme Bestände mittlerer Standorte mit Dominanz weniger Obergräser (Glatthafer,<br />

Knäuelgras, Wiesenrispe, Wolliges Honiggras – Holcus lanatus). Die Nutzung erscheint unregelmäßig, tlw. wird auch augenscheinlich<br />

beweidet (Elektrozaun-Koppel, Pferde?). Lebensraumtypische Arten (vgl. SSYMANK et al. 1998) des in Frage<br />

kommenden LRT 6510 („Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe“) fehlen – bis auf die wenigen dominierenden<br />

Grasarten – weitgehend, so daß auch keine Ansprache als FFH-LRT möglich ist.<br />

Die Schnittreisig- und Rosenkulturen (Nutzungstyp 4, Beispiel s. Abb. 23) stellen ebenfalls größere Flächenanteile. In ihrem<br />

Habitus stehen sie zwischen Ackerflächen und Gebüschen, je nach Jahreszeit. Die im Gebiet mehrfach vorhandenen Forsythienkulturen<br />

waren nach der Blüte sämtlich abgemulcht, so dass der Gebüschcharakter verloren war. Die Nutzungsintensität<br />

– insbesondere der Rosenkulturen – ist hoch (Bodenbearbeitung, Herbizideinsatz). Die Vegetation ähnelt je nach Bedingungen<br />

Ackerunkrautfluren, gestörten Grünlandbereichen oder ruderalen Beständen. Relativ artenreich zeigen sich in<br />

erster Linie die Schnittreisigkulturen, diese stellen den höchsten Anteil der in Tabelle A1 aufgeführten Arten.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Die letzte separat besprochene Nutzungstypengruppe stellen die Gehölze und Gebüsche (Nutzungstyp 5, in der Tabelle<br />

nur Typ 5c aufgeführt, Beispiel s. Abb. 24) unterschiedlicher Ausprägung dar. Einzelne Solitärgehölze (5a) sind in Form von<br />

Apfelhochstämmen oder eines älteren „Holunderbaumes“ im Westteil des Geländes vorhanden. Sie stellen in den ackerbaulich<br />

genutzten Teilbereichen des UG die einzigen nennenswerten Vertikalstrukturen dar.<br />

Der überwiegende Teil der Gebüsche wird von gepflanzten Ziergehölzen (5b) eingenommen, spontane Gebüschbildungen<br />

(5c), z.B. in Form von Brombeergebüschen, sind nur kleinflächig vorhanden. Ältere Baumschulgehölze (5d, insb. div. Nadelholzarten)<br />

können nur als naturferne Bildungen angesehen werden, die allenfalls für einige Vogelarten als Brutplatz<br />

von Bedeutung sind.<br />

Weitere Vegetationsstrukturen sind im Gebiet vorhanden:<br />

• Altes Gartenland mit Gebüschaufwuchs und fortschreitender Sukzession (Nutzungstyp 6, Abb. 24, tlw. mit Gebüschen<br />

bestanden, teils mit krautiger Vegetationsdecke)<br />

• Unbefestigte Wege, tlw. mit schütterer Vegetation (Trittrasen)<br />

• Ruderalstellen mit Ablagerungen (Gartenabfälle) und gestörter Vegetation<br />

20<br />

25<br />

Tabelle A1: Liste der Gefäßpflanzen UG „Lange Fuhr“<br />

Nutzungstypen<br />

1 Ackerflächen<br />

2 Ackerränder/Wegränder<br />

3 Grünlandflächen<br />

4 Gartenkulturen (Rosenkulturen, Schnittreisigkulturen)<br />

5 Gebüsche/Gehölze, Solitärgehölze (hier 5c)<br />

30<br />

Art<br />

Vorkommen<br />

! bestandsbildend<br />

x vorhanden<br />

(x) spärlich vorhanden, Einzelpflanzen<br />

Deutscher Name<br />

1 2 3 4 5<br />

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn x<br />

Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe (x) (x)<br />

Agrimonia eupatorium Gewöhnlicher Odermennig x<br />

Agrostis tenuis Rotes Straußgras (x)<br />

Arabidopsis thaliana Acker-Schmalwand x x x<br />

Armoracia rusticana Meerrettich (x)<br />

Arrhenatherum elatius Glatthafer (x) ! ! x<br />

Artemisia vulgaris Gemeiner Beifuß (x) (x)<br />

Bellis perennis Gänseblümchen x<br />

Betula pendula Sand-Birke (x) x<br />

Bromus hordeaceus Weiche Trespe x !<br />

Bromus sterilis Taube Trespe ! ! (x)<br />

Bunias orientalis Morgenländisches Zackenschötchen (x)<br />

Calamagrostis epigejos Land-Reitgras x<br />

Calystegia sepium Zaunwinde (x)<br />

Capsella bursa-pastoris Echtes Hirtentäschel x x x<br />

Carpinus betulus Hainbuche x


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Art<br />

Fortsetzung:<br />

Deutscher Name<br />

1 2 3 4 5<br />

Cerastium fontanum holosteoides Gemeines Hornkraut (x) x (x)<br />

Chenopodium album album Weißer Gänsefuß (x) (x)<br />

Cirsium arvense Acker-Kratzdistel x x x<br />

Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel x (x)<br />

Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe (x) (x)<br />

Convolvulus arvensis Ackerwinde x x (x) x<br />

Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel x<br />

Corylus avellana Haselnuß x<br />

Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn x<br />

Dactylis glomerata Knäuelgras ! ! (x)<br />

Daucus carota Wilde Möhre x x (x)<br />

Epilobium angustifolium Schmalblättriges Weidenröschen (x) (x)<br />

Equisetum arvense Acker-Schachtelhalm x x x<br />

Euphorbia helioscopia Sonnenwend-Wolfsmilch x<br />

Festuca rubra ssp. rubra Rot-Schwingel x<br />

Fragaria vesca Wald-Erdbeere x<br />

Fraxinus excelsior Esche x<br />

Galeopsis tetrahit Stechender Hohlzahn x<br />

Galium aparine Kletten-Labkraut x x x x<br />

Galium mollugo Wiesen-Labkraut x x<br />

Geranium dissectum Schlitzblättriger Storchschnabel x<br />

Geranium molle Weicher Storchschnabel x x<br />

Geranium pyrenaicum Pyrenäen-Storchschnabel x<br />

Geum urbanum Echte Nelkenwurz x x x<br />

Glechoma hederacea Gundermann x x x x<br />

Hedera helix Efeu x<br />

Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau x<br />

Holcus lanatus Wolliges Honiggras ! x<br />

Hordeum murinum Mäusegerste x<br />

Hypericum perforatum Echtes Johanniskraut (x)<br />

Juglans regia Walnuß x<br />

Juncus tenuis Zarte Binse x<br />

Lamium album Weiße Taubnessel (x) x (x)<br />

Lamium purpureum Rote Taubnessel x x x


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UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Art<br />

Fortsetzung:<br />

Deutscher Name<br />

1 2 3 4 5<br />

Lapsana communis Gemeiner Rainkohl x x<br />

Leontodon hispidus Rauher Löwenzahn x x<br />

Ligustrum vulgare Liguster x<br />

Lolium perenne Englisches Raygras x x<br />

Malva moschata Moschus-Malve (x)<br />

Matricaria discoidea Strahlenlose Kamille x x x<br />

Medicago lupulina Hopfenklee x<br />

Medicago sativa Luzerne x<br />

Oxalis corniculata Hornfrüchtiger Sauerklee x<br />

Phleum pratense Wiesen-Lieschgras x x<br />

Plantago lanceolata Spitz-Wegerich x x x<br />

Plantago major ssp. major Breit-Wegerich ! x x<br />

Poa annua Einjähriges Rispengras x x x x<br />

Poa pratensis pratensis Wiesen-Rispengras (x) ! ! x<br />

Polygonum aviculare agg. Vogel-Knöterich Sa. x ! x x<br />

Polygonum persicaria Floh-Knöterich (x) x<br />

Potentilla anserina Gänse-Fingerkraut ! x x<br />

Prunus avium Vogel-Kirsche x<br />

Prunus spinosa Schlehe x<br />

Ranunculus acris agg. Scharfer Hahnenfuß x<br />

Ranunculus repens Kriechender Hahnenfuß x ! ! x<br />

Raphanus raphanistrum agg. Hederich x x<br />

Reynoutria japonica Japan-Knöterich (x)<br />

Robinia pseudacacia Robinie x<br />

Rosa canina agg. Hunds-Rose Sa. x<br />

Rubus fruticosus agg. Brombeere Sa. x (x) (x) x<br />

Rumex acetosa Großer Sauerampfer x x<br />

Rumex obtusifolius Stumpfblättriger Ampfer x x<br />

Salix caprea Sal-Weide (x) x<br />

Sambucus nigra Schwarzer Holunder (x) x<br />

Senecio jacobaea Jakobs Greiskraut x x<br />

Senecio vulgaris Gemeines Greiskraut x x x<br />

Solanum nigrum Schwarzer Nachtschatten (x)<br />

Solidago canadensis Kanadische Goldrute x


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STAND: 24. MAI 2006<br />

Art<br />

Fortsetzung:<br />

Deutscher Name<br />

1 2 3 4 5<br />

Symphytum officinale Beinwell x (x) x<br />

Syringa vulgaris Flieder (x)<br />

Tanacetum vulgare Rainfarn x<br />

Taraxacum officinale agg. Gemeiner Löwenzahn Sa. x ! x<br />

Trifolium pratense Roter Wiesen-Klee x ! (x)<br />

Trifolium repens Weiß-Klee x x x<br />

Tripleurospermum perforatum Geruchlose Kamille x x x<br />

Urtica dioica Große Brennessel x x (x)<br />

Veronica chamaedrys Gamander-Ehrenpreis x x (x)<br />

Vicia hirsuta Rauhhaar-Wicke x x<br />

Vicia sepium Zaun-Wicke x x x<br />

5<br />

Fauna<br />

Die Tierwelt wird geprägt durch die vorgefundenen Nutzungstypen und ihrer Vegetationsstrukturen. Für die vorliegende<br />

kurze Einschätzung wurde insbesondere Augenmerk auf die Gruppe der Tagfalter sowie der Avifauna gelegt.<br />

10<br />

Tagfalter<br />

Die acht Tagfalter-Arten des UG sind in Tabelle 1 zusammengestellt.<br />

Tabelle 1: Liste der im UG nachgewiesenen Tagfalterarten<br />

RL-BRD: PRETSCHER(1998) RL-RP: BLÄSIUS et al. (1992)<br />

0: Ausgestorben 1: Vom Aussterben bedroht 2: Stark gefährdet 3: Gefährdet 4: Potentiell gefährdet (nur RP)<br />

V: Art der Vorwarnstufe/-liste *: Nicht gefährdet -: Hier nicht vorkommend<br />

Rote Listen<br />

Art Deutscher Name BRD RP Raupenfutterpflanze(n)<br />

Aglais urticae Kleiner Fuchs * * Urtica dioica<br />

Coenonympha pamphilus Kleiner Heufalter * * Festuca rubra, Poa pratensis, Agrostis<br />

Colias hyale Goldene Acht * * Medicago sativa, Trifolium prat. u.a.<br />

Inachis io Tagpfauenauge * * Urtica dioica<br />

Pieris brassicae Großer Kohlweißling * * Brassica, Rorippa, Raphanus u.a. Cruciferen<br />

Pieris napi Grünader-Weißling * * div. Brassicaceen<br />

Pieris rapae Kleiner Kohl-Weißling * * div. Brassicaceen, Reseda u.a.<br />

Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling * * Ononis, Trifolium, Lotus u.a. Papilionaceen


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Es handelt sich durchweg um verbreitete und ungefährdete Arten des Kulturlandes, die überwiegend auch intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen nicht meiden. Das Potential dürfte natürlich höher sein, wie Ergebnisse aus dem benachbarten<br />

Umfeld zeigen (z.B. 13 Tagfalterarten im Gebiet des in der Nähe liegenden GE III/IV). Arten der Anhänge der FFH-<br />

Richtlinie (92/43/EWG, vgl. SSYMANK 1998) konnten im UG nicht aufgefunden werden. Die im UG vorgefundene Tagfalterfauna<br />

entspricht daher dem Angebot an Nahrungspflanzen für Larven und Imagines und den vorhandenen Kleinstrukturen<br />

mit Bedeutung für das Kleinklima, die Puppenruhe etc.<br />

10 Avifauna<br />

Tabelle 2 führt die nachgewiesenen Vogelarten des Untersuchungsgebietes auf. Es konnten 24 Arten, davon 9 Brutvogelarten,<br />

8 Arten mit Brutverdacht, 6 Nahrungsgäste und 2 Durchzieher notiert werden.<br />

15<br />

Tabelle 2: Liste der Vögel UG „Lange Fuhr“<br />

Rote Listen: BRD: BAUER et al. (2002); RP: BRAUN et al. (1992)<br />

Gefährdung: 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet 4: potentiell gefährdet (nicht BRD) R: V: Art der Vorwarnliste II: unregelmäßig brütende Arten II<br />

Neozoen/Gefangenschaftsflüchtlinge mit regelmäßigen Brutvorkommen +N:<br />

Status: B: Brutvogel Bv: Brutverdacht Z: Durchzieher, Rast NG: Nahrungsgast<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL-BR RL-RP Status<br />

Amsel Turdus merula B<br />

Blaumeise Parus caeruleus B<br />

Bluthänfling Carduelis cannabina V Bv<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 3 Z<br />

Buchfink Fringilla coelebs B<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis B<br />

Elster Pica pica Bv<br />

Feldlerche Alauda arvensis V B<br />

Goldammer Emberiza citrinella B<br />

Grünling Carduelis chloris Bv<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Bv<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis Bv<br />

Klappergrasmücke Sylvia curruca Bv<br />

Kohlmeise Parus major B<br />

Mauersegler Apus apus V NG<br />

Mäusebussard Buteo buteo NG<br />

Mehlschwalbe Delichon urbica V NG<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B<br />

Rabenkrähe Corvus corone corone NG<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica V NG<br />

Rebhuhn Perdix perdix 2 3 B


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Rote Listen: BRD: BAUER et al. (2002); RP: BRAUN et al. (1992)<br />

Gefährdung: 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet 4: potentiell gefährdet (nicht BRD) R: V: Art der Vorwarnliste II: unregelmäßig brütende Arten II<br />

Neozoen/Gefangenschaftsflüchtlinge mit regelmäßigen Brutvorkommen +N:<br />

Status: B: Brutvogel Bv: Brutverdacht Z: Durchzieher, Rast NG: Nahrungsgast<br />

Ringeltaube Columba palumbus NG<br />

Schwarzkehlchen Saxicola torquata 3 Z<br />

Türkentaube Streptopelia decaocto V Bv<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita Bv<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Bundesweit wird eine Art (Rebhuhn) als „stark gefährdet“, eine (Braunkehlchen) als „gefährdet“, 6 weitere (Bluthänfling,<br />

