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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN - Fuerstenzell.de

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Ingenieurgesellschaft für Bauwesen<br />

Hubert Lerch mbH<br />

Geiselbergfeld 7 Marktgemein<strong>de</strong><br />

D­94081 Fürstenzell Fürstenzell<br />

Tel.: +43 (0) 7712/29420­0 09. Juni 2011<br />

<strong>VORHABENBEZOGENER</strong><br />

<strong>BEBAUUNGSPLAN</strong><br />

MIT INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

SATZUNG /<br />

FESTSETZUNGEN<br />

„SO Photovoltaikanlage<br />

Kematinger­Wiesen“<br />

GEMEINDE : MARKTGEMEINDE FÜRSTENZELL<br />

LANDKREIS: PASSAU<br />

REGIERUNGSBEZIRK: NIEDERBAYERN


Verfahrensvermerke:<br />

1. Aufstellungsbeschluss<br />

Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat in <strong>de</strong>r öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung vom<br />

31.März 2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplans beschlossen.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am __________ ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke<br />

und die voraussichtlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung mittels Vorentwurf in <strong>de</strong>r Fassung<br />

vom __________ gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet und ihnen in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />

__________ bis einschließlich __________ Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />

gegeben.<br />

3. Frühzeitige Behör<strong>de</strong>nbeteiligung<br />

Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat die Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger<br />

Öffentlicher Belange mittels Vorentwurf in <strong>de</strong>r Fassung vom __________ gem. § 4 Abs. 1<br />

BauGB in <strong>de</strong>r Zeit vom __________ bis einschließlich __________ durchgeführt.<br />

4. Billigungs­ und Auslegungsbeschluss<br />

Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat am __________ <strong>de</strong>n Vorentwurf sowie die<br />

Begründung <strong>de</strong>s Bebauungsplans in <strong>de</strong>r Fassung vom __________ gebilligt und die<br />

Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

5. Öffentliche Auslegung / Behör<strong>de</strong>n­ und Trägerbeteiligung<br />

Der Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplans in <strong>de</strong>r Fassung vom __________, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am<br />

__________, wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />

__________bis einschließlich __________ zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit<br />

<strong>de</strong>r Auslegung wur<strong>de</strong> am __________ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2<br />

BauGB durchgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war nicht erfor<strong>de</strong>rlich, da<br />

die Voraussetzungen <strong>de</strong>r §§ 3a bis 3f UVPG i. V. mit <strong>de</strong>r Anlage 31 zum UVPG nicht<br />

vorlagen. Ein Umweltbericht wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Begründung gem. § 2a BauGB i. V. mit <strong>de</strong>m<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>de</strong>r Abwägung nach § 1 Abs. 6<br />

Nr. 7 BauGB integriert.


6. Satzungsbeschluss<br />

Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat <strong>de</strong>n Bebauungsplan in <strong>de</strong>r Fassung vom<br />

__________nach Prüfung <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>nken und Anregungen zum Verfahren nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB in seiner Sitzung am__________ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung<br />

beschlossen.<br />

Fürstenzell, <strong>de</strong>n ........................<br />

.................................................<br />

(1. Bürgermeister) (Siegel)<br />

7. Inkrafttreten<br />

Der Satzungsbeschluss zu <strong>de</strong>m Bebauungsplan wur<strong>de</strong> am __________ gemäß § 10 Abs.<br />

3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft<br />

getreten.<br />

Fürstenzell, <strong>de</strong>n ........................<br />

.................................................<br />

(1. Bürgermeister) (Siegel)


PLANLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Planzeichen:


REGELQUERSCHNITTE<br />

1­fache Nachführung (Beispiel)<br />

­ Flach­, Pult­ o<strong>de</strong>r Satteldach<br />

­ Dachneigung max. 30°<br />

­ Gründach möglich<br />

­ Traufhöhe (Th) max. 3,50 m ab<br />

natürlichem Gelän<strong>de</strong>


QUALIFIZIERTER BEBAUUNGS­ UND GRÜN­<br />

ORDNUNGSPLAN<br />

„SO Photovoltaikanlage Kematinger ­ Wiesen“<br />

Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell erlässt aufgrund §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 <strong>de</strong>s<br />

