19.11.2013 Aufrufe

Text - Stadt Remagen

Text - Stadt Remagen

Text - Stadt Remagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 10<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

3.2 ANGABEN ZUM STANDORT UND GEPRÜFTE ALTERNATIVEN (GEM. ZIFFER 1 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

5<br />

10<br />

15<br />

3.2.1 Angaben zum Standort<br />

Das geplante Wohnbaugebiet liegt im Norden von Kripp und wird begrenzt<br />

• im Westen durch die Römerstraße,<br />

• im Norden durch die freie Landschaft (Ackerflächen zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp),<br />

• im Osten durch die Randbebauung der Breslauer Straße und der Mittelstraße und<br />

• im Süden durch das Baugebiet nördlich des Baumschulenwegs (Veilchenweg, Nelkenweg).<br />

Der Standort ist heute unbebaut und umfasst überwiegend intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl.<br />

Orthofoto auf dem Titelblatt, sowie Fotodokumentation).<br />

3.2.2 Bedarf und Nachfrage<br />

20<br />

25<br />

30<br />

Auf die Ausführungen zu Pkt. „Art und Umfang des Vorhabens“ wird hingewiesen. Der Bedarf an Wohnbauflächen im Bereich<br />

des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Lange Fuhr“ wurde im Rahmen der der Entwicklungssatzung<br />

vorausgegangenen städtebaulichen Fachgutachten vertiefend untersucht; festgestellt wurde dabei ein die Anwendung<br />

des Besonderen Städtebaurechts (§§ 165 ff BauGB) rechtfertigender deutlich erhöhter Bedarf (vgl. z.B. STADTBAUPLAN<br />

(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“).<br />

Der aktuelle Flächennutzungsplan hat innerhalb dieses städtebaurechtlich verbindlichen Rahmens die Planung von Wohnbauflächen<br />

an dieser Stelle weiter aufbereitet. Die aktuellen Prognosewerte sowie die Erfahrungen an den übrigen<br />

Entwicklungsflächen der SEM lassen erwarten, dass die Nachfrage nach vergleichbaren Bauflächen auch weiterhin die Planungsziele<br />

bestätigen wird.<br />

Da die STADT REMAGEN die Bauflächen vollständig erwirbt bzw. bereits erworben hat, ist eine schnelle Marktverfügbarkeit<br />

gewährleistet; Bauflächen „auf Halde“ werden so vermeiden.<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

3.2.3 Geprüfte Standortalternativen<br />

Infolge der Entscheidung, im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs die Fachhochschule in <strong>Remagen</strong> anzusiedeln, wurde Ende<br />

der 90er Jahre – auf der Grundlage vertiefender städtebaulicher, verkehrlicher und landschaftsplanerischer Untersuchungen<br />

– der Raum zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp in wesentlichen Teilen mit einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

belegt.<br />

Die Wohnbaufläche „Lange Fuhr“ ist Teil der als Satzung beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „<strong>Remagen</strong>-Süd“<br />

(§§ 165 ff BauGB). Im Zuge der im Vorfeld der Entwicklungssatzung erstellten Fachplanungen (vgl.: STADTBAUPLAN<br />

(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“) wurden die von diesem Bebauungsplan erfassten Flächen<br />

entsprechend den seinerzeitigen städtebaulichen Zielvorstellungen überplant.<br />

Durch die Entwicklungssatzung und den Flächennutzungsplan wurde dieser Standort verbindlich als W-Fläche beplant.<br />

Standortalternativen sind daher – auch aus übergeordneten rechtlichen Erwägungen bzw. bereits getroffenen planerischen<br />

Zielvorgaben – nicht verfügbar. Auch die verkehrliche Anbindung trägt den Erfordernissen an die überörtliche Erschließung<br />

in besonderer Weise Rechnung.<br />

Die Planung greift auf Flächen zurück, die aufgrund ihrer Lage und Erschließung, der topografischen Gegebenheiten und<br />

insbesondere ihrer Marktverfügbarkeit über eine hohe Eignung zur Entwicklung von Wohnbauland verfügen. Die zügige<br />

Umsetzung der städtebaulichen Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>, Wohnbauflächen bereitzustellen, setzt das Eigentum<br />

an den überplanten Flächen voraus. Dies ist vorliegend aufgrund der Regelungen der SEM möglich. Eine Prüfung von<br />

Standortalternativen erfolgt aufgrund der zu einem früheren Zeitpunkt bereits verbindlich gewordenen planerischen Entscheidung<br />

nicht mehr (Abschichtungsregelung).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!