ARCHIV DES ÖFFENTLICHEN RECHTS - VICO Wissenschaftliches ...
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<strong>ARCHIV</strong> <strong>DES</strong> <strong>ÖFFENTLICHEN</strong> <strong>RECHTS</strong> (AÖR) - ab 1933: in Verbindung mit Albrecht<br />
Mendelssohn Bartholdy und Rudolf Smend herausgegeben von Johannes Heckel, Otto Koellreutter<br />
und Heinrich Triepel. Herausgegeber Band 121 (1996): Peter Badura, Peter Lerche<br />
und Gerhard Robbers. Bände 1-121 Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1885-1996. 8vo. Jeder<br />
Band durchschnittlich ca. 700 Seiten. Leinen 6.500,--<br />
Zu Beginn der 80er Jahre im ausgehenden 19. Jahrhundert<br />
erlebte das Fach „Öffentliches Recht“ die<br />
entscheidenden Impulse. An den preußischen Universitäten<br />
etablierte sich seit 1881 das Verwaltungsrecht als<br />
eigenständiges Fach auf dem Lehrplan. Im Staatsrecht<br />
erschien seit 1876 das epochale Werk von Paul Laband<br />
„Staatsrecht des Deutschen Reiches“, dessen letzter<br />
Band 1882 erschien. Die Bedeutung dieses opus magnum<br />
ist sowohl inhaltlich wie methodisch begründet.<br />
Rudolf Smend Das Vorhandensein einer Reichsverfassung führt zur<br />
alleinigen Grundlage der Wissenschaft vom Staatsrecht. Es gilt<br />
nunmehr das Vorhandene zu analysieren, die Rechtsinstitute zu konstruieren,<br />
insgesamt eine Dogmatik des Staatsrechts zu Georg Jellinek<br />
schaffen. Die historischen, ökonomischen, politischen<br />
und philosophischen Bezüge werden aus dem Staatsrecht verbannt<br />
und dorthin geschoben, wohin sie dem Inhalte nach gehören. Diese<br />
wissenschaftliche juristische Behandlung des gesamten Staatsrecht<br />
zeichnet den Neubeginn aus und führt zu einem eigenständigen<br />
juristischen Fach.<br />
1885 gründeten Paul Laband, seit 1872 Professor der<br />
Rechte an der Universität Strassburg, und Felix Stoerk,<br />
Professor der Rechte in Greifswald, das Archiv für Öffentliches<br />
Recht, deren erster Band 1886 erschien.<br />
Im ersten Band erschienen Aufsätze von Laband (Zur<br />
Lehre vom Budgetrecht), Gneist, Stoerk, Arndt, Perels<br />
und Geffcken. Der erste Band beginnt jedoch mit einer<br />
großen Abhandlung von 100 Seiten von F. von Martitz, Ordinarius Rudolf von Gneist<br />
für öffentliches Recht an der Universität Tübingen: „Das Internationale<br />
System zur Unterdrückung des Afrikanischen Sklavenhandels in seinem<br />
heutigen Bestande“. Darin wird neben den internationalen Vereinbarungen<br />
zum Verbot des Sklavenhandels auch die ökonomische, wirtschaftliche<br />
und rechtliche Position Afrikas beschrieben,<br />
die an Aktualität kaum eingebüßt hat.<br />
Im Vorwort präzisieren die Herausgeber die Position,<br />
die Laband bereits seinem großen Werk zugrunde gelegt<br />
hat. Der Kreis des Öffentlichen Rechts ist bestimmt<br />
durch die Fächer Staatsrecht, Verwaltungsrecht und<br />
Völkerrecht in Theorie, Gesetzgebung und Kritik. Damit<br />
soll nicht der Einfluss, den die sogenannten Staatswissenschaften<br />
auf die Entwicklung des Öffentlichen Rechts<br />
genommen haben, bestritten werden. Im System des Öf-<br />
Robert Piloty fentlichen Rechts wird aber die Nationalökonomie und<br />
Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft und Statistik herausgefiltert,<br />
um sie als eigenständige wissenschaftliche Fächer zu<br />
etablieren. Felix Stoerk hatte bis zu seinem Tode 1908 die alleinige<br />
Redaktion inne. 1899 wurden Otto Mayer, 1908 Georg Jellinek und Otto Koellreutter<br />
Robert Piloty in das Herausgebergremium aufgenommen. Das Archiv entwickelte<br />
sich schnell zur führenden wissenschaftlichen Zeitschrift des öffentlichen Rechts.
Der Schwerpunkt lag auf dem Reichsstaatsrecht, das Verwaltungsrecht und das ausländische<br />
Recht und das Völkerrecht nahmen aber auch einen relativ großen Raum<br />
ein.<br />
Paul Laband:<br />
1838: geboren am 24. Mai in Breslau als Sohn eines<br />
Arztes<br />
1858: Beginn des Rechtsstudiums in Breslau, Heidelberg<br />
und Berlin, dort Promotion<br />
1861: Privatdozent in Heidelberg<br />
1864: Tätigkeit als außerordentlicher Professor in<br />
Königsberg<br />
1866: dort Ernennung zum Ordinarius, Publikationen<br />
zivilrechtlichen und rechtshistorischen<br />
Inhalts<br />
1870: Publikation der Schrift „Das Budget“, sein<br />
staatsrechtliches Erstlingswerk<br />
1872: Annahme eines Rufes nach Straßburg, dort<br />
ausschließliche Beschäftigung mit staatsrechtlichen<br />
Themen<br />
1876 (-1882): erstes Erscheinen seines Hauptwerkes<br />
„Das Staatsrecht des Deutschen<br />
Reiches“, Begründung der Wissenschaft vom Reichsstaatsrecht<br />
1879: Mitglied des Staatsrates von Elsaß-Lothringen<br />
1880: Rektor der Universität zu Straßburg<br />
1908: Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat<br />
1911: Mitglied der Ersten Kammer von Elsaß-Lothringen<br />
1918: gestorben am 23. März in Straßburg<br />
Aufbau des Archivs:<br />
1. Aufsätze<br />
2. Quellen und Entscheidungen<br />
3. Literatur A: Referate - B. Anzeigen<br />
NDB XIII, 362f. (M. Friedrich); Stintzing-Landsberg III,2/833, 899, 977f. (Noten: 349. 378);<br />
W. Wilhelm, Zur juristischen Methodenlehre im 19. Jahrhundert. Die Herkunft der Methode<br />
Paul Labands aus der Privatrechtswissenschaft. Frankfurt am Main 1958; Kleinheyer-Schröder,<br />
4.A. 1996. S. 238-242 mit vielen weiteren Literaturhinweisen.<br />
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