Feldlerche, Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalbe, Türkentaube) werden in der Vorwarnliste geführt, drei Arten (Rebhuhn,<br />

Braun- und Schwarzkehlchen) gelten in Rheinland-Pfalz als „gefährdet“.<br />

Arten der Anhänge der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG, vgl. SSYMANK et al. 1998) konnten nicht nachgewiesen werden.<br />

Das Artenspektrum entspricht den Erwartungen in Bezug auf die vorhandenen Strukturen des UG. Neben Arten des Offenlandes<br />

(Feldlerche, Rebhuhn) und reicher strukturierten Offenland-Gebüschkomplexen mit Einzelbäumen (z.B. Goldammer,<br />

Dorngrasmücke, Bluthänfling) treten Vogelarten der geschlosseneren Gebüsche (z.B. Klappergrasmücke), Gehölze<br />

(z.B. Zilpzalp, Heckenbraunelle, Grünling) und des besiedelten Bereiches (z.B. Hausrotschwanz) hinzu.<br />

Einige weitere Arten nutzen das untersuchte Gebiet regelmäßig als Nahrungsraum (Mauersegler, Rabenkrähe, Mehl- und<br />

Rauchschwalbe) oder treten nur sporadisch (Mäusebussard) in Erscheinung. Schwarz- und Braunkehlchen konnten jeweils<br />

mit einem Exemplar auf dem Zug in einer Schnittreisigkultur notiert werden.<br />

Aus Sicht des Artenschutzes ist das UG als Lebensraum des seit Jahren in seinem Bestand stark rückläufigen Rebhuhns von<br />

Interesse. Ein Sichtnachweis (2 Ex.) gelang am 21.05. auf einer Grünlandfläche in direkter Nachbarschaft des Ortsrandes<br />

von Kripp (Abb. 22), wobei zur Deckung auch eine Rosenkultur genutzt wurde. Die im UG vorhandenen landwirtschaftlichen<br />

Flächen sind aufgrund ihrer nur sehr schmalen Feldraine weniger gut und aufgrund der regelmäßigen Störungen nur<br />

temporär nutzbare Strukturen für das Rebhuhn, die vorhandenen Gebüschränder, kleineren Brachflächen und<br />

Grünlandbereiche gehören jedoch als ebenfalls nutzbarer Teillebensraum zum Gesamtlebensraum der in der näheren<br />

Umgebung ansässigen (Teil-)Population dieses Feldhuhnes. Schon 2003 konnte die Art in benachbarten Flächen<br />

nachgewiesen werden (GE III/IV), auch Angaben des lokalen Jagdpächters („... 1 bis 2 Ketten im Gebiet“) bestätigen das<br />

ausdauernde Vorkommen der Art, ebenso wie Angaben des GNOR AK AHR (o.J.).<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

Übrige Gruppen<br />

Trotz gezielter Nachsuche konnten keine Reptilien- bzw. Amphibienarten festgestellt werden (Ausnahme: Wasserfroschrufe<br />

aus einem nicht einsehbaren Privatgarten). Zumindest die Blindschleiche (Anguis fragilis) sollte im Gebiet jedoch vorhanden<br />

sein, wie auch Funde des AK Ahr der GNOR aus der benachbarten Kiesgrube nahelegen (GNOR AK AHR, o.J.).<br />

Säugetiere konnten mit den typischen Kulturfolgern Feldhase (Lepus europaeus) und Feldmaus (Microtus arvalis) notiert<br />

werden. Der Feldhase gilt in der BRD als „gefährdet“ (Kategorie 3). Die Wertigkeit der alten Gartenbrache (Nutzungstyp 6),<br />

die schon insbesondere für die Vogelwelt festgestellt wurde, unterstreicht der Fund eines Nestes der Feldwespengattung<br />

Polistes. Von Interesse ist weiterhin die Beobachtung eines Exemplares von Tropinota hirta (Zottiger Blütenkäfer) an Löwenzahn<br />

(Taraxacum officinalis) in einem Grünlandstück sitzend. Die Art wird für die BRD als „gefährdet“ eingestuft (GEISER<br />

1998).<br />

Geschützte/gefährdete Biotoptypen (Lebensraumtypen)<br />

Nach §28 LNatSchG pauschal geschützte Lebensraumtypen konnten im Untersuchungsgebiet nicht aufgefunden werden.<br />

FFH-Lebensraumtypen (vgl. SSYMANK et al. 1998, BALZER et al. 2004) sind ebenfalls im Gebiet aufgrund der intensiven Nutzung<br />

und des Fehlens von Sonderstandorten (Gewässer, Felsbereiche, sehr nasse bzw. trockene Standorte) des UG nicht<br />

vertreten. Gefährdete Biotoptypen nach der „Roten Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen von Rheinland-Pfalz“ (BUS-<br />

HARDT et al. 1990) konnten aus den o.g. Gründen ebenfalls nicht festgestellt werden.


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5<br />

10<br />

Beeinträchtigungen<br />

Die vorgefundenen Beeinträchtigungen des untersuchten Offenlandes können als typisch für vergleichbar strukturierte<br />

Lebensräume in siedlungsnahen Bereichen angesehen werden:<br />

1. Intensive, konventionelle landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau mit Biozideinsatz)<br />

2. Intensiv-Gartenbau mit hohem Biozid-Einsatz (Rosen- und Schnittreisigkulturen)<br />

3. Gute Nährstoffversorgung, u.a. durch Düngung<br />

4. Hoher Besucherdruck (Hundehalter, Spaziergänger, spielende Kinder etc.) zumindest entlang der begehbaren<br />

Wirtschaftswege<br />

5. Kfz-Verkehr auch auf den befestigten Wirtschaftswegen<br />

6. Hohe Dichte standortfremder Pflanzenarten (Nadelgehölze, Ziersträucher etc.)<br />

7. Abfälle und Ablagerungen (z.B. Gartenabfälle) an mehreren Stellen<br />

15<br />

4.2.2.4 ERHEBLICHKEITSABSCHÄTZUNG<br />

20<br />

25<br />

FFH-/Vogelschutzgebiete<br />

Die beiden in räumlicher Nähe liegenden NATURA 2000-Gebiete können gemeinsam betrachtet werden. Beide Gebiete<br />

sind räumlich und funktional deutlich vom Bereich des UG getrennt. Die hier geschützten Arten haben entweder gar keine<br />

Beziehung zum Planungsraum (z.B. Groppe und Lachs als rein aquatische Tierarten) oder nutzen diesen nur sporadisch und<br />

sind nicht obligat an diesen gebunden (z.B. Braunkehlchen als Durchzieher mit einer breiten Palette von Rasthabitaten,<br />

Schwarzmilan als potenzieller Gast). Ein direkter Eingriff und eine damit verbundene Inanspruchnahme von Flächen in die<br />

vorliegende Bereiche des Vogelschutz- und FFH-Gebietes erfolgt nicht, auch potenziell von außen wirkende Faktoren auf<br />

die Schutzgebiete können nicht konstatiert werden, da z.B. der Besucherdruck auf die Schutzgebiete durch das geplante<br />

Baugebiet nicht zunehmen dürfte.<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

Verlust von Lebensräumen und Arten<br />

Durch die Nutzung als Baugebiet der z.Z. überwiegend landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gingen keine aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht besonders wertvollen und erhaltenswerten Lebensraumtypen verloren. Ein großer Teil der notierten<br />

Tier- und Pflanzenarten findet auch in garten- und gehölzreichen Wohngebieten ein Auskommen, bzw. ist bereits jetzt<br />

dort etabliert (z.B. Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Türkentaube, Grünling).<br />

Einzige Einschränkung dieser Einschätzung ist der Verlust des Offenlandes für die kleine noch rezent vorhandene Teilpopulation<br />

des Rebhuhns, welche durch die Bebauung einen weiteren Teil des jetzt schon suboptimalen Lebensraumes verliert.<br />

Dieser Lebensraumverlust ist durch Strukturverbesserung des verbleibenden Offenlandes zu kompensieren.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden:<br />

• Die Natura 2000-Gebiete im Bereich der Ahrmündung werden von dem geplanten Wohngebiet aufgrund seiner<br />

räumlichen und weitgehend auch funktionalen Trennung nicht beeinträchtigt.<br />

• Gefährdete oder geschützte Lebensraumtypen sind im Gebiet nicht vorhanden oder werden durch eine angrenzende<br />

Bebauung in Mitleidenschaft gezogen<br />

• Gefährdete Arten werden – mit Ausnahme des Rebhuhns – nicht beeinträchtigt. Für diese Art sollen Strukturverbesserungen<br />

durch naturnahe randliche Gehölzpflanzungen im benachbarten Offenland ins Auge gefasst werden,<br />

die insbesondere zur Stützung der vorhandenen Rebhuhnbestände dienen. Derartige Maßnahmen wurden<br />

umfassend bereits im Rahmen der Planung des benachbarten Gewerbegebiets III/IV geplant; diese sollen zügig<br />

umgesetzt werden. Zu diesen Maßnahmenen zählen die Verbreiterung der vorhandenen, schmalen Säume zwischen<br />

Äckern und Wirtschaftswegen auf ca. 4-5 Meter. In Teilen können hier auch Streuobstreihen, Heckenzüge<br />

oder Einzelgebüsche angelegt werden sowie die Belassung schmaler Brachestreifen zwischen den einzelnen A-<br />

ckerschlägen abseits der Wege im jährlichen oder zweijährigen Wechsel.


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4.3 WECHSELWIRKUNGEN UND ENTWICKLUNGSPROGNOSE OHNE DAS VORHABEN<br />

5<br />

10<br />

4.3.1 Raumnutzungen<br />

Die den Untersuchungsraum und seine Umgebung prägenden Raumnutzungen sind:<br />

• die Landwirtschaft,<br />

• das Gewerbe (VITO Irmen an der Mittelstraße, Gewerbegebietb Ringofenstraße, GE I – IV),<br />

• die aufgegebenen ehemaligen Kiesabbauflächen südlich des Plangebietes,<br />

• der Verkehr (Eisenbahntrasse, Bundes-, Landes- und Ortstraßen) und<br />

• das Wohnen (im benachbarten Siedlungsraum von Kripp).<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

4.3.2 Wechselwirkungen, Sekundärwirkungen<br />

In der Vergangenheit wurden die teils konkurrierenden Raumnutzungen im Untersuchungsraum ohne ausreichende Pufferzonen<br />

(z.B. Abstand Gewerbe – Wohnbebauung oder Kiesabbau – Wohnbebauung) räumlich eng miteinander vergesellschaftet.<br />

Konflikte durch Emissionen, unzureichende Rekultivierung, etc. blieben nicht aus. Der bisherigen landwirtschaftlichen<br />

Nutzung des Offenlandes zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp kam dabei neben der Erhaltung des Erholungsraumes<br />

insbesondere auch die Funktion zu, Pufferzonen bereitzustellen. Durch die fast flächendeckende Überplanung der Ackerfluren<br />

kann diese Funktion künftig kaum noch durch die Landwirtschaft abgedeckt werden.<br />

Eine städtebauliche Verknüpfung der Siedlungsflächen von <strong>Remagen</strong> und Kripp soll daher künftig vermieden werden (siehe<br />

STADTBAUPLAN (1999): Studie zur städtebaulichen Entwicklungssatzung „<strong>Remagen</strong>-Süd“). Ebenso sind ausreichend dimensionierte<br />

Grünzäsuren zu sichern, wie dies auch der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP)<br />

vorgibt. Nach dem RROP-Entwurf, Pkt. 2.1<br />

„schafft die Bündelung von Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bildung und Dienstleistung keine zusätzlichen<br />

Mobilitätszwänge, reduziert so die Verkehrsmengen, führt zur Vermeidung von Emissionen und erleichtert<br />

den Schutz vor Immissionen“.<br />

Im Umfeld des Vorhabens sind maßnahmenbedingt keine weiteren Auswirkungen, insbesondere keine weiteren Versiegelungen<br />

durch Erschließungsmaßnahmen, zu erwarten, da die Verkehre von dem bestehenden Straßennetz über die K 40<br />

aufgenommen werden können. Wechselwirkungen zwischen dem Landschaftsbildschutz und der geplanten Bebauung<br />

bestehen insbesondere hinsichtlich der Sichtbeziehungen zur freien Landschaft. Das Plangebiet soll daher Eingrünungsmaßnahmen<br />

erhalten. Aufgrund der Erkenntnisse der städtebaulichen und landespflegerischen Untersuchungen sollen<br />

daher auch folgende Maßnahmen ergriffen werden:<br />

• Anlage von Schutz- und Trennpflanzungen und<br />

• Durchgrünung des Plangebietes.<br />

45<br />

50<br />

55<br />

4.3.3 Entwicklungsprognose, Status-quo-Prognose<br />

Die Entwicklungsprognose für den Raum zwischen den gewachsenen Ortslagen von <strong>Remagen</strong> und Kripp wurde im Rahmen<br />

der Planung des Büros STADTBAUPLAN (1999): Studie zur städtebaulichen Entwicklungssatzung „<strong>Remagen</strong>-Süd“ vertiefend<br />

analysiert und entwickelt. Auf dem auf der Grundlage der durchgeführte Untersuchungen entwickelten Städtebaulichen<br />

Rahmenplan „<strong>Remagen</strong>-Süd“ basieren die städtebaulichen Zielvorstellungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong> für den Untersuchungsraum.<br />

Kernpunkte sind neben der Ansiedlung der Fachhochschule und der Entwicklung zwei weiterer Abschnitte<br />

(III / IV) des Gewerbegebietes, die Ausweisung der in der städtebaulichen Entwicklungssatzung enthaltenen Bauflächen<br />

am südlichen Ortsrand von <strong>Remagen</strong> sowie im Norden und Nordwesten von Kripp. Die in der SEM überplanten Wohnbauflächen<br />

in Kripp sind die Flächen des vorliegend überplanten Gebietes „Lange Fuhr“.<br />

Auf der Grundlage der Entwicklungssatzung wurde der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung neu<br />

aufgestellt. Die im Zuge der Neuaufstellung des FNP aufgestellte Bedarfsprognose bestätigt die städtebaulichen Zielvorstellungen;<br />

auch gemäß der integrierten Landschaftsplanung bestehen gegen diese Ziele keine Bedenken.


