Text - Stadt Remagen
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Planstand<br />
vom 24. Mai 2006<br />
B F L<br />
BÜRO FÜR<br />
FREIRAUMPLANUNG<br />
UND LANDSCHAFTS-<br />
ARCHITEKTUR
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 2<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“<br />
GEM. §§ 14 (1), 40 DES LANDESNATURSCHUTZGESETZES RHEINLAND-PFALZ – LNATSCHG<br />
VOM 28. SEPTEMBER 2005<br />
ZUM BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ DER STADT REMAGEN<br />
Erstellt im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong><br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Remagen</strong>, Bauabteilung, Referat Ortsplanung,<br />
Bachstraße, 53424 <strong>Remagen</strong><br />
durch<br />
B F L<br />
B Ü R O F Ü R F R E I R A U M P L A N U N G<br />
U N D L A N D S C H A F T S A R C H I T E K T U R<br />
DIPL.-ING. REINHOLD LANGEN<br />
FREIER GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKT BDLA-IFLA<br />
DURCH DIE ARCHITEKTENKAMMER RHEINLAND-PFALZ ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER<br />
FÜR DIE BEGUTACHTUNG DER LEISTUNGEN DER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND DER LANDSCHAFTSPLANUNG<br />
DURCH DIE LANDWIRTSCHAFTSKAMMER RHEINLAND-PFALZ ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER<br />
FÜR NATUR-, LANDSCHAFTS- UND ARTENSCHUTZ SOWIE FÜR GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU<br />
In der Au 25<br />
53424 <strong>Remagen</strong>-Unkelbach<br />
Tel.: 0 26 42/10 05 Fax: 0 26 42/10 06<br />
www.bfl-landschaftsarchitektur.de<br />
info@bfl-landschaftsarchitektur.de<br />
Bearbeitet: Dezember 2005 – Mai 2006<br />
Planungsstand: 24. Mai 2006<br />
Dokument: 1101063.doc
INHALT<br />
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 3<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
1 Aufstellungsvermerk _______________________________________________________________6<br />
2 Vorbemerkungen / Ursache und Anlass der Planung __________________________________6<br />
3 Vorhaben und umweltrelevante Wirkfaktoren _________________________________________8<br />
3.1 Art und Umfang des Vorhabens (gem. Ziffer 1 der Anlage zum BauGB) _____________8<br />
3.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen (gem. Ziffer 1 der Anlage zum<br />
BauGB) ______________________________________________________________________10<br />
3.2.1 Angaben zum Standort 10<br />
3.2.2 Bedarf und Nachfrage 10<br />
3.2.3 Geprüfte Standortalternativen 10<br />
3.3 Vom Vorhaben ausgehende Wirkfaktoren _______________________________________11<br />
3.3.1 Emissionen 11<br />
3.3.2 Abfälle 11<br />
3.3.3 Abwasser / Niederschlagswasser 12<br />
3.3.4 Wasserverbrauch 12<br />
3.3.5 Inanspruchnahme von Boden 12<br />
3.3.6 Nutzung und Gestaltung von Naturgütern 13<br />
4 Beschreibung und Bewertung der Umwelt (gem. Ziffer 2 der Anlage zum BauGB) ______14<br />
4.1 Schutzgüter __________________________________________________________________14<br />
4.1.1 Menschen 14<br />
4.1.2 Pflanzen und Tiere 14<br />
4.1.3 Geologie / Boden 15<br />
4.1.4 Wasser 16<br />
4.1.5 Klima / Luft 17<br />
4.1.6 Landschaft 18<br />
4.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 20<br />
4.2 Planungsvorgaben / Schutzstatus (gem. Ziffer 1b der Anlage zum BauGB)_________22<br />
4.2.1 Fachplanungen, Fachgesetze 22<br />
4.2.2 NATURA 2000 / FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung 25<br />
4.3 Wechselwirkungen und Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben ______________35<br />
4.3.1 Raumnutzungen 35<br />
4.3.2 Wechselwirkungen, Sekundärwirkungen 35<br />
4.3.3 Entwicklungsprognose, Status-quo-Prognose 35<br />
4.3.4 Vorbelastungen 36<br />
5 Umweltbezogene und gestalterische Zielvorstellungen (gem. Ziffer 2c, 2d der Anlage zum<br />
BauGB) __________________________________________________________________________37<br />
5.1 Anforderungen an den Bebauungsplan aus Umweltsicht _________________________37<br />
5.1.1 Menschen 37<br />
5.1.2 Pflanzen und Tiere 37<br />
5.1.3 Geologie / Boden 37<br />
5.1.4 Wasser 38<br />
5.1.5 Klima / Luft 38<br />
5.1.6 Landschaft 38<br />
5.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 38<br />
5.2 Abweichungen von den Zielvorstellungen und Begründung ______________________38<br />
5.2.1 Allgemeine Zielvorstellungen 38<br />
5.2.2 Zielvorstellungen im Baugebiet 39<br />
6 Erhebliche Umweltauswirkungen und Massnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum<br />
Ausgleich ________________________________________________________________________40<br />
6.1 Schutzgüter __________________________________________________________________40<br />
6.1.1 Menschen 40
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 4<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
6.1.2 Tiere und Pflanzen 40<br />
6.1.3 Boden 40<br />
6.1.4 Wasser 41<br />
6.1.5 Klima / Luft 41<br />
6.1.6 Landschaft 41<br />
6.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 41<br />
6.2 Wechselwirkungen ____________________________________________________________42<br />
6.3 Massnahmenkatalog (gem. Ziffer 2c der Anlage zum BauGB) _____________________42<br />
6.3.1 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (Zielsystem) 42<br />
6.3.2 Hinweise 42<br />
6.4 Flächenbedarf ________________________________________________________________43<br />
6.5 Eingriffsbewertung ____________________________________________________________43<br />
6.5.1 Bestandsbewertung (IST-Bewertung) 43<br />
6.5.2 Planung (SOLL-Bewertung) 44<br />
6.5.3 Kompensationsbedarf vor Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen 45<br />
6.5.4 Externe Ersatzfläche 45<br />
6.5.5 Kompensationsbedarf unter Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen 46<br />
6.5.6 Gesamtbewertung nach dem Bilanzierungsmodell 47<br />
6.5.7 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation 47<br />
6.6 Kosten landschaftspflegerischer Massnahmen, Zuordnung ______________________53<br />
6.6.1 Kostenschätzung 53<br />
6.6.2 Zuordnung 53<br />
7 Schwierigkeiten beim Zusammenstellen der Unterlagen (gem. Ziffer 3a der Anlage zum<br />
BauGB) __________________________________________________________________________54<br />
8 Massnahmen zur Überwachung (gem. Ziffer 3b der Anlage zum BauGB) _______________54<br />
9 Zusammenfassung (gem. Ziffer 3c der Anlage zum BauGB)___________________________54<br />
10 Literatur- und Quellenverzeichnis___________________________________________________55<br />
11 Fotodokumentation________________________________________________________________57<br />
12 Festsetzungsvorschläge ___________________________________________________________60<br />
12.1 Allgemeine grünordnerische Festsetzungen_____________________________________60<br />
12.2 Festsetzungen über Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft im Plangebiet____________________________________________60<br />
12.2.1 Anlage von Strauchhecken (Maßnahme 1) 60<br />
12.2.2 Pflanzung von Straßenbäumen (Maßnahme 2) 60<br />
12.2.3 Mindestdurchgrünung privater Flächen (Maßnahme 3) 61<br />
12.2.4 Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Zufahrten und Verkehrsflächen<br />
(Maßnahme 4) 61<br />
12.2.5 Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong> (Maßnahme 5)61<br />
12.3 Hinweise _____________________________________________________________________61<br />
12.3.1 Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet (Hinweis 1) 61<br />
12.3.2 Schutz des Oberbodens (Hinweis 2) 61<br />
12.3.3 Schutz von Pflanzenbeständen (Hinweis 3) 61<br />
12.3.4 Grenzabstände für Pflanzen (Hinweis 4) 62<br />
12.3.5 Herstellung von Pflanzungen (Hinweis 5) 62<br />
12.3.6 Bodendenkmalpflegerische Belange (Hinweis 6) 62<br />
12.4 Pflanzenlisten_________________________________________________________________62<br />
13 Anlagen: Ersatzflächennachweis mit Einzelbeschreibung der Projektflächen___________64<br />
13.1 Teilflächen 9 und 10: Waldrand und Altholz O Büschmarhof ______________________64<br />
13.2 Teilfläche 24: „Scheidskopf" ___________________________________________________65
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 5<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
13.3 Teilfläche 34: Waldrand W Calmuth _____________________________________________66<br />
13.4 Teilfläche 45: Fichtenforst N Forsthaus Erlenbusch ______________________________67<br />
13.5 Teilfläche 47: Waldrand SW Fronhof ____________________________________________68<br />
13.6 Teilflächen 52 und 53: Fichtenforst NW Bandorf _________________________________69<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abb. 1: Inhalte des Umweltberichts 7<br />
Abb. 2: TÜK 1 : 200.000 (verkleinert) 8<br />
Abb. 3: TÜK 1 : 50.000 (verkleinert) 8<br />
Abb. 4: Nutzungskonzeption (Vorentwurf des Rechtsplanes) 9<br />
Abb. 5: Flächennutzungen: Städtebauliche Kennwerte 9<br />
Abb. 6: Landschaftsrelief 19<br />
Abb. 7: Amtliche Biotopkartierung 22<br />
Abb. 8: Planung vernetzter Biotopsysteme 23<br />
Abb. 9: Vorhandene Schutzgebiete 25<br />
Abb. 10: Im <strong>Text</strong> erläuterte Nutzungstypen 27<br />
Abb. 11: Tabelle: IST-Bewertung 44<br />
Abb. 12: Tabelle: SOLL-Bewertung 45<br />
Abb. 13: Übersicht der Ersatzflächenstandorte 46<br />
Abb. 14: Tabelle: Konfliktsituation / landespflegerische Maßnahmen 47<br />
Abb. 15: Kostenschätzung 53<br />
Abb. 16: Schrägluftbild von Westen 57<br />
Abb. 17: Plangebiet von Nordwesten 57<br />
Abb. 18: Aufgegebene, verbuschte Parzelle mit Gehölzaufwuchs 57<br />
Abb. 19: Überblick über das UG, Getreideäcker 58<br />
Abb. 20: Teilbereich der ackerbaulich genutzten, strukturarmen Flächen 58<br />
Abb. 21: Schmale, von Gräsern dominierte Vegetationsstreifen zwischen Äckern 58<br />
Abb. 22: Grünlandfläche am Ortsrand von Kripp, teilweise gemäht 59<br />
Abb. 23: Rosenkultur in Nachbarschaft zu alter Gartenparzelle 59<br />
Abb. 24: Gehölze/Gebüsche auf ehemaliger Gartenparzelle, gepflanzte Hecke 59<br />
ANLAGE<br />
Anlage 1: Ersatzflächennachweis mit Einzelbeschreibung der Projektflächen<br />
PLÄNE<br />
Plan 1:<br />
Plan 2:<br />
Plan 3:<br />
Landschaftsanalyse und -bewertung<br />
Konfliktanalyse<br />
Umweltziele
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 6<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
1 AUFSTELLUNGSVERMERK<br />
5<br />
Die vorliegende Planung wurde auf der Grundlage der von der beteiligten Verwaltung und den Fachbehörden zur Verfügung<br />
gestellten Kartenmaterialien, den Erläuterungen hierzu und eigener örtlicher Erhebungen und Bewertungen gutachterlich<br />
erstellt.<br />
Aufgestellt:<br />
15<br />
Der Planverfasser:<br />
<strong>Remagen</strong>, 24. Mai 2006<br />
20<br />
25<br />
.............................................................<br />
Dipl.-Ing. Reinhold LANGEN, öbuv SV<br />
Freier Landschaftsarchitekt BDLA-IFLA<br />
*****<br />
30<br />
35<br />
Eingereicht:<br />
<strong>Remagen</strong>, den ............................<br />
40<br />
45<br />
.............................................................<br />
Herbert GEORGI<br />
Bürgermeister<br />
50<br />
55<br />
60<br />
65<br />
2 VORBEMERKUNGEN / URSACHE UND ANLASS DER PLANUNG<br />
Gegenstand der Planung ist der Umweltbericht (gem. § 2a BauGB sowie der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) mit integriertem<br />
„Fachbeitrag Naturschutz“ gem. §§ 14 (1), 40 des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz – LNatSchG vom<br />
28. September 2005 zum Bebauungsplan 20.16/00 „Lange Fuhr“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>.<br />
Bei der Änderung, Erweiterung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß §§ 1a, 2 (4) und 2a BauGB die Belange<br />
des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers,<br />
der Luft, des Bodens und des Klimas zu berücksichtigen. Im vorliegenden landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind die<br />
Planungsgrundlagen zu ermitteln, landschaftspflegerische Zielvorstellungen für das Plangebiet zu entwickeln, darzustellen<br />
und zu prüfen und – falls ja – zu begründen, warum von den Zielvorstellungen abgewichen wird.<br />
Gemäß BauGB ist darzulegen und in die Abwägung mit einzubeziehen, wie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
vermieden oder unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen oder ersetzt werden können. Die durch die Ausweisung<br />
zusätzlich zu erwartenden Belastungen sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchungen. Es ist insbesondere festzustellen,<br />
durch welche Maßnahmen vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes unterlassen<br />
bzw. unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die Ergebnisse werden als „Fachbeitrag Naturschutz“<br />
mit den Inhalten „Erfassung“, „Bewertung“ und „Festsetzung“ in den Bebauungsplan integriert.
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 7<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Abb. 1: Inhalte des Umweltberichts<br />
(Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />
10<br />
Der nachfolgende Umweltbericht folgt in seiner Gliederung den planungsmethodischen Erfordernissen. Dabei weicht er<br />
notwendigerweise teilweise von der rechtssystematischen Gliederung der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB (s.o.) ab.
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 8<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
3 VORHABEN UND UMWELTRELEVANTE WIRKFAKTOREN<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
3.1 ART UND UMFANG DES VORHABENS (GEM. ZIFFER 1 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
Anlass und Entwicklungsziel der verfolgten Planung ist es, im Rahmen des Vollzugs der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
(SEM) „<strong>Remagen</strong>-Süd“ am nordwestlichen Ortsrand von Kripp Wohnbauflächen zu entwickeln. Die städtebaulichen<br />
Ziele und Zwecke wurden in der Begrünung zum Bebauungsplan-Vorentwurf gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (PLA-<br />
NUNGSGRUPPE HARDTBERG 09/2005) wie folgt formuliert:<br />
„Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan und der Abgrenzung in der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
‚<strong>Remagen</strong>-Süd’ wird mit dem Baugebiet ‚Lange Fuhr’ der Siedlungsbereich Kripp<br />
nach Norden hin abschließend erweitert, sodass zwischen Kripp und <strong>Remagen</strong> noch eine Freizone verbleibt<br />
und die beiden Einzelorte weiterhin ablesbar bleiben.<br />
Ziel ist es hier, ein hochwertiges und gleichzeitig noch bezahlbares Wohngebiet für den Bedarf aus der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Remagen</strong> selbst sowie für Zuwanderer – insbesondere aus dem Raum Bonn – zu entwickeln. Die Chancen<br />
hierfür stehen sehr gut, denn Kripp hat<br />
• eine hervorragende landschaftliche Lage mit dem Rheintal im Osten, dem Naturschutzgebiet Ahrmündung<br />
im Süden des Ortes und dem Freiraum zu <strong>Remagen</strong> im Norden und Westen,<br />
• eine gute Nahversorgung mit privaten Geschäften und Dienstleistungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen<br />
und Gemeindezentrum,<br />
• eine gute verkehrliche Anbindung an die B9 / B 266 / A61 linksrheinisch, über die Kripper Autofähre an<br />
die B 42 / A 3 rechtsrheinisch sowie an die Oberzentren Bonn, Köln, Koblenz über den Bahnhof <strong>Remagen</strong>.<br />
Aufgrund des unterschiedlichen Angebotes an Wohnbauflächen innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes, den erkennbaren<br />
Wohnwünschen und der langfristigen Tendenzen im Bereich Wohnen wird hier ein Einfamilienhausgebiet<br />
angestrebt, bei dem es sich im Wesentlichen um freistehende Einfamilienhäuser und nur in geringem<br />
Maße um Doppelhäuser oder andere Wohnformen handeln soll.“<br />
35<br />
Abb. 2: TÜK 1 : 200.000 (verkleinert)<br />
Abb. 3: TÜK 1 : 50.000 (verkleinert)
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 9<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Abb. 4: Nutzungskonzeption (Vorentwurf des Rechtsplanes)<br />
© <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Remagen</strong> / Planungsgruppe Hardtberg GmbH –<br />
Entwurfsstand 07. September 2005<br />
10<br />
Flächennutzungen:<br />
Nach der vorliegenden Flächenbilanz der PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG wird eine Gesamtfläche von rd. 11,63 ha überplant.<br />
Diese Fläche gliedert sich wie folgt:<br />
Größe des Plangeltungsbereiches<br />
11,6287 ha<br />
1. Baugrundstücke 9,9896 ha<br />
1.1 hiervon im WA 1 und WA 2 (GRZ 0,4) (1,5184 ha)<br />
1.2 hiervon im WA 3 und WA 4 (GRZ 0,3) (8,4712 ha)<br />
2. Verkehrsfläche 1,5480 ha<br />
2.1 Straßen / Wohnwege (1,4434 ha)<br />
2.2 Fußwege (0,1046 ha)<br />
3. Öffentliche Grünfläche 0,0911 ha<br />
15<br />
Abb. 5: Flächennutzungen: Städtebauliche Kennwerte<br />
© <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Remagen</strong> / PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG GMBH – Bearbeitungsstand: 23. Mai 2006
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 10<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
3.2 ANGABEN ZUM STANDORT UND GEPRÜFTE ALTERNATIVEN (GEM. ZIFFER 1 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
5<br />
10<br />
15<br />
3.2.1 Angaben zum Standort<br />
Das geplante Wohnbaugebiet liegt im Norden von Kripp und wird begrenzt<br />
• im Westen durch die Römerstraße,<br />
• im Norden durch die freie Landschaft (Ackerflächen zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp),<br />
• im Osten durch die Randbebauung der Breslauer Straße und der Mittelstraße und<br />
• im Süden durch das Baugebiet nördlich des Baumschulenwegs (Veilchenweg, Nelkenweg).<br />
Der Standort ist heute unbebaut und umfasst überwiegend intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl.<br />
Orthofoto auf dem Titelblatt, sowie Fotodokumentation).<br />
3.2.2 Bedarf und Nachfrage<br />
20<br />
25<br />
30<br />
Auf die Ausführungen zu Pkt. „Art und Umfang des Vorhabens“ wird hingewiesen. Der Bedarf an Wohnbauflächen im Bereich<br />
des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Lange Fuhr“ wurde im Rahmen der der Entwicklungssatzung<br />
vorausgegangenen städtebaulichen Fachgutachten vertiefend untersucht; festgestellt wurde dabei ein die Anwendung<br />
des Besonderen Städtebaurechts (§§ 165 ff BauGB) rechtfertigender deutlich erhöhter Bedarf (vgl. z.B. STADTBAUPLAN<br />
(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“).<br />
Der aktuelle Flächennutzungsplan hat innerhalb dieses städtebaurechtlich verbindlichen Rahmens die Planung von Wohnbauflächen<br />
an dieser Stelle weiter aufbereitet. Die aktuellen Prognosewerte sowie die Erfahrungen an den übrigen<br />
Entwicklungsflächen der SEM lassen erwarten, dass die Nachfrage nach vergleichbaren Bauflächen auch weiterhin die Planungsziele<br />
bestätigen wird.<br />
Da die STADT REMAGEN die Bauflächen vollständig erwirbt bzw. bereits erworben hat, ist eine schnelle Marktverfügbarkeit<br />
gewährleistet; Bauflächen „auf Halde“ werden so vermeiden.<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
3.2.3 Geprüfte Standortalternativen<br />
Infolge der Entscheidung, im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs die Fachhochschule in <strong>Remagen</strong> anzusiedeln, wurde Ende<br />
der 90er Jahre – auf der Grundlage vertiefender städtebaulicher, verkehrlicher und landschaftsplanerischer Untersuchungen<br />
– der Raum zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp in wesentlichen Teilen mit einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
belegt.<br />
Die Wohnbaufläche „Lange Fuhr“ ist Teil der als Satzung beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „<strong>Remagen</strong>-Süd“<br />
(§§ 165 ff BauGB). Im Zuge der im Vorfeld der Entwicklungssatzung erstellten Fachplanungen (vgl.: STADTBAUPLAN<br />
(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“) wurden die von diesem Bebauungsplan erfassten Flächen<br />
entsprechend den seinerzeitigen städtebaulichen Zielvorstellungen überplant.<br />
Durch die Entwicklungssatzung und den Flächennutzungsplan wurde dieser Standort verbindlich als W-Fläche beplant.<br />
Standortalternativen sind daher – auch aus übergeordneten rechtlichen Erwägungen bzw. bereits getroffenen planerischen<br />
Zielvorgaben – nicht verfügbar. Auch die verkehrliche Anbindung trägt den Erfordernissen an die überörtliche Erschließung<br />
in besonderer Weise Rechnung.<br />
Die Planung greift auf Flächen zurück, die aufgrund ihrer Lage und Erschließung, der topografischen Gegebenheiten und<br />
insbesondere ihrer Marktverfügbarkeit über eine hohe Eignung zur Entwicklung von Wohnbauland verfügen. Die zügige<br />
Umsetzung der städtebaulichen Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>, Wohnbauflächen bereitzustellen, setzt das Eigentum<br />
an den überplanten Flächen voraus. Dies ist vorliegend aufgrund der Regelungen der SEM möglich. Eine Prüfung von<br />
Standortalternativen erfolgt aufgrund der zu einem früheren Zeitpunkt bereits verbindlich gewordenen planerischen Entscheidung<br />
nicht mehr (Abschichtungsregelung).
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 11<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
3.3 VOM VORHABEN AUSGEHENDE WIRKFAKTOREN<br />
5<br />
10<br />
Im Rahmen des Umweltberichtes bzw. des Fachbeitrags Naturschutz sollen auch Aussagen zur Standorteignung für das<br />
Baugebiet getroffen werden. Dabei erfolgt eine Einschätzung der umweltrelevanten Auswirkungen (Emissionen; Flächeninanspruchnahme;<br />
Art der Bebauung; sonstige, z.B. betriebsbedingte Folgewirkungen) im Rahmen des denkbar stärksten<br />
potenziellen Wirkungsniveaus.<br />
Dabei werden potenzielle Belastungsfaktoren nachfolgend unterschieden in<br />
• baubedingte,<br />
• anlagenbedingte<br />
15<br />
und<br />
• betriebsbedingte Faktoren.<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
3.3.1 Emissionen<br />
Baubedingte Belastungsfaktoren<br />
Während der Erschließung des Baugebietes und – zeitlich versetzt – durch die Bebauung der einzelnen Grundstücke<br />
kommt es insbesondere zu Emissionen durch Ziel- und Quellverkehre von Maschinen und Baugerät (Lärm, Abgase). Darüber<br />
hinaus sind keine Emissionen verursachende Prozesse während der Bauphase erkennbar.<br />
Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />
Mit der Errichtung der Erschließung sowie der Bebauung der einzelnen Grundstücke gehen keine anlagenbedingten Emissionen<br />
einher.<br />
Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />
Der Bebauungsplan gibt die zulässige Bauweise und Nutzung vor. Aufgrund der Lage und Größe des Gebietes und des<br />
nach BauNVO einzuhaltenden Charakters der baulichen Anlagen sind keine besonderen planungsrelevanten betriebsbedingten<br />
Belastungen zu erwarten.<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
3.3.2 Abfälle<br />
Angaben über evtl. Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor; sie sind im übrigen auch nicht zu erwarten.<br />
Baubedingte Belastungsfaktoren<br />
Im Zuge der Erschließung kommt es im Bereich der zu erstellenden Straßenanschlüsse (Breslauer Straße, Römerstraße,<br />
Mittelstraße) in geringem Umfang zum Anfall von Baureststoffen aus Unterbau, Einfassungen, Belägen etc.. Diese Materialien<br />
sind stofflich zu trennen und als Recyclingmaterial dem Wirtschaftsprozess wieder zuzuführen. Es ist sicherzustellen,<br />
dass die Baustofflagerung sachgerecht erfolgt und der Beeinträchtigung des Wasserhaushalts durch Eintrag von Schadstoffen<br />
(vor allem während der Bauphase der Erschließungsanlagen und der Baukörper, z.B. durch unsachgemäße Bauschutt-<br />
und Baustoffablagerungen, nicht fachgerechte Entsorgung von Abfällen) vermieden wird.<br />
Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />
Bei der Errichtung der privaten und öffentlichen Anlagen entstehende Abfälle (Bauabfälle) sind nach den hierfür erlassenen<br />
Rechtsvorgaben zu behandeln und schadensfrei zu entsorgen oder der Wiederverwendung zuzuführen.<br />
Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />
Durch die öffentlichen (Erschließungs-) Anlagen im Plangebiet fallen keine Abfälle an (von Straßenkehricht aus der Reinigung<br />
der Verkehrsflächen oder Schnittgrün aus Bodendeckerpflanzungen abgesehen). Abfälle sind entsprechend den hierfür<br />
erlassenen Gesetzen und weitergehenden Vorschriften zu behandeln.
