Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 26<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie<br />
Südlich des Plangebietes findet sich ein Teilbereich des Vogelschutzgebietes „Ahrmündung“ (Nr. 5409-401), der Mündungsbereich<br />
der Ahr in den Rhein von insgesamt ca. 165 ha Größe. Es handelt sich um Verlauf der Ahr, angrenzende Auenbereiche<br />
mit Auwaldfragmenten und Grünlandflächen. Als einzige Vogelart der Anhänge der VSchrR mit Hauptvorkommen<br />
ist der Wachtelkönig (Crex crex) angeführt, daneben Schwarzmilan, Eisvogel, Neuntöter, sowie Wasserralle, Wendehals,<br />
Beutelmeise, Limikolen (Zug und Rast) und Braunkehlchen.<br />
Im UG selbst ist kein Flächenanteil eines Vogelschutzgebietes gemeldet. Zwischen dem UG und dem Vogelschutzgebiet<br />
befindet sich besiedelter Raum sowie die vielgenutzte B 266, die Entfernung zum Schutzgebiet beträgt ca. 600 Meter Luftlinie.<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Gebiete nach der FFH-Richtlinie<br />
Ein Gebiet nach der FFH-Richtlinie ist überwiegend deckungsgleich mit dem VSR-Gebiet gemeldet, das FFH-Gebiet „Mündungsgebiet<br />
der Ahr“ (5409-301) mit ca. 124 ha Gesamtgröße.<br />
Angaben zu Lebensraumtypen und Organismen:<br />
• Fließgewässer (3260)<br />
• Schlammige Flussufer (3270)<br />
• Feuchte Hochstaudenfluren (6430)<br />
• Magere Flachland-Mähwiesen (6510)<br />
• Erlen- und Eschenwälder, Weichholzauenwälder* (91E0)<br />
• Groppe (Cottus gobio)<br />
• Lachs (Salmo salar)<br />
Das UG weist keine Anteile an diesem FFH-Gebiet auf, die räumliche Trennung (Entfernung ca. 600 Meter Luftlinie) ist wie<br />
beim Vogelschutzgebiet durch Bebauung und Bundesstraße als erheblich einzustufen.<br />
30<br />
Geschützte Biotoptypen nach §28 LNatSchG<br />
Im UG oder seiner unmittelbaren Nachbarschaft sind keine nach §28 LNatSchG geschützten Biotoptypen in der Biotopkartierung<br />
Rheinland-Pfalz katalogisiert.<br />
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Objekte der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz<br />
Einziges Objekt der Biotopkartierung mit einem gewissen Bezug zum UG ist die Kiesgrube westlich Kripp, Objektnr. 5409-<br />
2028. Diese als „Schongebiet“ bewertete Fläche weist einen geringen funktionalen Bezug zum UG auf (z.B. in Form von Reifungsräumen<br />
einiger Libellenarten, Nahrungsraum für Vögel etc.).<br />
40<br />
4.2.2.3 ERGEBNISSE<br />
45<br />
50<br />
55<br />
Flora und Vegetation<br />
Das Pflanzenkleid des UG ist gekennzeichnet durch die intensive Nutzung, den Einträgen von Bioziden und der starken<br />
Nährstoffversorgung, insbesondere durch Düngung. Die Tabelle A1 führt die notierten Gefäßpflanzenarten (ohne gartenbaulich<br />
eingebrachte Arten und Nutzpflanzen) des UG auf. Es handelt sich durchweg um häufige und allesamt ungefährdete<br />
Arten, die die o.g. Verhältnisse wiederspiegeln. Zum weiteren Verständnis darf der frühe Begehungszeitpunkt nicht außer<br />
Acht gelassen werden, der eine Reihe von spät auflaufenden Arten unberücksichtigt lässt. Abb. 10 ordnet die im Folgenden<br />
besprochenen Nutzungstypen zu.<br />
Die Ackerflächen (Nutzungstyp 1 der Tabelle, Beispiel siehe Abb. 20) sind aufgrund ihrer intensiven Nutzung als artenarm<br />
zu bezeichnen. Typische Vertreter der hier zu erwartenden Unkrautgesellschaften, z.B. aus der Klasse der Secalietea<br />
(Getreideunkraut-Gesellschaften) sind nur sehr fragmentarisch vorhanden, das Artenspektrum ist entsprechend reduziert.<br />
Typische Vertreter sind z.B. Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastorius), Klebkraut (Galium<br />
aparine), Rote Taubnessel (Lamium purpureum) und wenige andere. Flächenmäßig stellen diese artenarmen Ackerbereiche<br />
den überwiegenden Anteil des untersuchten Offenlandes.