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5<br />

Aufgrund der guten Eignung der anstehenden Böden für die landwirtschaftliche Nutzung und die gute Erschließung ist<br />

davon auszugehen, dass bei Verzicht auf die Entwicklung von W-Flächen an dieser Stelle die bestehende landwirtschaftliche<br />

Nutzung weiter fortbestehen würde. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet bei Verzicht auf die geplante Entwicklung<br />

an dieser Stelle weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet würde.<br />

4.3.4 Vorbelastungen<br />

10<br />

Im Plangebiet sind heute bereits unterschiedliche Vorlastungen vorhanden:<br />

Wohnbebauung:<br />

Weitere Flächeninanspruchnahme durch Baugebiete, insbesondere an den Ortsrändern von <strong>Remagen</strong> und Kripp<br />

15<br />

20<br />

Ehem. Bodenabbau:<br />

Gewinnung von Bodenschätzen mit teilweise nicht rekultivierten Restlöchern (Grundwasseranschnitt birgt die Gefahr der<br />

Verunreinigung hochwertiger und leistungsfähiger Grundwasserleiter im Untergrund). Teilflächen außerhalb des Plangebietes<br />

wurden nach Abbautätigkeit „zugeschüttet“; über die dem Vernehmen nach mögliche Verkippung von Altlasten liegen<br />

keine detaillierten Angaben vor.<br />

25<br />

Gewerbliche Nutzung:<br />

Nördlich des Plangebietes sind die GE-Gebiet I - IV bereits im Betrieb. Ältere Gewerbestandorte liegen im Bereich der Ringofenstraße,<br />

an der Römerstraße sowie eingestreut innerhalb der Ortslage von Kripp. Bildbestimmend bzw. -belastend wirken<br />

die gelben Aufbereitungsanlagen der Beton Union und der Schornstein der Lederfabrik in der Nähe.<br />

30<br />

Wassergewinnung:<br />

Die ehemalige Wassergewinnungsanlage „Im Sand“ sowie ältere Anlagen in der Ortslage von Kripp werden heute – nach<br />

Anschluß der städtischen Trinkwasserversorgung an den Wahnbachtalsperrenverband - nicht oder nur noch als Notbrunnen<br />

genutzt.<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

60<br />

Verkehr:<br />

Die Fläche liegt in der Nähe der regionalen Verkehrsachse Bonn-Koblenz (B 9) und dem regional bedeutenden Rheinfährenübergang<br />

Linz-Kripp (B 266). Die Bahnverbindung gehört zu den am stärksten frequentierten Schienenwegen deutschlandweit.<br />

Durch die vorgenannten Nutzungsarten kam bzw. kommt es zu folgenden wesentlichen Belastungen, die im Plangebiet<br />

und seiner Umgebung bereits heute feststellbar sind:<br />

• Boden / Wasser:<br />

Bodenbelastung durch Dünger und Pflanzenschutzmittel,<br />

• Boden / Wasser / Klima:<br />

Bodenversiegelung durch Überbauung und Erschließung,<br />

• Wasser:<br />

Anschnitt des Grundwasserleiters im Bereich unverfüllter Tagebaulöcher (Kiesgruben),<br />

• Klima:<br />

Geringere Pufferkapazität gegenüber Aufheizen des Talraumes durch Bebauung und Versiegelung,<br />

• Klima:<br />

Beeinträchtigung des Frischluftaustauschs,<br />

Schadstoffanreicherung bei Inversionslagen, besonders im Frühjahr und Herbst,<br />

• Landschaftsbild / Flora / Fauna / Klima:<br />

Ausgeräumte Landschaft, fehlende bzw. mangelnde Durchgrünung mit Gehölzen. Nicht ausreichende Eingrünung<br />

von Ortsrandlagen und Siedlungsrändern.<br />

• Landschaftsbild:<br />

Hochregallager (Fa. Schauff) als stark bildbelastender Faktor<br />

• Flora / Fauna:<br />

Zerschneidung / Barrierewirkung durch Verkehrstrassen und Siedlung


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5 UMWELTBEZOGENE UND GESTALTERISCHE ZIELVORSTELLUNGEN (GEM. ZIFFER 2C, 2D DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

5<br />

5.1 ANFORDERUNGEN AN DEN BEBAUUNGSPLAN AUS UMWELTSICHT<br />

Hinsichtlich der Zielvorstellungen sollen in Abstimmung mit der UNTEREN LANDSCHAFTSBEHÖRDE (vgl. §§ 4, 8, 13 LNatSchG)<br />

planerische Vorgaben aus Sicht des Natur- und Landschaftsbildschutzes formuliert werden.<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

5.1.1 Menschen<br />

Schutz / Vorbeugung vor (weiteren) bioklimatische Belastungen:<br />

Die Bebauung und damit einhergehende weitere Verdichtung innerhalb des Trogtales des Rheins begünstigt Inversionslagen;<br />

der Frischluftaustausch wird erschwert. Bioklimatische Belange sind durch Grünmaßnahmen, insbesondere auch innerhalb<br />

des Plangebietes, zu berücksichtigen.<br />

Schutz vor Lärmemissionen:<br />

Die Entwicklung eines Wohnbaugebietes, das an das bestehende GE-Gebiet III/IV weiter heranrückt, erfordert die Prüfung<br />

der Lärmvorsorge. Je nach Erschließungssystem, Anordnung von Bauflächen und im Einzelfall zu berücksichtigenden immissionsrelevanten<br />

Belangen erscheint es angeraten, die vorliegende Planung unter Bezug auf das bestehende Gewerbegebiet<br />

nochmals zu überprüfen.<br />

Freizeit und Erholung:<br />

Das Wirtschaftswegenetz innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Plangebietes wird häufig als Spazierwege genutzt.<br />

Dabei stellen auch heute noch die vergleichsweise weiträumigen Sichtbeziehungen auf die umgebenden Höhenund<br />

Kuppenlagen und die Siedlungsränder – trotz aller anthropogener, v.a. baulicher Veränderungen des Raumes – reizvolle<br />

Quellen landschaftlichen Erlebens dar. Ihren Wert erhält die Feldflur daher v.a. durch die räumliche Nähe zu den Siedlungsgebieten<br />

von <strong>Remagen</strong> und Kripp und die benachbarten Offenlandräume entlang des Rheines und der Ahr. Die<br />

wohnbauliche Entwicklung im Plangebiet „Lange Fuhr“ entzieht weitere Offenlandflächen dieser Freizeitnutzung.<br />

Zusammenfassend sind die Belange der in der in der Umgebung und künftig im Plangebiet selbst wohnenden Bevölkerung<br />

wie folgt zu berücksichtigen:<br />

35<br />

40<br />

• Keine Verschärfung der Immissionssituation (Lärm, Stäube, Verkehre, etc.),<br />

• Festsetzung einer Mindestdurchgrünung innerhalb des Baugebietes,<br />

• Herstellung eines abschirmenden Grüngürtels zwischen den festzusetzenden Bauflächen und dem Außenraum<br />

und<br />

• Zielvorstellungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung: Erhalt des verbleibenden Offenlandes für die wohnungsnahe<br />

Erholung.<br />

5.1.2 Pflanzen und Tiere<br />

45<br />

50<br />

Die Belange des Biotop- und Artenschutzes sind wie folgt zu berücksichtigen:<br />

• Biotopvernetzung: Anreicherung herzustellender (privater und öffentlicher) Grünflächen und<br />

• grünordnerische Maßnahmen: Gebietsdurchgrünung als Verbund, Erhöhung des Großgrünanteils, Minimierung<br />

der Versiegelung, Begrünung von Erschließungsflächen (Begleitgrün, Laubbäume), naturnahe Grünflächenpflege.<br />

55<br />

60<br />

5.1.3 Geologie / Boden<br />

Die Belange des Bodenschutzes sind wie folgt zu beachten:<br />

• Minimierung von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung,<br />

• Vermeidung von Wind- und Wassererosion durch standortgerechte Begrünung und Trassierung,<br />

• Förderung naturnaher Nutzungsformen und Strukturen auf verbleibenden Freiflächen,<br />

• Verminderung und Vermeidung des Schadstoffeintrags auf Flächen mit freigelegten Deckschichten (z.B. bei der<br />

Ausführung von Hoch- und Tiefbauleistungen).


5.1.4 Wasser<br />

STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 38<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

Die Belange des Wasserhaushaltes – insbesondere hinsichtlich der zu untersuchenden Versickerungsfähigkeit des Untergrundes<br />

– sind noch näher zu untersuchen. Dabei ist zu klären, ob die Versickerung von Niederschlagswasser im Baugebiet<br />

möglich ist, oder aber ob andere Maßnahmen zur Niederschlagswasserrückhaltung zu ergreifen wären.<br />

Weiterhin sind folgende Planungsvorgaben zu beachten:<br />

• Förderung / Festsetzung un- oder nur teilversiegelnder Bauweisen und Flächenbefestigungen (soweit mit der<br />

gewerblichen Flächennutzung vereinbar) und<br />

• Flächenentsiegelung, Abflussverzögerung, Speicherung, Versickerung.<br />

15<br />

20<br />

25<br />

5.1.5 Klima / Luft<br />

Die Belange des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas / Bioklimas, sind wie folgt zu berücksichtigen: Minimierung zukünftiger<br />

bzw. weiterer Belastungen, insbesondere durch<br />

• Vermeidung von zu hoher Verdichtung,<br />

• Vermeidung von dichten Anpflanzungen mit Barrierewirkung,<br />

• Reduzierung der Strahlung durch Förderung / Festsetzung unversiegelnder Bauweisen und Flächenbefestigungen,<br />

• Pflanzung von Laubbäumen (Filterwirkung) und<br />

• durchfließbare Gestaltung von Bauflächen.<br />

5.1.6 Landschaft<br />

30<br />

35<br />

Die Belange des Landschaftsschutzes sind wie folgt zu berücksichtigen:<br />

• Beschränkung der Höhenentwicklung zulässiger Gebäude (keine untypischen und somit landschaftsbildbelastenden<br />

Flachdächer),<br />

• lockere, gut gegliederte Abpflanzungen und Durchgrünungsmaßnahmen im Plangebiet, insbesondere entlang<br />

der Außengrenzen vorsehen,<br />

• Großgrün als öffentliche Maßnahme im Rahmen der Erschließung und der privaten Baumaßnahmen anpflanzen<br />

lassen und<br />

• Ausrichtung von Kompensationsmaßnahmen auf die Schutzbedürftigkeit des Landschaftsbildes.<br />

40<br />

5.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

45<br />

Die Belange des Kulturgüterschutzes sind wie folgt zu berücksichtigen:<br />

• Innerhalb des Plangebietes sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.<br />

• Sicherung möglicher Funde nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz (hierzu ist ein entsprechender Hinweis<br />

in den Bebauungsplan aufzunehmen).<br />

50<br />

5.2 ABWEICHUNGEN VON DEN ZIELVORSTELLUNGEN UND BEGRÜNDUNG<br />

55<br />

60<br />

5.2.1 Allgemeine Zielvorstellungen<br />

Grundsätzliche oder fachplanerische Zielvorstellungen der Landschaftsplanung (Landschaftsplan zum FNP, VBS, Natura<br />

2000, etc.) stehen einer baulichen Entwicklung an dieser Stelle nicht entgegen. Als fundamentale Zielsetzung der Umweltvorsorge<br />

muss im übrigen das Minimierungsgebot gelten. Das Gebiet ist zu den Außengrenzen hin ausreichend einzugrünen.<br />

Es muss für die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Lange Fuhr“ daher als Zielvorgabe gelten, die unter Pkt. „Anforderungen<br />

an den Bebauungsplan aus Umweltsicht“ dargelegten landespflegerischen Anforderungen umzusetzen. Abweichungen<br />

hiervon sind nicht erkennbar.


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 39<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5.2.2 Zielvorstellungen im Baugebiet<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

Die Empfindlichkeit der anstehenden Böden ist aufgrund der bei nahegelegenen Baumaßnahmen wiederholt gewonnen<br />

Erkenntnisse bekannt. Bei der Ausführung von Tief- und Hochbauleistungen sind entsprechende Sicherungsvorkehrungen<br />

zu treffen.<br />

Maßnahmen zum Schutz vor und zur Minderung von Beeinträchtigungen;<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet<br />

Nach Maßgabe der Fachgesetzgebung sind Eingriffsfolgen soweit als möglich auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

zu minimieren (Minimierungsgebot). Aufwertungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes tragen zu gesunden<br />

Wohnverhältnissen bei. Möglich sind im Plangebiet insbesondere<br />

• Neuanlage von Großgrünstrukturen innerhalb der Baugrundstücke, an deren Außengrenzen und der öffentlichen<br />

Grünfläche im Zentrum des Plangebietes.<br />

Die Bebauung weiterer Teilflächen im Plangebiet führt insbesondere zur Zerstörung belebten Bodens (Versiegelung) und<br />

zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Anlage von linearen Gehölzelementen, wie Baumhecken, ist insbesondere<br />

geeignet, Einbindungs- und Ausgleichsfunktionen für die Parameter „Landschaftsbild“, „Bodenfunktion“ und „Biotopfunktion“<br />

zu übernehmen. Aufgrund der vorausgegangenen Untersuchung und den Ergebnissen der Bilanzierung ist festzustellen,<br />

dass durch die festgesetzten Maßnahmen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes – unter<br />

Berücksichtigung bereits bestehender Belastungen – bereits ein teilweiser Ausgleich erzielt werden kann: Es werden ü-<br />

berwiegend intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen in unmittelbarer Siedlungsrandlage in Anspruch genommen.<br />

Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen bemisst sich nach dem Ergebnis der nachfolgenden Bilanzierungsberechnung<br />

(siehe Abschnitt „Eingriffsbewertung“).<br />

30


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 40<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

6 ERHEBLICHE UMWELTAUSWIRKUNGEN UND MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />

5<br />

10<br />

6.1 SCHUTZGÜTER<br />

6.1.1 Menschen<br />

Bioklimatische Belastungen:<br />

Die Überbauung von bislang unbebautem Offenland führt zu einer Reduzierung von Kaltluftbildungsflächen und Frischluftaustauschbahnen<br />

in geringem (nicht quantifizierbarem) Umfang. Dem wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:<br />

• Durchgrünung der Bauflächen, auch mit Großbäumen<br />

15<br />

20<br />

Lärmemissionen, -immissionen:<br />

Die Entwicklung des Baugebietes führt in der Bauphase der Erschließung und der Gebäude – zeitlich beschränkt – zu<br />

Lärmbelastungen in der Umgebung. Die einwirkenden Belastungen durch Verkehrslärm (durch Ziel- und Quellverkehre)<br />

sind jedoch als noch hinnehmbar einzustufen.<br />

Freizeit und Erholung:<br />

Belange der Erholungsnutzung werden insofern berührt, als wohnungsnahe Erholungsräume in ihrer Flächengröße reduziert<br />

und weiter nach außen verlagert werden.<br />

25<br />

30<br />

6.1.2 Tiere und Pflanzen<br />

Flächen, die für bestimmte Artengruppen bedeutsam (im Sinne einer ausschließlichen Beschränkung der Lebensraumfunktionen<br />

auf diese Gebiete) sind, wurden bislang innerhalb der geplanten Bauflächen nicht festgestellt. Durch naturnahe<br />

Gehölzpflanzungen – auf den innerhalb des Plangebietes liegenden Ausgleichsflächen – ist es möglich, auch für das<br />

Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ im Bereich des Plangebietes lebensraumverbessernde Maßnahmen zu schaffen.<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

6.1.3 Boden<br />

Durch die bestehende landwirtschaftliche Vorbelastung erfuhr das Plangebiet bereits zu einem früheren Zeitpunkt gerade<br />

hinsichtlich der Bodenfunktionen eine nachhaltige Beeinträchtigung, die noch heute wirksam ist. Daher ist zwar das durch<br />

die aktuelle Planung bewirkte Eingriffspotenzial als vergleichsweise gering zu bewerten; dennoch ist es wichtig, entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen vor vermeidbarer Versiegelung und vor Erosion durch Festsetzungen im B-Plan und Auflagen<br />

in den Baugenehmigungen vorzusehen. Mit der Entwicklung des Baugebietes an dieser Stelle ist eine Mehrversiegelung<br />

wie folgt verbunden:<br />

• Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 (1,5184 ha), hiervon GRZ 0,4 = 0,6074 ha<br />

• Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 (8,4712 ha), hiervon GRZ 0,3 = 2,5414 ha<br />

• Summe in ha überbaubarer Fläche: 3,1488 ha<br />

zuzüglich der neu zu erstellenden Verkehrsflächen [1,5480 ha],<br />

abzüglich bereits vorhandene Wegeversiegelung.<br />

Durch folgende Maßnahmen kann der Boden geschützt werden:<br />

• Minimierung der Versiegelung durch Festsetzung teilversiegelnder oder unversiegelnder Bauweisen und<br />

• Kompensation in den privaten Ausgleichsflächen im Plangebiet durch Optimierung bodenhaushaltlicher Funktionen<br />

und Potenziale (als Standort für Pflanzen, Lebensraum für Tiere, Verbesserung der Wasserrückhaltung) sowie<br />

• Externer Ersatz durch Aufwertung der Bodenfunktionen an anderer Stelle.


