Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 24<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
Schutzkategorien nach WHG:<br />
Innerhalb des Plangebietes liegen ausweislich des Bebauungsplanentwurfes keine Wasserschutzzonen. Das Überschwemmungsgebiet<br />
des Rheins reicht nicht bis in die Nähe des Plangebietes; auch aufgrund der Höhenlage des Plangebietes<br />
ist das Baugebiet nicht betroffen.<br />
10<br />
Landesentwicklungsprogramm III:<br />
Das Landesentwicklungsprogramm weist dem Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keine besonderen Funktionen<br />
zu, stellt aber – wie im übrigen in der gesamten Rheinschiene – die Funktion „Freiraumsicherung (Schwerpunktraum<br />
für den Freiraumschutz)“ heraus.<br />
15<br />
Regionaler Raumordnungsplan:<br />
Der Regionale Raumordnungsplan stellt für das geplanten Baugebiet keine Inhalte dar; die nordöstlich anschließenden<br />
landwirtschaftlichen Flächen werden als Flächen sehr guter bis guter Eignung für die landwirtschaftliche Produktion dargestellt.<br />
20<br />
Flächennutzungsplan:<br />
Im Flächennutzungsplan der STADT REMAGEN ist das Plangebiet als W-Fläche dargestellt worden, es bedarf daher keiner Anpassung<br />
der Planungsziele.<br />
25<br />
30<br />
35<br />
Landschaftsplan:<br />
Im Landschaftsplan der STADT REMAGEN, dort S. 113, wurde für den Landschaftsteilraum „Fläche 25 – Landwirtschaftliche Fluren<br />
‚Goldene Meile’ einschließlich Kiesabbau Kripp“ folgende Entwicklungsziele benannt:<br />
• Entwicklung von Biotopfunktionen durch abwechslungsreiche Fruchtfolgen und Kulturen mit temporären Brachen<br />
sowie Säumen,<br />
• Entwicklung von Baumreihen in Anlehnung an die historisch überlieferten Obstbaumreihen vor allem entlang<br />
einer gestalteten Wegeverbindung zwischen Kripp und <strong>Remagen</strong>, ggf. auf der Wegetrasse der alten Römerstraße,<br />
• Erhaltung der Böden und Sicherung für die landwirtschaftliche Nutzung,<br />
• Erhaltung der Böden in ihrem dokumentarischen Wert bezüglich der Landschafts- und Kulturgeschichte.<br />
Weitere Entwicklungsziele thematisieren die Kiesabbau-Folgeflächen und wurden hier deshalb nicht mehr aufgeführt.<br />
40<br />
NATURA 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete):<br />
- siehe Abschnitt „FFH- und VS-Erheblichkeitsabschätzung“ -<br />
45<br />
Schutzkategorien nach den Wassergesetzen:<br />
Schutzkategorien nach dem WHG oder dem LWG liegen weder innerhalb des Plangebietes, noch grenzen sie daran an oder<br />
liegen in seiner Nähe.