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Mitteilungsblatt Aktuelle Ausgabe - Ludwigsstadt

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Seite 6 Ludwigsstädter <strong>Mitteilungsblatt</strong> 19.12.2012<br />

was zu kürzeren Gebläselaufzeiten führen<br />

wird.<br />

Bei der Neuausschreibung der Stromlieferung<br />

im Jahr 2013, schließt sich die<br />

Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> der Bündelausschreibung<br />

durch den Bayerischen Gemeindetag<br />

an. Der Stadtrat genehmigte<br />

den dafür erforderlichen Dienstleistungsvertrag.<br />

Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„An der Wasserscheide“ durch die<br />

Gemeinde Steinbach am Wald wurden<br />

keine Einwände erhoben.<br />

Clemens Büttner, Hermann Feuerpfeil und<br />

Gerhard Rentsch dankten im Namen ihrer<br />

Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit<br />

im Stadtrat im Jahr 2012.<br />

Neue Breitbandförderung in<br />

Kraft – jetzt Bedarf melden!<br />

Das neue bayerische Förderprogramm für<br />

DSL-Hochgeschwindigkeitsnetze ist seit<br />

1. Dezember 2012 in Kraft. Ziel ist die<br />

Versorgung von Gewerbebetrieben mit<br />

DSL-Geschwindigkeiten von mindestens<br />

50 MBit/s im Download und 2 MBit/s im<br />

Upload.<br />

Um den Ausbau der Ortsnetze voran zu<br />

bringen, müssen verschiedene in der<br />

Förderrichtlinie genannte Schritte durchlaufen<br />

werden. So ist zunächst der Bedarf<br />

bei den Gewerbetreibenden vor Ort festzustellen.<br />

Die Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> hat dies<br />

als erste Kommune in Bayern bereits am<br />

4. Dezember auf den Weg gebracht.<br />

Bis 21. Januar 2013 sind Gewerbetreibende<br />

nun aufgerufen, ihren Bedarf<br />

nach breitbandigen Internetanbindungen<br />

zu melden.<br />

Hierfür steht auf der Homepage der Stadt<br />

<strong>Ludwigsstadt</strong> (www.ludwigsstadt.de) im<br />

Bereich<strong>Aktuelle</strong>s - Breitbandförderung ein<br />

elektronisch ausfüllbares Formular bereit.<br />

Privathaushalte werden in die neue<br />

Förderung nicht direkt einbezogen. Nach<br />

Ausbau des Ortsnetzes stehen die<br />

höheren Geschwindigkeiten aber grundsätzlich<br />

allen Anschlussnehmern zur Verfügung.<br />

Eine Bedarfsmeldung von Privathaushalten<br />

ist nicht erforderlich.<br />

In der Stadtverwaltung steht Geschäftsstellenleiter<br />

Frank Ziener unter der Rufnummer<br />

09263 949-13 gerne für Rückfragen<br />

zur Verfügung.<br />

Veranstaltungskalender 2013<br />

Wir bitten alle Vereine, Organisationen,<br />

Verbände etc. uns die Veranstaltungen,<br />

Versammlungen, Termine und sonstige<br />

Hinweise zu melden, damit der Veranstaltungskalender<br />

auch im Jahr 2013<br />

aktuell weitergeführt werden kann. Die<br />

bereits gemeldeten Veranstaltungen für<br />

2013 sind unter www.ludwigsstadt.de/<br />

aktuell/termine einsehbar.<br />

Heide Zipfel ist für Sie unter Tel. 949-11<br />

bzw. Email heide.zipfel@ludwigsstadt.de<br />

erreichbar. Nutzen Sie auch das Kontaktformular<br />

auf unserer Homepage.<br />

Das Landratsamt informiert:<br />

Sportlerehrung 2013<br />

Das Landratsamt Kronach erbittet bis<br />

31.12.2012 die Vorschläge für die<br />

Sportlerehrung im Kalenderjahr 2013.<br />

Ausgezeichnet werden in der Regel die im<br />

Kalenderjahr 2012 errungenen Erfolge. Im<br />

Wesentlichen werden die Sportler nochmals<br />

auf Landkreisebene ausgezeichnet,<br />

die einen 1., 2., oder 3. Platz bei Bayerischen<br />

oder Deutschen Meisterschaften<br />

errungen haben.<br />

Darüber hinaus ist eine Ehrung für ortsbzw.<br />

vereinsübergreifende Verdienste auf<br />

dem Gebiet der Sportbewegung im Landkreis<br />

Kronach möglich. Vorschlagsberechtigt<br />

sind die Vereine, Sportverbände<br />

und Kreistagsmitglieder.<br />

Den jeweiligen Vorschlägen sollen die entsprechenden<br />

Nachweise (Urkunden o.ä.)<br />

und die genauen Anschriften der zu<br />

Ehrenden beigefügt werden. Für Rückfragen<br />

steht Ihnen gerne Frau Witzgall<br />

vom Sportreferat im Landratsamt Kronach<br />

(Tel. 09261 678-271, Zi.-Nr. 514) zur Verfügung.<br />

Abzug von Kanaleinleitungsgebühren für die<br />

Haltung von Großvieh für das Jahr 2012<br />

Nach § 10 Abs. 2 und 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

der Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> im Einzugsgebiet der Kläranlagen <strong>Ludwigsstadt</strong><br />

und Lauenstein (BGS-EWS) wird bei landwirtschaftlichen Betrieben für<br />

jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 18 m³ / Jahr von der Gebührenbemessung<br />

in Abzug gebracht. Voraussetzung ist u. a., dass der gesamte Wasserverbrauch<br />

durch Wasserzähler gemessen wird und pro Person 35 m³ Abwasser pro<br />

Jahr der Gebührenberechnung zugrunde gelegt werden. Damit der Abzug berechnet<br />

werden kann, muss jeder einzelne Gebührenpflichtige den Nachweis hierfür liefern. Zu<br />

diesem Zweck ist die nachfolgend abgedruckte Meldung des Viehbestandes ausgefüllt<br />

bei uns bis<br />

spätestens Freitag, den 28. Dezember 2012<br />

in<br />

der Stadtkasse (Rathaus, Zimmer-Nr. 201), abzugeben.<br />

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Meldung des Viehbestandes<br />

für den Abzug von Kanaleinleitungsgebühren<br />

für die Haltung von Großvieh für 2012<br />

Name, Vorname: _____________________________<br />

Straße: _____________________________<br />

Mein Bestand umfasst folgende Tiere, die ich hiermit zum Abzug von<br />

Kanaleinleitungsgebühren für die Haltung von Großvieh melde:<br />

Anzahl<br />

Pferde, 3 Jahre und älter ............. ________________<br />

Pferde unter 3 Jahren .................. ________________<br />

Zuchtbullen, Zugochsen .............. ________________<br />

Kühe, Färsen, Masttiere ............. ________________<br />

Jungvieh, 1 bis 2 Jahre alt .......... ________________<br />

Jungvieh unter 1 Jahr ................. ________________<br />

Schafe, 1 Jahr und älter .............. ________________<br />

Schafe unter 1 Jahr ..................... ________________<br />

Zuchteber und -sauen .................. ________________<br />

Mastschweine über 75 kg ............. ________________<br />

Läufer zwischen 20 und 75 kg ...... ________________<br />

Legehennen .................................. ________________<br />

.......................... ..............................................<br />

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