6.1.4 Wasser<br />

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UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Die Niederschlagsrückhaltung im Plangebiet ist wesentliches Ziel bezüglich des Landschaftswasserhaushaltes. Aufgrund<br />

der Neuerschließung des Gebietes ergibt sich eine Mehrversiegelung von 3,1488 ha überbaute Grundflächen zzgl. 1,5480<br />

ha Erschließungsflächen; vgl. vorstehende Ausführungen zum Thema „Boden“) mit einer folglich erhöhten Rate abzuleitenden<br />

Niederschlagswassers von den versiegelten Flächen. Dies wird im Bebauungsplan – auf der Grundlage des entsprechenden<br />

Versickerungsgutachtens und der darauf aufbauenden technischen Fachplanung – durch Maßnahmefestsetzungen<br />

umgesetzt:<br />

• Flächen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Festsetzung geeigneter Flächen (soweit aufgrund der<br />

noch zu untersuchenden Bodenverhältnisse möglich),<br />

• die Verminderung der zulässigen Oberflächenversiegelung (Einsatz unversiegelnder Bauweisen) und<br />

• die sinnvolle Begrenzung der überbaubare Fläche.<br />

6.1.5 Klima / Luft<br />

20<br />

25<br />

30<br />

Gemäß BNatSchG sind Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, zu vermeiden; unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen sind auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen. Unter Beachtung der diesbezüglich<br />

ausgewerteten Fachgutachten macht es die Lage des Plangebietes erforderlich, zur Erhaltung einer ausreichenden<br />

Frischluftversorgung eine ausreichende Durchgrünung ohne Barrierewirkungen sicherzustellen. Die vorliegende Planung<br />

trägt diesen Erfordernissen Rechnung. Als grundsätzliche Zielsetzungen auch in Bezug auf die bioklimatischen Funktionen<br />

innerhalb des Baugebietes werden im Bebauungsplan u.a. folgende Maßnahmen vorgegeben:<br />

• Beschränkung der Gebäude-Gesamthöhen,<br />

• Beschränkung der Verdichtung / Anordnung der Baukörper (Erhalt der Durchlüftungswirkung),<br />

• Festsetzung von Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen (als Windbremse und zur Reduzierung der Strahlungswirkung)<br />

und<br />

• Minimierung der Strahlungsrate durch Verwendung unversiegelnder Bauweisen.<br />

35<br />

40<br />

45<br />

6.1.6 Landschaft<br />

Der Landschaft wird siedlungsnahes Offenland zur Etablierung von Bauflächen entzogen. Die negative Beeinflussung<br />

durch die geplante Nutzung ist gegeben, wird jedoch durch interne Maßnahmen kompensiert (s.u.). Die Eingriffsbewältigung<br />

wird – da Landschaftsverbrauch grundsätzlich nicht ausgeglichen werden kann – durch Aufwertung von Ausgleichsund<br />

Ersatzflächen und / oder -maßnahmen erfolgen. Auch zur Vermeidung kleinräumig wirksamer Beeinträchtigungen<br />

werden folgende Ziele definiert:<br />

• Beschränkung der Gebäudehöhen,<br />

• Vorgabe von Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen in Bereich der Bauflächen<br />

• Durchführung von das Landschaftsbild aufwertenden Pflanzungen in der Ausgleichsfläche sowie innerhalb der<br />

Bauflächen.<br />

50<br />

55<br />

6.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Mit der Entwicklung des Baugebietes sind ersichtlich keine Auswirkungen auf kulturelle und sonstige Sachgüter verbunden.<br />

Sollten nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz anzeigepflichtige Funde im Zuge der Bauarbeiten festgestellt<br />

werden, sind diese der zuständigen Fachbehörde gegenüber anzuzeigen. Hierauf nimmt ein Hinweis im Bebauungsplan<br />

Bezug.


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 42<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

6.2 WECHSELWIRKUNGEN<br />

5<br />

Wechselwirkungen der begutachteten vorstehenden Schutzgüter mit der geplanten städtebaulichen und umweltplanerischen<br />

Entwicklung sind nicht erkennbar.<br />

10<br />

15<br />

6.3 MASSNAHMENKATALOG (GEM. ZIFFER 2C DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

6.3.1 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (Zielsystem)<br />

Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der angestrebten Bebauung nach<br />

den im folgenden dargelegten Zielvorstellungen zu entwickeln, um die durch die geplante Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen<br />

zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen oder zu ersetzen und um bestehende Beeinträchtigungen abzubauen.<br />

Die Maßnahmen und Hinweise zur Durchsetzung der landschaftspflegerischen Zielvorstellungen werden nachfolgend<br />

aufgeführt. Die hiermit verbundenen Kennummern sind im Plan „UMWELTZIELE“ aufgeführt.<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

Massnahmen im Plangebiet<br />

Maßnahme 1 – Anlage von Strauchhecken<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in die Biotopfunktion, das Orts- und<br />

Landschaftsbild und den Klimahaushalt)<br />

Maßnahme 2 – Pflanzung von Straßenbäumen<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild und<br />

den Klimahaushalt)<br />

Maßnahme 3 – Mindestdurchgrünung privater Flächen<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild, die Biotop-<br />

und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />

Maßnahme 4 – Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Flächen<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in den Boden-, den Wasser- und den Klimahaushalt)<br />

40<br />

Massnahmen außerhalb des Plangebietes<br />

Maßnahme 5 – Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong><br />

(Maßnahmen zum Ersatz der Eingriffswirkungen in die Biotop- und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />

45<br />

6.3.2 Hinweise<br />

50<br />

55<br />

60<br />

Hinweis 1 – Versickerung / Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet<br />

Das Niederschlagswasser der befestigten Flächen soll nach Maßgabe des entsprechenden Fachgutachtens genutzt oder<br />

breitflächig oder in Mulden aufgefangen werden (Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Bodenwasserhaushalt,<br />

den Landschaftswasserhaushalt insgesamt und die Klimafunktion).<br />

Hinweis 2 – Schutz des Oberbodens<br />

(Erhaltung des Oberbodens bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Boden)<br />

Hinweis 3 – Schutz von Pflanzenbeständen<br />

(Erhaltung vorhandener Pflanzenbestände bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen)


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 43<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Hinweis 4 – Grenzabstände für Pflanzen<br />

(Hinweis zur Einhaltung der Vorgaben des NachbG)<br />

5<br />

10<br />

Hinweis 5 – Herstellung von Pflanzungen<br />

(Hinweis zur Beachtung der Landschaftsbau-Fachnom 18 916)<br />

Hinweis 6 – Bodendenkmalpflegerische Belange<br />

(Hinweis zur Beachtung des DSchPflG bei Erdarbeiten)<br />

6.4 FLÄCHENBEDARF<br />

15<br />

Nach der Flächenermittlung der PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG sind die in Abb. „Flächennutzungen: Städtebauliche Kennwerte“<br />

angegebenen Kennwerte für das Plangebiet maßgeblich.<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

6.5 EINGRIFFSBEWERTUNG<br />

Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt rechnerisch anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung<br />

(„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“; Hrsg.: MINISTERIUM F. STADTENTWICKLUNG, KULTUR UND SPORT NRW; 1996)<br />

sowie nachfolgend – parameterbezogen – auch tabellarisch, da für das Land Rheinland-Pfalz ein vergleichbares Verfahren<br />

(noch) nicht eingeführt wurde.<br />

Grundlage des rechnerischen Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen IST-Zustandes des Plangebietes (Projektstandortes)<br />

mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung einzelner Strukturen zu<br />

Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle, in der Wertstufen zwischen 0 (geringster Wertigkeit, z.B. versiegelte<br />

Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z.B. Moore) vergeben werden. Diese Wertstufen können durch Auf- und Abwertungen<br />

modifiziert werden; Gründe hierfür sind z.B. Minimierungsmaßnahmen, eine ökologisch besonders hochwertige<br />

Ausstattung oder Störeinflüsse von außen. Unter Einbeziehung der Flächengröße als Multiplikationsfaktor ergibt sich<br />

der Biotopwert des jeweiligen Biotoptyps. Die so ermittelten Biotopwerte für den IST-Zustand und die Planung (SOLL-<br />

Zustand) werden in Tabellen zusammengefasst, so dass sich jeweils ein ökologischer Gesamtwert des Raumes ergibt. Der<br />

sich aus der Differenz von vorhandenem und geplanten Biotopwert ergebende Kompensationswert gibt die Größenordnung<br />

evt. notwendiger zusätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an.<br />

6.5.1 Bestandsbewertung (IST-Bewertung)<br />

40<br />

Tab.: BERECHNUNGSBOGEN KOMPENSATIONSFLÄCHE / KOMPENSATIONSWERT<br />

Bioökologischer Flächenvergleich vorher<br />

Nutzungs- / Wertfaktor<br />

Fläche vorher<br />

Biotoptyp<br />

(incl. Auf- und<br />

(nach Biotopwertliste)<br />

Abwertung)<br />

Vorhandene<br />

vollversiegelte<br />

Verkehrsflächen<br />

(Code 1.1)<br />

Feldwege, schotterbefestigt<br />

(Code<br />

1.3)<br />

Feldwege, unbefestigt<br />

(Code 1.5)<br />

Ackerflächen<br />

(Code 3.1) und<br />

Baumschulbestände<br />

/ Erwerbsgartenbau<br />

(Code<br />

4.8)<br />

Brachen zwischen<br />

5-15 Jahren (Code<br />

5.2)<br />

Fläche nachher<br />

Größe (m2) Biotopwert Größe (m2) Biotopwert<br />

0<br />

0 (165 + 53)<br />

x 4 m =<br />

872 m2<br />

1 (258 + 50 +<br />

50) x 4 =<br />

1.432 m2<br />

1.432<br />

2 176 x 4 m =<br />

1.408<br />

704 m2<br />

2 94.048 188.096<br />

5 162 x 18 m<br />

=<br />

2.916 m2<br />

14.580


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 44<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Fortsetzung:<br />

Intensivgrünland<br />

(Code 3.2) und<br />

Brache < 5 Jahre<br />

(Code 5.1)<br />

4 (40 x 160 =<br />

6.400) + (130 x<br />

22 = 2.860) +<br />

(43 x 32 =<br />

1.376) + (147 x<br />

22 = 3.234) +<br />

(163 x 15 =<br />

2.445) =<br />

16.315 m2<br />

65.260<br />

Gesamtwert 116.287 270.776<br />

Abb. 11: Tabelle: IST-Bewertung<br />

5<br />

6.5.2 Planung (SOLL-Bewertung)<br />

Tab.: BERECHNUNGSBOGEN KOMPENSATIONSFLÄCHE / KOMPENSATIONSWERT<br />

Bioökologischer Flächenvergleich nachher<br />

Nutzungs- / Wertfaktor<br />

Fläche vorher<br />

Biotoptyp<br />

(incl. Auf- und<br />

(nach Biotopwertliste)<br />

Abwertung)<br />

Bebauung im WA<br />

1 und WA 2 (GRZ<br />

0,4)<br />

(Code 1.2 mit<br />

Niederschlagsbewirtschaftung)<br />

Bebauung im WA<br />

3 und WA 4 (GRZ<br />

0,3)<br />

(Code 1.2 mit<br />

Niederschlagsbewirtschaftung)<br />

Private Grünflächen<br />

mit mäßig<br />

strukturarmen<br />

Gehölzbeständen<br />

im WA 1 und WA 2<br />

(Mittelwert aus<br />

Code 4.1 und 4.2)<br />

Private Grünflächen<br />

mit mäßig<br />

strukturarmen<br />

Gehölzbeständen<br />

im WA 3 und WA 4<br />

(Mittelwert aus<br />

Code 4.1 und 4.2)<br />

Zulage für die<br />

Anlage einer<br />

naturnahen<br />

Strauchheckenpflanzung<br />

an der<br />

Nordwestseite des<br />

Baugebietes<br />

(Code 8.1-P)<br />

Fläche nachher<br />

Größe (m2) Biotopwert Größe (m2) Biotopwert<br />

0,5 15.184 m2<br />

x GRZ 0,4 =<br />

6.074<br />

0,5 84.712 m2<br />

x GRZ 0,3 =<br />

25.414<br />

3 15.184 m2<br />

x 0,6 =<br />

9.110<br />

3 84.712 m2<br />

x 0,7 =<br />

59.298<br />

3 (167 + 169 + 193)<br />

x 3 m =<br />

2.661 m2<br />

3.037<br />

12.707<br />

27.330<br />

177.894<br />

7.983


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 45<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Fortsetzung:<br />

Verkehrsflächen:<br />

Straßen / Wohnwege<br />

(Code 1.1)<br />

Verkehrsflächen:<br />

Fußwege (Code<br />

1.3)<br />

Zulage für die<br />

Anpflanzung von<br />

Straßenbäumen<br />

(Code 8.2-P)<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

mit naturnahen<br />

Gehölzbeständen<br />

(tlw.<br />

Altbestand; Code<br />

4.2)<br />

0 14.434 m2 0<br />

1 1.046 m2 1.046<br />

6-1 =<br />

5<br />

ca. 40 Straßenbäume<br />

x 25 m2 =<br />

1.000 m2<br />

5.000<br />

4 911 m2 3.644<br />

Gesamtwert 116.287 238.641<br />

Abb. 12: Tabelle: SOLL-Bewertung<br />

5<br />

6.5.3 Kompensationsbedarf vor Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen<br />

10<br />

15<br />

Durch die Entwicklung des Baugebietes ergibt sich folgender Kompensationsbedarf:<br />

