Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 20<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
Visuell-ästhetische Bewertung (Orts- und Landschaftsbild)<br />
Relief und Raumkanten, Raumeinheiten:<br />
Der erlebbare Landschaftsteilraum liegt auf der Niederterrasse des Rheines und stellt sich insgesamt als Siedlungsrandlage<br />
zwischen dem Baugebiet „Baumschulenweg“ und der fingerartigen Bebauung beidseits der Breslauer Straße dar.<br />
Landschaftserleben und Erholungs-/Wohnfunktion:<br />
Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt im Hinblick auf den ästhetischen Eigenwert der Landschaft. Basis der Bewertung<br />
ist die reale Landschaft mit den Faktoren Relief, Vegetation, den Nutzungsstrukturen und den im Raum vorhandenen<br />
Baustrukturen. Kriterien für die Wertigkeit des Landschaftsbildes sind die Vielfalt dinglicher Ausstattung im Raum unter<br />
besonderer Berücksichtigung kontrastbildender Bau- und Vegetationsstrukturen, die Ausstattung mit natürlichen Landschaftselementen<br />
sowie die Eigenart des Raumes, d.h. der Ausstattung mit charakteristischen Gestaltelementen, die beim<br />
Betrachter einen positiven Erinnerungs- bzw. Wiedererkennungswert hervorruft.<br />
Vorbelastungen erfährt das Plangebiet durch die Siedlungsrandlage und die überwiegend ausgeräumt wirkende strukturarme<br />
Gemarkung. Bestehende Bildbelastungen sind heute in nicht ausreichend eingegrünten Baukörpern im bestehenden<br />
Gewerbegebiet sowie durch die weithin sichtbaren Anlagen im Bereich der Ringofenstraße / Römerstraße in Kripp<br />
(Schornstein der Lederfabrik, Siloanlagen der Beton-Union) zu sehen.<br />
Die Vielfalt und Eigenart des Landschaftserlebens werden als mäßig bis hoch eingestuft, die Durchgrünung (Schnittgrünkulturen,<br />
Rosenkulturen, sonstige Baumschulbestände) wurde als von ebenfalls mäßiger Qualität (wobei auch Vegetationsstrukturen<br />
außerhalb des Plangebietes selbst [also in der Wirkzone] Berücksichtigung fanden) bewertet.<br />
Bedeutung:<br />
Ästhetischer Eigenwert (Natürlichkeit des Freiraums / Charakteristik des Siedlungsraumes)<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
30<br />
Empfindlichkeit:<br />
Visuelle Empfindlichkeit (Einsehbarkeit des Raumes / Überprägung eines Naturraumes mit naturfernen Elementen)<br />
Bereich<br />
Bewertung des Bestandes<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
Plangebiet<br />
X<br />
Bereich<br />
Plangebiet<br />
Bewertung nach Eingriff<br />
sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />
X<br />
35<br />
Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes (status quo):<br />
Das Orts- und Landschaftsbild ist wie folgt zu beurteilen:<br />
• Mittlerer ästhetischer Eigenwert der Landschaft aufgrund der Lage und der bestehenden Vorbelastungen durch<br />
Bebauung.<br />
40<br />
4.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
45<br />
50<br />
Von der Planung sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter betroffen. Benachbart liegen jedoch folgende Kulturgüter:<br />
Römerstraße<br />
Das Plangebiet grenzt an die Römerstraße, die die historische Wegeverbindung zwischen Mainz und Köln (hier: der Ahrfurt<br />
bei Kripp [Verlängerung der Straße „Zum Ahrtal“] und dem in der heutigen <strong>Remagen</strong>er Altstadt gelegenen Hilfstruppenkastell)<br />
bereits zur Römerzeit war. Dem soll im Bebauungsplan durch einen entsprechenden Hinweis auf das Denkmalschutz-<br />
und -pflegegesetz entsprochen werden, da Bodenfunde potenziell möglich wären.