Baugesetzbuches –BauGB­, Art. 23 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung für <strong>de</strong>n Freistaat Bayern –GO­,<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>de</strong>r Grundstücke –BauNVO­ und Art. 91 <strong>de</strong>r<br />

Bayerischen Bauordnung –BayBO­ folgen<strong>de</strong>n Bebauungsplan als<br />

Satzung:<br />

§ 1<br />

Für das im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes liegen<strong>de</strong> Grundstück mit <strong>de</strong>r<br />

Flurnummer 261/6 als Teilfläche und 211 als Ganzes, Gemarkung Bad Höhenstadt gilt <strong>de</strong>r<br />

von <strong>de</strong>r Ingenieurgesellschaft für Bauwesen Hubert Lerch mbH, Geiselbergfeld 7, 94081<br />

Fürstenzell, ausgearbeitete Bebauungsplan in <strong>de</strong>r Planfassung vom 30. März 2011, <strong>de</strong>r<br />

Bestandteil dieser Satzung ist.<br />

1. Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungs­ und Grünordnungsplanes erstreckt sich<br />

über eine Teilfläche <strong>de</strong>r Flurnummer 261/6 mit ca. 2,51ha und <strong>de</strong>r Fläche 211 mit 1,16 ha,<br />

Gemarkung Bad Höhenstadt.<br />

2. Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

SO – SOLARANLAGE Son<strong>de</strong>rgebiet gemäß § 11 (2) BauNVO<br />

Zulässig sind: 1. Solarmodule für Photovoltaik<br />

starre Aufstän<strong>de</strong>rung<br />

2. Trafo­ und Wechselrichterhaus<br />

3. Einfriedung als Industriezaun<br />

3. Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

0,35 GRZ (Grundflächenzahl)


4. Zweckbestimmung <strong>de</strong>r baulichen Anlage<br />

Die Zweckbestimmung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes ist ausschließlich die Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien für die Stromversorgung.<br />

5. Örtliche Bauvorschriften nach Art. 91 BayBO<br />

1) Gestaltung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen<br />

1.1 Größe je Trafogebäu<strong>de</strong>: max. Breite 6,00 m<br />

Max. Länge 11,00 m<br />

1.2 Die Gebäu<strong>de</strong> sind mit Pult­ o<strong>de</strong>r Satteldächern mit einer Dachneigung bis max.<br />

30 Grad auszuführen. Zugelassen ist auch das Flachdach, eine Dachbegrünung<br />

ist möglich.<br />

1.3 Außenwän<strong>de</strong> von Gebäu<strong>de</strong>n sind als holzverschalte o<strong>de</strong>r verputzte, mit<br />

ge<strong>de</strong>ckten Farben gestrichene Fläche herzustellen.<br />

1.4 Aufstän<strong>de</strong>rungen von feststehen<strong>de</strong>n Solarmodulen sind aus metallischen<br />

Erzeugnissen herzustellen.<br />

Die Gründung hat mit Einzelfundamenten (Eindrehfundamenten) zu erfolgen.<br />

Die Verwendung wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Metalle ist nicht zulässig.<br />

Betonsockel sind als Fundamentierung so weit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

1.5 Stellplätze, Zufahrten und Betriebswege sind wasserdurchlässig als<br />

Schotterrasenflächen o<strong>de</strong>r mit wassergebun<strong>de</strong>ner Decke zu befestigen.<br />

2) Werbeanlagen<br />

2.1 Werbeanlagen sind nur als Informationstafeln zulässig.<br />

2.2 Die vor<strong>de</strong>re Ansichtsfläche darf max. 4 m² betragen.<br />

2.3 Leuchtreklame, grelle Farben und Wechsellicht sind unzulässig.<br />

3) Aufschüttungen, Abgrabungen<br />

3.1 Der natürliche Gelän<strong>de</strong>verlauf ist weitgehend zu erhalten.<br />

3.2 Aufschüttungen und Abgrabungen sind ausnahmsweise bis zu einer max.<br />

Höhenabweichung vom natürlichen Gelän<strong>de</strong>verlauf von +/­ 1,00 m zulässig, soweit<br />

sie zur Aufstellung <strong>de</strong>s Trafohauses aus technischen Grün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