• Zielwert (SOLL): 238.641 Pkt.<br />

• abzüglich Bestandswert (IST): ./. 270.776 Pkt.<br />

• Differenz: - 32.135 Pkt.<br />

Damit verbleibt ein extern zu ersetzendes „Kompensationsdefizit“ von 32.135 Punkten.<br />

20<br />

25<br />

30<br />

6.5.4 Externe Ersatzfläche<br />

In Abstimmung mit der STADTVERWALTUNG REMAGEN, der damaligen UNTEREN LANDESPFLEGEBEHÖRDE, der OBEREN LANDESPFLEGEBE-<br />

HÖRDE und der OBERSTEN LANDESPFLEGEBEHÖRDE wurden analog den Handlungsempfehlungen „Vertragsnaturschutz im Wald –<br />

Bundesweite Bestandsaufnahme und Auswertung“ (BfN 2005) und den bereits 2003 erschienenen „Hinweisen zur Durchführung<br />

von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald“ des MUF-RP geeignete Ersatzflächen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong><br />

untersucht und bewertet (siehe „Vergleichende Betrachtung der Kompensationswirkungen landespflegerischer Kompensationsräume“<br />

[BFL Landschaftsarchitektur, Stand vom 01. Dezember 2004]).<br />

Die im Plangebiet „Lange Fuhr“ nun nicht kompensierbaren Eingriffsfolgen sollen auf einem Teil der vorgeschlagenen Ersatzflächen<br />

ersetzt werden.<br />

Hierzu werden folgende Ersatzflächen vorgeschlagen:


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 46<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Übersicht der Ersatzflächenstandorte<br />

Teilflächen-Nr. gem. Ersatzflächengutachterichtungswerten/ha<br />

Waldort gem. Forstein-<br />

Art des Offenland-Lebensraumes; Kos-<br />

Größe [ha]<br />

9 und 10 3b 0,8<br />

Waldmantel im Übergang zu Ackerland<br />

(2.500 €/ha = 2.000,00 €)<br />

24 8x 1,9<br />

Felsfluren, Magerrasen im Komplex mit<br />

Gebüschen<br />

(1.500 €/ha = 2.850,00 €)<br />

34 14b 0,4<br />

Waldmantel im Übergang zu Grünland<br />

(2.500 €/ha = 1.000,00 ha)<br />

45 18y 0,5<br />

Waldmantel im Übergang zu Grünland<br />

mittlerer Standorte<br />

(2.500 €/ha = 1.250,00 €)<br />

47 18d 0,2<br />

Waldmantel im Übergang zu Wirtschaftsweg,<br />

Acker<br />

(2.500€/ha = 500,00 €)<br />

52 und 53 20a 0,1<br />

Waldmantel im Übergang zu Grünland<br />

mittlerer Standorte<br />

(2.500 €/ha = 250,00 €)<br />

7.850,00 €<br />

Flächensumme 3,9 Kosten:<br />

zzgl. Nebenkosten<br />

Abb. 13: Übersicht der Ersatzflächenstandorte<br />

5<br />

Die Wahl der Ersatzflächenstandorte berücksichtigt insbesondere auch Kompensationsfunktionen mit Offenlandpotenzialen<br />

(z.B. Waldmäntel im Übergang zu Grünland, Heideflächen, Magerrasen im Komplex mit Gebüschen). Eine detaillierte<br />

Beschreibung der Ersatzflächen (Auszug aus dem Ersatzflächengutachten von 2004) ist als Anlage 1 diesem Umweltbericht<br />

beigefügt.<br />

10<br />

6.5.5 Kompensationsbedarf unter Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen<br />

Das Ersatzflächenverhältnis wird mit 1 : 1 festgesetzt.<br />

15<br />

• Berechnung: Externer Kompensationsbedarf 32.135 Punkte : 1 = 32.135 m2<br />

• Ergebnis: Die Ersatzflächen sind mit insgesamt 39.000 m2 ausreichend dimensioniert, den Ersatzflächenbedarf<br />

sicherzustellen.<br />

20<br />

25<br />

• Kosten: Die für die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen anfallenden Kosten werden auf der Grundlage<br />

des Ersatzflächengutachtens, Tz. 9.4, S. 69, mit ca. 7.850,00 € zzgl. 12 % Planungs- und Bauleitungskosten<br />

zzgl. 5 % sonstige Nebenkosten zzgl. evtl. anfallende USt. angegeben.<br />

Aus einer Ersatzflächengröße von insgesamt 3,9 ha (= 39.000 m2) und einem Aufwertungspotenzial von 1 Wertpunkt / m2<br />

errechnet sich eine Kompensationswirkung von 39.000 Wertpunkten. Unter Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen ist<br />

daher insgesamt von einer vollständigen Eingriffskompensation auszugehen.<br />

Es ergibt sich folgender Kompensationsbedarf:<br />

30<br />

35<br />

• Zielwert (SOLL): 238.641 Pkt.<br />

• abzüglich Bestandswert (IST): ./. 270.776 Pkt.<br />

• Differenz: - 32.135 Pkt.<br />

• zuzüglich Ersatzwert (SOLL): 39.000 Pkt.<br />

• Differenz: + 6.865 Pkt.


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 47<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

6.5.6 Gesamtbewertung nach dem Bilanzierungsmodell<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Infolge der zu Planungsbeginn weitgehend ausgeräumten, intensiv bewirtschafteten Plangebietsfläche und der Neuschaffung<br />

umfangreicher Gehölzpflanzungen ergibt sich ein rechnerischer Teilausgleich im Plangebiet. Zusätzlich werden externe<br />

Maßnahmen im Wert von rd. 32.135 Wertpunkten – über die Maßnahmen, die im Plangebiet selbst durchzuführen<br />

sind – erforderlich. Dieses Kompensationsdefizit wird auf vorab bewerteten kommunalen Waldflächen – teils auch Offenlandflächen<br />

innerhalb des Kommunalwaldes – ersetzt. Hierdurch ergibt sich ein Aufwertungspotenzial von rd. 39.000<br />

Wertpunkten. Damit ist der Eingriff – bei einer geringen rechnerischen „Überkompensation“ von 6.865 Wertpunkten – ausgeglichen.<br />

Aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen ist darauf hinzuweisen, dass die durchgeführte rechnerische Bilanzierung die<br />

vorliegende, verbal-argumentative Bilanzierung lediglich ergänzen und anhand eines ausgewählten Parameters verdeutlichen<br />

soll. Sie ersetzt damit die verbal-argumentative Bilanzierung nicht.<br />

20<br />

6.5.7 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation<br />

Erläuterungen zu den Tabelleninhalten:<br />

Eingriffe:<br />

Maßnahmen:<br />

b Bodenfunktionen V Vermeidungsmaßnahme<br />

w Wasserhaushalt A Ausgleichsmaßnahme<br />

k Klimafunktion E Ersatzmaßnahme<br />

a Arten und Biotope<br />

l<br />

s<br />

Landschaftsbild, Erholung<br />

sonstige Sachgüter<br />

25<br />

Abb. 14: Tabelle: Konfliktsituation / landespflegerische Maßnahmen<br />

vgl. nachfolgende Seiten: Tabellarische vergleichende Gegenüberstellung der Konfliktsituation und der landespflegerischen<br />

Maßnahmen


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 48<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />

Art der Auswirkung<br />

betroffene<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />

der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />

gem. UB /<br />

FN)<br />

1. Boden<br />

b1<br />

Baufeld der<br />

Erschließung<br />

und<br />

der Bauflächen<br />

Flächenneuversiegelung, Verlust von Boden als<br />

Grundlage des biotischen Potenzials (anlagenbedingt)<br />

Verzögerung der Grundwasserneubildung<br />

auf Gras- / Krautflächen<br />

auf den privaten Baugrundstücken (Gebäude,<br />

Nebenanlagen)<br />

durch Erschließungsstraßen (einschl. vorh.<br />

vollvers. Wegeflächen)<br />

3,1488 ha<br />

1,5480 ha<br />

H2<br />

(M, V)<br />

M4 (V, A)<br />

Bauflächen<br />

Sicherung der belebten<br />

Bodenschicht; Verbesserung<br />

der Wuchsbedingungen<br />

auf gepl. Vegetationsflächen<br />

Baugrundstücke<br />

Abtragen und Zwischenlagern / Schützen<br />

vor Vernichtung / Vergeudung<br />

gem. § 202 BGB, DIN 18 300 und DIN 18<br />

915<br />

Wasserdurchlässige Befestigung von<br />

privaten Zufahrten, Verkehrs- und<br />

Lagerflächen<br />

je nach Art<br />

/ Umfang<br />

der<br />

privaten<br />

Baumaßnahmen<br />

nicht<br />

ermittelbar<br />

Beschränkung der Versiegelung<br />

H2 (12.3.2)<br />

M4 (12.2.4)<br />

M2 (A) Im Plangebiet<br />

Pflanzung von Straßenbäumen ca. 40 x 25<br />

= 1.000<br />

m2<br />

Extensivierung von Flächen<br />

durch Baumpflanzung und<br />

extensive Gehölzpflege<br />

M1 (12.2.1)<br />

M1 (A)<br />

M5 (E)<br />

Externe<br />

Ersatzflächen<br />

H1 (V, A) priv. Baugrundstücke<br />

Nordwestlicher<br />

Plangebietsrand<br />

Anlage von Strauchhecken 2.661 m2 Extensivierung von Flächen<br />

durch Pflanzung von<br />

Gehölzbeständen und<br />

extensive Gehölzflächenpflege<br />

Freistellung von Felsflächen und 39.000 m2 Eratz der gestörten Bodenfunktionen<br />

Trockenrasen sowie Pioniervegetation,<br />

Wiederherstellung von Offenland,<br />

Totholzanreicherung,<br />

Niederschlagswasserbewirtschaftung nicht Die Versiegelung von<br />

ermittelbar<br />

Boden ist nur durch Ent-<br />

bzw. siegelung ausgleichbar; in<br />

steht noch Ermangelung geeigneter<br />

nicht fest Flächen werden gleichwertige<br />

Ersatzmaßnahme<br />

durchgeführt.<br />

M1 (12.2.1)<br />

M5 (12.2.5) /<br />

Vertrag<br />

H1 (12.3.1)


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 49<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />

Art der Auswirkung<br />

betroffene<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />

der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />

gem. UB /<br />

FN)<br />

2. Wasser<br />

w1<br />

Baufeld der<br />

Erschließung<br />

und<br />

der Bauflächen<br />

Flächenneuversiegelung, Verlust von Boden als<br />

Grundlage der Niederschlagswasserspeicherung,<br />

der Grundwasserneubildung und der<br />

Abflussregulationsfunktion.<br />

Erhöhter Oberflächenabfluss<br />

3,1488 ha<br />

+<br />

1,5480 ha<br />

M4 (V, A)<br />

Baugrundstücke<br />

Wasserdurchlässige Befestigung von<br />

privaten Zufahrten, Verkehrs- und<br />

Lagerflächen<br />

je nach Art<br />

/ Umfang<br />

der<br />

privaten<br />

Baumaßnahmen<br />

Beschränkung der Versiegelung<br />

M4 (12.2.4)<br />

M1 (A)<br />

Pflanzung von Straßenbäumen ca. 40 x 25<br />

= 1.000<br />

m2<br />

Anlage von Strauchhecken 2.661 m2<br />

M2 (A) Im Plangebiet<br />

Nordwestlicher<br />

Plangebietsrand<br />

Extensivierung von Flächen<br />

durch Baumpflanzung und<br />

extensive Gehölzpflege<br />

Extensivierung von Flächen<br />

durch Pflanzung von<br />

Gehölzbeständen und<br />

extensive Gehölzflächenpflege<br />

M2 (12.2.2)<br />

M2 (12.2.2)<br />

M5 (E)<br />

Externe<br />

Ersatzfläche<br />

Freistellung von Felsflächen und<br />

Trockenrasen sowie Pioniervegetation,<br />

Wiederherstellung von Offenland,<br />

Totholzanreicherung<br />

39.000 m2 Eratz der gestörten Wasserfunktionen<br />

M5 (12.2.5)/<br />

Vertrag<br />

w2<br />

Gepl.<br />

Bauflächen,<br />

gepl.<br />

Verkehrsflächen<br />

Getrennte Abführung von Niederschlagswasser<br />

und Schmutzwasser<br />

nicht ermittelbar<br />

H1 (V, A) priv. Baugrundstücke<br />

Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

Minimierung erhöhter Niederschlagsableitung<br />

H1 (V, A) priv. Baugrundstücke<br />

nicht<br />

ermittelbar<br />

bzw.<br />

steht noch<br />

nicht fest<br />

Die Versiegelung von<br />

Boden ist nur durch Entsiegelung<br />

ausgleichbar; in<br />

Ermangelung geeigneter<br />

Flächen werden gleichwertige<br />

Ersatzmaßnahme<br />

durchgeführt.<br />

- Rückhaltung von Niederschlagswasser<br />

H1 (12.3.1)<br />

H1 (12.3.1)


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 50<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />

Art der Auswirkung<br />

betroffene<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />

der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />

gem. UB /<br />

FN)<br />

3. Klima<br />

k1 Plangebiet Bioklimatische Belastung durch Flächenversiegelung<br />

und Verdichtung; Beschränkung der<br />

Frischluftzufuhr; Behinderung des Luftaustauschs<br />

v.a.<br />

Siedlungsraum,<br />

Bauflächen<br />

3,1488 ha<br />

+<br />

1,5480 ha<br />

M1, M2,<br />

M3, M4<br />

(A, V, M)<br />

Plangebiet<br />

Erhalt, Ergänzung, Entwicklung vorhandener<br />

Gehölzbestände<br />

- Staubbindung,<br />

- Temperaturausgleich,<br />

- Sauerstoffproduktion)<br />

– ergänzende Funktion aus den Maßnahmen<br />

zur Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

M1<br />

= 2.661<br />

m2<br />

M2<br />

= 1.000<br />

m2<br />

M3<br />

unbestimmt<br />

Erhalt und Wiederherstellung<br />

der bioklimatischen<br />

Funktionen von Gehölzbeständen<br />

M1 (12.2.1)<br />

M2 (12.2.2)<br />

M3 (12.2.3)<br />

M4<br />

unbestimmt<br />

M4 (12.2.4)<br />

M5 (E)<br />

Ersatzfläche<br />

M5<br />

= 39.000<br />

m2<br />

M5 (12.2.5)/<br />

Vertrag


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 51<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />

Art der Auswirkung<br />

betroffene<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />

der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />

gem. UB /<br />

FN)<br />

4. Pflanzen- und Tierwelt<br />

a Plangebiet Flächenentzug durch Erschließung und Überbauung<br />

bislang noch unbebauter landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche (Plangebiet insgesamt)<br />

