Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 8<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
3 VORHABEN UND UMWELTRELEVANTE WIRKFAKTOREN<br />
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3.1 ART UND UMFANG DES VORHABENS (GEM. ZIFFER 1 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
Anlass und Entwicklungsziel der verfolgten Planung ist es, im Rahmen des Vollzugs der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
(SEM) „<strong>Remagen</strong>-Süd“ am nordwestlichen Ortsrand von Kripp Wohnbauflächen zu entwickeln. Die städtebaulichen<br />
Ziele und Zwecke wurden in der Begrünung zum Bebauungsplan-Vorentwurf gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (PLA-<br />
NUNGSGRUPPE HARDTBERG 09/2005) wie folgt formuliert:<br />
„Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan und der Abgrenzung in der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
‚<strong>Remagen</strong>-Süd’ wird mit dem Baugebiet ‚Lange Fuhr’ der Siedlungsbereich Kripp<br />
nach Norden hin abschließend erweitert, sodass zwischen Kripp und <strong>Remagen</strong> noch eine Freizone verbleibt<br />
und die beiden Einzelorte weiterhin ablesbar bleiben.<br />
Ziel ist es hier, ein hochwertiges und gleichzeitig noch bezahlbares Wohngebiet für den Bedarf aus der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Remagen</strong> selbst sowie für Zuwanderer – insbesondere aus dem Raum Bonn – zu entwickeln. Die Chancen<br />
hierfür stehen sehr gut, denn Kripp hat<br />
• eine hervorragende landschaftliche Lage mit dem Rheintal im Osten, dem Naturschutzgebiet Ahrmündung<br />
im Süden des Ortes und dem Freiraum zu <strong>Remagen</strong> im Norden und Westen,<br />
• eine gute Nahversorgung mit privaten Geschäften und Dienstleistungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen<br />
und Gemeindezentrum,<br />
• eine gute verkehrliche Anbindung an die B9 / B 266 / A61 linksrheinisch, über die Kripper Autofähre an<br />
die B 42 / A 3 rechtsrheinisch sowie an die Oberzentren Bonn, Köln, Koblenz über den Bahnhof <strong>Remagen</strong>.<br />
Aufgrund des unterschiedlichen Angebotes an Wohnbauflächen innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes, den erkennbaren<br />
Wohnwünschen und der langfristigen Tendenzen im Bereich Wohnen wird hier ein Einfamilienhausgebiet<br />
angestrebt, bei dem es sich im Wesentlichen um freistehende Einfamilienhäuser und nur in geringem<br />
Maße um Doppelhäuser oder andere Wohnformen handeln soll.“<br />
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Abb. 2: TÜK 1 : 200.000 (verkleinert)<br />
Abb. 3: TÜK 1 : 50.000 (verkleinert)