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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN - Fuerstenzell.de

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Saatgutwahl ist auf Leguminosen zu verzichten. Das Mähgut ist zu beseitigen.<br />

Alternativ ist Schafbeweidung möglich.<br />

Bei Gehölzen sowie beim Saatgut ist ein Herkunftsnachweis abzuliefern.<br />

3) Gestaltung und Pflege <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen (s. auch Umweltbericht)<br />

3.1 Extensivwiese und Streuobstwiese<br />

­ Ansaat <strong>de</strong>r Fläche mit frischem Mähgut aus an<strong>de</strong>ren Extensivwiesen in <strong>de</strong>r<br />

Umgebung („Mähguttransfer / Heublumenaussaat“) Ein Herkunftsnachweis ist<br />

abzuliefern/anzugeben.<br />

­ Anpflanzung von Obstbäumen im Abstand von ca. 10 bis 12 m,<br />

Pflanzqualität: Hochstamm, 2xv, ohne Ballen, Stammumfang 8­10 cm.<br />

Zu verwen<strong>de</strong>n sind regionaltypische Sorten. Die Bäume sind regelmäßig<br />

fachgerecht zu pflegen: Schnitt <strong>de</strong>r Krone, Zielgerechte Düngung, Anbringung von<br />

Wühlmaus­ und Fraßschutz. Ausfälle sind zu ersetzen.<br />

­ Dauerhafte extensive Pflege / Bewirtschaftung <strong>de</strong>r neu entstehen<strong>de</strong>n<br />

Extensivwiese bzw. Streuobstwiese durch einmalige Mahd / Jahr mit Mähgutabfuhr<br />

bzw. – verfütterung, alternativ ist Schafbeweidung möglich.<br />

3.4 allgemein:<br />

­ Dauerhafte Festschreibung <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen und <strong>de</strong>r Pflegeart als<br />

Grunddienstbarkeit im Grundbuch.<br />

­ Organische bzw. mineralische Düngung, Pestizid­ und Herbizi<strong>de</strong>insatz ist auf<br />

diesen Flächen nicht zulässig.<br />

4) Schutz bestehen<strong>de</strong>r Gehölzgruppen und Einzelbäume<br />

4.1 Bestehen<strong>de</strong> Gehölzgruppen und Einzelbäume an <strong>de</strong>n Randbereichen <strong>de</strong>s<br />

Baugebietes (sofern vorhan<strong>de</strong>n) sowie auf <strong>de</strong>n benachbarten Grundstücken, sind zu<br />

erhalten und bei Bauarbeiten zu schützen.<br />

Hinweis:<br />

Die Ausgleichsflächen wer<strong>de</strong>n gemäß Art. 6b Abs. 7 Satz 4 BayNatschG von <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> an das Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz gemel<strong>de</strong>t. Die untere Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />

erhält davon einen Abdruck.<br />

7. Straßenbau<br />

Sämtliche Erschließungsstraßen bestehen bereits.<br />

Lediglich eine Grundstückseinfahrt von 5,00 m Breite (Schotterstraße) soll neu errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Konstruktion muss so beschaffen sein, dass sie für Schwerlastverkehr geeignet ist.

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