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ARCHIV DES ÖFFENTLICHEN RECHTS - VICO Wissenschaftliches ...

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<strong>ARCHIV</strong> <strong>DES</strong> <strong>ÖFFENTLICHEN</strong> <strong>RECHTS</strong> (AÖR) - ab 1933: in Verbindung mit Albrecht<br />

Mendelssohn Bartholdy und Rudolf Smend herausgegeben von Johannes Heckel, Otto Koellreutter<br />

und Heinrich Triepel. Herausgegeber Band 121 (1996): Peter Badura, Peter Lerche<br />

und Gerhard Robbers. Bände 1-121 Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1885-1996. 8vo. Jeder<br />

Band durchschnittlich ca. 700 Seiten. Leinen 6.500,--<br />

Zu Beginn der 80er Jahre im ausgehenden 19. Jahrhundert<br />

erlebte das Fach „Öffentliches Recht“ die<br />

entscheidenden Impulse. An den preußischen Universitäten<br />

etablierte sich seit 1881 das Verwaltungsrecht als<br />

eigenständiges Fach auf dem Lehrplan. Im Staatsrecht<br />

erschien seit 1876 das epochale Werk von Paul Laband<br />

„Staatsrecht des Deutschen Reiches“, dessen letzter<br />

Band 1882 erschien. Die Bedeutung dieses opus magnum<br />

ist sowohl inhaltlich wie methodisch begründet.<br />

Rudolf Smend Das Vorhandensein einer Reichsverfassung führt zur<br />

alleinigen Grundlage der Wissenschaft vom Staatsrecht. Es gilt<br />

nunmehr das Vorhandene zu analysieren, die Rechtsinstitute zu konstruieren,<br />

insgesamt eine Dogmatik des Staatsrechts zu Georg Jellinek<br />

schaffen. Die historischen, ökonomischen, politischen<br />

und philosophischen Bezüge werden aus dem Staatsrecht verbannt<br />

und dorthin geschoben, wohin sie dem Inhalte nach gehören. Diese<br />

wissenschaftliche juristische Behandlung des gesamten Staatsrecht<br />

zeichnet den Neubeginn aus und führt zu einem eigenständigen<br />

juristischen Fach.<br />

1885 gründeten Paul Laband, seit 1872 Professor der<br />

Rechte an der Universität Strassburg, und Felix Stoerk,<br />

Professor der Rechte in Greifswald, das Archiv für Öffentliches<br />

Recht, deren erster Band 1886 erschien.<br />

Im ersten Band erschienen Aufsätze von Laband (Zur<br />

Lehre vom Budgetrecht), Gneist, Stoerk, Arndt, Perels<br />

und Geffcken. Der erste Band beginnt jedoch mit einer<br />

großen Abhandlung von 100 Seiten von F. von Martitz, Ordinarius Rudolf von Gneist<br />

für öffentliches Recht an der Universität Tübingen: „Das Internationale<br />

System zur Unterdrückung des Afrikanischen Sklavenhandels in seinem<br />

heutigen Bestande“. Darin wird neben den internationalen Vereinbarungen<br />

zum Verbot des Sklavenhandels auch die ökonomische, wirtschaftliche<br />

und rechtliche Position Afrikas beschrieben,<br />

die an Aktualität kaum eingebüßt hat.<br />

Im Vorwort präzisieren die Herausgeber die Position,<br />

die Laband bereits seinem großen Werk zugrunde gelegt<br />

hat. Der Kreis des Öffentlichen Rechts ist bestimmt<br />

durch die Fächer Staatsrecht, Verwaltungsrecht und<br />

Völkerrecht in Theorie, Gesetzgebung und Kritik. Damit<br />

soll nicht der Einfluss, den die sogenannten Staatswissenschaften<br />

auf die Entwicklung des Öffentlichen Rechts<br />

genommen haben, bestritten werden. Im System des Öf-<br />

Robert Piloty fentlichen Rechts wird aber die Nationalökonomie und<br />

Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft und Statistik herausgefiltert,<br />

um sie als eigenständige wissenschaftliche Fächer zu<br />

etablieren. Felix Stoerk hatte bis zu seinem Tode 1908 die alleinige<br />

Redaktion inne. 1899 wurden Otto Mayer, 1908 Georg Jellinek und Otto Koellreutter<br />

Robert Piloty in das Herausgebergremium aufgenommen. Das Archiv entwickelte<br />

sich schnell zur führenden wissenschaftlichen Zeitschrift des öffentlichen Rechts.


Der Schwerpunkt lag auf dem Reichsstaatsrecht, das Verwaltungsrecht und das ausländische<br />

Recht und das Völkerrecht nahmen aber auch einen relativ großen Raum<br />

ein.<br />

Paul Laband:<br />

1838: geboren am 24. Mai in Breslau als Sohn eines<br />

Arztes<br />

1858: Beginn des Rechtsstudiums in Breslau, Heidelberg<br />

und Berlin, dort Promotion<br />

1861: Privatdozent in Heidelberg<br />

1864: Tätigkeit als außerordentlicher Professor in<br />

Königsberg<br />

1866: dort Ernennung zum Ordinarius, Publikationen<br />

zivilrechtlichen und rechtshistorischen<br />

Inhalts<br />

1870: Publikation der Schrift „Das Budget“, sein<br />

staatsrechtliches Erstlingswerk<br />

1872: Annahme eines Rufes nach Straßburg, dort<br />

ausschließliche Beschäftigung mit staatsrechtlichen<br />

Themen<br />

1876 (-1882): erstes Erscheinen seines Hauptwerkes<br />

„Das Staatsrecht des Deutschen<br />

Reiches“, Begründung der Wissenschaft vom Reichsstaatsrecht<br />

1879: Mitglied des Staatsrates von Elsaß-Lothringen<br />

1880: Rektor der Universität zu Straßburg<br />

1908: Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat<br />

1911: Mitglied der Ersten Kammer von Elsaß-Lothringen<br />

1918: gestorben am 23. März in Straßburg<br />

Aufbau des Archivs:<br />

1. Aufsätze<br />

2. Quellen und Entscheidungen<br />

3. Literatur A: Referate - B. Anzeigen<br />

NDB XIII, 362f. (M. Friedrich); Stintzing-Landsberg III,2/833, 899, 977f. (Noten: 349. 378);<br />

W. Wilhelm, Zur juristischen Methodenlehre im 19. Jahrhundert. Die Herkunft der Methode<br />

Paul Labands aus der Privatrechtswissenschaft. Frankfurt am Main 1958; Kleinheyer-Schröder,<br />

4.A. 1996. S. 238-242 mit vielen weiteren Literaturhinweisen.<br />

<strong>VICO</strong><br />

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