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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN - Fuerstenzell.de

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4.1 Einfriedungen sind als Gitterzäune (Industriezaun) mit einer Höhe von max. 2,50 m<br />

zulässig. Die Abstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen sind im Plan dargestellt.<br />

Die ersten 15 bis 20 cm von Oberkante Bo<strong>de</strong>n bis Unterkante Zaun wer<strong>de</strong>n für das<br />

Nie<strong>de</strong>rwild freigehalten.<br />

4.2 Einfriedungen sind ohne Sockelmauern herzustellen.<br />

5) Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />

5.1 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler, die bei Baumaßnahmen zutage kommen, unterliegen <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Mel<strong>de</strong>pflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind unverzüglich <strong>de</strong>r unteren<br />

Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landratsamtes Landshut o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bayerischen<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege bekannt zu machen und nach Art. 8 Abs. 2 DSchG<br />

bis zum Ablauf von einer Woche nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt zu belassen, wenn<br />

nicht die Untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> die Gegenstän<strong>de</strong> vorher freigibt o<strong>de</strong>r die<br />

Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeiten gestattet.<br />

6. grünordnerische Festsetzungen durch Text<br />

Zur Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />

Festsetzungen getroffen:<br />

1) Eingrünung<br />

1.1 Die Eingrünung <strong>de</strong>r Solaranlage ist gemäß <strong>de</strong>n Festsetzungen durch Planzeichen<br />

vorzunehmen, wobei die Heckenpflanzungen min<strong>de</strong>stens aus 2 Pflanzreihen<br />

bestehen müssen.<br />

1.2 Die Bepflanzung hat möglichst zeitgleich mit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule zu<br />

erfolgen, spätestens jedoch in <strong>de</strong>r auf die Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule folgen<strong>de</strong>n<br />

Pflanzperio<strong>de</strong> (März / April bzw. Oktober /November).<br />

1.3 Der Abschluss <strong>de</strong>r Bepflanzungsmaßnahmen ist <strong>de</strong>m Landratsamt Landshut zur<br />

Abnahme anzuzeigen.<br />

1.4 Die Bepflanzung ist bis zu En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s Bebauungsplanes in ihrer<br />

gepflanzten Breite zu erhalten.<br />

2) Nutzung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfläche unter <strong>de</strong>n Modultischen und zwischen <strong>de</strong>n<br />

Modultischreihen<br />

2.1 Die Flächen sind als Wiesenflächen anzulegen und ein­ bis zweimal pro Jahr<br />

abzumähen. Im Zeitraum <strong>de</strong>r Entwicklungspflege ist eine min<strong>de</strong>stens 2malige<br />

Mahd pro Jahr erfor<strong>de</strong>rlich. Schlegeln o<strong>de</strong>r Mulchen ist hier nicht zulässig. Später<br />

genügt eine einmalige Mahd pro Jahr. Im Bereich <strong>de</strong>s Zaunes ist auf die gesamte<br />

Anlagenlaufzeit sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r 20cm Abstand beim Zaun <strong>de</strong>r zum<br />

Durchlass <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rwil<strong>de</strong>s dient, von Bewuchs freizuhalten ist. Bei <strong>de</strong>r

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