11,6287 ha<br />

M1 (A) Plangebiet Anlage von Strauchhecken 2.661 m2 Ausgleich der Beeinträchtigungen<br />

der Biotopfunktion<br />

durch Aufwertung von<br />

Flächen innerhalb des<br />

Plangebietes<br />

M1 (12.2.1)<br />

M3 (A) Plangebiet Mindestdurchgrünung privater Flächen unbestimmt<br />

- Plangebiet Regelung zur gärtnerischen, naturnahen<br />

Pflege der privaten Hausgartenflächen<br />

(Allgemeine grünordnerische<br />

Festsetzungen)<br />

+ Festsetzung öffentlicher Grünflächen<br />

unbestimmt<br />

Ausgleich der Beeinträchtigungen<br />

der Biotopfunktion<br />

durch Aufwertung von<br />

Flächen innerhalb des<br />

Plangebietes<br />

Ausgleich bzw. Ersatz der<br />

Beeinträchtigungen der<br />

Biotopfunktion durch<br />

Aufwertung nicht bebaubarer<br />

Flächen innerhalb<br />

des Plangebietes<br />

M3 (12.2.3)<br />

Siehe „Allgemeine grünordnerische<br />

Festsetzungen“<br />

M5 (E)<br />

Externe<br />

Ersatzfläche<br />

Revitalisierung von Zwergstrauchheiden,<br />

Wiederherstellung von Offenland,<br />

Totholzanreicherung, Freistellung von<br />

Felsflächen und Trockenrasen sowie<br />

Pioniervegetation<br />

39.000 m2 Eratz der gestörten Biotopfunktionen<br />

M5 (12.2.5)/<br />

Vertrag


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 52<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />

Art der Auswirkung<br />

betroffene<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />

Fläche<br />

(m2/ha)<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />

der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />

gem. UB /<br />

FN)<br />

5. Landschaft, Erholungsfunktion<br />

l1 Bildveränderung durch Bebauung in Plateaulage<br />

(kein Entzug von Nahherholungsflächen, da<br />

auch bisher bereits der Erholungsnutzung<br />

entzogen bzw. ungenutzt)<br />

Vorhandene<br />

Siedlungsränder<br />

M1,<br />

M2,<br />

M3,<br />

M5<br />

(V, A, E)<br />

Plangebiet<br />

Ersatz-fläche<br />

Durchführung grünordnerischer Maßnahmen<br />

durch Entwicklung und Neuanlage<br />

von Gehölzbeständen<br />

Externe Maßnahmen<br />

M1<br />

= 2.661<br />

m2<br />

M2<br />

= 1.000<br />

m2<br />

Herstellung abschirmender<br />

Grünstrukturen einschl.<br />

Entwicklung von neuem<br />

Großgrün<br />

M1 (12.2.1)<br />

M2 (12.2.2)<br />

M3<br />

= unbestimmt<br />

M3 (12.2.3)<br />

6. Kulturelle und sonstige Sachgüter<br />

M5<br />

= 39.000<br />

m2<br />

M5 (12.2.5)/<br />

Vertrag<br />

s1<br />

Plangebiet<br />

Beschädigung von Erdfunden (kulturelle oder<br />

sonstige Sachgüter)<br />

Plangebiet<br />

(grundsätzlich<br />

möglich<br />

– konkrete<br />

Hinweise<br />

liegen<br />

jedoch nicht<br />

vor)<br />

H6 - Hinweis auf das DSchPflG im Bebauungsplan<br />

erforderlich<br />

- Eine Betroffenheit kultureller<br />

oder sonstiger Sachgüter<br />

wurde bislang nicht<br />

festgestellt, jedoch sind<br />

Funde nach dem DSchPflG<br />

grundsätzlich möglich.<br />

H6 (12.3.6)


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 53<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

6.6 KOSTEN LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER MASSNAHMEN, ZUORDNUNG<br />

5<br />

10<br />

6.6.1 Kostenschätzung<br />

Die Kostenschätzung enthält die für die Durchführung der auf öffentlichen Flächen erforderlichen landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmenkosten. Es wurden keine Grunderwerbskosten berücksichtigt, diese sind ggf. hinzuzusetzen. Zusätzlich<br />

werden grünordnerische Maßnahmen auf den privaten Baugrundstücken festgesetzt.<br />

Soweit Maßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen bereits durch den Erschließungsträger übernommen werden,<br />

sind die hierdurch ausgelösten Kosten hinzuzusetzen.<br />

Pos. Menge Art / Leistung EP (€) GP (€)<br />

1. 2.280 m2 Maßnahme 1:<br />

Pflanzung von Strauchhecken auf privaten Flächen (Gehölze<br />

liefern und anpflanzen, einschl. Bodenvorbereitung,<br />

Düngung, Pflanzensicherungsmaßnahmen, Fertigstellungspflege<br />

[2 Jahre] – mit Unterpflanzung)<br />

(Zuordnung: privat)<br />

2. 40 Stck. Maßnahme 2:<br />

Pflanzung von Straßenbäumen auf öffentlichen Flächen<br />

(Bäume liefern und anpflanzen, einschl. Bodenvorbereitung,<br />

Düngung, Pflanzensicherungsmaßnahmen, Fertigstellungspflege<br />

[2 Jahre] – mit Unterpflanzung)<br />

(Zuordnung: öffentlich)<br />

3. - Maßnahme 3:<br />

Festsetzung einer Mindestdurchgrünung (auf den privaten<br />

Flächen)<br />

(Zuordnung: privat)<br />

4. - Maßnahme 4:<br />

Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Zufahrten,<br />

Verkehrs- und Lagerflächen<br />

(Zuordnung: privat)<br />

5. - Maßnahme 5:<br />

Durchführung von Ersatzmaßnahmen gem. Umweltbericht;<br />

7.850,00 € zzgl. 5 % Nebenkosten<br />

(Zuordnung: öffentlich)<br />

ohne<br />

Ansatz<br />

(s.o.)<br />

ohne<br />

Ansatz<br />

(s.o.)<br />

875,00 35.000,00<br />

- -<br />

- -<br />

8.242,50 8.242,50<br />

6. Zwischensumme: 43.242,50 €<br />

7. Planung, Bauleitung (vorläufig, 12 %): 5.189,10 €<br />

8. Nettobetrag: 48.431,60 €<br />

9. zzgl. 19 % USt. (ab 01.01.2007): 9.202,00 €<br />

10. Bruttobetrag: 57.633,60 €<br />

11. Bruttobetrag, gerundet: 57.600,00 €<br />

Abb. 15: Kostenschätzung<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

6.6.2 Zuordnung<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden wie<br />

folgt zugeordnet:<br />

• zu 67,04 % (entsprechend einer Neuversiegelung von ca. 31.488 m2)<br />

den privaten Bauflächen<br />

• zu 32,96 % (entsprechend einer Neuversiegelung von ca. 15.480 m2)<br />

den öffentlichen Verkehrsflächen<br />

Berechnungsgrundlage:<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Flächenbilanz der PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG<br />

vom 23. Mai 2006: Bauflächen-Neuversiegelung: 31.488 m2;<br />

öff. Verkehrsflächen 15.480 m2<br />

§ 9 Abs. 1a BauGB


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 54<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

7 SCHWIERIGKEITEN BEIM ZUSAMMENSTELLEN DER UNTERLAGEN (GEM. ZIFFER 3A DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

5<br />

Beim Zusammenstellen der Angaben zu diesem Umweltbericht kam es nicht zu Schwierigkeiten, da die relevanten Gutachten<br />

und Fachplanungen bereits vorlagen und / oder die örtlichen Verhältnisse weitestgehend bekannt waren. Eine Auflistung<br />

der verfügbaren und ausgewerteten Quellen ist dem Literatur- und Quellenverzeichnis zu diesem Umweltbericht zu<br />

entnehmen, soweit nicht im <strong>Text</strong> unmittelbar auf diese verwiesen wurde.<br />

10<br />

8 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (GEM. ZIFFER 3B DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

15<br />

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sind ü-<br />

ber den Umfang der fachgesetzlich definierten Vorgaben (z.B. den Auflagen der Baugenehmigungen für die zu errichtenden<br />

Gebäude und Anlagen) hinaus nicht erforderlich.<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

9 ZUSAMMENFASSUNG (GEM. ZIFFER 3C DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

Die Errichtung eines Wohnbaugebietes im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 20.16/00 „Lange Fuhr“ der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong> trägt den vorliegenden Fachplanungen, eingeholten Fachgutachten sowie den durch die Gemeinde als<br />

Planungsträger formulierten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielvorstellungen Rechnung.<br />

Durch die Folgenutzung einer bereits der Natur i.w.S. entzogenen, durch Intensivlandwirtschaft bereits veränderten Fläche<br />

sowie dem flächensparenden Zuschnitt der Baugrundstücke und des Erschließungssystems wird dem baugesetzlich definierten<br />

Planungsgrundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in besonderer Weise entsprochen. Ebenso wird<br />

der fachgesetzlich (u.a. durch das BNatschG, das LNatSchG und das Bundesbodenschutzgesetz) definierte Minimierungsgrundsatz<br />

beachtet.<br />

Auch außerhalb des Plangebietes wird der Umfang der äußeren Erschließung minimiert, da ein unmittelbarer Anschluss an<br />

leistungsfähige Verkehrsachsen (Mittelstraße, Römerstraße und von dort auf die B266, B9) besteht.<br />

Innerhalb des Plangebietes und in seiner Nähe liegen keine Biotop-Vorrangstandorte; schutzwürdige Artenvorkommen<br />

wurden bis auf einen Teillebensraum des Rebhuhns nicht festgestellt. Hierfür werden im Rahmen des Bebauungsplanes<br />

20.16/00 „Lange Fuhr“ durch randliche Grünstrukturen sowie im Rahmen weiterer, in unmittelbarer Nähe liegender Planungen<br />

(u.a. GE II/IV; zu rekultivierende Erdaushubdeponie des Landkreises Ahrweiler) Flächen entwickelt, die die Lebensansprüche<br />

dieser Art in besonderer Weise erfüllen.<br />

Großzügige Grünstrukturen sollen innerhalb des Gebietes die Einbindung der Bebauung in die Umgebung ermöglichen;<br />

auch durch die äußere Durchgrünung mit Straßenbäumen und einen Quartiersplatz sollen die Bauflächen gegliedert werden.<br />

Die Erholungsfunktion für die ortsansässige Bevölkerung ist nicht betroffen; dem Landschaftsbildschutz wird durch<br />

eine umfangreiche und sorgsame Grüneinbindung nach Außen Rechnung getragen. Die Höhenentwicklung der Gebäude<br />

wird auf durch die Festsetzung der zulässigen Geschosse beschränkt. Damit ist die Störwirkung einer vergleichsweise exponierten<br />

Positionierung der Baufläche – auch aus Sicht benachbarter Siedlungsräume von Kripp – minimiert; eine kleinräumige<br />

Störung der Horizontlinie wird sowohl in der Fern-, als auch in der Nahsicht vermieden.<br />

Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen ist abschließend festzustellen, dass das Baugebiet „Lange Fuhr“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Remagen</strong> unter Auflagen und bei Durchführung der vorgeschlagenen grünordnerischen und landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen aus Umweltsicht vertretbar errichtet und betrieben werden kann.


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 55<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

10 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 56<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

15<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (2003): Hinweisen zur Durchführung von Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen im Wald.<br />

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PRETSCHER, P. (1998): Rote Liste der Großschmetterlinge (Macrolepidoptera).- Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />

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Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Nr. 41: 1-184.<br />

SCHEFFER, F. ET P. SCHACHTSCHABEL (1989): Lehrbuch der Bodenkunde - Stuttgart<br />

SCHUMACHER, WOLFGANG (Hrsg.) (1995): Atlas der Farn- und Blütenpflanzen des Rheinlandes (mit Anmerkungen zu<br />

ausgewählten Sippen) - Bonn<br />

SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C. & E. SCHRÖDER (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000.-<br />

Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53, 560 S.<br />

STADT REMAGEN (2002): Landschaftsplanung zum FNP, Bearb.: C. Schnug-Börgerding<br />

STADT REMAGEN (2004): Vergleichende Betrachtung der Kompensationswirkungen landespflegerischer<br />

Kompensationsräume, Bearb.: BFL Landschaftsarchitektur, Stand vom 01. Dezember<br />

2004.<br />

20


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 57<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

11 FOTODOKUMENTATION<br />

5<br />

Abb. 16: Schrägluftbild von Westen<br />

Abb. 17: Plangebiet von Nordwesten<br />

10<br />

Abb. 18: Aufgegebene, verbuschte Parzelle mit Gehölzaufwuchs


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 58<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Abb. 19: Überblick über das UG, Getreideäcker<br />

im Hintergrund kleinere Baumgruppen und Strauchbestände<br />

10<br />

Abb. 20: Teilbereich der ackerbaulich genutzten, strukturarmen Flächen<br />

Einzige Vertikalstruktur abseits der bebauten Bereiche ist ein baumförmiges Exemplar des Schwarzen Holunders (Sambucus<br />

nigra)<br />

Abb. 21: Schmale, von Gräsern dominierte Vegetationsstreifen zwischen Äckern<br />

und Wirtschaftsweg


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 59<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Abb. 22: Grünlandfläche am Ortsrand von Kripp, teilweise gemäht<br />

Beobachtungsort des Rebhuhns<br />

Abb. 23: Rosenkultur in Nachbarschaft zu alter Gartenparzelle<br />

(links im Bild)<br />

10<br />

Abb. 24: Gehölze/Gebüsche auf ehemaliger Gartenparzelle, gepflanzte Hecke<br />

(links im Bild), spontane Brombeergebüsche (rechts im Bild) und Gehölzgruppe aus gepflanzten und spontan aufkommenden<br />

Gehölzarten (Hintergrund). Lebensraum von u.a. Dorn- und Klappergrasmücke, Amsel, Heckenbraunelle<br />

15


STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 60<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

12 FESTSETZUNGSVORSCHLÄGE<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

12.1 ALLGEMEINE GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN<br />

Im Bebauungsplan werden Flächen für die Erhaltung sowie die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

festgesetzt.<br />

Alle Pflanzungen auf diesen im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Flächen sind spätestens in der zweiten<br />