3.3 Übergänge zwischen Auffüllungen und Abgrabungen und <strong>de</strong>r natürlichen<br />

Gelän<strong>de</strong>oberfläche sind als Böschungen herzustellen.<br />

4) Einfriedungen


4.1 Einfriedungen sind als Gitterzäune (Industriezaun) mit einer Höhe von max. 2,50 m<br />

zulässig. Die Abstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen sind im Plan dargestellt.<br />

Die ersten 15 bis 20 cm von Oberkante Bo<strong>de</strong>n bis Unterkante Zaun wer<strong>de</strong>n für das<br />

Nie<strong>de</strong>rwild freigehalten.<br />

4.2 Einfriedungen sind ohne Sockelmauern herzustellen.<br />

5) Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />

5.1 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler, die bei Baumaßnahmen zutage kommen, unterliegen <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Mel<strong>de</strong>pflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind unverzüglich <strong>de</strong>r unteren<br />

Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landratsamtes Landshut o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bayerischen<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege bekannt zu machen und nach Art. 8 Abs. 2 DSchG<br />

bis zum Ablauf von einer Woche nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt zu belassen, wenn<br />

nicht die Untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> die Gegenstän<strong>de</strong> vorher freigibt o<strong>de</strong>r die<br />

Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeiten gestattet.<br />

6. grünordnerische Festsetzungen durch Text<br />

Zur Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />

Festsetzungen getroffen:<br />

1) Eingrünung<br />

1.1 Die Eingrünung <strong>de</strong>r Solaranlage ist gemäß <strong>de</strong>n Festsetzungen durch Planzeichen<br />

vorzunehmen, wobei die Heckenpflanzungen min<strong>de</strong>stens aus 2 Pflanzreihen<br />

bestehen müssen.<br />

1.2 Die Bepflanzung hat möglichst zeitgleich mit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule zu<br />

erfolgen, spätestens jedoch in <strong>de</strong>r auf die Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule folgen<strong>de</strong>n<br />

Pflanzperio<strong>de</strong> (März / April bzw. Oktober /November).<br />

1.3 Der Abschluss <strong>de</strong>r Bepflanzungsmaßnahmen ist <strong>de</strong>m Landratsamt Landshut zur<br />

Abnahme anzuzeigen.<br />

1.4 Die Bepflanzung ist bis zu En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s Bebauungsplanes in ihrer<br />

gepflanzten Breite zu erhalten.<br />

2) Nutzung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfläche unter <strong>de</strong>n Modultischen und zwischen <strong>de</strong>n<br />

Modultischreihen<br />

2.1 Die Flächen sind als Wiesenflächen anzulegen und ein­ bis zweimal pro Jahr<br />

abzumähen. Im Zeitraum <strong>de</strong>r Entwicklungspflege ist eine min<strong>de</strong>stens 2malige<br />

Mahd pro Jahr erfor<strong>de</strong>rlich. Schlegeln o<strong>de</strong>r Mulchen ist hier nicht zulässig. Später<br />

genügt eine einmalige Mahd pro Jahr. Im Bereich <strong>de</strong>s Zaunes ist auf die gesamte<br />

Anlagenlaufzeit sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r 20cm Abstand beim Zaun <strong>de</strong>r zum<br />

Durchlass <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rwil<strong>de</strong>s dient, von Bewuchs freizuhalten ist. Bei <strong>de</strong>r


Saatgutwahl ist auf Leguminosen zu verzichten. Das Mähgut ist zu beseitigen.<br />

Alternativ ist Schafbeweidung möglich.<br />

Bei Gehölzen sowie beim Saatgut ist ein Herkunftsnachweis abzuliefern.<br />

3) Gestaltung und Pflege <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen (s. auch Umweltbericht)<br />

