VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN - Fuerstenzell.de
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Ingenieurgesellschaft für Bauwesen<br />
Hubert Lerch mbH<br />
Geiselbergfeld 7 Marktgemein<strong>de</strong><br />
D94081 Fürstenzell Fürstenzell<br />
Tel.: +43 (0) 7712/294200 09. Juni 2011<br />
<strong>VORHABENBEZOGENER</strong><br />
<strong>BEBAUUNGSPLAN</strong><br />
MIT INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
SATZUNG /<br />
FESTSETZUNGEN<br />
„SO Photovoltaikanlage<br />
KematingerWiesen“<br />
GEMEINDE : MARKTGEMEINDE FÜRSTENZELL<br />
LANDKREIS: PASSAU<br />
REGIERUNGSBEZIRK: NIEDERBAYERN
Verfahrensvermerke:<br />
1. Aufstellungsbeschluss<br />
Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat in <strong>de</strong>r öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung vom<br />
31.März 2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplans beschlossen.<br />
Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am __________ ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke<br />
und die voraussichtlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung mittels Vorentwurf in <strong>de</strong>r Fassung<br />
vom __________ gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet und ihnen in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />
__________ bis einschließlich __________ Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />
gegeben.<br />
3. Frühzeitige Behör<strong>de</strong>nbeteiligung<br />
Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat die Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger<br />
Öffentlicher Belange mittels Vorentwurf in <strong>de</strong>r Fassung vom __________ gem. § 4 Abs. 1<br />
BauGB in <strong>de</strong>r Zeit vom __________ bis einschließlich __________ durchgeführt.<br />
4. Billigungs und Auslegungsbeschluss<br />
Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat am __________ <strong>de</strong>n Vorentwurf sowie die<br />
Begründung <strong>de</strong>s Bebauungsplans in <strong>de</strong>r Fassung vom __________ gebilligt und die<br />
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
5. Öffentliche Auslegung / Behör<strong>de</strong>n und Trägerbeteiligung<br />
Der Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplans in <strong>de</strong>r Fassung vom __________, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am<br />
__________, wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />
__________bis einschließlich __________ zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit<br />
<strong>de</strong>r Auslegung wur<strong>de</strong> am __________ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die<br />
Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2<br />
BauGB durchgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war nicht erfor<strong>de</strong>rlich, da<br />
die Voraussetzungen <strong>de</strong>r §§ 3a bis 3f UVPG i. V. mit <strong>de</strong>r Anlage 31 zum UVPG nicht<br />
vorlagen. Ein Umweltbericht wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Begründung gem. § 2a BauGB i. V. mit <strong>de</strong>m<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>de</strong>r Abwägung nach § 1 Abs. 6<br />
Nr. 7 BauGB integriert.
6. Satzungsbeschluss<br />
Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell hat <strong>de</strong>n Bebauungsplan in <strong>de</strong>r Fassung vom<br />
__________nach Prüfung <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>nken und Anregungen zum Verfahren nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB in seiner Sitzung am__________ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung<br />
beschlossen.<br />
Fürstenzell, <strong>de</strong>n ........................<br />
.................................................<br />
(1. Bürgermeister) (Siegel)<br />
