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Text - Stadt Remagen

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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 42<br />

UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />

STAND: 24. MAI 2006<br />

6.2 WECHSELWIRKUNGEN<br />

5<br />

Wechselwirkungen der begutachteten vorstehenden Schutzgüter mit der geplanten städtebaulichen und umweltplanerischen<br />

Entwicklung sind nicht erkennbar.<br />

10<br />

15<br />

6.3 MASSNAHMENKATALOG (GEM. ZIFFER 2C DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />

6.3.1 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (Zielsystem)<br />

Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der angestrebten Bebauung nach<br />

den im folgenden dargelegten Zielvorstellungen zu entwickeln, um die durch die geplante Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen<br />

zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen oder zu ersetzen und um bestehende Beeinträchtigungen abzubauen.<br />

Die Maßnahmen und Hinweise zur Durchsetzung der landschaftspflegerischen Zielvorstellungen werden nachfolgend<br />

aufgeführt. Die hiermit verbundenen Kennummern sind im Plan „UMWELTZIELE“ aufgeführt.<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

Massnahmen im Plangebiet<br />

Maßnahme 1 – Anlage von Strauchhecken<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in die Biotopfunktion, das Orts- und<br />

Landschaftsbild und den Klimahaushalt)<br />

Maßnahme 2 – Pflanzung von Straßenbäumen<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild und<br />

den Klimahaushalt)<br />

Maßnahme 3 – Mindestdurchgrünung privater Flächen<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild, die Biotop-<br />

und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />

Maßnahme 4 – Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Flächen<br />

(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in den Boden-, den Wasser- und den Klimahaushalt)<br />

40<br />

Massnahmen außerhalb des Plangebietes<br />

Maßnahme 5 – Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong><br />

(Maßnahmen zum Ersatz der Eingriffswirkungen in die Biotop- und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />

45<br />

6.3.2 Hinweise<br />

50<br />

55<br />

60<br />

Hinweis 1 – Versickerung / Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet<br />

Das Niederschlagswasser der befestigten Flächen soll nach Maßgabe des entsprechenden Fachgutachtens genutzt oder<br />

breitflächig oder in Mulden aufgefangen werden (Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Bodenwasserhaushalt,<br />

den Landschaftswasserhaushalt insgesamt und die Klimafunktion).<br />

Hinweis 2 – Schutz des Oberbodens<br />

(Erhaltung des Oberbodens bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Boden)<br />

Hinweis 3 – Schutz von Pflanzenbeständen<br />

(Erhaltung vorhandener Pflanzenbestände bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen)

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