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Text - Stadt Remagen

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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 40<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

6 ERHEBLICHE UMWELTAUSWIRKUNGEN UND MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />

5<br />

10<br />

6.1 SCHUTZGÜTER<br />

6.1.1 Menschen<br />

Bioklimatische Belastungen:<br />

Die Überbauung von bislang unbebautem Offenland führt zu einer Reduzierung von Kaltluftbildungsflächen und Frischluftaustauschbahnen<br />

in geringem (nicht quantifizierbarem) Umfang. Dem wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:<br />

• Durchgrünung der Bauflächen, auch mit Großbäumen<br />

15<br />

20<br />

Lärmemissionen, -immissionen:<br />

Die Entwicklung des Baugebietes führt in der Bauphase der Erschließung und der Gebäude – zeitlich beschränkt – zu<br />

Lärmbelastungen in der Umgebung. Die einwirkenden Belastungen durch Verkehrslärm (durch Ziel- und Quellverkehre)<br />

sind jedoch als noch hinnehmbar einzustufen.<br />

Freizeit und Erholung:<br />

Belange der Erholungsnutzung werden insofern berührt, als wohnungsnahe Erholungsräume in ihrer Flächengröße reduziert<br />

und weiter nach außen verlagert werden.<br />

25<br />

30<br />

6.1.2 Tiere und Pflanzen<br />

Flächen, die für bestimmte Artengruppen bedeutsam (im Sinne einer ausschließlichen Beschränkung der Lebensraumfunktionen<br />

auf diese Gebiete) sind, wurden bislang innerhalb der geplanten Bauflächen nicht festgestellt. Durch naturnahe<br />

Gehölzpflanzungen – auf den innerhalb des Plangebietes liegenden Ausgleichsflächen – ist es möglich, auch für das<br />

Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ im Bereich des Plangebietes lebensraumverbessernde Maßnahmen zu schaffen.<br />

35<br />

40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

6.1.3 Boden<br />

Durch die bestehende landwirtschaftliche Vorbelastung erfuhr das Plangebiet bereits zu einem früheren Zeitpunkt gerade<br />

hinsichtlich der Bodenfunktionen eine nachhaltige Beeinträchtigung, die noch heute wirksam ist. Daher ist zwar das durch<br />

die aktuelle Planung bewirkte Eingriffspotenzial als vergleichsweise gering zu bewerten; dennoch ist es wichtig, entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen vor vermeidbarer Versiegelung und vor Erosion durch Festsetzungen im B-Plan und Auflagen<br />

in den Baugenehmigungen vorzusehen. Mit der Entwicklung des Baugebietes an dieser Stelle ist eine Mehrversiegelung<br />

wie folgt verbunden:<br />

• Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 (1,5184 ha), hiervon GRZ 0,4 = 0,6074 ha<br />

• Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 (8,4712 ha), hiervon GRZ 0,3 = 2,5414 ha<br />

• Summe in ha überbaubarer Fläche: 3,1488 ha<br />

zuzüglich der neu zu erstellenden Verkehrsflächen [1,5480 ha],<br />

abzüglich bereits vorhandene Wegeversiegelung.<br />

Durch folgende Maßnahmen kann der Boden geschützt werden:<br />

• Minimierung der Versiegelung durch Festsetzung teilversiegelnder oder unversiegelnder Bauweisen und<br />

• Kompensation in den privaten Ausgleichsflächen im Plangebiet durch Optimierung bodenhaushaltlicher Funktionen<br />

und Potenziale (als Standort für Pflanzen, Lebensraum für Tiere, Verbesserung der Wasserrückhaltung) sowie<br />

• Externer Ersatz durch Aufwertung der Bodenfunktionen an anderer Stelle.

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