Pflanzperiode nach Fertigstellung des Bauabschnittes (Abnahme) der Erschließungsstraße (öffentliche Maßnahmen) bzw.<br />

nach Bezugsfertigkeit der Gebäude (private Maßnahmen) durchzuführen. Eine fachgerechte Pflanzung bzw. Einsaat<br />

schließt Bodenverbesserungs- sowie Pflanzensicherungsmaßnahmen mit ein. Ausgefallene Gehölze sind spätestens in der<br />

darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen.<br />

Für alle zu pflanzenden Bäume und Sträucher werden, wenn nicht gesondert aufgeführt, folgende Mindestsortierungen<br />

vorgeschrieben:<br />

• Bäume I. Ordnung: Heister, 150 - 175 cm hoch<br />

• Bäume II. Ordnung: Heister, 125 - 150 cm hoch<br />

• Straßenbäume: Hochstämme, 18 - 20 cm Stammumfang<br />

• Obstbäume: Hochstämme, 8 - 10 cm Stammumfang<br />

• Sträucher: 2 x verpflanzt, ohne Ballen, 100 - 125 cm hoch<br />

25<br />

30<br />

35<br />

Bei den im Rahmen der grünordnerischen Vorgaben festgesetzten Pflanzungen sind – soweit nicht anders festgesetzt –<br />

mindestens 50 % der Gesamtpflanzenanzahl aus den in den Pflanzenlisten aufgeführten Arten zu verwenden.<br />

Der Anteil der Nadelgehölze auf privaten Grundstücken darf 10 % der Gesamtanzahl angepflanzter Gehölze nicht überschreiten.<br />

Bei der Pflanzung von Hecken sind ausschließlich Laubholzarten zu verwenden. Dazu werden solche der Liste „F“<br />

empfohlen.<br />

Für die Begrünung von Fassaden werden die in Liste „D“ enthaltenen Schling- und Kletterpflanzen empfohlen. Die Bepflanzung<br />

von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Feuerwehr ist ausschließlich mit Rasen, Wieseneinsaat oder<br />

Bodendeckern zulässig.<br />

40<br />

12.2 FESTSETZUNGEN ÜBER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT IM<br />

PLANGEBIET<br />

12.2.1 Anlage von Strauchhecken (Maßnahme 1)<br />

45<br />

50<br />

Entsprechend dem Planeintrag in der Planurkunde sind die an der Nord- und Westgrenze des Baugebietes befindlichen<br />

Außengrenzen der privaten Grundstücksflächen mit 3,00 m breiten Gehölzpflanzungen abzupflanzen und dauerhaft zu<br />

unterhalten. Diese sind ausschließlich aus Bäumen II. Ordnung gemäß Liste „B“ (10 % der Pflanzenanzahl) und Sträuchern<br />

gemäß Liste „C“ (90 % der Pflanzenanzahl) anzulegen.<br />

Die Pflanzstreifen sind im Dreiecksverband mit mind. 1,00 m Reihen- und mind. 1,50 m Pflanzabstand anzulegen. Die Reihenanzahl<br />

darf zwei auf ganzer Länge durchgehender Pflanzreihen nicht unterschreiten. Zur Erzielung eines möglichst natürlichen<br />

Gesamteindrucks wird auf die Vorgabe eines Pflanzschemas verzichtet. Hinsichtlich Sortierung, Pflege, etc. gelten<br />

die Vorgaben gem. „Allgemeine grünordnerische Festsetzungen“.<br />

55<br />

60<br />

12.2.2 Pflanzung von Straßenbäumen (Maßnahme 2)<br />

Auf den in der Planurkunde entsprechend dargestellten Standorten sind hochstämmige Laubbäume einheimischer Arten<br />

(oder Sorten hieraus) der Liste „G“ zu pflanzen. Die Baumstandorte können – sofern dies technische Gründe im Zuge der<br />

Bauausführung bedingen – um bis zu 15,00 m verschoben werden. Im übrigen gelten die Vorgaben gem. „Allgemeine<br />

grünordnerische Festsetzungen“.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

12.2.3 Mindestdurchgrünung privater Flächen (Maßnahme 3)<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Je 200 m 2 überschrittener nicht überbaubarer privater Grundstücksflächen sind mindestens<br />

• 1 Baum I. Ordnung gem. Liste „A“<br />

oder<br />

• 1 Baum II. Ordnung gem. Liste „B“<br />

oder<br />

• 2 Obstbäume gem. Liste „E“<br />

und jeweils zusätzlich<br />

• 5 Sträucher gem. Liste „C“<br />

zu pflanzen. Die übrigen nicht überbaubaren Flächen der privaten Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.<br />

12.2.4 Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Zufahrten und Verkehrsflächen (Maßnahme 4)<br />

20<br />

Private Zufahrten und Verkehrsflächen sind mit wasserdurchlässigen (versickerungsaktiven) Materialien zu befestigen (wie<br />

wassergebundene Decke, HGT-Decke (hydraulisch gebundene Tragschicht), Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässiges<br />

Pflaster (z.B. aus Einkornbeton), Rasengittersteine, Schotterrasen oder vergleichbare Materialien).<br />

25<br />

12.2.5 Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong> (Maßnahme 5)<br />

Die im Anhang 1 zum Umweltbericht beschriebenen Ersatzmaßnahmen sind auf einer Gesamtfläche von 3,9000 ha auszuführen.<br />

Näheres regelt ein gesonderter Vertrag.<br />

30<br />

12.3 HINWEISE<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

60<br />

12.3.1 Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet (Hinweis 1)<br />

Das anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf den einzelnen Grundstücken zurückzuhalten, zu verwerten oder<br />

zu versickern. Dazu sind primär Rasenflächen als flache Mulden anzulegen, in die das Niederschlagswasser geleitet wird<br />

und durch die belebte Bodenzone versickern kann. Erforderlichenfalls kann unter der Mulde eine Kiespackung zur Einlagerung<br />

des zu versickernden Niederschlagswassers vorgesehen werden. Eine gezielte Einleitung von Niederschlagswasser in<br />

den Untergrund, z.B. über Rigolen oder Sicherschächte, ist nicht zulässig. Nebenanlagen wie Stellplätze, Zufahrten, Hofflächen<br />

usw. sind mit versickerungsfähigem Material zu befestigen wie wassergebundener Decke, Rasengittersteine, Schotterrasen<br />

oder vergleichbare Materialien.<br />

Ist eine vollständige Versickerung nachweislich teilweise oder gar nicht möglich, soll das überschüssige Niederschlagswasser<br />

unter Zwischenschaltung zentraler Rückhaltungen / Versickerungsanlagen mittelbar oder unmittelbar abgeleitet werden.<br />

Für die Ableitung sollen die Gräben / Rinnen so ausgebildet sein, dass auch dort Teilwassermengen versickern können.<br />

Nur wenn die oben genannten Verfahrensweisen nicht möglich sind, darf das Niederschlagswasser in andere dafür<br />

zugelassene Anlagen eingeleitet werden. Zusätzlich zur Flächenversickerung wird die Sammlung der anfallenden Niederschlagswässer<br />

in Zisternen und die Verwendung als Brauchwasser (z.B. zur Gartenbewässerung) ausdrücklich empfohlen.<br />

12.3.2 Schutz des Oberbodens (Hinweis 2)<br />

Gemäß § 202 BauGB ist Oberboden (Mutterboden) in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung<br />

zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen bezüglich des Umgangs mit Boden enthalten die DIN 18 300 und<br />

18 915.<br />

12.3.3 Schutz von Pflanzenbeständen (Hinweis 3)<br />

Für die Abwicklung der Bauarbeiten gilt die DIN 18 920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen<br />

bei Baumaßnahmen“.


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12.3.4 Grenzabstände für Pflanzen (Hinweis 4)<br />

Für die Bepflanzung der öffentlichen und privaten Flächen ist das Nachbarrechtsgesetz zu beachten.<br />

5<br />

10<br />

12.3.5 Herstellung von Pflanzungen (Hinweis 5)<br />

Bei allen Pflanzungen ist die DIN 18 916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Pflanzen und Pflanzarbeiten“ zu beachten.<br />

12.3.6 Bodendenkmalpflegerische Belange (Hinweis 6)<br />

Erd- und Bauarbeiten sind der zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen. Funde (Erdverfärbungen, Mauerreste, Knochen,<br />

u.ä.) müssen unverzüglich gemeldet werden.<br />

15<br />

12.4 PFLANZENLISTEN<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

60<br />

Liste „A“ - Bäume I. Ordnung<br />

Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />

Acer platanoides - Spitzahorn<br />

Fraxinus excelsior - Esche<br />

Quercus petraea - Traubeneiche<br />

Tilia cordata - Winterlinde<br />

Liste „B“ - Bäume II. Ordnung<br />

Acer campestre - Feldahorn<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Juglans regia - Walnußbaum<br />

Populus tremula - Zitterpappel<br />

Prunus avium - Vogelkirsche<br />

Prunus padus - Traubenkirsche<br />

Salix caprea - Salweide<br />

Sorbus aucuparia - Eberesche<br />

Sorbus torminalis - Elsbeere<br />

Liste „C“ - Sträucher<br />

Cornus sanguinea - Blutroter Hartriegel<br />

Corylus avellana - Hasel<br />

Crataegus monogyna - Weißdorn<br />

Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen<br />

Lonicera xylosteum - Heckenkirsche<br />

Rhamnus catharticus - Kreuzdorn<br />

Rosa canina - Hundsrose<br />

Rosa tomentosa - Filzrose<br />

Salix caprea - Salweide<br />

Salix purpurea - Purpurweide<br />

Sambucus nigra - Holunder<br />

Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball<br />

Liste „D“ - Schling- und Kletterpflanzen<br />

Clematis i. A. - Waldrebe<br />

Fallopia aubertii - Knöterich<br />

Hedera helix - Efeu<br />

Hydrangea petiolaris - Kletterhortensie<br />

Lonicera i. A. - Heckenkirsche (kletternde Arten)<br />

Parthenocissus i. A. - Wilder Wein<br />

Vitis coignetiae - Wilder Wein<br />

Vitis cult. - Weinrebe<br />

Wisteria i. A. - Blauregen<br />

(oder Sorten aus den vorgenannten Arten)


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STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

15<br />

Liste „E“ - Streuobst<br />

Apfelsorten:<br />

Baumanns Renette Goldpramäne Landsberger Renette<br />

Bittenfelder Sämling Grafensteiner Ontario<br />

Bohnapfel Jakob Fischer Winterrambour<br />

Boskoop Jakob Lebel Zuccalmaglios Renette<br />

Danziger Kantapfel Kaiser Wilhelm<br />

Birnensorten:<br />

Alexander Lucas Gellerts Butterbirne Williams Christ<br />

Clapps Liebling<br />

Gute Luise<br />

Conference<br />

Vereinsdechantbirne<br />

zusätzlich weitere landschaftstypische Sorten und Obst der Arten:<br />

Zwetsche / Pflaume / Mirabelle / Walnuß sowie Süßkirsche<br />

und Wildobstarten (wie Wildapfel, Wildbirne, Speierling, Mispel)<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

Liste „F“ - Heckenpflanzen<br />

Acer campestre - Feldahorn<br />

Berberis i. A. - Sauerdorn (nur grünblättrige Sorten)<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Cornus sanguinea - Blutroter Hartriegel<br />

Crataegus monogyna - Weißdorn<br />

Fagus sylvatica - Buche<br />

Ligustrum vulgare i. S. - Liguster, Rainweide<br />

Viburnum opulus - Schneeball<br />

Liste „G“ - Straßenbäume<br />

Acer campestre ‚Elsrijk’ - Feldahorn ‚Elsrijk’<br />

Acer platanoides ‚Columnare’, Typen I – III - Spitzahorn ‚Columnare’, Typen I - III<br />

Acer pseudoplatanus ‚Erectum’ - Bergahorn ‚Erectum’<br />

Amelanchier arborea ‚Robin Hill’ - Baumartige Felsenbirne ‚Robin Hill’<br />

Carpinus betulus ‘Frans Fontaine’ - Säulenhainbuche ‚Frans Fontaine’<br />

Crataegus lavallei ‚Carrierii’ - Apfeldorn ‚Carrierii’<br />

Pyrus calleryana ‚Chanticleer’ - Wildbirne ‚Chanticleer’<br />

Tilia cordata ‚Greenspire’ - Winterlinde ‚Greenspire’*<br />

* nur für Sammelstraßen und Platzaufweitungen


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STAND: 24. MAI 2006<br />

13 ANLAGEN: ERSATZFLÄCHENNACHWEIS MIT EINZELBESCHREIBUNG DER PROJEKTFLÄCHEN<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

13.1 TEILFLÄCHEN 9 UND 10: WALDRAND UND ALTHOLZ O BÜSCHMARHOF<br />

Flächennummer: 3b<br />

Aufnahmedatum: 14.07.2004 / 27.07.2004<br />

Objekt-Nr. BK: -<br />

§24-Flächen: -<br />

FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />

FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />

Naturnähe:<br />

bedingt naturnah<br />

Aufwertung:<br />

ja<br />

Kompensation für Offenlandarten: bedingt (Waldrandbereich)<br />

Biotopvernetzung: Entwicklung von Biotoptypen (Laubwälder mittlerer Standorte und ihre Mäntel)<br />

Beschreibung: Altholzbestand mit Eichen (Quercus petraea), Kiefern (Pinus sylvestris) und weiteren Baumarten<br />

im Unterstand (Hainbuche, Esche), stehendes und liegendes Totholz. Übergang zur<br />

Feldflur (Getreideacker) mit vorgelagerten Gebüschen, Kraut- und Staudensäumen. Zwischen<br />

Saum und Acker verläuft ein unbefestigter Weg („Grasweg"). Exposition N, Neigung<br />

eben, Bodenfeuchte überwiegend frisch.<br />

Beeinträchtigungen: Eintrag von Bioziden und Nährstoffen aus dem Ackerbereich, standortfremde Holzarten, alter<br />

Laufpfad im Altholzbestand.<br />

Flora/Vegetation: Mischwald mit Kiefern (Pinus sylvestris), Stiel- und Traubeneiche (Quercus robur, Q. petraea),<br />

Hainbuche (Carpinus betulus), Brombeere, Vogel-Kirsche, Wald-Geißblatt, Flattergras, Dolden-Habichtskraut<br />

(Hieracium umbellatum), Wiesen-Wachtelweizen, Salbei-Gamander. Im<br />

Saum mehrere Gehölzarten, z.B. Hainbuche, Sand-Birke, Trauben- und Schwarzer Holunder<br />

(Sambucus racemosa, S. nigra), Hasel (Corylus avellana), Eberesche, Eingriffliger Weißdorn<br />

(Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa) und Brombeere. Bestandsbildende krautige<br />

Pflanzen: Brennessel (Urtica dioica), Klebkraut (Galium aparine), Große Sternmiere (Stellaria<br />

holostea), Weiches Honiggras (Holcus mollis).<br />

Weitere Arten: Zaunrübe (Bryonia dioica), Drahtschmiele, Tüpfel-Hartheu (Hypericum perforatum), Knotige<br />

Braunwurz (Scrophularia nodosa).<br />

Fauna:<br />

Großes Ochsenauge (Maniola jurtina)<br />

Maßnahmen: Waldrand: Buchtige Zurücknahme der Bestockung, im NO Entnahme des Nadelholzes,<br />

Pflanzung von standortsheimischen Strauch- und Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen<br />

Etablierung. Anlage von gehölzfreien Saumzonen (mind. 20 % Flächenanteil), periodische<br />

