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Text - Stadt Remagen

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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 20<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

Visuell-ästhetische Bewertung (Orts- und Landschaftsbild)<br />

Relief und Raumkanten, Raumeinheiten:<br />

Der erlebbare Landschaftsteilraum liegt auf der Niederterrasse des Rheines und stellt sich insgesamt als Siedlungsrandlage<br />

zwischen dem Baugebiet „Baumschulenweg“ und der fingerartigen Bebauung beidseits der Breslauer Straße dar.<br />

Landschaftserleben und Erholungs-/Wohnfunktion:<br />

Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt im Hinblick auf den ästhetischen Eigenwert der Landschaft. Basis der Bewertung<br />

ist die reale Landschaft mit den Faktoren Relief, Vegetation, den Nutzungsstrukturen und den im Raum vorhandenen<br />

Baustrukturen. Kriterien für die Wertigkeit des Landschaftsbildes sind die Vielfalt dinglicher Ausstattung im Raum unter<br />

besonderer Berücksichtigung kontrastbildender Bau- und Vegetationsstrukturen, die Ausstattung mit natürlichen Landschaftselementen<br />

sowie die Eigenart des Raumes, d.h. der Ausstattung mit charakteristischen Gestaltelementen, die beim<br />

Betrachter einen positiven Erinnerungs- bzw. Wiedererkennungswert hervorruft.<br />

Vorbelastungen erfährt das Plangebiet durch die Siedlungsrandlage und die überwiegend ausgeräumt wirkende strukturarme<br />

Gemarkung. Bestehende Bildbelastungen sind heute in nicht ausreichend eingegrünten Baukörpern im bestehenden<br />

Gewerbegebiet sowie durch die weithin sichtbaren Anlagen im Bereich der Ringofenstraße / Römerstraße in Kripp<br />

(Schornstein der Lederfabrik, Siloanlagen der Beton-Union) zu sehen.<br />

Die Vielfalt und Eigenart des Landschaftserlebens werden als mäßig bis hoch eingestuft, die Durchgrünung (Schnittgrünkulturen,<br />

Rosenkulturen, sonstige Baumschulbestände) wurde als von ebenfalls mäßiger Qualität (wobei auch Vegetationsstrukturen<br />

außerhalb des Plangebietes selbst [also in der Wirkzone] Berücksichtigung fanden) bewertet.<br />

Bedeutung:<br />

Ästhetischer Eigenwert (Natürlichkeit des Freiraums / Charakteristik des Siedlungsraumes)<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

30<br />

Empfindlichkeit:<br />

Visuelle Empfindlichkeit (Einsehbarkeit des Raumes / Überprägung eines Naturraumes mit naturfernen Elementen)<br />

Bereich<br />

Bewertung des Bestandes<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

Plangebiet<br />

X<br />

Bereich<br />

Plangebiet<br />

Bewertung nach Eingriff<br />

sehr hoch hoch mittel gering fehlend<br />

X<br />

35<br />

Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes (status quo):<br />

Das Orts- und Landschaftsbild ist wie folgt zu beurteilen:<br />

• Mittlerer ästhetischer Eigenwert der Landschaft aufgrund der Lage und der bestehenden Vorbelastungen durch<br />

Bebauung.<br />

40<br />

4.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

45<br />

50<br />

Von der Planung sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter betroffen. Benachbart liegen jedoch folgende Kulturgüter:<br />

Römerstraße<br />

Das Plangebiet grenzt an die Römerstraße, die die historische Wegeverbindung zwischen Mainz und Köln (hier: der Ahrfurt<br />

bei Kripp [Verlängerung der Straße „Zum Ahrtal“] und dem in der heutigen <strong>Remagen</strong>er Altstadt gelegenen Hilfstruppenkastell)<br />

bereits zur Römerzeit war. Dem soll im Bebauungsplan durch einen entsprechenden Hinweis auf das Denkmalschutz-<br />

und -pflegegesetz entsprochen werden, da Bodenfunde potenziell möglich wären.

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