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3.3.3 Abwasser / Niederschlagswasser<br />
5<br />
10<br />
15<br />
Baubedingte Belastungsfaktoren<br />
Durch die Erschließung und private Baumaßnahmen sind bei fachgerechter Ausführung keine wesentlichen baubedingten<br />
Belastungen zu erwarten.<br />
Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />
Die Erschließungsanlagen und privaten Baumaßnahmen führen zur Flächenversiegelung und damit zum erhöhten Anfall<br />
von Niederschlagswasser aus Dachflächen und versiegelten Flächenbelägen.<br />
Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />
Infolge der Wohnnutzung fällt Abwasser an, das durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung gereinigt und<br />
wieder aufbereitet werden soll.<br />
3.3.4 Wasserverbrauch<br />
20<br />
25<br />
30<br />
Baubedingte Belastungsfaktoren<br />
Die geplante Erschließung und Bebauung gemäß den vorliegenden Planentwürfen erfordert die Bereitstellung geringer<br />
Bauwassermengen (Brauchwasser). Darüber hinaus ist kein besonderer Wasserbedarf bereits zum Zeitpunkt der Erschließung<br />
erkennbar.<br />
Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />
Durch die Vorhaltung der Erschließungseinrichtungen und der privaten Anlagen ist kein wesentlicher Wasserbedarf zu erwarten.<br />
Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />
Aufgrund der geplanten Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) werden keine nennenswerten Brauchwassermengen für Betriebsabläufe<br />
benötigt. Soweit dennoch Brauchwasser erforderlich ist, ist dieses Wasser entsprechend der hierzu erlassenen<br />
Gesetze und Vorschriften im Kreislaufverfahren aufzubereiten und wiederzuverwenden.<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
3.3.5 Inanspruchnahme von Boden<br />
Baubedingte Belastungsfaktoren<br />
Bei der Projektierung des Baugebietes wird auf Ackerflächen (Getreide) sowie Sonderkulturflächen (Rosen, Baumschulkulturen,<br />
Schnittgrünkulturen) zurückgegriffen. Die Erschließung und Bebauung gemäß dem Bebauungsplan einschließlich<br />
der Herstellung des Anschlusses an das örtliche Verkehrsnetz führt jedoch teilweise zu folgenden baubedingten Belastungsfaktoren:<br />
• zum Abschieben der Oberbodenauflage,<br />
• daneben zu Bodenverlust / -beeinträchtigung und<br />
• zu (geringen) Reliefveränderung (durch Herstellung der Erschließungstrasse).<br />
Anlagenbedingte Belastungsfaktoren<br />
Dauerhafte Beeinträchtigungen des Bodens (der Bodenstruktur) entstehen durch<br />
• Abschieben von Boden- und Deckschichten (Umfang gem. Bilanzierung, siehe dort),<br />
• mechanisches Verdichten, Lockern, Vermischen von Horizonten und<br />
• dem Einbau von Fremdmassen etc. (durch Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Zufahrten- und Baugrubenaushub;<br />
Umfang gem. Bilanzierung, siehe dort).<br />
Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />
Beeinträchtigungen der nach Herstellung und Inbetriebnahme der Anlagen verbliebenen Bodenflächen sind nicht zu erwarten.
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3.3.6 Nutzung und Gestaltung von Naturgütern<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
Baubedingte Belastungsfaktoren:<br />
• Rückzug von noch verbliebenen Tier- und Pflanzenarten durch baubedingte Störeinflüsse – die Verdrängung<br />
nicht kulturfolgender Arten erfolgt weiter in den noch nicht besiedelten Freiraum und<br />
• Beeinträchtigung von Flora und Fauna durch sekundäre Störwirkungen, z.B. Verlärmung während der Bauphase.<br />
Anlagenbedingte Belastungsfaktoren:<br />
• Geringfügige Veränderung der Topographie und des Reliefs (das Gelände ist eben),<br />
• Veränderung des Oberflächenabflusses durch Erhöhung des Eintrags von Niederschlagswasser aufgrund von Flächenversiegelungen,<br />
• durch mögliche Neuversiegelungen können sich Temperaturerhöhungen, Reduzierung der Luftaustauschrate<br />
(Barrierewirkung: Verringerung der Windgeschwindigkeit, etc.) ergeben.<br />
• Durch die Errichtung von Gebäuden ergeben sich Landschaftsbildveränderungen. Diese sind v.a. abhängig von<br />
der Höhe, Gliederung und Strukturierung der Baukörper, der Farbgebung von Gebäuden, der Einbindungsmöglichkeiten<br />
durch Topographie und Durchgrünung, vor allem aber der Lage der Baukörper etc. (dies macht den Erhalt<br />
und die Neuschaffung randlicher Großgrünstrukturen notwendig).<br />
25<br />
Betriebsbedingte Belastungsfaktoren<br />
• Ansiedlung / Pflanzung standortfremder Pflanzen (Einbringung von Zierpflanzen, darunter auch Neophyten,<br />
führt zur Verdrängung potenziell standorttypischer Wildflora).
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4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT (GEM. ZIFFER 2 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
5<br />
4.1 SCHUTZGÜTER<br />
4.1.1 Menschen<br />
Die Betroffenheit des Menschen ist im vorliegenden Fall vor allem von folgenden Themenkreisen geprägt:<br />
10<br />
15<br />
20<br />
• Betroffenheit der Gesundheit und des Wohlbefindens unter Bezug auf die Funktion „Wohnen“, besonders den<br />
umliegenden Siedlungsräumen und<br />
• Betroffenheit des Menschen in Bezug auf die Erfordernisse der Freizeit- und Erholungsvorsorge.<br />
Die verbliebenen Offenlandflächen zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp werden als wohnungsnahe Freiräume von Spaziergängern<br />
und Radfahrern genutzt. Die angrenzende Römerstraße ist eine wichtige innerstädtische Fuß- und Radwegeverbindung.<br />
Durch die Überplanung eines bislang insgesamt landwirtschaftlich genutzten Areals werden keine Erholungsflächen,<br />
wohl aber wohnungsnahe Freiflächen in Anspruch genommen. Der örtlichen Bevölkerung werden keine bislang verfügbaren<br />
Naherholungsflächen entzogen.<br />
Bewertung<br />
Bedeutung:<br />
Erholungseignung / Verbindung zum Freiraum / Ausstattung des Raumes<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
25<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Empfindlichkeit:<br />
Verlust / Störung von Erholungseinrichtungen<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
30<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bewertung der Freizeit- und Erholungsnutzung (status quo):<br />
Die Freizeit- und Erholungsnutzung im Plangebiet ist wie folgt zu beurteilen:<br />
35<br />
• Im Plangebiet selbst ist kein planungsrelevantes Potenzial vorhanden.<br />
40<br />
45<br />
4.1.2 Pflanzen und Tiere<br />
Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV)<br />
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) stellt den Endzustand einer Pflanzengesellschaft dar, die sich - in Abhängigkeit<br />
von Exposition, Höhenlage, Bodenentwicklung und Klima - entwickeln würde, wenn die anthropogene Beeinflussung<br />
aufhörte. Durch die Kartierung des LANDESAMTES FÜR UMWELTSCHUTZ RP wurden die Einheiten der heutigen potenziellen<br />
Vegetation und ihre Abgrenzung zueinander erfasst. Demnach bestimmt im Plangebiet und weit darüber hinaus<br />
auf der Niederterrasse des Rheins (bei mäßig basenreichen, mäßig frischen Standortbedingungen), die Einheit des „Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaldes<br />
(Stellario-Carpinetum) der Täler des Hügellandes und der Niederungen (HA)“ die HpnV.
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Reale Vegetation<br />
Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird ausschließlich landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche in<br />
Anspruch genommen (vgl. Titelblatt). Aufgrund der deutlichen anthropogenen Überformung des Gebietes ist das Florenspektrum<br />
stark eingeschränkt. Naturnahe Standorte werden nicht überplant, jedoch werden sonstige Dauerstrukturen<br />
(wie verbuschte ehemalige Baumschulbestände, heute verbuschte Rosenkulturen und im Einzelfall auch Streuobstreste) in<br />
Anspruch genommen, dabei in Teilen aber erhalten. Das Plangebiet ist insgesamt artenarm; Nicht-Kulturpflanzen sind auf<br />
einzelne ubiquitäre Arten der Saumgesellschaften beschränkt. Eine vertiefende Untersuchung ist erfolgt (s.u.).<br />
Fauna<br />
Der Wert für die Fauna wird – infolge intensiver Nutzung, des Mangels an Dauergesellschaften, des nahegelegenen Siedlungsrandes<br />
– vorläufig als gering eingestuft. Eine Gesamtbeurteilung des Eingriffs – bezogen auf die Fauna – wird jedoch<br />
bis zum Abschluss der für das Frühjahr 2006 geplanten Kartierung zunächst noch zurückgestellt.<br />
Vergleichbare Habitate im Bereich des GE III/IV wiesen für die Avifauna eine geringe bis mittlere Bedeutung aus (Vorkommen<br />
des Rebhuhns, Bruten der Feldlerche), die Bedeutung als Nahrungshabitat war gering bis mittel, spezielle Lebensraumrequisiten<br />
lagen dort nicht oder nur sehr untergeordnet vor. Für die untersuchten Insektengruppen konnte die Bedeutung<br />
als gering, in kleinen Teilen (Säume, lückige Gebüschpartien) als tlw. mäßig angesetzt werden. Floristischvegetationskundlich<br />
war von einer geringen Wertigkeit auszugehen. Ergänzend wird angemerkt, dass weder nach § 28<br />
LNatSchG pauschal geschützten Biotoptypen noch Objekte der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz im UG vorhanden sind.<br />
Bewertung<br />
(Arten und Biotope / Funktionskomplex Vegetation – Fauna – Biotopvernetzung)<br />
Bedeutung:<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie deren Wirkungsgefüge untereinander<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
30<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Empfindlichkeit:<br />
Funktionsverlust<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
35<br />
Die Bedeutung des Gebietes – bezogen auf die Biotopfunktion – kann wie folgt umschrieben werden:<br />
• Artenarme landwirtschaftliche Intensivflur,<br />
• geringe Strukturdiversität (nutzungsbedingt),<br />
• mäßiger bis hoher Grad der Einwirkung äußerer Störeinflüsse.<br />
Im Fazit ist das Gebiet zur Entwicklung einer Wohnbaunutzung als gut geeignet zu bewerten. Allgemeine Vorschläge für<br />
eine auf den vorhandenen Strukturen aufbauende Planung werden im weiteren abgegeben.<br />
40<br />
4.1.3 Geologie / Boden<br />
45<br />
50<br />
Die „Planung vernetzter Biotopsysteme Bereich Landkreis Ahrweiler“ (VBS) (LfUG 1994, S. 13) führt aus:<br />
„Während im Norden und Süden der Planungseinheit (Unteres Mittelrheingebiet) die Rheintalsohle relativ<br />
eng ist, beträgt sie zwischen <strong>Remagen</strong> und Bad Breisig im Bereich der Ahrmündung bis zu 2,6 km (Talweitung<br />
>Goldene Meile
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5<br />
10<br />
Aufgrund der geologischen Verhältnisse stehen im Gebiet (für die Bebauung und Erschließung nicht unproblematische, da<br />
witterungsempfindlich und nicht frostsichere) Hochflutlehme an. Diese bildeten die Ausgangsbasis für schwere, steinarme<br />
Braunerden. Dies bildet die Grundlage für hochwertige Ackerstandorte mit 80 bis 93 Bodenpunkten. Damit ist die Güte der<br />
Ackerstandorte im Bereich des Plangebietes höher als auf Standorten mit lehmigem Sand bzw. sandigem Lehm, wie er in<br />
den Lagen „Links dem Querweg“ und „Oberer Godenhausacker“ ansteht. Dort erreicht der Boden Bonitäten von 50 bis 60<br />
Bodenpunkten. Im Vergleich dazu liegen die Bodenwerte auf der unteren Niederterrasse („Im Sand“) bei 50, teilweise bei<br />
40/42 Punkten.<br />
Die witterungsempfindlichen Untergrundverhältnisse sind bei Bautätigkeiten im Gebiet besonders zu beachten. Für detaillierte<br />
Informationen über die Untergrundverhältnisse wird indes auf die zu erstellende Entwässerungsplanung verwiesen.<br />
15<br />
Bedeutung:<br />
Natürliches Ertragspotenzial bezogen auf die vorherrschende Bodennutzung<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
x<br />
Bereich<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
x<br />
20<br />
Empfindlichkeit:<br />
Funktionsverlust durch Überbauung (Versiegelung)<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
Bereich<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
25<br />
30<br />
Bewertung<br />
Bewertung der Bodenfunktion (status quo):<br />
Die Bodenfunktion ist wie folgt zu beurteilen:<br />
• Vorbelastungen durch intensive Vornutzung,<br />
• geringes (potenzielles) Rückhaltevermögen<br />
• keine Hinweise auf Vorbelastung durch Altlasten,<br />
• Böden mittlerer und hoher Bonität – bezogen auf die landwirtschaftliche Bodennutzung<br />
35<br />
4.1.4 Wasser<br />
Oberflächenwasser:<br />
Stehende oder fließende Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
40<br />
45<br />
Grundwasser:<br />
Nach der UVS zum GE III/IV (BIELEFELD + GILLICH, 1992) wird<br />
„der Grundwasserspiegel wesentlich vom Wasserstand des Rheins geprägt; d.h. bei niedrigem Rheinwasserstand<br />
fällt der Grundwasserspiegel, bei hohem Rheinwasserspiegel kommt es zu einem Grundwasserstau<br />
in den Kiesschichten des Untergrundes. Nach Aussage der Wasserversorgungsbetriebe der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong><br />
kann der Grundwasserspiegel in etwa bei 48 m NN (Messwert von 1964: Ruhewasserspiegel 48,80<br />
m NN) angenommen werden, so dass bei einer Geländehöhe von 63 – 66 m NN im Plangebiet der Grundwasserflurabstand<br />
ca. 15 – 18 m beträgt.“
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5<br />
10<br />
Das Grundwasser liegt so tief, dass die Bedingungen im Plangebiet hiervon nicht beeinflusst werden. Mit dem maßnahmenbedingten<br />
Abschieben der obersten Bodenschicht sind Beeinträchtigungen von Speicher- und Schutzfunktionen verbunden.<br />
Darauf ist im Rahmen der Bauleitplanung und der Erschließung Rücksicht zu nehmen (durch Flächenentsiegelung;<br />
Regenwassernutzung, -speicherung, -versickerung; Erhöhung des Gehölzbestandes im Gebiet).<br />
Bewertung:<br />
Die Eignung und Empfindlichkeit des Wasserpotenzials werden im Hinblick auf den Faktor Grundwasserneubildung, der<br />
Speicherung und Ableitung von Niederschlagswasser in den Untergrund, beurteilt.<br />
Bedeutung:<br />
Grundwasserneubildung<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
15<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Empfindlichkeit:<br />
Funktionsverlust<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
20<br />
25<br />
Der Wasserhaushalt ist wie folgt zu beurteilen:<br />
• Keine Oberflächengewässer betroffen,<br />
• geringe Speicherkapazität für Niederschlagswasser in der Oberbodenauflage,<br />
• mäßiges bis hohes Abflussregulationspotenzial,<br />
• mäßige Vorbelastungen durch intensive Nutzung / Bewirtschaftung (Intensivlandwirtschaft).<br />
30<br />
35<br />
40<br />
4.1.5 Klima / Luft<br />
Die Klimawerte des Planungsraumes spiegeln die naturräumlichen Gegebenheiten des Rheintales wider. Die Biotopsystemplanung<br />
„PLANUNG VERNETZTER BIOTOPSYSTEME (VBS) FÜR DEN LANDKREIS AHRWEILER“ (LFUG 1994) beschreibt die klimatischen<br />
Verhältnisse des Raumes wie folgt:<br />
„Die klimatischen Verhältnisse in der Planungseinheit >Unteres Mittelrheingebiet< sind die trockensten<br />
und wärmsten im Landkreis; begünstigt sind v.a. das Rheintal und die darin mündenden Täler von Ahr,<br />
Vinxt- und Brohlbach. Der Beginn der Apfelblüte liegt vor dem 30. April. Die mittleren Januartemperaturen<br />
liegen über dem Gefrierpunkt bei 1°C, die mittleren Julitemperaturen liegen bei 17°C. Der mittlere Jahresniederschlag<br />
beträgt 600 mm.“<br />
45<br />
Grundsätzlich sind Seitentäler zu beckenartigen Aufweitungen von Stromtälern (als klimatisch empfindlichen, austauscharmen<br />
Räumen) wie hier das Ahrtal für das Bioklima und den Frischluftaustausch von besonderer Bedeutung. Bereits der<br />
LANDSCHAFTSPLAN ZUM FNP 80/90 der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong> beschreibt die gerade im Sommer bedeutsame bis 40 m hohe, von den<br />
Höhen der Ahreifel in das Rheintal abfließenden Frischluftsäule. Der Landschaftsraum ist in lufthygienischer Sicht als mäßig<br />
belastet, da austauscharm, die Luftaustauschrate als gering einzustufen.
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5<br />
Gemessen an der aktuellen baulichen Entwicklung des Raumes sind bereits Einschränkungen des Freilandklimatops erkennbar.<br />
Die Fläche des Freilandklimatops wird weiter reduziert bzw. in ein Dorf-Klimatop umgewandelt. Ziel ist demnach<br />
die Minimierung zukünftiger bzw. weiterer Belastungen. Dies soll z.B. durch starke Durchgrünung neuer Baugebiete und<br />
die Freihaltung von Kalt- und Frischluftbahnen geschehen.<br />
Bedeutung:<br />
Mäßig belasteter Landschaftsraum<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
10<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Empfindlichkeit:<br />
Funktionsverlust<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
15<br />
20<br />
Bewertung der Klimafunktion (status quo):<br />
Die Klimafunktion ist wie folgt zu beurteilen:<br />
• (bio-) klimatisch empfindlicher, teils auch vorbelasteter Landschaftsteilraum<br />
4.1.6 Landschaft<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
Naturraum:<br />
Der Untersuchungsraum liegt innerhalb der Haupteinheit 29 „Mittelrheingebiet“ im „Unteren Mittelrheingebiet“ (292) in der<br />
Untereinheit „Laacher Vulkane“ (292). Kleinräumig wird der Talraum zwischen Unkel und Bad Hönningen beidseits des<br />
Stroms zur „Linz-Hönninger Talweitung“ (292.11) gerechnet. Diese wird von Glässer (1978, in: „GEOGRAPHISCHE LANDESAUF-<br />
NAHME - DIE NATURRÄUMLICHEN EINHEITEN AUF BLATT 122/123 KÖLN-AACHEN“) wie folgt beschrieben:<br />
„Die Hönninger und Linzer Talbreiten begleiten den Strom wie die nördlich und südlich benachbarten Talausweitungen<br />
im Wechsel von rechts und links, wobei die Gegenufer unmittelbar an den steilen Talhängen<br />
entlang führen. Aufgrund ihrer klimatischen Gunst und besonderen edaphischen Ausstattung (sandig-lehmige<br />
Böden der Niederterrasse sowie lößbedeckte Mittelterrassenreste) gelten die Talweiten als<br />
anbaugünstige Gebiete.<br />
Eine Besonderheit bildet das nördlich Sinzig einmündende Ahrtal, dessen mächtige Schwemmkegel den<br />
Rhein in einem gezwungenen Mäander an den östlichen Talhang gedrängt haben. Die Talsohlenbreite<br />
des Stromes beträgt im Raum <strong>Remagen</strong>-Sinzig, in der anbaugünstigen, lößbedeckten Ebene der sog. ’Goldenen<br />
Meile’, rd. 2,6 km. Das Hochflutbett des Rheinstromes ist hier 300 bis 400 m breit. Von den drei früheren<br />
Mündungsarmen der Ahr ist nach den Regulierungsarbeiten nur noch einer übriggeblieben.“<br />
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Niederterrasse des Rheins.<br />
45<br />
Relief:<br />
Das Plangebiet liegt weitgehend eben innerhalb der „Goldenen Meile“ im Mündungstrichter des Ahrtales in das Rheintal<br />
(siehe Plandarstellung „Landschaftsrelief“).
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15<br />
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35<br />
40<br />
Abb. 6: Landschaftsrelief<br />
(Plangebiet siehe Pfeil)<br />
Orts- und Landschaftsbild:<br />
Die ehemals weiten Ackerflächen zwischen <strong>Remagen</strong>, Kripp und Sinzig sind in den vergangenen drei Jahrzehnten einer<br />
stetigen, sich beschleunigenden Entwicklung ausgesetzt worden.<br />
Hierfür waren die Siedlungsentwicklungen,<br />
• insbesondere am Nord- und Westrand der Ortslage von Kripp,<br />
• am Südrand der Ortslage von <strong>Remagen</strong> und<br />
• am Nordostrand Sinzigs;<br />
die Entwicklung von Gewerbeflächen, insbesondere<br />
• der Abschnitte I-IV des Gewerbegebietes<br />
• und die Gewerbebetriebe im Bereich der Ringofenstraße in Kripp;<br />
die Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere<br />
• der Kiesabbau zwischen Römer- und Ringofenstraße in Kripp;<br />
sowie der Aus- und Neubau von Verkehrsanlagen, insbesondere<br />
• der Ausbau der Bundesstraße B 9,<br />
• der Bau des Verteilerkreises im Kreuzungsbereich der B 9 und der B 266 bei Sinzig,<br />
• der Ausbau der Mittelstraße zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp,<br />
• der Neubau der Südeinfahrt zum Gewerbegebiet und<br />
• der Bau der Südallee<br />
ursächlich.<br />
Die infolge des Vollzugs der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entstehenden Siedlungsflächen (u.a. Baugebiet<br />
„Lange Fuhr“) führen zur weiteren Reduzierung verbliebender Freiräume. Mit dieser Entwicklung ging ein Verlust von Offenlandflächen<br />
und ein Wandel des Landschaftsbildes einher. Weitere Entwicklungen müssen daher dem Umstand Rechnung<br />
tragen, dass das Schutzgut „Landschaft“ – wie ein „Bodenschatz“ im Sinne des Bergrechts – standortgebunden und<br />
unvermehrbar ist. Freiräume zwischen den Siedlungsrändern helfen, vorhandene Belastungen durch Eingrünung zu kaschieren<br />
und die Eigenständigkeit von Orten zu erhalten. Hiermit sind auch positive, identifikationsstiftende Sekundärwirkungen<br />
verbunden.<br />
Aufgrund der Lage im Talraum ist das Gebiet v.a. aus westlichen Richtungen (Reisberg und Viktoriaberg bei <strong>Remagen</strong>),<br />
südwestlichen Richtungen (Hellenberg und Koisdorfer Plateau bei Sinzig) und allgemein östlichen Richtungen (Erpeler Ley,<br />
Linzer Höhen bis zum Mehrberg) gut einsehbar. Dies verschärft die Empfindlichkeitslage für weitere Landschaftsveränderungen<br />
durch Bebauung und andere Entwicklungen.
