Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 16<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
Aufgrund der geologischen Verhältnisse stehen im Gebiet (für die Bebauung und Erschließung nicht unproblematische, da<br />
witterungsempfindlich und nicht frostsichere) Hochflutlehme an. Diese bildeten die Ausgangsbasis für schwere, steinarme<br />
Braunerden. Dies bildet die Grundlage für hochwertige Ackerstandorte mit 80 bis 93 Bodenpunkten. Damit ist die Güte der<br />
Ackerstandorte im Bereich des Plangebietes höher als auf Standorten mit lehmigem Sand bzw. sandigem Lehm, wie er in<br />
den Lagen „Links dem Querweg“ und „Oberer Godenhausacker“ ansteht. Dort erreicht der Boden Bonitäten von 50 bis 60<br />
Bodenpunkten. Im Vergleich dazu liegen die Bodenwerte auf der unteren Niederterrasse („Im Sand“) bei 50, teilweise bei<br />
40/42 Punkten.<br />
Die witterungsempfindlichen Untergrundverhältnisse sind bei Bautätigkeiten im Gebiet besonders zu beachten. Für detaillierte<br />
Informationen über die Untergrundverhältnisse wird indes auf die zu erstellende Entwässerungsplanung verwiesen.<br />
15<br />
Bedeutung:<br />
Natürliches Ertragspotenzial bezogen auf die vorherrschende Bodennutzung<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
x<br />
Bereich<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
x<br />
20<br />
Empfindlichkeit:<br />
Funktionsverlust durch Überbauung (Versiegelung)<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
Bereich<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
25<br />
30<br />
Bewertung<br />
Bewertung der Bodenfunktion (status quo):<br />
Die Bodenfunktion ist wie folgt zu beurteilen:<br />
• Vorbelastungen durch intensive Vornutzung,<br />
• geringes (potenzielles) Rückhaltevermögen<br />
• keine Hinweise auf Vorbelastung durch Altlasten,<br />
• Böden mittlerer und hoher Bonität – bezogen auf die landwirtschaftliche Bodennutzung<br />
35<br />
4.1.4 Wasser<br />
Oberflächenwasser:<br />
Stehende oder fließende Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
40<br />
45<br />
Grundwasser:<br />
Nach der UVS zum GE III/IV (BIELEFELD + GILLICH, 1992) wird<br />
„der Grundwasserspiegel wesentlich vom Wasserstand des Rheins geprägt; d.h. bei niedrigem Rheinwasserstand<br />
fällt der Grundwasserspiegel, bei hohem Rheinwasserspiegel kommt es zu einem Grundwasserstau<br />
in den Kiesschichten des Untergrundes. Nach Aussage der Wasserversorgungsbetriebe der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong><br />
kann der Grundwasserspiegel in etwa bei 48 m NN (Messwert von 1964: Ruhewasserspiegel 48,80<br />
m NN) angenommen werden, so dass bei einer Geländehöhe von 63 – 66 m NN im Plangebiet der Grundwasserflurabstand<br />
ca. 15 – 18 m beträgt.“