Text - Stadt Remagen
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STADT REMAGEN: BEBAUUNGSPLAN 20.16/00 „LANGE FUHR“ 42<br />
UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM „FACHBEITRAG NATURSCHUTZ“ GEM. §§ 14 (1), 40 LNATSCHG<br />
STAND: 24. MAI 2006<br />
6.2 WECHSELWIRKUNGEN<br />
5<br />
Wechselwirkungen der begutachteten vorstehenden Schutzgüter mit der geplanten städtebaulichen und umweltplanerischen<br />
Entwicklung sind nicht erkennbar.<br />
10<br />
15<br />
6.3 MASSNAHMENKATALOG (GEM. ZIFFER 2C DER ANLAGE ZUM BAUGB)<br />
6.3.1 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (Zielsystem)<br />
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der angestrebten Bebauung nach<br />
den im folgenden dargelegten Zielvorstellungen zu entwickeln, um die durch die geplante Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen<br />
zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen oder zu ersetzen und um bestehende Beeinträchtigungen abzubauen.<br />
Die Maßnahmen und Hinweise zur Durchsetzung der landschaftspflegerischen Zielvorstellungen werden nachfolgend<br />
aufgeführt. Die hiermit verbundenen Kennummern sind im Plan „UMWELTZIELE“ aufgeführt.<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
Massnahmen im Plangebiet<br />
Maßnahme 1 – Anlage von Strauchhecken<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in die Biotopfunktion, das Orts- und<br />
Landschaftsbild und den Klimahaushalt)<br />
Maßnahme 2 – Pflanzung von Straßenbäumen<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild und<br />
den Klimahaushalt)<br />
Maßnahme 3 – Mindestdurchgrünung privater Flächen<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in das Orts- und Landschaftsbild, die Biotop-<br />
und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />
Maßnahme 4 – Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Flächen<br />
(Maßnahme gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB zum Ausgleich der Eingriffswirkungen in den Boden-, den Wasser- und den Klimahaushalt)<br />
40<br />
Massnahmen außerhalb des Plangebietes<br />
Maßnahme 5 – Ersatzmaßnahmen im Kommunalwald <strong>Remagen</strong><br />
(Maßnahmen zum Ersatz der Eingriffswirkungen in die Biotop- und die Bodenfunktion sowie den Klimahaushalt)<br />
45<br />
6.3.2 Hinweise<br />
50<br />
55<br />
60<br />
Hinweis 1 – Versickerung / Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet<br />
Das Niederschlagswasser der befestigten Flächen soll nach Maßgabe des entsprechenden Fachgutachtens genutzt oder<br />
breitflächig oder in Mulden aufgefangen werden (Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Bodenwasserhaushalt,<br />
den Landschaftswasserhaushalt insgesamt und die Klimafunktion).<br />
Hinweis 2 – Schutz des Oberbodens<br />
(Erhaltung des Oberbodens bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen in den Boden)<br />
Hinweis 3 – Schutz von Pflanzenbeständen<br />
(Erhaltung vorhandener Pflanzenbestände bei Baumaßnahmen; Hinweis zur Minimierung der Eingriffswirkungen)