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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN - Fuerstenzell.de

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4. Zweckbestimmung <strong>de</strong>r baulichen Anlage<br />

Die Zweckbestimmung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes ist ausschließlich die Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien für die Stromversorgung.<br />

5. Örtliche Bauvorschriften nach Art. 91 BayBO<br />

1) Gestaltung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen<br />

1.1 Größe je Trafogebäu<strong>de</strong>: max. Breite 6,00 m<br />

Max. Länge 11,00 m<br />

1.2 Die Gebäu<strong>de</strong> sind mit Pult­ o<strong>de</strong>r Satteldächern mit einer Dachneigung bis max.<br />

30 Grad auszuführen. Zugelassen ist auch das Flachdach, eine Dachbegrünung<br />

ist möglich.<br />

1.3 Außenwän<strong>de</strong> von Gebäu<strong>de</strong>n sind als holzverschalte o<strong>de</strong>r verputzte, mit<br />

ge<strong>de</strong>ckten Farben gestrichene Fläche herzustellen.<br />

1.4 Aufstän<strong>de</strong>rungen von feststehen<strong>de</strong>n Solarmodulen sind aus metallischen<br />

Erzeugnissen herzustellen.<br />

Die Gründung hat mit Einzelfundamenten (Eindrehfundamenten) zu erfolgen.<br />

Die Verwendung wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Metalle ist nicht zulässig.<br />

Betonsockel sind als Fundamentierung so weit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

1.5 Stellplätze, Zufahrten und Betriebswege sind wasserdurchlässig als<br />

Schotterrasenflächen o<strong>de</strong>r mit wassergebun<strong>de</strong>ner Decke zu befestigen.<br />

2) Werbeanlagen<br />

2.1 Werbeanlagen sind nur als Informationstafeln zulässig.<br />

2.2 Die vor<strong>de</strong>re Ansichtsfläche darf max. 4 m² betragen.<br />

2.3 Leuchtreklame, grelle Farben und Wechsellicht sind unzulässig.<br />

3) Aufschüttungen, Abgrabungen<br />

3.1 Der natürliche Gelän<strong>de</strong>verlauf ist weitgehend zu erhalten.<br />

3.2 Aufschüttungen und Abgrabungen sind ausnahmsweise bis zu einer max.<br />

Höhenabweichung vom natürlichen Gelän<strong>de</strong>verlauf von +/­ 1,00 m zulässig, soweit<br />

sie zur Aufstellung <strong>de</strong>s Trafohauses aus technischen Grün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

3.3 Übergänge zwischen Auffüllungen und Abgrabungen und <strong>de</strong>r natürlichen<br />

Gelän<strong>de</strong>oberfläche sind als Böschungen herzustellen.<br />

4) Einfriedungen

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