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Visuell-ästhetische Bewertung (Orts- und Landschaftsbild)<br />
Relief und Raumkanten, Raumeinheiten:<br />
Der erlebbare Landschaftsteilraum liegt auf der Niederterrasse des Rheines und stellt sich insgesamt als Siedlungsrandlage<br />
zwischen dem Baugebiet „Baumschulenweg“ und der fingerartigen Bebauung beidseits der Breslauer Straße dar.<br />
Landschaftserleben und Erholungs-/Wohnfunktion:<br />
Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt im Hinblick auf den ästhetischen Eigenwert der Landschaft. Basis der Bewertung<br />
ist die reale Landschaft mit den Faktoren Relief, Vegetation, den Nutzungsstrukturen und den im Raum vorhandenen<br />
Baustrukturen. Kriterien für die Wertigkeit des Landschaftsbildes sind die Vielfalt dinglicher Ausstattung im Raum unter<br />
besonderer Berücksichtigung kontrastbildender Bau- und Vegetationsstrukturen, die Ausstattung mit natürlichen Landschaftselementen<br />
sowie die Eigenart des Raumes, d.h. der Ausstattung mit charakteristischen Gestaltelementen, die beim<br />
Betrachter einen positiven Erinnerungs- bzw. Wiedererkennungswert hervorruft.<br />
Vorbelastungen erfährt das Plangebiet durch die Siedlungsrandlage und die überwiegend ausgeräumt wirkende strukturarme<br />
Gemarkung. Bestehende Bildbelastungen sind heute in nicht ausreichend eingegrünten Baukörpern im bestehenden<br />
Gewerbegebiet sowie durch die weithin sichtbaren Anlagen im Bereich der Ringofenstraße / Römerstraße in Kripp<br />
(Schornstein der Lederfabrik, Siloanlagen der Beton-Union) zu sehen.<br />
Die Vielfalt und Eigenart des Landschaftserlebens werden als mäßig bis hoch eingestuft, die Durchgrünung (Schnittgrünkulturen,<br />
Rosenkulturen, sonstige Baumschulbestände) wurde als von ebenfalls mäßiger Qualität (wobei auch Vegetationsstrukturen<br />
außerhalb des Plangebietes selbst [also in der Wirkzone] Berücksichtigung fanden) bewertet.<br />
Bedeutung:<br />
Ästhetischer Eigenwert (Natürlichkeit des Freiraums / Charakteristik des Siedlungsraumes)<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
30<br />
Empfindlichkeit:<br />
Visuelle Empfindlichkeit (Einsehbarkeit des Raumes / Überprägung eines Naturraumes mit naturfernen Elementen)<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
35<br />
Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes (status quo):<br />
Das Orts- und Landschaftsbild ist wie folgt zu beurteilen:<br />
• Mittlerer ästhetischer Eigenwert der Landschaft aufgrund der Lage und der bestehenden Vorbelastungen durch<br />
Bebauung.<br />
40<br />
4.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
45<br />
50<br />
Von der Planung sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter betroffen. Benachbart liegen jedoch folgende Kulturgüter:<br />
Römerstraße<br />
Das Plangebiet grenzt an die Römerstraße, die die historische Wegeverbindung zwischen Mainz und Köln (hier: der Ahrfurt<br />
bei Kripp [Verlängerung der Straße „Zum Ahrtal“] und dem in der heutigen <strong>Remagen</strong>er Altstadt gelegenen Hilfstruppenkastell)<br />
bereits zur Römerzeit war. Dem soll im Bebauungsplan durch einen entsprechenden Hinweis auf das Denkmalschutz-<br />
und -pflegegesetz entsprochen werden, da Bodenfunde potenziell möglich wären.
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Hagelkreuz<br />
Die kleinklimatische Neigung des Talraums zu ergiebigen Sommergewittern mit Hagelschlag (und den hiermit einhergehenden<br />
Schäden) führte früher zu starken wirtschaftlichen Einbußen der bäuerlichen Bevölkerung. Daher war das Wegekreuz<br />
aus Basaltlava an der Römerstraße zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp in der Vergangenheit jährliches Ziel von Bittprozessionen.<br />
10<br />
Gefangenenlager<br />
Teile der Feldflur wurden unmittelbar nach Kriegsende (1945) als Gefangenenlager genutzt; die Kapelle „Schwarze Madonna“<br />
an der Mittelstraße zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp sowie ein Soldatenfriedhof bei Sinzig-Bad Bodendorf erinnern heute<br />
noch hieran.<br />
15<br />
Gleichwohl werden planungsbedingte Veränderungen ausschließlich innerhalb des Plangebietes erfolgen. Daher sind<br />
auch diesbezüglich keine Eingriffe zu besorgen.
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UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
4.2 PLANUNGSVORGABEN / SCHUTZSTATUS (GEM. ZIFFER 1B DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
5<br />
10<br />
15<br />
4.2.1 Fachplanungen, Fachgesetze<br />
Amtliche Biotopkartierung:<br />
Im Untersuchungsraum selbst wurde durch die BIOTOPKARTIERUNG des Landes Rheinland-Pfalz keine Biotopfläche floristisch<br />
oder faunistisch erfasst. Eines der beiden Abgrabungsgewässer aus dem früheren Kiesabbau nahe der Römerstraße wurde<br />
jedoch erfasst:<br />
Biotop 5409-2028<br />
„Kiesgrube bei Kripp“<br />
Bewertung:<br />
III – Schongebiet<br />
Flächen gem. § 24 LPflG:<br />
nicht aufgeführt<br />
Sonstiges:<br />
Vorkommen div. Libellen, Graureiher<br />
Schutzvorschlag: -<br />
Entfernung zum Plangebiet: 200 m<br />
Südlich der B 266 liegen innerhalb des NSG „Ahrmündung“ weitere amtlich kartierte Biotope innerhalb der „Linzer Wiesen“:<br />
20<br />
25<br />
30<br />
Biotop 5409-2029<br />
„Linzer Wiesen“<br />
Bewertung:<br />
IIb – schützenswertes Gebiet<br />
Flächen gem. § 24 LPflG:<br />
nicht aufgeführt<br />
Sonstiges:<br />
Hohe Bewertung aufgrund des Komplexes<br />
mit der Ahrmündung; Vorkommen von Wechselkröte,<br />
Graureiher, Flussregenpfeifer, Steinkauz,<br />
Grünspecht, Sumpfrohrsänger, Gelbspötter,<br />
Nachtigall, Pirol<br />
Schutzvorschlag:<br />
Schutz bestehend (NSG)<br />
Entfernung zum Plangebiet: > 500 m<br />
Abb. 7: Amtliche Biotopkartierung<br />
35<br />
Biotop 5409-2028 „Kiesgrube bei Kripp“<br />
Biotop 5409-2029 „Linzer Wiesen“<br />
40<br />
Plangebiet
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Flächen nach § 28 LNatSchG:<br />
Innerhalb des Plangebietes fallen keine Flächen unter die Schutzvorgaben des § 28 LNatSchG. Auch in der näheren Umgebung<br />
liegen keine derartigen Flächen. Die nächstgelegenen Flächen nach § 28 LNatSchG (insbesondere „naturnahe, unverbaute<br />
Flussabschnitte“) liegen im Bereich des Ahrmündungsdeltas südlich Kripp.<br />
10<br />
Biotopsystemplanung (VBS):<br />
In der Prioritätenkarte der „PLANUNG VERNETZTER BIOTOPSYSTEME FÜR DEN LANDKREIS AHRWEILER“ (VBS) des LFUG ist die Ahr mit den<br />
sie begleitenden unterschiedlichen Lebensraumtypen prioritärer Standort der VBS. In der Umgebung des Plangebietes<br />
wird die Entwicklung von Streuobst als prioritär angeregt. In der Bestandskarte 1, Blatt 2, sind keine Darstellungen zum<br />
Plangebiet selbst enthalten. Die Zielekarte 2, Blatt 2, trifft für die Fläche des geplanten Baugebietes keine Zielformulierungen.<br />
15<br />
Abb. 8: Planung vernetzter Biotopsysteme<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG):<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Rhein-Ahr-Eifel“. Flächen innerhalb des räumlichen<br />
Geltungsbereiches eines bestehenden oder zukünftig zu erlassenden Bebauungsplans mit baulicher Nutzung und innerhalb<br />
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB sind jedoch regelmäßig nicht Bestandteile von<br />
Landschaftsschutzgebieten. Daher wird das Plangebiet nach Satzungskraft eines zu erlassenden Bebauungsplanes aus<br />
dem LSG entlassen.<br />
Naturschutzgebiete (NSG):<br />
Naturschutzgebiete grenzen nicht unmittelbar an. Das nächstgelegene NSG ist das NSG „Mündungsgebiet der Ahr“ (Rechtsverordnung<br />
vom 15. März 1977, zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 23. Juni 1981). Die Unterschutzstellung erfolgte<br />
aus botanischen, zoologischen und ornithologischen Gründen. Besonderer Schutzgrund war, dass es sich bei der<br />
Ahrmündung<br />
„um das letzte natürliche Mündungsgebiet eines Mittelgebirgsflusses in den Rhein mit gesamtstaatlich<br />
repräsentativer Bedeutung handelt“<br />
(so BFN, in www.naturschutz.rlp.de). Eine Betroffenheit durch die Planung „Lange Fuhr“ des aufgeführten Naturschutzgebietes<br />
ist jedoch bereits aufgrund der Entfernung und der völlig unterschiedlichen Standortbedingungen nicht anzunehmen.<br />
40<br />
FFH-Gebiete:<br />
- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -<br />
45<br />
Vorgeschlagene Vogelschutzgebiete:<br />
- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Schutzkategorien nach WHG:<br />
Innerhalb des Plangebietes liegen ausweislich des Bebauungsplanentwurfes keine Wasserschutzzonen. Das Überschwemmungsgebiet<br />
des Rheins reicht nicht bis in die Nähe des Plangebietes; auch aufgrund der Höhenlage des Plangebietes<br />
ist das Baugebiet nicht betroffen.<br />
10<br />
Landesentwicklungsprogramm III:<br />
Das Landesentwicklungsprogramm weist dem Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keine besonderen Funktionen<br />
zu, stellt aber – wie im übrigen in der gesamten Rheinschiene – die Funktion „Freiraumsicherung (Schwerpunktraum<br />
für den Freiraumschutz)“ heraus.<br />
15<br />
Regionaler Raumordnungsplan:<br />
Der Regionale Raumordnungsplan stellt für das geplanten Baugebiet keine Inhalte dar; die nordöstlich anschließenden<br />
landwirtschaftlichen Flächen werden als Flächen sehr guter bis guter Eignung für die landwirtschaftliche Produktion dargestellt.<br />
20<br />
Flächennutzungsplan:<br />
Im Flächennutzungsplan der STADT REMAGEN ist das Plangebiet als W-Fläche dargestellt worden, es bedarf daher keiner Anpassung<br />
der Planungsziele.<br />
25<br />
30<br />
35<br />
Landschaftsplan:<br />
Im Landschaftsplan der STADT REMAGEN, dort S. 113, wurde für den Landschaftsteilraum „Fläche 25 – Landwirtschaftliche Fluren<br />
‚Goldene Meile’ einschließlich Kiesabbau Kripp“ folgende Entwicklungsziele benannt:<br />
• Entwicklung von Biotopfunktionen durch abwechslungsreiche Fruchtfolgen und Kulturen mit temporären Brachen<br />
sowie Säumen,<br />
• Entwicklung von Baumreihen in Anlehnung an die historisch überlieferten Obstbaumreihen vor allem entlang<br />
einer gestalteten Wegeverbindung zwischen Kripp und <strong>Remagen</strong>, ggf. auf der Wegetrasse der alten Römerstraße,<br />
• Erhaltung der Böden und Sicherung für die landwirtschaftliche Nutzung,<br />
• Erhaltung der Böden in ihrem dokumentarischen Wert bezüglich der Landschafts- und Kulturgeschichte.<br />
Weitere Entwicklungsziele thematisieren die Kiesabbau-Folgeflächen und wurden hier deshalb nicht mehr aufgeführt.<br />
40<br />
NATURA 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete):<br />
- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -<br />
45<br />
Schutzkategorien nach den Wassergesetzen:<br />
Schutzkategorien nach dem WHG oder dem LWG liegen weder innerhalb des Plangebietes, noch grenzen sie daran an oder<br />
liegen in seiner Nähe.
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STAND: 24. MAI 2006<br />
4.2.2 NATURA 2000 / FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung<br />
5<br />
Die vorliegende Ausarbeitung geht der Frage nach, inwieweit durch das geplante Wohnbaugebiet 26.16/00 „Lange Fuhr“<br />
am Ortsrand von <strong>Remagen</strong>-Kripp erhebliche Beeinträchtigungen vorhandener Schutzgebiete nach der europäischen Vogelschutz-<br />
(79/409/EWG, VSchR) bzw. FFH-Richtlinie (92/43/EWG, FFH-RL) oder sonstige Beeinträchtigungen auf Pflanzenund<br />
Tierwelt zu erwarten sind.<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
4.2.2.1 UNTERSUCHUNGSGEBIET UND METHODIK<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Das geplante Baugebiet "Lange Fuhr" am Ortsrand von Kripp ist ein Teilbereich der ebenen Feldflur zwischen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Remagen</strong> und dem Ortsteil Kripp (TK25 5409 [Blattname: Linz], Minutenraster 26, Höhe ca. NN+65 m). Das durch den Bebauungsplan<br />
in Anspruch genommene Teilgebiet „Lange Fuhr“ umfasst überwiegend acker- und gartenbaulich genutzte<br />
Flächen (Getreideäcker, Rosen- und Schnittreisigkulturen), daneben einige Grünlandbereiche mittlerer Standorte, Wohnbebauung<br />
mit Hausgärten sowie kleinere Brachflächen, kleinere Gehölzstrukturen sowie Wege und Straßen mit unterschiedlicher<br />
Decke (Asphalt, Graswege etc.). Einen Eindruck des UG gibt Abb. 19. Südlich und östlich grenzen weitere bebaute<br />
Bereiche Kripps, im Norden und Westen offene Feldflur mit weiteren Ackerflächen an.<br />
Methodik<br />
Im Rahmen der vorliegenden Planung erfolgte eine detaillierte Bestandsaufnahme der vorhandenen Vegetationsstrukturen,<br />
der Flora und Fauna, sowie etwaiger nach §28 LNatSchG pauschal geschützter Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen<br />
der FFH-Richtlinie (LRT). Begangen wurden nur allgemein zugängliche Flächen (keine Privatgrundstücke, umfriedete Parzellen<br />
etc.), ein Hauptaugenmerk wurde dabei auf die noch nicht bebauten bzw. unversiegelten Anteile gelegt.<br />
30<br />
4.2.2.2 SCHUTZGEBIETE/GESCHÜTZTE BIOTOPTYPEN/OBJEKTE DER BIOTOPKARTIERUNG<br />
Abb. 9 zeigt die vorhandenen Schutzgebiete, nach §28 LNatSchG geschützten Biotoptypen und Objekte der Biotopkartierung<br />
Rheinland-Pfalz, die in räumlicher Nähe zum UG kartiert bzw. festgelegt wurden.<br />
35<br />
Abb. 9: Vorhandene Schutzgebiete<br />
FFH-Gebiete (blaue Schraffur), Gebiete nach der VSR (gelb schraffiert, überdeckt), Objekte der Biotopkartierung (rot)
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie<br />
Südlich des Plangebietes findet sich ein Teilbereich des Vogelschutzgebietes „Ahrmündung“ (Nr. 5409-401), der Mündungsbereich<br />
der Ahr in den Rhein von insgesamt ca. 165 ha Größe. Es handelt sich um Verlauf der Ahr, angrenzende Auenbereiche<br />
mit Auwaldfragmenten und Grünlandflächen. Als einzige Vogelart der Anhänge der VSchrR mit Hauptvorkommen<br />
ist der Wachtelkönig (Crex crex) angeführt, daneben Schwarzmilan, Eisvogel, Neuntöter, sowie Wasserralle, Wendehals,<br />
Beutelmeise, Limikolen (Zug und Rast) und Braunkehlchen.<br />
Im UG selbst ist kein Flächenanteil eines Vogelschutzgebietes gemeldet. Zwischen dem UG und dem Vogelschutzgebiet<br />
befindet sich besiedelter Raum sowie die vielgenutzte B 266, die Entfernung zum Schutzgebiet beträgt ca. 600 Meter Luftlinie.<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Gebiete nach der FFH-Richtlinie<br />
Ein Gebiet nach der FFH-Richtlinie ist überwiegend deckungsgleich mit dem VSR-Gebiet gemeldet, das FFH-Gebiet „Mündungsgebiet<br />
der Ahr“ (5409-301) mit ca. 124 ha Gesamtgröße.<br />
Angaben zu Lebensraumtypen und Organismen:<br />
• Fließgewässer (3260)<br />
• Schlammige Flussufer (3270)<br />
• Feuchte Hochstaudenfluren (6430)<br />
• Magere Flachland-Mähwiesen (6510)<br />
• Erlen- und Eschenwälder, Weichholzauenwälder* (91E0)<br />
• Groppe (Cottus gobio)<br />
• Lachs (Salmo salar)<br />
Das UG weist keine Anteile an diesem FFH-Gebiet auf, die räumliche Trennung (Entfernung ca. 600 Meter Luftlinie) ist wie<br />
beim Vogelschutzgebiet durch Bebauung und Bundesstraße als erheblich einzustufen.<br />
30<br />
Geschützte Biotoptypen nach §28 LNatSchG<br />
Im UG oder seiner unmittelbaren Nachbarschaft sind keine nach §28 LNatSchG geschützten Biotoptypen in der Biotopkartierung<br />
Rheinland-Pfalz katalogisiert.<br />
35<br />
Objekte der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz<br />
Einziges Objekt der Biotopkartierung mit einem gewissen Bezug zum UG ist die Kiesgrube westlich Kripp, Objektnr. 5409-<br />
2028. Diese als „Schongebiet“ bewertete Fläche weist einen geringen funktionalen Bezug zum UG auf (z.B. in Form von Reifungsräumen<br />
einiger Libellenarten, Nahrungsraum für Vögel etc.).<br />
40<br />
4.2.2.3 ERGEBNISSE<br />
45<br />
50<br />
55<br />
Flora und Vegetation<br />
Das Pflanzenkleid des UG ist gekennzeichnet durch die intensive Nutzung, den Einträgen von Bioziden und der starken<br />
Nährstoffversorgung, insbesondere durch Düngung. Die Tabelle A1 führt die notierten Gefäßpflanzenarten (ohne gartenbaulich<br />
eingebrachte Arten und Nutzpflanzen) des UG auf. Es handelt sich durchweg um häufige und allesamt ungefährdete<br />
Arten, die die o.g. Verhältnisse wiederspiegeln. Zum weiteren Verständnis darf der frühe Begehungszeitpunkt nicht außer<br />
Acht gelassen werden, der eine Reihe von spät auflaufenden Arten unberücksichtigt lässt. Abb. 10 ordnet die im Folgenden<br />
besprochenen Nutzungstypen zu.<br />
Die Ackerflächen (Nutzungstyp 1 der Tabelle, Beispiel siehe Abb. 20) sind aufgrund ihrer intensiven Nutzung als artenarm<br />
zu bezeichnen. Typische Vertreter der hier zu erwartenden Unkrautgesellschaften, z.B. aus der Klasse der Secalietea<br />
(Getreideunkraut-Gesellschaften) sind nur sehr fragmentarisch vorhanden, das Artenspektrum ist entsprechend reduziert.<br />
Typische Vertreter sind z.B. Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastorius), Klebkraut (Galium<br />
aparine), Rote Taubnessel (Lamium purpureum) und wenige andere. Flächenmäßig stellen diese artenarmen Ackerbereiche<br />
den überwiegenden Anteil des untersuchten Offenlandes.
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Abb. 10: Im <strong>Text</strong> erläuterte Nutzungstypen<br />
Im <strong>Text</strong> erläuterte Nutzungstypen (1-Acker, 2-Wegraine, 3-Grünlandflächen, 4-Schnittreisig- und Rosenkulturen, 5a-d-<br />
Gehölze/Gebüsche, 6-alte Gartenparzelle) – Grundlage: Karte "Landschaftsanalyse und -bewertung"<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Die schmalen (von oft nur einen Meter Breite) Wegraine zwischen Acker und Wirtschaftswegen (Nutzungstyp 2, Beispiel<br />
siehe Abb. 21) sind grasdominierte, relativ artenarme Bestände, in denen sich Vertreter der Unkrautgesellschaften (s.o.),<br />
Arten des Grünlandes (z.B. Glatthafer – Arrhenatherum elatius, Knäuelgras – Dactylis glomerata, Wiesen-Rispengras – Poa<br />
pratensis), der Trittgesellschaften (Einjähriges Rispengras – Poa annua, Breit-Wegerich – Plantago major, Ausdauernder<br />
Lolch – Lolium perenne) bzw. der Säume finden. Diese schmalen Vegetationsstreifen werden gemäht, tlw. befahren und<br />
betreten und mit Hundekot belastet. Hinzu kommen Immissionen von Bioziden aus den benachbarten Ackerflächen.<br />
Grünland (Nutzungstyp 3, Beispiel siehe Abb. 22) ist im UG auf einigen größeren Flächen anzutreffen, es handelt sich ü-<br />
berwiegend um fette, relativ artenarme Bestände mittlerer Standorte mit Dominanz weniger Obergräser (Glatthafer,<br />
Knäuelgras, Wiesenrispe, Wolliges Honiggras – Holcus lanatus). Die Nutzung erscheint unregelmäßig, tlw. wird auch augenscheinlich<br />
beweidet (Elektrozaun-Koppel, Pferde?). Lebensraumtypische Arten (vgl. SSYMANK et al. 1998) des in Frage<br />
kommenden LRT 6510 („Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe“) fehlen – bis auf die wenigen dominierenden<br />
Grasarten – weitgehend, so daß auch keine Ansprache als FFH-LRT möglich ist.<br />
Die Schnittreisig- und Rosenkulturen (Nutzungstyp 4, Beispiel s. Abb. 23) stellen ebenfalls größere Flächenanteile. In ihrem<br />
Habitus stehen sie zwischen Ackerflächen und Gebüschen, je nach Jahreszeit. Die im Gebiet mehrfach vorhandenen Forsythienkulturen<br />
waren nach der Blüte sämtlich abgemulcht, so dass der Gebüschcharakter verloren war. Die Nutzungsintensität<br />
– insbesondere der Rosenkulturen – ist hoch (Bodenbearbeitung, Herbizideinsatz). Die Vegetation ähnelt je nach Bedingungen<br />
Ackerunkrautfluren, gestörten Grünlandbereichen oder ruderalen Beständen. Relativ artenreich zeigen sich in<br />
erster Linie die Schnittreisigkulturen, diese stellen den höchsten Anteil der in Tabelle A1 aufgeführten Arten.
