Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 40<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
6 ERHEBLICHE UMWELTAUSWIRKUNGEN UND MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />
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6.1 SCHUTZGÜTER<br />
6.1.1 Menschen<br />
Bioklimatische Belastungen:<br />
Die Überbauung von bislang unbebautem Offenland führt zu einer Reduzierung von Kaltluftbildungsflächen und Frischluftaustauschbahnen<br />
in geringem (nicht quantifizierbarem) Umfang. Dem wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:<br />
• Durchgrünung der Bauflächen, auch mit Großbäumen<br />
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Lärmemissionen, -immissionen:<br />
Die Entwicklung des Baugebietes führt in der Bauphase der Erschließung und der Gebäude – zeitlich beschränkt – zu<br />
Lärmbelastungen in der Umgebung. Die einwirkenden Belastungen durch Verkehrslärm (durch Ziel- und Quellverkehre)<br />
sind jedoch als noch hinnehmbar einzustufen.<br />
Freizeit und Erholung:<br />
Belange der Erholungsnutzung werden insofern berührt, als wohnungsnahe Erholungsräume in ihrer Flächengröße reduziert<br />
und weiter nach außen verlagert werden.<br />
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6.1.2 Tiere und Pflanzen<br />
Flächen, die für bestimmte Artengruppen bedeutsam (im Sinne einer ausschließlichen Beschränkung der Lebensraumfunktionen<br />
auf diese Gebiete) sind, wurden bislang innerhalb der geplanten Bauflächen nicht festgestellt. Durch naturnahe<br />
Gehölzpflanzungen – auf den innerhalb des Plangebietes liegenden Ausgleichsflächen – ist es möglich, auch für das<br />
Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ im Bereich des Plangebietes lebensraumverbessernde Maßnahmen zu schaffen.<br />
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6.1.3 Boden<br />
Durch die bestehende landwirtschaftliche Vorbelastung erfuhr das Plangebiet bereits zu einem früheren Zeitpunkt gerade<br />
hinsichtlich der Bodenfunktionen eine nachhaltige Beeinträchtigung, die noch heute wirksam ist. Daher ist zwar das durch<br />
die aktuelle Planung bewirkte Eingriffspotenzial als vergleichsweise gering zu bewerten; dennoch ist es wichtig, entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen vor vermeidbarer Versiegelung und vor Erosion durch Festsetzungen im B-Plan und Auflagen<br />
in den Baugenehmigungen vorzusehen. Mit der Entwicklung des Baugebietes an dieser Stelle ist eine Mehrversiegelung<br />
wie folgt verbunden:<br />
• Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 (1,5184 ha), hiervon GRZ 0,4 = 0,6074 ha<br />
• Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 (8,4712 ha), hiervon GRZ 0,3 = 2,5414 ha<br />
• Summe in ha überbaubarer Fläche: 3,1488 ha<br />
zuzüglich der neu zu erstellenden Verkehrsflächen [1,5480 ha],<br />
abzüglich bereits vorhandene Wegeversiegelung.<br />
Durch folgende Maßnahmen kann der Boden geschützt werden:<br />
• Minimierung der Versiegelung durch Festsetzung teilversiegelnder oder unversiegelnder Bauweisen und<br />
• Kompensation in den privaten Ausgleichsflächen im Plangebiet durch Optimierung bodenhaushaltlicher Funktionen<br />
und Potenziale (als Standort für Pflanzen, Lebensraum für Tiere, Verbesserung der Wasserrückhaltung) sowie<br />
• Externer Ersatz durch Aufwertung der Bodenfunktionen an anderer Stelle.