7. Inkrafttreten<br />
Der Satzungsbeschluss zu <strong>de</strong>m Bebauungsplan wur<strong>de</strong> am __________ gemäß § 10 Abs.<br />
3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft<br />
getreten.<br />
Fürstenzell, <strong>de</strong>n ........................<br />
.................................................<br />
(1. Bürgermeister) (Siegel)
PLANLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Planzeichen:
REGELQUERSCHNITTE<br />
1fache Nachführung (Beispiel)<br />
Flach, Pult o<strong>de</strong>r Satteldach<br />
Dachneigung max. 30°<br />
Gründach möglich<br />
Traufhöhe (Th) max. 3,50 m ab<br />
natürlichem Gelän<strong>de</strong>
QUALIFIZIERTER BEBAUUNGS UND GRÜN<br />
ORDNUNGSPLAN<br />
„SO Photovoltaikanlage Kematinger Wiesen“<br />
Die Marktgemein<strong>de</strong> Fürstenzell erlässt aufgrund §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 <strong>de</strong>s<br />
Baugesetzbuches –BauGB, Art. 23 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung für <strong>de</strong>n Freistaat Bayern –GO,<br />
Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>de</strong>r Grundstücke –BauNVO und Art. 91 <strong>de</strong>r<br />
Bayerischen Bauordnung –BayBO folgen<strong>de</strong>n Bebauungsplan als<br />
Satzung:<br />
§ 1<br />
Für das im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes liegen<strong>de</strong> Grundstück mit <strong>de</strong>r<br />
Flurnummer 261/6 als Teilfläche und 211 als Ganzes, Gemarkung Bad Höhenstadt gilt <strong>de</strong>r<br />
von <strong>de</strong>r Ingenieurgesellschaft für Bauwesen Hubert Lerch mbH, Geiselbergfeld 7, 94081<br />
Fürstenzell, ausgearbeitete Bebauungsplan in <strong>de</strong>r Planfassung vom 30. März 2011, <strong>de</strong>r<br />
Bestandteil dieser Satzung ist.<br />
1. Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungs und Grünordnungsplanes erstreckt sich<br />
über eine Teilfläche <strong>de</strong>r Flurnummer 261/6 mit ca. 2,51ha und <strong>de</strong>r Fläche 211 mit 1,16 ha,<br />
Gemarkung Bad Höhenstadt.<br />
2. Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
SO – SOLARANLAGE Son<strong>de</strong>rgebiet gemäß § 11 (2) BauNVO<br />
Zulässig sind: 1. Solarmodule für Photovoltaik<br />
starre Aufstän<strong>de</strong>rung<br />
2. Trafo und Wechselrichterhaus<br />
3. Einfriedung als Industriezaun<br />
3. Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
0,35 GRZ (Grundflächenzahl)
4. Zweckbestimmung <strong>de</strong>r baulichen Anlage<br />
Die Zweckbestimmung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes ist ausschließlich die Erzeugung erneuerbarer<br />
Energien für die Stromversorgung.<br />
5. Örtliche Bauvorschriften nach Art. 91 BayBO<br />
1) Gestaltung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen<br />
1.1 Größe je Trafogebäu<strong>de</strong>: max. Breite 6,00 m<br />
Max. Länge 11,00 m<br />
1.2 Die Gebäu<strong>de</strong> sind mit Pult o<strong>de</strong>r Satteldächern mit einer Dachneigung bis max.<br />
30 Grad auszuführen. Zugelassen ist auch das Flachdach, eine Dachbegrünung<br />
ist möglich.<br />
1.3 Außenwän<strong>de</strong> von Gebäu<strong>de</strong>n sind als holzverschalte o<strong>de</strong>r verputzte, mit<br />
ge<strong>de</strong>ckten Farben gestrichene Fläche herzustellen.<br />
1.4 Aufstän<strong>de</strong>rungen von feststehen<strong>de</strong>n Solarmodulen sind aus metallischen<br />
Erzeugnissen herzustellen.<br />
Die Gründung hat mit Einzelfundamenten (Eindrehfundamenten) zu erfolgen.<br />
Die Verwendung wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Metalle ist nicht zulässig.<br />
Betonsockel sind als Fundamentierung so weit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
1.5 Stellplätze, Zufahrten und Betriebswege sind wasserdurchlässig als<br />