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
15<br />
Die letzte separat besprochene Nutzungstypengruppe stellen die Gehölze und Gebüsche (Nutzungstyp 5, in der Tabelle<br />
nur Typ 5c aufgeführt, Beispiel s. Abb. 24) unterschiedlicher Ausprägung dar. Einzelne Solitärgehölze (5a) sind in Form von<br />
Apfelhochstämmen oder eines älteren „Holunderbaumes“ im Westteil des Geländes vorhanden. Sie stellen in den ackerbaulich<br />
genutzten Teilbereichen des UG die einzigen nennenswerten Vertikalstrukturen dar.<br />
Der überwiegende Teil der Gebüsche wird von gepflanzten Ziergehölzen (5b) eingenommen, spontane Gebüschbildungen<br />
(5c), z.B. in Form von Brombeergebüschen, sind nur kleinflächig vorhanden. Ältere Baumschulgehölze (5d, insb. div. Nadelholzarten)<br />
können nur als naturferne Bildungen angesehen werden, die allenfalls für einige Vogelarten als Brutplatz<br />
von Bedeutung sind.<br />
Weitere Vegetationsstrukturen sind im Gebiet vorhanden:<br />
• Altes Gartenland mit Gebüschaufwuchs und fortschreitender Sukzession (Nutzungstyp 6, Abb. 24, tlw. mit Gebüschen<br />
bestanden, teils mit krautiger Vegetationsdecke)<br />
• Unbefestigte Wege, tlw. mit schütterer Vegetation (Trittrasen)<br />
• Ruderalstellen mit Ablagerungen (Gartenabfälle) und gestörter Vegetation<br />
20<br />
25<br />
Tabelle A1: Liste der Gefäßpflanzen UG „Lange Fuhr“<br />
Nutzungstypen<br />
1 Ackerflächen<br />
2 Ackerränder/Wegränder<br />
3 Grünlandflächen<br />
4 Gartenkulturen (Rosenkulturen, Schnittreisigkulturen)<br />
5 Gebüsche/Gehölze, Solitärgehölze (hier 5c)<br />
30<br />
Art<br />
Vorkommen<br />
! bestandsbildend<br />
x vorhanden<br />
(x) spärlich vorhanden, Einzelpflanzen<br />
Deutscher Name<br />
1 2 3 4 5<br />
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn x<br />
Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe (x) (x)<br />
Agrimonia eupatorium Gewöhnlicher Odermennig x<br />
Agrostis tenuis Rotes Straußgras (x)<br />
Arabidopsis thaliana Acker-Schmalwand x x x<br />
Armoracia rusticana Meerrettich (x)<br />
Arrhenatherum elatius Glatthafer (x) ! ! x<br />
Artemisia vulgaris Gemeiner Beifuß (x) (x)<br />
Bellis perennis Gänseblümchen x<br />
Betula pendula Sand-Birke (x) x<br />
Bromus hordeaceus Weiche Trespe x !<br />
Bromus sterilis Taube Trespe ! ! (x)<br />
Bunias orientalis Morgenländisches Zackenschötchen (x)<br />
Calamagrostis epigejos Land-Reitgras x<br />
Calystegia sepium Zaunwinde (x)<br />
Capsella bursa-pastoris Echtes Hirtentäschel x x x<br />
Carpinus betulus Hainbuche x
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STAND: 24. MAI 2006<br />
Art<br />
Fortsetzung:<br />
Deutscher Name<br />
1 2 3 4 5<br />
Cerastium fontanum holosteoides Gemeines Hornkraut (x) x (x)<br />
Chenopodium album album Weißer Gänsefuß (x) (x)<br />
Cirsium arvense Acker-Kratzdistel x x x<br />
Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel x (x)<br />
Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe (x) (x)<br />
Convolvulus arvensis Ackerwinde x x (x) x<br />
Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel x<br />
Corylus avellana Haselnuß x<br />
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn x<br />
Dactylis glomerata Knäuelgras ! ! (x)<br />
Daucus carota Wilde Möhre x x (x)<br />
Epilobium angustifolium Schmalblättriges Weidenröschen (x) (x)<br />
Equisetum arvense Acker-Schachtelhalm x x x<br />
Euphorbia helioscopia Sonnenwend-Wolfsmilch x<br />
Festuca rubra ssp. rubra Rot-Schwingel x<br />
Fragaria vesca Wald-Erdbeere x<br />
Fraxinus excelsior Esche x<br />
Galeopsis tetrahit Stechender Hohlzahn x<br />
Galium aparine Kletten-Labkraut x x x x<br />
Galium mollugo Wiesen-Labkraut x x<br />
Geranium dissectum Schlitzblättriger Storchschnabel x<br />
Geranium molle Weicher Storchschnabel x x<br />
Geranium pyrenaicum Pyrenäen-Storchschnabel x<br />
Geum urbanum Echte Nelkenwurz x x x<br />
Glechoma hederacea Gundermann x x x x<br />
Hedera helix Efeu x<br />
Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau x<br />
Holcus lanatus Wolliges Honiggras ! x<br />
Hordeum murinum Mäusegerste x<br />
Hypericum perforatum Echtes Johanniskraut (x)<br />
Juglans regia Walnuß x<br />
Juncus tenuis Zarte Binse x<br />
Lamium album Weiße Taubnessel (x) x (x)<br />
Lamium purpureum Rote Taubnessel x x x
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STAND: 24. MAI 2006<br />
Art<br />
Fortsetzung:<br />
Deutscher Name<br />
1 2 3 4 5<br />
Lapsana communis Gemeiner Rainkohl x x<br />
Leontodon hispidus Rauher Löwenzahn x x<br />
Ligustrum vulgare Liguster x<br />
Lolium perenne Englisches Raygras x x<br />
Malva moschata Moschus-Malve (x)<br />
Matricaria discoidea Strahlenlose Kamille x x x<br />
Medicago lupulina Hopfenklee x<br />
Medicago sativa Luzerne x<br />
Oxalis corniculata Hornfrüchtiger Sauerklee x<br />
Phleum pratense Wiesen-Lieschgras x x<br />
Plantago lanceolata Spitz-Wegerich x x x<br />
Plantago major ssp. major Breit-Wegerich ! x x<br />
Poa annua Einjähriges Rispengras x x x x<br />
Poa pratensis pratensis Wiesen-Rispengras (x) ! ! x<br />
Polygonum aviculare agg. Vogel-Knöterich Sa. x ! x x<br />
Polygonum persicaria Floh-Knöterich (x) x<br />
Potentilla anserina Gänse-Fingerkraut ! x x<br />
Prunus avium Vogel-Kirsche x<br />
Prunus spinosa Schlehe x<br />
Ranunculus acris agg. Scharfer Hahnenfuß x<br />
Ranunculus repens Kriechender Hahnenfuß x ! ! x<br />
Raphanus raphanistrum agg. Hederich x x<br />
Reynoutria japonica Japan-Knöterich (x)<br />
Robinia pseudacacia Robinie x<br />
Rosa canina agg. Hunds-Rose Sa. x<br />
Rubus fruticosus agg. Brombeere Sa. x (x) (x) x<br />
Rumex acetosa Großer Sauerampfer x x<br />
Rumex obtusifolius Stumpfblättriger Ampfer x x<br />
Salix caprea Sal-Weide (x) x<br />
Sambucus nigra Schwarzer Holunder (x) x<br />
Senecio jacobaea Jakobs Greiskraut x x<br />
Senecio vulgaris Gemeines Greiskraut x x x<br />
Solanum nigrum Schwarzer Nachtschatten (x)<br />
Solidago canadensis Kanadische Goldrute x
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STAND: 24. MAI 2006<br />
Art<br />
Fortsetzung:<br />
Deutscher Name<br />
1 2 3 4 5<br />
Symphytum officinale Beinwell x (x) x<br />
Syringa vulgaris Flieder (x)<br />
Tanacetum vulgare Rainfarn x<br />
Taraxacum officinale agg. Gemeiner Löwenzahn Sa. x ! x<br />
Trifolium pratense Roter Wiesen-Klee x ! (x)<br />
Trifolium repens Weiß-Klee x x x<br />
Tripleurospermum perforatum Geruchlose Kamille x x x<br />
Urtica dioica Große Brennessel x x (x)<br />
Veronica chamaedrys Gamander-Ehrenpreis x x (x)<br />
Vicia hirsuta Rauhhaar-Wicke x x<br />
Vicia sepium Zaun-Wicke x x x<br />
5<br />
Fauna<br />
Die Tierwelt wird geprägt durch die vorgefundenen Nutzungstypen und ihrer Vegetationsstrukturen. Für die vorliegende<br />
kurze Einschätzung wurde insbesondere Augenmerk auf die Gruppe der Tagfalter sowie der Avifauna gelegt.<br />
10<br />
Tagfalter<br />
Die acht Tagfalter-Arten des UG sind in Tabelle 1 zusammengestellt.<br />
Tabelle 1: Liste der im UG nachgewiesenen Tagfalterarten<br />
RL-BRD: PRETSCHER(1998) RL-RP: BLÄSIUS et al. (1992)<br />
0: Ausgestorben 1: Vom Aussterben bedroht 2: Stark gefährdet 3: Gefährdet 4: Potentiell gefährdet (nur RP)<br />
V: Art der Vorwarnstufe/-liste *: Nicht gefährdet -: Hier nicht vorkommend<br />
Rote Listen<br />
Art Deutscher Name BRD RP Raupenfutterpflanze(n)<br />
Aglais urticae Kleiner Fuchs * * Urtica dioica<br />
Coenonympha pamphilus Kleiner Heufalter * * Festuca rubra, Poa pratensis, Agrostis<br />
Colias hyale Goldene Acht * * Medicago sativa, Trifolium prat. u.a.<br />
Inachis io Tagpfauenauge * * Urtica dioica<br />
Pieris brassicae Großer Kohlweißling * * Brassica, Rorippa, Raphanus u.a. Cruciferen<br />
Pieris napi Grünader-Weißling * * div. Brassicaceen<br />
Pieris rapae Kleiner Kohl-Weißling * * div. Brassicaceen, Reseda u.a.<br />
Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling * * Ononis, Trifolium, Lotus u.a. Papilionaceen
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5<br />
Es handelt sich durchweg um verbreitete und ungefährdete Arten des Kulturlandes, die überwiegend auch intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen nicht meiden. Das Potential dürfte natürlich höher sein, wie Ergebnisse aus dem benachbarten<br />
Umfeld zeigen (z.B. 13 Tagfalterarten im Gebiet des in der Nähe liegenden GE III/IV). Arten der Anhänge der FFH-<br />
Richtlinie (92/43/EWG, vgl. SSYMANK 1998) konnten im UG nicht aufgefunden werden. Die im UG vorgefundene Tagfalterfauna<br />
entspricht daher dem Angebot an Nahrungspflanzen für Larven und Imagines und den vorhandenen Kleinstrukturen<br />
mit Bedeutung für das Kleinklima, die Puppenruhe etc.<br />
10 Avifauna<br />
Tabelle 2 führt die nachgewiesenen Vogelarten des Untersuchungsgebietes auf. Es konnten 24 Arten, davon 9 Brutvogelarten,<br />
8 Arten mit Brutverdacht, 6 Nahrungsgäste und 2 Durchzieher notiert werden.<br />
15<br />
Tabelle 2: Liste der Vögel UG „Lange Fuhr“<br />
Rote Listen: BRD: BAUER et al. (2002); RP: BRAUN et al. (1992)<br />
Gefährdung: 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet 4: potentiell gefährdet (nicht BRD) R: V: Art der Vorwarnliste II: unregelmäßig brütende Arten II<br />
Neozoen/Gefangenschaftsflüchtlinge mit regelmäßigen Brutvorkommen +N:<br />
Status: B: Brutvogel Bv: Brutverdacht Z: Durchzieher, Rast NG: Nahrungsgast<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL-BR RL-RP Status<br />
Amsel Turdus merula B<br />
Blaumeise Parus caeruleus B<br />
Bluthänfling Carduelis cannabina V Bv<br />
Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 3 Z<br />
Buchfink Fringilla coelebs B<br />
Dorngrasmücke Sylvia communis B<br />
Elster Pica pica Bv<br />
Feldlerche Alauda arvensis V B<br />
Goldammer Emberiza citrinella B<br />
Grünling Carduelis chloris Bv<br />
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Bv<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis Bv<br />
Klappergrasmücke Sylvia curruca Bv<br />
Kohlmeise Parus major B<br />
Mauersegler Apus apus V NG<br />
Mäusebussard Buteo buteo NG<br />
Mehlschwalbe Delichon urbica V NG<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B<br />
Rabenkrähe Corvus corone corone NG<br />
Rauchschwalbe Hirundo rustica V NG<br />
Rebhuhn Perdix perdix 2 3 B
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STAND: 24. MAI 2006<br />
Rote Listen: BRD: BAUER et al. (2002); RP: BRAUN et al. (1992)<br />
Gefährdung: 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet 4: potentiell gefährdet (nicht BRD) R: V: Art der Vorwarnliste II: unregelmäßig brütende Arten II<br />
Neozoen/Gefangenschaftsflüchtlinge mit regelmäßigen Brutvorkommen +N:<br />
Status: B: Brutvogel Bv: Brutverdacht Z: Durchzieher, Rast NG: Nahrungsgast<br />
Ringeltaube Columba palumbus NG<br />
Schwarzkehlchen Saxicola torquata 3 Z<br />
Türkentaube Streptopelia decaocto V Bv<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita Bv<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Bundesweit wird eine Art (Rebhuhn) als „stark gefährdet“, eine (Braunkehlchen) als „gefährdet“, 6 weitere (Bluthänfling,<br />
Feldlerche, Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalbe, Türkentaube) werden in der Vorwarnliste geführt, drei Arten (Rebhuhn,<br />
Braun- und Schwarzkehlchen) gelten in Rheinland-Pfalz als „gefährdet“.<br />
Arten der Anhänge der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG, vgl. SSYMANK et al. 1998) konnten nicht nachgewiesen werden.<br />
Das Artenspektrum entspricht den Erwartungen in Bezug auf die vorhandenen Strukturen des UG. Neben Arten des Offenlandes<br />
(Feldlerche, Rebhuhn) und reicher strukturierten Offenland-Gebüschkomplexen mit Einzelbäumen (z.B. Goldammer,<br />
Dorngrasmücke, Bluthänfling) treten Vogelarten der geschlosseneren Gebüsche (z.B. Klappergrasmücke), Gehölze<br />
(z.B. Zilpzalp, Heckenbraunelle, Grünling) und des besiedelten Bereiches (z.B. Hausrotschwanz) hinzu.<br />
Einige weitere Arten nutzen das untersuchte Gebiet regelmäßig als Nahrungsraum (Mauersegler, Rabenkrähe, Mehl- und<br />
Rauchschwalbe) oder treten nur sporadisch (Mäusebussard) in Erscheinung. Schwarz- und Braunkehlchen konnten jeweils<br />
mit einem Exemplar auf dem Zug in einer Schnittreisigkultur notiert werden.<br />
Aus Sicht des Artenschutzes ist das UG als Lebensraum des seit Jahren in seinem Bestand stark rückläufigen Rebhuhns von<br />
Interesse. Ein Sichtnachweis (2 Ex.) gelang am 21.05. auf einer Grünlandfläche in direkter Nachbarschaft des Ortsrandes<br />
von Kripp (Abb. 22), wobei zur Deckung auch eine Rosenkultur genutzt wurde. Die im UG vorhandenen landwirtschaftlichen<br />
Flächen sind aufgrund ihrer nur sehr schmalen Feldraine weniger gut und aufgrund der regelmäßigen Störungen nur<br />
temporär nutzbare Strukturen für das Rebhuhn, die vorhandenen Gebüschränder, kleineren Brachflächen und<br />
Grünlandbereiche gehören jedoch als ebenfalls nutzbarer Teillebensraum zum Gesamtlebensraum der in der näheren<br />
Umgebung ansässigen (Teil-)Population dieses Feldhuhnes. Schon 2003 konnte die Art in benachbarten Flächen<br />
nachgewiesen werden (GE III/IV), auch Angaben des lokalen Jagdpächters („... 1 bis 2 Ketten im Gebiet“) bestätigen das<br />
ausdauernde Vorkommen der Art, ebenso wie Angaben des GNOR AK AHR (o.J.).<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
Übrige Gruppen<br />
Trotz gezielter Nachsuche konnten keine Reptilien- bzw. Amphibienarten festgestellt werden (Ausnahme: Wasserfroschrufe<br />
aus einem nicht einsehbaren Privatgarten). Zumindest die Blindschleiche (Anguis fragilis) sollte im Gebiet jedoch vorhanden<br />
sein, wie auch Funde des AK Ahr der GNOR aus der benachbarten Kiesgrube nahelegen (GNOR AK AHR, o.J.).<br />
Säugetiere konnten mit den typischen Kulturfolgern Feldhase (Lepus europaeus) und Feldmaus (Microtus arvalis) notiert<br />
werden. Der Feldhase gilt in der BRD als „gefährdet“ (Kategorie 3). Die Wertigkeit der alten Gartenbrache (Nutzungstyp 6),<br />
die schon insbesondere für die Vogelwelt festgestellt wurde, unterstreicht der Fund eines Nestes der Feldwespengattung<br />
Polistes. Von Interesse ist weiterhin die Beobachtung eines Exemplares von Tropinota hirta (Zottiger Blütenkäfer) an Löwenzahn<br />
(Taraxacum officinalis) in einem Grünlandstück sitzend. Die Art wird für die BRD als „gefährdet“ eingestuft (GEISER<br />
1998).<br />
Geschützte/gefährdete Biotoptypen (Lebensraumtypen)<br />
Nach §28 LNatSchG pauschal geschützte Lebensraumtypen konnten im Untersuchungsgebiet nicht aufgefunden werden.<br />
FFH-Lebensraumtypen (vgl. SSYMANK et al. 1998, BALZER et al. 2004) sind ebenfalls im Gebiet aufgrund der intensiven Nutzung<br />
und des Fehlens von Sonderstandorten (Gewässer, Felsbereiche, sehr nasse bzw. trockene Standorte) des UG nicht<br />
vertreten. Gefährdete Biotoptypen nach der „Roten Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen von Rheinland-Pfalz“ (BUS-<br />
HARDT et al. 1990) konnten aus den o.g. Gründen ebenfalls nicht festgestellt werden.
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5<br />
10<br />
Beeinträchtigungen<br />
Die vorgefundenen Beeinträchtigungen des untersuchten Offenlandes können als typisch für vergleichbar strukturierte<br />
Lebensräume in siedlungsnahen Bereichen angesehen werden:<br />
1. Intensive, konventionelle landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau mit Biozideinsatz)<br />
2. Intensiv-Gartenbau mit hohem Biozid-Einsatz (Rosen- und Schnittreisigkulturen)<br />
3. Gute Nährstoffversorgung, u.a. durch Düngung<br />
4. Hoher Besucherdruck (Hundehalter, Spaziergänger, spielende Kinder etc.) zumindest entlang der begehbaren<br />
Wirtschaftswege<br />
5. Kfz-Verkehr auch auf den befestigten Wirtschaftswegen<br />
6. Hohe Dichte standortfremder Pflanzenarten (Nadelgehölze, Ziersträucher etc.)<br />
7. Abfälle und Ablagerungen (z.B. Gartenabfälle) an mehreren Stellen<br />
15<br />
4.2.2.4 ERHEBLICHKEITSABSCHÄTZUNG<br />
20<br />
25<br />
FFH-/Vogelschutzgebiete<br />
Die beiden in räumlicher Nähe liegenden NATURA 2000-Gebiete können gemeinsam betrachtet werden. Beide Gebiete<br />
sind räumlich und funktional deutlich vom Bereich des UG getrennt. Die hier geschützten Arten haben entweder gar keine<br />
Beziehung zum Planungsraum (z.B. Groppe und Lachs als rein aquatische Tierarten) oder nutzen diesen nur sporadisch und<br />
sind nicht obligat an diesen gebunden (z.B. Braunkehlchen als Durchzieher mit einer breiten Palette von Rasthabitaten,<br />
Schwarzmilan als potenzieller Gast). Ein direkter Eingriff und eine damit verbundene Inanspruchnahme von Flächen in die<br />
vorliegende Bereiche des Vogelschutz- und FFH-Gebietes erfolgt nicht, auch potenziell von außen wirkende Faktoren auf<br />
die Schutzgebiete können nicht konstatiert werden, da z.B. der Besucherdruck auf die Schutzgebiete durch das geplante<br />
Baugebiet nicht zunehmen dürfte.<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
Verlust von Lebensräumen und Arten<br />
Durch die Nutzung als Baugebiet der z.Z. überwiegend landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gingen keine aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht besonders wertvollen und erhaltenswerten Lebensraumtypen verloren. Ein großer Teil der notierten<br />
Tier- und Pflanzenarten findet auch in garten- und gehölzreichen Wohngebieten ein Auskommen, bzw. ist bereits jetzt<br />
dort etabliert (z.B. Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Türkentaube, Grünling).<br />
Einzige Einschränkung dieser Einschätzung ist der Verlust des Offenlandes für die kleine noch rezent vorhandene Teilpopulation<br />
des Rebhuhns, welche durch die Bebauung einen weiteren Teil des jetzt schon suboptimalen Lebensraumes verliert.<br />
Dieser Lebensraumverlust ist durch Strukturverbesserung des verbleibenden Offenlandes zu kompensieren.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden:<br />
• Die Natura 2000-Gebiete im Bereich der Ahrmündung werden von dem geplanten Wohngebiet aufgrund seiner<br />
räumlichen und weitgehend auch funktionalen Trennung nicht beeinträchtigt.<br />
• Gefährdete oder geschützte Lebensraumtypen sind im Gebiet nicht vorhanden oder werden durch eine angrenzende<br />
Bebauung in Mitleidenschaft gezogen<br />
• Gefährdete Arten werden – mit Ausnahme des Rebhuhns – nicht beeinträchtigt. Für diese Art sollen Strukturverbesserungen<br />
durch naturnahe randliche Gehölzpflanzungen im benachbarten Offenland ins Auge gefasst werden,<br />
die insbesondere zur Stützung der vorhandenen Rebhuhnbestände dienen. Derartige Maßnahmen wurden<br />
umfassend bereits im Rahmen der Planung des benachbarten Gewerbegebiets III/IV geplant; diese sollen zügig<br />
umgesetzt werden. Zu diesen Maßnahmenen zählen die Verbreiterung der vorhandenen, schmalen Säume zwischen<br />
Äckern und Wirtschaftswegen auf ca. 4-5 Meter. In Teilen können hier auch Streuobstreihen, Heckenzüge<br />
oder Einzelgebüsche angelegt werden sowie die Belassung schmaler Brachestreifen zwischen den einzelnen A-<br />
ckerschlägen abseits der Wege im jährlichen oder zweijährigen Wechsel.
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4.3 WECHSELWIRKUNGEN UND ENTWICKLUNGSPROGNOSE OHNE DAS VORHABEN<br />
5<br />
10<br />
4.3.1 Raumnutzungen<br />
Die den Untersuchungsraum und seine Umgebung prägenden Raumnutzungen sind:<br />
• die Landwirtschaft,<br />
• das Gewerbe (VITO Irmen an der Mittelstraße, Gewerbegebietb Ringofenstraße, GE I – IV),<br />
• die aufgegebenen ehemaligen Kiesabbauflächen südlich des Plangebietes,<br />
• der Verkehr (Eisenbahntrasse, Bundes-, Landes- und Ortstraßen) und<br />
• das Wohnen (im benachbarten Siedlungsraum von Kripp).<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
4.3.2 Wechselwirkungen, Sekundärwirkungen<br />
In der Vergangenheit wurden die teils konkurrierenden Raumnutzungen im Untersuchungsraum ohne ausreichende Pufferzonen<br />
(z.B. Abstand Gewerbe – Wohnbebauung oder Kiesabbau – Wohnbebauung) räumlich eng miteinander vergesellschaftet.<br />
Konflikte durch Emissionen, unzureichende Rekultivierung, etc. blieben nicht aus. Der bisherigen landwirtschaftlichen<br />
Nutzung des Offenlandes zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp kam dabei neben der Erhaltung des Erholungsraumes<br />
insbesondere auch die Funktion zu, Pufferzonen bereitzustellen. Durch die fast flächendeckende Überplanung der Ackerfluren<br />
kann diese Funktion künftig kaum noch durch die Landwirtschaft abgedeckt werden.<br />
Eine städtebauliche Verknüpfung der Siedlungsflächen von <strong>Remagen</strong> und Kripp soll daher künftig vermieden werden (siehe<br />
STADTBAUPLAN (1999): Studie zur städtebaulichen Entwicklungssatzung „<strong>Remagen</strong>-Süd“). Ebenso sind ausreichend dimensionierte<br />
Grünzäsuren zu sichern, wie dies auch der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP)<br />
vorgibt. Nach dem RROP-Entwurf, Pkt. 2.1<br />
„schafft die Bündelung von Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bildung und Dienstleistung keine zusätzlichen<br />
Mobilitätszwänge, reduziert so die Verkehrsmengen, führt zur Vermeidung von Emissionen und erleichtert<br />
den Schutz vor Immissionen“.<br />
Im Umfeld des Vorhabens sind maßnahmenbedingt keine weiteren Auswirkungen, insbesondere keine weiteren Versiegelungen<br />
durch Erschließungsmaßnahmen, zu erwarten, da die Verkehre von dem bestehenden Straßennetz über die K 40<br />
aufgenommen werden können. Wechselwirkungen zwischen dem Landschaftsbildschutz und der geplanten Bebauung<br />
bestehen insbesondere hinsichtlich der Sichtbeziehungen zur freien Landschaft. Das Plangebiet soll daher Eingrünungsmaßnahmen<br />
erhalten. Aufgrund der Erkenntnisse der städtebaulichen und landespflegerischen Untersuchungen sollen<br />
daher auch folgende Maßnahmen ergriffen werden:<br />
• Anlage von Schutz- und Trennpflanzungen und<br />
• Durchgrünung des Plangebietes.<br />
45<br />
50<br />
55<br />
4.3.3 Entwicklungsprognose, Status-quo-Prognose<br />
Die Entwicklungsprognose für den Raum zwischen den gewachsenen Ortslagen von <strong>Remagen</strong> und Kripp wurde im Rahmen<br />
der Planung des Büros STADTBAUPLAN (1999): Studie zur städtebaulichen Entwicklungssatzung „<strong>Remagen</strong>-Süd“ vertiefend<br />
analysiert und entwickelt. Auf dem auf der Grundlage der durchgeführte Untersuchungen entwickelten Städtebaulichen<br />
Rahmenplan „<strong>Remagen</strong>-Süd“ basieren die städtebaulichen Zielvorstellungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong> für den Untersuchungsraum.<br />
Kernpunkte sind neben der Ansiedlung der Fachhochschule und der Entwicklung zwei weiterer Abschnitte<br />
(III / IV) des Gewerbegebietes, die Ausweisung der in der städtebaulichen Entwicklungssatzung enthaltenen Bauflächen<br />
am südlichen Ortsrand von <strong>Remagen</strong> sowie im Norden und Nordwesten von Kripp. Die in der SEM überplanten Wohnbauflächen<br />
in Kripp sind die Flächen des vorliegend überplanten Gebietes „Lange Fuhr“.<br />
Auf der Grundlage der Entwicklungssatzung wurde der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung neu<br />
aufgestellt. Die im Zuge der Neuaufstellung des FNP aufgestellte Bedarfsprognose bestätigt die städtebaulichen Zielvorstellungen;<br />
auch gemäß der integrierten Landschaftsplanung bestehen gegen diese Ziele keine Bedenken.