3.1 Extensivwiese und Streuobstwiese<br />

­ Ansaat <strong>de</strong>r Fläche mit frischem Mähgut aus an<strong>de</strong>ren Extensivwiesen in <strong>de</strong>r<br />

Umgebung („Mähguttransfer / Heublumenaussaat“) Ein Herkunftsnachweis ist<br />

abzuliefern/anzugeben.<br />

­ Anpflanzung von Obstbäumen im Abstand von ca. 10 bis 12 m,<br />

Pflanzqualität: Hochstamm, 2xv, ohne Ballen, Stammumfang 8­10 cm.<br />

Zu verwen<strong>de</strong>n sind regionaltypische Sorten. Die Bäume sind regelmäßig<br />

fachgerecht zu pflegen: Schnitt <strong>de</strong>r Krone, Zielgerechte Düngung, Anbringung von<br />

Wühlmaus­ und Fraßschutz. Ausfälle sind zu ersetzen.<br />

­ Dauerhafte extensive Pflege / Bewirtschaftung <strong>de</strong>r neu entstehen<strong>de</strong>n<br />

Extensivwiese bzw. Streuobstwiese durch einmalige Mahd / Jahr mit Mähgutabfuhr<br />

bzw. – verfütterung, alternativ ist Schafbeweidung möglich.<br />

3.4 allgemein:<br />

­ Dauerhafte Festschreibung <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen und <strong>de</strong>r Pflegeart als<br />

Grunddienstbarkeit im Grundbuch.<br />

­ Organische bzw. mineralische Düngung, Pestizid­ und Herbizi<strong>de</strong>insatz ist auf<br />

diesen Flächen nicht zulässig.<br />

4) Schutz bestehen<strong>de</strong>r Gehölzgruppen und Einzelbäume<br />

4.1 Bestehen<strong>de</strong> Gehölzgruppen und Einzelbäume an <strong>de</strong>n Randbereichen <strong>de</strong>s<br />

Baugebietes (sofern vorhan<strong>de</strong>n) sowie auf <strong>de</strong>n benachbarten Grundstücken, sind zu<br />

erhalten und bei Bauarbeiten zu schützen.<br />

Hinweis:<br />

Die Ausgleichsflächen wer<strong>de</strong>n gemäß Art. 6b Abs. 7 Satz 4 BayNatschG von <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> an das Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz gemel<strong>de</strong>t. Die untere Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />

erhält davon einen Abdruck.<br />

7. Straßenbau<br />

Sämtliche Erschließungsstraßen bestehen bereits.<br />

Lediglich eine Grundstückseinfahrt von 5,00 m Breite (Schotterstraße) soll neu errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Konstruktion muss so beschaffen sein, dass sie für Schwerlastverkehr geeignet ist.


8. Erschließung<br />

Vor Beginn <strong>de</strong>r Baumaßnahmen ist eine Baustelleneinweisung durch die jeweiligen<br />

Versorger durchzuführen.<br />

9. Geltungsdauer <strong>de</strong>s B­Planes „SO Photovoltaikanlage Kematinger<br />

Wiese“<br />

Die Geltungsdauer <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wird auf 35 Jahre ab Bekanntmachung <strong>de</strong>s<br />

Satzungsbeschlusses festgesetzt. Alle Anlagenteile und Betriebsgebäu<strong>de</strong> sind binnen 12<br />

Monaten nach Ablauf <strong>de</strong>r Geltungsdauer abzubauen und <strong>de</strong>r ursprüngliche Zustand ist<br />

wie<strong>de</strong>r herzustellen.<br />

§ 2<br />

Die Satzung tritt mit <strong>de</strong>r Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

Verfasser:<br />

Ingenieurgesellschaft für Bauwesen<br />

Hubert Lerch mbH<br />

Geiselbergfeld 7<br />

94081 Fürstenzell<br />

Aufgestellt: 30.03.2011<br />

Geän<strong>de</strong>rt: 09.06.2011<br />

Datum / Unterschrift H. Lerch

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