Mitteilungsblatt Aktuelle Ausgabe - Ludwigsstadt
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Seite 6 Ludwigsstädter <strong>Mitteilungsblatt</strong> 19.12.2012<br />
was zu kürzeren Gebläselaufzeiten führen<br />
wird.<br />
Bei der Neuausschreibung der Stromlieferung<br />
im Jahr 2013, schließt sich die<br />
Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> der Bündelausschreibung<br />
durch den Bayerischen Gemeindetag<br />
an. Der Stadtrat genehmigte<br />
den dafür erforderlichen Dienstleistungsvertrag.<br />
Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„An der Wasserscheide“ durch die<br />
Gemeinde Steinbach am Wald wurden<br />
keine Einwände erhoben.<br />
Clemens Büttner, Hermann Feuerpfeil und<br />
Gerhard Rentsch dankten im Namen ihrer<br />
Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit<br />
im Stadtrat im Jahr 2012.<br />
Neue Breitbandförderung in<br />
Kraft – jetzt Bedarf melden!<br />
Das neue bayerische Förderprogramm für<br />
DSL-Hochgeschwindigkeitsnetze ist seit<br />
1. Dezember 2012 in Kraft. Ziel ist die<br />
Versorgung von Gewerbebetrieben mit<br />
DSL-Geschwindigkeiten von mindestens<br />
50 MBit/s im Download und 2 MBit/s im<br />
Upload.<br />
Um den Ausbau der Ortsnetze voran zu<br />
bringen, müssen verschiedene in der<br />
Förderrichtlinie genannte Schritte durchlaufen<br />
werden. So ist zunächst der Bedarf<br />
bei den Gewerbetreibenden vor Ort festzustellen.<br />
Die Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> hat dies<br />
als erste Kommune in Bayern bereits am<br />
4. Dezember auf den Weg gebracht.<br />
Bis 21. Januar 2013 sind Gewerbetreibende<br />
nun aufgerufen, ihren Bedarf<br />
nach breitbandigen Internetanbindungen<br />
zu melden.<br />
Hierfür steht auf der Homepage der Stadt<br />
<strong>Ludwigsstadt</strong> (www.ludwigsstadt.de) im<br />
Bereich<strong>Aktuelle</strong>s - Breitbandförderung ein<br />
elektronisch ausfüllbares Formular bereit.<br />
Privathaushalte werden in die neue<br />
Förderung nicht direkt einbezogen. Nach<br />
Ausbau des Ortsnetzes stehen die<br />
höheren Geschwindigkeiten aber grundsätzlich<br />
allen Anschlussnehmern zur Verfügung.<br />
Eine Bedarfsmeldung von Privathaushalten<br />
ist nicht erforderlich.<br />
In der Stadtverwaltung steht Geschäftsstellenleiter<br />
Frank Ziener unter der Rufnummer<br />
09263 949-13 gerne für Rückfragen<br />
zur Verfügung.<br />
Veranstaltungskalender 2013<br />
Wir bitten alle Vereine, Organisationen,<br />
Verbände etc. uns die Veranstaltungen,<br />
Versammlungen, Termine und sonstige<br />
Hinweise zu melden, damit der Veranstaltungskalender<br />
auch im Jahr 2013<br />
aktuell weitergeführt werden kann. Die<br />
bereits gemeldeten Veranstaltungen für<br />
2013 sind unter www.ludwigsstadt.de/<br />
aktuell/termine einsehbar.<br />
Heide Zipfel ist für Sie unter Tel. 949-11<br />
bzw. Email heide.zipfel@ludwigsstadt.de<br />
erreichbar. Nutzen Sie auch das Kontaktformular<br />
auf unserer Homepage.<br />
Das Landratsamt informiert:<br />
Sportlerehrung 2013<br />
Das Landratsamt Kronach erbittet bis<br />
31.12.2012 die Vorschläge für die<br />
Sportlerehrung im Kalenderjahr 2013.<br />
Ausgezeichnet werden in der Regel die im<br />
Kalenderjahr 2012 errungenen Erfolge. Im<br />
Wesentlichen werden die Sportler nochmals<br />
auf Landkreisebene ausgezeichnet,<br />
die einen 1., 2., oder 3. Platz bei Bayerischen<br />
oder Deutschen Meisterschaften<br />
errungen haben.<br />
Darüber hinaus ist eine Ehrung für ortsbzw.<br />
vereinsübergreifende Verdienste auf<br />
dem Gebiet der Sportbewegung im Landkreis<br />
Kronach möglich. Vorschlagsberechtigt<br />
sind die Vereine, Sportverbände<br />
und Kreistagsmitglieder.<br />
Den jeweiligen Vorschlägen sollen die entsprechenden<br />
Nachweise (Urkunden o.ä.)<br />
und die genauen Anschriften der zu<br />
Ehrenden beigefügt werden. Für Rückfragen<br />
steht Ihnen gerne Frau Witzgall<br />
vom Sportreferat im Landratsamt Kronach<br />
(Tel. 09261 678-271, Zi.-Nr. 514) zur Verfügung.<br />
Abzug von Kanaleinleitungsgebühren für die<br />
Haltung von Großvieh für das Jahr 2012<br />
Nach § 10 Abs. 2 und 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
der Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> im Einzugsgebiet der Kläranlagen <strong>Ludwigsstadt</strong><br />
und Lauenstein (BGS-EWS) wird bei landwirtschaftlichen Betrieben für<br />
jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 18 m³ / Jahr von der Gebührenbemessung<br />
in Abzug gebracht. Voraussetzung ist u. a., dass der gesamte Wasserverbrauch<br />
durch Wasserzähler gemessen wird und pro Person 35 m³ Abwasser pro<br />
Jahr der Gebührenberechnung zugrunde gelegt werden. Damit der Abzug berechnet<br />
werden kann, muss jeder einzelne Gebührenpflichtige den Nachweis hierfür liefern. Zu<br />
diesem Zweck ist die nachfolgend abgedruckte Meldung des Viehbestandes ausgefüllt<br />
bei uns bis<br />
spätestens Freitag, den 28. Dezember 2012<br />
in<br />
der Stadtkasse (Rathaus, Zimmer-Nr. 201), abzugeben.<br />
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Meldung des Viehbestandes<br />
für den Abzug von Kanaleinleitungsgebühren<br />
für die Haltung von Großvieh für 2012<br />
Name, Vorname: _____________________________<br />
Straße: _____________________________<br />
Mein Bestand umfasst folgende Tiere, die ich hiermit zum Abzug von<br />
Kanaleinleitungsgebühren für die Haltung von Großvieh melde:<br />
Anzahl<br />
Pferde, 3 Jahre und älter ............. ________________<br />
Pferde unter 3 Jahren .................. ________________<br />
Zuchtbullen, Zugochsen .............. ________________<br />
Kühe, Färsen, Masttiere ............. ________________<br />
Jungvieh, 1 bis 2 Jahre alt .......... ________________<br />
Jungvieh unter 1 Jahr ................. ________________<br />
Schafe, 1 Jahr und älter .............. ________________<br />
Schafe unter 1 Jahr ..................... ________________<br />
Zuchteber und -sauen .................. ________________<br />
Mastschweine über 75 kg ............. ________________<br />
Läufer zwischen 20 und 75 kg ...... ________________<br />
Legehennen .................................. ________________<br />
.......................... ..............................................<br />
(Datum) (Unterschrift)