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5<br />
Aufgrund der guten Eignung der anstehenden Böden für die landwirtschaftliche Nutzung und die gute Erschließung ist<br />
davon auszugehen, dass bei Verzicht auf die Entwicklung von W-Flächen an dieser Stelle die bestehende landwirtschaftliche<br />
Nutzung weiter fortbestehen würde. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet bei Verzicht auf die geplante Entwicklung<br />
an dieser Stelle weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet würde.<br />
4.3.4 Vorbelastungen<br />
10<br />
Im Plangebiet sind heute bereits unterschiedliche Vorlastungen vorhanden:<br />
Wohnbebauung:<br />
Weitere Flächeninanspruchnahme durch Baugebiete, insbesondere an den Ortsrändern von <strong>Remagen</strong> und Kripp<br />
15<br />
20<br />
Ehem. Bodenabbau:<br />
Gewinnung von Bodenschätzen mit teilweise nicht rekultivierten Restlöchern (Grundwasseranschnitt birgt die Gefahr der<br />
Verunreinigung hochwertiger und leistungsfähiger Grundwasserleiter im Untergrund). Teilflächen außerhalb des Plangebietes<br />
wurden nach Abbautätigkeit „zugeschüttet“; über die dem Vernehmen nach mögliche Verkippung von Altlasten liegen<br />
keine detaillierten Angaben vor.<br />
25<br />
Gewerbliche Nutzung:<br />
Nördlich des Plangebietes sind die GE-Gebiet I - IV bereits im Betrieb. Ältere Gewerbestandorte liegen im Bereich der Ringofenstraße,<br />
an der Römerstraße sowie eingestreut innerhalb der Ortslage von Kripp. Bildbestimmend bzw. -belastend wirken<br />
die gelben Aufbereitungsanlagen der Beton Union und der Schornstein der Lederfabrik in der Nähe.<br />
30<br />
Wassergewinnung:<br />
Die ehemalige Wassergewinnungsanlage „Im Sand“ sowie ältere Anlagen in der Ortslage von Kripp werden heute – nach<br />
Anschluß der städtischen Trinkwasserversorgung an den Wahnbachtalsperrenverband - nicht oder nur noch als Notbrunnen<br />
genutzt.<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
60<br />
Verkehr:<br />
Die Fläche liegt in der Nähe der regionalen Verkehrsachse Bonn-Koblenz (B 9) und dem regional bedeutenden Rheinfährenübergang<br />
Linz-Kripp (B 266). Die Bahnverbindung gehört zu den am stärksten frequentierten Schienenwegen deutschlandweit.<br />
Durch die vorgenannten Nutzungsarten kam bzw. kommt es zu folgenden wesentlichen Belastungen, die im Plangebiet<br />
und seiner Umgebung bereits heute feststellbar sind:<br />
• Boden / Wasser:<br />
Bodenbelastung durch Dünger und Pflanzenschutzmittel,<br />
• Boden / Wasser / Klima:<br />
Bodenversiegelung durch Überbauung und Erschließung,<br />
• Wasser:<br />
Anschnitt des Grundwasserleiters im Bereich unverfüllter Tagebaulöcher (Kiesgruben),<br />
• Klima:<br />
Geringere Pufferkapazität gegenüber Aufheizen des Talraumes durch Bebauung und Versiegelung,<br />
• Klima:<br />
Beeinträchtigung des Frischluftaustauschs,<br />
Schadstoffanreicherung bei Inversionslagen, besonders im Frühjahr und Herbst,<br />
• Landschaftsbild / Flora / Fauna / Klima:<br />
Ausgeräumte Landschaft, fehlende bzw. mangelnde Durchgrünung mit Gehölzen. Nicht ausreichende Eingrünung<br />
von Ortsrandlagen und Siedlungsrändern.<br />
• Landschaftsbild:<br />
Hochregallager (Fa. Schauff) als stark bildbelastender Faktor<br />
• Flora / Fauna:<br />
Zerschneidung / Barrierewirkung durch Verkehrstrassen und Siedlung
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5 UMWELTBEZOGENE UND GESTALTERISCHE ZIELVORSTELLUNGEN (GEM. ZIFFER 2C, 2D DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
5<br />
5.1 ANFORDERUNGEN AN DEN BEBAUUNGSPLAN AUS UMWELTSICHT<br />
Hinsichtlich der Zielvorstellungen sollen in Abstimmung mit der UNTEREN LANDSCHAFTSBEHÖRDE (vgl. §§ 4, 8, 13 LNatSchG)<br />
planerische Vorgaben aus Sicht des Natur- und Landschaftsbildschutzes formuliert werden.<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
5.1.1 Menschen<br />
Schutz / Vorbeugung vor (weiteren) bioklimatische Belastungen:<br />
Die Bebauung und damit einhergehende weitere Verdichtung innerhalb des Trogtales des Rheins begünstigt Inversionslagen;<br />
der Frischluftaustausch wird erschwert. Bioklimatische Belange sind durch Grünmaßnahmen, insbesondere auch innerhalb<br />
des Plangebietes, zu berücksichtigen.<br />
Schutz vor Lärmemissionen:<br />
Die Entwicklung eines Wohnbaugebietes, das an das bestehende GE-Gebiet III/IV weiter heranrückt, erfordert die Prüfung<br />
der Lärmvorsorge. Je nach Erschließungssystem, Anordnung von Bauflächen und im Einzelfall zu berücksichtigenden immissionsrelevanten<br />
Belangen erscheint es angeraten, die vorliegende Planung unter Bezug auf das bestehende Gewerbegebiet<br />
nochmals zu überprüfen.<br />
Freizeit und Erholung:<br />
Das Wirtschaftswegenetz innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Plangebietes wird häufig als Spazierwege genutzt.<br />
Dabei stellen auch heute noch die vergleichsweise weiträumigen Sichtbeziehungen auf die umgebenden Höhenund<br />
Kuppenlagen und die Siedlungsränder – trotz aller anthropogener, v.a. baulicher Veränderungen des Raumes – reizvolle<br />
Quellen landschaftlichen Erlebens dar. Ihren Wert erhält die Feldflur daher v.a. durch die räumliche Nähe zu den Siedlungsgebieten<br />
von <strong>Remagen</strong> und Kripp und die benachbarten Offenlandräume entlang des Rheines und der Ahr. Die<br />
wohnbauliche Entwicklung im Plangebiet „Lange Fuhr“ entzieht weitere Offenlandflächen dieser Freizeitnutzung.<br />
Zusammenfassend sind die Belange der in der in der Umgebung und künftig im Plangebiet selbst wohnenden Bevölkerung<br />
wie folgt zu berücksichtigen:<br />
35<br />
40<br />
• Keine Verschärfung der Immissionssituation (Lärm, Stäube, Verkehre, etc.),<br />
• Festsetzung einer Mindestdurchgrünung innerhalb des Baugebietes,<br />
• Herstellung eines abschirmenden Grüngürtels zwischen den festzusetzenden Bauflächen und dem Außenraum<br />
und<br />
• Zielvorstellungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung: Erhalt des verbleibenden Offenlandes für die wohnungsnahe<br />
Erholung.<br />
5.1.2 Pflanzen und Tiere<br />
45<br />
50<br />
Die Belange des Biotop- und Artenschutzes sind wie folgt zu berücksichtigen:<br />
• Biotopvernetzung: Anreicherung herzustellender (privater und öffentlicher) Grünflächen und<br />
• grünordnerische Maßnahmen: Gebietsdurchgrünung als Verbund, Erhöhung des Großgrünanteils, Minimierung<br />
der Versiegelung, Begrünung von Erschließungsflächen (Begleitgrün, Laubbäume), naturnahe Grünflächenpflege.<br />
55<br />
60<br />
5.1.3 Geologie / Boden<br />
Die Belange des Bodenschutzes sind wie folgt zu beachten:<br />
• Minimierung von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung,<br />
• Vermeidung von Wind- und Wassererosion durch standortgerechte Begrünung und Trassierung,<br />
• Förderung naturnaher Nutzungsformen und Strukturen auf verbleibenden Freiflächen,<br />
• Verminderung und Vermeidung des Schadstoffeintrags auf Flächen mit freigelegten Deckschichten (z.B. bei der<br />
Ausführung von Hoch- und Tiefbauleistungen).
5.1.4 Wasser<br />
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 38<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
Die Belange des Wasserhaushaltes – insbesondere hinsichtlich der zu untersuchenden Versickerungsfähigkeit des Untergrundes<br />
– sind noch näher zu untersuchen. Dabei ist zu klären, ob die Versickerung von Niederschlagswasser im Baugebiet<br />
möglich ist, oder aber ob andere Maßnahmen zur Niederschlagswasserrückhaltung zu ergreifen wären.<br />
Weiterhin sind folgende Planungsvorgaben zu beachten:<br />
• Förderung / Festsetzung un- oder nur teilversiegelnder Bauweisen und Flächenbefestigungen (soweit mit der<br />
gewerblichen Flächennutzung vereinbar) und<br />
• Flächenentsiegelung, Abflussverzögerung, Speicherung, Versickerung.<br />
15<br />
20<br />
25<br />
5.1.5 Klima / Luft<br />
Die Belange des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas / Bioklimas, sind wie folgt zu berücksichtigen: Minimierung zukünftiger<br />
bzw. weiterer Belastungen, insbesondere durch<br />
• Vermeidung von zu hoher Verdichtung,<br />
• Vermeidung von dichten Anpflanzungen mit Barrierewirkung,<br />
• Reduzierung der Strahlung durch Förderung / Festsetzung unversiegelnder Bauweisen und Flächenbefestigungen,<br />
• Pflanzung von Laubbäumen (Filterwirkung) und<br />
• durchfließbare Gestaltung von Bauflächen.<br />
5.1.6 Landschaft<br />
30<br />
35<br />
Die Belange des Landschaftsschutzes sind wie folgt zu berücksichtigen:<br />
• Beschränkung der Höhenentwicklung zulässiger Gebäude (keine untypischen und somit landschaftsbildbelastenden<br />
Flachdächer),<br />
• lockere, gut gegliederte Abpflanzungen und Durchgrünungsmaßnahmen im Plangebiet, insbesondere entlang<br />
der Außengrenzen vorsehen,<br />
• Großgrün als öffentliche Maßnahme im Rahmen der Erschließung und der privaten Baumaßnahmen anpflanzen<br />
lassen und<br />
• Ausrichtung von Kompensationsmaßnahmen auf die Schutzbedürftigkeit des Landschaftsbildes.<br />
40<br />
5.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
45<br />
Die Belange des Kulturgüterschutzes sind wie folgt zu berücksichtigen:<br />
• Innerhalb des Plangebietes sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.<br />
• Sicherung möglicher Funde nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz (hierzu ist ein entsprechender Hinweis<br />
in den Bebauungsplan aufzunehmen).<br />
50<br />
5.2 ABWEICHUNGEN VON DEN ZIELVORSTELLUNGEN UND BEGRÜNDUNG<br />
55<br />
60<br />
5.2.1 Allgemeine Zielvorstellungen<br />
Grundsätzliche oder fachplanerische Zielvorstellungen der Landschaftsplanung (Landschaftsplan zum FNP, VBS, Natura<br />
2000, etc.) stehen einer baulichen Entwicklung an dieser Stelle nicht entgegen. Als fundamentale Zielsetzung der Umweltvorsorge<br />
muss im übrigen das Minimierungsgebot gelten. Das Gebiet ist zu den Außengrenzen hin ausreichend einzugrünen.<br />
Es muss für die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Lange Fuhr“ daher als Zielvorgabe gelten, die unter Pkt. „Anforderungen<br />
an den Bebauungsplan aus Umweltsicht“ dargelegten landespflegerischen Anforderungen umzusetzen. Abweichungen<br />
hiervon sind nicht erkennbar.
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 39<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5.2.2 Zielvorstellungen im Baugebiet<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Vermeidungsmaßnahmen<br />
Die Empfindlichkeit der anstehenden Böden ist aufgrund der bei nahegelegenen Baumaßnahmen wiederholt gewonnen<br />
Erkenntnisse bekannt. Bei der Ausführung von Tief- und Hochbauleistungen sind entsprechende Sicherungsvorkehrungen<br />
zu treffen.<br />
Maßnahmen zum Schutz vor und zur Minderung von Beeinträchtigungen;<br />
Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet<br />
Nach Maßgabe der Fachgesetzgebung sind Eingriffsfolgen soweit als möglich auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen<br />
zu minimieren (Minimierungsgebot). Aufwertungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes tragen zu gesunden<br />
Wohnverhältnissen bei. Möglich sind im Plangebiet insbesondere<br />
• Neuanlage von Großgrünstrukturen innerhalb der Baugrundstücke, an deren Außengrenzen und der öffentlichen<br />
Grünfläche im Zentrum des Plangebietes.<br />
Die Bebauung weiterer Teilflächen im Plangebiet führt insbesondere zur Zerstörung belebten Bodens (Versiegelung) und<br />
zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Anlage von linearen Gehölzelementen, wie Baumhecken, ist insbesondere<br />
geeignet, Einbindungs- und Ausgleichsfunktionen für die Parameter „Landschaftsbild“, „Bodenfunktion“ und „Biotopfunktion“<br />
zu übernehmen. Aufgrund der vorausgegangenen Untersuchung und den Ergebnissen der Bilanzierung ist festzustellen,<br />
dass durch die festgesetzten Maßnahmen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes – unter<br />
Berücksichtigung bereits bestehender Belastungen – bereits ein teilweiser Ausgleich erzielt werden kann: Es werden ü-<br />
berwiegend intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen in unmittelbarer Siedlungsrandlage in Anspruch genommen.<br />
Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen bemisst sich nach dem Ergebnis der nachfolgenden Bilanzierungsberechnung<br />
(siehe Abschnitt „Eingriffsbewertung“).<br />
30
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 40<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
6 ERHEBLICHE UMWELTAUSWIRKUNGEN UND MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />
5<br />
10<br />
6.1 SCHUTZGÜTER<br />
6.1.1 Menschen<br />
Bioklimatische Belastungen:<br />
Die Überbauung von bislang unbebautem Offenland führt zu einer Reduzierung von Kaltluftbildungsflächen und Frischluftaustauschbahnen<br />
in geringem (nicht quantifizierbarem) Umfang. Dem wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:<br />
• Durchgrünung der Bauflächen, auch mit Großbäumen<br />
15<br />
20<br />
Lärmemissionen, -immissionen:<br />
Die Entwicklung des Baugebietes führt in der Bauphase der Erschließung und der Gebäude – zeitlich beschränkt – zu<br />
Lärmbelastungen in der Umgebung. Die einwirkenden Belastungen durch Verkehrslärm (durch Ziel- und Quellverkehre)<br />
sind jedoch als noch hinnehmbar einzustufen.<br />
Freizeit und Erholung:<br />
Belange der Erholungsnutzung werden insofern berührt, als wohnungsnahe Erholungsräume in ihrer Flächengröße reduziert<br />
und weiter nach außen verlagert werden.<br />
25<br />
30<br />
6.1.2 Tiere und Pflanzen<br />
Flächen, die für bestimmte Artengruppen bedeutsam (im Sinne einer ausschließlichen Beschränkung der Lebensraumfunktionen<br />
auf diese Gebiete) sind, wurden bislang innerhalb der geplanten Bauflächen nicht festgestellt. Durch naturnahe<br />
Gehölzpflanzungen – auf den innerhalb des Plangebietes liegenden Ausgleichsflächen – ist es möglich, auch für das<br />
Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ im Bereich des Plangebietes lebensraumverbessernde Maßnahmen zu schaffen.<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
6.1.3 Boden<br />
Durch die bestehende landwirtschaftliche Vorbelastung erfuhr das Plangebiet bereits zu einem früheren Zeitpunkt gerade<br />
hinsichtlich der Bodenfunktionen eine nachhaltige Beeinträchtigung, die noch heute wirksam ist. Daher ist zwar das durch<br />
die aktuelle Planung bewirkte Eingriffspotenzial als vergleichsweise gering zu bewerten; dennoch ist es wichtig, entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen vor vermeidbarer Versiegelung und vor Erosion durch Festsetzungen im B-Plan und Auflagen<br />
in den Baugenehmigungen vorzusehen. Mit der Entwicklung des Baugebietes an dieser Stelle ist eine Mehrversiegelung<br />
wie folgt verbunden:<br />
• Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 (1,5184 ha), hiervon GRZ 0,4 = 0,6074 ha<br />
• Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 (8,4712 ha), hiervon GRZ 0,3 = 2,5414 ha<br />
• Summe in ha überbaubarer Fläche: 3,1488 ha<br />
zuzüglich der neu zu erstellenden Verkehrsflächen [1,5480 ha],<br />
abzüglich bereits vorhandene Wegeversiegelung.<br />
Durch folgende Maßnahmen kann der Boden geschützt werden:<br />
• Minimierung der Versiegelung durch Festsetzung teilversiegelnder oder unversiegelnder Bauweisen und<br />
• Kompensation in den privaten Ausgleichsflächen im Plangebiet durch Optimierung bodenhaushaltlicher Funktionen<br />
und Potenziale (als Standort für Pflanzen, Lebensraum für Tiere, Verbesserung der Wasserrückhaltung) sowie<br />
• Externer Ersatz durch Aufwertung der Bodenfunktionen an anderer Stelle.
6.1.4 Wasser<br />
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 41<br />
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
15<br />
Die Niederschlagsrückhaltung im Plangebiet ist wesentliches Ziel bezüglich des Landschaftswasserhaushaltes. Aufgrund<br />
der Neuerschließung des Gebietes ergibt sich eine Mehrversiegelung von 3,1488 ha überbaute Grundflächen zzgl. 1,5480<br />
ha Erschließungsflächen; vgl. vorstehende Ausführungen zum Thema „Boden“) mit einer folglich erhöhten Rate abzuleitenden<br />
Niederschlagswassers von den versiegelten Flächen. Dies wird im Bebauungsplan – auf der Grundlage des entsprechenden<br />
Versickerungsgutachtens und der darauf aufbauenden technischen Fachplanung – durch Maßnahmefestsetzungen<br />
umgesetzt:<br />
• Flächen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Festsetzung geeigneter Flächen (soweit aufgrund der<br />
noch zu untersuchenden Bodenverhältnisse möglich),<br />
• die Verminderung der zulässigen Oberflächenversiegelung (Einsatz unversiegelnder Bauweisen) und<br />
• die sinnvolle Begrenzung der überbaubare Fläche.<br />
6.1.5 Klima / Luft<br />
20<br />
25<br />
30<br />
Gemäß BNatSchG sind Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, zu vermeiden; unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen sind auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen. Unter Beachtung der diesbezüglich<br />
ausgewerteten Fachgutachten macht es die Lage des Plangebietes erforderlich, zur Erhaltung einer ausreichenden<br />
Frischluftversorgung eine ausreichende Durchgrünung ohne Barrierewirkungen sicherzustellen. Die vorliegende Planung<br />
trägt diesen Erfordernissen Rechnung. Als grundsätzliche Zielsetzungen auch in Bezug auf die bioklimatischen Funktionen<br />
innerhalb des Baugebietes werden im Bebauungsplan u.a. folgende Maßnahmen vorgegeben:<br />
• Beschränkung der Gebäude-Gesamthöhen,<br />
• Beschränkung der Verdichtung / Anordnung der Baukörper (Erhalt der Durchlüftungswirkung),<br />
• Festsetzung von Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen (als Windbremse und zur Reduzierung der Strahlungswirkung)<br />
und<br />
• Minimierung der Strahlungsrate durch Verwendung unversiegelnder Bauweisen.<br />
35<br />
40<br />
45<br />
6.1.6 Landschaft<br />
Der Landschaft wird siedlungsnahes Offenland zur Etablierung von Bauflächen entzogen. Die negative Beeinflussung<br />
durch die geplante Nutzung ist gegeben, wird jedoch durch interne Maßnahmen kompensiert (s.u.). Die Eingriffsbewältigung<br />
wird – da Landschaftsverbrauch grundsätzlich nicht ausgeglichen werden kann – durch Aufwertung von Ausgleichsund<br />
Ersatzflächen und / oder -maßnahmen erfolgen. Auch zur Vermeidung kleinräumig wirksamer Beeinträchtigungen<br />
werden folgende Ziele definiert:<br />
• Beschränkung der Gebäudehöhen,<br />
• Vorgabe von Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen in Bereich der Bauflächen<br />
• Durchführung von das Landschaftsbild aufwertenden Pflanzungen in der Ausgleichsfläche sowie innerhalb der<br />
Bauflächen.<br />
50<br />
55<br />
6.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Mit der Entwicklung des Baugebietes sind ersichtlich keine Auswirkungen auf kulturelle und sonstige Sachgüter verbunden.<br />
Sollten nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz anzeigepflichtige Funde im Zuge der Bauarbeiten festgestellt<br />
werden, sind diese der zuständigen Fachbehörde gegenüber anzuzeigen. Hierauf nimmt ein Hinweis im Bebauungsplan<br />
Bezug.