Pflege {Verbreiterung des bereits vorhandenen Saumes, Schaffung eines unregelmäßigen,<br />

buchtigen Grenzlinienverlaufes, Förderung krautiger Strukturen. Sporadische Pflege<br />

(Mahd der krautigen Zonen, Rücknahme einzelner Gehölze nötig). Ein vorgelagerter Grünlandstreifen<br />

zwischen Acker und Waldrand ist als Puffer wünschenswert}.<br />

Altholz: Auswahl und Markierung von Altbäumen, Erhalt der ausgewählten Bäume bis zur<br />

Zerfallsphase, Nutzungsverzicht auf vorhandenes Totholz > besondere Maßnahmenintensität<br />

zur Verkehrssicherungspflicht notwendig {aufgrund der Parzellengröße sollte die gesamte<br />

Fläche – soweit möglich – der Tot- und Altholzförderung dienen}<br />

Sonstiges: -


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STAND: 24. MAI 2006<br />

13.2 TEILFLÄCHE 24: „SCHEIDSKOPF"<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

Flächennummer: 8x<br />

Aufnahmedatum: 07.07.2004, 24.07.2004<br />

Objekt-Nr. BK: 5409-1015 (Bewertung „Schongebiet")<br />

§24-Flächen:<br />

9b (Felsfluren/Trockenrasen), 11 (Blockschutthalden oder Schluchtwälder), z.T.<br />

FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />

FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />

Naturnähe:<br />

ja<br />

Aufwertung:<br />

ja (abseits der §24-Flächen)<br />

Kompensation für Offenlandarten: ja<br />

Biotopvernetzung: Entwicklung von Biotoptypen (Felsen, Gesteinshalden, Pioniervegetation, Ruderalfluren,<br />

Trockenrasen und Trockengebüschen)<br />

Beschreibung: Ehemaliger Basaltsteinbruch mit anstehenden Felspartien (besonnt und beschattet), Felsfluren,<br />

Trockenrasenfragmenten, Grünland mittlere Standorte, Gebüsche mittlerer Standorte<br />

sowie gemäßigte Trockengebüsche, Vorwaldstadien. Der alte Steinbruchbereich ist eingebettet<br />

in Wälder mittlerer Standorte.<br />

Beeinträchtigungen: Im Sinne einer Offenhaltung: Zunehmende Verbuschung des Offenlandes, fortschreitende Beschattung<br />

eines Teiles der senkrechten Felspartien durch Baumbewuchs, geringes Besucheraufkommen<br />

Flora/Vegetation: Vielfältiger Komplex unterschiedlicher Lebensraumtypen, Vegetationseinheiten u.a.Alysso-<br />

Sedion albi, Berberidion, Prunetalia, Arrhenatheretea<br />

Bestandsbildende Arten: Trauben-Eiche, Schlehe, Eingriffliger Weißdorn, Hunds-Rose (Rosa<br />

canina), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Besenginster,<br />

Rotes Straußgras (Agrostis tenuis), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Land-<br />

Reitgras (Calamagrostis epigeios) Schafgarbe, Ausdauerndes Bingelkraut (Mercurialis perennis),<br />

Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus), Natternkopf (Echium vulgare), Salbei-Gamander,<br />

Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla<br />

tabernaemontani), Tüpfelfarn (Polypodium vulgare, beschattete Felspartien).<br />

Dazu: Nordischer Streifenfarn (Asplenium septentrionale), Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea),<br />

Thymian (Thymus pulegioides), Felsen-Fetthenne (Sedum reflexum), Weiße Fetthenne<br />

(Sedum album), Pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia), Bärenschote<br />

(Astragalus glycyphyllos), Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes), Wundklee<br />

(Anthyllis vulneraria), Ausdauerndes Knäuelkraut (Scleranthus perennis), Sprossendes Nelkenköpchen<br />

(Petrorhagia prolifera), Berg-Klee (Trifolium montanum), Els- und Mehlbeere<br />

(Sorbus torminalis, S. aria), Mispel (Mespilus germanicus).<br />

Fauna:<br />

Grünspecht (Picus viridis), Zaunkönig, Fitis, Mönchsgrasmücke, Hausrotschwanz (Phoenicurus<br />

ochruros, Angabe BK-RP), Habicht (Angabe LP <strong>Remagen</strong>)<br />

Blindschleiche (Angabe BK-RP)<br />

Großes Ochsenauge, Großer Kohlweißling, Admiral (Vanessa atalanta), Nachtigall-<br />

Grashüpfer (Chorthippus biguttulus), Brauner Grashüpfer (Chorthippus brunneus)<br />

Maßnahmen: Zurücknahme des Pionierbewuchses, Freistellen von Fels- und Böschungsbereichen, Begünstigung<br />

besonderer Einzelbäume und Baumgruppen, periodische Pflege, Entwicklungszeitraum:<br />

kurz- bis mittelfristig {sukzessive Entbuschung von Teilflächen, tlw. Freistellung<br />

senkrechter Felspartien}<br />

Sonstiges:<br />

Im Komplex mit 8a, 8c, 9b. Fläche 29 (Tab. 9, „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" des LP REMAGEN).


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STAND: 24. MAI 2006<br />

13.3 TEILFLÄCHE 34: WALDRAND W CALMUTH<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Flächennummer: 14b<br />

Aufnahmedatum: 11.07.2004<br />

Objekt-Nr. BK: -<br />

§24-Flächen: -<br />

FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />

FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />

Naturnähe:<br />

bedingt<br />

Aufwertung:<br />

ja<br />

Kompensation für Offenlandarten: bedingt (Waldrandstruktur und Grünland bereits vorhanden)<br />

Biotopvernetzung: -<br />

Beschreibung: Waldrand im Übergang von Laubwald (tlw. 14a) zu Waldwiese. Tlw. dichte Gebüschgruppen,<br />

tlw. überwiegend krautige Bereiche. Bodenfeuchte frisch bis wechselfeucht.<br />

Beeinträchtigungen: (Grünland unregelmäßig gepflegt)<br />

Flora/Vegetation: Bestände der Prunetalia, Grünlandanteile Molinio-Arrhenatheretea. Bestandsbildend<br />

Schlehe, Brombeere, Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Schafgarbe (Achillea millefolium)<br />

u.a.<br />

Fauna:<br />

Großes Ochsenauge (Maniola jurtina), Gewöhnliche Strauchschrecke, Großes Heupferd (Tettigonia<br />

viridissima)<br />

Maßnahmen: Buchtige Zurücknahme der Bestockung, Pflanzung von standortsheimischen Strauch- und<br />

Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung, Anlage von gehölzfreien Saumzonen<br />

(mind. 20 % Flächenanteil), periodische Pflege {bei Einbeziehung der Waldwiese in<br />

Pflegemaßnahmen fließender Übergang Grünland – Wald möglich}<br />

Sonstiges:<br />

Einbeziehung der kompletten Waldwiese in Pflegemaßnahmen wünschenswert.


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STAND: 24. MAI 2006<br />

13.4 TEILFLÄCHE 45: FICHTENFORST N FORSTHAUS ERLENBUSCH<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Flächennummer: 18b/y<br />

Aufnahmedatum: 16.07.2004<br />

Objekt-Nr. BK: -<br />

§24-Flächen: -<br />

FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />

FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />

Naturnähe:<br />

naturfern<br />

Aufwertung:<br />

ja<br />

Kompensation für Offenlandarten: nein<br />

Biotopvernetzung: -<br />

Beschreibung: Älterer, geschlossener Fichtenforst in flacher Hanglage, tlw. unterwuchsreich.<br />

Beeinträchtigungen: Nadelholzforst<br />

Flora/Vegetation: Forstgesellschaft mit Fichte und wenigen eingestreuten Laubbäumen (Esche, Sandbirke),<br />

im Unterstand Klebkraut, Schwarzer Holunder, Brombeere, Brennessel, Efeu, Waldrebe,<br />

Waldmeister, Sauerklee (Oxalis acetosella), Gemeiner Wurmfarn, Ruprechtskraut (Geranium<br />

robertianum), Hexenkraut, Einblütiges Perlgras, Kleinblütiges Springkraut<br />

Fauna:<br />

Mönchsgrasmücke, Gemeine Strauchschrecke<br />

Maßnahmen: Einbringung von Buchen in truppweiser Einmischung auf 30 % der Fläche im Voranbau unter<br />

die Nadelbäume, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung, kurzfristige Einbringungsmöglichkeit<br />

gegeben {komplette Umwandlung in standortgerechten Laubwald (Buchenwald<br />

mittlerer Standorte) mit langfristiger Entwicklung und Sicherung von Alt- und<br />

Totholzanteilen}<br />

Sonstiges: -<br />

30


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STAND: 24. MAI 2006<br />

13.5 TEILFLÄCHE 47: WALDRAND SW FRONHOF<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

Flächennummer: 18d<br />

Aufnahmedatum: 03.08.2004<br />

Objekt-Nr. BK: -<br />

§ 24-Flächen: -<br />

FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code):<br />

Naturnähe:<br />

bedingt<br />

Aufwertung:<br />

ja<br />

Kompensation für Offenlandarten: bedingt<br />

Biotopvernetzung: -<br />

Beschreibung:<br />

Beeinträchtigungen: -<br />

Flora/Vegetation:<br />

Waldrand (Laubwald), mit vorgelagertem Stauden- und Krautsaum (dieser sporadisch gemäht)<br />

entlang eines Wirtschaftsweges, durch diesen von Getreideacker getrennt. N-<br />

exponierte Lage.<br />

Gehölzbestand mit Charakterarten des Carpinion (Vogelkirsche, Feldahorn), weitere Gehölze:<br />

Stiel-Eiche (Quercus robur), Schwarzer Holunder, Sal-Weide (Salix caprea), Korb-Weide<br />

(Salix viminalis), Hainbuche, Waldrebe, Efeu. Dazu: Brombeere, Kleinblütiges Springkraut,<br />

Hexenkraut, Echte Nelkenwurz, Rote Zaunrübe (Bryonia dioica).<br />

Stauden- und Krautsaum: Weißklee (Trifolium repens), Breit-Wegerich (Plantago major), Glatthafer, Knäuelgras, Rapunzel-Glockenblume<br />

(Campanula rapunculus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Gewöhnliche<br />

Kratzdistel (Cirsium vulgare), Huflattich (Tussilago farfara), Kriechender Hahnenfuß<br />

(Ranunculus repens), Vogelwicke (Vicia sepium), Wald-Zwenke, Wilde Möhre (Daucus carota),<br />

Beinwell (Symphytum officinale), Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina).<br />

Fauna:<br />

Maßnahmen:<br />

Sonstiges: -<br />

Mäusebussard (Sitzwarte), Großer Buntspecht.<br />

Buchtige Zurücknahme der Bestockung, Pflanzung von standortsheimischen Strauch- und<br />

Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung. Anlage von gehölzfreien Saumzonen<br />

(mind. 20 % Flächenanteil), periodische Pflege {-}


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STAND: 24. MAI 2006<br />

13.6 TEILFLÄCHEN 52 UND 53: FICHTENFORST NW BANDORF<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

Flächennummer: 20a<br />

Aufnahmedatum: 27.07.2004<br />

Objekt-Nr. BK: -<br />

§24-Flächen: -<br />

FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />

FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />

Naturnähe:<br />

naturfern<br />

Aufwertung:<br />

ja<br />

Kompensation für Offenlandarten: bedingt (Waldrand)<br />

Biotopvernetzung: -<br />

Beschreibung: 83-jähriger Nadelforst in leichter Hanglage auf frischen bis (in kleinen Teilen) feuchten/quelligen<br />

Böden. Geschlossener Bestand, in Teilen unterwuchsreich. Im Osten quelligfeuchter<br />

Eschenbestand mit Quellsümpfen und Bachlauf, im Süden Grünland mit Streuobstbestand<br />

angrenzend. Zum Grünland hin tlw. Waldmantel / -saum.<br />

Beeinträchtigungen: Standortfremde Baumarten (Fichte, Lärche) auf Laubwaldstandort.<br />

Flora/Vegetation: Forstgesellschaft mit Fichte und (horstweise) Lärche, daneben wenig Sandbirke, Waldrebe.<br />

Strauch- und Krautschicht: Brombeere, Hasel, Eingriffeliger Weißdorn, Wald-Engelwurz<br />

(Angelica sylvestris), Zitterpappel (Populus tremula, Waldrandbereich), Frauenfarn, Gemeiner<br />

Wurmfarn, Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Maiglöckchen, Wald-Zwenke, Dunkles<br />

Lungenkraut, Vielblütige Weißwurz, Gundermann (Glechoma hederacea), Wald-Segge, Hexenkraut,<br />

Flutender Schwaden (Glyceria fluitans), Breitblättrige Sumpfwurz (Epipactis helleborine,<br />

1 Ex.).<br />

Benachbart: Eschenbestand mit Quellmulden: Esche, etwas Fichte, Brennessel, Gundermann,<br />

Sauerklee, Fuchs´ Kreuzkraut, Flattergras, Waldmeister, Einblütiges Perlgras, Flutender<br />

Schwaden, Hasel, Schwarzerle (Alnus glutinosa), Große Sternmiere, Hexenkraut, Brombeere,<br />

Wald- und Winkel-Segge, Ruprechtskraut, Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium<br />

oppositifolium), Frauenfarn, Gemeiner Wurmfarn, Seidelbast, Stechpalme, Dunkles Lungenkraut,<br />

Vielblütige Weißwurz, Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia), Plagiomnium<br />

undulatum (ein Laubmoos).<br />

Fauna:<br />

Zaunkönig, Amsel, Kohlmeise<br />

Maßnahmen: {Fichtenforst} sukzessive Entnahme der Nadelhölzer, dem Standortsmosaik entsprechende<br />

Pflanzung von Esche, Erle, Bergahorn und Buchen (Erle/Esche entlang Bachlauf/Quellmulde<br />

angrenzende Bereiche Bergahorn, Esche, Buche), Sicherung bis zur vollständigen Etablierung.<br />

{Waldrand} buchtige Zurücknahme der Bestockung, Entnahme des Nadelholzes, Pflanzung<br />

von standortsheimischen Strauch- und Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung,<br />

Anlage von gehölzfreien Saumzonen (mind. 20 % Flächenanteil), periodische Pflege,<br />

Entwicklungszeitraum kurz bis mittelfristig. {Entfernung der standortfremden Arten, Entwicklung<br />

in Richtung der potentiellen natürlichen Vegetation (in erster Linie Buchenwaldgesellschaften,<br />

kleinflächig Quellwälder, z.B. das Carici remotae-Fraxinetum}.<br />

Sonstiges:<br />

Der Eschenbestand zwischen der betroffenen Fläche und dem Bachlauf sollte in die Maßnahmen<br />

mit einbezogen werden (hier Entnahme einzelner Nadelhölzer, eventuell Entfernung<br />

der alten Brunnenanlagen).

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