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Text - Stadt Remagen

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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 24<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

Schutzkategorien nach WHG:<br />

Innerhalb des Plangebietes liegen ausweislich des Bebauungsplanentwurfes keine Wasserschutzzonen. Das Überschwemmungsgebiet<br />

des Rheins reicht nicht bis in die Nähe des Plangebietes; auch aufgrund der Höhenlage des Plangebietes<br />

ist das Baugebiet nicht betroffen.<br />

10<br />

Landesentwicklungsprogramm III:<br />

Das Landesentwicklungsprogramm weist dem Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keine besonderen Funktionen<br />

zu, stellt aber – wie im übrigen in der gesamten Rheinschiene – die Funktion „Freiraumsicherung (Schwerpunktraum<br />

für den Freiraumschutz)“ heraus.<br />

15<br />

Regionaler Raumordnungsplan:<br />

Der Regionale Raumordnungsplan stellt für das geplanten Baugebiet keine Inhalte dar; die nordöstlich anschließenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen werden als Flächen sehr guter bis guter Eignung für die landwirtschaftliche Produktion dargestellt.<br />

20<br />

Flächennutzungsplan:<br />

Im Flächennutzungsplan der STADT REMAGEN ist das Plangebiet als W-Fläche dargestellt worden, es bedarf daher keiner Anpassung<br />

der Planungsziele.<br />

25<br />

30<br />

35<br />

Landschaftsplan:<br />

Im Landschaftsplan der STADT REMAGEN, dort S. 113, wurde für den Landschaftsteilraum „Fläche 25 – Landwirtschaftliche Fluren<br />

‚Goldene Meile’ einschließlich Kiesabbau Kripp“ folgende Entwicklungsziele benannt:<br />

• Entwicklung von Biotopfunktionen durch abwechslungsreiche Fruchtfolgen und Kulturen mit temporären Brachen<br />

sowie Säumen,<br />

• Entwicklung von Baumreihen in Anlehnung an die historisch überlieferten Obstbaumreihen vor allem entlang<br />

einer gestalteten Wegeverbindung zwischen Kripp und <strong>Remagen</strong>, ggf. auf der Wegetrasse der alten Römerstraße,<br />

• Erhaltung der Böden und Sicherung für die landwirtschaftliche Nutzung,<br />

• Erhaltung der Böden in ihrem dokumentarischen Wert bezüglich der Landschafts- und Kulturgeschichte.<br />

Weitere Entwicklungsziele thematisieren die Kiesabbau-Folgeflächen und wurden hier deshalb nicht mehr aufgeführt.<br />

40<br />

NATURA 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete):<br />

- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -<br />

45<br />

Schutzkategorien nach den Wassergesetzen:<br />

Schutzkategorien nach dem WHG oder dem LWG liegen weder innerhalb des Plangebietes, noch grenzen sie daran an oder<br />

liegen in seiner Nähe.

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