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STAND: 24. MAI 2006<br />
6.2 WECHSELWIRKUNGEN<br />
5<br />
Wechselwirkungen der begutachteten vorstehenden Schutzgüter mit der geplanten städtebaulichen und umweltplanerischen<br />
Entwicklung sind nicht erkennbar.<br />
10<br />
15<br />
6.3 MASSNAHMENKATALOG (GEM. ZIFFER 2C DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
6.3.1 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (Zielsystem)<br />
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der angestrebten Bebauung nach<br />
den im folgenden dargelegten Zielvorstellungen zu entwickeln, um die durch die geplante Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen<br />
zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen oder zu ersetzen und um bestehende Beeinträchtigungen abzubauen.<br />
Die Maßnahmen und Hinweise zur Durchsetzung der landschaftspflegerischen Zielvorstellungen werden nachfolgend<br />
aufgeführt. Die hiermit verbundenen Kennummern sind im Plan „UMWELTZIELE“ aufgeführt.<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
Massnahmen im Plangebiet<br />
Maßnahme 1 – Anlage von Strauchhecken<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in die Biotopfunktion, das Orts- und<br />
Landschaftsbild und den Klimahaushalt)<br />
Maßnahme 2 – Pflanzung von Straßenbäumen<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild und<br />
den Klimahaushalt)<br />
Maßnahme 3 – Mindestdurchgrünung privater Flächen<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild, die Biotop-<br />
und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />
Maßnahme 4 – Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Flächen<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in den Boden-, den Wasser- und den Klimahaushalt)<br />
40<br />
Massnahmen außerhalb des Plangebietes<br />
Maßnahme 5 – Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong><br />
(Maßnahmen zum Ersatz der Eingriffswirkungen in die Biotop- und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />
45<br />
6.3.2 Hinweise<br />
50<br />
55<br />
60<br />
Hinweis 1 – Versickerung / Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet<br />
Das Niederschlagswasser der befestigten Flächen soll nach Maßgabe des entsprechenden Fachgutachtens genutzt oder<br />
breitflächig oder in Mulden aufgefangen werden (Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Bodenwasserhaushalt,<br />
den Landschaftswasserhaushalt insgesamt und die Klimafunktion).<br />
Hinweis 2 – Schutz des Oberbodens<br />
(Erhaltung des Oberbodens bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Boden)<br />
Hinweis 3 – Schutz von Pflanzenbeständen<br />
(Erhaltung vorhandener Pflanzenbestände bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen)
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STAND: 24. MAI 2006<br />
Hinweis 4 – Grenzabstände für Pflanzen<br />
(Hinweis zur Einhaltung der Vorgaben des NachbG)<br />
5<br />
10<br />
Hinweis 5 – Herstellung von Pflanzungen<br />
(Hinweis zur Beachtung der Landschaftsbau-Fachnom 18 916)<br />
Hinweis 6 – Bodendenkmalpflegerische Belange<br />
(Hinweis zur Beachtung des DSchPflG bei Erdarbeiten)<br />
6.4 FLÄCHENBEDARF<br />
15<br />
Nach der Flächenermittlung der PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG sind die in Abb. „Flächennutzungen: Städtebauliche Kennwerte“<br />
angegebenen Kennwerte für das Plangebiet maßgeblich.<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
6.5 EINGRIFFSBEWERTUNG<br />
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt rechnerisch anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung<br />
(„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“; Hrsg.: MINISTERIUM F. STADTENTWICKLUNG, KULTUR UND SPORT NRW; 1996)<br />
sowie nachfolgend – parameterbezogen – auch tabellarisch, da für das Land Rheinland-Pfalz ein vergleichbares Verfahren<br />
(noch) nicht eingeführt wurde.<br />
Grundlage des rechnerischen Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen IST-Zustandes des Plangebietes (Projektstandortes)<br />
mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung einzelner Strukturen zu<br />
Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle, in der Wertstufen zwischen 0 (geringster Wertigkeit, z.B. versiegelte<br />
Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z.B. Moore) vergeben werden. Diese Wertstufen können durch Auf- und Abwertungen<br />
modifiziert werden; Gründe hierfür sind z.B. Minimierungsmaßnahmen, eine ökologisch besonders hochwertige<br />
Ausstattung oder Störeinflüsse von außen. Unter Einbeziehung der Flächengröße als Multiplikationsfaktor ergibt sich<br />
der Biotopwert des jeweiligen Biotoptyps. Die so ermittelten Biotopwerte für den IST-Zustand und die Planung (SOLL-<br />
Zustand) werden in Tabellen zusammengefasst, so dass sich jeweils ein ökologischer Gesamtwert des Raumes ergibt. Der<br />
sich aus der Differenz von vorhandenem und geplanten Biotopwert ergebende Kompensationswert gibt die Größenordnung<br />
evt. notwendiger zusätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an.<br />
6.5.1 Bestandsbewertung (IST-Bewertung)<br />
40<br />
Tab.: BERECHNUNGSBOGEN KOMPENSATIONSFLÄCHE / KOMPENSATIONSWERT<br />
Bioökologischer Flächenvergleich vorher<br />
Nutzungs- / Wertfaktor<br />
Fläche vorher<br />
Biotoptyp<br />
(incl. Auf- und<br />
(nach Biotopwertliste)<br />
Abwertung)<br />
Vorhandene<br />
vollversiegelte<br />
Verkehrsflächen<br />
(Code 1.1)<br />
Feldwege, schotterbefestigt<br />
(Code<br />
1.3)<br />
Feldwege, unbefestigt<br />
(Code 1.5)<br />
Ackerflächen<br />
(Code 3.1) und<br />
Baumschulbestände<br />
/ Erwerbsgartenbau<br />
(Code<br />
4.8)<br />
Brachen zwischen<br />
5-15 Jahren (Code<br />
5.2)<br />
Fläche nachher<br />
Größe (m2) Biotopwert Größe (m2) Biotopwert<br />
0<br />
0 (165 + 53)<br />
x 4 m =<br />
872 m2<br />
1 (258 + 50 +<br />
50) x 4 =<br />
1.432 m2<br />
1.432<br />
2 176 x 4 m =<br />
1.408<br />
704 m2<br />
2 94.048 188.096<br />
5 162 x 18 m<br />
=<br />
2.916 m2<br />
14.580
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STAND: 24. MAI 2006<br />
Fortsetzung:<br />
Intensivgrünland<br />
(Code 3.2) und<br />
Brache < 5 Jahre<br />
(Code 5.1)<br />
4 (40 x 160 =<br />
6.400) + (130 x<br />
22 = 2.860) +<br />
(43 x 32 =<br />
1.376) + (147 x<br />
22 = 3.234) +<br />
(163 x 15 =<br />
2.445) =<br />
16.315 m2<br />
65.260<br />
Gesamtwert 116.287 270.776<br />
Abb. 11: Tabelle: IST-Bewertung<br />
5<br />
6.5.2 Planung (SOLL-Bewertung)<br />
Tab.: BERECHNUNGSBOGEN KOMPENSATIONSFLÄCHE / KOMPENSATIONSWERT<br />
Bioökologischer Flächenvergleich nachher<br />
Nutzungs- / Wertfaktor<br />
Fläche vorher<br />
Biotoptyp<br />
(incl. Auf- und<br />
(nach Biotopwertliste)<br />
Abwertung)<br />
Bebauung im WA<br />
1 und WA 2 (GRZ<br />
0,4)<br />
(Code 1.2 mit<br />
Niederschlagsbewirtschaftung)<br />
Bebauung im WA<br />
3 und WA 4 (GRZ<br />
0,3)<br />
(Code 1.2 mit<br />
Niederschlagsbewirtschaftung)<br />
Private Grünflächen<br />
mit mäßig<br />
strukturarmen<br />
Gehölzbeständen<br />
im WA 1 und WA 2<br />
(Mittelwert aus<br />
Code 4.1 und 4.2)<br />
Private Grünflächen<br />
mit mäßig<br />
strukturarmen<br />
Gehölzbeständen<br />
im WA 3 und WA 4<br />
(Mittelwert aus<br />
Code 4.1 und 4.2)<br />
Zulage für die<br />
Anlage einer<br />
naturnahen<br />
Strauchheckenpflanzung<br />
an der<br />
Nordwestseite des<br />
Baugebietes<br />
(Code 8.1-P)<br />
Fläche nachher<br />
Größe (m2) Biotopwert Größe (m2) Biotopwert<br />
0,5 15.184 m2<br />
x GRZ 0,4 =<br />
6.074<br />
0,5 84.712 m2<br />
x GRZ 0,3 =<br />
25.414<br />
3 15.184 m2<br />
x 0,6 =<br />
9.110<br />
3 84.712 m2<br />
x 0,7 =<br />
59.298<br />
3 (167 + 169 + 193)<br />
x 3 m =<br />
2.661 m2<br />
3.037<br />
12.707<br />
27.330<br />
177.894<br />
7.983
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 45<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
Fortsetzung:<br />
Verkehrsflächen:<br />
Straßen / Wohnwege<br />
(Code 1.1)<br />
Verkehrsflächen:<br />
Fußwege (Code<br />
1.3)<br />
Zulage für die<br />
Anpflanzung von<br />
Straßenbäumen<br />
(Code 8.2-P)<br />
Öffentliche Grünflächen<br />
mit naturnahen<br />
Gehölzbeständen<br />
(tlw.<br />
Altbestand; Code<br />
4.2)<br />
0 14.434 m2 0<br />
1 1.046 m2 1.046<br />
6-1 =<br />
5<br />
ca. 40 Straßenbäume<br />
x 25 m2 =<br />
1.000 m2<br />
5.000<br />
4 911 m2 3.644<br />
Gesamtwert 116.287 238.641<br />
Abb. 12: Tabelle: SOLL-Bewertung<br />
5<br />
6.5.3 Kompensationsbedarf vor Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen<br />
10<br />
15<br />
Durch die Entwicklung des Baugebietes ergibt sich folgender Kompensationsbedarf:<br />
• Zielwert (SOLL): 238.641 Pkt.<br />
• abzüglich Bestandswert (IST): ./. 270.776 Pkt.<br />
• Differenz: - 32.135 Pkt.<br />
Damit verbleibt ein extern zu ersetzendes „Kompensationsdefizit“ von 32.135 Punkten.<br />
20<br />
25<br />
30<br />
6.5.4 Externe Ersatzfläche<br />
In Abstimmung mit der STADTVERWALTUNG REMAGEN, der damaligen UNTEREN LANDESPFLEGEBEHÖRDE, der OBEREN LANDESPFLEGEBE-<br />
HÖRDE und der OBERSTEN LANDESPFLEGEBEHÖRDE wurden analog den Handlungsempfehlungen „Vertragsnaturschutz im Wald –<br />
Bundesweite Bestandsaufnahme und Auswertung“ (BfN 2005) und den bereits 2003 erschienenen „Hinweisen zur Durchführung<br />
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald“ des MUF-RP geeignete Ersatzflächen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong><br />
untersucht und bewertet (siehe „Vergleichende Betrachtung der Kompensationswirkungen landespflegerischer Kompensationsräume“<br />
[BFL Landschaftsarchitektur, Stand vom 01. Dezember 2004]).<br />
Die im Plangebiet „Lange Fuhr“ nun nicht kompensierbaren Eingriffsfolgen sollen auf einem Teil der vorgeschlagenen Ersatzflächen<br />
ersetzt werden.<br />
Hierzu werden folgende Ersatzflächen vorgeschlagen:
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 46<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
Übersicht der Ersatzflächenstandorte<br />
Teilflächen-Nr. gem. Ersatzflächengutachterichtungswerten/ha<br />
Waldort gem. Forstein-<br />
Art des Offenland-Lebensraumes; Kos-<br />
Größe [ha]<br />
9 und 10 3b 0,8<br />
Waldmantel im Übergang zu Ackerland<br />
(2.500 €/ha = 2.000,00 €)<br />
24 8x 1,9<br />
Felsfluren, Magerrasen im Komplex mit<br />
Gebüschen<br />
(1.500 €/ha = 2.850,00 €)<br />
34 14b 0,4<br />
Waldmantel im Übergang zu Grünland<br />
(2.500 €/ha = 1.000,00 ha)<br />
45 18y 0,5<br />
Waldmantel im Übergang zu Grünland<br />
mittlerer Standorte<br />
(2.500 €/ha = 1.250,00 €)<br />
47 18d 0,2<br />
Waldmantel im Übergang zu Wirtschaftsweg,<br />
Acker<br />
(2.500€/ha = 500,00 €)<br />
52 und 53 20a 0,1<br />
Waldmantel im Übergang zu Grünland<br />
mittlerer Standorte<br />
(2.500 €/ha = 250,00 €)<br />
7.850,00 €<br />
Flächensumme 3,9 Kosten:<br />
zzgl. Nebenkosten<br />
Abb. 13: Übersicht der Ersatzflächenstandorte<br />
5<br />
Die Wahl der Ersatzflächenstandorte berücksichtigt insbesondere auch Kompensationsfunktionen mit Offenlandpotenzialen<br />
(z.B. Waldmäntel im Übergang zu Grünland, Heideflächen, Magerrasen im Komplex mit Gebüschen). Eine detaillierte<br />
Beschreibung der Ersatzflächen (Auszug aus dem Ersatzflächengutachten von 2004) ist als Anlage 1 diesem Umweltbericht<br />
beigefügt.<br />
10<br />
6.5.5 Kompensationsbedarf unter Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen<br />
Das Ersatzflächenverhältnis wird mit 1 : 1 festgesetzt.<br />
15<br />
• Berechnung: Externer Kompensationsbedarf 32.135 Punkte : 1 = 32.135 m2<br />
• Ergebnis: Die Ersatzflächen sind mit insgesamt 39.000 m2 ausreichend dimensioniert, den Ersatzflächenbedarf<br />
sicherzustellen.<br />
20<br />
25<br />
• Kosten: Die für die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen anfallenden Kosten werden auf der Grundlage<br />
des Ersatzflächengutachtens, Tz. 9.4, S. 69, mit ca. 7.850,00 € zzgl. 12 % Planungs- und Bauleitungskosten<br />
zzgl. 5 % sonstige Nebenkosten zzgl. evtl. anfallende USt. angegeben.<br />
Aus einer Ersatzflächengröße von insgesamt 3,9 ha (= 39.000 m2) und einem Aufwertungspotenzial von 1 Wertpunkt / m2<br />
errechnet sich eine Kompensationswirkung von 39.000 Wertpunkten. Unter Berücksichtigung der Ersatzmaßnahmen ist<br />
daher insgesamt von einer vollständigen Eingriffskompensation auszugehen.<br />
Es ergibt sich folgender Kompensationsbedarf:<br />
30<br />
35<br />
• Zielwert (SOLL): 238.641 Pkt.<br />
• abzüglich Bestandswert (IST): ./. 270.776 Pkt.<br />
• Differenz: - 32.135 Pkt.<br />
• zuzüglich Ersatzwert (SOLL): 39.000 Pkt.<br />
• Differenz: + 6.865 Pkt.
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 47<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
6.5.6 Gesamtbewertung nach dem Bilanzierungsmodell<br />
5<br />
10<br />
15<br />
Infolge der zu Planungsbeginn weitgehend ausgeräumten, intensiv bewirtschafteten Plangebietsfläche und der Neuschaffung<br />
umfangreicher Gehölzpflanzungen ergibt sich ein rechnerischer Teilausgleich im Plangebiet. Zusätzlich werden externe<br />
Maßnahmen im Wert von rd. 32.135 Wertpunkten – über die Maßnahmen, die im Plangebiet selbst durchzuführen<br />
sind – erforderlich. Dieses Kompensationsdefizit wird auf vorab bewerteten kommunalen Waldflächen – teils auch Offenlandflächen<br />
innerhalb des Kommunalwaldes – ersetzt. Hierdurch ergibt sich ein Aufwertungspotenzial von rd. 39.000<br />
Wertpunkten. Damit ist der Eingriff – bei einer geringen rechnerischen „Überkompensation“ von 6.865 Wertpunkten – ausgeglichen.<br />
Aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen ist darauf hinzuweisen, dass die durchgeführte rechnerische Bilanzierung die<br />
vorliegende, verbal-argumentative Bilanzierung lediglich ergänzen und anhand eines ausgewählten Parameters verdeutlichen<br />
soll. Sie ersetzt damit die verbal-argumentative Bilanzierung nicht.<br />
20<br />
6.5.7 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation<br />
Erläuterungen zu den Tabelleninhalten:<br />
Eingriffe:<br />
Maßnahmen:<br />
b Bodenfunktionen V Vermeidungsmaßnahme<br />
w Wasserhaushalt A Ausgleichsmaßnahme<br />
k Klimafunktion E Ersatzmaßnahme<br />
a Arten und Biotope<br />
l<br />
s<br />
Landschaftsbild, Erholung<br />
sonstige Sachgüter<br />
25<br />
Abb. 14: Tabelle: Konfliktsituation / landespflegerische Maßnahmen<br />
vgl. nachfolgende Seiten: Tabellarische vergleichende Gegenüberstellung der Konfliktsituation und der landespflegerischen<br />
Maßnahmen
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 48<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />
Art der Auswirkung<br />
betroffene<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />
der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />
gem. UB /<br />
FN)<br />
1. Boden<br />
b1<br />
Baufeld der<br />
Erschließung<br />
und<br />
der Bauflächen<br />
Flächenneuversiegelung, Verlust von Boden als<br />
Grundlage des biotischen Potenzials (anlagenbedingt)<br />
Verzögerung der Grundwasserneubildung<br />
auf Gras- / Krautflächen<br />
auf den privaten Baugrundstücken (Gebäude,<br />
Nebenanlagen)<br />
durch Erschließungsstraßen (einschl. vorh.<br />
vollvers. Wegeflächen)<br />
3,1488 ha<br />
1,5480 ha<br />
H2<br />
(M, V)<br />
M4 (V, A)<br />
Bauflächen<br />
Sicherung der belebten<br />
Bodenschicht; Verbesserung<br />
der Wuchsbedingungen<br />
auf gepl. Vegetationsflächen<br />
Baugrundstücke<br />
Abtragen und Zwischenlagern / Schützen<br />
vor Vernichtung / Vergeudung<br />
gem. § 202 BGB, DIN 18 300 und DIN 18<br />
915<br />
Wasserdurchlässige Befestigung von<br />
privaten Zufahrten, Verkehrs- und<br />
Lagerflächen<br />
je nach Art<br />
/ Umfang<br />
der<br />
privaten<br />
Baumaßnahmen<br />
nicht<br />
ermittelbar<br />
Beschränkung der Versiegelung<br />
H2 (12.3.2)<br />
M4 (12.2.4)<br />
M2 (A) Im Plangebiet<br />
Pflanzung von Straßenbäumen ca. 40 x 25<br />
= 1.000<br />
m2<br />
Extensivierung von Flächen<br />
durch Baumpflanzung und<br />
extensive Gehölzpflege<br />
M1 (12.2.1)<br />
M1 (A)<br />
M5 (E)<br />
Externe<br />
Ersatzflächen<br />
H1 (V, A) priv. Baugrundstücke<br />
Nordwestlicher<br />
Plangebietsrand<br />
Anlage von Strauchhecken 2.661 m2 Extensivierung von Flächen<br />
durch Pflanzung von<br />
Gehölzbeständen und<br />
extensive Gehölzflächenpflege<br />
Freistellung von Felsflächen und 39.000 m2 Eratz der gestörten Bodenfunktionen<br />
Trockenrasen sowie Pioniervegetation,<br />
Wiederherstellung von Offenland,<br />
Totholzanreicherung,<br />
Niederschlagswasserbewirtschaftung nicht Die Versiegelung von<br />
ermittelbar<br />
Boden ist nur durch Ent-<br />
bzw. siegelung ausgleichbar; in<br />
steht noch Ermangelung geeigneter<br />
nicht fest Flächen werden gleichwertige<br />
Ersatzmaßnahme<br />
durchgeführt.<br />
M1 (12.2.1)<br />
M5 (12.2.5) /<br />
Vertrag<br />
H1 (12.3.1)
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 49<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />
Art der Auswirkung<br />
betroffene<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />
der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />
gem. UB /<br />
FN)<br />
2. Wasser<br />
w1<br />
Baufeld der<br />
Erschließung<br />
und<br />
der Bauflächen<br />
Flächenneuversiegelung, Verlust von Boden als<br />
Grundlage der Niederschlagswasserspeicherung,<br />
der Grundwasserneubildung und der<br />
Abflussregulationsfunktion.<br />
Erhöhter Oberflächenabfluss<br />
3,1488 ha<br />
+<br />
1,5480 ha<br />
M4 (V, A)<br />
Baugrundstücke<br />
Wasserdurchlässige Befestigung von<br />
privaten Zufahrten, Verkehrs- und<br />
Lagerflächen<br />
je nach Art<br />
/ Umfang<br />
der<br />
privaten<br />
Baumaßnahmen<br />
Beschränkung der Versiegelung<br />
M4 (12.2.4)<br />
M1 (A)<br />
Pflanzung von Straßenbäumen ca. 40 x 25<br />
= 1.000<br />
m2<br />
Anlage von Strauchhecken 2.661 m2<br />
M2 (A) Im Plangebiet<br />
Nordwestlicher<br />
Plangebietsrand<br />
Extensivierung von Flächen<br />
durch Baumpflanzung und<br />
extensive Gehölzpflege<br />
Extensivierung von Flächen<br />
durch Pflanzung von<br />
Gehölzbeständen und<br />
extensive Gehölzflächenpflege<br />
M2 (12.2.2)<br />
M2 (12.2.2)<br />
M5 (E)<br />
Externe<br />
Ersatzfläche<br />
Freistellung von Felsflächen und<br />
Trockenrasen sowie Pioniervegetation,<br />
Wiederherstellung von Offenland,<br />
Totholzanreicherung<br />
39.000 m2 Eratz der gestörten Wasserfunktionen<br />
M5 (12.2.5)/<br />
Vertrag<br />
w2<br />
Gepl.<br />
Bauflächen,<br />
gepl.<br />
Verkehrsflächen<br />
Getrennte Abführung von Niederschlagswasser<br />
und Schmutzwasser<br />
nicht ermittelbar<br />
H1 (V, A) priv. Baugrundstücke<br />
Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />
Minimierung erhöhter Niederschlagsableitung<br />
H1 (V, A) priv. Baugrundstücke<br />
nicht<br />
ermittelbar<br />
bzw.<br />
steht noch<br />
nicht fest<br />
Die Versiegelung von<br />
Boden ist nur durch Entsiegelung<br />
ausgleichbar; in<br />
Ermangelung geeigneter<br />
Flächen werden gleichwertige<br />
Ersatzmaßnahme<br />
durchgeführt.<br />
- Rückhaltung von Niederschlagswasser<br />
H1 (12.3.1)<br />
H1 (12.3.1)
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 50<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />
Art der Auswirkung<br />
betroffene<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />
der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />
gem. UB /<br />
FN)<br />
3. Klima<br />
k1 Plangebiet Bioklimatische Belastung durch Flächenversiegelung<br />
und Verdichtung; Beschränkung der<br />
Frischluftzufuhr; Behinderung des Luftaustauschs<br />
v.a.<br />
Siedlungsraum,<br />
Bauflächen<br />
3,1488 ha<br />
+<br />
1,5480 ha<br />
M1, M2,<br />
M3, M4<br />
(A, V, M)<br />
Plangebiet<br />
Erhalt, Ergänzung, Entwicklung vorhandener<br />
Gehölzbestände<br />
- Staubbindung,<br />
- Temperaturausgleich,<br />
- Sauerstoffproduktion)<br />
– ergänzende Funktion aus den Maßnahmen<br />
zur Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />
M1<br />
= 2.661<br />
m2<br />
M2<br />
= 1.000<br />
m2<br />
M3<br />
unbestimmt<br />
Erhalt und Wiederherstellung<br />
der bioklimatischen<br />
Funktionen von Gehölzbeständen<br />
M1 (12.2.1)<br />
M2 (12.2.2)<br />
M3 (12.2.3)<br />
M4<br />
unbestimmt<br />
M4 (12.2.4)<br />
M5 (E)<br />
Ersatzfläche<br />
M5<br />
= 39.000<br />
m2<br />
M5 (12.2.5)/<br />
Vertrag
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 51<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />
Art der Auswirkung<br />
betroffene<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />
der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />
gem. UB /<br />
FN)<br />
4. Pflanzen- und Tierwelt<br />
a Plangebiet Flächenentzug durch Erschließung und Überbauung<br />
bislang noch unbebauter landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche (Plangebiet insgesamt)<br />
11,6287 ha<br />
M1 (A) Plangebiet Anlage von Strauchhecken 2.661 m2 Ausgleich der Beeinträchtigungen<br />
der Biotopfunktion<br />
durch Aufwertung von<br />
Flächen innerhalb des<br />
Plangebietes<br />
M1 (12.2.1)<br />
M3 (A) Plangebiet Mindestdurchgrünung privater Flächen unbestimmt<br />
- Plangebiet Regelung zur gärtnerischen, naturnahen<br />
Pflege der privaten Hausgartenflächen<br />
(Allgemeine grünordnerische<br />
Festsetzungen)<br />
+ Festsetzung öffentlicher Grünflächen<br />
unbestimmt<br />
Ausgleich der Beeinträchtigungen<br />
der Biotopfunktion<br />
durch Aufwertung von<br />
Flächen innerhalb des<br />
Plangebietes<br />
Ausgleich bzw. Ersatz der<br />
Beeinträchtigungen der<br />
Biotopfunktion durch<br />
Aufwertung nicht bebaubarer<br />
Flächen innerhalb<br />
des Plangebietes<br />
M3 (12.2.3)<br />
Siehe „Allgemeine grünordnerische<br />
Festsetzungen“<br />
M5 (E)<br />
Externe<br />
Ersatzfläche<br />
Revitalisierung von Zwergstrauchheiden,<br />
Wiederherstellung von Offenland,<br />
Totholzanreicherung, Freistellung von<br />
Felsflächen und Trockenrasen sowie<br />
Pioniervegetation<br />
39.000 m2 Eratz der gestörten Biotopfunktionen<br />
M5 (12.2.5)/<br />
Vertrag
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 52<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd. Nr. Lage Art des Eingriffs –<br />
Art der Auswirkung<br />
betroffene<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
lfd. Nr. Lage Beschreibung der Maßnahme erford.<br />
Fläche<br />
(m2/ha)<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im B-Plan (Nr.<br />