Schotterrasenflächen o<strong>de</strong>r mit wassergebun<strong>de</strong>ner Decke zu befestigen.<br />
2) Werbeanlagen<br />
2.1 Werbeanlagen sind nur als Informationstafeln zulässig.<br />
2.2 Die vor<strong>de</strong>re Ansichtsfläche darf max. 4 m² betragen.<br />
2.3 Leuchtreklame, grelle Farben und Wechsellicht sind unzulässig.<br />
3) Aufschüttungen, Abgrabungen<br />
3.1 Der natürliche Gelän<strong>de</strong>verlauf ist weitgehend zu erhalten.<br />
3.2 Aufschüttungen und Abgrabungen sind ausnahmsweise bis zu einer max.<br />
Höhenabweichung vom natürlichen Gelän<strong>de</strong>verlauf von +/ 1,00 m zulässig, soweit<br />
sie zur Aufstellung <strong>de</strong>s Trafohauses aus technischen Grün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
3.3 Übergänge zwischen Auffüllungen und Abgrabungen und <strong>de</strong>r natürlichen<br />
Gelän<strong>de</strong>oberfläche sind als Böschungen herzustellen.<br />
4) Einfriedungen
4.1 Einfriedungen sind als Gitterzäune (Industriezaun) mit einer Höhe von max. 2,50 m<br />
zulässig. Die Abstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen sind im Plan dargestellt.<br />
Die ersten 15 bis 20 cm von Oberkante Bo<strong>de</strong>n bis Unterkante Zaun wer<strong>de</strong>n für das<br />
Nie<strong>de</strong>rwild freigehalten.<br />
4.2 Einfriedungen sind ohne Sockelmauern herzustellen.<br />
5) Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />
5.1 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler, die bei Baumaßnahmen zutage kommen, unterliegen <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Mel<strong>de</strong>pflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind unverzüglich <strong>de</strong>r unteren<br />
Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landratsamtes Landshut o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bayerischen<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege bekannt zu machen und nach Art. 8 Abs. 2 DSchG<br />
bis zum Ablauf von einer Woche nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt zu belassen, wenn<br />
nicht die Untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> die Gegenstän<strong>de</strong> vorher freigibt o<strong>de</strong>r die<br />
Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeiten gestattet.<br />
6. grünordnerische Festsetzungen durch Text<br />
Zur Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />
Festsetzungen getroffen:<br />
1) Eingrünung<br />
1.1 Die Eingrünung <strong>de</strong>r Solaranlage ist gemäß <strong>de</strong>n Festsetzungen durch Planzeichen<br />
vorzunehmen, wobei die Heckenpflanzungen min<strong>de</strong>stens aus 2 Pflanzreihen<br />
bestehen müssen.<br />
1.2 Die Bepflanzung hat möglichst zeitgleich mit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule zu<br />
erfolgen, spätestens jedoch in <strong>de</strong>r auf die Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule folgen<strong>de</strong>n<br />
Pflanzperio<strong>de</strong> (März / April bzw. Oktober /November).<br />
1.3 Der Abschluss <strong>de</strong>r Bepflanzungsmaßnahmen ist <strong>de</strong>m Landratsamt Landshut zur<br />
Abnahme anzuzeigen.<br />
1.4 Die Bepflanzung ist bis zu En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s Bebauungsplanes in ihrer<br />
gepflanzten Breite zu erhalten.<br />
2) Nutzung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfläche unter <strong>de</strong>n Modultischen und zwischen <strong>de</strong>n<br />
Modultischreihen<br />
2.1 Die Flächen sind als Wiesenflächen anzulegen und ein bis zweimal pro Jahr<br />
abzumähen. Im Zeitraum <strong>de</strong>r Entwicklungspflege ist eine min<strong>de</strong>stens 2malige<br />
Mahd pro Jahr erfor<strong>de</strong>rlich. Schlegeln o<strong>de</strong>r Mulchen ist hier nicht zulässig. Später<br />
genügt eine einmalige Mahd pro Jahr. Im Bereich <strong>de</strong>s Zaunes ist auf die gesamte<br />
