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Text - Stadt Remagen

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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 34<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

Beeinträchtigungen<br />

Die vorgefundenen Beeinträchtigungen des untersuchten Offenlandes können als typisch für vergleichbar strukturierte<br />

Lebensräume in siedlungsnahen Bereichen angesehen werden:<br />

1. Intensive, konventionelle landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau mit Biozideinsatz)<br />

2. Intensiv-Gartenbau mit hohem Biozid-Einsatz (Rosen- und Schnittreisigkulturen)<br />

3. Gute Nährstoffversorgung, u.a. durch Düngung<br />

4. Hoher Besucherdruck (Hundehalter, Spaziergänger, spielende Kinder etc.) zumindest entlang der begehbaren<br />

Wirtschaftswege<br />

5. Kfz-Verkehr auch auf den befestigten Wirtschaftswegen<br />

6. Hohe Dichte standortfremder Pflanzenarten (Nadelgehölze, Ziersträucher etc.)<br />

7. Abfälle und Ablagerungen (z.B. Gartenabfälle) an mehreren Stellen<br />

15<br />

4.2.2.4 ERHEBLICHKEITSABSCHÄTZUNG<br />

20<br />

25<br />

FFH-/Vogelschutzgebiete<br />

Die beiden in räumlicher Nähe liegenden NATURA 2000-Gebiete können gemeinsam betrachtet werden. Beide Gebiete<br />

sind räumlich und funktional deutlich vom Bereich des UG getrennt. Die hier geschützten Arten haben entweder gar keine<br />

Beziehung zum Planungsraum (z.B. Groppe und Lachs als rein aquatische Tierarten) oder nutzen diesen nur sporadisch und<br />

sind nicht obligat an diesen gebunden (z.B. Braunkehlchen als Durchzieher mit einer breiten Palette von Rasthabitaten,<br />

Schwarzmilan als potenzieller Gast). Ein direkter Eingriff und eine damit verbundene Inanspruchnahme von Flächen in die<br />

vorliegende Bereiche des Vogelschutz- und FFH-Gebietes erfolgt nicht, auch potenziell von außen wirkende Faktoren auf<br />

die Schutzgebiete können nicht konstatiert werden, da z.B. der Besucherdruck auf die Schutzgebiete durch das geplante<br />

Baugebiet nicht zunehmen dürfte.<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

Verlust von Lebensräumen und Arten<br />

Durch die Nutzung als Baugebiet der z.Z. überwiegend landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gingen keine aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht besonders wertvollen und erhaltenswerten Lebensraumtypen verloren. Ein großer Teil der notierten<br />

Tier- und Pflanzenarten findet auch in garten- und gehölzreichen Wohngebieten ein Auskommen, bzw. ist bereits jetzt<br />

dort etabliert (z.B. Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Türkentaube, Grünling).<br />

Einzige Einschränkung dieser Einschätzung ist der Verlust des Offenlandes für die kleine noch rezent vorhandene Teilpopulation<br />

des Rebhuhns, welche durch die Bebauung einen weiteren Teil des jetzt schon suboptimalen Lebensraumes verliert.<br />

Dieser Lebensraumverlust ist durch Strukturverbesserung des verbleibenden Offenlandes zu kompensieren.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden:<br />

• Die Natura 2000-Gebiete im Bereich der Ahrmündung werden von dem geplanten Wohngebiet aufgrund seiner<br />

räumlichen und weitgehend auch funktionalen Trennung nicht beeinträchtigt.<br />

• Gefährdete oder geschützte Lebensraumtypen sind im Gebiet nicht vorhanden oder werden durch eine angrenzende<br />

Bebauung in Mitleidenschaft gezogen<br />

• Gefährdete Arten werden – mit Ausnahme des Rebhuhns – nicht beeinträchtigt. Für diese Art sollen Strukturverbesserungen<br />

durch naturnahe randliche Gehölzpflanzungen im benachbarten Offenland ins Auge gefasst werden,<br />

die insbesondere zur Stützung der vorhandenen Rebhuhnbestände dienen. Derartige Maßnahmen wurden<br />

umfassend bereits im Rahmen der Planung des benachbarten Gewerbegebiets III/IV geplant; diese sollen zügig<br />

umgesetzt werden. Zu diesen Maßnahmenen zählen die Verbreiterung der vorhandenen, schmalen Säume zwischen<br />

Äckern und Wirtschaftswegen auf ca. 4-5 Meter. In Teilen können hier auch Streuobstreihen, Heckenzüge<br />

oder Einzelgebüsche angelegt werden sowie die Belassung schmaler Brachestreifen zwischen den einzelnen A-<br />

ckerschlägen abseits der Wege im jährlichen oder zweijährigen Wechsel.

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