der landespfl. Festsetzungsvorschläge<br />
gem. UB /<br />
FN)<br />
5. Landschaft, Erholungsfunktion<br />
l1 Bildveränderung durch Bebauung in Plateaulage<br />
(kein Entzug von Nahherholungsflächen, da<br />
auch bisher bereits der Erholungsnutzung<br />
entzogen bzw. ungenutzt)<br />
Vorhandene<br />
Siedlungsränder<br />
M1,<br />
M2,<br />
M3,<br />
M5<br />
(V, A, E)<br />
Plangebiet<br />
Ersatz-fläche<br />
Durchführung grünordnerischer Maßnahmen<br />
durch Entwicklung und Neuanlage<br />
von Gehölzbeständen<br />
Externe Maßnahmen<br />
M1<br />
= 2.661<br />
m2<br />
M2<br />
= 1.000<br />
m2<br />
Herstellung abschirmender<br />
Grünstrukturen einschl.<br />
Entwicklung von neuem<br />
Großgrün<br />
M1 (12.2.1)<br />
M2 (12.2.2)<br />
M3<br />
= unbestimmt<br />
M3 (12.2.3)<br />
6. Kulturelle und sonstige Sachgüter<br />
M5<br />
= 39.000<br />
m2<br />
M5 (12.2.5)/<br />
Vertrag<br />
s1<br />
Plangebiet<br />
Beschädigung von Erdfunden (kulturelle oder<br />
sonstige Sachgüter)<br />
Plangebiet<br />
(grundsätzlich<br />
möglich<br />
– konkrete<br />
Hinweise<br />
liegen<br />
jedoch nicht<br />
vor)<br />
H6 - Hinweis auf das DSchPflG im Bebauungsplan<br />
erforderlich<br />
- Eine Betroffenheit kultureller<br />
oder sonstiger Sachgüter<br />
wurde bislang nicht<br />
festgestellt, jedoch sind<br />
Funde nach dem DSchPflG<br />
grundsätzlich möglich.<br />
H6 (12.3.6)
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 53<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
6.6 KOSTEN LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER MASSNAHMEN, ZUORDNUNG<br />
5<br />
10<br />
6.6.1 Kostenschätzung<br />
Die Kostenschätzung enthält die für die Durchführung der auf öffentlichen Flächen erforderlichen landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmenkosten. Es wurden keine Grunderwerbskosten berücksichtigt, diese sind ggf. hinzuzusetzen. Zusätzlich<br />
werden grünordnerische Maßnahmen auf den privaten Baugrundstücken festgesetzt.<br />
Soweit Maßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen bereits durch den Erschließungsträger übernommen werden,<br />
sind die hierdurch ausgelösten Kosten hinzuzusetzen.<br />
Pos. Menge Art / Leistung EP (€) GP (€)<br />
1. 2.280 m2 Maßnahme 1:<br />
Pflanzung von Strauchhecken auf privaten Flächen (Gehölze<br />
liefern und anpflanzen, einschl. Bodenvorbereitung,<br />
Düngung, Pflanzensicherungsmaßnahmen, Fertigstellungspflege<br />
[2 Jahre] – mit Unterpflanzung)<br />
(Zuordnung: privat)<br />
2. 40 Stck. Maßnahme 2:<br />
Pflanzung von Straßenbäumen auf öffentlichen Flächen<br />
(Bäume liefern und anpflanzen, einschl. Bodenvorbereitung,<br />
Düngung, Pflanzensicherungsmaßnahmen, Fertigstellungspflege<br />
[2 Jahre] – mit Unterpflanzung)<br />
(Zuordnung: öffentlich)<br />
3. - Maßnahme 3:<br />
Festsetzung einer Mindestdurchgrünung (auf den privaten<br />
Flächen)<br />
(Zuordnung: privat)<br />
4. - Maßnahme 4:<br />
Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Zufahrten,<br />
Verkehrs- und Lagerflächen<br />
(Zuordnung: privat)<br />
5. - Maßnahme 5:<br />
Durchführung von Ersatzmaßnahmen gem. Umweltbericht;<br />
7.850,00 € zzgl. 5 % Nebenkosten<br />
(Zuordnung: öffentlich)<br />
ohne<br />
Ansatz<br />
(s.o.)<br />
ohne<br />
Ansatz<br />
(s.o.)<br />
875,00 35.000,00<br />
- -<br />
- -<br />
8.242,50 8.242,50<br />
6. Zwischensumme: 43.242,50 €<br />
7. Planung, Bauleitung (vorläufig, 12 %): 5.189,10 €<br />
8. Nettobetrag: 48.431,60 €<br />
9. zzgl. 19 % USt. (ab 01.01.2007): 9.202,00 €<br />
10. Bruttobetrag: 57.633,60 €<br />
11. Bruttobetrag, gerundet: 57.600,00 €<br />
Abb. 15: Kostenschätzung<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
6.6.2 Zuordnung<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden wie<br />
folgt zugeordnet:<br />
• zu 67,04 % (entsprechend einer Neuversiegelung von ca. 31.488 m2)<br />
den privaten Bauflächen<br />
• zu 32,96 % (entsprechend einer Neuversiegelung von ca. 15.480 m2)<br />
den öffentlichen Verkehrsflächen<br />
Berechnungsgrundlage:<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Flächenbilanz der PLANUNGSGRUPPE HARDTBERG<br />
vom 23. Mai 2006: Bauflächen-Neuversiegelung: 31.488 m2;<br />
öff. Verkehrsflächen 15.480 m2<br />
§ 9 Abs. 1a BauGB
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 54<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
7 SCHWIERIGKEITEN BEIM ZUSAMMENSTELLEN DER UNTERLAGEN (GEM. ZIFFER 3A DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
5<br />
Beim Zusammenstellen der Angaben zu diesem Umweltbericht kam es nicht zu Schwierigkeiten, da die relevanten Gutachten<br />
und Fachplanungen bereits vorlagen und / oder die örtlichen Verhältnisse weitestgehend bekannt waren. Eine Auflistung<br />
der verfügbaren und ausgewerteten Quellen ist dem Literatur- und Quellenverzeichnis zu diesem Umweltbericht zu<br />
entnehmen, soweit nicht im <strong>Text</strong> unmittelbar auf diese verwiesen wurde.<br />
10<br />
8 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (GEM. ZIFFER 3B DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
15<br />
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sind ü-<br />
ber den Umfang der fachgesetzlich definierten Vorgaben (z.B. den Auflagen der Baugenehmigungen für die zu errichtenden<br />
Gebäude und Anlagen) hinaus nicht erforderlich.<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
9 ZUSAMMENFASSUNG (GEM. ZIFFER 3C DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
Die Errichtung eines Wohnbaugebietes im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 20.16/00 „Lange Fuhr“ der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong> trägt den vorliegenden Fachplanungen, eingeholten Fachgutachten sowie den durch die Gemeinde als<br />
Planungsträger formulierten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielvorstellungen Rechnung.<br />
Durch die Folgenutzung einer bereits der Natur i.w.S. entzogenen, durch Intensivlandwirtschaft bereits veränderten Fläche<br />
sowie dem flächensparenden Zuschnitt der Baugrundstücke und des Erschließungssystems wird dem baugesetzlich definierten<br />
Planungsgrundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in besonderer Weise entsprochen. Ebenso wird<br />
der fachgesetzlich (u.a. durch das BNatschG, das LNatSchG und das Bundesbodenschutzgesetz) definierte Minimierungsgrundsatz<br />
beachtet.<br />
Auch außerhalb des Plangebietes wird der Umfang der äußeren Erschließung minimiert, da ein unmittelbarer Anschluss an<br />
leistungsfähige Verkehrsachsen (Mittelstraße, Römerstraße und von dort auf die B266, B9) besteht.<br />
Innerhalb des Plangebietes und in seiner Nähe liegen keine Biotop-Vorrangstandorte; schutzwürdige Artenvorkommen<br />
wurden bis auf einen Teillebensraum des Rebhuhns nicht festgestellt. Hierfür werden im Rahmen des Bebauungsplanes<br />
20.16/00 „Lange Fuhr“ durch randliche Grünstrukturen sowie im Rahmen weiterer, in unmittelbarer Nähe liegender Planungen<br />
(u.a. GE II/IV; zu rekultivierende Erdaushubdeponie des Landkreises Ahrweiler) Flächen entwickelt, die die Lebensansprüche<br />
dieser Art in besonderer Weise erfüllen.<br />
Großzügige Grünstrukturen sollen innerhalb des Gebietes die Einbindung der Bebauung in die Umgebung ermöglichen;<br />
auch durch die äußere Durchgrünung mit Straßenbäumen und einen Quartiersplatz sollen die Bauflächen gegliedert werden.<br />
Die Erholungsfunktion für die ortsansässige Bevölkerung ist nicht betroffen; dem Landschaftsbildschutz wird durch<br />
eine umfangreiche und sorgsame Grüneinbindung nach Außen Rechnung getragen. Die Höhenentwicklung der Gebäude<br />
wird auf durch die Festsetzung der zulässigen Geschosse beschränkt. Damit ist die Störwirkung einer vergleichsweise exponierten<br />
Positionierung der Baufläche – auch aus Sicht benachbarter Siedlungsräume von Kripp – minimiert; eine kleinräumige<br />
Störung der Horizontlinie wird sowohl in der Fern-, als auch in der Nahsicht vermieden.<br />
Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen ist abschließend festzustellen, dass das Baugebiet „Lange Fuhr“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Remagen</strong> unter Auflagen und bei Durchführung der vorgeschlagenen grünordnerischen und landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen aus Umweltsicht vertretbar errichtet und betrieben werden kann.
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 55<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
10 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
ARCHITEKTEN- UND STADTPLANERKAMMER HESSEN / ARCHITEKTENKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG [Hrsg.] (2006): Die<br />
Umweltprüfung und der Umweltbericht in der Bauleitplanung nach dem BauGB 2004 und<br />
dem UVPG 2005, Informationsreihe Heft 22, Bearb.: D. Herrchen, D. Pfrommer –<br />
Wiesbaden, Januar 2006<br />
BALZER, S., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2004): Ergänzung der Anhänge zur FFH-Richtlinie auf Grund der EU-<br />
Osterweiterung.- Natur und Landschaft 79(4): 145-151.<br />
BALZER, S., SCHRÖDER, E., SSYMANK, A., ELLWANGER, G., KEHREIN, A. & S. ROST (2004): Ergänzungen der Anhänge zur FFH-<br />
Richtlinie auf Grund der EU-Osterweiterung: Beschreibung der Lebensraumtypen mit<br />
Vorkommen in Deutschland.- Natur und Landschaft 79 (8): 341-349.<br />
BASTIAN, O. & K.-F. SCHREIBER [Hrsg.] (1999): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft.- Spektrum<br />
Akademischer Verlag, 564 S.<br />
BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOYE, P., KNIEF,W., SÜDBECK, P. & K. WITT (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 3.,<br />
überarbeitete Fassung, 8.5.2002 - Ber. z. Vogelschutz 39: 13-60.<br />
BLAB, JOSEF (1993):<br />
Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere, 4. Aufl. - Bonn-Bad Godesberg<br />
BLÄSIUS, R., BLUM, E., FASEL, P., FORST, M., HASSELBACH, W., KINKLER, H., KRAUS, W., RODENKIRCHEN, J., ROESLER, R.U., SCHMITZ,<br />
W., STEFFNY, H., SWOBODA, G., WEITZEL, M. & W. WIPKING (1992): Rote Liste der<br />
bestandsgefährdeten Schmetterlinge (Lepidoptera: Tagfalter, Spinnerartige, Eulen,<br />
Spanner) in Rheinland-Pfalz.- Mainz, 33 S.<br />
BRAUN, M., KUNZ, A. & L. SIMON (1992): Rote Liste der in Rheinland-Pfalz gefährdeten Brutvogelarten (Stand:<br />
31.06.1992).- Fauna Flora R-P 6: 1065-1073.<br />
BUNDESAMT FÜR KARTOGRAPHIE UND GEODÄSIE (2002): Amtliche Topografische Karten der Bundesrepublik Deutschland<br />
TOP 200 – Frankfurt<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (2005): Vertragsnaturschutz im Wald – Bundesweite Bestandsaufnahme und<br />
Auswertung (BfN-Skripten 146).<br />
BUSHARDT, M.; HAUSTEIN, B.; LÜTTMANN, J. & P. WAHL (1990): Rote Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen von<br />
Rheinland-Pfalz.- 1. Auflage, Mainz.<br />
GEISER, R. (1998) Rote Liste der Käfer (Coleoptera).- Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55: 168-<br />
230.<br />
GNOR AK AHR (o.J.) Artenliste zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) des Gewerbe-/Industriegebietes <strong>Remagen</strong>.- 6 S.<br />
HERMANN, G. (1992): Tagfalter und Widderchen - Methodisches Vorgehen bei Bestandsaufnahmen zu Naturschutzund<br />
EIngriffsplanungen.- In: TRAUTNER, J.(HRSG.): Arten- und Biotopschutz in der Planung:<br />
Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen. - Ökologie in Forschung und<br />
Anwendung 5: 219-238.<br />
JEDICKE, E. (1990):<br />
KAULE, G. (1991):<br />
Biotopverbund - Grundlagen einer neuen Naturschutzstrategie - Stuttgart<br />
Arten- und Biotopschutz, 2. Auflage - Stuttgart<br />
KRAUSE, C. L. ET D. KLÖPPEL (1996): Landschaftsbild in der Eingriffsregelung, Angewandte Landschaftsökologie: Heft<br />
8, Bundesamt für Naturschutz - Bonn<br />
KNOSPE, FRANK (1998):<br />
Handbuch zur argumentativen Bewertung – Methodischer Leitfaden - Dortmund<br />
KÖTTER, THEO (2003): Stategisches Flächenmanagement für Flächen- und Maßnahmenpools, in:<br />
Flächenmanagement und Bodenordnung 2/2003, S. 55 - 65 - Bonn<br />
LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU RHEINLAND-PFALZ (2005): Geologie von Rheinland-Pfalz - Stuttgart<br />
LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) (2003): Geologische Übersichtskarte von Rheinland-<br />
Pfalz 1 : 300.000 - Mainz<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT und LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) (1994):<br />
Planung vernetzter Biotopsysteme Bereich Landkreis Ahrweiler – Mainz, Oppenheim
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UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
15<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (2003): Hinweisen zur Durchführung von Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen im Wald.<br />
MÜHLENBERG, M. & J. SLOWIK (1997): Kulturlandschaft als Lebensraum.- Quelle & Meyer Verlag, Wiesbaden, 312 S.<br />
PRETSCHER, P. (1998): Rote Liste der Großschmetterlinge (Macrolepidoptera).- Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
und Naturschutz, Heft 55: 87-111.<br />
RIECKEN, U., RIES, U. & A. SSYMANK (1994): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland.-<br />
Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Nr. 41: 1-184.<br />
SCHEFFER, F. ET P. SCHACHTSCHABEL (1989): Lehrbuch der Bodenkunde - Stuttgart<br />
SCHUMACHER, WOLFGANG (Hrsg.) (1995): Atlas der Farn- und Blütenpflanzen des Rheinlandes (mit Anmerkungen zu<br />
ausgewählten Sippen) - Bonn<br />
SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C. & E. SCHRÖDER (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000.-<br />
Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53, 560 S.<br />
STADT REMAGEN (2002): Landschaftsplanung zum FNP, Bearb.: C. Schnug-Börgerding<br />
STADT REMAGEN (2004): Vergleichende Betrachtung der Kompensationswirkungen landespflegerischer<br />
Kompensationsräume, Bearb.: BFL Landschaftsarchitektur, Stand vom 01. Dezember<br />
2004.<br />
20
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UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
11 FOTODOKUMENTATION<br />
5<br />
Abb. 16: Schrägluftbild von Westen<br />
Abb. 17: Plangebiet von Nordwesten<br />
10<br />
Abb. 18: Aufgegebene, verbuschte Parzelle mit Gehölzaufwuchs
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Abb. 19: Überblick über das UG, Getreideäcker<br />
im Hintergrund kleinere Baumgruppen und Strauchbestände<br />
10<br />
Abb. 20: Teilbereich der ackerbaulich genutzten, strukturarmen Flächen<br />
Einzige Vertikalstruktur abseits der bebauten Bereiche ist ein baumförmiges Exemplar des Schwarzen Holunders (Sambucus<br />
nigra)<br />
Abb. 21: Schmale, von Gräsern dominierte Vegetationsstreifen zwischen Äckern<br />
und Wirtschaftsweg
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STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Abb. 22: Grünlandfläche am Ortsrand von Kripp, teilweise gemäht<br />
Beobachtungsort des Rebhuhns<br />
Abb. 23: Rosenkultur in Nachbarschaft zu alter Gartenparzelle<br />
(links im Bild)<br />
10<br />
Abb. 24: Gehölze/Gebüsche auf ehemaliger Gartenparzelle, gepflanzte Hecke<br />
(links im Bild), spontane Brombeergebüsche (rechts im Bild) und Gehölzgruppe aus gepflanzten und spontan aufkommenden<br />
Gehölzarten (Hintergrund). Lebensraum von u.a. Dorn- und Klappergrasmücke, Amsel, Heckenbraunelle<br />
15
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STAND: 24. MAI 2006<br />
12 FESTSETZUNGSVORSCHLÄGE<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
12.1 ALLGEMEINE GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN<br />
Im Bebauungsplan werden Flächen für die Erhaltung sowie die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
festgesetzt.<br />
Alle Pflanzungen auf diesen im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Flächen sind spätestens in der zweiten<br />
Pflanzperiode nach Fertigstellung des Bauabschnittes (Abnahme) der Erschließungsstraße (öffentliche Maßnahmen) bzw.<br />
nach Bezugsfertigkeit der Gebäude (private Maßnahmen) durchzuführen. Eine fachgerechte Pflanzung bzw. Einsaat<br />
schließt Bodenverbesserungs- sowie Pflanzensicherungsmaßnahmen mit ein. Ausgefallene Gehölze sind spätestens in der<br />
darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen.<br />
Für alle zu pflanzenden Bäume und Sträucher werden, wenn nicht gesondert aufgeführt, folgende Mindestsortierungen<br />
vorgeschrieben:<br />
• Bäume I. Ordnung: Heister, 150 - 175 cm hoch<br />
• Bäume II. Ordnung: Heister, 125 - 150 cm hoch<br />
• Straßenbäume: Hochstämme, 18 - 20 cm Stammumfang<br />
• Obstbäume: Hochstämme, 8 - 10 cm Stammumfang<br />
• Sträucher: 2 x verpflanzt, ohne Ballen, 100 - 125 cm hoch<br />
25<br />
30<br />
35<br />
Bei den im Rahmen der grünordnerischen Vorgaben festgesetzten Pflanzungen sind – soweit nicht anders festgesetzt –<br />
mindestens 50 % der Gesamtpflanzenanzahl aus den in den Pflanzenlisten aufgeführten Arten zu verwenden.<br />
Der Anteil der Nadelgehölze auf privaten Grundstücken darf 10 % der Gesamtanzahl angepflanzter Gehölze nicht überschreiten.<br />
Bei der Pflanzung von Hecken sind ausschließlich Laubholzarten zu verwenden. Dazu werden solche der Liste „F“<br />
empfohlen.<br />
Für die Begrünung von Fassaden werden die in Liste „D“ enthaltenen Schling- und Kletterpflanzen empfohlen. Die Bepflanzung<br />
von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Feuerwehr ist ausschließlich mit Rasen, Wieseneinsaat oder<br />
Bodendeckern zulässig.<br />
40<br />
12.2 FESTSETZUNGEN ÜBER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT IM<br />
PLANGEBIET<br />
12.2.1 Anlage von Strauchhecken (Maßnahme 1)<br />
45<br />
50<br />
Entsprechend dem Planeintrag in der Planurkunde sind die an der Nord- und Westgrenze des Baugebietes befindlichen<br />
Außengrenzen der privaten Grundstücksflächen mit 3,00 m breiten Gehölzpflanzungen abzupflanzen und dauerhaft zu<br />
unterhalten. Diese sind ausschließlich aus Bäumen II. Ordnung gemäß Liste „B“ (10 % der Pflanzenanzahl) und Sträuchern<br />
gemäß Liste „C“ (90 % der Pflanzenanzahl) anzulegen.<br />
Die Pflanzstreifen sind im Dreiecksverband mit mind. 1,00 m Reihen- und mind. 1,50 m Pflanzabstand anzulegen. Die Reihenanzahl<br />
darf zwei auf ganzer Länge durchgehender Pflanzreihen nicht unterschreiten. Zur Erzielung eines möglichst natürlichen<br />
Gesamteindrucks wird auf die Vorgabe eines Pflanzschemas verzichtet. Hinsichtlich Sortierung, Pflege, etc. gelten<br />
die Vorgaben gem. „Allgemeine grünordnerische Festsetzungen“.<br />
55<br />
60<br />
12.2.2 Pflanzung von Straßenbäumen (Maßnahme 2)<br />
Auf den in der Planurkunde entsprechend dargestellten Standorten sind hochstämmige Laubbäume einheimischer Arten<br />
(oder Sorten hieraus) der Liste „G“ zu pflanzen. Die Baumstandorte können – sofern dies technische Gründe im Zuge der<br />
Bauausführung bedingen – um bis zu 15,00 m verschoben werden. Im übrigen gelten die Vorgaben gem. „Allgemeine<br />
grünordnerische Festsetzungen“.
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12.2.3 Mindestdurchgrünung privater Flächen (Maßnahme 3)<br />
5<br />
10<br />
15<br />
Je 200 m 2 überschrittener nicht überbaubarer privater Grundstücksflächen sind mindestens<br />
• 1 Baum I. Ordnung gem. Liste „A“<br />
oder<br />
• 1 Baum II. Ordnung gem. Liste „B“<br />
oder<br />
• 2 Obstbäume gem. Liste „E“<br />
und jeweils zusätzlich<br />
• 5 Sträucher gem. Liste „C“<br />
zu pflanzen. Die übrigen nicht überbaubaren Flächen der privaten Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.<br />
12.2.4 Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Zufahrten und Verkehrsflächen (Maßnahme 4)<br />
20<br />
Private Zufahrten und Verkehrsflächen sind mit wasserdurchlässigen (versickerungsaktiven) Materialien zu befestigen (wie<br />
wassergebundene Decke, HGT-Decke (hydraulisch gebundene Tragschicht), Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässiges<br />
Pflaster (z.B. aus Einkornbeton), Rasengittersteine, Schotterrasen oder vergleichbare Materialien).<br />
25<br />
12.2.5 Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong> (Maßnahme 5)<br />
Die im Anhang 1 zum Umweltbericht beschriebenen Ersatzmaßnahmen sind auf einer Gesamtfläche von 3,9000 ha auszuführen.<br />
Näheres regelt ein gesonderter Vertrag.<br />
30<br />
12.3 HINWEISE<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
60<br />
12.3.1 Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet (Hinweis 1)<br />
Das anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf den einzelnen Grundstücken zurückzuhalten, zu verwerten oder<br />
zu versickern. Dazu sind primär Rasenflächen als flache Mulden anzulegen, in die das Niederschlagswasser geleitet wird<br />
und durch die belebte Bodenzone versickern kann. Erforderlichenfalls kann unter der Mulde eine Kiespackung zur Einlagerung<br />
des zu versickernden Niederschlagswassers vorgesehen werden. Eine gezielte Einleitung von Niederschlagswasser in<br />
den Untergrund, z.B. über Rigolen oder Sicherschächte, ist nicht zulässig. Nebenanlagen wie Stellplätze, Zufahrten, Hofflächen<br />
usw. sind mit versickerungsfähigem Material zu befestigen wie wassergebundener Decke, Rasengittersteine, Schotterrasen<br />
oder vergleichbare Materialien.<br />
Ist eine vollständige Versickerung nachweislich teilweise oder gar nicht möglich, soll das überschüssige Niederschlagswasser<br />
unter Zwischenschaltung zentraler Rückhaltungen / Versickerungsanlagen mittelbar oder unmittelbar abgeleitet werden.<br />
Für die Ableitung sollen die Gräben / Rinnen so ausgebildet sein, dass auch dort Teilwassermengen versickern können.<br />
Nur wenn die oben genannten Verfahrensweisen nicht möglich sind, darf das Niederschlagswasser in andere dafür<br />
zugelassene Anlagen eingeleitet werden. Zusätzlich zur Flächenversickerung wird die Sammlung der anfallenden Niederschlagswässer<br />
in Zisternen und die Verwendung als Brauchwasser (z.B. zur Gartenbewässerung) ausdrücklich empfohlen.<br />
12.3.2 Schutz des Oberbodens (Hinweis 2)<br />
Gemäß § 202 BauGB ist Oberboden (Mutterboden) in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung<br />
zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen bezüglich des Umgangs mit Boden enthalten die DIN 18 300 und<br />
18 915.<br />
12.3.3 Schutz von Pflanzenbeständen (Hinweis 3)<br />
Für die Abwicklung der Bauarbeiten gilt die DIN 18 920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen<br />
bei Baumaßnahmen“.
