VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN - Fuerstenzell.de
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4.1 Einfriedungen sind als Gitterzäune (Industriezaun) mit einer Höhe von max. 2,50 m<br />
zulässig. Die Abstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen sind im Plan dargestellt.<br />
Die ersten 15 bis 20 cm von Oberkante Bo<strong>de</strong>n bis Unterkante Zaun wer<strong>de</strong>n für das<br />
Nie<strong>de</strong>rwild freigehalten.<br />
4.2 Einfriedungen sind ohne Sockelmauern herzustellen.<br />
5) Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />
5.1 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler, die bei Baumaßnahmen zutage kommen, unterliegen <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Mel<strong>de</strong>pflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind unverzüglich <strong>de</strong>r unteren<br />
Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landratsamtes Landshut o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bayerischen<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege bekannt zu machen und nach Art. 8 Abs. 2 DSchG<br />
bis zum Ablauf von einer Woche nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt zu belassen, wenn<br />
nicht die Untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> die Gegenstän<strong>de</strong> vorher freigibt o<strong>de</strong>r die<br />
Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeiten gestattet.<br />
6. grünordnerische Festsetzungen durch Text<br />
Zur Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />
Festsetzungen getroffen:<br />
1) Eingrünung<br />
1.1 Die Eingrünung <strong>de</strong>r Solaranlage ist gemäß <strong>de</strong>n Festsetzungen durch Planzeichen<br />
vorzunehmen, wobei die Heckenpflanzungen min<strong>de</strong>stens aus 2 Pflanzreihen<br />
bestehen müssen.<br />
1.2 Die Bepflanzung hat möglichst zeitgleich mit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule zu<br />
erfolgen, spätestens jedoch in <strong>de</strong>r auf die Errichtung <strong>de</strong>r Solarmodule folgen<strong>de</strong>n<br />
Pflanzperio<strong>de</strong> (März / April bzw. Oktober /November).<br />
1.3 Der Abschluss <strong>de</strong>r Bepflanzungsmaßnahmen ist <strong>de</strong>m Landratsamt Landshut zur<br />
Abnahme anzuzeigen.<br />
1.4 Die Bepflanzung ist bis zu En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s Bebauungsplanes in ihrer<br />
gepflanzten Breite zu erhalten.<br />
2) Nutzung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfläche unter <strong>de</strong>n Modultischen und zwischen <strong>de</strong>n<br />
Modultischreihen<br />
2.1 Die Flächen sind als Wiesenflächen anzulegen und ein bis zweimal pro Jahr<br />
abzumähen. Im Zeitraum <strong>de</strong>r Entwicklungspflege ist eine min<strong>de</strong>stens 2malige<br />
Mahd pro Jahr erfor<strong>de</strong>rlich. Schlegeln o<strong>de</strong>r Mulchen ist hier nicht zulässig. Später<br />
genügt eine einmalige Mahd pro Jahr. Im Bereich <strong>de</strong>s Zaunes ist auf die gesamte<br />
Anlagenlaufzeit sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r 20cm Abstand beim Zaun <strong>de</strong>r zum<br />
Durchlass <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rwil<strong>de</strong>s dient, von Bewuchs freizuhalten ist. Bei <strong>de</strong>r