Anlagenlaufzeit sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r 20cm Abstand beim Zaun <strong>de</strong>r zum<br />
Durchlass <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rwil<strong>de</strong>s dient, von Bewuchs freizuhalten ist. Bei <strong>de</strong>r
Saatgutwahl ist auf Leguminosen zu verzichten. Das Mähgut ist zu beseitigen.<br />
Alternativ ist Schafbeweidung möglich.<br />
Bei Gehölzen sowie beim Saatgut ist ein Herkunftsnachweis abzuliefern.<br />
3) Gestaltung und Pflege <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen (s. auch Umweltbericht)<br />
3.1 Extensivwiese und Streuobstwiese<br />
Ansaat <strong>de</strong>r Fläche mit frischem Mähgut aus an<strong>de</strong>ren Extensivwiesen in <strong>de</strong>r<br />
Umgebung („Mähguttransfer / Heublumenaussaat“) Ein Herkunftsnachweis ist<br />
abzuliefern/anzugeben.<br />
Anpflanzung von Obstbäumen im Abstand von ca. 10 bis 12 m,<br />
Pflanzqualität: Hochstamm, 2xv, ohne Ballen, Stammumfang 810 cm.<br />
Zu verwen<strong>de</strong>n sind regionaltypische Sorten. Die Bäume sind regelmäßig<br />
fachgerecht zu pflegen: Schnitt <strong>de</strong>r Krone, Zielgerechte Düngung, Anbringung von<br />
Wühlmaus und Fraßschutz. Ausfälle sind zu ersetzen.<br />
Dauerhafte extensive Pflege / Bewirtschaftung <strong>de</strong>r neu entstehen<strong>de</strong>n<br />
Extensivwiese bzw. Streuobstwiese durch einmalige Mahd / Jahr mit Mähgutabfuhr<br />
bzw. – verfütterung, alternativ ist Schafbeweidung möglich.<br />
3.4 allgemein:<br />
Dauerhafte Festschreibung <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen und <strong>de</strong>r Pflegeart als<br />
Grunddienstbarkeit im Grundbuch.<br />
Organische bzw. mineralische Düngung, Pestizid und Herbizi<strong>de</strong>insatz ist auf<br />
diesen Flächen nicht zulässig.<br />
4) Schutz bestehen<strong>de</strong>r Gehölzgruppen und Einzelbäume<br />
4.1 Bestehen<strong>de</strong> Gehölzgruppen und Einzelbäume an <strong>de</strong>n Randbereichen <strong>de</strong>s<br />
Baugebietes (sofern vorhan<strong>de</strong>n) sowie auf <strong>de</strong>n benachbarten Grundstücken, sind zu<br />
erhalten und bei Bauarbeiten zu schützen.<br />
Hinweis:<br />
Die Ausgleichsflächen wer<strong>de</strong>n gemäß Art. 6b Abs. 7 Satz 4 BayNatschG von <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> an das Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz gemel<strong>de</strong>t. Die untere Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />
erhält davon einen Abdruck.<br />
7. Straßenbau<br />
Sämtliche Erschließungsstraßen bestehen bereits.<br />
Lediglich eine Grundstückseinfahrt von 5,00 m Breite (Schotterstraße) soll neu errichtet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Konstruktion muss so beschaffen sein, dass sie für Schwerlastverkehr geeignet ist.
8. Erschließung<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r Baumaßnahmen ist eine Baustelleneinweisung durch die jeweiligen<br />
Versorger durchzuführen.<br />
9. Geltungsdauer <strong>de</strong>s BPlanes „SO Photovoltaikanlage Kematinger<br />
Wiese“<br />
Die Geltungsdauer <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wird auf 35 Jahre ab Bekanntmachung <strong>de</strong>s<br />
Satzungsbeschlusses festgesetzt. Alle Anlagenteile und Betriebsgebäu<strong>de</strong> sind binnen 12<br />
Monaten nach Ablauf <strong>de</strong>r Geltungsdauer abzubauen und <strong>de</strong>r ursprüngliche Zustand ist<br />
wie<strong>de</strong>r herzustellen.<br />
§ 2<br />
Die Satzung tritt mit <strong>de</strong>r Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />
Verfasser:<br />
Ingenieurgesellschaft für Bauwesen<br />
Hubert Lerch mbH<br />
Geiselbergfeld 7<br />
94081 Fürstenzell<br />
Aufgestellt: 30.03.2011<br />
Geän<strong>de</strong>rt: 09.06.2011<br />
Datum / Unterschrift H. Lerch