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12.3.4 Grenzabstände für Pflanzen (Hinweis 4)<br />
Für die Bepflanzung der öffentlichen und privaten Flächen ist das Nachbarrechtsgesetz zu beachten.<br />
5<br />
10<br />
12.3.5 Herstellung von Pflanzungen (Hinweis 5)<br />
Bei allen Pflanzungen ist die DIN 18 916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Pflanzen und Pflanzarbeiten“ zu beachten.<br />
12.3.6 Bodendenkmalpflegerische Belange (Hinweis 6)<br />
Erd- und Bauarbeiten sind der zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen. Funde (Erdverfärbungen, Mauerreste, Knochen,<br />
u.ä.) müssen unverzüglich gemeldet werden.<br />
15<br />
12.4 PFLANZENLISTEN<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
60<br />
Liste „A“ - Bäume I. Ordnung<br />
Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />
Acer platanoides - Spitzahorn<br />
Fraxinus excelsior - Esche<br />
Quercus petraea - Traubeneiche<br />
Tilia cordata - Winterlinde<br />
Liste „B“ - Bäume II. Ordnung<br />
Acer campestre - Feldahorn<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Juglans regia - Walnußbaum<br />
Populus tremula - Zitterpappel<br />
Prunus avium - Vogelkirsche<br />
Prunus padus - Traubenkirsche<br />
Salix caprea - Salweide<br />
Sorbus aucuparia - Eberesche<br />
Sorbus torminalis - Elsbeere<br />
Liste „C“ - Sträucher<br />
Cornus sanguinea - Blutroter Hartriegel<br />
Corylus avellana - Hasel<br />
Crataegus monogyna - Weißdorn<br />
Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen<br />
Lonicera xylosteum - Heckenkirsche<br />
Rhamnus catharticus - Kreuzdorn<br />
Rosa canina - Hundsrose<br />
Rosa tomentosa - Filzrose<br />
Salix caprea - Salweide<br />
Salix purpurea - Purpurweide<br />
Sambucus nigra - Holunder<br />
Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball<br />
Liste „D“ - Schling- und Kletterpflanzen<br />
Clematis i. A. - Waldrebe<br />
Fallopia aubertii - Knöterich<br />
Hedera helix - Efeu<br />
Hydrangea petiolaris - Kletterhortensie<br />
Lonicera i. A. - Heckenkirsche (kletternde Arten)<br />
Parthenocissus i. A. - Wilder Wein<br />
Vitis coignetiae - Wilder Wein<br />
Vitis cult. - Weinrebe<br />
Wisteria i. A. - Blauregen<br />
(oder Sorten aus den vorgenannten Arten)
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5<br />
10<br />
15<br />
Liste „E“ - Streuobst<br />
Apfelsorten:<br />
Baumanns Renette Goldpramäne Landsberger Renette<br />
Bittenfelder Sämling Grafensteiner Ontario<br />
Bohnapfel Jakob Fischer Winterrambour<br />
Boskoop Jakob Lebel Zuccalmaglios Renette<br />
Danziger Kantapfel Kaiser Wilhelm<br />
Birnensorten:<br />
Alexander Lucas Gellerts Butterbirne Williams Christ<br />
Clapps Liebling<br />
Gute Luise<br />
Conference<br />
Vereinsdechantbirne<br />
zusätzlich weitere landschaftstypische Sorten und Obst der Arten:<br />
Zwetsche / Pflaume / Mirabelle / Walnuß sowie Süßkirsche<br />
und Wildobstarten (wie Wildapfel, Wildbirne, Speierling, Mispel)<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
Liste „F“ - Heckenpflanzen<br />
Acer campestre - Feldahorn<br />
Berberis i. A. - Sauerdorn (nur grünblättrige Sorten)<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Cornus sanguinea - Blutroter Hartriegel<br />
Crataegus monogyna - Weißdorn<br />
Fagus sylvatica - Buche<br />
Ligustrum vulgare i. S. - Liguster, Rainweide<br />
Viburnum opulus - Schneeball<br />
Liste „G“ - Straßenbäume<br />
Acer campestre ‚Elsrijk’ - Feldahorn ‚Elsrijk’<br />
Acer platanoides ‚Columnare’, Typen I – III - Spitzahorn ‚Columnare’, Typen I - III<br />
Acer pseudoplatanus ‚Erectum’ - Bergahorn ‚Erectum’<br />
Amelanchier arborea ‚Robin Hill’ - Baumartige Felsenbirne ‚Robin Hill’<br />
Carpinus betulus ‘Frans Fontaine’ - Säulenhainbuche ‚Frans Fontaine’<br />
Crataegus lavallei ‚Carrierii’ - Apfeldorn ‚Carrierii’<br />
Pyrus calleryana ‚Chanticleer’ - Wildbirne ‚Chanticleer’<br />
Tilia cordata ‚Greenspire’ - Winterlinde ‚Greenspire’*<br />
* nur für Sammelstraßen und Platzaufweitungen
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13 ANLAGEN: ERSATZFLÄCHENNACHWEIS MIT EINZELBESCHREIBUNG DER PROJEKTFLÄCHEN<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
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35<br />
40<br />
45<br />
13.1 TEILFLÄCHEN 9 UND 10: WALDRAND UND ALTHOLZ O BÜSCHMARHOF<br />
Flächennummer: 3b<br />
Aufnahmedatum: 14.07.2004 / 27.07.2004<br />
Objekt-Nr. BK: -<br />
§24-Flächen: -<br />
FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />
FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />
Naturnähe:<br />
bedingt naturnah<br />
Aufwertung:<br />
ja<br />
Kompensation für Offenlandarten: bedingt (Waldrandbereich)<br />
Biotopvernetzung: Entwicklung von Biotoptypen (Laubwälder mittlerer Standorte und ihre Mäntel)<br />
Beschreibung: Altholzbestand mit Eichen (Quercus petraea), Kiefern (Pinus sylvestris) und weiteren Baumarten<br />
im Unterstand (Hainbuche, Esche), stehendes und liegendes Totholz. Übergang zur<br />
Feldflur (Getreideacker) mit vorgelagerten Gebüschen, Kraut- und Staudensäumen. Zwischen<br />
Saum und Acker verläuft ein unbefestigter Weg („Grasweg"). Exposition N, Neigung<br />
eben, Bodenfeuchte überwiegend frisch.<br />
Beeinträchtigungen: Eintrag von Bioziden und Nährstoffen aus dem Ackerbereich, standortfremde Holzarten, alter<br />
Laufpfad im Altholzbestand.<br />
Flora/Vegetation: Mischwald mit Kiefern (Pinus sylvestris), Stiel- und Traubeneiche (Quercus robur, Q. petraea),<br />
Hainbuche (Carpinus betulus), Brombeere, Vogel-Kirsche, Wald-Geißblatt, Flattergras, Dolden-Habichtskraut<br />
(Hieracium umbellatum), Wiesen-Wachtelweizen, Salbei-Gamander. Im<br />
Saum mehrere Gehölzarten, z.B. Hainbuche, Sand-Birke, Trauben- und Schwarzer Holunder<br />
(Sambucus racemosa, S. nigra), Hasel (Corylus avellana), Eberesche, Eingriffliger Weißdorn<br />
(Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa) und Brombeere. Bestandsbildende krautige<br />
Pflanzen: Brennessel (Urtica dioica), Klebkraut (Galium aparine), Große Sternmiere (Stellaria<br />
holostea), Weiches Honiggras (Holcus mollis).<br />
Weitere Arten: Zaunrübe (Bryonia dioica), Drahtschmiele, Tüpfel-Hartheu (Hypericum perforatum), Knotige<br />
Braunwurz (Scrophularia nodosa).<br />
Fauna:<br />
Großes Ochsenauge (Maniola jurtina)<br />
Maßnahmen: Waldrand: Buchtige Zurücknahme der Bestockung, im NO Entnahme des Nadelholzes,<br />
Pflanzung von standortsheimischen Strauch- und Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen<br />
Etablierung. Anlage von gehölzfreien Saumzonen (mind. 20 % Flächenanteil), periodische<br />
Pflege {Verbreiterung des bereits vorhandenen Saumes, Schaffung eines unregelmäßigen,<br />
buchtigen Grenzlinienverlaufes, Förderung krautiger Strukturen. Sporadische Pflege<br />
(Mahd der krautigen Zonen, Rücknahme einzelner Gehölze nötig). Ein vorgelagerter Grünlandstreifen<br />
zwischen Acker und Waldrand ist als Puffer wünschenswert}.<br />
Altholz: Auswahl und Markierung von Altbäumen, Erhalt der ausgewählten Bäume bis zur<br />
Zerfallsphase, Nutzungsverzicht auf vorhandenes Totholz > besondere Maßnahmenintensität<br />
zur Verkehrssicherungspflicht notwendig {aufgrund der Parzellengröße sollte die gesamte<br />
Fläche – soweit möglich – der Tot- und Altholzförderung dienen}<br />
Sonstiges: -
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STAND: 24. MAI 2006<br />
13.2 TEILFLÄCHE 24: „SCHEIDSKOPF"<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
Flächennummer: 8x<br />
Aufnahmedatum: 07.07.2004, 24.07.2004<br />
Objekt-Nr. BK: 5409-1015 (Bewertung „Schongebiet")<br />
§24-Flächen:<br />
9b (Felsfluren/Trockenrasen), 11 (Blockschutthalden oder Schluchtwälder), z.T.<br />
FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />
FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />
Naturnähe:<br />
ja<br />
Aufwertung:<br />
ja (abseits der §24-Flächen)<br />
Kompensation für Offenlandarten: ja<br />
Biotopvernetzung: Entwicklung von Biotoptypen (Felsen, Gesteinshalden, Pioniervegetation, Ruderalfluren,<br />
Trockenrasen und Trockengebüschen)<br />
Beschreibung: Ehemaliger Basaltsteinbruch mit anstehenden Felspartien (besonnt und beschattet), Felsfluren,<br />
Trockenrasenfragmenten, Grünland mittlere Standorte, Gebüsche mittlerer Standorte<br />
sowie gemäßigte Trockengebüsche, Vorwaldstadien. Der alte Steinbruchbereich ist eingebettet<br />
in Wälder mittlerer Standorte.<br />
Beeinträchtigungen: Im Sinne einer Offenhaltung: Zunehmende Verbuschung des Offenlandes, fortschreitende Beschattung<br />
eines Teiles der senkrechten Felspartien durch Baumbewuchs, geringes Besucheraufkommen<br />
Flora/Vegetation: Vielfältiger Komplex unterschiedlicher Lebensraumtypen, Vegetationseinheiten u.a.Alysso-<br />
Sedion albi, Berberidion, Prunetalia, Arrhenatheretea<br />
Bestandsbildende Arten: Trauben-Eiche, Schlehe, Eingriffliger Weißdorn, Hunds-Rose (Rosa<br />
canina), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Besenginster,<br />
Rotes Straußgras (Agrostis tenuis), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Land-<br />
Reitgras (Calamagrostis epigeios) Schafgarbe, Ausdauerndes Bingelkraut (Mercurialis perennis),<br />
Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus), Natternkopf (Echium vulgare), Salbei-Gamander,<br />
Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla<br />
tabernaemontani), Tüpfelfarn (Polypodium vulgare, beschattete Felspartien).<br />
Dazu: Nordischer Streifenfarn (Asplenium septentrionale), Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea),<br />
Thymian (Thymus pulegioides), Felsen-Fetthenne (Sedum reflexum), Weiße Fetthenne<br />
(Sedum album), Pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia), Bärenschote<br />
(Astragalus glycyphyllos), Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes), Wundklee<br />
(Anthyllis vulneraria), Ausdauerndes Knäuelkraut (Scleranthus perennis), Sprossendes Nelkenköpchen<br />
(Petrorhagia prolifera), Berg-Klee (Trifolium montanum), Els- und Mehlbeere<br />
(Sorbus torminalis, S. aria), Mispel (Mespilus germanicus).<br />
Fauna:<br />
Grünspecht (Picus viridis), Zaunkönig, Fitis, Mönchsgrasmücke, Hausrotschwanz (Phoenicurus<br />
ochruros, Angabe BK-RP), Habicht (Angabe LP <strong>Remagen</strong>)<br />
Blindschleiche (Angabe BK-RP)<br />
Großes Ochsenauge, Großer Kohlweißling, Admiral (Vanessa atalanta), Nachtigall-<br />
Grashüpfer (Chorthippus biguttulus), Brauner Grashüpfer (Chorthippus brunneus)<br />
Maßnahmen: Zurücknahme des Pionierbewuchses, Freistellen von Fels- und Böschungsbereichen, Begünstigung<br />
besonderer Einzelbäume und Baumgruppen, periodische Pflege, Entwicklungszeitraum:<br />
kurz- bis mittelfristig {sukzessive Entbuschung von Teilflächen, tlw. Freistellung<br />
senkrechter Felspartien}<br />
Sonstiges:<br />
Im Komplex mit 8a, 8c, 9b. Fläche 29 (Tab. 9, „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" des LP REMAGEN).
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STAND: 24. MAI 2006<br />
13.3 TEILFLÄCHE 34: WALDRAND W CALMUTH<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Flächennummer: 14b<br />
Aufnahmedatum: 11.07.2004<br />
Objekt-Nr. BK: -<br />
§24-Flächen: -<br />
FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />
FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />
Naturnähe:<br />
bedingt<br />
Aufwertung:<br />
ja<br />
Kompensation für Offenlandarten: bedingt (Waldrandstruktur und Grünland bereits vorhanden)<br />
Biotopvernetzung: -<br />
Beschreibung: Waldrand im Übergang von Laubwald (tlw. 14a) zu Waldwiese. Tlw. dichte Gebüschgruppen,<br />
tlw. überwiegend krautige Bereiche. Bodenfeuchte frisch bis wechselfeucht.<br />
Beeinträchtigungen: (Grünland unregelmäßig gepflegt)<br />
Flora/Vegetation: Bestände der Prunetalia, Grünlandanteile Molinio-Arrhenatheretea. Bestandsbildend<br />
Schlehe, Brombeere, Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Schafgarbe (Achillea millefolium)<br />
u.a.<br />
Fauna:<br />
Großes Ochsenauge (Maniola jurtina), Gewöhnliche Strauchschrecke, Großes Heupferd (Tettigonia<br />
viridissima)<br />
Maßnahmen: Buchtige Zurücknahme der Bestockung, Pflanzung von standortsheimischen Strauch- und<br />
Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung, Anlage von gehölzfreien Saumzonen<br />
(mind. 20 % Flächenanteil), periodische Pflege {bei Einbeziehung der Waldwiese in<br />
Pflegemaßnahmen fließender Übergang Grünland – Wald möglich}<br />
Sonstiges:<br />
Einbeziehung der kompletten Waldwiese in Pflegemaßnahmen wünschenswert.
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STAND: 24. MAI 2006<br />
13.4 TEILFLÄCHE 45: FICHTENFORST N FORSTHAUS ERLENBUSCH<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Flächennummer: 18b/y<br />
Aufnahmedatum: 16.07.2004<br />
Objekt-Nr. BK: -<br />
§24-Flächen: -<br />
FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />
FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />
Naturnähe:<br />
naturfern<br />
Aufwertung:<br />
ja<br />
Kompensation für Offenlandarten: nein<br />
Biotopvernetzung: -<br />
Beschreibung: Älterer, geschlossener Fichtenforst in flacher Hanglage, tlw. unterwuchsreich.<br />
Beeinträchtigungen: Nadelholzforst<br />
Flora/Vegetation: Forstgesellschaft mit Fichte und wenigen eingestreuten Laubbäumen (Esche, Sandbirke),<br />
im Unterstand Klebkraut, Schwarzer Holunder, Brombeere, Brennessel, Efeu, Waldrebe,<br />
Waldmeister, Sauerklee (Oxalis acetosella), Gemeiner Wurmfarn, Ruprechtskraut (Geranium<br />
robertianum), Hexenkraut, Einblütiges Perlgras, Kleinblütiges Springkraut<br />
Fauna:<br />
Mönchsgrasmücke, Gemeine Strauchschrecke<br />
Maßnahmen: Einbringung von Buchen in truppweiser Einmischung auf 30 % der Fläche im Voranbau unter<br />
die Nadelbäume, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung, kurzfristige Einbringungsmöglichkeit<br />
gegeben {komplette Umwandlung in standortgerechten Laubwald (Buchenwald<br />
mittlerer Standorte) mit langfristiger Entwicklung und Sicherung von Alt- und<br />
Totholzanteilen}<br />
Sonstiges: -<br />
30
STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 68<br />
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STAND: 24. MAI 2006<br />
13.5 TEILFLÄCHE 47: WALDRAND SW FRONHOF<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
Flächennummer: 18d<br />
Aufnahmedatum: 03.08.2004<br />
Objekt-Nr. BK: -<br />
§ 24-Flächen: -<br />
FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code):<br />
Naturnähe:<br />
bedingt<br />
Aufwertung:<br />
ja<br />
Kompensation für Offenlandarten: bedingt<br />
Biotopvernetzung: -<br />
Beschreibung:<br />
Beeinträchtigungen: -<br />
Flora/Vegetation:<br />
Waldrand (Laubwald), mit vorgelagertem Stauden- und Krautsaum (dieser sporadisch gemäht)<br />
entlang eines Wirtschaftsweges, durch diesen von Getreideacker getrennt. N-<br />
exponierte Lage.<br />
Gehölzbestand mit Charakterarten des Carpinion (Vogelkirsche, Feldahorn), weitere Gehölze:<br />
Stiel-Eiche (Quercus robur), Schwarzer Holunder, Sal-Weide (Salix caprea), Korb-Weide<br />
(Salix viminalis), Hainbuche, Waldrebe, Efeu. Dazu: Brombeere, Kleinblütiges Springkraut,<br />
Hexenkraut, Echte Nelkenwurz, Rote Zaunrübe (Bryonia dioica).<br />
Stauden- und Krautsaum: Weißklee (Trifolium repens), Breit-Wegerich (Plantago major), Glatthafer, Knäuelgras, Rapunzel-Glockenblume<br />
(Campanula rapunculus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Gewöhnliche<br />
Kratzdistel (Cirsium vulgare), Huflattich (Tussilago farfara), Kriechender Hahnenfuß<br />
(Ranunculus repens), Vogelwicke (Vicia sepium), Wald-Zwenke, Wilde Möhre (Daucus carota),<br />
Beinwell (Symphytum officinale), Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina).<br />
Fauna:<br />
Maßnahmen:<br />
Sonstiges: -<br />
Mäusebussard (Sitzwarte), Großer Buntspecht.<br />
Buchtige Zurücknahme der Bestockung, Pflanzung von standortsheimischen Strauch- und<br />
Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung. Anlage von gehölzfreien Saumzonen<br />
(mind. 20 % Flächenanteil), periodische Pflege {-}
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STAND: 24. MAI 2006<br />
13.6 TEILFLÄCHEN 52 UND 53: FICHTENFORST NW BANDORF<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
Flächennummer: 20a<br />
Aufnahmedatum: 27.07.2004<br />
Objekt-Nr. BK: -<br />
§24-Flächen: -<br />
FFH-Lebensraumtypen (NATURA 2000-Code): -<br />
FFH-Vorschlag: RVDL 5409-951 („Rheinhänge zwischen Bonn und <strong>Remagen</strong>")<br />
Naturnähe:<br />
naturfern<br />
Aufwertung:<br />
ja<br />
Kompensation für Offenlandarten: bedingt (Waldrand)<br />
Biotopvernetzung: -<br />
Beschreibung: 83-jähriger Nadelforst in leichter Hanglage auf frischen bis (in kleinen Teilen) feuchten/quelligen<br />
Böden. Geschlossener Bestand, in Teilen unterwuchsreich. Im Osten quelligfeuchter<br />
Eschenbestand mit Quellsümpfen und Bachlauf, im Süden Grünland mit Streuobstbestand<br />
angrenzend. Zum Grünland hin tlw. Waldmantel / -saum.<br />
Beeinträchtigungen: Standortfremde Baumarten (Fichte, Lärche) auf Laubwaldstandort.<br />
Flora/Vegetation: Forstgesellschaft mit Fichte und (horstweise) Lärche, daneben wenig Sandbirke, Waldrebe.<br />
Strauch- und Krautschicht: Brombeere, Hasel, Eingriffeliger Weißdorn, Wald-Engelwurz<br />
(Angelica sylvestris), Zitterpappel (Populus tremula, Waldrandbereich), Frauenfarn, Gemeiner<br />
Wurmfarn, Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Maiglöckchen, Wald-Zwenke, Dunkles<br />
Lungenkraut, Vielblütige Weißwurz, Gundermann (Glechoma hederacea), Wald-Segge, Hexenkraut,<br />
Flutender Schwaden (Glyceria fluitans), Breitblättrige Sumpfwurz (Epipactis helleborine,<br />
1 Ex.).<br />
Benachbart: Eschenbestand mit Quellmulden: Esche, etwas Fichte, Brennessel, Gundermann,<br />
Sauerklee, Fuchs´ Kreuzkraut, Flattergras, Waldmeister, Einblütiges Perlgras, Flutender<br />
Schwaden, Hasel, Schwarzerle (Alnus glutinosa), Große Sternmiere, Hexenkraut, Brombeere,<br />
Wald- und Winkel-Segge, Ruprechtskraut, Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium<br />
oppositifolium), Frauenfarn, Gemeiner Wurmfarn, Seidelbast, Stechpalme, Dunkles Lungenkraut,<br />
Vielblütige Weißwurz, Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia), Plagiomnium<br />
undulatum (ein Laubmoos).<br />
Fauna:<br />
Zaunkönig, Amsel, Kohlmeise<br />
Maßnahmen: {Fichtenforst} sukzessive Entnahme der Nadelhölzer, dem Standortsmosaik entsprechende<br />
Pflanzung von Esche, Erle, Bergahorn und Buchen (Erle/Esche entlang Bachlauf/Quellmulde<br />
angrenzende Bereiche Bergahorn, Esche, Buche), Sicherung bis zur vollständigen Etablierung.<br />
{Waldrand} buchtige Zurücknahme der Bestockung, Entnahme des Nadelholzes, Pflanzung<br />
von standortsheimischen Strauch- und Baumarten, Sicherung bis zur vollständigen Etablierung,<br />
Anlage von gehölzfreien Saumzonen (mind. 20 % Flächenanteil), periodische Pflege,<br />
Entwicklungszeitraum kurz bis mittelfristig. {Entfernung der standortfremden Arten, Entwicklung<br />
in Richtung der potentiellen natürlichen Vegetation (in erster Linie Buchenwaldgesellschaften,<br />
kleinflächig Quellwälder, z.B. das Carici remotae-Fraxinetum}.<br />
Sonstiges:<br />
Der Eschenbestand zwischen der betroffenen Fläche und dem Bachlauf sollte in die Maßnahmen<br />
mit einbezogen werden (hier Entnahme einzelner Nadelhölzer, eventuell Entfernung<br />
der alten Brunnenanlagen).