Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 10<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
3.2 ANGABEN ZUM STANDORT UND GEPRÜFTE ALTERNATIVEN (GEM. ZIFFER 1 DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
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3.2.1 Angaben zum Standort<br />
Das geplante Wohnbaugebiet liegt im Norden von Kripp und wird begrenzt<br />
• im Westen durch die Römerstraße,<br />
• im Norden durch die freie Landschaft (Ackerflächen zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp),<br />
• im Osten durch die Randbebauung der Breslauer Straße und der Mittelstraße und<br />
• im Süden durch das Baugebiet nördlich des Baumschulenwegs (Veilchenweg, Nelkenweg).<br />
Der Standort ist heute unbebaut und umfasst überwiegend intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl.<br />
Orthofoto auf dem Titelblatt, sowie Fotodokumentation).<br />
3.2.2 Bedarf und Nachfrage<br />
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Auf die Ausführungen zu Pkt. „Art und Umfang des Vorhabens“ wird hingewiesen. Der Bedarf an Wohnbauflächen im Bereich<br />
des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Lange Fuhr“ wurde im Rahmen der der Entwicklungssatzung<br />
vorausgegangenen städtebaulichen Fachgutachten vertiefend untersucht; festgestellt wurde dabei ein die Anwendung<br />
des Besonderen Städtebaurechts (§§ 165 ff BauGB) rechtfertigender deutlich erhöhter Bedarf (vgl. z.B. STADTBAUPLAN<br />
(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“).<br />
Der aktuelle Flächennutzungsplan hat innerhalb dieses städtebaurechtlich verbindlichen Rahmens die Planung von Wohnbauflächen<br />
an dieser Stelle weiter aufbereitet. Die aktuellen Prognosewerte sowie die Erfahrungen an den übrigen<br />
Entwicklungsflächen der SEM lassen erwarten, dass die Nachfrage nach vergleichbaren Bauflächen auch weiterhin die Planungsziele<br />
bestätigen wird.<br />
Da die STADT REMAGEN die Bauflächen vollständig erwirbt bzw. bereits erworben hat, ist eine schnelle Marktverfügbarkeit<br />
gewährleistet; Bauflächen „auf Halde“ werden so vermeiden.<br />
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3.2.3 Geprüfte Standortalternativen<br />
Infolge der Entscheidung, im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs die Fachhochschule in <strong>Remagen</strong> anzusiedeln, wurde Ende<br />
der 90er Jahre – auf der Grundlage vertiefender städtebaulicher, verkehrlicher und landschaftsplanerischer Untersuchungen<br />
– der Raum zwischen <strong>Remagen</strong> und Kripp in wesentlichen Teilen mit einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
belegt.<br />
Die Wohnbaufläche „Lange Fuhr“ ist Teil der als Satzung beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „<strong>Remagen</strong>-Süd“<br />
(§§ 165 ff BauGB). Im Zuge der im Vorfeld der Entwicklungssatzung erstellten Fachplanungen (vgl.: STADTBAUPLAN<br />
(1999): „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme <strong>Remagen</strong>-Süd“) wurden die von diesem Bebauungsplan erfassten Flächen<br />
entsprechend den seinerzeitigen städtebaulichen Zielvorstellungen überplant.<br />
Durch die Entwicklungssatzung und den Flächennutzungsplan wurde dieser Standort verbindlich als W-Fläche beplant.<br />
Standortalternativen sind daher – auch aus übergeordneten rechtlichen Erwägungen bzw. bereits getroffenen planerischen<br />
Zielvorgaben – nicht verfügbar. Auch die verkehrliche Anbindung trägt den Erfordernissen an die überörtliche Erschließung<br />
in besonderer Weise Rechnung.<br />
Die Planung greift auf Flächen zurück, die aufgrund ihrer Lage und Erschließung, der topografischen Gegebenheiten und<br />
insbesondere ihrer Marktverfügbarkeit über eine hohe Eignung zur Entwicklung von Wohnbauland verfügen. Die zügige<br />
Umsetzung der städtebaulichen Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong>, Wohnbauflächen bereitzustellen, setzt das Eigentum<br />
an den überplanten Flächen voraus. Dies ist vorliegend aufgrund der Regelungen der SEM möglich. Eine Prüfung von<br />
Standortalternativen erfolgt aufgrund der zu einem früheren Zeitpunkt bereits verbindlich gewordenen planerischen Entscheidung<br />
nicht mehr (Abschichtungsregelung).