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Text - Stadt Remagen

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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 16<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

Aufgrund der geologischen Verhältnisse stehen im Gebiet (für die Bebauung und Erschließung nicht unproblematische, da<br />

witterungsempfindlich und nicht frostsichere) Hochflutlehme an. Diese bildeten die Ausgangsbasis für schwere, steinarme<br />

Braunerden. Dies bildet die Grundlage für hochwertige Ackerstandorte mit 80 bis 93 Bodenpunkten. Damit ist die Güte der<br />

Ackerstandorte im Bereich des Plangebietes höher als auf Standorten mit lehmigem Sand bzw. sandigem Lehm, wie er in<br />

den Lagen „Links dem Querweg“ und „Oberer Godenhausacker“ ansteht. Dort erreicht der Boden Bonitäten von 50 bis 60<br />

Bodenpunkten. Im Vergleich dazu liegen die Bodenwerte auf der unteren Niederterrasse („Im Sand“) bei 50, teilweise bei<br />

40/42 Punkten.<br />

Die witterungsempfindlichen Untergrundverhältnisse sind bei Bautätigkeiten im Gebiet besonders zu beachten. Für detaillierte<br />

Informationen über die Untergrundverhältnisse wird indes auf die zu erstellende Entwässerungsplanung verwiesen.<br />

15<br />

Bedeutung:<br />

Natürliches Ertragspotenzial bezogen auf die vorherrschende Bodennutzung<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

x<br />

Bereich<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

x<br />

20<br />

Empfindlichkeit:<br />

Funktionsverlust durch Überbauung (Versiegelung)<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

Bereich<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

25<br />

30<br />

Bewertung<br />

Bewertung der Bodenfunktion (status quo):<br />

Die Bodenfunktion ist wie folgt zu beurteilen:<br />

• Vorbelastungen durch intensive Vornutzung,<br />

• geringes (potenzielles) Rückhaltevermögen<br />

• keine Hinweise auf Vorbelastung durch Altlasten,<br />

• Böden mittlerer und hoher Bonität – bezogen auf die landwirtschaftliche Bodennutzung<br />

35<br />

4.1.4 Wasser<br />

Oberflächenwasser:<br />

Stehende oder fließende Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

40<br />

45<br />

Grundwasser:<br />

Nach der UVS zum GE III/IV (BIELEFELD + GILLICH, 1992) wird<br />

„der Grundwasserspiegel wesentlich vom Wasserstand des Rheins geprägt; d.h. bei niedrigem Rheinwasserstand<br />

fällt der Grundwasserspiegel, bei hohem Rheinwasserspiegel kommt es zu einem Grundwasserstau<br />

in den Kiesschichten des Untergrundes. Nach Aussage der Wasserversorgungsbetriebe der <strong>Stadt</strong> <strong>Remagen</strong><br />

kann der Grundwasserspiegel in etwa bei 48 m NN (Messwert von 1964: Ruhewasserspiegel 48,80<br />

m NN) angenommen werden, so dass bei einer Geländehöhe von 63 – 66 m NN im Plangebiet der Grundwasserflurabstand<br />

ca. 15 – 18 m beträgt.“

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